640.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025 Nr. 13 ausgegeben am 10. Januar 2025
Gesetz
vom 8. November 2024
über die Abänderung des Steuergesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 23. September 2010 über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG), LGBl. 2010 Nr. 340, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 15 Abs. 2 Bst. f
2) Der Erwerbsteuer unterstehen zudem nicht:
f) Familienzulagen und Elterngeld im Sinne des Familienzulagen- und Erwerbsersatzgesetzes sowie weitere Bezüge, die durch Gesetz von der Besteuerung befreit sind;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 8. November 2024 über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 13/2024 und 115/2024