vom 21. April 2026
über die Berichtigung des Landesgesetzblattes 2025 Nr. 580
Das Inkrafttretensdatum des Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Estland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung, LGBl. 2025 Nr. 580, lautet anstelle von "1. Januar 2026" richtigerweise "26. Dezember 2025".