946.222.4
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2002 Nr. 39 ausgegeben am 8. März 2002
Verordnung
vom 5. März 2002
über Massnahmen gegenüber Simbabwe
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 411, unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages und der Fremdenpolizeilichen Vereinbarungen anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften und gestützt auf den Beschluss 2011/101/GASP vom 15. Februar 2011 des Rates der Europäischen Union verordnet die Regierung:2
I. Zwangsmassnahmen3
Art. 14
Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und Gütern zur internen Repression
1) Die Lieferung, der Verkauf und die Durchfuhr von Rüstungsgütern jeder Art, einschliesslich Waffen und Munition, Militärfahrzeuge und -ausrüstung, paramilitärische Ausrüstung sowie Zubehör und Ersatzteile dafür, nach Simbabwe sind verboten.
2) Die Lieferung, der Verkauf und die Durchfuhr von Gütern nach Anhang 1, die zur internen Repression verwendet werden können, nach Simbabwe sind verboten.
3) Die Gewährung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich Vermittlungsdienste und Finanzdienstleistungen, im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten in Simbabwe sowie mit der Lieferung, dem Verkauf, der Durchfuhr, der Herstellung, der Instandhaltung und der Verwendung von Gütern nach den Abs. 1 und 2 ist verboten.
4) Die Regierung kann Ausnahmen von den Verboten der Abs. 1 bis 3 bewilligen für:
a) nichtletale militärischer Ausrüstung oder nichtletale Güter nach Anhang 1, die ausschliesslich für humanitäre oder Schutzzwecke oder für den Aufbau von Institutionen fördernde Programme der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder der Schweiz bestimmt sind;
b) Güter, die für Krisenbewältigungsoperationen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder der Schweiz bestimmt sind;
c) vorübergehend ausgeführte Schutzkleidung (z.B. kugelsichere Westen) zur persönlichen Verwendung durch Personal der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder der Schweiz, Medienvertreter und humanitäres Personal.
5) Entsprechende Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
6) Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Güterkontroll-, Kriegsmaterial- und Embargogesetzgebung.
Art. 25
Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
1) Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Anhang 2 befinden, sind gesperrt.
2) Es ist verboten, den von der Sperrung betroffenen natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen Gelder zu überweisen oder Gelder und wirtschaftliche Ressourcen sonstwie direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen.
3) Die Regierung kann Zahlungen aus gesperrten Konten, Übertragungen gesperrter Vermögenswerte sowie die Freigabe gesperrter wirtschaftlicher Ressourcen zur Wahrung liechtensteinischer Interessen oder zur Vermeidung von Härtefällen ausnahmsweise bewilligen. Entsprechende Gesuche sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 36
Begriffsbestimmungen
In dieser Verordnung bedeuten:
a) Gelder: finanzielle Vermögenswerte, einschliesslich Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Geldanweisungen oder andere Zahlungsmittel, Guthaben, Schulden und Schuldverpflichtungen, Wertpapiere und Schuldtitel, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe, Derivate; Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten; Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien oder andere finanzielle Zusagen; Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungen, Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen und jedes andere Finanzierungsinstrument für Exporte;
b) Sperrung von Geldern: die Verhinderung jeder Handlung, welche die Verwaltung oder die Nutzung der Gelder ermöglicht, mit Ausnahme von normalen Verwaltungshandlungen von Banken und Wertpapierfirmen;
c) wirtschaftliche Ressourcen: Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, insbesondere Immobilien und Luxusgüter, mit Ausnahme von Geldern nach Bst. a;
d) Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen: die Verhinderung ihrer Verwendung zum Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, einschliesslich des Verkaufs, des Vermietens oder des Verpfändens solcher Ressourcen.
Art. 4
Einreise in Liechtenstein und Durchreise
1) Die Einreise in Liechtenstein und die Durchreise durch Liechtenstein sind den in Anhang 2 aufgeführten natürlichen Personen verboten.7
2) Die Regierung kann aus erwiesenen humanitären Gründen oder zur Wahrung liechtensteinischer Interessen Ausnahmen gewähren. Entsprechende Gesuche sind beim Ausländer- und Passamt einzureichen.8
II. Vollzug und Strafbestimmungen9
Art. 510
Kontrolle und Vollzug
1) Die Stabsstelle FIU überwacht den Vollzug der Zwangsmassnahmen nach den Art. 1 und 2. Sie prüft insbesondere die Gesuche um Ausnahmebewilligungen und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit ihrer Empfehlung an die Regierung weiter.
2) Das Ausländer- und Passamt überwacht den Vollzug des Ein- und Durchreiseverbots nach Art. 4. Es prüft insbesondere die Gesuche um Ausnahmebewilligungen und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit seiner Empfehlung an die Regierung weiter.
3) Die zuständigen liechtensteinischen Behörden ergreifen die für die Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen notwendigen Massnahmen, zum Beispiel die Anmerkung einer Verfügungssperre im Grundbuch oder die Pfändung oder Versiegelung von Luxusgütern.
4) Die Zuständigkeit der schweizerischen Behörden bleibt vorbehalten.
Art. 611
Meldepflichten
1) Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten oder von wirtschaftlichen Ressourcen wissen, von denen anzunehmen ist, dass sie unter die Sperrung nach Art. 2 Abs. 1 fallen, müssen dies der Stabsstelle FIU unverzüglich melden.
2) Die Meldungen müssen die Namen der Begünstigten sowie Gegenstand und Wert der gesperrten Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen enthalten.
Art. 712
Strafbestimmungen
1) Wer gegen Art. 1, 2 oder 4 verstösst, wird nach Art. 10 ISG bestraft, soweit nicht Strafbestimmungen der in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Kriegsmaterial-, Güterkontroll- und Embargogesetzgebung zur Anwendung gelangen.
2) Wer gegen Art. 6 verstösst, wird nach Art. 11 ISG bestraft.
Art. 813
Aufgehoben
Art. 914
Aufgehoben
III. Schlussbestimmung15
Art. 10
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef
Anhang 116
(Art. 1 Abs. 2)
Güter, die zur internen Repression verwendet werden können
1. Bomben und Granaten, die nicht von Anhang 1 der schweizerischen Kriegsmaterialverordnung vom 25. Februar 1998 (KMV) und nicht von Anhang 3 der schweizerischen Güterkontrollverordnung vom 25. Juni 199717 (GKV) erfasst werden.
2. Fahrzeuge, ausgenommen für die Brandbekämpfung besonders konstruierte Fahrzeuge, wie folgt:
2.1 mit einem Wasserwerfer ausgerüstete Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert für die Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen;
2.2 Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert für die Abgabe von Stromstössen zur Abwehr von Angreifern;
2.3 Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert für die Beseitigung von Barrikaden;
2.4 Fahrzeuge, besonders konstruiert für den Transport oder die Überstellung von Strafgefangenen und/oder inhaftierten Personen;
2.5 Fahrzeuge und Anhänger, besonders konstruiert für die Errichtung mobiler Absperrungen;
2.6 Bestandteile der in den Ziff. 2.1 bis 2.5 aufgeführten Fahrzeuge, besonders konstruiert für die Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen.
3. Explosivstoffe und dazugehörige Ausrüstung, die nicht von Anhang 1 KMV und nicht von Anhang 3 GKV erfasst werden, wie folgt:
3.1 Geräte und Ausrüstung, besonders konstruiert zum Auslösen von Explosionen durch elektrische oder nichtelektrische Mittel, einschliesslich Zündvorrichtungen, Sprengkapseln, Zündern, Zündverstärkern, Sprengschnüren, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Ausgenommen sind Geräte und Ausrüstung, die in industriellen Produkten zur Anwendung kommen, zum Beispiel Anzünder für Airbags.
3.2 Andere Explosivstoffe und dazugehörige Stoffe wie folgt:
a) Amatol;
b) Nitrocellulose (mit mehr als 12,5 % Stickstoff);
c) Nitroglykol;
d) Pentaerythrittetranitrat (PETN);
e) Pikrylchlorid;
f) 2,4,6-Trinitrotoluol (TNT).
4. Schutzausrüstung, die weder von Nummer ML 13 Anhang 3 GKV erfasst noch besonders konstruiert ist für den Sport oder als Arbeitsschutz, wie folgt:
4.1 Körperpanzer mit ballistischem Schutz und/oder Stichschutz;
4.2 Helme mit ballistischem Schutz und/oder Splitterschutz, Schutzhelme, Schutzschilde und ballistische Schutzschilde.
5. Andere Simulatoren als die von Nummer ML 14 Anhang 3 GKV erfassten, für das Training im Gebrauch von Feuerwaffen, und besonders entwickelte Software hierfür.
6. Andere Nachtsicht- und Wärmebildausrüstung sowie Bildverstärkerröhren als die von den Anhängen 3 und 5 GKV erfassten.
7. Bandstacheldraht.
8. Militärmesser, Kampfmesser und Bajonette mit einer Klingenlänge von mehr als 10 cm, die nicht von Ziff. 1 des Anhangs 5 GKV erfasst werden.
9. Güter, die für die Hinrichtung von Menschen konstruiert sind, wie folgt:
9.1 Galgen und Fallbeile;
9.2 elektrische Stühle;
9.3 hermetisch verschliessbare Kammern, zum Beispiel hergestellt aus Stahl oder Glas, konstruiert zur Hinrichtung von Menschen durch Verabreichung von tödlichen Gasen oder Substanzen;
9.4 automatische Injektionssysteme, konstruiert zur Hinrichtung von Menschen durch Verabreichung einer letalen chemischen Substanz.
10. Elektroschock-Gürtel, konstruiert, um durch Abgabe von Elektroschocks mit einer Leerlaufspannung von mehr als 10 000 Volt auf Menschen Zwang auszuüben.
11. Güter, konstruiert zur Fesselung von Menschen, wie folgt:
11.1 Zwangsstühle und Fesselungsbretter. Nicht erfasst sind Stühle, die für behinderte Personen konstruiert sind.
11.2 Fusseisen, Mehrpersonen-Fesseln, Fesseln und Einzelschellen oder Fesselarmbänder. Nicht erfasst sind Handschellen, deren Gesamtlänge einschliesslich Kette, gemessen im geschlossenen Zustand vom Aussenrand einer Schelle zum Aussenrand der anderen Schelle, zwischen 150 und 280 mm beträgt und die nicht verändert wurden, um körperliche Schmerzen oder Leiden zu verursachen.
11.3 Daumenschellen und Daumenschrauben, einschliesslich gezackter Daumenschellen.
12. Tragbare Elektroschock-Geräte, einschliesslich Elektroschock-Schlagstöcken, Elektroschock-Schilden, Elektroschockern (Paralyser) und Elektroschock-Pfeilwaffen, die eine Leerlaufspannung von mehr als 10 000 Volt haben und die nicht von Ziff. 1 des Anhangs 5 GKV erfasst werden.
Nicht erfasst sind einzelne Elektroschock-Geräte, wenn diese zum persönlichen Schutz mitgeführt werden.
13. Substanzen zur Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen oder zum Selbstschutz sowie dazugehörige tragbare Ausbringungsausrüstung, wie folgt:
13.1 Tragbare Geräte zur Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen oder zum Selbstschutz durch Verabreichung oder Verbreitung einer handlungsunfähig machenden chemischen Substanz, die nicht von Ziff. 1 des Anhangs 5 GKV erfasst werden.
Nicht erfasst sind einzelne tragbare Geräte mit oder ohne chemische Substanz, wenn diese zum persönlichen Schutz mitgeführt werden;
13.2 Pelargonsäurevanillylamid (Nonivamid, PAVA) (CAS-Nr. 2444-46-4);
13.3 Oleoresin Capsicum (OC) (CAS-Nr. 8023-77-6).
14. Ausrüstung, besonders konstruiert für die Herstellung der in dieser Liste aufgeführten Güter.
15. Spezifische Technologie zur Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der in dieser Liste aufgeführten Güter.
Anhang 218
(Art. 2 Abs. 1 und 2 sowie Art. 4)
Natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Massnahmen nach den Art. 2 und 4 richten
A. Natürliche Personen
 
Name
Funktion; der Identifizierung dienende Angaben; Grund für die Aufnahme in die Liste
1.
Mugabe, Robert Gabriel
Präsident, geb. 21.2.1924; Pass AD 001095. Regierungschef; für Handlungen verantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.
2.
Abu Basutu, Titus Mehliswa Johna
Generalmajor (Luftwaffe), Süd- Matabeland; geb. 2.6.1956. Hochrangiger Offizier, unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen im Gebiet Gwanda beteiligt. Stellvertreter des Generalleutnants der Luftwaffe Perence Shiri (Nr. 100 der Liste).
3.
Bonyongwe,
Happyton Mabhuya
Generaldirektor des Zentralen Nachrichtendienstes, geb. 6.11.1960; Pass AD002214, Personalausweis 63-374707A13. Hochrangiger Vertreter des Sicherheitsdienstes mit engen Verbindungen zur ZANU-PF ("Afrikanische Nationalunion von Simbabwe - Patriotische Front")-Fraktion der Regierung; Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates. Wird der Entführung, Folterung und Ermordung von MDC-Anhängern im Juni 2008 beschuldigt.
4.
Buka (alias Bhuka), Flora
Tätig im Amt des Präsidenten (ehemalige Staatsministerin für Sonderaufgaben mit Zuständigkeit für Landentwicklungs- und Wiederansiedlungsprogramme; früher Staatsministerin im Amt des Vize-Präsidenten und Staatsministerin für die Landreform im Amt des Präsidenten), geb. 25.2.1968. Staatsministerin im Amt von Vizepräsident Nkomo, verantwortlich für die Verübung von Gewalttaten im Gebiet Gokwe und gegen MDC- Führer im Jahr 2008.
5.
Bvudzijena, Wayne
Stellvertretender Polizeichef, Polizeisprecher, geb. 24.4.1958; Personalausweis 29-008792V71. Hochrangiges Mitglied der Polizei. Polizeisprecher. Hat 2008 die MDC beschuldigt, Personen, die für Gewalt bei den Wahlen verantwortlich sind, Unterschlupf in den regionalen und nationalen Hauptquartieren der MDC zu gewähren.
6.
Aufgehoben
 
7.
Charamba, George
Ständiger Sekretär im Amt für Information und Öffentlichkeitsarbeit, geb. 4.4.1963; Pass AD002226, Pass AD001255, Personalausweis 07-003617B07. Hochrangiger Beamter, eng mit der ZANU-PF- Fraktion der Regierung verbunden.
8.
Chidarikire, Faber Edmund
Gouverneur der Provinz West- Mashonaland, ehemaliger Bürgermeister von Chinhoyi, geb. 6.6.1946; Personalausweis 70-056539L70. Ehemaliger ZANU-PF-Bürgermeister von Chinhoyi und Provinzgouverneur; Verbindungen zur ZANU-PF-Fraktion der Regierung.
9.
Aufgehoben
 
10.
Chigwedere, Aeneas Soko
Gouverneur der Provinz Ost- Mashonaland, ehemaliger Minister, geb. 25.11.1939; Personalausweis 25-15430J80. Provinzgouverneur, mit der ZANU-PF-Fraktion der Regierung verbunden.
11.
Chihota, Phineas
Stellvertretender Minister für Industrie und internationalen Handel, geb. 23.11.1950. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied. Hat Unterstützer der MDC mit dem Tod bedroht und wird mit der Verschleppung und Folterung von Personen im Juni 2008 in Verbindung gebracht.
12.
Chihuri, Augustine
Polizeichef, geb. 10.3.1953; Pass AD000206, Personalausweis 68-034196M68. Hochrangiger Polizeioffizier und Mitglied der gemeinsamen Einsatzleitung; stark in die repressiven Massnahmen der ZANU-PF involviert. Hat sich öffentlich zur Unterstützung der ZANU-PF bekannt und damit gegen das Polizeigesetz verstossen. Hat im Juni 2009 die Polizei angewiesen, alle Ermittlungen im Zusammenhang mit Morden im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen vom Juni 2008 einzustellen.
13.
Chinamasa, Patrick Anthony19
Minister für Justiz-, Rechts- und Parlamentsangelegenheiten, geb. 25.1.1947; Personalausweis 63-005591M42. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied.
14.
Chindori-Chining, Edward Takaruza
Ehemaliger Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie, geb. 14.3.1955; Pass AN388694, Personalausweis 63-377216C71. Ehemaliges Regierungsmitglied; hat als der ZANU-PF angehörender Abgeordneter weiterhin Verbindungen zur ZANU-PF-Fraktion der Regierung. Kommandeur der Milizstandorte in Guruve in der Zeit vor den Wahlen von 2008.
15.
Chinotimba, Joseph
Vizepräsident des simbabwischen Nationalverbands der Veteranen des Befreiungskrieges, Anführer der ZANU-PF-Milizen, geb. 6.6.1957; Personalausweis 63-312672W11. Chinotimba hat während der Wahlen von 2008 eine Gruppe angeführt, die das Haus von Admore Chibutu zerstört hat. Hat zusammen mit Armeeangehörigen und Unterstützern der ZANU-PF im Mai 2008 das Haus von Tongeyi Jeremiah angegriffen.
16.
Aufgehoben
 
17.
Chipwere, Augustine
Brigadegeneral, ehemaliger Oberst, Süd-Bindura. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen von 2008 beteiligt. Verantwortlich für politische Unruhen in Bindura. Hochrangiger Offizier, vom Präsidenten 2011 befördert.
18.
Chiwenga,
Constantine
Befehlshaber der Streitkräfte Simbabwes, General (früher Befehlshaber der Armee, Generalleutnant), geb. 25.8.1956; Pass AD000263, Personalausweis 63-327568M80. Mitglied der gemeinsamen Einsatzleitung; Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates. Hat die Armee eingesetzt, um Farmen zu besetzen. War während der Wahlen von 2008 eine der Haupttriebkräfte für Gewalt im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen.
19.
Chombo, Ignatius Morgan Chiminya
Minister für die Lokalverwaltungen sowie für die städtische und ländliche Entwicklung, geb. 1.8.1952; Pass AD000500, Personalausweis 70-086938D70. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied; verantwortlich dafür, dass die MDC in Lokalverwaltungen durch finanzielle Beschränkungen und Drangsalierung behindert wird.
20.
Dinha, Martin
Gouverneur der Provinz Zentral- Mashonaland. Provinzgouverneur, mit der ZANU-PF-Fraktion der Regierung verbunden. Beteiligt an Auflösungen landwirtschaftlicher Betriebe (Rockwood village concession 2009).
21.
Goche, Nicholas Tasunungurwa
Minister für Verkehr, Kommunikation und Infrastrukturentwicklung (früher Staatsminister für nationale Sicherheit im Amt des Präsidenten), geb. 1.8.1946; Personalausweis 63-355978S68. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied. Im Juni 2008 wurden von ihm alle NRO gezwungen, ihre Arbeit vor Ort und die Verteilung von Nahrungsmitteln einzustellen. Für den Milizstandort in Shamva verantwortlich und an Gewalttaten in diesem Gebiet beteiligt.
22.
Gono, Gideon
Gouverneur der Zentralbank von Simbabwe, geb. 29.11.1959; Pass AD000854, Personalausweis 58-001824K07. Verbindungen zur ZANU-PF-Fraktion der Regierung; Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates. Illegale Finanzierung der ZANU-PF im Jahr 2008.
23.
Gurira, Cephas T.
Brigadegeneral; ehemaliger Oberst der Streitkräfte Simbabwes, geb. 1.5.1963; Personalausweis 29-061056D29. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen 2008 beteiligt. Verantwortlich für Anstachelung zu Gewalt in Mhondoro.
24.
Gwekwerere,
Stephen (alias Steven)
Oberst, Chinhoyi. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. Gehörte der Gruppe an, die im Jahr 2008 in Chinhoyi Menschen überfallen hat.
25.
Kachepa, Newton
Mitglied des Parlaments für den Wahlkreis Mudzi North, geb. 10.2.70. Personalausweis 32-088209M48. Mitglied des Parlaments, an der Ermordung von Peter Tom Butao am 14. April 2008 und von Kingswell Mateta im Juli 2008 beteiligt. War massgeblich an Folterungen zahlreicher MDC- Unterstützer in seinem Wahlkreis beteiligt.
26.
Karakadzai, Mike Tichafa
Brigadegeneral (Luftwaffe), Provinz Harare (Stadt), geb. 7.3.57; Personalausweis 63-632526N13. Als Anführer bei Verschleppungen und Gewalttaten in Harare im Jahr 2008 unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt.
27.
Kasukuwere, Saviour
Stellvertretender Minister für Jugendentwicklung und Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment) und Stellvertretender Sekretär für Jugendfragen im Politbüro der ZANU-PF, geb. 23.10.1970; Personalausweis 45-046113Q45. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied. Organisierte Teilnehmer an gewalttätigen Ausschreitungen in Harare im Februar 2011.
28.
Kazangarare, Jawet
ZANU-PF-Ratsmitglied in Nord- Hurungwe und Kriegsveteran, geb. 12.4.1957; Personalausweis 38-102814B58. Unmittelbar an der von der Regierung gesteuerten Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen 2008 beteiligt. Massgeblich für die gewalttätige Verfolgung von MDC-Unterstützern in Hurungwe verantwortlich, bei der es zu Vergewaltigungen, Morden und zur Zerstörung von Häusern kam; insbesondere an der Ermordung des MDC-Wahlhelfers Tapiwa Mubwanda im Mai 2008 in Nord-Hurungwe beteiligt.
29.
Khumalo,
Sibangumuzi
Brigadegeneral Khumalo, Nord- Matabeleland, geb. 16.8.1954; Personalausweis 08-448357W73. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. Im Februar 2011 mutmasslich an der Strategie beteiligt, Gewalt und Terror zu verbreiten, indem hochrangige Offiziere eingesetzt wurden, um die Kampagne für den Machterhalt Mugabes zu koordinieren.
30.
Kunonga, Nolbert (alias Nobert)
Selbsternannter anglikanischer Bischof. Lautstarker Anhänger des Regimes. Seine Gefolgsleute wurden bei gewalttätigen Übergriffen gegen Unterstützer der Kirche im Jahr 2011 von der Polizei unterstützt.
31.
Kwainona, Martin
Stellvertretender Polizeichef, geb. 19.1.1953; Pass AD001073, Personalausweis 63-293627V45. Hochrangiger Polizeioffizier, erteilte Befehle an örtliche Behörden, um zur Gewalt in Kanyuchi Village, Mount Darwin im April 2008 anzustacheln.
32.
Aufgehoben
 
33.
Langa, Andrew
Stellvertretender Minister für den öffentlichen Dienst (früher Stellvertretender Minister für Verkehr und Kommunikation) geb. 13.1.65; Personalausweis 21-017934E21. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied. Eröffnete 2005 das Feuer auf 11 Mitglieder der MDC-Jugendversammlung. Einschüchterung von Wählern am Wahltag 2008.
34.
Mabunda,
Musarashana
Stellvertretender Polizeichef, geb. 11.11.58; Personalausweis 22-026198T13. Mitglied der Sicherheitskräfte; in grossem Masse verantwortlich für schwerwiegende Verletzungen des Rechts, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln. Leitete am 11. März 2007 körperliche Gewalt, Folter und Repression. Bedrohte im Juni 2008 Lovemore Madhuku mit dem Tod.
35.
Machaya, Jason (alias Jaison) Max Kokerai
Gouverneur der Provinz Midlands; ehemaliger Stellvertretender Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie, geb. 13.6.1952; Personalausweis 26-003018Z26. Gouverneur der Provinz Midlands. Mit der ZANU-PF-Fraktion der Regierung verbunden. Nutzte seinen Einfluss, um Ermittlungen bei politisch motivierten Morden, die sein Sohn mutmasslich begangen hat, zu verhindern.
36.
Made, Joseph Mtakwese
Minister für Agrartechnik und Mechanisierung (früher Minister für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung), geb. 21.11.1954; Pass AN000144. Personalausweis 29-128547N42. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied.
37.
Madzongwe, Edna (alias Edina)
Präsidentin des Senats, Mitglied der ZANU-PF, geb. 11.7.1943; Personalausweis 63-748119H32. Mitglied des ZANU-PF-Politbüros. Nutzte ihren Einfluss, um im Februar 2008 politische Strafverfolgung zu veranlassen. An Gewalttaten in Chegutu beteiligt, darunter die Besetzung der Zitrusplantage "Stockade Citrus Estate" im Jahr 2008; gab unmittelbar Anweisungen an die Anführer der Repression.
38.
Aufgehoben
 
39.
Maluleke, Titus
Gouverneur der Provinz Masvingo (Ehemaliger Stellvertretender Minister für Bildung, Sport und Kultur). Provinzgouverneur, mit der ZANU-PF angehörenden Regierungsmitgliedern verbunden. Hat 2009 Landbesetzungen in Masvingo veranlasst.
40.
Mangwana, Paul Munyaradzi
Vorsitzender des Verfassungsausschusses (Constitutional Select Committee, COPAC) und ehemaliger Staatsminister für Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment), geb. 10.8.1961; Pass AD000459, Personalausweis 22-017031E12. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied; hat im Mai/Juni 2008 Aktivitäten von ZANU-PF- Terrorbanden in Zentral-Chivi unterstützt und geleitet.
41.
Marumahoko, Reuben
Stellvertretender Minister für regionale Integration und internationale Zusammenarbeit und ehemaliger Stellvertrender Aussenminister (ehem. Stellvertretender Innenminister), geb. 4.4.1948; Personalausweis 63-311317Y71. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied. Befehlshaber der ZANU-PF-Milizen in Hurungwe. Hat zwischen April und Juli 2008 mit einer Gruppe von ZANU-PF-Anhängern und Kriegsveteranen Anhänger der MDC überfallen und mehrere Wohnhäuser im Bezirk Hurungwe zerstört.
42.
Aufgehoben
 
43.
Masuku, Angeline
Gouverneurin der Provinz Süd- Matabeleland, Sekretärin für Behinderte und Benachteiligte im Politbüro der ZANU-PF, geb. 14.10.1936; Personalausweis 08-266228E19. Provinzgouverneurin, mit der ZANU-PF-Fraktion der Regierung verbunden.
44.
Mathema, Cain Ginyilitshe
Ndabazekhaya
Gouverneur der Provinz Bulawayo, geb. 28.1.1948; Personalausweis 63-682168J73. Provinzgouverneur, mit der ZANU-PF-Fraktion der Regierung verbunden.
45.
Mathuthu,
Thokozile (alias Sithokozile)
Gouverneurin der Provinz Nord- Matabeleland und Stellvertretende Sekretärin für Verkehr und soziale Wohlfahrt im Politbüro der ZANU- PF. Provinzgouverneurin, mit der ZANU-PF-Fraktion der Regierung verbunden. Nutzte ihre Stellung im Juni 2008 dazu, Hass gegen Anhänger der MDC zu schüren.
46.
Matibiri, Innocent Tonderai
Stellvertretender Generaldirektor der Polizei, geb. 9.10.1968; Personalausweis 63-729730V70. Hochrangiges Mitglied der Sicherheitskräfte; wird mit dem Mord an einem Landarbeiter in Verbindung gebracht.
47.
Matiza, Joel Biggie
Ehemaliger stellvertretender Minister für ländliches Wohnen und soziale Einrichtungen, geb. 17.8.1960; Pass ZA557399. Der ZANU-PF angehörendes ehemaliges Regierungsmitglied. Organisierte Basislager in West- und Süd-Murehwa, von denen aus ZANU-PF- Anhänger, die unter seiner Aufsicht standen, am 17. Juni 2008 Edward Pfuka und am 19. Juni 2008 Moses Nyada ermordeten.
48.
Matonga, Brighton (alias Bright)
Ehemaliger Stellvertretender Minister für Information und Öffentlichkeitsarbeit, geb. 1969. Der ZANU-PF angehörendes ehemaliges Regierungsmitglied, Parteisprecher. Anführer einer Gruppe von ZANU-PF-Anhängern, die Dadidrayi Chipiros Ehefrau ermordet hat.
49.
Mhandu, Cairo (alias Kairo)
Major der Nationalarmee Simbabwes (ZNA), geb. 23.11.1960; Personalausweis 63-371574V15. Unmittelbar an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen 2008 beteiligt. Anführer einer Gruppe von Anhängern und Kriegsveteranen, die am 30. Juni 2008 Gibbs Tawenga and Hama Ngowani ermordeten.
50.
Mhonda, Fidellis
Oberst, Rushinga, geb. 2.1.1958; Personalausweis 75-139696G81. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen 2008 beteiligt. Anführer politisch motvierter Gewalt in Rushinga.
51.
Midzi, Amos
Bernard (Mugenva)
Ehemaliger Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie (ehemaliger Minister für die Entwicklung im Bereich Energie und Strom), geb. 4.7.1952. Parteivorsitzender der ZANU-PF in Harare. Ehemaliges Regierungsmitglied, mit der ZANU-PF- Fraktion der Regierung verbunden. Organisierte einen Konvoi von ZANU-PF-Anhängern und Soldaten, die im Juni 2008 Menschen überfallen und Wohnhäuser zerstört haben. Wird mit Gewaltausbrüchen in Epworth und der Unterstützung von Milizstandorten - 2008 und erneut 2011 - in Zusammenhang gebracht.
52.
Mnangagwa,
Emmerson

Dambudzo
Minister für Verteidigung, geb. 15.9.1946; Pass AD00060, Personalausweis 63-450183P67. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied und Mitglied des höchsten Staatssicherheitsorgans (Joint Operation Command).
53.
Mohadi, Kembo Campbell Dugishi
Einer der Innenminister (ehemaliger Stellvertretender Minister für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und das nationale Wohnungswesen), geb. 15.11.1949; Personalausweis 02-012912X02. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied und Mitglied des höchsten Staatssicherheitsorgans (Joint Operation Command).
54.
Aufgehoben
 
55.
Moyo, Jonathan Nathaniel
Ehemaliger Staatsminister für Information und Öffentlichkeitsarbeit im Amt des Präsidenten, geb. 12.1.1957; Pass AD000432, Personalausweis 63-857281M73. Der ZANU-PF angehörendes ehemaliges Regierungsmitglied. Hat zu Gewalt angestiftet und Hass geschürt; Verfasser von Gesetzen zur Einschränkung der Meinungsfreiheit.
56.
Moyo, Sibusio Bussie
Brigadegeneral der Nationalarmee Simbabwes (ZNA). Unmittelbar an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen einschliesslich der Ermordung von Anhängern der MDC beteiligt.
57.
Moyo, Simon Khaya
Vorsitzender des Politbüro der ZANU-PF und stellvertretender Sekretär für Rechtsangelegenheiten, geb. 1.10.1945; Pass ZD001512, Personalausweis 63-735452P56. Mitglied des ZANU-PF-Politbüros mit anhaltenden Verbindungen zu dessen repressiver Politik.
58.
Aufgehoben
 
59.
Mpofu, Obert
Moses
Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie, ehemaliger Minister für Industrie und internationalen Handel (ehemaliger Gouverneur der Provinz Nord-Matabeleland) (Stellvertretender Sekretär für Nationale Sicherheit im Politbüro der ZANU-PF), geb. 12.10.1951; Pass ZD001549, Personalausweis 08-186074F79. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied; hat im März 2008 ZANU-PF-Anhänger angestiftet, oppositionelle MDC-Anhänger aus ihren Häusern zu vertreiben, um sie daran zu hindern, zur Wahl zu gehen.
60.
Aufgehoben
 
61.
Muchena, Henry
Generalmajor der Luftwaffe, Midlands. Vorsitzender des ZANU- PF-Kommissariats. Hochrangiger Offizier mit Verbindungen zur ZANU-PF; unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. Anführer gewaltsamer Ausschreitungen in Zhombe and Gokwe im Jahr 2008.
62.
Muchena, Olivia Nyembesi (alias Nyembezi)
Ministerin für Frauen, Gleichstellungsfragen und Gemeinschaftsentwicklung, ehemalige Staatsministerin für Wissenschaft und Technologie im Amt des Präsidenten (ehemalige Staatsministerin im Amt des Vizepräsidenten Msika), geb. 18.8.1946; Pass AD000086, Personalausweis 63-337191X50. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied. Wird mit politisch motivierten Morden in Verbindung gebracht und hat sich persönlich an der Zerstörung des Hauses von Revai Kativhu am 1. Mai 2008 beteiligt.
63.
Muchinguri, Oppah Chamu Zvipange
Sekretärin für Gleichstellungsfragen und Kultur im Politbüro der ZANU-PF (ehemalige Ministerin für Frauen, Gleichstellungsfragen und Gemeinschaftsentwicklung), geb. 14.12.1958; Personalausweis 63-741411R50. Der ZANU-PF angehörendes ehemaliges Regierungsmitglied, ist immer noch Mitglied des ZANU-PF-Politbüros. Führende Rolle bei den Gewaltakten in der Provinz Masvingo im Jahr 2008.
64.
Aufgehoben
 
65.
Mudede, Tobaiwa (alias Tonneth)
Leiter der zentralen Registerbehörde (Registrar General), geb. 22.12.1942; Personalausweis 36-452750E70. Verbindungen zur ZANU-PF-Fraktion der Regierung; Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Staatspolitik, insbesondere in Bezug auf Wahlmanipulationen.
66.
Aufgehoben
 
67.
Aufgehoben
 
68.
Mugabe, Grace
Geb. 23.7.1965; Pass: AD001159, Personalausweis 63-646650Q70. Mit der ZANU-PF-Fraktion der Regierung verbunden. Übernahm 2002 das Iron-Mask-Gebiet; zieht mutmasslich illegal grosse Gewinne aus dem Diamantenbergbau.
69.
Aufgehoben
 
70.
Mujuru, Joyce Teurai Ropa
Vize-Präsidentin (ehemalige Ministerin für Wasserwirtschaft und Infrastrukturentwicklung), geb. 15.4.1955; Personalausweis 63-445325J18. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied.
71.
Aufgehoben
 
72.
Mumbengegwi, Simbarashe
Simbanenduku20
Aussenminister, geb. 20.7.1945; Pass: AD001086, Personalausweis 63-677272A12. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied.
73.
Murerwa, Herbert Muchemwa21
Minister für Land und Wiederansiedlung, geb. 31.7.1941; Pass AD001167, Personalausweis 25-021670R25. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied.
74.
Musariri,
Munyaradzi
Stellvertretender Polizeichef. Hochrangiges Mitglied der Sicherheitskräfte; in grossem Masse verantwortlich für schwerwiegende Verletzungen des Rechts, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln, insbesondere in Murambatsvina im Juli 2005.
75.
Mushohwe,
Christopher

Chindoti
Gouverneur der Provinz Manicaland (ehemaliger Minister für Verkehr und Kommunikation, ehemaliger Stellvertretender Minister für Verkehr und Kommunikation), geb. 6.2.1954; Personalausweis 63-101480P75. Mit der ZANU-PF verbundener Provinzgouverneur. In Begleitung von Soldaten teilte er im Februar 2009 den Anwohnern in der Region Chiadzwa mit, dass sie ohne Entschädigung umgesiedelt würden.
76.
Mutasa, Didymus Noel Edwin
Staatsminister für präsidiale Angelegenheiten im Amt des Präsidenten, ehemaliger Staatsminister für nationale Sicherheit, Bodenreform und Wiederansiedlung im Amt des Präsidenten, Sekretär für Verwaltung in der ZANU-PF, geb. 27.7.1935; Personalausweis 63-358184Q42. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied. An Morden in Manicaland beteiligt.
77.
Mutezo, Munacho Thomas Alvar
Ehemaliger Minister für Wasserwirtschaft und Infrastrukturentwicklung, geb. 14.2.54; Pass AN187189, Personalausweis 29-129727W44. Mit der ZANU-PF verbundenes ehemaliges Regierungsmitglied. Organisierte im August 2010 gemeinsam mit der Nationalen Armee Simbabwes eine Terrorkampagne zur Einschüchterung von MDC-Anhängern in der Region Chimanimani West.
78.
Mutinhiri, Ambros (alias Ambrose)
Früher Minister für Jugendförderung, Gleichstellungsfragen und Beschäftigung, Brigadegeneral a.D, geb. 22.2.1944; Pass AD000969, Personalausweis 63-285106H32. Der ZANU-PF angehörendes ehemaliges Regierungsmitglied. Führte im März 2008 eine Gruppe von Anhängern der ZANU-PF nach Landas und griff mehrere MDC-Anhänger an. Errichtete und unterstützte Militärbasen in Chihota, wo zahlreiche MDC-Anhänger überfallen und gefoltert wurden.
79.
Aufgehoben
 
80.
Mzembi, Walter22
Minister für Tourismus und Gastgewerbe, früher Stellvertretender Minister für Wasserwirtschaft und Infrastrukturentwicklung, geb. 16.3.1964; Personalausweis 22-050240B22. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied. Verantwortlich für die Organisation von Gruppen von ZANU-PF-Anhängern, die im Vorfeld der Feierlichkeiten zum achtjährigen Bestehen der MDC Einwohner von Masingo überfallen haben.
81.
Mzilikazi, Morgan S.
Oberst (MID), Zentral-Buhera. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. An den Gewaltakten während der Wahlen in Makoni und Buhera 2008 beteiligt. Entführte im Juli 2008 das der MDC angehörende Parlamentsmitglied für Süd-Buhera.
82.
Nguni, Sylvester Robert23
Staatminister im Amt des Präsidenten, ehemaliger Minister für Wirtschaftsentwicklung (ehemaliger Stellvertretender Minister für Landwirtschaft), geb. 4.8.1955 oder 4.5.1955; Pass ZE215371, Personalausweis 63-453707V32. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied.
83.
Nhema, Francis Chenayimovo Dunstan24
Minster für Umwelt und die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, ehemaliger Minister für Umwelt und Tourismus, geb. 17.4.1959 oder 17.4.1959; Pass AD000966, Personalausweis 63-117843A66. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied. Zwang im September 2009 Safariveranstalter, Anteile an Farmen und Naturschutzgebieten abzugeben.
84.
Aufgehoben
 
85.
Aufgehoben
 
86.
Nyanhongo,
Magadzire Hubert
Stellvertretender Minister für die Entwicklung im Bereich Energie und Strom; ehemaliger Stellvertretender Minister für Verkehr und Kommunikation, geb. 26.11.1957; Personalausweis 34-032890W34. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied. Beteiligt an der Organisation von Gewaltakten gegen die MDC in Epworth und Nyanga 2011. An politisch motivierten Morden 2008 beteiligt.
87.
Nyikayaramba, Douglas
Brigadegeneral, Ost-Mashonaland. Befehlshaber der dritten Brigade. Als hochrangiger Offizier unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen 2008 beteiligt. Befahl Rekruten, MDC- Anhänger in Manicaland anzugreifen.
88.
Nyoni, Sithembiso Gile Glad25
Ministerin für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen und Beschäftigung, geb. 20.9.1949; Pass AD000223, Personalausweis 08-434871M67. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied.
89.
Aufgehoben
 
90.
Aufgehoben
 
91.
Rugeje, Engelbert Abel
Generalmajor, Provinz Masvingo. Direktor der Abteilung "Verteidigungsstudien" der Streitkräfte Simbabwes, geb. 17.7.1959; Personalausweis 63-539305L04. Hochrangiger Armeeoffizier, der durch die Koordinierung der meisten Gewaltakte in Masvingo unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen 2008 beteiligt war.
92.
Rungani, Victor Tapiwa Chashe
Oberst, Chikomba, geb. 29.6.1949; Personalausweis 22-025306Z04. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen in Chikomba beteiligt, einschliesslich an Überfällen und Entführungen.
93.
Aufgehoben
 
94.
Sakupwanya,
Stanley Urayayi
Stellvertretender Sekretär für Gesundheitsfragen und Wohlfahrt der Kinder im Politbüro der ZANU-PF, geb. 14.5.1939; Personalausweis 63-435281R50. Mitglied des ZANU-PF-Politbüros mit Verbindung zur ZANU-PF-Fraktion der Regierung. Wird mit Gewalt bei den Präsidentschaftwahlen 2008 in Makoni in Zusammenhang gebracht. Befehlshaber einer Basis in Makoni, die für Verhöre genutzt wurde.
95.
Savanhu, Tendai
Stellvertretender Sekretär für Verkehr und soziale Wohlfahrt der ZANU-PF, geb. 21.3.1968. Mitglied des ZANU-PF-Politbüros mit Verbindung zur ZANU-PF-Fraktion der Regierung. Stellte Milizen auf, die im Februar 2011 MDC- Anhänger in Mbare angriffen und Gewalt und Chaos verursachten. An Entführungen von weiblichen MDC-Mitgliedern im Juni 2008 beteiligt.
96.
Sekeramayi, Sydney (alias Sidney) Tigere
Staatsminister für nationale Sicherheit im Amt des Präsidenten. Ehemaliger Verteidigungsminister, geb. 30.3.1944; Personalausweis 63-358166W43. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied und Mitglied des obersten Staatssicherheitsorgans (Joint Operation Command) der ZANU-PF.
97.
Sekeremayi,
Lovemore
Wahlleiter. Verbindungen zur ZANU-PF-Fraktion der Regierung; Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates durch Wahlmanipulationen 2008.
98.
Shamu, Webster Kotiwani26
Minister für Medien, Information und Öffentlichkeitsarbeit; ehemaliger Staatsminister für Umsetzung politischer Entscheidungen (ehemaliger Staatsminister für Umsetzung politischer Entscheidungen im Amt des Präsidenten), geb. 6.6.1945; Pass AN203141, Personalausweis 63-676065N32. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied, hat sich 2009 an Handlungen zur Einschränkung der Pressefreiheit beteiligt.
99.
Shamuyarira,
Nathan

Marwirakuwa
Sekretär für Information und Öffentlichkeitsarbeit im Politbüro der ZANU-PF, geb. 29.9.1928 oder 29.9.1930; Pass AD000468, Personalausweis 63-327601Y32. Mitglied des ZANU-PF-Politbüros mit engen Verbindungen zur ZANU-PF-Fraktion der Regierung. Am Versuch einer gewaltsamen Farmbesetzung, der mit einem Brandanschlag endete, im September 2009 beteiligt.
100.
Shiri, Perence (alias Bigboy) Samson Chikerema
Marschall der Luftwaffe, (Air Force), geb. 1.11.1955; Personalausweis 29-098876M18. Hochrangiger Offizier und Mitglied des obersten Staatssicherheitsorgans (Joint Operation Command) der ZANU-PF; Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates. An politisch motivierten Gewaltakten im Oktober 2008 in Chiadzwa beteiligt.
101.
Shungu, Etherton
Brigadegeneral, Zentral- Mashonaland. Hochrangiger Offizier im ZANU-PF-Kommissariat, unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen 2008 in Bindura beteiligt.
102.
Sibanda, Chris
Oberst, Provinz Bulawayo. Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen 2008 in Byo beteiligt.
103.
Sibanda, Jabulani
Ehemaliger Vorsitzender des Nationalen Verbandes der Kriegsveteranen, geb. 31.12.1970. Verbindungen zur ZANU-PF-Fraktion der Regierung; Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates. Beteiligt an Gewaltakten gegen MDC-Anhänger in Makoni, Bikita, Masvingo und Guto, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung eines Outreach-Programms 2010.
104.
Sibanda, Misheck Julius Mpande
Kabinettschef (Nachfolger von Charles Utete), geb. 3.5.1949; Personalausweis 63-685365X67. Mit der ZANU-PF-Fraktion der Regierung verbunden. Wies im März Minister und Kabinettssekretäre an, den ZANU-PF-Politikern, und nicht Premierminister Morgan Tsvangirai Bericht zu erstatten.
105.
Sibanda, Phillip Valerio (alias
Valentine)
Befehlshaber der Nationalen Armee Simbabwes, Generalleutnant, geb. 25.8.1956 oder 24.12.1954; Personalausweis 63-357671H26. Hochrangiges Armeemitglied mit Verbindungen zur Regierung; Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates; machte NRO für die Unruhen im September 2009 verantwortlich.
106.
Sigauke, David
Brigadegeneral, Provinz West- Mash. Hochrangiges Armeemitglied; unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt, einschliesslich an Gewalt- und Folterakten gegen Zivilisten in den Diamantengebieten; Androhung eines Staatsstreichs im Falle eines Wahlsiegs der MDC. Wird mit den Gewaltakten in Chinhoyi 2008 in Zusammenhang gebracht.
107.
Sikosana (alias Sikhosana), Absolom
Sekretär für Jugendfragen im Politbüro der ZANU-PF. Mitglied des ZANU-PF-Politbüros mit Verbindung zur ZANU-PF-Fraktion der Regierung. Drohte 2011 mit der Entfesselung von Gewalt, sollten die Sanktionen nicht aufgehoben werden.
108.
Tarumbwa,
Nathaniel Charles
Brigadegeneral, Manicaland und Süd-Mutare, geb. 6.10.1960; Personalausweis 63-849216W75. Als hochrangiger Offizier unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. 2007/2008 verantwortlich für die Folterbasis in West-Makoni, Zentral-Mutasa.
109.
Tomana, Johannes
Generalstaatsanwalt, geb. 9.9.1967; Personalausweis 50-036322F50. Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied.
110.
Veterai, Edmore
Hauptstellvertreter des Polizeikommissars, Polizeichef von Harare, geb. 20.11.1962; Personalausweis 08-260467S04. Hochrangiges Mitglied der Sicherheitskräfte; in grossem Masse verantwortlich für schwerwiegende Verletzungen des Rechts, sich friedlich zu versammeln; Beteiligung an der Besetzung der Farm Thirty.
111
Aufgehoben
 
112.
Zimondi, Paradzai Willings
Leiter der Strafvollzugsanstalten, geb. 4.3.1947; Personalausweis 75-145185Z47. Mitglied des obersten Staatssicherheitsorgans (Joint Operation Command) und Beteiligung an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates. Verantwortlich für die finanzielle Unterstützung und Unterbringung von Milizen 2008. Befahl Gefängnisbediensteten, für Mugabe zu stimmen; verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen in Gefängnissen.
B. Unternehmen und Organisationen
 
Name
Der Identifizierung dienende Angaben; Grund für die Aufnahme in die Liste
1.
Cold Comfort Farm Trust
Cooperative
7 Cowie Road, Tynwald, Harare, Simbabwe. Im Besitz von Grace Didymus Mutasa; Mitbeteiligung von Mugabe.
2.
Comoil (PVT) Ltd
Block D, Emerald Hill Office, Emerald Park, Harare, Simbabwe. 2nd Floor, Travel Plaza, 29 Mazoe Street, Box CY22344, Causeway, Harare, Simbabwe. Im Besitz von Saviour Kasukuwere.
3.
Aufgehoben
 
4.
Famba Safaris
4 Wayhill Lane, Umwisdale, Harare, Simbabwe; PO Box CH273, Chisipite, Harare, Simbabwe. Hauptaktionär: Webster Shamu.
5.
Jongwe Printing and Publishing Company (PVT) Ltd (alias Jongwe Printing and Publishing Co., alias Jongwe Printing and Publishing Company)
14 Austin Road, Coventry Road, Workington, PO Box 5988, Harare, Simbabwe. Presseorgan, mit der ZANU-PF-Fraktion der Regierung verbunden.
6.
M & S Syndicate (PVT) Ltd
First Floor, Victory House, 88 Robert Mugabe Road, Harare, Simbabwe; PO Box 1275, Harare, Simbabwe. Investmentgesellschaft, mit der ZANU-PF- Fraktion der Regierung verbunden.
7.
OSLEG Ltd (alias Operation
Sovereign Legitimacy)
Lonhoro House, Union Avenue, Harare, Simbabwe. Unter Kontrolle der simbabwischen Armee. Mit dem Verteidigungsministerium und der ZANU-PF-Fraktion der Regierung verbunden.
8.
Swift Investments (PVT) Ltd
730 Cowie Road, Tynwald, Harare, Simbabwe; PO Box 3928, Harare, Simbabwe. Mit der ZANU-PF-Fraktion der Regierung verbunden.
9.
Zidco Holdings (a.k.a. Zidco Holdings (PVT) Ltd)
PO Box 1275, Harare, Simbabwe. Finanzholding, mit der ZANU-PF-Fraktion der Regierung verbunden.
10.
Zimbabwe Defence Industries
10th floor, Trustee House, 55 Samora Machel Avenue, PO Box 6597, Harare, Simbabwe. Mit dem Verteidigungsministerium und der ZANU-PF-Fraktion der Regierung verbunden.
11.
Zimbabwe Mining Development
Corporation
90 Mutare Road, PO Box 2628, Harare, Simbabwe. Mit der ZANU-PF-Fraktion der Regierung verbunden. Zuständig für die ZMDC ist der ZANU-PF-Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie."

1   LR 946.21

2   Ingress abgeändert durch LGBl. 2011 Nr. 69.

3   Überschrift vor Art. 1 eingefügt durch LGBl. 2009 Nr. 80.

4   Art. 1 abgeändert durch LGBl. 2009 Nr. 80.

5   Art. 2 abgeändert durch LGBl. 2009 Nr. 80.

6   Art. 3 abgeändert durch LGBl. 2009 Nr. 80.

7   Art. 4 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2008 Nr. 209.

8   Art. 4 Abs. 2 abgeändert durch LGBl. 2009 Nr. 80.

9   Überschrift vor Art. 5 eingefügt durch LGBl. 2009 Nr. 80.

10   Art. 5 abgeändert durch LGBl. 2009 Nr. 80.

11   Art. 6 abgeändert durch LGBl. 2009 Nr. 80.

12   Art. 7 abgeändert durch LGBl. 2009 Nr. 80.

13   Art. 8 aufgehoben durch LGBl. 2009 Nr. 80.

14   Art. 9 aufgehoben durch LGBl. 2009 Nr. 80.

15   Überschrift vor Art. 10 eingefügt durch LGBl. 2009 Nr. 80.

16   Anhang 1 abgeändert durch LGBl. 2009 Nr. 130 und LGBl. 2010 Nr. 56.

17   Anhang 3 GKV ist abrufbar unter folgender Internetadresse des SECO: www.seco.admin.ch (>Themen > Aussenwirtschaft > Exportkontrollen > Industrieprodukte > Rechtliche Grundlagen/Güterlisten).

18   Anhang 2 abgeändert durch LGBl. 2012 Nr. 56, LGBl. 2012 Nr. 60 und LGBl. 2013 Nr. 104.

19   Das Ein- und Durchreiseverbot nach Art. 4 ist bis zum 20. Februar 2014 ausgesetzt.

20   Das Ein- und Durchreiseverbot nach Art. 4 ist bis zum 20. Februar 2014 ausgesetzt.

21   Das Ein- und Durchreiseverbot nach Art. 4 ist bis zum 20. Februar 2014 ausgesetzt.

22   Das Ein- und Durchreiseverbot nach Art. 4 ist bis zum 20. Februar 2014 ausgesetzt.

23   Das Ein- und Durchreiseverbot nach Art. 4 ist bis zum 20. Februar 2014 ausgesetzt.

24   Das Ein- und Durchreiseverbot nach Art. 4 ist bis zum 20. Februar 2014 ausgesetzt.

25   Das Ein- und Durchreiseverbot nach Art. 4 ist bis zum 20. Februar 2014 ausgesetzt.

26   Das Ein- und Durchreiseverbot nach Art. 4 ist bis zum 20. Februar 2014 ausgesetzt.