: Beschluss 2011/389/EU der Kommission vom 30. Juni 2011 über die EU-weite Menge der Zertifikate gemäss Art. 3e Abs. 3 Bst. a bis d der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft (
Der Beschluss gilt für die Zwecke dieses Abkommens mit der folgenden Anpassung:
a) In Art. 1 Abs. 1 werden die folgenden Absätze angefügt:
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Die Gesamtmenge der Zertifikate gemäss Art. 3c Abs. 1 der Richtlinie 2003/87/EG für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 für Flüge innerhalb der Hoheitsgebiete der EFTA-Staaten, zwischen ihren Hoheitsgebieten und zwischen den EFTA-Staaten und Drittländern beläuft sich auf 1 885 617.
Die EWR-weite Gesamtmenge der Zertifikate gemäss Art. 3c Abs. 1 der Richtlinie 2003/87/EG für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 beläuft sich auf 214 777 670
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b) In Art. 1 Abs. 2 werden die folgenden Absätze angefügt:
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Die Gesamtmenge der Zertifikate gemäss Art. 3c Abs. 2 der Richtlinie 2003/87/EG für Flüge innerhalb der Hoheitsgebiete der EFTA-Staaten, zwischen ihren Hoheitsgebieten und zwischen den EFTA-Staaten und Drittländern für jedes Jahr des am 1. Januar 2013 beginnenden Zeitraums beläuft sich ab auf 1 846 738.
Die EWR-weite Gesamtmenge der Zertifikate gemäss Art. 3c Abs. 2 der Richtlinie 2003/87/EG für jedes Jahr des am 1. Januar 2013 beginnenden Zeitraums beläuft sich auf 210 349 264.
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c) In Art. 2 Abs. 1 werden die folgenden Absätze angefügt:
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Die Gesamtmenge der Zertifikate gemäss Art. 3d Abs. 1 der Richtlinie 2003/87/EG für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 für Flüge innerhalb der Hoheitsgebiete der EFTA-Staaten, zwischen ihren Hoheitsgebieten und zwischen den EFTA-Staaten und Drittländern beläuft sich auf 282 843.
Die EWR-weite Gesamtmenge der Zertifikate gemäss Art. 3d Abs. 1 der Richtlinie 2003/87/EG für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 beläuft sich auf 32 216 651.
"
d) In Art. 2 Abs. 2 werden die folgenden Absätze angefügt:
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Die Gesamtmenge der Zertifikate gemäss Art. 3d Abs. 2 der Richtlinie 2003/87/EG für Flüge innerhalb der Hoheitsgebiete der EFTA-Staaten, zwischen ihren Hoheitsgebieten und zwischen den EFTA-Staaten und Drittländern für jedes Jahr des am 1. Januar 2013 beginnenden Zeitraums beläuft sich auf 277 011.
Die EWR-weite Gesamtmenge der Zertifikate gemäss Art. 3d Abs. 2 der Richtlinie 2003/87/EG für jedes Jahr des am 1. Januar 2013 beginnenden Zeitraums beläuft sich auf 31 552 390.
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e) In Art. 3 werden die folgenden Absätze angefügt:
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Die Gesamtmenge der Zertifikate in der Sonderreserve gemäss Art. 3f Abs. 1 der Richtlinie 2003/87/EG für Flüge innerhalb der Hoheitsgebiete der EFTA-Staaten, zwischen ihren Hoheitsgebieten und zwischen den EFTA-Staaten und Drittländern beläuft sich auf 443 216.
Die EWR-weite Gesamtmenge der Zertifikate in der Sonderreserve gemäss Art. 3f Abs. 1 der Richtlinie 2003/87/EG beläuft sich auf 50 483 824.
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f) In Art. 4 Abs. 1 werden die folgenden Absätze angefügt:
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Die Gesamtmenge der Zertifikate gemäss Art. 3e Abs. 3 Bst. d der Richtlinie 2003/87/EG für Flüge innerhalb der Hoheitsgebiete der EFTA-Staaten, zwischen ihren Hoheitsgebieten und zwischen den EFTA-Staaten und Drittländern für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 beläuft sich auf 1 602 774.
Die EWR-weite Gesamtmenge der Zertifikate gemäss Art. 3e Abs. 3 Bst. d der Richtlinie 2003/87/EG für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 beläuft sich auf 182 561 019.
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g) In Art. 4 Abs. 2 werden die folgenden Absätze angefügt:
"
Die Gesamtmenge der Zertifikate gemäss Art. 3e Abs. 3 Bst. d der Richtlinie 2003/87/EG für Flüge innerhalb der Hoheitsgebiete der EFTA-Staaten, zwischen ihren Hoheitsgebieten und zwischen den EFTA-Staaten und Drittländern für jedes Jahr des am 1. Januar 2013 beginnenden Zeitraums beläuft sich auf 1 514 325.
Die EWR-weite Gesamtmenge der Zertifikate gemäss Art. 3e Abs. 3 Bst. d der Richtlinie 2003/87/EG für jedes Jahr des am 1. Januar 2013 beginnenden Zeitraums beläuft sich auf 172 486 396.
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