952.4
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025Nr. 413ausgegeben am 25. August 2025
Gesetz
vom 13. Juni 2025
über die Abänderung des Finanzkonglomeratsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 20. September 2007 über die zusätzliche Beaufsichtigung von Unternehmen eines Finanzkonglomerats (Finanzkonglomeratsgesetz; FKG), LGBl. 2007 Nr. 275, wird wie folgt abgeändert:
Art. 32 Abs. 2
2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, findet auf das Verfahren das Gesetz über die allgemeine Landesverwaltungspflege und das Verwaltungsstrafgesetz Anwendung.
II.
Übergangsbestimmung
Auf im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes hängige Verfahren findet das bisherige Recht Anwendung.
III.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Verwaltungsstrafgesetz vom 13. Juni 2025 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 148/2024 und 18/2025