Art. 9
Für die folgenden Amtshandlungen werden nachstehende Gebühren erhoben:
a) Registerauszüge:
1. Geburtsschein: 30 Franken;
2. Eheschein oder Partnerschaftsschein: 30 Franken;
3. Todesschein: 30 Franken;
4. Auszug aus dem Familienregister oder Partnerschaftsregister: 40 Franken;
5. Auszug aus dem Zivilstandsregister: 30 Franken;
6. Heimatschein: 50 Franken;
7. Zuschlag für beglaubigte Auszüge: 10 Franken;
b) Ehefähigkeitszeugnis oder Partnerschaftsfähigkeitszeugnis: 50 Franken;
c) Eidesstattliche Erklärung: 30 Franken;
d) Einwilligungserklärung der Eltern: 30 Franken;
e) Trauung oder eingetragene Partnerschaft:
1. Ehevorbereitung oder Vorbereitung einer eingetragenen Partnerschaft: 150 Franken;
2. Durchführung der Trauung oder Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft: 100 Franken;
3. Annullierung der Trauung oder der Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft oder Verschiebung des Datums durch die Verlobten oder die Partner weniger als zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin: 100 Franken;
f) Namensführung:
1. Änderung des Vor- oder Familiennamens (Art. 46 PGR): 300 Franken;
2. Namenserklärung nach Auflösung der Ehe (Art. 66 Abs. 2 EheG): 100 Franken;
3. Übertragung des Familiennamens des Vaters oder des Ehemannes der Mutter auf das minderjährige Kind (§ 165a ABGB): 100 Franken;
g) Einbürgerung (im erleichterten oder ordentlichen Verfahren):
1. bei einem Einzelantrag: 500 Franken je Person;
2. bei einem Familienantrag: 500 Franken je erwachsene Person und 100 Franken je minderjährige Person;
h) Entlassung aus dem Landesbürgerrecht auf eigenes Begehren: 300 Franken;
i) Anerkennung einer ausländischen Eheschliessung oder eingetragenen Partnerschaft, Ehescheidung, Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft, Adoption sowie Namensänderung: 150 Franken.