1. Werden mehrere Änderungen gleichzeitig eingetragen, so beträgt die Gebühr die Summe der für die einzelnen Eintragungen geschuldeten Beträge. Ist für die Ergänzung oder Änderung eines Eintrages keine Gebühr vorgesehen, so ist sie nach ähnlichen Fällen festzusetzen. Änderungen und Löschungen bei Vereinen sind gebührenfrei;
2. Gebühr für die Eintragung von Statutenänderungen, gerundet auf den nächsten Franken:
a) 50 % der Grundgebühr, wenn das Kapital erhöht oder herabgesetzt wird;
b) 40 % der Grundgebühr in allen andern Fällen, sofern nicht Bst. c anwendbar ist;
c) 20 % der Grundgebühr für die dem Umfang nach geringfügigen Änderungen;
d) bei Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen ist der Zuschlag gemäss Bst. B Ziff. 2 auf der Grundlage des neuen Kapitals zu berechnen; bei Kapitalherabsetzungen unter gleichzeitiger Wiedererhöhung: Ermässigung der Gebühr um 50 %;
3. Gebühren für Änderungen, die nicht unter Ziff. 2 fallen:
a) Verlegung des Sitzes (einschliesslich Eintragung der neuen Adresse): 100 Franken;
b) Änderung der Firma, Eintragung und Löschung einer fremdsprachigen Fassung: 100 Franken;
c) Änderung des Zwecks bzw. Gegenstands: 100 Franken;
d) Eintragung einer Fusion ohne Kapitalerhöhung: 300 Franken;
e) Eintragung der Ausgabe von Genussscheinen nach der Gründung sowie Änderung oder Löschung des Eintrages: 100 Franken;
f) Änderung des Publikationsorgans: 50 Franken;
g) Übertragung einer Stammeinlage einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung: 100 Franken;
h) je 100 Franken:
- für die Eintragung/Aufhebung der Auflösung;
- für die Eintragung des Widerrufs einer vom Amt für Justiz verfügten Auflösung;
- für die Eintragung/Beendigung einer Nachtragsliquidation;
- für die Wiedereintragung eines gelöschten Rechtsträgers;
i) Kollektiv- und Kommanditgesellschaften:
- Eintragung eines neuen Gesellschafters und Löschung eines Gesellschafters: 80 Franken;
- Änderung der Kommanditsumme eines Gesellschafters: 80 Franken;
- Umwandlung eines Kommanditärs in einen unbeschränkt haftenden Gesellschafter und umgekehrt: 80 Franken;
- Umwandlung in eine Kommandit- oder Kollektivgesellschaft: 200 Franken; in der Gebühr sind Löschungen und Änderungen in der Vertretungsbefugnis von Gesellschaftern inbegriffen, nicht aber die Eintragung neuer Gesellschafter und Unterschriften;
- Auflösung und Fortsetzung des Geschäftes durch einen Gesellschafter als Einzelkaufmann: 200 Franken; in der Gebühr sind Löschungen und Änderungen in der Vertretungsbefugnis von Gesellschaftern inbegriffen, nicht aber die Eintragung neuer Gesellschafter und Unterschriften;
k) Eintragung, Änderung und Löschung einer Geschäftsbezeichnung: 80 Franken;
l) Änderung oder Löschung eines Repräsentanten, einer Zustelladresse oder einer weiteren Adresse: 30 Franken;
m) Änderung der Personalangaben einer eingetragenen Person: 30 Franken;
n) Eintragung eines Mitgliedes der Verwaltung, eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eines Liquidators oder einer anderen Funktion sowie Änderung oder Löschung eines solchen Eintrages: 40 Franken; diese Gebühr ist ebenfalls anwendbar für Mitglieder der Aufsichtsstelle einer Kommanditaktiengesellschaft sowie für Mitglieder einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV);
o) Eintragung, Änderung oder Löschung einer Unterschrift oder der Eigenschaft, in der die Vertretung erfolgt: 40 Franken;
p) Eintragung oder Löschung der Revisionsstelle: 40 Franken;
q) Eintragung oder Löschung von Mitgliedern in den Verzeichnissen der persönlich haftenden oder zu Nachschüssen verpflichteten Mitglieder von Genossenschaften oder Vereinen, je Mitglied: 20 Franken;
r) Umwandlung ohne Liquidation in eine andere Rechtsform einschliesslich Statutenanpassung: 200 Franken;
s) Löschung des Verzichts auf die prüferische Durchsicht (Review) und des Datums der Erklärung (Art. 1058a Abs. 5 PGR): 50 Franken;
t) Änderung des Bilanzstichtages: 50 Franken;
u) Eintragung oder Löschung eines Teilfonds, pro Teilfonds: 100 Franken;
v) Eintragung, Änderung oder Löschung von Anstaltsanteilen: 100 Franken;
w) Eintragung oder Löschung einer Bemerkung: 100 Franken;
4. bei Zweigniederlassungen wird die Gebühr in allen Fällen nach den Ziff. 1 und 3 berechnet;
5. Vormerkung der Einreichung von Urkunden (z.B. betreffend Anleihensobligationen): 50 Franken;
6. vollständige Löschung der in den Bst. B und C erwähnten Eintragungen: 50 Franken bei Einzelfirmen, 150 Franken in den übrigen Fällen.