921.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2026Nr. 283ausgegeben am 21. August 2026
Gesetz
vom 12. Juni 2026
über die Abänderung des Waldgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Waldgesetz (WaldG) vom 25. März 1991, LGBl. 1991 Nr. 42, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 22 Abs. 2
Aufgehoben
Art. 43 Abs. 1 Bst. k
Aufgehoben
Art. 50 Abs. 1 Bst. l
Aufgehoben
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Brandschutzgesetz vom 12. Juni 2026 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 23/2025 und 68/2026