172.018.11
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2025 Nr. 601 ausgegeben am 23. Dezember 2025
Verordnung
vom 16. Dezember 2025
über die Abänderung der E-Government-Verordnung
Aufgrund von Art. 5 Abs. 3 und Art. 29 Bst. a des Gesetzes vom 21. September 2011 über den elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden (E-Government-Gesetz; E-GovG), LGBl. 2011 Nr. 575, in der geltenden Fassung, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 15. Dezember 2020 über den elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden (E-Government-Verordnung; E-GovV), LGBl. 2020 Nr. 459, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang 1 Ziff. 2 bis 5, 23 bis 26, 28 bis 34, 39 bis 42, 51 bis 53, 56, 58, 60, 63, 64 und 66
Ziff.
Betroffene Behörde/n
Betroffenes Verfahren
Dauer der Ausnahme
2.
Amtsstellen sowie weitere Behörden, für welche das Amt für Finanzen die Buchhaltung führt
Empfang und Übermittlung von nicht im Elektronischen Kreditorenworkflow erfassten Kreditorenbelegen von bzw. an andere Behörden
bis 31. Dezember 2027
3.
Behörden, deren Rechnungen in die Landesrechnung einfliessen oder deren Jahresrechnungen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Finanzen erstellt werden, sowie Gemeinden
Versand von Rechnungen und Mahnungen
bis 31. Dezember 2027
4.
Amt für Statistik
Versand von Ankündigungs- und Erinnerungsschreiben
bis 31. Dezember 2027
5.
Zivilstandsamt
Ausstellung und Versand von Dokumenten und Urkunden
bis 31. Dezember 2026
23.
Amt für Gesundheit
Empfang und Versand von Dokumenten in Zusammenhang mit Inspektionen, Bewilligungen, Meldebestätigungen und Export-Zertifikaten im Rahmen des Heilmittelrechts, der Humanforschung, der Transplantationsmedizin und der Strahlenschutzgesetzgebung
bis 31. Dezember 2026
24.
Amt für Gesundheit
Einreichung von Anträgen sowie Zustellung von Verfügungen und Urkunden in Berufsausübungsbewilligungsverfahren nach dem Ärztegesetz und dem Gesundheitsgesetz
bis 31. Dezember 2026
25.
Amt für Gesundheit
Einreichung von Anträgen und Zustellung von Verfügungen in Verfahren zur Ausrichtung von Mutterschaftszulagen
bis 31. Dezember 2026
26.
Amt für Gesundheit
Versand von Einladungen zu Vorsorgeuntersuchungen
bis 31. Dezember 2027
28.
Amt für Hochbau und Raumplanung
Einreichung von Anträgen und Zustellung von Entscheidungen in Wohnbauförderungsverfahren
bis 31. Dezember 2026
29.
Amt für Hochbau und Raumplanung sowie Gemeinden
Raumplanungsverfahren
bis 31. Dezember 2026
30.
Amt für Hochbau und Raumplanung, Stabsstelle staatliche Liegenschaften, Amt für Tiefbau und Geoinformation sowie Gemeinden
Abschluss von Verträgen in Zusammenhang mit Landerwerb
bis 31. Dezember 2026
31.
Amt für Hochbau und Raumplanung, Stabsstelle staatliche Liegenschaften sowie Amt für Tiefbau und Geoinformation
Abschluss von Miet- und Pachtverträgen
bis 31. Dezember 2026
32.
Amt für Volkswirtschaft
Einreichung von Gesuchen und Erteilung von Bewilligungen in Spielbankenbewilligungsverfahren
bis 31. Dezember 2026
33.
Amt für Volkswirtschaft
Ausfertigung und Zustellung von Verfügungen, Entscheidungen, Beanstandungen, Mahnungen, Bussen, Bestätigungen, verfahrensleitenden Beschlüssen und Mitteilungen in Verwaltungs(straf)verfahren
bis 31. Dezember 2027
34.
Amt für Volkswirtschaft
Einreichung von Anzeigen, Anträgen bzw. Gesuchen und Eingaben
bis 31. Dezember 2027
39.
Steuerverwaltung
Zustellung von Dokumenten wie Aufforderungen zur Einreichung der Steuererklärung, Verfügungen, Bestätigungen, Mahnungen, Bussen und Einspracheentscheide, ausgenommen im Bereich der Mehrwertsteuer
bis 31. Dezember 2026
40.
Steuerverwaltung
Kommunikation im Bereich des steuerlichen Informationsaustausches
bis 31. Dezember 2026
41.
Amt für Justiz
Empfang und Versand von Dokumenten in Zusammenhang mit Registereintragungen und Prüftätigkeiten (Grundbuch, Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen, Stiftungsaufsicht, Handelsregister) oder Auskünften bezüglich der Registereintragungen
bis 31. Dezember 2026
42.
Aufgehoben
 
 
51.
Stabsstelle Regierungssekretär
Ausfertigung und Zustellung von Regierungsbeschlüssen samt Beilagen
bis 31. Dezember 2026
52.
Liechtensteinische AHV-IV-FAK
Versand von Unterlagen und Dokumenten betreffend Beiträge nach AHVG, IVG, FZG und ALVG sowie Abrechnungen nach Art. 16 des CO2-Gesetzes
bis 31. Dezember 2026
53.
Liechtensteinische AHV-IV-FAK
gesamte Kommunikation betreffend Leistungen
bis 31. Dezember 2026
56.
Finanzmarktaufsicht
ausgehende Kommunikation mit Unternehmen
bis 31. Dezember 2026
58.
Aufgehoben
 
 
60.
Gemeinden
Versand der Aufforderungen zur Einreichung der Steuererklärung, der Veranlagungsverfügungen bzw. Steuerrechnungen sowie von Mahnungen und Bussen (natürliche Personen)
bis 31. Dezember 2027
63.
Kulturstiftung Liechtenstein
Zustellung von Entscheidungen
bis 31. Dezember 2027
64.
Schätzungskommission
Zustellung von Schätzungsergebnissen sowie Versand von Unterlagen für Schätzungen
bis 31. Dezember 2026
66.
Auftraggeber im Sinne von Art. 2 ÖAWG und Art. 4 ÖAWSG
nationale Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
bis 31. Dezember 2027
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin