Art. 32
1) Es sind, in der jeweils grammatikalisch richtigen Form, zu ersetzen:
b) in Art. 11 Abs. 2 des
←Gemeindegesetzes→ ←die→ Wortfolge "durch öffentlichen Anschlag" durch
←die→ Wortfolge "durch Veröffentlichung auf der Webseite der Behörde";
c) in Art. 15 des
←Ehegesetzes→ ←die→ Wortfolge "am Wohnsitz beider Brautleute" durch
←die→ Wortfolge "durch Veröffentlichung auf der Webseite der Behörde";
d) in Art. 48quater Abs. 1 des
←Gesetzes→ ←über→ ←die→ Arbeitslosenversicherung
←die→ Wortfolge "an der Gerichtstafel" durch
←die→ Wortfolge "durch Veröffentlichung auf der Webseite des Gerichts";
e) in Art. 15 Abs. 1 des
←Finalitätsgesetzes→ ←die→ Wortfolge "das Anschlagen des Ediktes an der Gerichtstafel" durch
←die→ Wortfolge "
←die→ Veröffentlichung des Ediktes auf der Webseite des Gerichts";
h) in Art. 7 Abs. 4, Art. 12 Abs. 2, Art. 32 Abs. 2 und Art. 63 des
←Gesetzes→ ←über→ Bodenverbesserungen
←die→ Wortfolge "durch Boten gegen Empfangsbescheinigung oder mit eingeschriebenem Brief" bzw. "durch Boten oder eingeschriebenen Brief gegen Empfangsbescheinigung" durch
←die→ Wortfolge "nach Massgabe des
←Zustellgesetzes→ mit Zustellnachweis";
i) in Art. 5 Abs. 1 des
←Gesetzes→ betreffend
←die→ Förderung der Kartoffelsaatzucht
←die→ Wortfolge "mittels eingeschriebenen Briefes oder durch den Ortsweibel persönlich gegen Empfangsbescheinigung" durch
←die→ Wortfolge "nach Massgabe des
←Zustellgesetzes→ mit Zustellnachweis".