946.223.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2006 Nr. 140 ausgegeben am 30. Juni 2006
Verordnung
vom 27. Juni 2006
über Massnahmen gegenüber Belarus
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 411, unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften und gestützt auf den Beschluss 2012/642/GASP vom 15. Oktober 2012 des Rates der Europäischen Union verordnet die Regierung:2
I. Zwangsmassnahmen3
Art. 1
Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
1) Gesperrt sind Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die sich im Eigentum oder unter direkter oder indirekter Kontrolle befinden von:4
a) in Anhang 1 aufgeführten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen;
b) natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen, die im Namen oder auf Anweisung der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Bst. a handeln;
c) Unternehmen und Organisationen, die sich im Eigentum oder unter Kontrolle der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Bst. a oder b befinden.
2) Es ist verboten, den von der Sperrung betroffenen natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen Gelder zu überweisen oder Gelder und wirtschaftliche Ressourcen sonstwie direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen.
3) Die Regierung kann Zahlungen aus gesperrten Konten, Übertragungen gesperrter Vermögenswerte sowie die Freigabe gesperrter wirtschaftlicher Ressourcen ausnahmsweise bewilligen zur:5
a) Vermeidung von Härtefällen;
abis) Erfüllung bestehender Verträge;6
ater) Erfüllung amtlicher Zwecke von diplomatischen oder konsularischen Vertretungen;7
b) Bezahlung angemessener Honorare und Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen;
c) Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemässige Verwahrung oder Verwaltung gesperrter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen; oder
d) Wahrung liechtensteinischer Interessen.
4) Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.8
Art. 2
Begriffsbestimmungen
In dieser Verordnung bedeuten:
a) Gelder: finanzielle Vermögenswerte, einschliesslich Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Geldanweisungen oder andere Zahlungsmittel, Guthaben, Schulden und Schuldenverpflichtungen, Wertpapiere und Schuldtitel, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe, Derivate; Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten; Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien oder andere finanzielle Zusagen; Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungen, Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen und jedes andere Finanzierungsinstrument für Exporte;
b) Sperrung von Geldern: die Verhinderung jeder Handlung, welche die Verwaltung oder die Nutzung der Gelder ermöglicht, mit Ausnahme von normalen Verwaltungshandlungen von Banken und Wertpapierfirmen;9
c) wirtschaftliche Ressourcen: Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, insbesondere Immobilien und Luxusgüter, mit Ausnahme von Geldern nach Bst. a;
d) Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen: die Verhinderung ihrer Verwendung zum Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, einschliesslich des Verkaufs, des Vermietens oder des Verpfändens solcher Ressourcen.
Art. 3
Ein- und Durchreiseverbot
1) Die Einreise in Liechtenstein oder die Durchreise durch Liechtenstein ist den in Anhang 1 aufgeführten natürlichen Personen verboten.10
2) Die Regierung kann Ausnahmen gewähren aus erwiesenen humanitären Gründen, zwecks Teilnahme an Tagungen internationaler Gremien, an internationalen Konferenzen oder an einem politischen Dialog betreffend Belarus oder zur Wahrung liechtensteinischer Interessen. Entsprechende Gesuche sind beim Ausländer- und Passamt einzureichen.11
Art. 3a12
Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und Gütern zur internen Repression
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Rüstungsgütern aller Art, einschliesslich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung sowie Bestandteilen, Zubehör und Ersatzteilen dafür, nach Belarus oder zur Verwendung in Belarus sind verboten.
2) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Gütern nach Anhang 2, die zur internen Repression benutzt werden können, nach Belarus oder zur Verwendung in Belarus sind verboten.
3) Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlungsdiensten oder technischer Hilfe und Wartung, die Gewährung von Finanzmitteln sowie die Bereitstellung und Vermittlung von Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Ausfuhr, der Durchfuhr, der Herstellung, der Instandhaltung und der Verwendung von Gütern nach Abs. 1 und 2 sind verboten.
4) Ausgenommen von den Verboten nach Abs. 1 bis 3 ist die vorübergehende Ausfuhr von Schutzkleidung, einschliesslich kugelsicherer Westen und Helme, zur persönlichen Verwendung durch Personal der Vereinten Nationen (UNO), der Europäischen Union (EU), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder der Schweiz, durch Medienvertreter oder durch humanitäres Personal.
5) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) kann Ausnahmen von den Verboten nach den Abs. 1 bis 3 bewilligen für:
a) nichtletale militärische Ausrüstung oder nichtletale Güter nach Anhang 2, die ausschliesslich für humanitäre Zwecke oder Schutzzwecke oder für Programme der UNO, der EU, der OSZE oder der Schweiz zum Aufbau von Institutionen oder zur Krisenbewältigung bestimmt sind;
b) nicht zum Kampfeinsatz bestimmte gepanzerte Fahrzeuge, die ausschliesslich zum Schutz des Personals der UNO, der EU, der OSZE oder der Schweiz bestimmt sind;
c) Jagd- und Sportwaffen sowie Munition, Zubehör und Ersatzteile dafür.
6) Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
7) Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Kriegsmaterial-, Güterkontroll- und Embargogesetzgebung.
Art. 3b13
Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
Es ist verboten, Forderungen zu erfüllen, wenn sie auf einen Vertrag oder ein Geschäft zurückzuführen sind, dessen Durchführung durch Massnahmen nach dieser Verordnung direkt oder indirekt verhindert oder beeinträchtigt wurde; dieses Verbot gilt für Forderungen:
a) von in Anhang 1 aufgeführten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen;
b) von natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen, die im Auftrag von unter Bst. a erwähnten Personen, Unternehmen oder Organisationen handeln.
II. Vollzug und Strafbestimmungen
Art. 4
Kontrolle und Vollzug
1) Die Stabsstelle FIU überwacht den Vollzug der Zwangsmassnahmen nach Art. 1, 3a und 3b. Sie prüft insbesondere die Gesuche um Ausnahmebewilligungen und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit ihrer Empfehlung an die Regierung weiter.14
2) Das Ausländer- und Passamt überwacht den Vollzug des Ein- und Durchreiseverbots nach Art. 3. Es prüft insbesondere die Gesuche um Ausnahmebewilligungen und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit seiner Empfehlung an die Regierung weiter.15
3) Die zuständigen liechtensteinischen Behörden ergreifen die für die Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen notwendigen Massnahmen, zum Beispiel die Anmerkung einer Verfügungssperre im Grundbuch oder die Pfändung oder Versiegelung von Luxusgütern.16
4) Die Zuständigkeit der schweizerischen Behörden bleibt vorbehalten.
Art. 5
Meldepflichten
1) Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten oder von wirtschaftlichen Ressourcen wissen, von denen anzunehmen ist, dass sie unter die Sperrung nach Art. 1 Abs. 1 fallen, müssen dies der Stabsstelle FIU unverzüglich melden.17
2) Die Meldungen müssen die Namen der Begünstigten sowie Gegenstand und Wert der gesperrten Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen enthalten.
Art. 618
Aufgehoben
Art. 719
Aufgehoben
Art. 820
Strafbestimmungen
1) Wer gegen Art. 1 oder 3 bis 3b verstösst, wird nach Art. 10 ISG bestraft, soweit nicht Strafbestimmungen der in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Kriegsmaterial-, Güterkontroll- und Embargogesetzgebung zur Anwendung gelangen.21
2) Wer gegen Art. 5 verstösst, wird nach Art. 11 ISG bestraft.
III. Schlussbestimmung
Art. 9
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef
Anhang 122
(Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 3b)
Natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Massnahmen nach Art. 1 und 3 richten
A. Natürliche Personen
1.
Navumau, Uladzimir Uladzimiravich
Naumov, Vladimir Vladimirovich
Geburtsdatum: 7.2.1956; Geburtsort: Smolensk (Russland)
Navumau hat nichts zur Aufklärung des ungeklärten Verschwindens von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000 unternommen. Ehemaliger Innenminister, zudem ehemaliger Leiter des Sicherheitsdienstes des Präsidenten. Als Innenminister war er bis zu seinem Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen (6. April 2009) verantwortlich für die Unterdrückung der friedlichen Proteste. Erhielt von der Präsidialverwaltung im Nomenklatur-Bezirk Drozdy in Minsk eine Wohnresidenz. Im Oktober 2014 wurde ihm von Präsident Lukaschenko der Verdienstorden 3. Klasse verliehen.
2.
Paulichenka, Dzmitry Valerievich
Pavlichenko, Dmitri Valerievich (Pavlichenko, Dmitriy Valeriyevich)
Geburtsdatum: 1966; Geburtsort: Vitebsk
Einer der Hauptakteure bei dem ungeklärten Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Leiter der Spezialeinsatzkräfte des Innenministeriums (SOBR). Geschäftsmann, Präsident der "Ehre", des Veteranenverbandes der Sondereinsatzkräfte des Innenministeriums.
3.
Sheiman, Viktar Uladzimiravich (Sheyman, Viktar Uladzimiravich)
Sheiman, Viktor Vladimirovich (Sheyman, Viktor Vladimirovich)
Geburtsdatum: 26.5.1958; Geburtsort: Region Hrodna
Leiter der Verwaltungsabteilung der Präsidialverwaltung. Verantwortlich für das ungeklärte Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Sekretär des Sicherheitsrates. Er ist nach wie vor Sonderberater des Präsidenten.
4.
Sivakau, Iury Leanidavich (Sivakau, Yury Leanidavich)
Sivakov, Iury (Yurij, Yuri) Leonidovich
Geburtsdatum: 5.8.1946; Geburtsort: Onory, Region Sakhalin
Steuerte das ungeklärte Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Minister für Fremdenverkehr und Sport, ehemaliger Innenminister und ehemaliger stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung."
5.
Yuri iKhadzimuratavich Karaeu
Yuri Khadzimuratovich Karaev
Minister des Inneren, Generalmajor der Miliz (Polizei); Geburtsdatum: 21.6.1966; Geburtsort: Ordschonikidse frühere UdSSR (jetzt Wladikawkas, Russische Föderation); Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Minister des Inneren ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
6.
Genadz Arkadzievich Kazakevich
Gennadi Arkadievich Kazakevich
Erster Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren - Befehlshaber der Kriminalmiliz, Oberst der Miliz (Polizei); Geburtsdatum: 14.02.1975; Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Erster Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
7.
Aliaksandr Piatrovich Barsukou
Aleksandr Petrovich Barsukov
Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren, Generalmajor der Miliz (Polizei); Geburtsdatum: 29.4.1965; Geburtsort: Wetkowski, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
8.
Siarhei Mikalaevich Khamenka
Sergei Nikolaevich Khomenko
Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren, Generalmajor der Miliz (Polizei); Geburtsdatum: 21.09.1966; Geburtsort: Jassinowataja frühere UdSSR (jetzt Ukraine); Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
9.
Yuri Genadzevich Nazaranka
Yuri Gennadievich Nazarenko
Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren, Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums; Geburtsdatum: 17.04.1976; Geburtsort: Slonim, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren und Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums, insbesondere unter seinem Kommando stehender Truppen des Innenministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
10.
Khazalbek Baktibekavich Atabekau
Khazalbek Bakhtibekovich Atabekov
Stellvertretender Befehlshaber der innerstaatlichen Truppen; Geburtsdatum: 18.3.1967; Geschlecht: männlich
In seiner Position als Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums, insbesondere unter seinem Kommando stehender Truppen des Innenministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
11.
Aliaksandr Valerievich Bykau
Alexander Valerievich Bykov
Befehlshaber der Spezialeinsatzkräfte (SOBR), Oberstleutnant; Geschlecht: männlich
In seiner Position als Befehlshaber der Spezialeinsatzkräfte (SOBR) des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Spezialeinsatzkräfte des Innenministeriums (SOBR) im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten.
12.
Aliaksandr Sviataslavavich Shepeleu
Alexander Svyatoslavovich Shepelev
Leiter der Abteilung für Sicherheit und Gefahrenabwehr im Ministerium des Inneren; Geburtsdatum: 14.10.1975; Geburtsort: Rublewsk, Bezirk Krugloye, Region Mogiljow, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner gehobenen Position als Leiter der Abteilung für Sicherheit und Gefahrenabwehr im Ministerium des Inneren ist er beteiligt an der Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
13.
Dzmitry Uladzimiravich Balaba
Dmitry Vladimirovich Balaba
Befehlshaber von OMON ("Sondereinheit der Miliz") für das Verwaltungskomitee der Stadt Minsk; Geburtsdatum: 1.6.1972; Geburtsort: Gorodilovo, Region Minsk frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Minsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Minsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
14.
Ivan Uladzimiravich Kubrakou
Ivan Vladimirovich Kubrakov
Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk; Geburtsdatum: 5.5.1975; Geburtsort: Dorf Malinovka, Oblast Mogilev, früher USSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner Position als Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
15.
Maxim Aliaksandravich Gamola
Maxim Alexandrovich Gamola
Leiter der Polizeidirektion im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk; Geschlecht: männlich
In seiner Position als Leiter der Polizeidirektion im Bezirk Moskowski, Minsk, ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
16.
Aliaksandr Mikhailavich Aliashkevich
Alexander Mikhailovich Aleshkevich
Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk, Leiter der Kriminalpolizei; Geschlecht: männlich
In seiner Position als Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk und Leiter der Kriminalpolizei ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
17.
Andrei Vasilievich Galenka
Andrey Vasilievich Galenka
Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit; Geschlecht: männlich
In seiner Position als Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk und Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
18.
Aliaksandr Paulavich Vasilieu
Alexander Pavlovich Vasiliev
Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Gomel/Homyel; Geburtsdatum: 24.3.1975; Geburtsort: Mahilou/Mogilev, früher USSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner Position als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Gomel/Homyel ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
19.
Aleh Mikalaevich Shuliakouski
Oleg Nikolaevich Shuliakovski
Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Kriminalpolizei; Geburtsdatum: 26.7.1977; Geschlecht: männlich
In seiner Position als Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Gomel/Homyel und Leiter der Kriminalpolizei ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
20.
Anatol Anatolievich Vasilieu
Anatoli Anatolievich Vasiliev
Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit; Geburtsdatum: 26.1.1972; Geburtsort: Gomel/Homyel, Oblast Gomel/Homyel, früher USSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner Position als Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Gomel/Homyel und Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
21.
Aliaksandr Viachaslavavich Astreika
Alexander Viacheslavovich Astreiko
Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Brest, Generalmajor der Miliz (Polizei); Geburtsdatum: 22.12.1971; Geburtsort: Kapyl, früher USSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner Position als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Brest und Generalmajor der Miliz ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermässiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschliesslich Folterungen.
22.
Leanid Zhurauski
Leonid Zhuravski
Leiter der OMON ("Sondereinheit der Miliz")-Einheit in Witebsk/Viciebsk; Geburtsdatum: 20.9.1975; Geschlecht: männlich
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Witebsk/Viciebsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Witebsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten.
23.
Mikhail Damarnacki
Mikhahil Domarnatski
Leiter der OMON ("Sondereinheit der Miliz")-Einheit in Gomel/Homyel; Geschlecht: männlich
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Gomel/Homyel ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMONSicherheitskräfte in Gomel/Homyel im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten.
24.
Maxim Mikhotovich
Maxim Mikhovich
Leiter der OMON ("Sondereinheit der Miliz")-Einheit in Brest, Oberstleutnant; Geschlecht: männlich
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Brest ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Brest im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten.
25.
Aleh Uladzimiravich Matkin
Oleg Vladimirovitch Matkin
Leiter der Abteilung Strafvollzug im Ministerium des Inneren, Generalmajor der Miliz (Polizei); Geschlecht: männlich
In seiner Position als Leiter der Abteilung Strafvollzug, der die Hafteinrichtungen des Innenministeriums unterstehen, ist er verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 inhaftierten Bürgerinnen und Bürgern in den Hafteinrichtungen und für das allgemeine brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten.
26.
Ivan Yurievich Sakalouski
Ivan Yurievich Sokolovski
Direktor der Haftanstalt Akrestina, Minsk; Geschlecht: männlich
In seiner Eigenschaft als Direktor der Haftanstalt Akrestina in Minsk ist er verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung - einschliesslich Folterung - von in der Haftanstalt inhaftierten Bürgerinnen und Bürgern im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020.
27.
Valeri Paulavich Vakulchyk
Valery Pavlovich Vakulchik
Ehemaliger Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB). Derzeit Staatssekretär des Sicherheitsrates von Belarus; Geburtsdatum: 19.6.1964; Geburtsort: Radostovo, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner früheren Führungsposition als Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) war er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
28.
Siarhei Yaugenavich Tserabau
Sergey Evgenievich Terebov
Erster Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB); Geburtsdatum: 1972; Geburtsort: Borisov/Barisaw, früher UdSSR, jetzt Belarus; Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Erster Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
29.
Dzmitry Vasilievich Ravutski
Dmitry Vasilievich Reutsky
Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB); Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
30.
Uladzimir Viktaravich Kalach
Vladimir Viktorovich Kalach
Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB); Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
31.
Alieg Anatolevich Charnyshou
Oleg Anatolievich Chernyshev
Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB); Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.
32.
Aliaksandr Uladzimiravich Kanyuk
Aleksandr Vladimirovich Konyuk
Früherer Generalstaatsanwalt der Republik Belarus; Geburtsdatum: 11.7.1960; Geburtsort: Hrodna/Grodno, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner früheren Position als Generalstaatsanwalt ist er verantwortlich für den weitverbreiteten Einsatz von Strafverfahren zum Ausschluss von Oppositionskandidaten im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen von 2020 und dafür, dass Personen am Beitritt zu dem von der Opposition zur Anfechtung des Wahlergebnisses eingerichteten Koordinierungsrat gehindert wurden.
33.
Lidzia Mihailauna Yarmoshina
Lidia Mikhailovna Yermoshina
Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Geburtsdatum: 29.1.1953; Geburtsort: Slutsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: weiblich
Als Vorsitzende der ZWK ist sie verantwortlich für deren Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
34.
Vadzim Dzmitryevich Ipatau
Vadim Dmitrievich Ipatov
Stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Geburtsdatum: 30.10.1964; Geburtsort: Kolomyja, Oblast IwanoFrankiwsk, frühere UdSSR (jetzt Ukraine); Geschlecht: männlich
Als Stellvertretender Vorsitzender der ZWK ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
35.
Alena Mikalaeuna Dmuhaila
Elena Nikolaevna Dmuhailo
Sekretärin der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Geburtsdatum: 1.7.1971; Geschlecht: weiblich
Als Sekretärin der ZWK ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
36.
Andrei Anatolievich Gurzhy
Andrey Anatolievich Gurzhiy
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Geburtsdatum: 10.10.1975; Geschlecht: männlich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
37.
Volga Leanidauna Darashenka
Olga Leonidovna Doroshenko
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Geburtsdatum: 1976; Geschlecht: weiblich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
38.
Siarhei Aliakseevich Kalinouski
Sergey Alekseevich Kalinovskiy
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Geburtsdatum: 3.1.1969; Geschlecht: männlich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
39.
Sviatlana Piatrouna Katsuba
Svetlana Petrovna Katsubo
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Geburtsdatum: 6.8.1959; Geburtsort: Podilsk, Oblast Odessa, frühere UdSSR (jetzt Ukraine); Geschlecht: weiblich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
40.
Aliaksandr Mikhailavich Lasyakin
Alexander Mikhailovich Losyakin
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Geburtsdatum: 21.7.1957; Geschlecht: männlich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
41.
Igar Anatolievich Plysheuski
Ihor Anatolievich Plyshevskiy
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Geburtsdatum: 19.2.1979; Geburtsort: Lyuban, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
42.
Marina Yureuna Rakhmanava
Marina Yurievna Rakhmanova
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Geburtsdatum: 26.9.1970; Geschlecht: weiblich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
43.
Aleh Leanidavich Slizheuski
Oleg Leonidovich Slizhevski
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Geburtsdatum: 16.8.1972; Geburtsort: Hrodna/Grodno, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
44.
Irina Aliaksandrauna Tselikavets
Irina Alexandrovna Tselikovec
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK); Geburtsdatum: 02.11.1976; Geburtsort: Zhlobin, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: weiblich
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismässige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.
45.
Aliaksandr Ryhoravich LUKASHENKA
Alexandr Grigorievich LUKASHENKO
Präsident der Republik Belarus
Geburtsdatum: 30.08.1954
Geburtsort: Siedlung Kopys, Oblast Witebsk/Wizebsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Als Präsident von Belarus mit Befehlsgewalt über staatliche Stellen ist er verantwortlich für die gewalttätige Repression, die der Staatsapparat vor und nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 ausgeübt hat, insbesondere den Ausschluss wichtiger Oppositionskandidaten, willkürliche Festnahmen und Misshandlung friedlicher Demonstranten sowie Einschüchterung und Gewalt gegen Journalisten.
46.
Viktar Aliaksandravich LUKASHENKA
Viktor Aleksandrovich LUKASHENKO
Nationaler Sicherheitsberater des Präsidenten, Mitglied des Sicherheitsrates
Geburtsdatum: 28.11.1975
Geburtsort: Mogilev/Mahiliou (früher UdSSR, jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Als nationaler Sicherheitsberater des Präsidenten und Mitglied des Sicherheitsrates und aufgrund seiner informellen Aufsichtsbefugnis über die belarussischen Sicherheitskräfte ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
47.
Ihar Piatrovich SERGYAENKA
Igor Petrovich SERGEENKO
Leiter des Führungsstabs der Präsidialverwaltung
Geburtsdatum: 14.1.1963
Geburtsort: Stolitsa, Oblast Vitebsk/Viciebsk (früher UdSSR, jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Als Stabschef der Präsidialverwaltung steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und hat die Durchsetzung der Befugnisse des Präsidenten im Bereich der Innen- und Aussenpolitik sicherzustellen. Dadurch unterstützt er das Lukaschenko-Regime, so auch bei der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020.
48.
Ivan Stanislavavich TERTEL
Ivan Stanislavovich TERTEL
Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB), ehemaliger Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees
Geburtsdatum: 8.9.1966
Geburtsort: Privalki/Privalka, Oblast Hrodna/Grodno (früher UdSSR, jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) und als ehemaliger Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten sowie gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
49.
Raman Ivanavich MELNIK
Roman Ivanovich MELNIK
Leiter der Hauptdirektion Schutz der öffentlichen Ordnung und Prävention im Innenministerium
Geburtsdatum: 29.5.1964
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Leiter der Hauptdirektion Schutz der öffentlichen Ordnung und Prävention im Innenministerium ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
50.
Ivan Danilavich NASKEVICH
Ivan Danilovich NOSKEVICH
Vorsitzender des Untersuchungskomitees
Geburtsdatum: 25.3.1970
Geburtsort: Cierabličy, Oblast Brest (früher UdSSR, jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Vorsitzender des Untersuchungskomitees ist er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere durch Ermittlungen, die gegen den von der Opposition zur Anfechtung des Wahlergebnisses eingerichteten Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.
51.
Aliaksey Aliaksandravich VOLKAU
Alexey Aleksandrovich VOLKOV
Ehemaliger erster stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees, jetzt Vorsitzender des Staatskomitees für forensisches Fachwissen
Geburtsdatum: 7.9.1973
Geburtsort: Minsk (früher UdSSR, jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner ehemaligen Führungsposition als erster stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees ist er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere durch Ermittlungen, die gegen den von der Opposition zur Anfechtung des Wahlergebnisses eingerichteten Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.
52.
Siarhei Yakaulevich AZEMSHA
Sergei Yakovlevich AZEMSHA
Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees
Geburtsdatum: 17.7.1974
Geburtsort: Rechitsa, Oblast Gomel (früher UdSSR, jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees ist er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere durch Ermittlungen, die gegen den von der Opposition zur Anfechtung des Wahlergebnisses eingerichteten Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.
53.
Andrei Fiodaravich SMAL
Andrei Fyodorovich SMAL
Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees
Geburtsdatum: 1.8.1973
Geburtsort: Brest (früher UdSSR, jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees ist er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere durch Ermittlungen, die gegen den von der Opposition zur Anfechtung des Wahlergebnisses eingerichteten Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.
54.
Andrei Yurevich PAULIUCHENKA
Andrei Yurevich PAVLYUCHENKO
Leiter des Operations- und Analysezentrums
Geburtsdatum: 1.8.1971
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Leiter des Operations- und Analysezentrums steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft, insbesondere mittels der Unterbrechung der Verbindung zu Telekommunikationsnetzen als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.
55.
Ihar Ivanavich BUZOUSKI
Igor Ivanovich BUZOVSKI
Stellvertretender Minister für Information Geburtsdatum: 10.7.1972
Geburtsort: Koshelevo, Region Grodno/Hrodna (früher UdSSR, jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als stellvertretender Minister für Information ist er verantwortlich für Repressionsmassnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere mittels des Erlasses des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.
56.
Natallia Mikalaeuna EISMANT
Natalia Nikolayevna EISMONT
Pressereferentin des belarussischen Präsidenten
Geburtsdatum: 16.2.1984
Geburtsort: Minsk (früher UdSSR, jetzt Belarus)
Mädchenname: Kirsanova oder Selyun
Geschlecht: männlich
Als Pressereferentin des belarussischen Präsidenten steht sie in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Koordinierung der Medienaktivitäten des Präsidenten, wozu auch das Ausarbeiten von Erklärungen und das Organisieren von öffentlichen Auftritten gehört. Dadurch unterstützt sie das Lukaschenko-Regime, so auch bei der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020. Insbesondere hat sie mit ihren im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 abgegebenen öffentlichen Erklärungen, in denen sie den Präsident verteidigt und Oppositionelle und friedliche Demonstranten kritisiert hat, erheblich zur Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus beigetragen.
57.
Siarhei Yaugenavich ZUBKOU
Sergei Yevgenevich ZUBKOV
Befehlshaber der "Alpha"-Einheit
Geburtsdatum: 21.8.1975
Geschlecht: männlich
Als Befehlshaber der Einsatzkräfte der "Alpha"-Einheit ist er verantwortlich für die von diesen Einsatzkräften durchgeführte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
58.
Andrei Aliakseevich RAUKOU
Andrei Alekseevich RAVKOV
Ehemaliger Staatssekretär im Sicherheitsrat
Geburtsdatum: 25.6.1967
Geburtsort: Revyaki, Oblast Vitebsk/Viciebsk (früher UdSSR, jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Als ehemaliger Staatssekretär im Sicherheitsrat steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
59.
Pyotr Piatrovich MIKLASHEVICH
Petr Petrovich MIKLASHEVICH
Präsident des Verfassungsgerichts der Republik Belarus
Geburtsdatum: 18.10.1954
Geburtsort: Oblast Minsk (früher UdSSR, jetzt Belarus)
Geschlecht: männlich
Als Präsident des Verfassungsgerichts ist er verantwortlich für die am 25. August 2020 ergangene Entscheidung des Verfassungsgerichts, durch die die Ergebnisse der manipulierten Wahlen für rechtmässig erklärt wurden. Er hat deshalb die im Rahmen der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats gegen friedliche Demonstranten und Journalisten durchgeführten Massnahmen unterstützt und ermöglicht und ist somit verantwortlich für eine ernsthafte Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus.
60.
Anatol Aliaksandravich SIVAK
Anatoli Aleksandrovich SIVAK
Stellvertretender Ministerpräsident, ehemaliger Vorsitzender des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk; Geburtsdatum: 19.7.1962; Geburtsort: Zavoit, Kreis Narovlya, Oblast Gomel/Homyel, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner früheren Leitungsfunktion als Vorsitzender des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne der unter seiner Aufsicht stehenden lokalen Verwaltungsbehörden in Minsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Er hat zahlreiche öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die friedlichen Proteste in Belarus kritisierte. In seiner derzeitigen Führungsposition als stellvertretender Ministerpräsident unterstützt er weiterhin das Lukaschenko-Regime.
61.
Ivan Mikhailavich EISMANT
Ivan Mikhailavich EISMONT
Vorsitzender der belarussischen staatlichen Rundfunkanstalt, Leiter der Belteleradiokampanija; Geburtsdatum: 20.1.1977; Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner derzeitigen Position als Leiter der belarussischen staatlichen Rundfunkanstalt ist er verantwortlich für die Verbreitung von Staatspropaganda in öffentlichen Medien, und er unterstützt durchweg das Lukaschenko-Regime. So nutzt er unter anderem die Medien, um den Verbleib des Präsidenten in seinem Amt trotz der manipulierten Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 und das anschliessende wiederholte gewaltsame Vorgehen gegen die friedlichen und legitimen Proteste zu unterstützen. Eismont hat öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die friedlichen Demonstranten kritisierte, und hat die Berichterstattung über die Proteste durch die Medien verweigert. Er hat zudem ihm unterstellte streikende Mitarbeiter der Rundfunkanstalt ‚Belteleradiokampanija‘ entlassen und ist somit verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen.
62.
Uladzimir Stsiapanavich KARANIK
Vladimir Stepanovich KARANIK
Gouverneur des Oblast Grodno/Hrodna, ehemaliger Gesundheitsminister; Geburtsdatum: 30.11.1973; Geburtsort: Grodno/ Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner früheren Leitungsfunktion als Gesundheitsminister war er dafür verantwortlich, dass Gesundheitsdienste zur Verfolgung friedlicher Demonstranten eingesetzt wurden, indem beispielsweise Demonstranten, die medizinischer Versorgung bedurften, von Krankenwagen in Untersuchungsgefängnisse anstatt in Krankenhäuser verbracht wurden. Er hat zahlreiche öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die friedlichen Demonstrationen in Belarus kritisierte, und in einem Fall einem Demonstranten unterstellte, dass er unter dem Einfluss berauschender Mittel stehe. In seiner derzeitigen Führungsposition als Gouverneur des Oblast Grodno/Hrodna unterstützt er weiterhin das Lukaschenko-Regime.
63.
Natallia Ivanauna KACHANAVA
Natalia Ivanovna KOCHANO VA
Vorsitzende des Rates der Republik der Nationalversammlung von Belarus; Geburtsdatum: 25.9.1960; Geburtsort: Polotsk, Oblast Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: weiblich
In ihrer derzeitigen Führungsposition als Vorsitzende des Rates der Republik der Nationalversammlung von Belarus ist sie verantwortlich für die Unterstützung der innenpolitischen Entscheidungen des Präsidenten. Sie ist verantwortlich für die Organisation der manipulierten Wahlen vom 9. August 2020. Sie hat öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen sie das brutale Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen friedliche Demonstranten rechtfertigte.
64.
Pavel Mikalaevich LIOHKI
Pavel Nikolaevich LIOHKI
erster stellvertretender Minister für Information; Geburtsdatum: 30.5.1972; Geburtsort: Baranawitschy, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als erster stellvertretender Minister für Information ist er verantwortlich für Repressionsmassnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere für den Erlass des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.
65.
Ihar Uladzimiravich LUTSKY
Igor Vladimirovich LUTSKY
Minister für Information; Geburtsdatum: 31.10.1972; Geburtsort: Stolin, Oblast Brest, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Minister für Information ist er verantwortlich für Repressionsmassnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere für den Erlass des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.
66.
Andrei Ivanavich SHVED
Andrei Ivanovich SHVED
Generalstaatsanwalt von Belarus; Geburtsdatum: 21.4.1973; Geburtsort: Glushkovichi, Oblast Gomel/Homyel, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Generalstaatsanwalt von Belarus ist er verantwortlich für die anhaltenden Repressionsmassnahmen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition, insbesondere für die Einleitung zahlreicher Strafverfahren gegen friedliche Demonstranten, Oppositionsführer und Journalisten nach den Präsidentschaftswahlen von 2020. Er hat zudem öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er Teilnehmern an ‚nicht genehmigten Versammlungen‘ Bestrafung androhte.
67.
Genadz Andreevich BOGDAN
Gennady Andreievich BOGDAN
Stellvertretender Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung; Geburtsdatum: 8.1.1977; Geschlecht: männlich
In seiner Position als stellvertretender Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung beaufsichtigt er die Tätigkeit zahlreicher Unternehmen. Das von ihm geleitete Amt leistet den Behörden des Staatsapparats und den Behörden der Republik finanzielle, materielle, technische, soziale, logistische und medizinische Unterstützung. Er steht in enger Verbindung zum Präsidenten und unterstützt weiterhin das Lukaschenko-Regime.
68.
Ihar Paulavich BURMISTRAU
Igor Pavlovich BURMISTROV
Stabschef und erster stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums; Geburtsdatum: 30.9.1968; Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als erster stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden Truppen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für die willkürlichen Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
69.
Arciom Kanstantinavich DUNKA
Artem Konstantinovich DUNKO
Leitender Inspektor für Sonderaufgaben der Abteilung für Finanzermittlungen des Staatlichen Kontrollkomitees; Geburtsdatum: 8.6.1990; Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als leitender Inspektor für Sonderaufgaben der Abteilung für Finanzermittlungen des Staatlichen Kontrollkomitees ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere durch Ermittlungen, die gegen Oppositionsführer und Aktivisten eingeleitet wurden.
70.
Aleh Heorhievich KARAZIEI
Oleg Georgevich KARAZEI
Leiter der Abteilung Prävention der Hauptabteilung Strafverfolgung und Prävention der Polizei für öffentliche Sicherheit des Innenministeriums; Geburtsdatum: 1.1.1979; Geburtsort: Oblast Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als Leiter der Abteilung Prävention der Hauptabteilung Strafverfolgung und Prävention der Polizei für öffentliche Sicherheit des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne der Polizei im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
71.
Dzmitry Aliaksandravich KURYAN
Dmitry Aleksandrovich KURYAN
Oberst der Polizei, stellvertretender Leiter der Hauptabteilung und Leiter der Abteilung Strafverfolgung im Innenministerium; Geburtsdatum: 3.10.1974; Geschlecht: männlich
In seiner Führungsposition als als Oberst der Polizei und stellvertretender Leiter der Hauptabteilung und Leiter der Abteilung Strafverfolgung im Innenministerium ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne der Polizei im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.
72.
Aliaksandr Henrykavich TURCHIN
Aleksandr Henrihovich TURCHIN
Vorsitzender des Verwaltungskomitees des Gebiets Minsk; Geburtsdatum: 2.7.1975; Geburtsort: Novogrudok, Oblast Grodno/ Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner Position als Vorsitzender des Verwaltungskomitees des Gebiets Minsk ist er zuständig für die Beaufsichtigung der lokalen Verwaltung, einschliesslich einiger Komitees. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.
73.
Dzmitry Mikalaevich SHUMILIN
Dmitry Nikolayevich SHUMILIN
Stellvertretender Leiter der Abteilung Grossveranstaltungen der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk; Geburtsdatum: 26.7.1977; Geschlecht: männlich
In seiner Position als stellvertretender Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung des lokalen Verwaltungsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Er hat sich nachweislich persönlich an der unrechtmässigen Inhaftierung friedlicher Demonstranten beteiligt.
74.
Vital Ivanavich STASIUKEVICH
Vitalyi Ivanovich STASIUKEVICH
Stellvertretender Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit in Grodno/Hrodna; Geburtsdatum: 5.3.1976; Geburtsort: Grodno/ Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
In seiner Position als stellvertretender Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit in Grodno/Hrodna ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Zeugen zufolge hat er persönlich die unrechtmässige Inhaftierung friedlicher Demonstranten überwacht.
75.
Siarhei Leanidavich KALINNIK
Sergei Leonidovich KALINNIK
Oberst der Polizei, Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk; Geburtsdatum: 23.7.1979; Geschlecht: männlich
In seiner Position als Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Zeugen zufolge hat er persönlich die Folterung von unrechtmässig festgehaltenen Demonstranten überwacht und sich daran beteiligt.
76.
Vadzim Siarhaevich PRYGARA
Vadim Sergeevich PRIGARA
Oberstleutnant der Polizei, Leiter des Bezirkspolizeikommissariats in Molodetschno; Geburtsdatum: 31.10.1980; Geschlecht: männlich
In seiner Position als Leiter des Bezirkspolizeikommissariats in Molodetschno ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Zeugen zufolge überwachte er persönlich das Verprügeln von unrechtmässig festgehaltenen Demonstranten. Ferner gab er gegenüber den Medien zahlreiche abwertende Bemerkungen über Demonstranten ab.
77.
Viktar Ivanavich STANISL AUCHYK
Viktor Ivanovich STANISL AVCHIK
Stellvertretender Leiter der Polizeidirektion des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk, Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit; Geburtsdatum: 27.1.1971; Geschlecht: männlich
In seiner Position als Stellvertretender Leiter der Polizeidirektion des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk und Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen - einschliesslich Folterungen - von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Zeugen zufolge überwachte er persönlich die Festnahme friedlicher Demonstranten und das Verprügeln jener unrechtmässig festgehaltenen Personen.
78.
Aliaksandr Aliaksandravich PIETRASH
Aleksandr Aleksandrovich PETRASH
Direktor des Gerichts des Stadtbezirks Moskowski von Minsk; Geburtsdatum: 16.5.1988; Geschlecht: männlich
In seiner Position als Direktor des Gerichts des Stadtbezirks Moskowski von Minsk ist er verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass unter seiner Aufsicht geführte Gerichtsverfahren von Verletzungen der Rechte der Verteidigung gekennzeichnet und auf falsche Zeugenaussagen gestützt waren. Er wirkte an der Verhängung von Geldbussen für und an der Verhaftung von Demonstranten, Journalisten und Oppositionsführern im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 mit. Er ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
79.
Andrei Aliaksandravich LAHUNOVICH
Andrei Aleksandrovich LAHUNOVICH
Richter am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Gomel/Homyel; Geschlecht: männlich
In seiner Position als Richter am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Gomel/Homyel ist er verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam. Er ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
80.
Alena Vasileuna LITVINA
Elena Vasilevna LITVINA
Richterin am Gericht des Stadtbezirks Leninski von Mogiljow; Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Leninski von Mogiljow ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere durch die Verurteilung des Oppositionsaktivisten und Ehegatten der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouska, Siarhei Tsikhanousky. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam. Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
81.
Victoria Valeryeuna SHABUNYA
Victoria Valerevna SHABUNYA
Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk; Geburtsdatum: 27.2.1974; Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere durch die Verurteilung des Mitglieds des Koordinierungsrates und Vorsitzenden eines Streikkomitees Sergei Dylevsky. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam. Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
82.
Alena Aliaksandravna ZHYVITSA
Elena Aleksandrovna ZHYVITSA
Richterin am Gericht des Stadtbezirks Oktyabrsky von Minsk; Geburtsdatum: 9.4.1990; Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Oktyabrsky von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam. Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
83.
Natallia Anatolievna DZIADKOVA
Natalia Anatolievna DEDKOVA
Richterin am Gericht des Stadtbezirks Partizanski von Minsk; Geburtsdatum: 2.12.1979; Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Partizanski von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere durch die Verurteilung der Vorsitzenden des Koordinierungsrates, Mariya Kalesnikava. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.. Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
84.
Maryna Arkadzeuna FIODARAVA
Marina Arkadievna FEDOROVA
Richterin am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk; Geburtsdatum: 11.9.1965; Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam. Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
85.
Yulia Chaslavauna HUSTYR
Yulia Cheslavovna HUSTYR
Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk; Geburtsdatum: 14.1.1984; Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere durch die Verurteilung des oppositionellen Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam. Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
86.
Alena Tsimafeeuna NYAKRASAVA
Elena Timofeevna NEKRASOVA
Richterin am Gericht des Stadtbezirks Zawodski in Minsk; Geburtsdatum: 26.11.1974; Geschlecht: weiblich
In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Zawodski in Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam. Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
87.
Aliaksandr Vasilevich SHAKUTSIN
Aleksandr Vasilevich SHAKUTIN
Geschäftsmann, Eigentümer der Amhodor-Holding; Geburtsdatum: 12.1.1959; Geburtsort: Bolshoe Babino, Kreis Orscha, Oblast Witebsk/Wizebsk, früher UdSSR (jetzt Belarus); Geschlecht: männlich
Er ist einer der führenden in Belarus tätigen Geschäftsleute, mit Geschäftsinteressen im Bau-, Maschinenbau- und Agrarsektor sowie in anderen Sektoren. Es wird berichtet, dass er eine derjenigen Personen ist, die unter Lukaschenkos Präsidentschaft am meisten von der Privatisierung profitiert haben. Er ist auch ein Mitglied des Präsidiums der für Lukaschenko eintretenden öffentlichen Vereinigung ‚Belaya Rus‘ und Mitglied des Rates für die Entwicklung der Unternehmerschaft in der Republik Belarus. Damit profitiert er vom Lukaschenko-Regime und der für dieses geleisteten Unterstützung. Im Juli 2020 gab er öffentliche Bemerkungen ab, in denen er die Proteste der Opposition in Belarus verurteilte und damit zur Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition beitrug.
88.
Mikalai Mikalaevich VARABEI/VERABEI
Nikolay Nikolaevich VOROBEY
Geschäftsmann, Miteigentümer der Bremino-Gruppe; Geburtsdatum: 4.5.1963; Geburtsort: Ukrainische SSR (jetzt Ukraine); Geschlecht: männlich
Er ist einer der führenden in Belarus tätigen Geschäftsleute, mit Geschäftsinteressen im Erdöl-, Kohlentransit- und Bankensektor sowie in anderen Sektoren. Er ist Miteigentümer der Bremino-Gruppe, eines Unternehmens, das in den Genuss von Steuervergünstigungen und anderweitiger Unterstützung seitens der belarussischen Regierung kam. Damit profitiert er vom Lukaschenko-Regime und der für dieses geleisteten Unterstützung.
B. Unternehmen und Organisationen
1.
CJSC Beltechexport
Anschrift: Belarus Minsk, 220012 Minsk, Nezavisimosti Ave. 86-B; Tel.: +375 17 358 83 83; +375 17 373 80 12; Website: https://bte.by/; E-Mail: mail@bte.by
CJSC Beltechexport ist eine private Organisation, die von staatseigenen belarussischen Unternehmen hergestellte Waffen und Militärausrüstung in afrikanische, südamerikanische und asiatische Länder sowie Länder des Nahen und Mittleren Ostens exportiert. Beltechexport ist eng mit dem belarussischen Verteidigungsministerium verbunden. Damit profitiert CJSC Beltechexport vom Lukaschenko-Regime und der Unterstützung, die es durch die Schaffung von Gewinnen für die Präsidialverwaltung leistet.
2.
Dana Holdings/Dana Astra
Anschrift: Belarus, 220114 Minsk, P. Mstislavtsa 9 (1st floor); Registrierungsnummer: Dana Astra: 191295361; Website: https://dana-holdings.com/; E-Mail: PR@bir.by; Tel.: +375 17 26 93 290; +375 17 39 39 465
Dana Holdings/Dana Astra ist eines der wichtigsten Immobilienentwicklungs- und Bauunternehmen in Belarus. Das Unternehmen erhielt Parzellen für die Entwicklung mehrerer grosser Wohnkomplexe und Geschäftszentren. Eigentümer von Dana Holdings/Dana Astra unterhalten enge Beziehungen zu Alexandr Lukaschenko. Liliya Lukaschenka, die Schwiegertochter des Präsidenten, nimmt eine hochrangige Position in dem Unternehmen ein. Damit profitiert Dana Holdings/Dana Astra vom LukaschenkoRegime und der für dieses geleisteten Unterstützung.
3.
GHU - die staatliche Einrichtung ‚Hauptwirtschaftsabteilung der Präsidialverwaltung‘
Anschrift: Belarus, 220010 Minsk, Miasnikova Str. 37; Tel.: +375 17 222 33 13 Website: http://ghu.by; E-Mail: ghu@ghu.by
GHU ist der grösste Akteur auf dem nicht wohnungsbezogenen Immobilienmarkt in Belarus und beaufsichtigt zahlreiche Unternehmen. Der Leiter der GHU, Victor Sheiman, wurde von Alexandr Lukaschenko ersucht, die Sicherheit der Präsidentschaftswahlen 2020 zu überwachen. Damit profitiert die GHU vom Lukaschenko-Regime und der für dieses geleisteten Unterstützung.
4.
LLC Synesis
Anschrift: Belarus, 220005 Minsk, Platonova 20B; Russland, 123100 Moskau, Mantulinskaya 24; Registrierungsnummer: 190950894 (Belarus); 7704734000/770301001 (Russland). Website: https://synesis.partners; https://synesis-group.com/; Tel.: +375 17 240 36 50
JSC Synesis stellt den belarussischen Behörden eine Überwachungsplattform bereit, mit der Videoaufnahmen durchsucht und ausgewertet werden können und eine Gesichtserkennungssoftware eingesetzt werden kann; damit ist das Unternehmen verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition durch den Staatsapparat in Belarus. Den Beschäftigten von Synesis ist es untersagt, auf Belarussisch zu kommunizieren, womit das Unternehmen dafür verantwortlich ist, dass Arbeitnehmerrechte untergraben werden. Das belarussische Staatssicherheitskomitee (KGB) und das Innenministerium werden als Nutzer des von Synesis entwickelten Systems aufgeführt. Das Unternehmen profitiert somit vom Lukaschenko-Regime und der für dieses geleisteten Unterstützung. Der Vorstandsvorsitzende von Synesis, Alexander Shatrov, kritisierte öffentlich die gegen das Lukaschenko-Regime demonstrierenden Personen und relativierte den Mangel an Demokratie in Belarus.
5.
AGAT Electromechanical Plant OJSC
Anschrift: Belarus, 220114 Minsk, Nezavisimosti Ave. 115; Tel.: +375 17 272 01 32, +375 17 570 41 45; E-Mail: marketing@agat-emz.by; Website: https://agat-emz.by/
Die Elektromechanikwerke AGAT Electromechanical Plant OJSC sind Teil der Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus (State Authority for Military Industry of the Republic of Belarus) (alias SAMI oder Staatliches Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee)), die dafür verantwortlich ist, die Politik des Staates in militärisch-technischer Hinsicht umzusetzen, und dem Ministerrat und dem Staatspräsidenten von Belarus untersteht. Damit profitiert AGAT Electromechanical Plant OJSC vom Lukaschenko-Regime und der für dieses geleisteten Unterstützung. Das Unternehmen ist Hersteller von ‚Rubezh‘, einem für die Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen konzipierten Barrieresystem, das gegen die friedlichen Demonstrationen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 eingesetzt wurde; daher ist das Unternehmen verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
6.
OJSC 140 Repair Plant
Anschrift: Belarus, Borisov, L. Chalovskoy str. 19; Tel.: +375 17 776 20 32; +375 17 776 54 79; Email: info@140zavod.org; Website: https://140zavod.org
OJSC 140 Repair Plant ist Teil der Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus (State Authority for Military Industry of the Republic of Belarus) (alias SAMI oder Staatliches Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee)), die dafür verantwortlich ist, die Politik des Staates in militärisch-technischer Hinsicht umzusetzen, und dem Ministerrat und dem Staatspräsidenten von Belarus untersteht. Damit profitiert OJSC 140 Repair Plant vom Lukaschenko-Regime und der für dieses geleisteten Unterstützung. Das Unternehmen ist Hersteller von Transportfahrzeugen und gepanzerten Fahrzeugen, die gegen die friedlichen Demonstrationen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 eingesetzt wurden; daher ist das Unternehmen verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.
7.
OJSC MZKT/MWPT (a.k.a. VOL AT) - Minsk Wheel Tractor Plant
Anschrift: Belarus, 220021 Minsk, Partizanski Ave. 150; Tel.: +375 17 330 17 09 Fax +375 17 291 31 92; E-Mail: link@mzkt.by: Website: www.mzkt.by
OJSC MZKT (alias VOL AT) ist Teil der Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus (State Authority for Military Industry of the Republic of Belarus) (alias SAMI oder Staatliches Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee)), die dafür verantwortlich ist, die Politik des Staates in militärisch-technischer Hinsicht umzusetzen, und dem Ministerrat und dem Staatspräsidenten von Belarus untersteht. Damit profitiert OJSC MZKT (alias VOL AT) vom Lukaschenko-Regime und der für dieses geleisteten Unterstützung. Beschäftigte von OJSC MZK T, die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen 2020 während des Besuchs von Alexandr Lukaschenko auf dem Werksgelände demonstrierten und sich dem Streik anschlossen, wurden entlassen; damit ist das Unternehmen verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen."
Anhang 223
(Art. 3a Abs. 2)
Güter, die zur internen Repression verwendet werden können
1. Bomben und Granaten, die nicht von Anhang 1 der schweizerischen Kriegsmaterialverordnung vom 25. Februar 1998 (KMV)24 und nicht von Anhang 3 der schweizerischen Güterkontrollverordnung vom 3. Juni 2016 (GKV)25 erfasst werden.
2. Waffenzielgeräte aller Art, die nicht bereits von Anhang 1 KMV und nicht von den Anhängen 3 und 5 GKV erfasst werden.
3. Fahrzeuge, ausgenommen für die Brandbekämpfung besonders konstruierte Fahrzeuge, wie folgt:
3.1 mit einem Wasserwerfer ausgerüstete Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert für die Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen;
3.2 Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert für die Abgabe von Stromstössen zur Abwehr von Angreifern;
3.3 Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert für die Beseitigung von Barrikaden, einschliesslich Baumaschinen mit ballistischem Schutz;
3.4 Fahrzeuge, besonders konstruiert für den Transport oder die Überstellung von Strafgefangenen und inhaftierten Personen;
3.5 Fahrzeuge und Anhänger, besonders konstruiert für die Errichtung mobiler Absperrungen;
3.6 Bestandteile der unter den Ziff. 3.1 bis 3.5 aufgeführten Fahrzeuge, besonders konstruiert für die Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen.
4. Explosivstoffe und dazugehörige Ausrüstung, die nicht von Anhang 1 KMV und nicht von den Anhängen 3 und 5 GKV erfasst werden, wie folgt:
4.1 Geräte und Ausrüstung, besonders konstruiert zum Auslösen von Explosionen durch elektrische oder nicht elektrische Mittel, einschliesslich Zündvorrichtungen, Sprengkapseln, Zündern, Zündverstärkern, Sprengschnüren, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür; ausgenommen sind Geräte und Ausrüstung, die in industriellen Produkten zur Anwendung kommen, zum Beispiel Anzünder für Airbags;
4.2 Explosivladung mit linearer Schneidwirkung;
4.3 andere Explosivstoffe und dazugehörige Stoffe, wie folgt:
a) Amatol,
b) Nitrocellulose (mit mehr als 12,5 % Stickstoff) ,
c) Nitroglykol,
d) Pentaerythrittetranitrat (PETN) ,
e) Pikrylchlorid,
f) 2,4,6-Trinitrotoluol (TNT).
5. Schutzausrüstung, die weder von Nummer ML 13 Anhang 3 GKV erfasst noch besonders konstruiert ist für den Sport oder als Arbeitsschutz, wie folgt:
5.1 Körperpanzer mit ballistischem Schutz oder Stichschutz;
5.2 Helme mit ballistischem Schutz oder Splitterschutz, Schutzhelme, Schutzschilde und ballistische Schutzschilde.
6. Andere Simulatoren als die von Nummer ML 14 Anhang 3 GKV erfassten für das Training im Gebrauch von Feuerwaffen und besonders entwickelte Software hierfür.
7. Andere Nachtsicht- und Wärmebildausrüstung sowie Bildverstärkerröhren als die von den Anhängen 3 und 5 GKV erfassten.
8. Bandstacheldraht.
9. Militärmesser, Kampfmesser und Bajonette mit einer Klingenlänge von mehr als 10 cm, die nicht von Ziff. 1 Anhang 5 GKV erfasst werden.
10. Ausrüstung, besonders konstruiert für die Herstellung der in dieser Liste aufgeführten Güter.
11. Spezifische Technologie zur Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der in dieser Liste aufgeführten Güter.
Übergangsbestimmungen
946.223.0 V über Massnahmen gegenüber Belarus
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2021 Nr. 49 ausgegeben am 28. Januar 2021
Verordnung
vom 26. Januar 2021
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus
...
II.
Übergangsbestimmung
Art. 3a ist nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem Inkrafttreten26 dieser Verordnung vertraglich vereinbart wurden.
...

1   LR 946.21

2   Ingress abgeändert durch LGBl. 2012 Nr. 370.

3   Überschrift vor Art. 1 abgeändert durch LGBl. 2009 Nr. 86.

4   Art. 1 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2021 Nr. 49.

5   Art. 1 Abs. 3 abgeändert durch LGBl. 2013 Nr. 345.

6   Art. 1 Abs. 3 Bst. abis eingefügt durch LGBl. 2021 Nr. 49.

7   Art. 1 Abs. 3 Bst. ater eingefügt durch LGBl. 2021 Nr. 49.

8   Art. 1 Abs. 4 eingefügt durch LGBl. 2013 Nr. 345.

9   Art. 2 Bst. b abgeändert durch LGBl. 2009 Nr. 86.

10   Art. 3 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2021 Nr. 49.

11   Art. 3 Abs. 2 abgeändert durch LGBl. 2009 Nr. 86.

12   Art. 3a eingefügt durch LGBl. 2021 Nr. 49.

13   Art. 3b eingefügt durch LGBl. 2021 Nr. 49.

14   Art. 4 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2021 Nr. 49.

15   Art. 4 Abs. 2 abgeändert durch LGBl. 2009 Nr. 86.

16   Art. 4 Abs. 3 abgeändert durch LGBl. 2009 Nr. 86.

17   Art. 5 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2009 Nr. 86.

18   Art. 6 aufgehoben durch LGBl. 2009 Nr. 86.

19   Art. 7 aufgehoben durch LGBl. 2009 Nr. 86.

20   Art. 8 abgeändert durch LGBl. 2009 Nr. 86.

21   Art. 8 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2021 Nr. 49.

22   Anhang 1 eingefügt durch LGBl. 2021 Nr. 49.

23   Anhang 2 eingefügt durch LGBl. 2021 Nr. 49.

24   SR 514.511

25   SR 946.202.1

26   Inkrafttreten: 29. Januar 2021.