Die Gebühren für Eintragungen in das Grundbuch betragen für:
a) Erwerb von Eigentum, Eigentumsanteilen und Baurechten: 6 ‰ des Erwerbspreises, bei dessen Fehlen, des Steuerschätzwertes, mindestens jedoch 200 Franken; bei Erwerb im Zuge von Verlassenschaftsverfahren, Zwangsversteigerungen oder rechtsgestaltenden Entscheidungen der Gerichte: 200 Franken je Eintrag;
b) Erwerb von Eigentum infolge Fusion von Gesellschaften: 1 ‰ des Erwerbspreises (Buchwert), mindestens 100 Franken, maximal 5 000 Franken;
c) Änderung der Gesellschafts- oder Gemeinschaftsform, des Namens, der Firma oder des Sitzes: 50 Franken; Zuschlag je weiteres Grundbuchblatt: 10 Franken;
d) Grenzänderung, Teilung oder Vereinigung von Grundstücken, je Grundstück: 30 Franken zuzüglich allfälliger Gebühren für die Eigentumsübertragung;
e) Realteilung von Grundstücken bei ganzer oder teilweiser Aufhebung einer Gesamt- oder Miteigentümergemeinschaft, je Grundstück: 30 Franken zuzüglich allfälliger Gebühren für die Eigentumsübertragung im Falle einer Aufpreiszahlung;
f) Begründung von gewöhnlichem Miteigentum durch den Eigentümer, je Stammgrundstück: 30 Franken;
g) Begründung von Stockwerkeigentum, je Stockwerkeigentumseinheit: eine Protokollgebühr für die öffentliche Beurkundung von 100 Franken sowie eine Eintragungsgebühr von 50 Franken; Minimalgebühr 400 Franken;
h) Änderung von Wertquoten, Berichtigung unrichtiger Wertquoten und/oder Änderung im Sonderrecht und/oder Änderung der Zweckbestimmung, je beteiligte Stockwerkeigentumseinheit: eine Beurkundungsgebühr von 100 Franken sowie eine Eintragungsgebühr von 50 Franken zuzüglich allfälliger Gebühren für Eigentumsübertragung bei Wertquotenerhöhung;
i) Aufhebung von Stockwerkeigentum, je Grundbuchblatt: eine Beurkundungsgebühr von 100 Franken sowie eine Eintragungsgebühr von 50 Franken je gelöschter Stockwerkeigentumseinheit;
k) Aufhebung von gewöhnlichem Miteigentum, je Grundstück: 50 Franken zuzüglich allfälliger Gebühren für Eigentumsübertragung bei Änderung der Beteiligung;
l) Umwandlung von Gesamteigentum in Miteigentum oder umgekehrt: 50 Franken zuzüglich allfälliger Gebühren für die Eigentumsübertragung bei Änderung der Beteiligung;
m) Begründung, Änderung oder Aufhebung von subjektiv-dinglichem Eigentum oder Miteigentum, je Grundstück: 50 Franken;
n) Aufnahme neuer Grundstücke (auch bei Teilung oder Vereinigung von Grundstücken sowie bei Stockwerkeigentum und Miteigentum), je Grundbuchblatt: 50 Franken.