946.222.6
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2026 Nr. 43 ausgegeben am 3. Februar 2026
Verordnung
vom 3. Februar 2026
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan
Aufgrund von Art. 2 und 14a des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, in der Fassung des Gesetzes vom 9. Juni 2017, LGBl. 2017 Nr. 203, und unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften sowie des Beschlusses (GASP) 2026/254 des Rates der Europäischen Union vom 29. Januar 2026 verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 24. Mai 2005 über Massnahmen gegenüber Sudan, LGBl. 2005 Nr. 101, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang 2 Bst. A Ziff. 14 bis 20
 
Name
Angaben zur Identifizierung
Gründe
14.
Algony Hamdan DAGALO MUSA
alias
Algoney Hamdan Daglo Musa
Musa Ahmed
Geburtsort: Nayala North, Sudan
Geburtsdatum: 9.8.1990
Staatsangehörigkeit: sudanesisch
Geschlecht: männlich
Funktion: Major in den RSF
Verbundene
Organisationen: RSF, Tradive General Trading Co, GSK ADVANCE COMPANY LTD
Reisepass-Nr.: B00017334 (Sudan), altern. Reisepass B00024943 (Sudan), gültig bis 27. September 2031 (individuell) [SUDAN-EO14098]
Algoney Hamdan Dagalo Musa ist ein Major in den RSF und der Bruder von Mohammad Hamdan Dagalo (Hemedti), dem Befehlshaber der RSF. Algoney Hamdan Dagalo Musa ist er an der Beschaffung von Waffen für die RSF beteiligt.
Algoney Hamdan Dagalo Musa gründete hat die Unternehmen Tradive General Trading Co und GSK ADVANCE COMPANY LTD, zwei Organisationen, die aufgrund ihrer Beteiligung an den Beschaffungsverfahren der RSF restriktiven Massnahmen der Union unterliegen. Er steht daher mit Organisationen in Verbindung, die Handlungen der RSF unterstützen, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen.
Algoney Hamdan Dagalo Musa ist daher für die Planung von Handlungen in Sudan verantwortlich, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstösse oder Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen. Er ist ferner für Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen.
15.
Elfateh Abdullah Idris ADAM
alias Abu Lulu
Staatsangehörigkeit: sudanesisch
Geschlecht: männlich
Funktion: Brigadegeneral/ Befehlshaber der RSF
Verbundene Organisationen: RSF
Elfateh Abdullah Idris Adam ist ein Brigadegeneral und Befehlshaber der RSF. Er wurde als einer der Haupttäter der von der RSF im Oktober 2025 in El Fasher begangenen Gräueltaten identifiziert. Bei diesem Vorfall richtete er Zivilisten hin und ordnete die Tötung mehrerer unschuldiger Menschen, darunter Kinder, an.
Elfateh Abdullah Idris Adam ist daher für die Steuerung und Begehung von Handlungen in Sudan verantwortlich, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstösse sowie Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen. Er ist ferner für Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen.
16.
Edris KAFUTI
Staatsangehörigkeit: sudanesisch
Geschlecht: männlich
Funktion: Feldkommandeur der RSF
Verbundene Organisationen: RSF
Edris Kafuti ist ein Feldkommandeur der RSF. Er wurde als einer der Haupttäter der von der RSF im Oktober 2025 in El Fasher begangenen Gräueltaten identifiziert. Bei diesem Vorfall schikanierte er inhaftierte Personen.
Edris Kafuti ist daher für die Begehung von Handlungen in Sudan verantwortlich, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstösse sowie Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen. Er ist ferner für Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen.
17.
Tijani Ibrahim Moussa MOHAMED
Staatsangehörigkeit: sudanesisch
Geschlecht: männlich
Funktion: Feldkommandeur der RSF
Verbundene Organisationen: RSF
Tijani Ibrahim Moussa Mohamed ist ein Feldkommandeur der RSF. Er wurde als einer der Haupttäter der von der RSF im Oktober 2025 in El Fasher begangenen Gräueltaten identifiziert. Bei diesem Vorfall schikanierte er inhaftierte Personen.
Tijani Ibrahim Moussa Mohamed ist daher für die Begehung von Handlungen in Sudan verantwortlich, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstösse sowie Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen. Er ist ferner für Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen.
18.
Gedo HAMDAN
alias
Abu Nushuk
Gedo Hamdan Ahmed
Abnashuk
Jido Hamdan
Ahmed
Abunshuk
Jadu Hamdan
Staatsangehörigkeit: sudanesisch
Geschlecht: männlich
Funktion: regionaler Befehlshaber der Sektion Nord-Darfur, Brigadegeneral der RSF
Verbundene Organisationen: RSF
Gedo Hamdan ist ein regionaler Befehlshaber der Gruppe Nord-Darfur und Brigadegeneral der RSF. Er wurde als einer der Haupttäter der von der RSF im Oktober 2025 in El Fasher begangenen Gräueltaten identifiziert.
Gedo Hamdan ist daher für die Begehung von Handlungen in Sudan verantwortlich, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstösse sowie Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen. Er ist ferner für Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen.
19.
Abu Zaid Talha AL-MISBAH
Staatsangehörigkeit: sudanesisch
Geschlecht: männlich
Funktion: Befehlshaber des Bataillons Baraa bin Malik (BBMB)
Verbundene Organisationen: SAF, Bataillon Baraa bin Malik (BBMB)
Abu Zaid Talha Al-Misbah ist der Befehlshaber des Bataillons Baraa bin Malik (BBMB), einer islamistischen Miliz, die im seit dem 15. April 2023 andauernden Konflikt zwischen den sudanesischen Streitkräften (Sudanese Armed Forces - SAF), den Rapid Support Forces (RSF) und ihren verbündeten bewaffneten Gruppen an der Seite der SAF kämpft.
Abu Zaid Talha Al-Misbah war an der Verteidigung der Basis der Panzertruppe in Süd-Khartum von Juni bis August 2023 beteiligt. Er leitete auch die Kämpfer des Bataillons Baraa bin Malik, die im März 2025 den Präsidentenpalast in Khartum stürmten. Abu Zaid Talha Al-Misbah ist daher aktiv an den Kriegsanstrengungen der SAF beteiligt, die die Bemühungen um eine Wiederaufnahme des politischen Übergangs in Sudan behindern und untergraben.
Abu Zaid Talha Al-Misbah trägt die Befehlsverantwortung für die summarischen Hinrichtungen von Zivilisten durch das Bataillon Baraa bin Malik im September 2024 in Nord-Khartum und im Januar 2025 in Gezirah, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen, wie unter anderem aus dem Bericht der unabhängigen internationalen Ermittlungsmission für Sudan des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom Dezember 2025 und dem Bericht von Human Rights Watch vom Februar 2025 hervorgeht.
Abu Zaid Talha Al-Misbah war daher unmittelbar an der Begehung von Handlungen durch das Bataillon Baraa bin Malik, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen, beteiligt und ist auch für die Untergrabung der Bemühungen um eine Wiederaufnahme des politischen Übergangs in Sudan verantwortlich.
20.
Al-Tayyib AL-IMAM JODA
Staatsangehörigkeit: sudanesisch
Geschlecht: männlich
Funktion: Emir des Nafeidiya-Clans des Kawahla-Stamms aus dem Gebiet Sarhan westlich von Gezirah
Verbundene Organisationen: SAF, Sudan Shield Forces, Kawahla-Stamm, Nafeidiya-Clan
Al-Tayyib Al-Imam Joda ist der Emir des Nafeidiya-Clans des Kawahla-Stamms aus dem Gebiet Sarhan westlich von Gezirah. Er gehörte zu den Anführern von Gemeinschaften, die die sudanesischen Streitkräfte (Sudanese Armed Forces - SAF) und ihre verbündeten Milizen, insbesondere die Sudan Shield Forces, bei der Rekrutierung und der Organisation der Kampagne gezielter Angriffe auf landwirtschaftliche Gemeinschaften der Kanabi in den Bundesstaaten Gezirah und Sennar - die auch Massenverhaftungen, Massentötungen, Massengräber und die Verbrennung von Dörfern umfassten - unterstützten, vor allem vor und nach der Rückeroberung von Wad Madani durch die SAF und ihre Verbündeten im Januar 2025.
Al-Tayyib Al-Imam Joda brachte seine uneingeschränkte Unterstützung für die Sudan Shield Forces zum Ausdruck, eine paramilitärische, mit den SAF verbündete Gruppe unter der Leitung von Abu Aqla Mohamed Kaikal, die im Bundesstaat Gezirah schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben.
Al-Tayyib Al-Imam Joda forderte wiederholt die Bewaffnung der Zivilbevölkerung, hat Kombattanten im Namen der SAF und der Sudan Shield Forces rekrutiert und zu Gewalt gegen die Gemeinschaften der Kanabi angestiftet, indem er sie beschuldigt, an der Seite der Rapid Support Forces (RSF) zu stehen.
Al-Tayyib Al-Imam Joda war daher an der Planung, Steuerung und Begehung von Handlungen in Sudan beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen und die Bemühungen um eine Wiederaufnahme des politischen Übergangs in Sudan unmittelbar untergraben.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin