946.223.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2006 Nr. 140 ausgegeben am 30. Juni 2006
Verordnung
vom 27. Juni 2006
über Massnahmen gegenüber Belarus
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 411, unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften und gestützt auf den Beschluss 2012/642/GASP vom 15. Oktober 2012 des Rates der Europäischen Union verordnet die Regierung:2
I. Zwangsmassnahmen3
Art. 1
Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
1) Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle der im Anhang aufgeführten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen befinden, sind gesperrt.4
2) Es ist verboten, den von der Sperrung betroffenen natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen Gelder zu überweisen oder Gelder und wirtschaftliche Ressourcen sonstwie direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen.
3) Die Regierung kann Zahlungen aus gesperrten Konten, Übertragungen gesperrter Vermögenswerte sowie die Freigabe gesperrter wirtschaftlicher Ressourcen ausnahmsweise bewilligen zur:5
a) Vermeidung von Härtefällen;
b) Bezahlung angemessener Honorare und Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen;
c) Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemässige Verwahrung oder Verwaltung gesperrter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen; oder
d) Wahrung liechtensteinischer Interessen.
4) Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.6
Art. 2
Begriffsbestimmungen
In dieser Verordnung bedeuten:
a) Gelder: finanzielle Vermögenswerte, einschliesslich Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Geldanweisungen oder andere Zahlungsmittel, Guthaben, Schulden und Schuldenverpflichtungen, Wertpapiere und Schuldtitel, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe, Derivate; Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten; Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien oder andere finanzielle Zusagen; Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungen, Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen und jedes andere Finanzierungsinstrument für Exporte;
b) Sperrung von Geldern: die Verhinderung jeder Handlung, welche die Verwaltung oder die Nutzung der Gelder ermöglicht, mit Ausnahme von normalen Verwaltungshandlungen von Banken und Wertpapierfirmen;7
c) wirtschaftliche Ressourcen: Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, insbesondere Immobilien und Luxusgüter, mit Ausnahme von Geldern nach Bst. a;
d) Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen: die Verhinderung ihrer Verwendung zum Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, einschliesslich des Verkaufs, des Vermietens oder des Verpfändens solcher Ressourcen.
Art. 3
Ein- und Durchreiseverbot
1) Die Einreise in Liechtenstein oder die Durchreise durch Liechtenstein ist den im Anhang aufgeführten natürlichen Personen verboten.8
2) Die Regierung kann Ausnahmen gewähren aus erwiesenen humanitären Gründen, zwecks Teilnahme an Tagungen internationaler Gremien, an internationalen Konferenzen oder an einem politischen Dialog betreffend Belarus oder zur Wahrung liechtensteinischer Interessen. Entsprechende Gesuche sind beim Ausländer- und Passamt einzureichen.9
II. Vollzug und Strafbestimmungen
Art. 4
Kontrolle und Vollzug
1) Die Stabsstelle FIU überwacht den Vollzug der Zwangsmassnahmen nach Art. 1. Sie prüft insbesondere die Gesuche um Ausnahmebewilligungen und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit ihrer Empfehlung an die Regierung weiter.10
2) Das Ausländer- und Passamt überwacht den Vollzug des Ein- und Durchreiseverbots nach Art. 3. Es prüft insbesondere die Gesuche um Ausnahmebewilligungen und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit seiner Empfehlung an die Regierung weiter.11
3) Die zuständigen liechtensteinischen Behörden ergreifen die für die Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen notwendigen Massnahmen, zum Beispiel die Anmerkung einer Verfügungssperre im Grundbuch oder die Pfändung oder Versiegelung von Luxusgütern.12
4) Die Zuständigkeit der schweizerischen Behörden bleibt vorbehalten.
Art. 5
Meldepflichten
1) Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten oder von wirtschaftlichen Ressourcen wissen, von denen anzunehmen ist, dass sie unter die Sperrung nach Art. 1 Abs. 1 fallen, müssen dies der Stabsstelle FIU unverzüglich melden.13
2) Die Meldungen müssen die Namen der Begünstigten sowie Gegenstand und Wert der gesperrten Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen enthalten.
Art. 6 14
Aufgehoben
Art. 7 15
Aufgehoben
Art. 8 16
Strafbestimmungen
1) Wer gegen Art. 1 oder 3 verstösst, wird nach Art. 10 ISG bestraft, soweit nicht Strafbestimmungen der in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Embargogesetzgebung zur Anwendung gelangen.
2) Wer gegen Art. 5 verstösst, wird nach Art. 11 ISG bestraft.
III. Schlussbestimmung
Art. 9
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef
Anhang17
(Art. 1 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1)
Natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Massnahmen nach Art. 1 und 3 richten
A. Natürliche Personen
1.
Navumau, Uladzimir Uladzimiravich
Naumov, Vladimir Vladimirovich
Geburtsdatum: 7.2.1956; Geburtsort: Smolensk (Russland)
Navumau hat nichts zur Aufklärung des ungeklärten Verschwindens von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000 unternommen. Ehemaliger Innenminister, zudem ehemaliger Leiter des Sicherheitsdienstes des Präsidenten. Als Innenminister war er bis zu seinem Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen (6. April 2009) verantwortlich für die Unterdrückung der friedlichen Proteste. Erhielt von der Präsidialverwaltung im Nomenklatur-Bezirk Drozdy in Minsk eine Wohnresidenz. Im Oktober 2014 wurde ihm von Präsident Lukaschenko der Verdienstorden 3. Klasse verliehen.
2.
Paulichenka, Dzmitry Valerievich
Pavlichenko, Dmitri Valerievich (Pavlichenko, Dmitriy Valeriyevich)
Geburtsdatum: 1966; Geburtsort: Vitebsk
Einer der Hauptakteure bei dem ungeklärten Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Leiter der Spezialeinsatzkräfte des Innenministeriums (SOBR). Geschäftsmann, Präsident der "Ehre", des Veteranenverbandes der Sondereinsatzkräfte des Innenministeriums.
3.
Sheiman, Viktar Uladzimiravich (Sheyman, Viktar Uladzimiravich)
Sheiman, Viktor Vladimirovich (Sheyman, Viktor Vladimirovich)
Geburtsdatum: 26.5.1958; Geburtsort: Region Hrodna
Leiter der Verwaltungsabteilung der Präsidialverwaltung. Verantwortlich für das ungeklärte Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Sekretär des Sicherheitsrates. Er ist nach wie vor Sonderberater des Präsidenten.
4.
Sivakau, Iury Leanidavich (Sivakau, Yury Leanidavich)
Sivakov, Iury (Yurij, Yuri) Leonidovich
Geburtsdatum: 5.8.1946; Geburtsort: Onory, Region Sakhalin
Steuerte das ungeklärte Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Minister für Fremdenverkehr und Sport, ehemaliger Innenminister und ehemaliger stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung."
5.
Yuri iKhadzimuratavich Karaeu
Yuri Khadzimuratovich Karaev
Minister des Inneren, Generalmajor der Miliz (Polizei); Geburtsdatum: 21.6.1966; Geburtsort: Ordschonikidse frühere UdSSR (jetzt Wladikawkas, Russische Föderation); Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Minister des Inneren ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
6.
Genadz Arkadzievich Kazakevich
Gennadi Arkadievich Kazakevich
Erster Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren - Befehlshaber der Kriminalmiliz, Oberst der Miliz (Polizei); Geburtsdatum: 14.02.1975; Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Erster Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
7.
Aliaksandr Piatrovich Barsukou
Aleksandr Petrovich Barsukov
Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren, Generalmajor der Miliz (Polizei); Geburtsdatum: 29.4.1965; Geburtsort: Wetkowski, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
8.
Siarhei Mikalaevich Khamenka
Sergei Nikolaevich Khomenko
Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren, Generalmajor der Miliz (Polizei); Geburtsdatum: 21.09.1966; Geburtsort: Jassinowataja frühere UdSSR (jetzt Ukraine); Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
9.
Yuri Genadzevich Nazaranka
Yuri Gennadievich Nazarenko
Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren, Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums; Geburtsdatum: 17.04.1976; Geburtsort: Slonim, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren und Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums, insbesondere unter seinem Kommando stehender Truppen des Innenministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
10.
Khazalbek Baktibekavich Atabekau
Khazalbek Bakhtibekovich Atabekov
Stellvertretender Befehlshaber der innerstaatlichen Truppen; Geburtsdatum: 18.3.1967; Geschlecht: männlich
In seiner Position als Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums, insbesondere unter seinem Kommando stehender Truppen des Innenministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
11.
Aliaksandr Valerievich Bykau
Alexander Valerievich Bykov
Befehlshaber der Spezialeinsatzkräfte (SOBR), Oberstleutnant; Geschlecht: männlich
In seiner Position als Befehlshaber der Spezialeinsatzkräfte (SOBR) des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Spezialeinsatzkräfte des Innenministeriums (SOBR) im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten.
12.
Aliaksandr Sviataslavavich Shepeleu
Alexander Svyatoslavovich Shepelev
Leiter der Abteilung für Sicherheit und Gefahrenabwehr im Ministerium des Inneren; Geburtsdatum: 14.10.1975; Geburtsort: Rublewsk, Bezirk Krugloye, Region Mogiljow, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner gehobenen Position als Leiter der Abteilung für Sicherheit und Gefahrenabwehr im Ministerium des Inneren ist er beteiligt an der Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
13.
Dzmitry Uladzimiravich Balaba
Dmitry Vladimirovich Balaba
Befehlshaber von OMON ("Sondereinheit der Miliz") für das Verwaltungskomitee der Stadt Minsk; Geburtsdatum: 1.6.1972; Geburtsort: Gorodilovo, Region Minsk frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Minsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Minsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
14.
Ivan Uladzimiravich Kubrakou
Ivan Vladimirovich Kubrakov
Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk; Geburtsdatum: 5.5.1975; Geburtsort: Dorf Malinovka, Oblast Mogilev, früher USSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner Position als Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
15.
Maxim Aliaksandravich Gamola
Maxim Alexandrovich Gamola
Leiter der Polizeidirektion im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk; Geschlecht: männlich
In seiner Position als Leiter der Polizeidirektion im Bezirk Moskowski, Minsk, ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
16.
Aliaksandr Mikhailavich Aliashkevich
Alexander Mikhailovich Aleshkevich
Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk, Leiter der Kriminalpolizei; Geschlecht: männlich
In seiner Position als Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk und Leiter der Kriminalpolizei ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
17.
Andrei Vasilievich Galenka
Andrey Vasilievich Galenka
Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit; Geschlecht: männlich
In seiner Position als Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk und Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
18.
Aliaksandr Paulavich Vasilieu
Alexander Pavlovich Vasiliev
Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Gomel/Homyel; Geburtsdatum: 24.3.1975; Geburtsort: Mahilou/Mogilev, früher USSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner Position als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Gomel/Homyel ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
19.
Aleh Mikalaevich Shuliakouski
Oleg Nikolaevich Shuliakovski
Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Kriminalpolizei; Geburtsdatum: 26.7.1977; Geschlecht: männlich
In seiner Position als Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Gomel/Homyel und Leiter der Kriminalpolizei ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
20.
Anatol Anatolievich Vasilieu
Anatoli Anatolievich Vasiliev
Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit; Geburtsdatum: 26.1.1972; Geburtsort: Gomel/Homyel, Oblast Gomel/Homyel, früher USSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner Position als Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Gomel/Homyel und Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
21.
Aliaksandr Viachaslavavich Astreika
Alexander Viacheslavovich Astreiko
Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Brest, Generalmajor der Miliz (Polizei); Geburtsdatum: 22.12.1971; Geburtsort: Kapyl, früher USSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner Position als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Brest und Generalmajor der Miliz ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
22.
Leanid Zhurauski
Leonid Zhuravski
Leiter der OMON ("Sondereinheit der Miliz")-Einheit in Witebsk/Viciebsk; Geburtsdatum: 20.9.1975; Geschlecht: männlich
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Witebsk/Viciebsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Witebsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten.
23.
Mikhail Damarnacki
Mikhahil Domarnatski
Leiter der OMON ("Sondereinheit der Miliz")-Einheit in Gomel/Homyel; Geschlecht: männlich
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Gomel/Homyel ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMONSicherheitskräfte in Gomel/Homyel im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten.
24.
Maxim Mikhotovich
Maxim Mikhovich
Leiter der OMON ("Sondereinheit der Miliz")-Einheit in Brest, Oberstleutnant; Geschlecht: männlich
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Brest ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Brest im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten.
25.
Aleh Uladzimiravich Matkin
Oleg Vladimirovitch Matkin
Leiter der Abteilung Strafvollzug im Ministerium des Inneren, Generalmajor der Miliz (Polizei); Geschlecht: männlich
In seiner Position als Leiter der Abteilung Strafvollzug, der die Hafteinrichtungen des Innenministeriums unterstehen, ist er verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 inhaftierten Bürgerinnen und Bürgern in den Hafteinrichtungen und für das allgemeine brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten.
26.
Ivan Yurievich Sakalouski
Ivan Yurievich Sokolovski
Direktor der Haftanstalt Akrestina, Minsk; Geschlecht: männlich
In seiner Eigenschaft als Direktor der Haftanstalt Akrestina in Minsk ist er verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von in der Haftanstalt inhaftierten Bürgerinnen und Bürgern im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020.
27.
Valeri Paulavich Vakulchyk
Valery Pavlovich Vakulchik
Ehemaliger Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB). Derzeit Staatssekretär des Sicherheitsrates von Belarus; Geburtsdatum: 19.6.1964; Geburtsort: Radostovo, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) war er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
28.
Siarhei Yaugenavich Tserabau
Sergey Evgenievich Terebov
Erster Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB); Geburtsdatum: 1972; Geburtsort: Borisov/Barisaw, früher UdSSR, jetzt Belarus; Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Erster Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
29.
Dzmitry Vasilievich Ravutski
Dmitry Vasilievich Reutsky
Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB); Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
30.
Uladzimir Viktaravich Kalach
Vladimir Viktorovich Kalach
Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB); Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
31.
Alieg Anatolevich Charnyshou
Oleg Anatolievich Chernyshev
Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB); Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
32.
Aliaksandr Uladzimiravich Kanyuk
Aleksandr Vladimirovich Konyuk
Früherer Generalstaatsanwalt der Republik Belarus; Geburtsdatum: 11.7.1960; Geburtsort: Hrodna/Grodno, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Generalstaatsanwalt ist er verantwortlich für den weitverbreiteten Einsatz von Strafverfahren zum Ausschluss von Oppositionskandidaten im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen von 2020 und dafür, dass Personen am Beitritt zu dem von der Opposition zur Anfechtung des Wahlergebnisses eingerichteten Koordinierungsrat gehindert wurden.
33.
Lidzia Mihailauna Yarmoshina
Lidia Mikhailovna Yermoshina
Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Geburtsdatum: 29.1.1953; Geburtsort: Slutsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: weiblich
Als Vorsitzende der ZWK ist sie verantwortlich für deren Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
34.
Vadzim Dzmitryevich Ipatau
Vadim Dmitrievich Ipatov
Stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Geburtsdatum: 30.10.1964; Geburtsort: Kolomyja, Oblast IwanoFrankiwsk, frühere UdSSR (jetzt Ukraine); Geschlecht: männlich
Als Stellvertretender Vorsitzender der ZWK ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
35.
Alena Mikalaeuna Dmuhaila
Elena Nikolaevna Dmuhailo
Sekretärin der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Geburtsdatum: 1.7.1971; Geschlecht: weiblich
Als Sekretärin der ZWK ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
36.
Andrei Anatolievich Gurzhy
Andrey Anatolievich Gurzhiy
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Geburtsdatum: 10.10.1975; Geschlecht: männlich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
37.
Volga Leanidauna Darashenka
Olga Leonidovna Doroshenko
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Geburtsdatum: 1976; Geschlecht: weiblich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
38.
Siarhei Aliakseevich Kalinouski
Sergey Alekseevich Kalinovskiy
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Geburtsdatum: 3.1.1969; Geschlecht: männlich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
39.
Sviatlana Piatrouna Katsuba
Svetlana Petrovna Katsubo
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Geburtsdatum: 6.8.1959; Geburtsort: Podilsk, Oblast Odessa, frühere UdSSR (jetzt Ukraine); Geschlecht: weiblich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
40.
Aliaksandr Mikhailavich Lasyakin
Alexander Mikhailovich Losyakin
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Geburtsdatum: 21.7.1957; Geschlecht: männlich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
41.
Igar Anatolievich Plysheuski
Ihor Anatolievich Plyshevskiy
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Geburtsdatum: 19.2.1979; Geburtsort: Lyuban, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
42.
Marina Yureuna Rakhmanava
Marina Yurievna Rakhmanova
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Geburtsdatum: 26.9.1970; Geschlecht: weiblich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
43.
Aleh Leanidavich Slizheuski
Oleg Leonidovich Slizhevski
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Geburtsdatum: 16.8.1972; Geburtsort: Hrodna/Grodno, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
44.
Irina Aliaksandrauna Tselikavets
Irina Alexandrovna Tselikovec
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Geburtsdatum: 02.11.1976; Geburtsort: Zhlobin, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: weiblich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
B. Unternehmen und Organisationen

1   LR 946.21

2   Ingress abgeändert durch LGBl. 2012 Nr. 370.

3   Überschrift vor Art. 1 abgeändert durch LGBl. 2009 Nr. 86.

4   Art. 1 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2012 Nr. 370.

5   Art. 1 Abs. 3 abgeändert durch LGBl. 2013 Nr. 345.

6   Art. 1 Abs. 4 eingefügt durch LGBl. 2013 Nr. 345.

7   Art. 2 Bst. b abgeändert durch LGBl. 2009 Nr. 86.

8   Art. 3 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2012 Nr. 370.

9   Art. 3 Abs. 2 abgeändert durch LGBl. 2009 Nr. 86.

10   Art. 4 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2009 Nr. 86.

11   Art. 4 Abs. 2 abgeändert durch LGBl. 2009 Nr. 86.

12   Art. 4 Abs. 3 abgeändert durch LGBl. 2009 Nr. 86.

13   Art. 5 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2009 Nr. 86.

14   Art. 6 aufgehoben durch LGBl. 2009 Nr. 86.

15   Art. 7 aufgehoben durch LGBl. 2009 Nr. 86.

16   Art. 8 abgeändert durch LGBl. 2009 Nr. 86.

17   Anhang abgeändert durch LGBl. 2016 Nr. 86 und LGBl. 2020 Nr. 291.