951.10
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025 Nr. 96 ausgegeben am 28. Januar 2025
Gesetz
vom 5. Dezember 2024
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Landesbank
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 21. Oktober 1992 über die Liechtensteinische Landesbank (LLBG), LGBl. 1992 Nr. 109, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 16
Verpflichtung zur externen Revision
Die Landesbank hat ihre Geschäftstätigkeit durch eine anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach dem Bankengesetz prüfen zu lassen. Die Generalversammlung bestellt die anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Bankengesetz vom 5. Dezember 2024 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 74/2024 und 137/2024