173.32
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2026Nr. 178ausgegeben am 28. Mai 2026
Gesetz
vom 2. April 2026
über die Abänderung des Rechtspflegergesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Rechtspflegergesetz (RpflG) vom 12. März 1998, LGBl. 1998 Nr. 77, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 19 Bst. a
Der Wirkungskreis in Strafsachen umfasst:
a) das Verfahren zur Erlassung von Strafverfügungen in Übertretungsfällen gemäss § 328 StPO einschliesslich des Ausspruchs über die vermögensrechtlichen Anordnungen des Verfalls (§ 20 StGB) oder des erweiterten Verfalls (§ 20b StGB) und der Einziehung (§ 26 StGB) sowie der Zurückweisung verspäteter Einsprüche;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 2. April 2026 über die Abänderung des Strafgesetzbuches in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 94/2025 und 25/2026