935.511.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2026 Nr. 136 ausgegeben am 30. April 2026
Verordnung
vom 28. April 2026
über die Abänderung der Spielbankenverordnung
Aufgrund von Art. 98 des Geldspielgesetzes (GSG) vom 30. Juni 2010, LGBl. 2010 Nr. 235, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Spielbankenverordnung (SPBV) vom 21. Dezember 2010, LGBl. 2010 Nr. 439, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 2
Personenbezeichnungen
Unter den in dieser Verordnung verwendeten Personenbezeichnungen sind alle Personen unabhängig ihres Geschlechts zu verstehen, sofern sich die Personenbezeichnungen nicht ausdrücklich auf ein bestimmtes Geschlecht beziehen.
Art. 10 Abs. 2
2) Die Erteilung einer Bewilligung setzt voraus, dass das Verhältnis zwischen der Anzahl Spieltische und der Anzahl Geldspielautomaten angemessen ist. Als angemessen gilt ein Verhältnis, das gleich oder grösser als 1:20 ist.
Art. 47 Abs. 3a
Aufgehoben
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2026 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin