833.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025 Nr. 12 ausgegeben am 10. Januar 2025
Gesetz
vom 8. November 2024
über die Abänderung des Gesetzes betreffend Ausrichtung einer Mutterschaftszulage
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 25. November 1981 betreffend Ausrichtung einer Mutterschaftszulage, LGBl. 1982 Nr. 8, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 1
1) Wöchnerinnen, denen bei Mutterschaft kein Anspruch auf Bezug eines Mutterschaftsgeldes nach den Bestimmungen des Familienzulagen- und Erwerbsersatzgesetzes zusteht, wird eine einmalige steuerfreie Mutterschaftszulage ausgerichtet.
2) Erreicht das Mutterschaftsgeld den gemäss Art. 4 Abs. 1 festgelegten Betrag nicht, so wird die Differenz zwischen diesem Betrag und dem Mutterschaftsgeld ausgerichtet.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 8. November 2024 über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 13/2024 und 115/2024