946.224.7
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2026 Nr. 2 ausgegeben am 13. Januar 2026
Verordnung
vom 13. Januar 2026
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Venezuela
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, sowie unter Einbezug des Beschlusses (GASP) 2025/2586 des Rates der Europäischen Union vom 15. Dezember 2025 verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 30. Januar 2018 über Massnahmen gegenüber Venezuela, LGBl. 2018 Nr. 6, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang 1 Bst. A Ziff. 2, 11, 31 und 37
 
Name
Angaben zur Person
Begründung
2.
Gustavo Enrique GONZÁLEZ LÓPEZ
Geburtsdatum: 2.11.1960
Geschlecht: männlich
Präsident von Petróleos de Venezuela (PDVSA). Generaldirektor des bolivarischen nationalen Geheimdienstes (SEBIN) von April 2019 bis Oktober 2024. Seit Januar 2019 Sicherheits- und Geheimdienstberater für Präsident Maduro und von Februar 2014 bis Oktober 2018 Generaldirektor des SEBIN. Während der Zeit seiner Tätigkeit als Direktor des SEBIN wurden von seiner obersten Autorität unterstellten Beamten willkürliche Verhaftungen vorgenommen und in der Haftanstalt El Helicoide Folter sowie brutale und unmenschliche Behandlung einschliesslich sexueller Gewalt verübt. Als Generaldirektor des SEBIN ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschliesslich willkürlicher Verhaftung, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und Folter sowie für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Venezuela.
11.
Iván HERNÁNDEZ DALA
Geburtsdatum: 18.5.1966
Geschlecht: männlich
Präsident der Nationalen Telefongesellschaft Venezuelas (Cantv). Generalmajor der bolivarischen nationalen Streitkräfte (FANB). Von Januar 2014 bis Oktober 2024 Generaldirektor des Generaldirektorats für militärische Spionageabwehr (DGCIM), von September 2015 bis Oktober 2024 Leiter der Präsidentengarde. Als Leiter der DGCIM ist Iván Hernández Dala verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition und für schwere Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der DGCIM unter seinem Kommando, einschliesslich Folter, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen.
31.
Jorge Elieser MÁRQUEZ MONSALVE
Geburtsdatum: 20.2.1971
Geburtsort: Caracas, Venezuela
Personalausweis-Nr.:
V-8714253
Geschlecht: männlich
Seit dem 23. April 2024 Minister für Elektrizität und Vizepräsident der Dienststellen für öffentliche Arbeiten und Versorgungswirtschaft. Ehemaliger Minister des Präsidialamtes und seit dem 7. August 2017 Generaldirektor der Nationalen Kommission für Telekommunikation (CONATEL). Mit seinen Handlungen hat er die Demokratie oder Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, unter anderem indem er die Rechte des venezolanischen Volkes auf freie Presse, freie Meinungsäusserung und Information stark eingeschränkt hat. Er hat die besonderen Befugnisse der CONATEL genutzt, um Regimekritiker und Dissidenten zum Schweigen zu bringen, indem er Websites blockierte, filterte und sperrte und bestehende Lizenzen für Radio- und Fernsehsender widerrief bzw. neue Lizenzen nicht erteilte.
37.
Remigio CEBALLOS ICHASO
Geburtsdatum: 1.5.1963
Personalausweis-Nr.:
V-6557495
Geschlecht: männlich
Botschafter Venezuelas in China. Ehemaliger Innen- und Justizminister von Venezuela (August 2021-August 2024) und Vizepräsident der Regierung für die Sicherheit der Bevölkerung. Ehemaliger Befehlshaber des operativen und strategischen Kommandos der bolivarischen nationalen Streitkräfte Venezuelas (Comando Estratégico Operacional Fuerzas Armadas Nacionales Bolivarianas (CEOFANB)), dem höchsten Organ der venezolanischen Streitkräfte (Juni 2017-Juli 2021). CEOFANB kontrolliert die bolivarischen nationalen Streitkräfte (FANB) und die bolivarische Nationalgarde. CEOFANB ist darüber hinaus verantwortlich für die Koordination der Einsätze der FANB bei Demonstrationen. In seiner Funktion als Befehlshaber des CEOFANB war er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, unter anderem durch unverhältnismässige Gewaltanwendung, unmenschliche und erniedrigende Behandlung durch Angehörige der FANB und durch untergeordnete Einheiten unter seinem Kommando, einschliesslich der bolivarischen Nationalgarde. Verschiedene Quellen, darunter die unabhängige internationale Ermittlungsmission betreffend die Bolivarische Republik Venezuela, machen die FANB und die bolivarische Nationalgarde für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin