vom 8. November 2024
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Regierung und der Kommissionen sowie der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter
Das Gesetz vom 17. Dezember 1981 über die Bezüge der Mitglieder der Regierung und der Kommissionen sowie der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter, LGBl. 1982 Nr. 21, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Verfassungsgesetz vom 8. November 2024 über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch
Fürstlicher Regierungschef
1
Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr.
48/2024 und
105/2024