| 734.018 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2026 |
Nr. 90 |
ausgegeben am 12. März 2026 |
Verordnung
vom 10. März 2026
über die Abänderung der Niederspannungs-Installationsverordnung
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 1982 über die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (Elektrizitätsgesetz), LGBl. 1983 Nr. 16, verordnet die Regierung:
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 21. August 2007 über elektrische Niederspannungsinstallationen (Niederspannungs-Installationsverordnung, NIV), LGBl. 2007 Nr. 220, wird wie folgt abgeändert:
Art. 3 Abs. 3
3) Unter den in dieser Verordnung verwendeten Personenbezeichnungen sind alle Personen unabhängig ihres Geschlechts zu verstehen, sofern sich die Personenbezeichnungen nicht ausdrücklich auf ein bestimmtes Geschlecht beziehen.
Art. 18 Abs. 3
3) Über die dem Elektroinstallationsgewerbe nahe stehenden Berufe und die Gleichwertigkeit der Ausbildung nach Abs. 2 Bst. b entscheidet das Amt für Volkswirtschaft.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
Fürstliche Regierung:
gez. Brigitte Haas
Fürstliche Regierungschefin