831.30
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025 Nr. 9 ausgegeben am 10. Januar 2025
Gesetz
vom 8. November 2024
betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 10. Dezember 1965 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG), LGBl. 1965 Nr. 46, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 2 Abs. 1 Bst. d
1) Als Einkommen werden angerechnet:
d) Leistungen nach Art. 23 des Familienzulagen- und Erwerbsersatzgesetzes;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 8. November 2024 über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 13/2024 und 115/2024