950.7
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025Nr. 406ausgegeben am 25. August 2025
Gesetz
vom 13. Juni 2025
über die Abänderung des EWR-MiCA-Durchführungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 5. Dezember 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (EWR-MiCA-Durchführungsgesetz; EWR-MiCA-DG), LGBl. 2025 Nr. 112, wird wie folgt abgeändert:
Art. 24 Abs. 5
5) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, finden auf das Verfahren die Bestimmungen des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltungspflege und des Verwaltungsstrafgesetzes Anwendung.
Art. 32 Abs. 2
2) Die Vorteilsabschöpfung nach Abs. 1 Bst. b Ziff. 3 richtet sich nach den Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes. Die Vorteilsabschöpfung verjährt nach einem Ablauf von fünf Jahren seit Beendigung der Zuwiderhandlung.
II.
Übergangsbestimmung
Auf im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes hängige Verfahren findet das bisherige Recht Anwendung.
III.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Verwaltungsstrafgesetz vom 13. Juni 2025 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 148/2024 und 18/2025