935.51
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025Nr. 384ausgegeben am 25. August 2025
Gesetz
vom 13. Juni 2025
über die Abänderung des Geldspielgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Geldspielgesetz (GSG) vom 30. Juni 2010, LGBl. 2010 Nr. 235, wird wie folgt abgeändert:
Art. 89 Abs. 1 Einleitungssatz
1) Von der Regierung wird wegen Verwaltungsübertretung mit einer Busse bis zu 250 000 Franken bestraft, wer:
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Verwaltungsstrafgesetz vom 13. Juni 2025 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 148/2024 und 18/2025