952.3
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2024 Nr. 181 ausgegeben am 25. April 2024
Gesetz
vom 7. März 2024
über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 18. Juni 2004 über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FMAG), LGBl. 2004 Nr. 175, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang 1 Abschnitt B Ziff. 3c
B. Vermögensverwaltungsgesellschaften
3c. Die Gebühr für die Zwangsauflösung nach Art. 32 VVG beträgt 7 500 Franken.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 7. März 2024 über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 106/2023 und 5/2024