3. Die Gebühren für die nachstehenden Tätigkeiten nach den Verordnungen (EU) 2017/1129 und (EU) 2023/2631 sowie dem EWR-Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetz betragen für:
nbis) die Aussetzung eines öffentlichen Angebots oder einer Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt: 4 000 Franken;
o) die Aussetzung oder die Untersagung des Handels an einem geregelten Markt, MTF oder OTF: 2 500 Franken;
p) die Billigung eines Prospekts eines Emittenten, einschliesslich eines Emittenten einer europäischen grünen Anleihe, mit Sitz in einem Drittstaat: 5 000 Franken;
r) die Untersagung der Emission von europäischen grünen Anleihen: 5 000 Franken;
s) die Anordnung von Veröffentlichungspflichten nach Art. 10 Abs. 2 Bst. r bis w EWR-WPPDG: 1 000 Franken.