946.223.3
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2026 Nr. 190 ausgegeben am 9. Juni 2026
Verordnung
vom 9. Juni 2026
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran
Aufgrund von Art. 2 und 14a des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, in der Fassung des Gesetzes vom 9. Juni 2017, LGBl. 2017 Nr. 203, und unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften sowie des Beschlusses (GASP) 2026/1226 des Rates der Europäischen Union vom 8. Juni 2026 verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 16. Dezember 2025 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran, LGBl. 2025 Nr. 574, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang 13 Bst. A Ziff. 25 und 26
 
Name
Angaben zur Identität
Gründe
25.
Mohammad AKBARZADEH
Position(en): Stellvertretender Befehlshaber für politische Angelegenheiten der Islamic Revolutionary Guard Corps Navy (IRGCN, Marine des Korps der Islamischen Revolutionsgarde)
Staatsangehörigkeit: iranisch
Geschlecht: männlich
Mohammad Akbarzadeh ist stellvertretender Befehlshaber für politische Angelegenheiten der von der EU mit Sanktionen belegten Islamic Revolutionary Guard Corps Navy (IRGCN, Marine des Korps der Islamischen Revolutionsgarde) und fungiert als Sprecher der IRGCN.
Die IRGCN setzt die Politik Irans zur Untergrabung der Freiheit der Schifffahrt in der Strasse von Hormus um, indem sie ein Mautsystem in der Strasse von Hormus durchsetzt und mehrere Handelsschiffe in der Strasse von Hormus bedroht, schikaniert und angreift. In seinen Äusserungen erklärt Akbarzadeh, Iran habe die vollständige Kontrolle über die Strasse von Hormus, und droht damit, Raketen oder Drohnen gegen Schiffe einzusetzen, die die Strasse von Hormus durchqueren.
Mohammad Akbarzadeh unterstützt somit die Handlungen und politischen Massnahmen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben, und setzt diese um.
26.
Hamid HOSSEINI
Position(en): Sprecher des iranischen Verbands der Exporteure von Öl, Gas und petrochemischen Erzeugnissen.
Staatsangehörigkeit: iranisch
Geschlecht: männlich
Hamid Hosseini ist der Sprecher des iranischen Verbands der Exporteure von Öl, Gas und petrochemischen Erzeugnissen und Mitglied der iranischen Handelskammer.
Der iranische Verband der Exporteure von Öl, Gas und petrochemischen Erzeugnissen ist ein Industrieverband, dessen Mitglieder Unternehmen sind, die an der Herstellung und der Ausfuhr von Erdöl, Gas und petrochemischen Erzeugnissen beteiligt sind. Die iranische Regierung und das Korps der Islamischen Revolutionsgarden sind in hohem Masse an den Ölausfuhren Irans beteiligt.
Iran hat eine Politik umgesetzt, nach der Schiffe, die die Strasse von Hormus durchqueren, verpflichtet sind, Informationen vorzulegen, sich einer Prüfung zu unterziehen und Transitgebühren an die iranischen Behörden zu entrichten. In seiner Eigenschaft als Sprecher für den iranischen Verband der Exporteure von Öl, Gas und petrochemischen Erzeugnissen erläutert und fördert Hosseini diese Politik durch Erklärungen in internationalen und iranischen Medien.
Hamid Hosseini unterstützt somit die Handlungen und politischen Massnahmen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben, und setzt diese um.
Anhang 13 Bst. B Ziff. 27
 
Name
Angaben zur Identität
Gründe
27.
Provinzkommando Hormozgan der
Islamic Revolutionary Guard Corps Navy (IRGCN, Marine des Korps der Islamischen Revolutionsgarde)
Ort der Registrierung: Iran
Das Provinzkommando Hormozgan der Islamic Revolutionary Guard Corps Navy (IRGCN, Marine des Korps der Islamischen Revolutionsgarde) ist eine Unterabteilung der von der EU mit Sanktionen belegten IRGCN. Die IRGCN hat die Kontrolle über die Strasse von Hormus übernommen und dort ein Mautsystem eingeführt, nach dem Schiffe verpflichtet sind, Identifizierungsdokumente sowie Angaben zu Fracht und Bestimmung an zwischengeschaltete Stellen zu übermitteln, die diese Informationen sodann an das Provinzkommando Hormozgan weiterleiten. Auf der Grundlage dieser Angaben nimmt das Provinzkommando Hormozgan eine Überprüfung vor und legt fest, welche Schiffe die Meerenge durchqueren dürfen, mitunter gegen Entrichtung einer Mautgebühr.
Das Provinzkommando Hormozgan der IRGCN unterstützt somit die Handlungen und politischen Massnahmen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin