(Art. 23 Abs. 2)
Die nachfolgend aufgeführten Anhaltspunkte, die auf Geldwäscherei, Vortaten der Geldwäscherei, organisierte Kriminalität oder Terrorismusfinanzierung hindeuten können, dienen in erster Linie der Sensibilisierung der Sorgfaltspflichtigen. Sie geben Hinweise auf Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit erhöhten Risiken im Sinne von Art. 11 Abs. 1 des Gesetzes.
Die nachfolgend aufgeführten Anhaltspunkte sind allgemeine Indikatoren für Geldwäscherei, Vortaten zur Geldwäscherei, organisierte Kriminalität oder Terrorismusfinanzierung. Sie können Anlass zu Abklärungen im Sinne von Art. 9 des Gesetzes geben. Die einzelnen Kriterien dürften jeweils für sich allein in der Regel noch keinen Verdacht auslösen, der eine Mitteilungspflicht nach Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Folge hat. Das Zusammentreffen mehrerer Kriterien oder das Fehlen plausibler Erklärungen kann aber auf Geldwäscherei, Vortaten zur Geldwäscherei, organisierte Kriminalität oder Terrorismusfinanzierung hindeuten und damit die Mitteilungspflicht auslösen.
Pauschale Erklärungen des Kunden (Vertragspartner oder wirtschaftlich berechtigte Person) über Hintergründe abklärungsbedürftiger Transaktionen sind nicht ausreichend. Wesentlich ist, dass nicht jede Erklärung des Kunden unbesehen akzeptiert werden kann. Der Sorgfaltspflichtige hat im Rahmen seiner Möglichkeiten die Plausibilität jeder Erklärung eines Kunden zu überprüfen. Ist der Vorgang plausibel, ist dies entsprechend zu dokumentieren. Ergeben die Abklärungen, dass die Transaktionen oder Sachverhalte nicht plausibel sind, löst dies die Mitteilungspflicht nach Art. 17 des Gesetzes aus.
Die nachfolgende Auflistung der Anhaltspunkte ist nicht abschliessend.
II. Allgemeine Anhaltspunkte
1. Transaktionen, bei denen Vermögenswerte kurz nach ihrem Eingang beim Sorgfaltspflichtigen wieder abgezogen werden (Durchlaufkonten und -transaktionen).
2. Transaktionen oder Strukturen, bei denen es nicht nachvollziehbar ist, warum der Kunde gerade diesen Sorgfaltspflichtigen oder diese Geschäftsstelle für seine Geschäfte ausgewählt hat.
3. Transaktionen, die dazu führen, dass ein bisher weitgehend inaktives Konto plötzlich sehr aktiv wird.
4. Transaktionen oder Strukturen, die sich mit den Erfahrungen des Sorgfaltspflichtigen über den Kunden und über den Zweck der Geschäftsbeziehung nicht vereinbaren lassen.
5. Transaktionen oder Strukturen, die wirtschaftlich nicht plausibel sind oder bei denen das Interesse des Vertragspartners an den Unkosten der Geschäftsabwicklung fehlt.
6. Mangelnde Kooperation des Kunden bei der Feststellung und Überprüfung der Identität des Vertragspartners oder der wirtschaftlich berechtigten Person nach Art. 5 Abs. 2 des Gesetzes.
7. Unerwarteter oder häufiger Wechsel der wirtschaftlich berechtigten Person.
8. Unerwarteter Wechsel des Sorgfaltspflichtigen.
9. Unerwarteter oder häufiger Wechsel der Erreichbarkeit des Kunden.
10. Kunde erteilt vorsätzlich falsche oder irreführende Auskünfte oder verweigert die für die Geschäftsbeziehung notwendigen und für die betreffende Tätigkeit üblichen Auskünfte und Unterlagen.
11. Kunde erhält Überweisungen aus einem Land mit bekanntermassen hohen Kriminalitätsraten (z.B. stark verbreitete Korruption, Terrorismus und grosse Drogenproduktion) oder veranlasst Überweisungen in ein solches Land.
12. Versuch des Kunden, den Sorgfaltspflichtigen in ein Abhängigkeitsverhältnis zu bringen.
13. Offensichtliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung und Kauf von Vermögenswerten durch Übertragung von offensichtlich minderwertigeren Vermögenswerten.
14. Versuch des Kunden, den vom Sorgfaltspflichtigen angestrebten persönlichen Kontakt offenkundig zu vermeiden oder zu verweigern.
15. Geschäftsbeziehungen mit Rechtsträgern, die nicht in öffentlich geführten Registern oder Datenbanken eingetragen sind und von denen keine gleichwertigen Bestätigungen im Sinne des Art. 8 Abs. 2 SPV erhalten werden können.
16. Kunde erscheint bei persönlichen Gesprächen immer in Begleitung anderer Personen, deren Funktion nicht ersichtlich ist und die bei der Ausgestaltung der Geschäftsbeziehung eine Rolle spielen.
17. Angabe von Kontaktdaten durch Kunden, welche nicht mit den Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer) des Kunden an seinem ständigen Wohnsitz übereinstimmen.
18. Grosse Projektgeschäfte, bei denen der Grossteil der Finanzierung durch nicht näher genannte Investoren gesichert sein soll.
19. Kunde mit Diskretionsbedürfnissen, die über das branchenübliche Mass hinausgehen.
20. Wunsch des Kunden, ohne dokumentarische Spur ("paper trail") Konten zu schliessen und neue Konten in seinem Namen, im Namen seiner Familienangehörigen oder im Namen ihm sonst bekanntermassen nahe stehenden Personen zu eröffnen.
21. Wunsch des Kunden nach Quittungen für Barabhebungen oder Auslieferungen von Wertschriften, welche in Tat und Wahrheit nicht getätigt wurden oder bei welchen die Vermögenswerte sogleich wieder beim gleichen Institut hinterlegt wurden.
22. Wunsch des Kunden, Zahlungsaufträge unter Angabe eines unzutreffenden Auftraggebers auszuführen.
23. Wunsch des Kunden, dass gewisse Zahlungen nicht über seine Konten, sondern über Nostro-Konten des Sorgfaltspflichtigen bzw. über Konten Pro-Diverse laufen.
24. Wunsch des Kunden, der wirtschaftlichen Realität nicht entsprechende Kreditdeckungen anzunehmen oder auszuweisen oder treuhänderische Kredite unter Ausweis einer fiktiven Deckung zu gewähren.
25. Hinweise auf gerichtlich strafbare Handlungen des Kunden im In- oder Ausland.
III. Spezifische Anhaltspunkte
A. Kassageschäfte
1. Wechseln eines grösseren Betrages von Banknoten (ausländische und inländische) mit kleinem Nennwert in solche mit grossem Nennwert.
2. Geldwechsel in wesentlichem Umfang ohne Verbuchung auf einem Kundenkonto.
3. Einlösung grösserer Beträge mittels Checks einschliesslich Travellerchecks.
4. Kauf oder Verkauf grösserer Mengen von Edelmetallen durch Laufkunden.
5. Kauf von Bankchecks in wesentlichem Umfang durch Laufkunden.
6. Überweisungsaufträge ins Ausland durch Laufkunden, ohne dass ein legitimer Grund ersichtlich ist.
7. Mehrmaliger Abschluss von Kassageschäften knapp unterhalb der Schwellenwerte.
8. Erwerb von Inhaberaktien mittels physischer Lieferung.
B. Bankkonten und -depots
1. Häufige Abhebungen grösserer Bargeldbeträge, ohne dass sich aus der geschäftlichen oder privaten Tätigkeit des Kunden ein Grund hierfür finden lässt.
2. Rückgriff auf Finanzierungsmittel, welche zwar im internationalen Handel üblich sind, deren Gebrauch jedoch im Widerspruch zur bekannten Tätigkeit des Kunden steht.
3. Wirtschaftlich unsinnige Struktur der Geschäftsbeziehungen eines Kunden zur Bank (grosse Anzahl Konten beim gleichen Institut, häufige Verschiebungen zwischen verschiedenen Konten, übertriebene Liquiditäten usw.).
4. Gewährung von Sicherheiten durch Dritte, welche in keiner erkennbar engen Beziehung zum Kunden stehen.
5. Versuch des Kunden, Überweisungen an eine andere Bank mit unvollständigen Angaben zum Auftraggeber oder Empfänger vorzunehmen.
6. Annahme von Überweisungen anderer Banken ohne Angabe des Namens oder der Nummer des Kontos des Begünstigten oder des Auftraggebers.
7. Wiederholte Überweisungen in grossem Umfang ins Ausland mit der Anweisung, dass der Betrag dem Empfänger bar auszubezahlen sei.
8. Gewährung von Sicherheiten für nicht marktkonforme Darlehen unter Dritten.
9. Bareinzahlungen einer grossen Anzahl verschiedener Personen auf ein einzelnes Konto.
10. Unerwartete Rückzahlung eines Not leidenden Kredites.
11. Verwendung von Pseudonym- oder Nummernkonten für die Abwicklung kommerzieller Transaktionen von Handels-, Gewerbe- oder Industriebetrieben.
12. Rückzug von Vermögenswerten, kurz nachdem diese auf das Konto gutgeschrieben wurden (Durchlaufkonto).
13. Kontoeröffnung unter Verwendung ähnlicher Namen anderer Firmen zum Zwecke der Irreführung.
14. Wunsch des Kunden, ohne plausiblen Grund mehrere Konten mit unterschiedlichen Stammnummern einzurichten.
15. Kunde drängt auffällig auf sofortige Durchführung einer ungewöhnlichen Transaktion.
C. Treuhandgeschäfte
1. Treuhandkredite (back-to-back loans) ohne erkennbaren, rechtlich zulässigen Zweck.
2. Treuhänderisches Halten von Beteiligungen an nicht börsenkotierten operativen Gesellschaften, in deren Tätigkeit dem Sorgfaltspflichtigen der Einblick verweigert wird.
3. Einzelzeichnungsrechte nebst dem Sorgfaltspflichtigen innerhalb der Gesellschaftsstruktur bzw. auf Gesellschaftskonten.
4. Kostenminimierung mittels komplizierter Strukturen, deren Unkosten den vermeintlichen Vorteil kompensieren.
5. Offensichtlich unter oder über dem Marktwert der Immobilie liegende treuhänderische Immobiliengeschäfte.
D. Versicherungsgeschäfte
1. Eine Geschäftsbeziehung soll mit Rechtsträgern, an denen keine bestimmte Person wirtschaftlich berechtigt ist, eingegangen werden.
2. Vertragspartner verlangt zusätzlich zur Versicherungspolice eine individuelle Garantieerklärung.
3. Versicherungsnehmer erkundigt sich nach ungewöhnlichen Auszahlungsmöglichkeiten (Barzahlung, Auszahlung auf Konto im Ausland), die sich nicht durch seine Lebensumstände erklären lassen (z.B. Wohnsitzwechsel ins Ausland).
4. Erteilen einer Vollmacht ohne plausiblen Grund an eine Person, welche nicht in einer genügend engen Beziehung zur Vertragspartei steht.
5. Erteilen einer Anweisung, die Versicherungssumme der begünstigten Person bar auszuzahlen.
6. Abschluss mehrerer Verträge in kurzen zeitlichen Abständen ohne plausiblen Grund.
7. Kunde drängt auf besonders schnellen Abschluss eines Vertrages mit hohen Beträgen.
8. Kunde erkundigt sich bereits im Vorfeld nach den Möglichkeiten der Barzahlung für die Prämie eines Versicherungsvertrags oder den Möglichkeiten, Versicherungsbeiträge über Auslandskonten zu zahlen.
9. Nicht plausibles Interesse des Versicherungsnehmers an der Option einer vorzeitigen Kündigung oder Auszahlung.
10. Änderung angegebener Zahlungswege.
11. Zuviel gezahlte Prämien, bei denen ein Antrag auf Rückzahlung an Dritte oder ins Ausland folgt.
12. Verwendung einer Vielzahl von Quellen zur Zahlung von Prämien.
13. Beträchtliche Prämienaufstockungen für eine Police.
IV. Anhaltspunkte für Terrorismusfinanzierung
1. In die Geschäftsbeziehung involvierte Personen, Unternehmen oder Organisationen sind von einer Sanktionsverordnung nach dem Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen betroffen.
2. Eingang vieler Beträge von einer grösseren Anzahl Personen.
3. Häufiger Bezug kleiner Beträge in bar.
4. Transaktionen, in die angebliche oder unbekannte humanitäre Organisationen involviert sind.
5. Häufiger Wechsel des Verfügungsberechtigten (Vertragspartner, wirtschaftlich Berechtigter etc.).
6. Häufiger Wechsel von Kontovollmachten zugunsten Dritter.
7. Häufiger Wechsel von Wohnsitz, Telefonnummer, Bevollmächtigten oder unregelmässig hohe Ein- und Ausgänge.
8. Hinweise auf Verbindungen zu bekanntermassen fundamentalistischen Personen oder Organisationen bzw. Institutionen.
9. Hinweise auf Unterstützung fundamentalistischer Publikationen oder Aktionen.
10. Anweisungen von Non-Profit Organisationen für Transaktionen, welche für ihr entsprechendes Geschäftsmodell und bekannten Zahlungsverkehrsfluss unüblich sind.