Art. 5
1) Die schriftliche Prüfung besteht aus folgenden Gebieten:
a) Buchführung und Revisionstätigkeit:
1. Allgemeine Grundsätze des Rechnungswesens;
2. Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften nach liechtensteinischem Recht;
3. Bildung von Buchungssätzen aus der Finanzbuchhaltung;
4. Abschluss der Geschäftsbücher und Erstellung der Jahresrechnung mit Bewertungsproblemen und Gewinnausschüttung;
5. Ermittlung und Interpretation von Bilanzkennzahlen;
6. Grundlagen der prüferischen Durchsicht (Review) und Berichterstattung (Reviewbericht);
7. Mittelflussrechnungen;
8. Abgrenzung der Treuhänder- zur Wirtschaftsprüfertätigkeit;
b) Personen- und Gesellschaftsrecht, Handelsregisterrecht, Berufsrecht der Treuhänder, Aufsicht durch die FMA und Gewerberecht:
1. 2. bis 5. Abteilung (einschliesslich Schlussabteilung) des PGR, mit Schwerpunkt auf die in der Praxis gängigsten Rechtsformen und Handelsregistervorgänge;
2. Berufs- und Standesrecht der Treuhänder;
3. Wahrnehmung der Aufsicht über die Treuhänder und Treuhandgesellschaften durch die FMA;
4. einschlägige Kenntnisse über die weiteren der Aufsicht der FMA unterstehenden Finanzdienstleister;
5. Grundzüge des Gewerberechts, insbesondere das Bewilligungsverfahren;
c) Steuer- und Abgabenrecht:
1. System und Grundlagen der in Liechtenstein erhobenen Steuern und Abgaben auf Landes- und Gemeindeebene:
1.1 Vermögens- und Erwerbssteuer;
1.2 Steuer nach dem Aufwand;
1.3 Grundstücksgewinnsteuer;
1.4 Ertragssteuer;
1.5 Gründungsabgabe und Abgabe auf Versicherungsprämien;
1.6 Gemeindesteuern;
1.7 Organisation und Durchführung (Organisation, Allgemeine Verfahrungsgrundsätze, Veranlagung, Veranlagungsverfahren, Steuerforderung, Rechtsmittel, Änderung rechtskräftiger Veranlagungen, Steuerbezug und Steuersicherung, Strafbestimmungen);
1.8 Mehrwertsteuer;
1.9 Stempelabgaben;
1.10 Sozialabgaben (AHV, IV, FAK / Personalvorsorge);
2. Beurteilung von Sachverhalten sowie von besonderen Tatbeständen hinsichtlich Steuern und Abgaben;
3. Grundzüge des internationalen Steuerrechts, insbesondere internationale Steuerabkommen und die zur Umsetzung erlassene nationale Gesetzgebung, einschliesslich Merkblätter und weitere Publikationen der Steuerverwaltung;
d) Sorgfaltspflichtrecht, Sanktionenrecht und Strafrecht:
1. Sorgfaltspflichtgesetzgebung, einschliesslich Richtlinien, Mitteilungen und Wegleitungen der FMA und der Stabsstelle FIU, Ergebnisse der nationalen Risikoanalyse sowie unmittelbar anwendbare EWR-Rechtsvorschriften im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei, organisierten Kriminalität, Terrorismusfinanzierung und Proliferation;
2. Grundzüge der einschlägigen Publikationen der Financial Action Task Force, insbesondere der "FATF Recommendations", sowie der mittelbar anwendbaren EWR-Rechtsvorschriften im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei, organisierten Kriminalität, Terrorismusfinanzierung und Proliferation;
3. Gesetzgebung über das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern, einschliesslich Wegleitung und weitere Publikationen des Amtes für Justiz;
4. Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen und die dazu erlassenen Sanktionsverordnungen, einschliesslich Wegleitung und weitere Publikationen der Stabsstelle FIU;
5. Grundzüge des Allgemeinen Teils des Strafrechts und der Vermögensdelikte;
6. Vortaten der Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Proliferation;
e) Schuldrecht und Erbrecht, einschliesslich diesbezüglicher Regelungen des internationalen Privatrechts:
1. Allgemeines Schuldrecht und Kenntnis der wesentlichen Vertragsarten;
2. vertragliche und ausservertragliche Haftung eines Treuhänders;
3. Grundzüge des internationalen Privatrechts;
4. Grundzüge des nationalen und internationalen Erbrechts;
f) Finanzberatung und Vermögensverwaltung:
1. Vermögensverwaltungsgesetzgebung, einschliesslich Richtlinien, Mitteilungen und Weisungen der FMA, sowie unmittelbar anwendbare EWR-Rechtsvorschriften im Bereich der Vermögensverwaltung sowie der Bekämpfung von Insidergeschäften und Marktmanipulation;
2. Grundzüge der mittelbar anwendbaren EWR-Rechtsvorschriften im Bereich der Vermögensverwaltung sowie der Bekämpfung von Insidergeschäften und Marktmanipulation;
3. Erklärung der Funktionsweise folgender Instrumente der Kapitalanlage:
3.1 Nominalwertanlagen (z.B. Geldmarktpapiere, Notes, Pfandbriefe, Obligationen/Rendite, Ratings, Preisbildung und Risikofaktoren);
3.2 Sachwertanlagen (z.B. Aktien, Edelmetalle, Immobilien/Rendite, Risiko und Bewertung);
3.3 Fondsanteile;
3.4 Derivate (z.B. Optionen und Futures);
3.5 Fremdwährungsanlagen;
3.6 Devisentermingeschäfte;
3.7 alternative Finanzanlagen;
4. Kriterien zur Bestimmung einer individuell optimalen Kapitalanlage (z.B. Anlageziele, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Liquidität, Verkäuflichkeit, Anlagehorizont, steuerliche und rechtliche Aspekte, Inflation, Kaufkrafterhaltung, Rendite, Prognosen und Risiko unter Einbezug verschiedener Kapitalanlagen);
5. Anlagenentscheidungsprozess (Anlagestrategie, strategische Asset-Allokation, taktische Asset-Allokation, Titelselektion, Erfolgskontrolle und Leistungsmessung).
2) Auf die schriftliche Prüfung im Rahmen der erleichterten Prüfung nach Art. 9 Abs. 4 des Treuhändergesetzes findet Abs. 1 Bst. a, c, d Ziff. 1 bis 4 und 6 sowie Bst. f Anwendung.