| 946.222.6 | ||
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt | ||
| Jahrgang 2025 | Nr. 542 | ausgegeben am 25. November 2025 |
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Name
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Angaben zur Identifizierung
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Gründe
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13.
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Abdelrahim Hamdan DAGALO
alias: Abdul Rahim DAGALO
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Geburtsdatum: 1.1.1972
Staatsangehörigkeit: sudanesisch
Geschlecht: männlich
Funktion: Stellvertretender Befehlshaber der
Rapid Support Forces
Verbundene Organisationen: Rapid Support Forces; Al Junaid Multi Activities Co Ltd
Verbundene Personen: Mohamed Hamdan Dagalo
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Abdelrahim Hamdan Dagalo ist stellvertretender Befehlshaber der Rapid Support Forces (RSF) und der Bruder von Mohamed Hamdan Dagalo (Hemedti), dem Befehlshaber der RSF.
Am 15. Januar 2024 hat die Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen für Sudan festgestellt, dass Abdelrahim Hamdan Dagalo eine zentrale Rolle in der Kampagne der RSF in Darfur spielte und seit Oktober [2023] die Militäroperationen in den fünf Bundesstaaten [von Darfur] persönlich überwachte. Im Oktober 2025 befahl er die Tötung und Hinrichtung von Zivilisten und führte die Handlungen der RSF gegen Zivilisten in El Fasher an.
Abdelrahim Hamdan Dagalo und seine beiden Söhne sind Eigentümer der Holdinggesellschaft Al Junaid Multi Activities Co Ltd (‚Al Junaid‘), einer Organisation, die aufgrund der Beschaffung militärischer Ausrüstung für die RSF restriktiven Massnahmen der Union unterliegt. Abdelrahim Hamdan Dagalo spielte eine zentrale Rolle in der Kampagne der RFS in Darfur, indem er die Militäroperationen persönlich überwachte und die Operationen der RSF durch Al Junaid finanzierte. Er steht daher mit einer Organisation in Verbindung, die Handlungen der RSF unterstützt, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen.
Abdelrahim Hamdan Dagalo ist daher für die Steuerung von Handlungen in Sudan verantwortlich, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstösse oder Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen. Er ist ferner für Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen.
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