| 935.511.1 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2026 |
Nr. 136 |
ausgegeben am 30. April 2026 |
Verordnung
vom 28. April 2026
über die Abänderung der Spielbankenverordnung
Aufgrund von Art. 98 des Geldspielgesetzes (GSG) vom 30. Juni 2010, LGBl. 2010 Nr. 235, verordnet die Regierung:
Abänderung bisherigen Rechts
Die Spielbankenverordnung (SPBV) vom 21. Dezember 2010, LGBl. 2010 Nr. 439, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 2
Personenbezeichnungen
Unter den in dieser Verordnung verwendeten Personenbezeichnungen sind alle Personen unabhängig ihres Geschlechts zu verstehen, sofern sich die Personenbezeichnungen nicht ausdrücklich auf ein bestimmtes Geschlecht beziehen.
Art. 10 Abs. 2
2) Die Erteilung einer Bewilligung setzt voraus, dass das Verhältnis zwischen der Anzahl Spieltische und der Anzahl Geldspielautomaten angemessen ist. Als angemessen gilt ein Verhältnis, das gleich oder grösser als 1:20 ist.
Art. 47 Abs. 3a
Aufgehoben
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2026 in Kraft.
Fürstliche Regierung:
gez. Brigitte Haas
Fürstliche Regierungschefin