953.121
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2026 Nr. 35 ausgegeben am 28. Januar 2026
Verordnung
vom 13. Januar 2026
über die Abänderung der Wertpapierfirmenverordnung
Aufgrund von Art. 14 Abs. 11 und Art. 100 des Gesetzes vom 5. Dezember 2024 über die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (Wertpapierfirmengesetz; WPFG), LGBl. 2025 Nr. 72, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 14. Januar 2025 über die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (Wertpapierfirmenverordnung; WPFV), LGBl. 2025 Nr. 149, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 5
5) Zum Zwecke der Sicherstellung einer ordnungsgemässen Geschäftstätigkeit kann die FMA ein Kollektivzeichnungsrecht der Geschäftsleiter oder der Mitglieder des Leitungsorgans zu zweien anordnen.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2026 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin