951.32
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2024 Nr. 180 ausgegeben am 25. April 2024
Gesetz
vom 7. März 2024
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 19. Dezember 2012 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG), LGBl. 2013 Nr. 49, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 30 Abs. 4
4) Vermögensverwaltungsgesellschaften, deren Geschäftsbereich die Erbringung von Dienstleistungen nach Art. 3 Abs. 1 des Vermögensverwaltungsgesetzes umfasst, dürfen als AIFM zugelassen werden, wenn sie nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b des Vermögensverwaltungsgesetzes schriftlich auf ihre Bewilligung verzichten.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 7. März 2024 über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 106/2023 und 5/2024