946.223.8
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2026 Nr. 170 ausgegeben am 26. Mai 2026
Verordnung
vom 26. Mai 2026
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften sowie des Beschlusses (GASP) 2026/1106 des Rates der Europäischen Union vom 18. Mai 2026 verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 12. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Syrien, LGBl. 2012 Nr. 159, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang 8 Bst. A Ziff. 18, 44, 47, 215, 265, 269, 273, 320, 328, 333 und 336
 
Name
Angaben zur Identität
Gründe
18.
Mohammed HAMCHO
Geburtsdatum: 20.5.1966;
Reisepass Nr. 002954347;
Geschlecht: männlich
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen in den Branchen Ingenieur- und Bauwesen, Medien, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gesundheitswesen. Er hat finanzielle Interessen an und/oder höhere Führungspositionen inne bei einer Vielzahl von Unternehmen in Syrien, insbesondere Hamsho International, Hamsho Communication, Mhg International, Jupiter for Investment and Tourism Project und Syria Metal Industries.
Er bekleidete in der Geschäftswelt Syriens als Generalsekretär der Handelskammer von Damaskus, als Vorsitzender des China-Syria Bilateral Business Council und als Vorsitzender des Syrian Metal and Steel Council bedeutende Positionen.
Er hat ferner enge Geschäftsbeziehungen mit Schlüsselpersonen des ehemaligen Al-Assad-Regimes, u. a. mit Maher al-Assad.
Aufgrund seiner bedeutenden Rolle und seiner Nähe zum ehemaligen Al-Assad-Regime, seiner Geschäftsinteressen und seines umfangreichen Anlagevermögens ist er weiterhin Nutzniesser und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes und steht in Verbindung mit Personen, die Nutzniesser und Unterstützer dieses Regimes sind.
44.
Samir HASSAN
Geburtsdatum: 10.8.1953;
Geschlecht: männlich
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen und/oder Tätigkeiten in zahlreichen Branchen der syrischen Wirtschaft. Er besitzt Beteiligungen an und/oder hat massgeblichen Einfluss auf Amir Group und Cham Holding, zwei Konzerne mit Beteiligungen in den Sektoren Immobilien, Tourismus, Verkehr und Finanzen. Vorsitzender des syrisch-russischen Wirtschaftsrats; spielt durch den syrisch-russischen Wirtschaftsrat in den Wirtschaftsbeziehungen zur Russischen Föderation eine wichtige Rolle.
Aufgrund seiner bedeutenden Rolle und seines umfangreichen Anlagevermögens ist er weiterhin ein einflussreicher Geschäftsmann, der dem ehemaligen Al-Assad-Regime nahesteht.
Samir Hassan steht in Verbindung mit Personen, die Nutzniesser oder Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes sind. Insbesondere steht er in Verbindung mit Rami Makhlouf und Issam Anbouba, die vom Rat benannt wurden und Nutzniesser des ehemaligen Al-Assad-Regimes sind.
47.
Issam ANBOUBA
Geburtsdatum: 18.3.1952;
Geburtsort: Homs,
Syrien;
Geschlecht: männlich
Führender, in verschiedenen Branchen der syrischen Wirtschaft, wie Landwirtschaft, Immobilien, Öl und Bankensektor, tätiger Geschäftsmann. Er profitiert weiterhin von seinem Geschäftsimperium, das er aufgrund seiner engen Verbindungen zum ehemaligen Al-Assad-Regime über seine Offshore-Gesellschaften im Libanon aufbauen konnte. Er unterhält finanzielle Beziehungen zur syrischen Geschäftselite und hochrangigen Amtsträgern des ehemaligen Al-Assad-Regimes, unter anderem durch seine Funktionen bei ‚Siloserv‘ und als Mitgründer der Cham Holding.
215.
Duraid DURGHAM
Geburtsdatum: 27.12.1964;
Geschlecht: männlich
Ehemaliger Gouverneur der Zentralbank Syriens.
War verantwortlich für die wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung des ehemaligen Al-Assad Regimes im Rahmen seiner Tätigkeit als Gouverneur der Zentralbank Syriens.
265.
Hussam AL QATARJI (alias Hussam/Hossam Ahmed/Mohammed/Muhammad al-Katerji)
Geburtsdatum: 1.1.1982;
Geburtsort: Raqqa,
Syrien;
Staatsangehörigkeit:
syrisch;
Position: Geschäftsführer der Katerji Group (alias Al Qatarji, Al Qatarji Company/Qatirji Company/Khatirji Group/Katerji International Group);
Geschlecht: männlich
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann, der mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime in Verbindung steht; durch das Zustandebringen von Öl- und Weizengeschäften mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime, von denen er auch selbst profitiert, ist Hussam Al Qatarji Unterstützer und Nutzniesser des ehemaligen Al-Assad-Regimes.
Hussam Al Qatarji und seine Familie konnten sich eine Lizenz zur Gründung einer neuen Bank, der National Islamic Bank, sichern. Darüber hinaus hat eines ihrer Unternehmen, Nabd Contracting and Construction, von der Regierung ein neues Zementwerk erworben. Durch die Gründung der Arman Hotel and Tourist Management LLC expandierten sie auch in der Tourismusbranche. Sie traten zudem in ein Gemeinschaftsunternehmen, Bere Aleppo Private JSC, mit dem Ministerium für Tourismus ein. Hussam Al Qatarji und seine Familie unterhalten auch eine Miliz in Aleppo. Im Oktober 2021 schloss die BS Company for Oil Services von Al Qatarji mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime eine Vereinbarung über Kraftstofflieferungen an Tankstellen in vom ehemaligen Al-Assad-Regime kontrollierten Gebieten.
269.
Amer FOZ (alias
Amer Zuhair Fawz)
Geburtsdatum: 11.3.1976;
Geburtsort: Homs,
Syrien;
Staatsangehörigkeit:
syrisch; St. Kitts und
Nevis;
Nationale Nr.: 06010274747;
Reisepass-Nr.: 002-14-L169340;
Aufenthaltskarte der VAE: 784-1976-7135283-5
Position: Gründer der District 6 Company; Gründungsmitglied der Easy life Company;
Angehörige/Geschäftspartner/Organisationen oder Partner/Verbindungen: Samer Foz; Stellvertretender Vorsitzender der Asas Steel Company; Aman Holding;
Geschlecht: männlich
Führender Geschäftsmann, der mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime in Verbindung steht, mit persönlichen und familiären Geschäftsinteressen und -tätigkeiten in zahlreichen Sektoren der syrischen Wirtschaft. Er profitiert finanziell vom Zugang zu Geschäftsmöglichkeiten und unterstützt das ehemalige Al-Assad-Regime.
Er steht auch in Verbindung mit seinem Bruder Samer Foz, der seit Januar 2019 vom Rat als führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann und als Unterstützer oder Nutzniesser des ehemaligen Al-Assad-Regimes benannt ist. Gemeinsam mit seinem Bruder ist er am Erwerb von Luxusimmobilien in Dubai beteiligt. Darüber hinaus ist er Gesellschafter des Unternehmens ‚Solid 1 Offshore‘ in Dubai, dessen Eigentümer sein Bruder Samer Foz ist. Er steht somit im Rahmen gemeinsamer Geschäftsinteressen mit seinem Bruder Samer Foz in Verbindung.
273.
Adel Anwar AL-OLABI (alias Adel Anouar el-Oulabi, Adil Anwar al-Olabi)
Geburtsdatum: 10.1.1976;
Staatsangehörigkeit:
syrisch;
Position: Vorsitzender der Damaskus Cham Holding Company (DCHC); ehemaliger Gouverneur von Damaskus;
Geschlecht: männlich
Führender Geschäftsmann, Nutzniesser und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes. Vorsitzender der Damaskus Cham Holding Company (DCHC), der Investitionsgesellschaft des Gouvernements Damaskus, die die der Immobilien des Gouvernements Damaskus verwaltet und das Projekt Marota City umsetzt.
Als ehemaliger Gouverneur von Damaskus und Vorsitzender der DCHC ist er für die Bemühungen zur Umsetzung der Politik des ehemaligen Al-Assad-Regimes in Bezug auf die Erschliessung enteigneter Grundstücke in Damaskus (einschliesslich des Dekrets Nr. 66 und des Gesetzes Nr. 10), insbesondere im Rahmen des Projekts Marota City, verantwortlich und unterstützt dadurch das ehemalige Regime.
320.
Samer AL-DIBIS
(alias Samer AL-DIBS, Samir)
Geburtsdatum: 30.3.1962;
Geburtsort: Damaskus, Syrien;
Staatsangehörigkeit:
syrisch;
Anschrift: Naher Street, Rawda, Damaskus,
Syrien;
Geschlecht: männlich
Samer al-Dibis ist ein führender Geschäftsmann, der mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime in Verbindung steht und in mehreren Sektoren der syrischen Wirtschaft, insbesondere in der chemischen Industrie und im Immobiliensektor, tätig ist. Er ist ehemaliges Mitglied des Verwaltungsrats des syrisch-chinesischen Wirtschaftsrats und ehemaliger Vorsitzender der Handelskammer von Damaskus und Damaskus-Land. Er ist auch ehemaliges Mitglied des Parlaments und eng mit Maher al-Assad verbunden. In diesen Funktionen ist er Nutzniesser und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.
328.
Osama RAMADAN alias Usama
Geburtsdatum: 19.12.1973;
Staatsangehörigkeit:
syrisch;
Anschrift: Damascus, Mazze, Western Villas, Saraya 36 Building, 3rd Floor;
Geschäftspartner: Ahmad Ali Taher;
Verbundene Einrichtungen: Castle Security and Protection LLC;
Sonstige Angaben zur Identität: Vater: Hassan Ramadan;
Geschlecht: männlich
Osama Ramadan besitzt Anteile am Unternehmen Castle Security and Protection LLC, das als Strohfirma für die von Maher al-Assad geführte vierte Division der Syrisch-Arabischen Armee fungiert. Daher ist er Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes. Er steht auch in Verbindung mit Maher al-Assad.
333.
Bilal al-Naal (alias al-Na’al)
Geburtsdatum:14.4.1975;
Geburtsort: Damaskus, Syrien;
Staatsangehörigkeit:
syrisch;
Geschlecht: männlich
Bilal al-Naal ist Gründer und Partner mehrerer Handels- und Investmentgesellschaften in Syrien. Während des syrischen Bürgerkriegs leistete er finanzielle Unterstützung für die Shabiha-Miliz.
Er ist Mitglied des syrisch-russischen Wirtschaftsrats und spielt somit in den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Russland und dem ehemaligen Al-Assad-Regime eine wichtige Rolle. Al-Naal ist auch ehemaliges Mitglied des syrischen Parlaments und ehemaliges Mitglied des Gouverneursrats von Damaskus. Daher ist Bilal al-Naal eine führende Geschäftsperson in Syrien sowie Nutzniesser und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes und von dessen Milizen. Er steht auch in Verbindung mit Fadi Saqr, der Cham Holding und Bishr Al-Sabban.
336.
Firas al-Akhras
Geburtsdatum: 1.3.1978;
Geburtsort: London, Vereinigtes Königreich;
Staatsangehörigkeit:
syrisch;
Geschlecht: männlich
Firas al-Akhras ist der Bruder von Asma al-Assad. Er ist Miteigentümer des Unternehmens Takamol LLC, das für die Verwaltung des elektronischen Smartcard-Programms zuständig ist, das seit 2014 unter der Aufsicht des Ministeriums für Binnenhandel und Verbraucherschutz für den Vertrieb subventionierter Lebensmittel und anderer Produkte in Syrien eingesetzt wird. Insbesondere nimmt Takamol LLC für jede Transaktion, die über die Smartcard abgewickelt wird, Gebühren ein.
Firas al-Akhras ist somit Nutzniesser und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes. Er steht auch in Verbindung mit einem Mitglied der Familie Al-Assad.
Anhang 8 Bst. B Ziff. 5 bis 8, 42, 43 und 57
Aufgehoben
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin