946.224.2
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2014 Nr. 235 ausgegeben am 18. September 2014
Verordnung
vom 16. September 2014
über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften und der Beschlüsse 2014/145/GASP vom 17. März 2014, 2014/386/GASP vom 23. Juni 2014 und 2014/512/GASP vom 31. Juli 2014 des Rates der Europäischen Union verordnet die Regierung:1
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
Begriffsbestimmungen
In dieser Verordnung bedeuten:
a) Gelder: finanzielle Vermögenswerte, einschliesslich Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Geldanweisungen oder andere Zahlungsmittel, Guthaben, Schulden und Schuldverpflichtungen, Wertpapiere und Schuldtitel, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe, Derivate; Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten; Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien oder andere finanzielle Zusagen; Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungen, Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen und jedes andere Finanzierungsinstrument für Exporte;
b) wirtschaftliche Ressourcen: Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, insbesondere Immobilien und Luxusgüter, mit Ausnahme von Geldern nach Bst. a;
c) Wertpapierdienstleistungen: folgende Dienstleistungen und Tätigkeiten:
1. Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen im Zusammenhang mit einem oder mehreren Finanzinstrumenten;
2. Auftragsausführung für Kunden;
3. Handel für eigene Rechnung;
4. Portfolioverwaltung;
5. Anlageverwaltung;
6. Übernahme der Emission von Finanzinstrumenten und/oder Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung;
7. Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung;
8. alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt oder zum Handel über ein multilaterales Handelssystem;
d) übertragbare Wertpapiere: die Gattungen von Wertpapieren, die auf dem Kapitalmarkt gehandelt werden können, mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, wie:
1. Aktien und andere Anteile an Gesellschaften, Personengesellschaften oder anderen Rechtspersönlichkeiten gleichzustellende Wertpapiere sowie Aktienzertifikate;
2. Schuldverschreibungen oder andere verbriefte Schuldtitel, einschliesslich Zertifikaten (Hinterlegungsscheinen) für solche Wertpapiere;
3. alle sonstigen Wertpapiere, die zum Kauf oder Verkauf solcher übertragbarer Wertpapiere berechtigen;
e) Geldmarktinstrumente: die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelten Gattungen von Instrumenten, wie Schatzanweisungen, Einlagenzertifikate und Commercial Papers, mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten.
Art. 2
Vorbehaltenes Recht
Die Bestimmungen der in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Güterkontroll-, Kriegsmaterial- und Embargogesetzgebung bleiben vorbehalten.
II. Beschränkungen des Handels
Art. 3 2
Auflagen bezüglich doppelt verwendbarer Güter und besonderer militärischer Güter
1) Die Regierung kann Bewilligungen für die Ausfuhr von Gütern nach Anhang 2 Teil 2 und Anhang 3 der schweizerischen Verordnung über die Aus-, Ein- und Durchfuhr zivil und militärisch verwendbarer Güter sowie besonderer militärischer Güter (GKV)3 im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine verweigern, wenn die Güter:
a) ganz oder teilweise für militärische Zwecke bestimmt sind; oder
b) für einen militärischen Endverwender bestimmt sind.
2) Die direkte oder indirekte Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Finanzdienstleistungen, oder von technischer Hilfe im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Abs. 1 zugunsten von Unternehmen nach Anhang 1 muss der Stabsstelle FIU unverzüglich gemeldet werden.
3) Abs. 2 ist nicht anwendbar auf Geschäfte, die für die Luft- und Raumfahrt bestimmt sind.
4) Die Meldungen müssen detaillierte Angaben zu den am Geschäft beteiligten Parteien sowie zu dessen Gegenstand und Wert enthalten.
Art. 3a 4
Verbot der Einfuhr von Feuerwaffen, Munition, Sprengmitteln, pyrotechnischen Gegenständen und Schiesspulver aus Russland und der Ukraine
1) Verboten ist die Einfuhr aus Russland und der Ukraine von:
a) Feuerwaffen nach Art. 4 Abs. 1 Bst. a des schweizerischen Waffengesetzes, Bestandteilen und Zubehör davon sowie Munition und Munitionsbestandteilen;
b) Sprengmitteln, pyrotechnischen Gegenständen und Schiesspulver zu militärischen Zwecken nach Art. 5 bis 7a des schweizerischen Sprengstoffgesetzes.
2) Ausgenommen vom Verbot nach Abs. 1 Bst. a sind Jagd- und Sportwaffen nach Art. 10 Abs. 1 Bst. a und b des schweizerischen Waffengesetzes, die als solche eindeutig erkennbar und in derselben Ausführung nicht auch Kampfwaffen sind.
Art. 4 5
Meldepflicht für Güter der Ölindustrie
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Gütern nach Anhang 1a müssen der Stabsstelle FIU unverzüglich gemeldet werden, falls die Güter zur Erdölexploration und -förderung unter Wasser in Tiefen von mehr als 150 Metern, in Offshore-Gebieten nördlich des Polarkreises oder im Rahmen von Ton- und Schieferölprojekten durch Hydrofracking in Russland eingesetzt werden.
2) Die folgenden Dienstleistungen müssen der Stabsstelle FIU unverzüglich gemeldet werden, falls sie für die Erdölexploration und -förderung unter Wasser in Tiefen von mehr als 150 Metern, in Offshore-Gebieten nördlich des Polarkreises oder im Rahmen von Ton- und Schieferölprojekten durch Hydrofracking in Russland erbracht werden:
a) Bohrungen;
b) Bohrlochprüfungen;
c) Bohrlochmessungen und Komplettierungsdienste;
d) Lieferung spezialisierter schwimmender Plattformen.
3) Die Meldungen müssen detaillierte Angaben zu den am Geschäft beteiligten Parteien sowie zu dessen Gegenstand und Wert enthalten.
Art. 5
Einfuhr von Gütern aus der Krim und Sewastopol
1) Güter mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol dürfen nur eingeführt werden, wenn ein von den ukrainischen Behörden ausgestelltes Herkunftszertifikat vorliegt.
2) Es ist verboten, im Zusammenhang mit der Einfuhr von Gütern mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol, für die kein von den ukrainischen Behörden ausgestelltes Herkunftszertifikat vorliegt, Finanzdienstleistungen zu erbringen sowie Versicherungen und Rückversicherungen abzuschliessen.
Art. 6 6
Ausfuhr von Gütern nach der Krim und Sewastopol
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Gütern nach Anhang 1a an Personen, Unternehmen oder Organisationen auf der Krim und in Sewastopol sind untersagt.
2) Die Erbringung technischer Hilfe, Vermittlungsdienste, Bau- oder Ingenieursdienstleistungen sowie die Bereitstellung von Finanzmitteln oder finanzieller Unterstützung im Zusammenhang mit Gütern nach Anhang 1a zugunsten von Personen, Unternehmen oder Organisationen auf der Krim und in Sewastopol sind untersagt.
3) Ausgenommen von den Verboten nach Abs. 1 und 2 sind Handlungen, die für die amtliche Tätigkeit konsularischer Vertretungen oder internationaler Organisationen sowie für Spitäler oder Bildungseinrichtungen mit Sitz auf der Krim und in Sewastopol erforderlich sind.
4) Die Regierung kann Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1 und 2 gewähren, sofern dies für die Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses erforderlich ist, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen, einschliesslich der Sicherheit vorhandener Infrastruktur, oder die Umwelt haben wird.
III. Finanzielle Beschränkungen
Art. 7
Verbote betreffend Wertpapierhandel und Kreditgewährung
1) Es ist verboten, übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung von nachstehend aufgeführten Emittenten begeben wurden, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, zu verkaufen, Wertpapierdienstleistungen oder Hilfsdienste bei der Begebung zu erbringen oder anderweitig damit zu handeln:
a) Unternehmen oder Organisationen mit Sitz in Russland nach Anhang 2;
b) Unternehmen oder Organisationen mit Sitz ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, die in erkennbarer Weise unmittelbar oder mittelbar von Unternehmen oder Organisationen nach Anhang 2 zu über 50 % beherrscht werden;
c) Unternehmen oder Organisationen, die in erkennbarer Weise im Namen oder auf Anweisung von Unternehmen oder Organisationen nach den Bst. a oder b handeln.
2) Es ist verboten, Unternehmen oder Organisationen nach Abs. 1 Darlehen oder Kredite mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen zu gewähren.
3) Vom Verbot nach Abs. 2 ausgenommen sind Darlehen oder Kredite zu folgenden Zwecken:7
a) zur Finanzierung des durch diese Verordnung nicht betroffenen Handels zwischen den EWR-Vertragsstaaten oder der Schweiz und Drittstaaten;
b) zur Finanzierung der für die Erfüllung eines Handelsvertrags nach Bst. a notwendigen Güterlieferungen und Dienstleistungen aus den EWR-Vertragsstaaten oder anderen Drittstaaten;
c) zur Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Liquidität zugunsten von Unternehmen oder Organisationen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz, die von Unternehmen oder Organisationen nach Anhang 2 Bst. A zu über 50 % beherrscht werden.
Art. 8 8
Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und Dienstleistungen auf der Krim und in Sewastopol
1) Die Gewährung von Darlehen und Krediten an Unternehmen und Organisationen auf der Krim und in Sewastopol sowie die Beteiligung an der Vergabe solcher Darlehen und Kredite ist verboten.
2) Der Erwerb und die Ausweitung von Beteiligungen an Unternehmen und Immobilien auf der Krim und in Sewastopol sowie die Gründung von Jointventures zusammen mit Unternehmen und Organisationen auf der Krim und in Sewastopol sind verboten.
3) Die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, die direkt mit den Tätigkeiten nach Abs. 1 und 2 zusammenhängen, ist verboten.
4) Die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit tourismusbezogenen Aktivitäten auf der Krim und in Sewastopol ist verboten.
5) Ausgenommen von den Verboten nach Abs. 1 und 2 sind Handlungen, die für die amtliche Tätigkeit konsularischer Vertretungen oder internationaler Organisationen sowie für Spitäler oder Bildungseinrichtungen mit Sitz auf der Krim und in Sewastopol erforderlich sind oder welche die Sicherheit der bestehenden Infrastruktur gewährleisten.
Art. 9
Verbot der Entgegennahme von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
1) Es ist verboten, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die sich im Eigentum oder unter direkter oder indirekter Kontrolle der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Anhang 3 befinden, ab Inkrafttreten dieser Verordnung entgegenzunehmen.
2) Die Regierung kann Ausnahmen vom Verbot nach Abs. 1 bewilligen zur:
a) Vermeidung von Härtefällen;
b) Erfüllung bestehender Verträge;
c) Erfüllung von Forderungen, die Gegenstand einer bestehenden Entscheidung eines Gerichts, einer Verwaltungsstelle oder eines Schiedsgerichts sind;
d) Bezahlung angemessener Honorare und Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen;
e) Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemässige Verwahrung oder Verwaltung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen; oder
f) Wahrung liechtensteinischer Interessen.
3) Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 10
Meldepflichten in Bezug auf Gelder und wirtschaftliche Ressourcen
1) Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten oder von wirtschaftlichen Ressourcen wissen, von denen anzunehmen ist, dass sie sich im Eigentum oder unter direkter oder indirekter Kontrolle der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Anhang 3 befinden, müssen dies der Stabsstelle FIU unverzüglich melden.
2) Ebenso zu melden ist die Überweisung von Geldern oder die sonstige direkte oder indirekte Zurverfügungstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen an natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen nach Anhang 3.
3) Die Meldungen müssen die Namen der Begünstigten sowie Gegenstand und Wert der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen enthalten.
IV. Weitere Beschränkungen
Art. 11
Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
Es ist verboten, Forderungen der folgenden natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen zu erfüllen, wenn sie auf einen Vertrag oder ein Geschäft zurückzuführen sind, dessen Durchführung direkt oder indirekt durch Massnahmen nach dieser Verordnung oder der Verordnung vom 15. April 2014 über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine verhindert oder beeinträchtigt wurde:
a) natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen in Russland oder auf der Krim oder in Sewastopol;
b) Unternehmen und Organisationen nach Anhang 2 und Art. 7 Abs. 1 Bst. b und c;
c) natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen nach Anhang 3;
d) Personen und Organisationen, die im Namen oder auf Anweisung einer der in Bst. a bis c genannten Personen oder Organisationen handeln.
V. Vollzug und Strafbestimmungen
Art. 12
Kontrolle und Vollzug
1) Die Stabsstelle FIU überwacht den Vollzug der Art. 3 bis 11. Sie prüft insbesondere Bewilligungsgesuche und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit ihrer Empfehlung an die Regierung weiter.
2) Die Zuständigkeit der schweizerischen Behörden bleibt vorbehalten.
Art. 13
Strafbestimmungen
1) Wer gegen Art. 3, 3a, 5 bis 9 oder 11 verstösst, wird nach Art. 10 ISG bestraft, soweit nicht Strafbestimmungen der in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Kriegsmaterial-, Güterkontroll- und Embargogesetzgebung zur Anwendung gelangen.9
2) Wer gegen Art. 4 oder 10 verstösst, wird nach Art. 11 ISG bestraft.
VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 14
Aufhebung bisherigen Rechts
1) Es werden aufgehoben:
a) Verordnung vom 15. April 2014 über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine, LGBl. 2014 Nr. 91;
b) Verordnung vom 6. Mai 2014 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine, LGBl. 2014 Nr. 133;
c) Verordnung vom 20. Mai 2014 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine, LGBl. 2014 Nr. 141;
d) Verordnung vom 3. Juni 2014 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine, LGBl. 2014 Nr. 152;
e) Verordnung vom 31. Juli 2014 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine, LGBl. 2014 Nr. 212.
2) Die Strafbarkeit von Widerhandlungen, die während der Geltungsdauer der Verordnung nach Abs. 1 begangen wurden, bleibt vorbehalten.
Art. 15 10
Übergangsbestimmung
Art. 3 Abs. 1, Art. 5, 6, 7 Abs. 2 und Art. 8 sind nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem 19. September 2014 vertraglich vereinbart wurden.
Art. 15a 11
Übergangsbestimmung zur Änderung vom 18. November 2014
Art. 3 Abs. 2 ist nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem Inkrafttreten12 der Verordnungsänderung vom 18. November 2014 vertraglich vereinbart wurden.
Art. 15b 13
Übergangsbestimmung zur Änderung vom 10. März 2015
1) Das Verbot von Bau- und Ingenieursdienstleistungen (Ergänzung von Art. 6 Abs. 2) ist nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem Inkrafttreten der Verordnungsänderung vom 10. März 2015 vertraglich vereinbart wurden.
2) Die Erweiterung der Verbote nach Art. 8 Abs. 1, 3 und 4 ist nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem Inkrafttreten der Verordnungsänderung vom 10. März 2015 vertraglich vereinbart wurden.
3) Das Verbot des Erwerbs und der Ausweitung von Beteiligungen an Immobilien sowie der Gründung von Jointventures zusammen mit Unternehmen oder Organisationen auf der Krim und in Sewastopol (Art. 7 Abs. 2) ist nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem Inkrafttreten der Verordnungsänderung vom 10. März 2015 vertraglich vereinbart wurden.
Art. 16
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef
Anhang 114
(Art. 1)
Unternehmen und Organisationen, die Auflagen bezüglich doppelt verwendbarer und besonderer
militärischer Güter unterliegen
1.
JSC Sirius (Optoelektronik für zivile und militärische Zwecke)
2.
OJSC Stankoinstrument (Maschinenbau für zivile und militärische Zwecke)
3.
OAO JSC Chemcomposite (Materialien für zivile und militärische Zwecke)
4.
JSC Kalashnikov (Kleinwaffen)
5.
JSC Tula Arms Plant (Waffensysteme)
6.
NPK Technologii Maschinostrojenija (Munition)
7.
OAO Wysokototschnye Kompleksi (Flugabwehr- und Panzerabwehrsysteme)
8.
OAO Almaz Antey (staatseigenes Unternehmen; Waffen, Munition, Forschung)
9.
OAO NPO Bazalt (staatseigenes Unternehmen; Herstellung von Maschinen zur Herstellung von Waffen und Munition)
Anhang 1a15
(Art. 4 und 6)
Meldepflichtige beziehungsweise verbotene Güter
Zolltarif-Nr.
Bezeichnung
25
Salz; Schwefel; Erden und Steine; Gips, Kalk und Zement
26
Erze, Schlacken und Aschen
27
Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse
28
Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, radioaktiven Elementen, Seltenerdmetallen oder Isotopen
29
Organische chemische Erzeugnisse
3824
Zubereitete Bindemittel für Giessereiformen oder kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschliesslich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
3826
Biodiesel und seine Mischungen, keine Erdöle oder Öle aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gewichtsanteil an Erdölen oder Ölen aus bituminösen Mineralien von weniger als 70 %
7106
Silber (einschliesslich vergoldetes oder platiniertes Silber) in Rohform oder in Form von Halbzeug oder Pulver
7107 00 00
Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder in Form von Halbzeug
7108
Gold (einschliesslich platiniertes Gold), in Rohform oder in Form von Halbzeug oder Pulver
7109 00 00
Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, in Rohform oder in Form von Halbzeug
7110
Platin, in Rohform oder in Form von Halbzeug oder Pulver
7111 00 00
Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder in Form von Halbzeug
7112
Abfälle und Schrott aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, wie sie hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendet werden
72
Eisen und Stahl
73
Waren aus Gusseisen, Eisen oder Stahl
74
Kupfer und Waren daraus
75
Nickel und Waren daraus
76
Aluminium und Waren daraus
78
Blei und Waren daraus
79
Zink und Waren daraus
80
Zinn und Waren daraus
81
Andere unedle Metalle; Cermets; Waren aus diesen Stoffen
 
Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, Herstellen von Innen- oder Aussengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschliesslich Zieheisen oder Pressmatrizen zum Ziehen oder Strangpressen von Metallen, Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge:
8207 13 00
Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge mit arbeitendem Teil aus Cermets
8207 19 00
Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge, andere, einschliesslich Teile
8401
Kernreaktoren; nicht bestrahlte Brennstoffelemente (Patronen) für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Trennung von Isotopen
8402
Dampfkessel (Dampferzeuger), andere als Zentralheizungskessel, die sowohl zum Erzeugen von heissem Wasser als auch zum Erzeugen von Niederdruckdampf hergerichtet sind; Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser
8403
Zentralheizungskessel, andere als solche der Nr. 8402
8404
Hilfsapparate für Kessel der Nr. 8402 oder 8403 (z. B. Vorwärmer, Überhitzer, Russbläser, Rauchgasrückführungen); Kondensatoren für Dampfmaschinen
8405
Gaserzeuger (Gasgeneratoren) für Generator- oder Wassergas, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler und ähnliche Erzeuger von Gas auf feuchtem Wege, auch mit ihren Gasreinigern
8406
Dampfturbinen
8407
Hubkolben- oder Kreiskolbenmotoren mit Funkenzündung (Verbrennungsmotoren)
8408
Kolbenmotoren mit Kompressionszündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)
8409
Teile, erkennbar als ausschliesslich oder hauptsächlich für Motoren der Nr. 8407 oder 8408 bestimmt
8410
Wasserturbinen, Wasserräder und Regler dazu
8411
Turbostrahltriebwerke, Turbopropellertriebwerke und andere Gasturbinen
8412
Andere Motoren und Kraftmaschinen
8413
Pumpen für Flüssigkeiten, auch mit Flüssigkeitsmesser; Hebewerke für Flüssigkeiten
8414
Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren und Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben, mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter
8415
Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehaltes der Luft, einschliesslich solcher, bei denen der Feuchtigkeitsgrad nicht separat regulierbar ist
8416
Brenner für Feuerungen, die mit flüssigen Brennstoffen, pulverisierten festen Brennstoffen oder Gas betrieben werden; automatische Feuerungen, einschliesslich ihrer Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Vorrichtungen zum Entfernen der Asche und ähnlichen Vorrichtungen
8417
Industrie- oder Laboratoriumsöfen, einschliesslich Verbrennungsöfen, nicht elektrisch
8418
Kühlschränke, Gefrierschränke und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen, andere als Klimageräte der Nr. 8415
8420
Kalander und Walzwerke, andere als für Metalle oder Glas, und Walzen für diese Maschinen
8421
Zentrifugen, einschliesslich Trockenschleudern; Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen
8422
Geschirrspülmaschinen; Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschliessen, Verkorken oder Etikettieren von Flaschen, Büchsen, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Töpfen, Tuben und dergleichen Behältnissen; andere Maschinen und Apparate zum Verpacken von Waren (einschliesslich Maschinen und Apparate zum Verpacken mittels Schrumpffolie); Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure
8423
Wiegevorrichtungen, einschliesslich Stück-Kontrollwaagen, ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 5 cg oder weniger; Gewichte für Waagen aller Art
8424
Mechanische Apparate (auch handbetrieben) zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöscher, auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche Apparate; Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und dergleichen
8425
Flaschenzüge; Zugwinden und Spille; Hubwinden und Hebeböcke
8426
Derrickkrane; andere Auslegerkrane sowie Kabelkrane; Laufkrane, Verladebrücken, Hubportale, Brückenkrane, Portalkarren und Krankarren
8427
Stapelkarren; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren
8428
Andere Maschinen und Apparate zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Längsförderer, Seilschwebebahnen)
8429
Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Strassenhobel, Schürfwagen (Scrapers), Löffelbagger und andere Bagger, Schaufellader und Schürflader, Strassenwalzen und andere Bodenverdichter
8430
Andere Maschinen und Apparate zur Erdbewegung, zum Abtragen, Baggern, Verdichten oder Bohren des Bodens oder zum Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien; Rammen und Pfahlzieher; Schneeräumer
8431
Teile, erkennbar als ausschliesslich oder hauptsächlich für Maschinen oder Apparate der Nr. 8425 bis 8430 bestimmt
8432
Maschinen, Apparate und Geräte für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft zum Vorbereiten, Bearbeiten oder Bestellen des Bodens oder zur Pflege der Pflanzen; Walzen für Rasenflächen oder Sportplätze
8435
Pressen, Mühlen und ähnliche Maschinen und Apparate zum Herstellen von Wein, Most, Fruchtsäften oder ähnlichen Getränken
8436
Andere Maschinen und Apparate für die Landwirtschaft, den Gartenbau, die Forstwirtschaft, die Geflügel- oder Bienenzucht, einschliesslich Keimapparate mit mechanischen oder wärmetechnischen Vorrichtungen und Brutapparate und Aufzuchtapparate für die Geflügelzucht
8437
Maschinen zum Reinigen, Sortieren oder Sieben von Körnerfrüchten oder Hülsenfrüchten; Maschinen und Apparate für die Müllerei oder zum Behandeln von Getreide oder Hülsenfrüchten, ausgenommen Maschinen und Apparate der in der Landwirtschaft verwendeten Art
8439
Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus zellulosehaltigen Faserstoffen oder zum Herstellen oder Fertigstellen von Papier oder Pappe
8440
Buchbindereimaschinen und -apparate, einschliesslich Fadenheftmaschinen
8441
Andere Maschinen und Apparate zum Bearbeiten oder Verarbeiten von Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, einschliesslich Schneidemaschinen aller Art
8442
Maschinen, Apparate und Geräte (andere als Werkzeugmaschinen der Nr. 8456 bis 8465) zum Zurichten oder Herstellen von Klischees, Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen; Klischees, Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, zu grafischen Zwecken zugerichtet (z. B. geschliffen, gekörnt, poliert)
8443
Maschinen und Apparate zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Nr. 8442; andere Drucker, Kopierer und Fernkopierer, auch untereinander kombiniert; Teile und Zubehör für diese Maschinen und Apparate
8444 00 00
Düsenspinnmaschinen und Maschinen zum Verstrecken, Texturieren oder Schneiden von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
8445
Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen; Maschinen zum Spinnen, Dublieren oder Zwirnen von Spinnstoffen sowie andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Maschinen zum Spulen (einschliesslich Schussspulmaschinen) oder Haspeln von Spinnstoffen und Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen für ihre Verwendung auf Maschinen der Nr. 8446 oder 8447
8447
Wirk-, Strick-, Nähwirk-, Gimpen-, Tüll-, Spitzen-, Stick-, Posamentier-, Flecht-, Netzknüpf- oder Tuftingmaschinen
8448
Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Nr. 8444, 8445, 8446 oder 8447 (z. B. Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und Schussfadenwächter, Webschützenwechsler); Teile und Zubehör, erkennbar als ausschliesslich oder überwiegend für Maschinen dieser Nummer oder der Nr. 8444, 8445, 8446 oder 8447 bestimmt (z. B. Spindeln, Spindelflügel, Kratzengarnituren, Webblätter, Nadelstäbe, Spinndüsen, Webschützen, Litzen, Webschäfte, Nadeln, Platinen, Haken)
8449 00 00
Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Ausrüsten von Filz oder Vliesstoffen, am Stück oder geformt, einschliesslich Maschinen und Apparate zum Herstellen von Filzhüten; Formen für die Hutmacherei
8450
Maschinen zum Waschen von Wäsche, auch mit Vorrichtung zum Trocknen
8452
Nähmaschinen, andere als Fadenheftmaschinen der Nr. 8440; Möbel, Sockel und Deckel, für Nähmaschinen besonders hergerichtet; Nähmaschinennadeln
8453
Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder oder zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten, Fellen oder Leder, ausgenommen Nähmaschinen
8454
Konverter, Giesspfannen, Giessformen zum Giessen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Giessmaschinen für metallurgische Betriebe, Stahlwerke oder Metallgiessereien
8455
Metallwalzwerke und Walzen hierfür
8456
Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art, deren Arbeitsweise auf Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahlen, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemischen Verfahren, Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl beruht; Wasserstrahlschneidmaschinen
8457
Bearbeitungszentren, Mehrwegmaschinen und Transfermaschinen, für die Metallbearbeitung
8458
Drehmaschinen (einschliesslich der Drehzentren) für die spanabhebende Metallbearbeitung
8459
Werkzeugmaschinen (einschliesslich Bearbeitungseinheiten auf Schlitten) zum Bohren, Ausbohren, Fräsen, Aussen- oder Innengewindeschneiden, für die spanabhebende Metallbearbeitung, andere als Drehmaschinen (einschliesslich Drehzentren) der Nr. 8458
8460
Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Polieren oder zu anderem Feinbearbeiten von Metallen oder Cermets, mit Hilfe von Schleifscheiben oder Schleif- oder Poliermitteln, andere als Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Nr. 8461
8461
Werkzeugmaschinen zum Hobeln, Waagerecht- oder Senkrechtstossen, Räumen, Verzahnen, Fertigbearbeiten der Zähne, Sägen, Trennen und andere Werkzeugmaschinen für die spanabhebende Bearbeitung von Metallen oder Cermets, anderweit weder genannt noch inbegriffen
8462
Werkzeugmaschinen (einschliesslich Pressen) zum Freiformschmieden, Gesenkschmieden oder Hämmern von Metallen; Werkzeugmaschinen (einschliesslich Pressen) zum Biegen, Abkanten, Richten, Scheren, Lochstanzen oder Ausklinken von Metallen; Pressen zum Bearbeiten von Metallen oder Metallcarbiden, andere als die hiervor genannten
8463
Andere Werkzeugmaschinen zur spanlosen Be- oder Verarbeitung von Metallen oder Cermets
8464
Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas
8465
Werkzeugmaschinen (einschliesslich Maschinen zum Nageln, Heften, Verleimen oder anderweitigem Zusammenfügen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen
8466
Teile und Zubehör, erkennbar als ausschliesslich oder hauptsächlich für Maschinen der Nr. 8456 bis 8465 bestimmt, einschliesslich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art
8467
Von Hand zu führende, pneumatisch, hydraulisch oder mit eingebautem Motor (elektrisch oder nichtelektrisch) betriebene Werkzeuge
8468
Maschinen und Apparate zum Löten oder Schweissen, auch wenn sie zum Brennschneiden verwendbar sind, ausgenommen solche der Nr. 8515; Maschinen und Apparate zum autogenen Oberflächenhärten
8469
Schreibmaschinen, andere als Drucker der Nr. 8443; Textverarbeitungsmaschinen
8470
Rechenmaschinen und Taschengeräte mit Rechenfunktion, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Informationen; Buchungsmaschinen, Frankiermaschinen, Fahrkarten- oder Eintrittskartenausgabemaschinen und ähnliche Maschinen, mit Rechenwerk; Registrierkassen
8471
Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Schriftleser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in Form eines Codes und Maschinen zum Verarbeiten dieser Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
8472
Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektographen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen, automatische Banknotenausgabegeräte, Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Locher oder Heftmaschinen)
8473
Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Hüllen und dergleichen), erkennbar als ausschliesslich oder überwiegend für Maschinen oder Apparate der Nr. 8469 bis 8472 bestimmt
8474
Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen mineralischen Stoffen (einschliesslich Pulver und Breie); Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Giessformen aus Sand
8475
Maschinen zum Zusammenbauen von mit einem Glaskolben ausgestatteten elektrischen Lampen, Elektronenröhren oder Blitzlichtlampen; Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren
8476
Warenverkaufsautomaten (z. B. Briefmarken-, Zigaretten-, Lebensmittel-, Getränkeautomaten), einschliesslich Geldwechselautomaten
8477
Maschinen und Apparate zum Bearbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Erzeugnissen aus diesen Stoffen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
8478
Maschinen und Apparate zum Aufbereiten oder Verarbeiten von Tabak, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
8479
Maschinen und mechanische Apparate mit eigenständiger Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
8480
Giesserei-Formkästen; Modellplatten; Giessereimodelle; Formen für Metalle (andere als solche zum Giessen von Ingots, Masseln oder dergleichen), für Metallcarbide, Glas, mineralische Stoffe, Kautschuk oder Kunststoffe
8481
Armaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter, einschliesslich Druckminderventile und thermostatisch gesteuerte Ventile
8482
Wälzlager (Kugellager, Rollenlager oder Nadellager)
8483
Transmissionswellen (einschliesslich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnradgetriebe und Friktionsräder; Umlaufspindeln mit Kugeln oder Rollen; Untersetzungs-, Übersetzungs- und Wechselgetriebe, einschliesslich Drehmomentwandler; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben, einschliesslich Rollenblöcke für Flaschenzüge; Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen, einschliesslich Gelenkverbindungen
8484
Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedenartiger Zusammensetzung in Beuteln, Umschlägen oder ähnlichen Umschliessungen; mechanische Dichtungen
8486
Maschinen und Apparate, ausschliesslich oder hauptsächlich zum Herstellen von Halbleiterbarren, Halbleiterscheiben oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen oder Flachbildschirmen; in Anmerkung 9 C) zu diesem Kapitel genannte Maschinen und Apparate; Teile und Zubehör
8487
Teile von Maschinen oder Apparaten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen Teile mit elektrischen Anschlussstücken, elektrischen Isolierungen, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren
aus Kapitel 85
Vertrauliche Produkte des Kapitels 85; Waren des Kapitels 85, die als Post- oder Paketpostsendung (extra) versandt werden/zusammengesetzter Kode zur Verbreitung von Statistiken
8501
Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate
8502
Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer
8503
Teile, erkennbar als ausschliesslich oder hauptsächlich für Maschinen der Nr. 8501 oder 8502 bestimmt
8504
Elektrische Transformatoren, elektrische statische Umformer (z. B. Gleichrichter), Reaktanz- und Drosselspulen
8505
Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die bestimmt sind, nach der Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen, Getriebe und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe
8507
Elektrische Akkumulatoren, einschliesslich Separatoren dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form
8511
Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser für Motoren mit Funken- oder Kompressionszündung (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zünd- oder Glühkerzen); mit diesen Motoren verwendete Generatoren (z. B. Gleich- und Wechselstromerzeuger) und Lade- oder Rückstromschalter
8514
Elektrische Industrie- oder Laboratoriumsöfen, einschliesslich der mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung arbeitenden Öfen; andere Industrie- oder Laboratoriumsapparate zur thermischen Behandlung von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung
8515
Maschinen und Apparate zum Löten oder Schweissen (auch zum Schneiden geeignet), elektrisch (einschliesslich solche mit elektrisch beheizten Gasen) oder mit Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahlen, mit Ultraschall, mit Elektronenstrahlen, mit Magnetimpulsen oder mit Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen und Apparate zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle oder Cermets
8525
Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokamera-Rekorder
8526
Geräte für Funkmessung und -ortung (Radar), Geräte für Funknavigation und Geräte für Funkfernsteuerung
8527
Empfangsgeräte für den Rundfunk, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert
8528
Monitoren und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Videoaufnahme- oder -wiedergabegerät
8529
Teile, als ausschliesslich oder hauptsächlich für Geräte der Nr. 8525 bis 8528 bestimmt erkennbar
8530
Elektrische Signalgeräte (andere als solche zur Nachrichtenübermittlung), Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte, für Schienenwege oder dergleichen, Strassen, Binnenwasserwege, Abstell- oder Parkplätze, Hafenanlagen oder Flugplätze (andere als solche der Nr. 8608)
8531
Elektrische Signalgeräte zum Geben von akustischen oder sichtbaren Signalen (z. B. Läutwerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Diebstahlalarmgeräte oder Feuermelder), andere als solche der Nr. 8512 oder 8530
8532
Elektrische Fest-, Dreh- oder andere einstellbare Kondensatoren
8533
Nichtheizende elektrische Widerstände (einschliesslich Rheostate und Potentiometer)
8534
Gedruckte Schaltungen
8535
Geräte zum Unterbrechen, Trennen, Schützen, Abzweigen, Verbinden oder Anschliessen elektrischer Stromkreise (z. B. Schalter, Kommutatoren, Sicherungen, Überspannungsableiter, Spannungsbegrenzer, Überspannungsausgleicher, Stromentnahmevorrichtungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für Spannungen von mehr als 1000 V
8536
Geräte zum Unterbrechen, Trennen, Schützen, Abzweigen, Verbinden oder Anschliessen elektrischer Stromkreise (z. B. Schalter, Kommutatoren, Relais, Sicherungen, Überspannungsausgleicher, Stecker, Stromentnahmevorrichtungen, Lampenfassungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von nicht mehr als 1000 V; Verbinder für optische Fasern, optische Bündel oder Kabel
8537
Tafeln, Bretter, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Nr. 8535 oder 8536 ausgerüstet, für die elektrische Steuerung oder die Stromverteilung, auch Instrumente oder Apparate des Kapitels 90 enthaltend, sowie numerische Steuerungen, andere als Vermittlungsapparate der Nr. 8517
8538
Teile, als ausschliesslich oder hauptsächlich für Geräte der Nr. 8535, 8536 oder 8537 bestimmt erkennbar
8539
Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschliesslich innenverspiegelte Scheinwerferlampen und Lampen für Ultraviolett- oder Infrarotstrahlung; Bogenlampen
8540
Glühkathoden-, Kaltkathoden- oder Fotokathoden-Elektronenröhren (z. B. Vakuumröhren, Röhren mit Dampf- oder Gasfüllung, Quecksilberdampfgleichrichterröhren, Kathodenstrahlröhren, Fernsehbild- aufnahmeröhren), andere als solche der Nr. 8539
8541
Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente; lichtempfindliche Halbleiterbauelemente, einschliesslich auch zu Modulen zusammengesetzte oder in Tafeln aufgemachte fotovoltaische Zellen; Leuchtdioden; gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle
8542
Elektronische integrierte Schaltungen
8543
Elektrische Maschinen und Apparate mit eigenständiger Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
8544
Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschliesslich Koaxialkabel) und andere isolierte Leiter für die Elektrotechnik, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen
8545
Kohleelektroden, Kohlebürsten, Kohlen für Lampen oder für Primärelemente und andere Waren aus Graphit oder aus anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall, für die Elektrotechnik
8546
Isolatoren aus Stoffen aller Art, für die Elektrotechnik
8547
Isolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingelassenen einfachen Metallteilen zum Befestigen (z. B. Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate oder Installationen, ausgenommen Isolatoren der Nr. 8546; Isolierrohre und Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung
8548
Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgediente elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren; elektrische Teile von Maschinen oder Apparaten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
86
Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial, und Teile davon; mechanische (einschliesslich elektromechanische) Signalvorrichtungen für Verkehrswege
8701
Traktoren (ausgenommen Zugkarren der Nr. 8709)
8702
Automobile zum Befördern von 10 Personen oder mehr, einschliesslich Fahrer
8704
Automobile zum Befördern von Waren
8705
Automobile zu besonderen Zwecken, andere als solche, die hauptsächlich zum Befördern von Personen oder Waren gebaut sind (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerlöschwagen, Betonmischer-Lastwagen, Strassenkehrwagen, Sprengwagen, Werkstattwagen, mit Röntgenanlage ausgestattete Wagen)
8706
Chassis für Motorfahrzeuge der Nr. 8701 bis 8705, mit Motor
8709
Selbstfahrende Arbeitskarren ohne Hebevorrichtung, der Art, wie sie in Fabriken, Lagerhäusern, Häfen oder auf Flughäfen zum Transport von Waren auf kurzen Strecken verwendet werden; Zugkarren der Art, wie sie auf Bahnhöfen verwendet werden; Teile davon
8710 00 00
Panzerkampfwagen und andere selbstfahrende gepanzerte Kampffahrzeuge, auch mit Waffen; Teile davon
8716
Anhänger, einschliesslich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
88
Luft- oder Raumfahrzeuge
89
Wasserfahrzeuge
9013
Flüssigkristallanzeigen, keine anderweit genauer erfassten Waren darstellend; Laser, andere als Laserdioden; andere optische Apparate, Geräte und Instrumente, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
9014
Kompasse, einschliesslich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte
9015
Instrumente, Apparate und Geräte für Geodäsie, Topografie, Feldvermessung, Höhenvermessung, Fotogrammetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Telemeter
9025
Dichtemesser, Aräometer, Senkwaagen und ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniert
9026
Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Kontrollieren von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder von anderen veränderlichen Grössen von Flüssigkeiten oder Gasen (z. B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmezähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Nr. 9014, 9015, 9028 oder 9032
9027
Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer, Gas- oder Rauchgasprüfer); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschliesslich der Belichtungsmesser); Mikrotome
9028
Gaszähler, Flüssigkeitszähler oder Elektrizitätszähler, einschliesslich Zähler für die Eichung dieser Geräte
9029
Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Nr. 9014 oder 9015; Stroboskope
9030
Oszilloskope, Geräte für die Spektralanalyse und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Kontrollieren elektrischer Grössen; Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgen-, kosmischer oder anderer ionisierender Strahlen
9031
Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Kontrollieren, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
9032
Instrumente, Apparate und Geräte zum selbsttätigen Regeln oder Kontrollieren
9033 00 00
Teile und Zubehör, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen, für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90
Anhang 2
(Art. 7 und 11)
Unternehmen und Organisationen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen
A. Finanzsektor
1.
Sberbank
2.
VTB Bank
3.
Gazprombank
4.
Vnesheconombank (VEB)
5.
Rosselkhozbank
B. Verteidigungssektor
1.
OPK Oboronproms
2.
United Aircraft Corporation
3.
Uralvagonzavod
C. Energiesektor
1.
Rosneft
2.
Transneft
3.
Gazprom Neft
Anhang 316
(Art. 9 bis 11)
Natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzmassnahmen richten
Die nachstehenden Namen sind in englischer Schreibweise aufgeführt. Unterschiedliche Schreibweisen (Transliteration) haben keinen Einfluss auf den Anwendungsbereich dieser Verordnung.
A. Natürliche Personen
 
Name
Angaben zur Identifizierung
Begründung
1.
Sergey Valeryevich AKSYONOV,
Sergei Valerievich AKSENOV, Serhiy Valeriyovych AKSYONOV
Geburtsdatum: 26.11.1972
Geburtsort: Beltsy, jetzt Republik Moldau
Aksyonov wurde am 27. Februar 2014 in Anwesenheit prorussischer Bewaffneter im Obersten Rat der Krim zum "Ministerpräsidenten der Krim" gewählt. Seine "Wahl" wurde am 1. März 2014 vom amtierenden ukrainischen Präsidenten Oleksandr Turchynov als verfassungswidrig erklärt. Er ist aktiv für das "Referendum" vom 16. März 2014 eingetreten und war einer der Mitunterzeichner des "Vertrags vom 18. März 2014 über den Beitritt der Krim zur Russischen Föderation". Am 9. April 2014 wurde er von Präsident Putin zum amtierenden "Staatsoberhaupt" der sogenannten "Republik Krim" ernannt. Am 9. Oktober 2014 wurde er formal zum "Staatsoberhaupt" der sogenannten "Republik Krim" gewählt. Aksyonov verfügte im Anschluss daran, dass das Amt des "Staatsoberhaupts" mit dem des "Ministerpräsidenten" vereint wird.
Mitglied des russischen Staatsrates. Seit Januar 2017 Mitglied des Obersten Rates der Partei "Einiges Russland".
Für seine Beteiligung an der Annexion ist er vom russischen Staat mit dem Orden "Für Verdienste um das Vaterland" erster Klasse ausgezeichnet worden.
2.
Vladimir Andreevich KONSTANTINOV
Volodymyr Andriyovych KONSTANTINOV
Geburtsdatum: 19.11.1956
Geburtsort: Vladimirovka (alias Vladimirovca), Region Slobozia, Moldauische SSR (jetzt Republik Moldau) oder Bogomol, Moldauische SSR
Als Vorsitzender des Obersten Rates der Autonomen Republik Krim hat Konstantinov eine wichtige Rolle bei den Beschlüssen des Obersten Rates hinsichtlich des "Referendums" gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine gespielt und Wähler aufgefordert, bei dem "Referendum" vom 16. März 2014 für die Unabhängigkeit der Krim zu stimmen. Er war einer der Mitunterzeichner des "Vertrags vom 18. März 2014 über den Beitritt der Krim zur Russischen Föderation".
Seit dem 17. März 2014 ist er "Vorsitzender" des "Staatsrates" der sogenannten "Republik Krim".
3.
Rustam Ilmirovich TEMIRGALIEV
Rustam Ilmyrovych TEMIRHALIIEV
Geburtsdatum: 15.8.1976
Geburtsort: Ulan-Ude, Buryat ASSR (Russische SFSR)
Als ehemaliger stellvertretender Ministerpräsident der Krim hat Temirgaliev eine wichtige Rolle bei den Beschlüssen des Obersten Rates hinsichtlich des "Referendums" vom 16. März 2014 gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine gespielt. Er hat aktiv für die Integration der Krim in die Russische Föderation geworben.
Am 11. Juni 2014 ist er vom Amt des "Ersten Stellvertretenden Ministerpräsidenten" der sogenannten "Republik Krim" zurückgetreten. Derzeit ist er Generaldirektor der Verwaltungsgesellschaft des russisch-chinesischen Investitionsfonds für regionale Entwicklung.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
4.
Denis Valentinovich BEREZOVSKIY
Denys Valentynovych BEREZOVSKYY
Geburtsdatum: 15.7.1974
Geburtsort: Kharkiv,
Ukrainische SSR
Berezovskiy wurde am 1. März 2014 zum Befehlshaber der ukrainischen Marine ernannt, hat jedoch in der Folge einen Eid auf die Krim-Streitkräfte geschworen, womit er seinen Eid auf die ukrainische Marine gebrochen hat.
Er war bis Oktober 2015 stellvertretender Befehlshaber der Schwarzmeerflotte der Russischen Föderation.
Seit 2015 studiert er an der Militärakademie des Generalstabs der russischen Streitkräfte.
5.
Aleksei Mikhailovich CHALIY
Oleksiy Mykhaylovych CHALYY
Geburtsdatum: 13.6.1961
Geburtsort: Moskau oder Sewastopol
Chaliy ist am 23. Februar 2014 durch Volksakklamation "Volksbürgermeister von Sewastopol" geworden und hat diese "Wahl" angenommen. Er ist aktiv dafür eingetreten, dass Sewastopol nach dem Referendum vom 16. März 2014 eine gesonderte Einheit der Russischen Föderation wird. Er war einer der Mitunterzeichner des "Vertrags vom 18. März 2014 über den Beitritt der Krim zur Russischen Föderation". Er war vom 1. bis 14. April 2014 amtierender "Gouverneur" von Sewastopol und ist ein ehemaliger "gewählter" Vorsitzender der "gesetzgebenden Versammlung" der Stadt Sewastopol. Mitglied der gesetzgebenden Versammlung der Stadt Sewastopol.
Für seine Beteiligung an der Annexion ist er vom russischen Staat mit dem Orden "Für Verdienste um das Vaterland" erster Klasse ausgezeichnet worden.
6.
Pyotr Anatoliyovych ZIMA
Petro Anatoliyovych ZYMA
Geburtsdatum: 18.1.1970 oder 29.3.1965
Geburtsort: Artemivsk (2016 zurückbenannt zu Bakhmut), Oblast Donezk, Ukraine
Zima ist am 3. März 2014 von "Ministerpräsident" Aksyonov zum neuen Leiter des Sicherheitsdienstes der Krim (SBU) ernannt worden und hat diese Ernennung angenommen. Er hat dem russischen Geheimdienst (FSB) einschlägige Informationen einschliesslich einer Datenbank zur Verfügung gestellt. Dazu gehörten Informationen zu Euromaidan-Aktivisten und Menschenrechtsverteidigern der Krim. Er hat eine wichtige Rolle dabei gespielt, den Behörden der Ukraine die Kontrolle über das Gebiet der Krim zu entziehen. Am 11. März 2014 wurde von ehemaligen SBU-Offizieren der Krim die Bildung eines unabhängigen Sicherheitsdienstes der Krim verkündet.
7.
Aufgehoben
   
8.
Sergey Pavlovych TSEKOV
Serhiy Pavlovych TSEKOV
Geburtsdatum: 28.9.1953 oder 28.8.1953
Geburtsort: Simferopol
Als stellvertretender Vorsitzender des Obersten Rates der Krim hat Tsekov zusammen mit Sergey Aksyonov die unrechtmässige Entlassung der Regierung der Autonomen Republik Krim eingeleitet. Er hat Vladimir Konstantinov in dieses Vorhaben hineingezogen, indem er ihm mit Entlassung drohte. Er hat öffentlich eingeräumt, dass die Parlamentsmitglieder der Krim die Initiatoren der Einladung an russische Soldaten waren, den Obersten Rat der Krim zu besetzen. Er war eine der ersten Persönlichkeiten der Krim, die öffentlich die Annexion der Krim an Russland gefordert haben.
Mitglied im Föderationsrat der Russischen Föderation für die sogenannte "Republik Krim".
9.
Viktor Alekseevich OZEROV
Geburtsdatum: 5.1.1958
Geburtsort: Abakan, Khakassia
Ehemaliger Vorsitzender des Sicherheits- und Verteidigungsausschusses des Föderationsrates der Russischen Föderation.
Am 1. März 2014 hat Ozerov im Namen des Sicherheits- und Verteidigungsausschusses des Föderationsrates der Russischen Föderation im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
Im Juli 2017 trat er als Vorsitzender des Sicherheits- und Verteidigungsausschusses zurück. Er gehört nach wie vor dem Föderationsrat an und ist Mitglied des Ausschusses für interne Regulierung und parlamentarische Angelegenheiten.
Am 10. Oktober 2017 wurde Ozerov mit dem Dekret N 372-SF in den Ad-hoc-Ausschuss des Föderationsrates für den Schutz der staatlichen Souveränität und die Unterbindung von Einmischungen in die inneren Angelegenheiten der Russischen Föderation aufgenommen.
10.
Dzhabarov, Vladimir Michailovich
Geburtsdatum: 29.9.1952
Erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Föderationsrates.
Am 1. März 2014 hat Dzhabarov im Namen des Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Föderationsrates im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
11.
Andrei Aleksandrovich KLISHAS
Geburtsdatum: 9.11.1972
Geburtsort: Swerdlowsk
Vorsitzender des Ausschusses für Verfassungsrecht und Staatsaufbau des Föderationsrates der Russischen Föderation.
Am 1. März 2014 hat Klishas im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet. In öffentlichen Erklärungen hat Klishas versucht, eine russische Militärintervention in der Ukraine zu rechtfertigen, indem er behauptet hat, dass 'der ukrainische Präsident den Appell der Behörden der Krim an den Präsidenten der Russischen Föderation, eine allumfassende Unterstützung zur Verteidigung der Bürger der Krim zu entsenden, unterstützt'.
12.
Ryzhkov, Nikolai Ivanovich
Geburtsdatum: 28.9.1929,
Geburtsort: Dyleevka, Region Donezk, Ukrainische SSR
Mitglied des Ausschusses für föderale Angelegenheiten, Regionalpolitik und den Norden des Föderationsrates der Russischen Föderation.
Am 1. März 2014 hat Ryzhkov im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
13.
Bushmin, Evgeni Viktorovich
Geburtsdatum: 4.10.1958
Geburtsort: Lopatino, Region
Sergachiisky, RSFSR
Stellvertretender Vorsitzender des Föderationsrates der Russischen Föderation.
Am 1. März 2014 hat Bushmin im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
14.
Aleksandr Borisovich TOTOONOV
Geburtsdatum: 3.4.1957
Geburtsort: Ordzhonikidze, Nordossetien
Ehemaliges Mitglied des Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Föderationsrates der Russischen Föderation. Seit September 2017 ist er nicht mehr Mitglied des Rates der Russischen Föderation.
Seit September 2017 ist er erster stellvertretender Vorsitzender des Parlaments von Nordossetien.
Am 1. März 2014 hat Totoonov im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
15.
Aufgehoben
   
16.
Mironov, Sergei Mikhailovich
Geburtsdatum: 14.2.1953
Geburtsort: Pushkin, Region Leningrad
Mitglied des Rates der Staatsduma; Fraktionsführer der Partei Gerechtes Russland in der Duma.
Initiator des Gesetzes, das es der Russischen Föderation erlaubt, unter dem Vorwand des Schutzes russischer Staatsangehöriger Gebiete eines anderen Staates ohne Zustimmung dieses Staates und ohne einen internationalen Vertrag in die Russische Föderation aufzunehmen.
17.
Sergei Vladimirovich ZHELEZNYAK
Geburtsdatum: 30.7.1970
Geburtsort: St. Petersburg (früher Leningrad)
Ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma der Russischen Föderation.
Hat den Einsatz russischer Streitkräfte in der Ukraine und die Annexion der Krim aktiv unterstützt. Er hat persönlich die Demonstration zur Befürwortung des Einsatzes der russischen Streitkräfte in der Ukraine angeführt.
Ehemaliger stellvertretender Vorsitzender und derzeitiges Mitglied des Ausschusses der Staatsduma der Russischen Föderation für auswärtige Angelegenheiten.
18.
Leonid Eduardovich SLUTSKI
Geburtsdatum: 4.1.1968
Geburtsort: Moskau
Ehemaliger Vorsitzender des Ausschusses der Staatsduma der Russischen Föderation für die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) (Mitglied der Liberal-Demokratischen Partei Russlands).
Hat den Einsatz russischer Streitkräfte in der Ukraine und die Annexion der Krim aktiv unterstützt.
Derzeit Vorsitzender des Ausschusses der Staatsduma der Russischen Föderation für auswärtige Angelegenheiten.
19.
Aleksandr Viktorovich VITKO
Geburtsdatum: 13.9.1961
Geburtsort: Vitebsk (Belarussische SSR)
Ehemaliger Befehlshaber der Schwarzmeerflotte, Admiral. Stellvertretender Oberbefehlshaber der russischen Marine.
Kommandiert russische Streitkräfte, die souveränes Hoheitsgebiet der Ukraine besetzt haben.
20.
Anatoliy Alekseevich SIDOROV
Geburtsdatum: 2.7.1958
Geburtsort: Siva, Region Perm, UdSSR
Ehemaliger Befehlshaber des russischen Militärbezirks West, aus dem Einheiten auf der Krim stationiert sind. Verantwortlich für Teile der russischen Militärpräsenz auf der Krim, die die Souveränität der Ukraine untergräbt; unterstützte die Behörden der Krim dabei, Demonstrationen gegen das "Referendum" und gegen den Anschluss an Russland zu verhindern. Seit November 2015 Leiter des Vereinten Stabes der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (OVKS).
21.
Aleksandr Viktorovich GALKIN
Geburtsdatum: 22.3.1958
Geburtsort: Ordzhonikidze, Nordossetische ASSR
Ehemaliger Befehlshaber des russischen Militärbezirks Süd, aus dem Einheiten auf der Krim stationiert sind; die Schwarzmeerflotte untersteht Galkins Kommando; viele der Truppenbewegungen in die Krim sind durch den Militärbezirk Süd erfolgt.
Einsatzkräfte dieses Militärbezirks sind auf der Krim stationiert. Verantwortlich für Teile der russischen Militärpräsenz auf der Krim, die die Souveränität der Ukraine untergräbt; unterstützte die Behörden der Krim dabei, Demonstrationen gegen das "Referendum" und gegen den Anschluss an Russland zu verhindern. Ausserdem ist die Schwarzmeerflotte diesem Militärbezirk unterstellt.
Derzeit beim Zentralapparat des russischen Verteidigungsministeriums beschäftigt. Seit dem 19. Januar 2017 Berater des Verteidigungsministers.
22.
Dmitry Olegovich ROGOZIN
Geburtsdatum: 21.12.1963
Geburtsort: Moskau
Ehemaliger stellvertretender Ministerpräsident der Russischen Föderation. Hat öffentlich zur Annektierung der Krim aufgerufen.
Seit 2018 Generaldirektor in einem Staatsunternehmen.
23.
Yurievich Sergey GLAZYEV
Geburtsdatum: 1.1.1961,
Geburtsort: Zaporozhye (Ukrainische SSR)
Berater des Präsidenten der Russischen Föderation. Hat öffentlich zur Annektierung der Krim aufgerufen.
24.
Matviyenko, Valentina Ivanova (geb. Tyutina)
Geburtsdatum: 7.4.1949,
Geburtsort: Shepetovka, Region Khmelnitsky (Kamenets-Podolsky) (Ukrainische SSR)
Vorsitzende des Föderationsrates. Hat am 1. März 2014 im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
25.
Sergei Evgenevich NARYSHKIN
Geburtsdatum: 27.10.1954
Geburtsort: St. Petersburg (früher Leningrad)
Ehemaliger Vorsitzender der Staatsduma. Hat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet. Hat den Vertrag über die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation und das damit verbundene föderale Verfassungsgesetz öffentlich befürwortet.
Derzeit Direktor des Auslandsgeheimdienstes der Russischen Föderation (seit Oktober 2016). Ständiges Mitglied und Sekretär des Sicherheitsrates der Russischen Föderation.
26.
Dmitry Konstantinovich KISELYOV,
Dmitrii Konstantinovich KISELEV
Geburtsdatum: 26.4.1954
Geburtsort: Moskau
Wurde mit Präsidialdekret vom 9. Dezember 2013 zum Leiter der staatlichen russischen Nachrichtenagentur "Rossiya Segodnya" ("Russland Heute") ernannt.
Zentrale Figur der Regierungspropaganda für die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine.
27.
Alexander Mihailovich NOSATOV
Geburtsdatum: 27.3.1963
Geburtsort: Sewastopol (Ukrainische SSR)
Ehemaliger stellvertretender Befehlshaber der Schwarzmeerflotte, Konteradmiral.
Kommandierte russische Streitkräfte, die souveränes Hoheitsgebiet der Ukraine besetzt haben.
Derzeit Vizeadmiral, amtierender Befehlshaber der russischen Ostseeflotte.
28.
Valery Vladimirovich KULIKOV
Geburtsdatum: 1.9.1956
Geburtsort: Zaporozhye (Ukrainische SSR)
Ehemaliger stellvertretender Befehlshaber der Schwarzmeerflotte, Konteradmiral.
Kommandiert russische Streitkräfte, die souveränes Hoheitsgebiet der Ukraine besetzt haben.
Am 26. September 2017 wurde er per Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation aus seinem Amt und aus dem Militärdienst entlassen.
Seit September 2017 ist er Mitglied des Föderationsrates der Russischen Föderation als Vertreter der annektierten Stadt Sewastopol.
29.
Surkov, Vladislav Yurievich
Geburtsdatum: 21.9.1964,
Geburtsort: Solntsevo, Region Lipetsk
Mitarbeiter des Präsidenten der Russischen Föderation. War einer der Organisatoren des Prozesses auf der Krim, durch den lokale Bevölkerungsgruppen auf der Krim für Maßnahmen mobilisiert wurden, mit denen die ukrainischen Behörden der Krim geschwächt wurden.
30.
Mikhail Grigorievich MALYSHEV
Mykhaylo Hryhorovych MALYSHEV
Geburtsdatum: 10.10.1955
Geburtsort: Simferopol, Krim
Leiter der Wahlkommission der Krim. Verantwortlich für die administrative Durchführung des Krim-'Referendums'. Nach dem russischen System verantwortlich für die Unterzeichnung der Ergebnisse des 'Referendums'.
In seiner Eigenschaft als Leiter der Wahlkommission der Krim wirkte er an der Durchführung der russischen Präsidentschaftswahlen vom 18. März 2018 auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, mit und unterstützte und betrieb damit aktiv politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
31.
Valery Kirillovich MEDVEDEV
Valeriy Kyrylovych MEDVEDIEV
Geburtsdatum: 21.8.1946
Geburtsort: Shmakovka, Region Primorsky
Ehemaliger Leiter der Wahlkommission von Sewastopol (bis zum 26. Mai 2017). Verantwortlich für die administrative Durchführung des Krim-"Referendums". Nach dem russischen System verantwortlich für die Unterzeichnung der Ergebnisse des "Referendums".
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
32.
Generalleutnant Igor Nikolaevich
(Mykolayovich) TURCHENYUK
Geburtsdatum: 5.12.1959
Geburtsort: Osh, Kirgisische SSR
Ehemaliger De-facto-Befehlshaber der auf der rechtswidrig annektierten Krim eingesetzten russischen Truppen (die Russland weiterhin offiziell als 'örtliche Selbstverteidigungskräfte' bezeichnet). Stellvertretender Befehlshaber des Militärbezirks Süd. Derzeit ist er Leiter der Abteilung Öffentliche Verwaltung und nationale Sicherheit der Militärakademie des Generalstabs der russischen Streitkräfte.
33.
Elena Borisovna MIZULINA (geb. DMITRIYEVA)
Geburtsdatum: 9.12.1954
Geburtsort: Bui, Region Kostroma
Ehemalige Abgeordnete in der Staatsduma. Urheberin und Mitträgerin der jüngsten Gesetzesvorschläge in Russland, die es Regionen eines anderen Staates ermöglichen sollen, Russland ohne die vorherige Zustimmung der zentralen Behörden dieses Staates beizutreten.
Im September 2015 wurde sie Mitglied des Föderationsrates der Region Omsk. Derzeit stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses des Föderationsrates für Verfassungsrecht und Staatsaufbau.
34.
Dmitry Nikolayevich Kozak
Geburtsdatum: 7.11.1958,
Geburtsdatum: Bandurovo, Region Kirovograd, Ukrainische SSR
Stellvertretender Ministerpräsident Zuständig für die Beaufsichtigung der Integration der annektierten Autonomen Republik Krim in die Russische Föderation.
35.
Oleg Yevgenyvich BELAVENTSEV
Geburtsdatum: 15.9.1949
Geburtsort: Moskau
Ehemaliger generalbevollmächtigter Vertreter des Präsidenten der Russischen Föderation im sogenannten "Föderationskreis Krim", verantwortlich für die Wahrnehmung der konstitutionellen Vorrechte des russischen Staatsoberhaupts im Hoheitsgebiet der annektierten Autonomen Republik Krim. Ehemaliges nicht ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Russischen Föderation.
Ehemaliger generalbevollmächtigter Vertreter des Präsidenten der Russischen Föderation im Föderationskreis Nordkaukasus (bis Juni 2018).
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
36.
Oleg Genrikhovich SAVELYEV
Geburtsdatum: 27.10.1965
Geburtsort: Leningrad
Ehemaliger Minister für Krim-Angelegenheiten. Verantwortlich für die Integration der annektierten Autonomen Republik Krim in die Russische Föderation.
Ehemaliger stellvertretender Stabschef der russischen Regierung, verantwortlich für die Arbeitsorganisation der Regierungskommission für die sozioökonomische Entwicklung der sogenannten "Republik Krim".
Personalchef des Rechnungshofs der Russischen Föderation.
37.
Sergei Ivanovich MENYAILO
Geburtsdatum: 22.8.1960
Geburtsort: Alagir, Nordossietische Autonome SSR, RSFSR
Ehemaliger Gouverneur der annektierten ukrainischen Stadt Sewastopol.
Derzeit generalbevollmächtigter Vertreter des Präsidenten der Russischen Föderation im Föderationskreis Sibirien. Mitglied des Sicherheitsrates der Russischen Föderation.
38.
Olga Fedorovna Kovitidi
Geburtsdatum: 7.5.1962
Geburtsort: Simferopol, Ukrainische SSR
Mitglied des Russischen Föderationsrats für die annektierte Autonome Republik Krim.
39.
Sergei Ivanovich Neverov
Geburtsdatum: 21.12.1961
Geburtsort: Tashtagol, UdSSR
Stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma, Partei "Vereintes Russland". Verantwortlich für die Vorlage der Gesetzesvorschriften zur Integration der annektierten Autonomen Republik Krim in die Russische Föderation.
40.
Aufgehoben
   
41.
Valery Vasilevich Gerasimov
Geburtsdatum: 8.9.1955
Geburtsort: Kazan
Generalstabschef der Streitkräfte der Russischen Föderation, erster stellvertretender Verteidigungsminister der Russischen Föderation, General des Heeres. Verantwortlich für den massiven Aufmarsch russischer Truppen an der Grenze zur Ukraine und für das Ausbleiben einer Deeskalation der Lage.
42.
German PROKOPIV
Herman PROKOPIV
(alias Li Van Chol)
Geburtsdatum: 6.7.1993
Geburtsort: Prag, Tschechische Republik
Aktives Mitglied der "Lugansker Garde". Beteiligt an der Einnahme des Gebäudes des Lugansker Regionalbüros des Sicherheitsdienstes.
Weiterhin aktiver militärischer Kämpfer der LNR.
43.
Aufgehoben
   
44.
Andrei Evgenevich PURGIN
Andriy Yevhenovych PURHIN
Geburtsdatum: 26.1.1972
Geburtsort: Donezk
Hat an separatistischen Aktionen aktiv teilgenommen und sie organisiert, Koordinator von Aktionen "russischer Touristen" in Donezk. Mitgründer der "Bürgerinitiative des Donezkbeckens für die Eurasische Union". Ehemaliger "Erster Stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates". Bis zum 4. September 2015"Vorsitzender" des "Volksrates der Volksrepublik Donezk".
Im Februar 2017 wurde ihm auf Beschluss des sogenannten "Volksrates" sein Mandat als Mitglied des "Volksrates der Volksrepublik Donezk" entzogen.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
45.
Denys Volodymyrovych PUSHYLIN
Denis Vladimirovich PUSHILIN
Geburtsdatum: 9.5.1981 oder 9.5.1982
Geburtsort: Makiivka (Oblast Donezk)
Einer der Anführer der "Volksrepublik Donezk". Beteiligt an der Einnahme und Besetzung der Regionalverwaltung in Donezk im Jahr 2014. Bis 4. September 2015 sogenannter "Stellvertretender Vorsitzender" des "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Seit dem 4. September 2015 "Vorsitzender" des "Volksrates der Volksrepublik Donezk". Sogenanntes "amtierendes Oberhaupt der Volksrepublik Donezk" nach dem 7. September 2018. Sogenanntes "Oberhaupt der Volksrepublik Donezk" nach den sogenannten Wahlen vom 11. November 2018.
46.
Sergey Gennadevich TSYPLAKOV
Serhiy Hennadiyovych TSYPLAKOV
Geburtsdatum: 1.5.1983
Geburtsort: Khartsyzsk, Region Donezk
Einer der Anführer der ideologisch radikalen Organisation der 'Volksmiliz des Donezkbeckens'. War aktiv an der Einnahme einiger staatlicher Gebäude in der Region Donezk beteiligt.
Mitglied des 'Volksrates der Volksrepublik Donezk', ehemaliger Vorsitzender und derzeitiges Mitglied des 'Ausschusses des Volksrates für Informationspolitik und Informationstechnologie'.
47.
Igor Vsevolodovich GIRKIN
(alias Igor STRELKOV, Ihor STRIELKOV)
Geburtsdatum: 17.12.1970
Geburtsort: Moskau
Identifiziert als Mitarbeiter der Hauptverwaltung für Aufklärung beim Generalstab der Streitkräfte der Russischen Föderation (GRU). War an Zwischenfällen in Slawiansk beteiligt. Leiter der Bürgerbewegung "Novorossia". Ehemaliger "Verteidigungsminister" der sogenannten "Volksrepublik Donezk".
Hat am 4. November 2016 in Moskau einen Russischen Marsch für russische Nationalisten, die die Separatisten in der Ostukraine unterstützen, organisiert.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen der Separatisten in der Ostukraine. Einer der Organisatoren des "Russischen Marsches" im November 2016.
48.
Vyacheslav Viktorovich VOLODIN
Geburtsdatum: 4.2.1964
Geburtsort: Alekseevka, Region Saratov
Ehemaliger erster stellvertretender Stabschef der Präsidialverwaltung Russlands. Zuständig für die Beaufsichtigung der politischen Integration der annektierten ukrainischen Region Krim in die Russische Föderation.
Derzeit Vorsitzender der Staatsduma der Russischen Föderation (seit dem 5. Oktober 2016).
49.
Vladimir Anatolievich SHAMANOV
Geburtsdatum: 15.2.1957
Geburtsort: Barnaul
Ehemaliger Befehlshaber der luftgestützten russischen Truppen, Generalleutnant. In seiner Führungsposition verantwortlich für die Stationierung luftgestützter russischer Streitkräfte auf der Krim.
Derzeit Vorsitzender des Verteidigungsausschusses der Staatsduma der Russischen Föderation.
50.
Vladimir Nikolaevich PLIGIN
Geburtsdatum: 19.5.1960
Geburtsort: Ignatovo, Oblast Vologodsk, UdSSR
Ehemaliges Mitglied der Staatsduma und ehemaliger Vorsitzender des Duma-Ausschusses für Verfassungsrecht. Leistete der Annahme der Gesetzgebung über die Annektierung der Krim und Sewastopols in die Russische Föderation Vorschub.
Mitglied des Obersten Rates der Partei "Vereintes Russland".
51.
Petr Grigorievich JAROSH
Petro Hryhorovych YAROSH (IAROSH)
Geburtsdatum: 30.1.1971
Geburtsort: Dorf Skvortsovo, Region Simferopol, Krim
Ehemaliger Leiter des Amtes des föderalen Migrationsdienstes für die Krim. Verantwortlich für die systematische beschleunigte Ausstellung von russischen Pässen an die Einwohner der Krim.
52.
Oleg Grigorievich KOZYURA
Oleh Hryhorovych KOZYURA
Geburtsdatum: 30.12.1965 oder 19.12.1962
Geburtsort: Simferopol, Krim oder Zaporozhye
Ehemaliger Leiter des Amtes des föderalen Migrationsdienstes für Sewastopol. Verantwortlich für die systematische beschleunigte Ausstellung von russischen Pässen an die Einwohner Sewastopols.
Seit Oktober 2016 Stabschef der Gesetzgebenden Versammlung von Sewastopol.
53.
Viacheslav PONOMARIOV, Vyacheslav
Volodymyrovich PONOMARYOV, Viacheslav Vladimirovich PONOMAREV
Geburtsdatum: 2.5.1965
Geburtsort: Slaviansk (Oblast Donezk)
Ehemaliger selbsternannter "Volksbürgermeister" von Slaviansk (bis 10. Juni 2014). Appellierte an Vladimir Putin, russische Truppen zum Schutz der Stadt zu senden, und bat ihn später, Waffen zu liefern. Die Gefolgsleute von Ponomariov waren an Entführungen beteiligt (sie nahmen die Aktivistin Irma Krat und den "Vice News"-Reporter Simon Ostrovsky gefangen, beide wurden später freigelassen, und sie hielten nach dem Wiener OSZE-Dokument eingesetzte Militärbeobachter gefangen). Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen und politischen Vorstellungen der Separatisten.
54.
Igor Nikolaevich BEZLER (alias Bes (Teufel))
Ihor Mykolayovych BEZLER
Geburtsdatum: 30.12.1965
Geburtsort: Simferopol, Krim
Einer der ehemaligen Anführer der selbst ernannten Milizen von Horliwka. Übernahm die Kontrolle des Amtsgebäudes des ukrainischen Sicherheitsdienstes im Donezkbecken und besetzte später die Bezirksstelle des Innenministeriums in der Stadt Horliwka. Hat Verbindungen zu Igor Strelkov/ Girkin, unter dessen Kommando er an der Ermordung des Mitglieds des Stadtrates von Horliwka, Volodymyr Rybak, beteiligt war.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
55.
Igor Evgenevich KAKIDZYANOV
Igor Evegenevich KHAKIMZYANOV
Ihor Yevhenovych KHAKIMZIANOV (KAKIDZIANOV)
Geburtsdatum: 25.7.1980
Geburtsort: Makiivka (Oblast Donezk)
Einer der ehemaligen Anführer der bewaffneten Kräfte der selbst proklamierten 'Volksrepublik Donezk'. Ziel der bewaffneten Kräfte ist nach Angaben von Pushylin, einem der Führer der 'Volksrepublik Donezk', der 'Schutz der Bevölkerung der Volksrepublik Donezk und die territoriale Integrität der Republik'.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
56.
Oleg TSARIOV, Oleh Anatoliyovych TSAROV
Oleg Anatolevich TSARYOV
Geburtsdatum: 2.6.1970
Geburtsort: Dnipropetrowsk
Ehemaliges Mitglied der Rada, sprach sich in dieser Eigenschaft öffentlich für die Schaffung der sogenannten "Föderativen Republik Novorossiya" aus, die sich aus südostukrainischen Regionen zusammensetzen soll. Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten. Ehemaliger "Vorsitzender" des sogenannten "Parlaments der Union der Volksrepubliken" ("Parlament von Novorossiya").
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
57.
Roman Viktorovich LYAGIN
Roman Viktorovych LIAHIN
Geburtsdatum: 30.5.1980
Geburtsort: Donezk, Ukraine
Ehemaliger Leiter der zentralen Wahlkommission der "Volksrepublik Donezk". Organisierte aktiv das "Referendum" über die Selbstbestimmung der "Volksrepublik Donezk" am 11. Mai 2014. Ehemaliger Minister für Arbeit und Soziales.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen und politischen Vorstellungen der Separatisten.
58.
Aleksandr Sergeevich MALYKHIN,
Alexander Sergeevich MALYHIN
Oleksandr Serhiyovych
(Sergiyovych) MALYKHIN
Geburtsdatum: 12.1.1981
Ehemaliger Leiter der zentralen Wahlkommission der "Volksrepublik Lugansk". Organisierte aktiv das "Referendum" vom 11. Mai 2014 über die Selbstbestimmung der "Volksrepublik Lugansk".
Unterstützt weiterhin aktiv die politischen Vorstellungen der Separatisten.
59.
Natalia Vladimirovna POKLONSKAYA
Geburtsdatum: 18.3.1980
Geburtsort: Mikhailovka, Region Voroshilovgrad, Ukrainische SSR oder Yevpatoria, Ukrainische SSR
Mitglied der Staatsduma, Abgeordnete der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim.
Ehemalige Staatsanwältin der sogenannten 'Republik Krim'. Setzte die Annektierung der Krim durch Russland aktiv um.
Derzeit stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses der Staatsduma der Russischen Föderation für Sicherheit und Korruptionsbekämpfung.
60.
Igor Sergeievich SHEVCHENKO
Geburtsdatum: 9.2.
Geburtsort: Sewastopol, Krim
Staatsanwalt von Sewastopol. Aktive Umsetzung der Annektierung Sewastopols durch Russland.
61.
Aleksandr Yurevich BORODAI
Geburtsdatum: 25.7.1972
Geburtsort: Moskau
Ehemaliger sogenannter "Ministerpräsident der Volksrepublik Donezk" und in dieser Eigenschaft verantwortlich für separatistische "staatliche" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Donezk" (hat beispielsweise am 8. Juli 2014 erklärt: "Unser Militär führt eine Sonderoperation gegen die ukrainischen 'Faschisten' durch."); Unterzeichner der Vereinbarung über die "Union Novorossiya". Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten; leitet die "Freiwilligenunion des Donezk-Beckens".
Beteiligt sich aktiv an der Rekrutierung und Ausbildung von "Freiwilligen" für Kampfeinsätze im Donezbecken.
62.
Alexander KHODAKOVSKY
Oleksandr Serhiyovych KHODAKOVSKYY (KHODAKOVSKYI)
Aleksandr Sergeevich KHODAKOVSKII
Geburtsdatum: 18.12.1972
Geburtsort: Donezk
Ehemaliger sogenannter "Sicherheitsminister der Volksrepublik Donezk" und in dieser Eigenschaft verantwortlich für das sicherheitspolitische Vorgehen der Separatisten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Donezk". Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
63.
Alexandr Arkadievich KALYUSSKY
(Oleksandr Arkadiyovych KALYUSSKIY)
Geburtsdatum: 9.10.1975
Ehemaliger sogenannter "De-facto-Stellvertretender Ministerpräsident für soziale Angelegenheiten der Volksrepublik Donezk". Verantwortlich für die separatistischen "staatlichen" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Donezk".
64.
Alexander KHRYAKOV,
Aleksandr Vitalievich KHRYAKOV
Oleksandr
Vitaliyovych KHRYAKOV
Geburtsdatum: 6.11.1958
Geburtsort: Donezk
Ehemaliger sogenannter "Minister für Information und Massenkommunikation der Volksrepublik Donezk". Derzeit Mitglied des sogenannten "Volksrates" der "Volksrepublik Donezk". Verantwortlich für die pro-separatistischen Propagandaaktivitäten der sogenannten "Regierung" der "Volksrepublik Donezk".
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen der Separatisten in der Ostukraine.
65.
Marat Faatovich BASHIROV
Geburtsdatum: 20.1.1964
Geburtsort: Izhevsk, Russische Föderation
Ehemaliger sogenannter "Ministerpräsident des Ministerrates der Volksrepublik Lugansk", bestätigt am 8. Juli 2014.
Verantwortlich für separatistische "staatliche" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Lugansk".
Unterstützt weiterhin aktiv die separatistischen Strukturen der LNR.
66.
Vasyl Oleksandrovych NIKITIN
Vasilii Aleksandrovich NIKITIN
Geburtsdatum: 25.11.1971
Geburtsort: Shargun (Usbekistan)
Ehemaliger sogenannter "stellvertretender Ministerpräsident des Ministerrates der Volksrepublik Lugansk" (war zuvor der sogenannte "Ministerpräsident der Volksrepublik Lugansk" und Sprecher der "Armee des Südostens").
Verantwortlich für separatistische "staatliche" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Lugansk".
Verantwortlich für die Erklärung der "Armee des Südostens", dass die ukrainischen Präsidentschaftswahlen in der "Volksrepublik Lugansk" aufgrund des "neuen" Status der Region nicht stattfinden können.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
67.
Aleksey Vyacheslavovich KARYAKIN
Oleksiy Vyacheslavovych KARYAKIN
Geburtsdatum: 7.4.1980 oder 7.4.1979
Geburtsort: Stakhanov, Region Lugansk
Bis 25. März 2016 sogenannter "Vorsitzender des Obersten Rates der Volksrepublik Lugansk". Ehemaliges Mitglied des sogenannten "Volksrates der Volksrepublik Lugansk".
Verantwortlich für die separatistischen "staatlichen" Aktivitäten des "Obersten Rates"; verantwortlich für das an die Russische Föderation gerichtete Ersuchen um Anerkennung der Unabhängigkeit der "Volksrepublik Lugansk".
Unterzeichner der Vereinbarung über die "Union Novorossiya".
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
68.
Yuriy Volodymyrovych IVAKIN,
Iurii Vladimirovich IVAKIN
Geburtsdatum: 13.8.1954
Geburtsort: Perevalsk (Oblast Lugansk)
Ehemaliger sogenannter "Innenminister der Volksrepublik Lugansk" und in dieser Eigenschaft verantwortlich für separatistische "staatliche" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Lugansk".
69.
Igor PLOTNITSKY,
Igor Venediktovich PLOTNITSKII
Ihor (Igor) Venedyktovych PLOTNYTSKYY
Geburtsdatum: 24.6.1964 oder 25.6.1964 oder 26.6.1964
Geburtsort: Luhansk
(möglicherweise Kelmentsi, Oblast Chernivtsi)
Ehemaliger sogenannter "Verteidigungsminister" und ehemaliges sogenanntes "Oberhaupt" der "Volksrepublik Lugansk".
Verantwortlich für separatistische "staatliche" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Lugansk".
Übt als Sonderbeauftragter der sogenannten "Volksrepublik Lugansk" für die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen weiterhin "staatliche" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Lugansk" aus.
70.
Nikolay Ivanovich KOZITSYN
Geburtsdatum: 20.6.1956 oder 6.10.1956
Geburtsort: Djerzjinsk, Region Donezk
Befehlshaber der Kosaken-Armee.
Kommandiert Separatisten, die in der Ostukraine gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung kämpfen.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
71.
Mikhail Efimovich FRADKOV
Geburtsdatum: 1.9.1950
Geburtsort: Kurumoch, Region Kuibyshev
Ehemaliges ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Russischen Föderation; ehemaliger Direktor des Auslandsgeheimdienstes der Russischen Föderation. Als Mitglied des Sicherheitsrates, das als Berater und Koordinator in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit tätig ist, war er beteiligt an der Gestaltung der Politik der russischen Regierung, durch die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht wird.
Ab 4. Januar 2017 Direktor des Russischen Instituts für Strategische Studien. Er ist zudem Aufsichtsratsvorsitzender von "Almaz-Antey".
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen und politischen Vorstellungen der Separatisten.
72.
Nikolai Platonovich PATRUSHEV
Geburtsdatum 11.7.1951
Geburtsort: Leningrad (Sankt Petersburg)
Ständiges Mitglied und Sekretär des Sicherheitsrates der Russischen Föderation. Als Mitglied des Sicherheitsrates, das als Berater und Koordinator in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit tätig ist, war er beteiligt an der Gestaltung der Politik der russischen Regierung, durch die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht wird.
73.
Aleksandr Vasilievich BORTNIKOV
Geburtsdatum: 15.11.1951
Geburtsort: Perm
Ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Russischen Föderation; Direktor des Auslandsgeheimdienstes der Russischen Föderation. Als Mitglied des Sicherheitsrates, das als Berater und Koordinator in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit tätig ist, war er beteiligt an der Gestaltung der Politik der russischen Regierung, durch die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht wird.
74.
Rashid Gumarovich NURGALIEV
Geburtsdatum: 8.10.1956
Geburtsort: Zhetikara, Kasachische Sozialistische Sowjetrepublik
Ständiges Mitglied und stellvertretender Sekretär des Sicherheitsrates der Russischen Föderation. Als Mitglied des Sicherheitsrates, das als Berater und Koordinator in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit tätig ist, war er beteiligt an der Gestaltung der Politik der russischen Regierung, durch die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht wird.
75.
Boris Vyacheslavovich GRYZLOV
Geburtsdatum: 15.12.1950
Geburtsort: Wladiwostok
Ehemaliges ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Russischen Föderation. Als Mitglied des Sicherheitsrates, das als Berater und Koordinator in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit tätig ist, war er beteiligt an der Gestaltung der Politik der russischen Regierung, durch die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht wird.
Nach wie vor Vorsitzender des Obersten Rates der Partei "Vereintes Russland".
76.
Sergei Orestovich BESEDA
Geburtsdatum: 17.5.1954
Leiter der Direktion Fünf des Inlandsgeheimdienstes (FSB) der Russischen Föderation.
Als hochrangiger Beamter des FSB (Generalleutnant) ist er Leiter eines Dienstes, der Geheimdienstoperationen und internationale Tätigkeiten beaufsichtigt.
77.
Mikhail Vladimirovich DEGTYARYOV/
DEGTYAREV
Geburtsdatum: 10.7.1981
Geburtsort: Kuibyshev (Samara)
Mitglied der Staatsduma.
Als Mitglied der Duma verkündete er die Eröffnung der 'de facto-Botschaft' der nicht anerkannten sogenannten 'Volksrepublik Donezk' in Moskau; er trägt zur Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bei.
Derzeit Vorsitzender des Ausschusses der russischen Staatsduma für Leibeserziehung, Sport und Jugend.
78.
Ramzan Akhmadovitch KADYROV
Geburtsdatum: 5.10.1976
Geburtsort: Tsentaroy.
Präsident der Republik Tschetschenien. Kadyrov gab Erklärungen zur Unterstützung der widerrechtlichen Annexion der Krim und zur Unterstützung des bewaffneten Aufstands in der Ukraine ab. Er erklärte unter anderem am 14. Juni 2014, dass er alles tun werde, um die Krim wiederzubeleben. In diesem Zusammenhang wurde ihm vom amtierenden Staatsoberhaupt der Autonomen Republik Krim für die Unterstützung, die er bei der widerrechtlichen Annexion der Krim leistete, ein Orden "für die Befreiung der Krim" verliehen. Zudem hat er sich am 1. Juni 2014 bereit erklärt, auf Anforderung 74 000 tschetschenische Freiwillige in die Ukraine zu entsenden.
79.
Alexander Nikolayevich TKACHYOV
Geburtsdatum: 23.12.1960
Geburtsort: Vyselki, Region Krasnodar
Ehemaliger Gouverneur des Kreises Krasnodar.
Ihm wurde vom amtierenden Staatsoberhaupt der Autonomen Republik Krim für die Unterstützung, die er bei der rechtwidrigen Annexion der Krim leistete, ein Orden 'für die Befreiung der Krim' verliehen. Bei dieser Gelegenheit teilte das amtierende Staatsoberhaupt der Autonomen Republik Krim mit, dass Tkachyov einer der ersten gewesen sei, der seine Unterstützung für die neue Führung der Krim bekundet habe.
Ehemaliger Minister für Landwirtschaft der Russischen Föderation.
80.
Pavel Yurievich GUBAREV
Pavlo Yuriyovich GUBARIEV (HUBARIEV)
Geburtsdatum: 10.2.1983 oder 10.3.1983
Geburtsort: Sievierodonetsk
Einer der selbst ernannten Anführer der "Volksrepublik Donezk". Er forderte das Eingreifen Russlands in der Ostukraine, unter anderem durch die Entsendung russischer friedenssichernder Kräfte. Er stand in Verbindung mit Igor Strelkov/Girkin, der für Handlungen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Gubarev war verantwortlich für die Rekrutierung von bewaffneten Kräften der Separatisten.
Er ist verantwortlich für die Übernahme des Gebäudes der Regionalregierung in Donezk mit prorussischen Kräften und ernannte sich selbst zum "Volksgouverneur".
Trotz seiner Verhaftung wegen Bedrohung der territorialen Unversehrtheit der Ukraine und anschliessender Freilassung spielte er weiter eine wichtige Rolle bei separatistischen Aktivtäten und hat damit die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
81.
Ekaterina Yurievna GUBAREVA
Kateryna Yuriyivna GUBARIEVA (HUBARIEVA)
Geburtsdatum: 5.7.1983 oder 10.3.1983
Geburtsort: Kakhovka (Oblast Kherson)
Ehemalige sogenannte "Ministerin für auswärtige Angelegenheiten"; in dieser Eigenschaft war sie für die Verteidigung der sogenannten "Volksrepublik Donezk" verantwortlich und hat so die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Durch die Übernahme und Ausübung ihres Amtes hat sie somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen und politischen Vorstellungen der Separatisten.
Ehemaliges Mitglied des sogenannten "Volksrates" der "Volksrepublik Donezk" (bis November 2018).
82.
Fyodor Dmitrievich BEREZIN
Fedir Dmytrovych BEREZIN
Geburtsdatum: 7.2.1960
Geburtsort: Donezk
Ehemaliger sogenannter "stellvertretender Verteidigungsminister" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Er steht in Verbindung mit Igor Strelkov/Girkin, der für Handlungen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat Berezin somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen und politischen Vorstellungen der Separatisten. Derzeitiger Vorsitzender des Präsidiums des Schriftstellerverbands der DNR.
83.
Valery Vladimirovich KAUROV
Valeriy Volodymyrovych KAUROV
Geburtsdatum: 2.4.1956
Geburtsort: Odessa
Selbsternannter "Präsident" der sogenannten "Republik Noworossija", der Russland zur Entsendung von Truppen in die Ukraine aufgefordert hat. Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen und politischen Vorstellungen der Separatisten.
84.
Serhii Anatoliyovych ZDRILIUK alias Abwehr
Geburtsdatum: 23.6.1972 (oder 23.7.1972)
Geburtsort: Region Vinnytsia
Hochrangiger Helfer von Igor Strelkov/Girkin, der für Handlungen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat Zdriliuk somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen und politischen Vorstellungen der Separatisten.
85.
Vladimir ANTYUFEYEV (alias Vladimir SHEVTSOV, Vladimir Iurievici ANTIUFEEV, Vladimir Gheorghievici ALEXANDROV, Vadim Gheorghievici SHEVTSOV)
Geburtsdatum: 19.2.1951
Geburtsort: Nowosibirsk
Ehemaliger Minister für Staatssicherheit in der abtrünnigen Region Transnistrien. Ehemaliger Vizepremierminister der "Volksrepublik Donezk", zuständig für Sicherheit und Strafverfolgung. In dieser Eigenschaft war er für separatistische "staatliche" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Donezk" verantwortlich.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen und politischen Vorstellungen der Separatisten.
86.
Alexey Alexeyevich GROMOV
Geburtsdatum: 31.5.1960
Geburtsort: Zagorsk
(Sergiev Posad)
Als erster stellvertretender Stabschef der Präsidialverwaltung ist er verantwortlich für Anweisungen an russische Medienorgane, eine positive Haltung gegenüber den Separatisten in der Ukraine und der Annexion der Krim einzunehmen, womit er die Destabilisierung der Ostukraine und die Annexion der Krim unterstützt.
87.
Oksana TCHIGRINA,
Oksana Aleksandrovna CHIGRINA (CHYHRYNA)
Geburtsdatum: möglicherweise 23.7.1981
Ehemalige Sprecherin der sogenannten "Regierung" der sogenannten "Volksrepublik Lugansk", die Erklärungen abgegeben hat zur Rechtfertigung u. a. des Abschusses eines ukrainischen Militärflugzeugs sowie von Geiselnahmen und Kampfhandlungen der illegalen bewaffneten Gruppen, die dazu geführt haben, dass die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Einheit der Ukraine untergraben wurden.
Ehemalige Sprecherin des Pressedienstes der LNR.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
88.
Boris Alekseevich LITVINOV
Borys Oleksiyovych LYTVYNOV
Geburtsdatum: 13.1.1954
Geburtsort: Dzerzhynsk (Oblast Donezk)
Ehemaliges Mitglied des sogenannten "Volksrates" und ehemaliger Vorsitzender des sogenannten "Obersten Rates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk"; Mitinitiator der Politik und der Organisation des illegalen "Referendums", die zur Ausrufung der sogenannten "Volksrepublik Donezk" geführt haben; dies stellt eine Verletzung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Einheit der Ukraine dar. Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen und politischen Vorstellungen der Separatisten. Derzeitiger Leiter der Kommunistischen Partei der sogenannten "Volksrepublik Donezk".
89.
Sergey Vadimovich ABISOV
Sergiy (Serhiy) Vadymovych ABISOV
Geburtsdatum: 27.11.1967
Geburtsort: Simferopol, Krim
Durch die Annahme seiner Ernennung zum sogenannten "Innenminister der Republik Krim" durch den russischen Präsidenten (Dekret Nr. 301) am 5. Mai 2014 und durch seine Handlungen als sogenannter "Innenminister" hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Einheit der Ukraine untergraben.
Im Juni 2018 als sogenannter "Innenminister der Republik Krim" entlassen.
90.
Arkady Romanovich ROTENBERG,
Arkadii Romanovich ROTENBERG
Geburtsdatum: 15.12.1951
Geburtsort: Leningrad (Sankt Petersburg)
Arkady Rotenberg ist ein prominenter russischer Geschäftsmann mit engen persönlichen Beziehungen zu Präsident Putin. Seit März 2014 haben Rotenberg bzw. seine Unternehmen staatliche Aufträge in einer Höhe von insgesamt mehr als 7 Mrd. USD erhalten. 2015 führte Rotenberg die jährliche Auflistung der staatlichen Aufträge nach ihrem Auftragswert an, nachdem er von der russischen Regierung Aufträge im Wert von 555 Mrd. Rubel erhalten hatte. Viele dieser Aufträge wurden ohne förmliche Vergabeverfahren vergeben. Am 30. Januar 2015 unterzeichnete Ministerpräsident Dmitri Medwedew eine Verfügung, mit der an Rotenbergs Unternehmen Stroygazmontazh ein staatlicher Auftrag für den Bau der Kertsch-Brücke von Russland in die rechtswidrig annektierte Autonome Republik Krim vergeben wurde. Durch diese Aufträge hat er von russischen Entscheidungsträgern, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der östlichen Ukraine verantwortlich sind, finanziell profitiert. Er ist der Eigentümer des Unternehmens Stroygazmontazh, dem der Staat einen Auftrag für den Bau der Kertsch-Brücke von Russland in die rechtswidrig annektierte Autonome Republik Krim erteilt hat, wodurch die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation konsolidiert wurde, was wiederum die territoriale Unversehrtheit der Ukraine weiter untergräbt. Ebenso erhielt Stroygazmontazh im Januar 2017 einen staatlichen Auftrag im Wert von 17 Mrd. Rubel für den Bau von Eisenbahngleisen auf der Kertsch-Brücke, was die territoriale Unversehrtheit der Ukraine erneut weiter untergräbt. Er ist Aufsichtsratsvorsitzender des Verlags Prosvescheniye, der insbesondere das Projekt 'Für die Kinder Russlands - Adresse: Krim' durchgeführt hat; hierbei handelte es sich um eine Medienkampagne, mit der Kinder von der Krim davon überzeugt werden sollten, dass sie nunmehr russische Bürger seien, die in Russland lebten, und mit der die Politik der russischen Regierung zur Eingliederung der Krim in die Russische Föderation unterstützt wurde.
91.
Konstantin Valerevich MALOFEEV
Geburtsdatum: 3.7.1974
Geburtsort: Puschino, Region Moskau
Herr Malofeev steht in enger Verbindung zu ukrainischen Separatisten in der Ostukraine und auf der Krim. Er ist früherer Arbeitgeber von Herrn Borodai, dem ehemaligen sogenannten "Premierminister" der "Volksrepublik Donezk", und kam während der Phase der Annexion der Krim mit Herrn Aksyonov, dem sogenannten "Premierminister" der sogenannten "Republik Krim", zusammen. Die ukrainische Regierung hat ein Strafverfahren wegen mutmasslicher materieller und finanzieller Unterstützung für Separatisten eingeleitet. Zudem gab er einige öffentliche Erklärungen zur Unterstützung der Annexion der Krim und der Eingliederung der Ukraine in die Russische Föderation ab und erklärte insbesondere im Juni 2014, dass man nicht die gesamte Ukraine in Russland eingliedern könne, den Osten (der Ukraine) vielleicht.
Damit trägt Herr Malofeev zur Destabilisierung der Ostukraine bei.
92.
Yuriy Valentinovich KOVALCHUK
Geburtsdatum 25.7.1951
Geburtsort: Leningrad (Sankt Petersburg)
Herr Kovalchuk ist ein langjähriger Bekannter von Präsident Putin. Er ist Mitgründer der sogenannten "Ozero Dacha", einer Kooperative, in der sich einflussreiche Personen um Präsident Putin sammeln.
Er profitiert von seinen Verbindungen zu russischen Entscheidungsträgern. Er ist Vorsitzender und größter Anteilseigner der Bank Rossiya, von der er 2013 etwa 38 % hielt, und die als persönliche Bank hochrangiger Beamter der Russischen Föderation gilt. Seit der rechtswidrigen Annexion der Krim hat die Bank Rossiya Zweigstellen auf der Krim und in Sewastopol eröffnet und so die Eingliederung in die Russische Föderation konsolidiert.
Außerdem hält die Bank Rossiya große Anteile der Nationalen Mediengruppe, die ihrerseits Fernsehsender kontrolliert, die aktiv die Politik der russischen Regierung zur Destabilisierung der Ukraine unterstützen.
93.
Nikolay Terentievich SHAMALOV
Geburtsdatum: 24.1.1950
Geburtsort: Belarus
Herr Shamalov ist ein langjähriger Bekannter von Präsident Putin. Er ist Mitgründer der sogenannten "Ozero Dacha", einer Kooperative, in der sich einflussreiche Personen um Präsident Putin sammeln.
Er profitiert von seinen Verbindungen zu russischen Entscheidungsträgern. Er ist zweitgrößter Anteilseigner der Bank Rossiya, von der er 2013 etwa 10 % hielt, und die als persönliche Bank hochrangiger Beamter der Russischen Föderation gilt. Seit der rechtswidrigen Annexion der Krim hat die Bank Rossiya Zweigstellen auf der Krim und in Sewastopol eröffnet und so die Eingliederung in die Russische Föderation konsolidiert.
Außerdem hält die Bank Rossiya große Anteile der Nationalen Mediengruppe, die ihrerseits Fernsehsender kontrolliert, die aktiv die Politik der russischen Regierung zur Destabilisierung der Ukraine unterstützen.
94.
Aufgehoben
   
95.
Vladimir Petrovich KONONOV (alias "Zar")
Volodymyr Petrovych KONONOV
Geburtsdatum: 14.10.1974
Geburtsort: Gorsky (Oblast Lugansk)
Seit dem 14. August 2014 Nachfolger von Igor Strelkov/Girkin als sogenannter "Verteidigungsminister" der "Volksrepublik Donezk". Seit April 2014 hat er Berichten zufolge eine Division separatistischer Kämpfer in Donezk angeführt und hat angekündigt, die strategische Aufgabe, die militärische Aggression der Ukraine abzuwehren, zu erfüllen. Kononov hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
Als sogenannter "Verteidigungsminister" im September 2018 entlassen.
96.
Miroslav Vladimirovich RUDENKO
Myroslav Volodymyrovych RUDENKO
Geburtsdatum: 21.1.1983
Geburtsort: Debalzewo
Steht in Verbindung mit der "Volksmiliz des Donezkbeckens". Er hat unter anderem erklärt, dass diese ihren Kampf im Rest des Landes fortsetzen wird. Damit hat Rudenko Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Mitglied des sogenannten "Volksrates der Volksrepublik Donezk".
97.
Aufgehoben
   
98.
Andrey Yurevich PINCHUK
Andriy Yuriyovych PINCHUK
Mögliches Geburtsdatum: 27.12.1977
Ehemaliger "Minister für Staatssicherheit" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Steht in Verbindung mit Vladimir Antyufeyev, der für die separatistischen "staatlichen" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Donezk" verantwortlich ist. Er hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten. Leiter der "Freiwilligenunion des Donezk-Beckens".
99.
Oleg Vladimirovich BEREZA
Geburtsdatum: 1.3.1977
Ehemaliger sogenannter "Innenminister" der "Volksrepublik Donezk". Steht in Verbindung mit Vladimir Antyufeyev, der für die separatistischen "staatlichen" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Donezk" verantwortlich ist. Er hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
100.
Andrei Nikolaevich RODKIN
Geburtsdatum: 23.9.1976
Geburtsort: Moskau
Ehemaliger Vertreter der sogenannten "Volksrepublik Donezk" in Moskau. In seinen Stellungnahmen erwähnte er unter anderem, dass die Milizen zu einem Guerillakrieg bereit seien und dass sie Waffensysteme der ukrainischen Streitkräfte beschlagnahmt hätten. Er hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
Einer der ehemaligen Anführer der "Freiwilligenunion des Donezk-Beckens".
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
101.
Aleksandr Akimovich KARAMAN
Alexandru CARAMAN
Geburtsdatum: 26.7.1956
Geburtsort: Cioburciu, Bezirk Slobozia, jetzt Republik Moldau
Ehemaliger sogenannter "stellvertretender Ministerpräsident für soziale Angelegenheiten" der "Volksrepublik Donezk". Steht in Verbindung mit Vladimir Antyufeyev, der für die separatistischen "staatlichen" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Donezk" verantwortlich war. Er hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Ist ein Protegé des ehemaligen stellvertretenden russischen Ministerpräsidenten Dmitry Rogozin. Ehemaliger Leiter der "Verwaltung des Ministerrates" der "Volksrepublik Donezk".
Bis März 2017 sogenannter "Bevollmächtigter Vertreter des Präsidenten" der sogenannten "Transnistrischen Moldauischen Republik" bei der russischen Föderation.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
102.
Georgiy L'vovich MURADOV
Geburtsdatum: 19.11.1954
Geburtsort: Kochmes, ASSR der Komi
Sogenannter "Stellvertretender Premierminister" der Krim und generalbevollmächtigter Vertreter der Krim bei Präsident Putin. Muradov hat eine entscheidende Rolle bei der Konsolidierung der institutionellen Kontrolle Russlands über die Krim seit der rechtswidrigen Annexion gespielt. Er hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
103.
Mikhail Sergeyevich SHEREMET
Mykhaylo Serhiyovych SHEREMET
Geburtsdatum: 23.5.1971
Geburtsort: Dzhankoy
Mitglied der Staatsduma, Abgeordneter der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim.
Ehemaliger sogenannter "erster stellvertretender Ministerpräsident" der Krim. Sheremet spielte eine Schlüsselrolle bei der Organisation und Durchführung des Referendums vom 16. März auf der Krim über die Vereinigung mit Russland. Zum Zeitpunkt des Referendums führte Sheremet Berichten zufolge die pro-russischen "Selbstverteidigungskräfte" auf der Krim an. Er hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
Am 18. September 2016 zum Duma-Abgeordneten der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim gewählt.
104.
Yuri Leonidovich VOROBIOV
Geburtsdatum: 2.2.1948
Geburtsort: Krasnoyarsk
Stellvertretender Vorsitzender des Föderationsrates der Russischen Föderation. Am 1. März 2014 befürwortete Vorobiov im Föderationsrat öffentlich die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine. Anschließend stimmte er für den entsprechenden Erlass.
105.
Vladimir Volfovich ZHIRINOVSKY
Geburtsdatum: 25.4.1946
Geburtsort: Alma-Ata, Kasachische Sozialistische Sowjetrepublik
Mitglied des Rates der Staatsduma; Vorsitzender der LDPR-Partei. Er hat den Einsatz russischer Streitkräfte in der Ukraine und die Annexion der Krim aktiv unterstützt. Er hat aktiv zur Teilung der Ukraine aufgerufen. Im Namen der LDPR-Partei, deren Vorsitzender er ist, hat er eine Vereinbarung mit der sogenannten "Volksrepublik Donezk" unterzeichnet.
106.
Vladimir Abdualiyevich VASILYEV
Geburtsdatum: 11.8.1949
Geburtsort: Klin
Ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
Im Oktober 2017 wurde durch Präsidialdekret zum amtierenden Gouverneur der Republik Dagestan ernannt.
107.
Viktor Petrovich VODOLATSKY
Geburtsdatum: 19.8.1957
Geburtsort: Stefanidin Dar, Region Rostov
Vorsitzender ("Ataman") der Vereinigung der russischen und ausländischen kosakischen Streitkräfte und Abgeordneter der Staatsduma. Er hat die Annexion der Krim unterstützt und zugegeben, dass russische Kosaken an der Seite der von Moskau unterstützten Separatisten aktiv am Ukraine-Konflikt beteiligt waren. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
108.
Leonid Ivanovich KALASHNIKOV
Geburtsdatum: 6.8.1960
Geburtsort: Stepnoy Dvorets
Ehemaliger erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses der Staatsduma für auswärtige Angelegenheiten. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
Derzeit Vorsitzender des Ausschusses der russischen Staatsduma für GUS-Angelegenheiten, eurasische Integration und Verbindungen zu Landsleuten
109.
Vladimir Stepanovich NIKITIN
Geburtsdatum: 5.4.1948
Geburtsort: Opochka
Ehemaliges Mitglied der Staatsduma und ehemaliger erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses der Staatsduma für GUS-Angelegenheiten, eurasische Integration und Verbindungen zu Landsleuten. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
Mitglied des Präsidiums des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Russischen Föderation.
110.
Oleg Vladimirovich LEBEDEV
Geburtsdatum: 21.3.1964
Geburtsort: Rudny, Region Kostanai,
Kasachische Sozialistische Sowjetrepublik
Ehemaliges Mitglied der Staatsduma und ehemaliger erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses der Staatsduma für GUS-Angelegenheiten, eurasische Integration und Verbindungen zu Landsleuten. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
Unterstützt weiterhin aktiv die politischen Vorstellungen der Separatisten.
111.
Ivan Ivanovich MELNIKOV
Geburtsdatum: 7.8.1950
Geburtsort: Bogoroditsk
Erster stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
112.
Igor Vladimirovich LEBEDEV
Geburtsdatum: 27.9.1972
Geburtsort: Moskau
Stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
113.
Nikolai Vladimirovich LEVICHEV
Geburtsdatum: 28.5.1953
Geburtsort: Pushkin
Ehemaliges Mitglied der Staatsduma. Ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
Derzeit Mitglied der zentralen Wahlkommission.
114.
Svetlana Sergeevna ZHUROVA
Geburtsdatum: 7.1.1972
Geburtsort: Pavlov an der Newa
Erste stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses der Staatsduma für auswärtige Angelegenheiten. Am 20. März 2014 stimmte sie für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
115.
Aleksey Vasilevich NAUMETS
Geburtsdatum: 11.2.1968
Generalmajor der Russischen Armee. Ehemaliger Befehlshaber der 76. luftgestützten Division, die insbesondere während der rechtswidrigen Annexion der Krim an der russischen Militärpräsenz im Hoheitsgebiet der Ukraine beteiligt war. Seit 2018 stellvertretender Stabschef der luftgestützten Streitkräfte.
116.
Sergey Viktorovich CHEMEZOV
Geburtsdatum: 20.8.1952
Geburtsort: Cheremkhovo
Sergei Chemezov ist als einer der engen Vertrauten Präsident Putins bekannt; beide waren als KGB-Offiziere in Dresden stationiert; Chemezov ist Mitglied des Obersten Rates von "Vereintes Russland". Er profitiert von seinen Verbindungen zum russischen Präsidenten, da ihm Führungspositionen in staatlich kontrollierten Unternehmen zugewiesen werden. Er führt den Vorsitz des Rostec-Konglomerats, des führenden staatlich kontrollierten Rüstungs- und Industriekonzerns Russlands. Aufgrund eines Beschlusses der russischen Regierung plant Technopromexport, eine Tochtergesellschaft von Rostec, den Bau von Kraftwerken auf der Krim und unterstützt damit die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation.
Ferner hat Rosoboronexport, eine Tochtergesellschaft von Rostec, die Eingliederung von Rüstungsunternehmen der Krim in die russische Rüstungsindustrie unterstützt und somit die rechtswidrige Annexion der Krim in die Russische Föderation konsolidiert.
117.
Alexander Mikhailovich BABAKOV
Geburtsdatum: 8.2.1963
Geburtsort: Chişinău
Ehemaliges Mitglied der Staatsduma. Ehemaliger Abgeordneter der Staatsduma, Vorsitzender der Kommission der Staatsduma für Rechtsvorschriften für die Entwicklung des militärisch-industriellen Komplexes der Russischen Föderation. Er ist ein wichtiges Mitglied von "Vereintes Russland" und ein Geschäftsmann mit umfangreichen Investitionen in der Ukraine und auf der Krim.
Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
Derzeit Mitglied des Föderationsrates der Russischen Föderation. Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten.
118.
Sergey Yurievich KOZYAKOV
Serhiy Yuriyovych KOZYAKOV
Geburtsdatum: 29.9.1982 oder 23.9.1982
Als ehemaliger sogenannter "Leiter der zentralen Wahlkommission von Lugansk" war er verantwortlich für die Organisation der sogenannten "Wahlen" vom 2. November 2014 in der "Volksrepublik Lugansk". Diese "Wahlen" verstießen gegen ukrainisches Recht und waren daher rechtswidrig. Von Oktober 2015 bis Dezember 2017 sogenannter "Justizminister" der "Volksrepublik Lugansk".
Durch die Übernahme und Ausübung dieser Ämter und die Organisation der rechtswidrigen "Wahlen" hat er daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Unterstützt und legitimiert weiterhin separatistische politische Maßnahmen in Zusammenarbeit mit separatistischen Behörden.
119.
Oleg Konstantinovich AKIMOV (alias Oleh AKIMOV)
Oleh Kostiantynovych AKIMOV
Geburtsdatum: 15.9.1981
Geburtsort: Geburtsort: Lugansk
Abgeordneter der "Wirtschaftsunion Lugansk" im "Nationalrat" der "Volksrepublik Lugansk". Kandidierte bei den sogenannten "Wahlen" vom 2. November 2014 für das Amt des sogenannten "Staatsoberhaupts" der "Volksrepublik Lugansk". Diese "Wahlen" verstiessen gegen ukrainisches Recht und waren daher rechtswidrig. Akimov ist seit 2014 "Leiter" des sogenannten "Gewerkschaftsbundes" und Mitglied des sogenannten "Volksrates" der "Volksrepublik Lugansk".
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes und die förmliche Teilnahme an den rechtswidrigen "Wahlen" als Kandidat hat er somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Unterstützt aktiv Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
120.
Larisa Leonidovna AIRAPETYAN
(alias Larysa AYRAPETYAN, Larisa AIRAPETYAN oder Larysa AIRAPETYAN)
Geburtsdatum: 21.2.1970
Ehemalige sogenannte "Gesundheitsministerin" der sogenannten "Volksrepublik Lugansk". Kandidierte bei den sogenannten "Wahlen" vom 2. November 2014 für das Amt des "Oberhaupts" der sogenannten "Volksrepublik Lugansk".
Diese "Wahlen" verstießen gegen ukrainisches Recht und waren daher rechtswidrig.
Durch die Übernahme und Ausübung ihres Amtes und die förmliche Teilnahme an den rechtswidrigen "Wahlen" als Kandidatin hat sie somit aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
121.
Yuriy Viktorovich SIVOKONENKO (alias Yuriy SIVOKONENKO, Yury SIVOKONENKO, Yury SYVOKONENKO)
Geburtsdatum: 7.8.1957
Geburtsort: Stalino (heute Donezk)
Mitglied des "Parlaments" der sogenannten "Volksrepublik Donezk" und Vorsitzender der öffentlichen Vereinigung "Union der Berkut-Veteranen im Donezk-Becken" sowie Mitglied der öffentlichen Bewegung "Freies Donbass". Kandidierte bei den sogenannten "Wahlen" vom 2. November 2014 für das Amt des "Staatsoberhaupts" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Diese "Wahlen" verstiessen gegen ukrainisches Recht und waren daher rechtswidrig.
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes und die förmliche Teilnahme an den rechtswidrigen "Wahlen" als Kandidat hat er somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Er ist nach wie vor Mitglied des sogenannten "Volksrates" der "Volksrepublik Donezk".
122.
Aleksandr Igorevich KOFMAN (alias Oleksandr KOFMAN)
Geburtsdatum: 30.8.1977
Geburtsort: Makiivka (Oblast Donezk)
Ehemaliger sogenannter "Aussenminister" und sogenannter "erster stellvertretender Vorsitzender" des "Parlaments" der "Volksrepublik Donezk". Kandidierte bei den rechtswidrigen sogenannten "Wahlen" vom 2. November 2014 für das Amt des sogenannten "Staatsoberhaupts" der "Volksrepublik Donezk". Diese "Wahlen" verstiessen gegen ukrainisches Recht und waren daher rechtswidrig.
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes und die förmliche Teilnahme an den rechtswidrigen "Wahlen" als Kandidat hat er somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
123.
Ravil Zakarievich KHALIKOV
Ravil Zakariyovych KHALIKOV
Geburtsdatum: 23.2.1969
Geburtsort: Dorf Belozernoe, Rayon Romodanovskiy, UdSSR
Ehemaliger sogenannter "erster stellvertretender Ministerpräsident" und vormaliger "Generalstaatsanwalt" der "Volksrepublik Donezk".
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Derzeit "Berater" des Leiters der Moskauer Abteilung des Untersuchungsausschusses der Russischen Föderation (GSU SK).
124.
Dmitry Aleksandrovich SEMYONOV
Dmitrii Aleksandrovich SEMENOV
Geburtsdatum: 3.2.1963
Geburtsort: Moskau
Ehemaliger "stellvertretender Ministerpräsident für Finanzen" der sogenannten "Volksrepublik Lugansk".
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Unterstützt weiterhin aktiv die separatistischen Strukturen der LNR.
125.
Oleg Evgenevich BUGROV
Oleh Yevhenovych BUHROV
Geburtsdatum: 29.8.1969 oder 1973
Geburtsort: Swerdlowsk, Luhansk
Ehemaliger "Verteidigungsminister" der sogenannten "Volksrepublik Lugansk".
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
126.
Lesya Mikhaylovna LAPTEVA
Lesya Mykhaylivna LAPTIEVA
Geburtsdatum: 11.3.1976
Geburtsort: Dschambul/Jambul
(Kasachstan), heute: Taras
Ehemalige "Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Religion" der sogenannten "Volksrepublik Lugansk".
Durch die Übernahme und Ausübung ihres Amtes hat sie somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
127.
Yevgeniy Eduardovich MIKHAYLOV (alias Yevhen Eduardovych MYCHAYLOV)
Geburtsdatum: 17.3.1963
Geburtsort: Arkhangelsk
Ehemaliger sogenannter "Minister des Ministerrates" (Leiter der Verwaltung von Regierungsangelegenheiten) der "Volksrepublik Donezk".
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er somit aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
128.
Ihor Vladymyrovych KOSTENOK (alias Igor Vladimirovich KOSTENOK)
Geburtsdatum: 15.3.1961
Geburtsort: Vodyanske, Rayon Dobropillia, Oblast Donezk
Ehemaliger sogenannter "Bildungsminister" der "Volksrepublik Donezk".
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Derzeit persönlicher Berater des Ministerpräsidenten der DNR.
129.
Yevgeniy Vyacheslavovich ORLOV (alias Yevhen Vyacheslavovych ORLOV)
Geburtsdatum: 10.5.1980 oder 21.10.1983
Geburtsort: Snezhnoye, Region Donezk
Mitglied des "Nationalrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Vorsitzender der öffentlichen Bewegung "Freies Donbass".
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
130.
Vladyslav Mykolayovych DEYNEGO (alias Vladislav Nikolayevich DEYNEGO)
Geburtsdatum: 12.3.1964
Geburtsort: Romny, Oblast Sumy
Ehemaliger "Stellvertretender Leiter" des "Volksrates" der "Volksrepublik Lugansk".
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er somit aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Derzeit sogenannter "amtierender Minister für auswärtige Angelegenheiten" der sogenannten "Volksrepublik Lugansk".
131.
Aufgehoben
   
132.
Alexey Yurevich MILCHAKOV alias Fritz, Serbian
Geburtsdatum: 30.4.1991 oder 30.1.1991
Geburtsort: Sankt Petersburg
Befehlshaber der "Rusich"-Einheit, einer bewaffneten Separatistengruppe, die in die Kämpfe in der Ostukraine verwickelt ist.
In dieser Funktion hat er aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
133.
Aufgehoben
   
134.
Aufgehoben
   
135.
Eduard Aleksandrovich BASURIN
Eduard Oleksandrovych BASURIN
Geburtsdatum: 27.6.1966
Geburtsort: Donezk
Sprecher des "Verteidigungsministers" der sogenannten "Volksrepublik Donezk".
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Weiterhin aktiver militärischer Befehlshaber in der sogenannten "DNR".
136.
Alexandr Vasilievich SHUBIN
Geburtsdatum: 20.5.1972 oder 30.5.1972
Geburtsort: Lugansk
Ehemaliger sogenannter "Justizminister" der unrechtmäßigen sogenannten "Volksrepublik Lugansk".
Ehemaliger Vorsitzender der "zentralen Wahlkommission" der sogenannten "Volksrepublik Lugansk".
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er somit aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Im Juni 2018 als Vorsitzender der "zentralen Wahlkommission" der sogenannten "Volksrepublik Lugansk" entlassen.
137.
Aufgehoben
   
138.
Sergey Yurevich IGNATOV (alias KUZOVLEV alias TAMBOV)
Geburtsdatum: 7.1.1967
Geburtsort: Michurinsk, Oblast Tambov
Ehemaliger sogenannter Oberbefehlshaber der Volksmiliz der "Volksrepublik Lugansk".
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Befehlshaber der 8. Armee der Russischen Streitkräfte.
139.
Ekaterina Vladimirovna FILIPPOVA
Kateryna Volodymyrivna FILIPPOVA
Geburtsdatum: 20.1.1988
Geburtsort: Krasnoarmëisk
Ehemalige sogenannte 'Justizministerin' der sogenannten 'Volksrepublik Donezk'.
Durch die Übernahme und Ausübung ihres Amtes hat sie somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
140.
Aleksandr Yurievich TIMOFEEV
Oleksandr Yuriyovych TYMOFEYEV
Geburtsdatum: 15.5.1971
Geburtsort: Nevinnomyssk, Kreis Stavropol
Ehemaliger sogenannter "Minister für Finanzen und Steuern" der "Volksrepublik Donezk".
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er somit aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Als sogenannter "Minister für Finanzen und Steuern" im September 2018 entlassen.
141.
Evgeny Vladimirovich MANUYLOV
Yevhen Volodymyrovych MANUYLOV
Geburtsdatum: 5.1.1967
Geburtsort: Baranykivka, Rayon
Bilovodsk,

Region Luhansk
Sogenannter "Finanzminister" der sogenannten "Volksrepublik Lugansk".
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
142.
Viktor Vyacheslavovich YATSENKO
Viktor
Viacheslavovych YATSENKO
Geburtsdatum: 22.4.1985
Geburtsort: Kherson
Sogenannter "Minister für Kommunikation" der sogenannten "Volksrepublik Donezk".
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
143.
Olga Igoreva BESEDINA
Olha Ihorivna BESEDINA
Geburtsdatum: 10.12.1976
Geburtsort: Luhansk
Ehemalige sogenannte "Ministerin für wirtschaftliche Entwicklung und Handel" der sogenannten "Volksrepublik Lugansk".
Durch die Übernahme und Ausübung ihres Amtes hat sie somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Derzeit Leiterin der Aussenwirtschaftsabteilung im Amt des Oberhaupts der "Regierung von Lugansk".
144.
Zaur Raufovich ISMAILOV
Zaur Raufovych ISMAYILOV
Geburtsdatum: 25.7.1978 (oder 23.3.1975)
Geburtsort: Krasny Luch, Voroshilovgrad, Region Lugansk
Ehemaliger sogenannter 'Generalstaatsanwalt' der sogenannten 'Volksrepublik Lugansk' (bis Oktober 2017). Derzeit amtierender sogenannter 'Justizminister' der sogenannten 'Volksrepublik Donezk'.
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
145.
Anatoly Ivanovich ANTONOV
Geburtsdatum: 15.5.1955
Geburtsort: Omsk
Ehemaliger Stellvertretender Verteidigungsminister und in dieser Funktion an der Unterstützung der Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine beteiligt.
Gemäss der derzeitigen Struktur des russischen Verteidigungsministeriums war er in dieser Funktion an der Gestaltung und der Umsetzung der Politik der russischen Regierung beteiligt. Diese Massnahmen bedrohen die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine.
Zum 28. Dezember 2016 ehemaliger Stellvertretender Minister für auswärtige Angelegenheiten.
Gehört im Rang eines Botschafters dem diplomatischen Korps der Russischen Föderation an.
146.
Arkady Viktorovich BAKHIN
Geburtsdatum: 8.5.1956
Geburtsort: Kaunas, Litauen
Ehemaliger erster stellvertretender Verteidigungsminister (bis 17. November 2015); war in dieser Funktion an der Unterstützung der Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine beteiligt.
Gemäss der derzeitigen Struktur des russischen Verteidigungsministeriums ist er in dieser Funktion an der Gestaltung und der Umsetzung der Politik der russischen Regierung beteiligt. Diese Massnahmen bedrohen die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine.
Derzeit bei Rosatom beschäftigt.
147.
Andrei Valeryevich KARTAPOLOV
Geburtsdatum: 9.11.1963
Geburtsort: Deutsche Demokratische Republik
Ehemaliger Befehlshaber des Militärbezirks West. Ehemaliger Direktor der Hauptabteilung Operationen und stellvertretender Leiter des Generalstabs der Streitkräfte der Russischen Föderation. Aktiv an der Gestaltung und der Umsetzung der Militärkampagne der russischen Streitkräfte in der Ukraine beteiligt.
Gemäß der Tätigkeitsbeschreibung des Generalstabs war er durch die Ausübung operativer Kontrolle über die Streitkräfte aktiv an der Gestaltung und der Umsetzung der Politik der russischen Regierung beteiligt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht.
Stellvertretender Verteidigungsminister seit Juli 2018.
148.
Aufgehoben
   
149.
Valery Fedorovich RASHKIN
Geburtsdatum: 14.3.1955
Geburtsort: Zhilino, Region Kaliningrad
Erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für ethnische Fragen der Staatsduma.
Er ist Gründer der Bürgerbewegung "Krassnaya Moskva - Red Moscow Patriotic Front Aid", die öffentliche Demonstrationen zur Unterstützung der Separatisten organisiert und damit politische Maßnahmen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
150.
Ruslan Ismailovich BALBEK
Geburtsdatum: 28.8.1977
Geburtsort: Bekabad, Usbekische SSR
Mitglied der Staatsduma, Abgeordneter der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim.
Stellvertretender Vorsitzender des Duma-Ausschusses für ethnische Fragen.
2014 wurde Balbek zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates der sogenannten "Republik Krim" ernannt und betrieb in dieser Funktion die Integration der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, wofür er mit der Medaille "Für die Verteidigung der Republik Krim" ausgezeichnet wurde. Er hat die Annexion der Krim in öffentlichen Erklärungen verteidigt, so auch in seinem Profil auf der Website der Partei "Vereintes Russland" (Krim-Ableger) und in einem Presseartikel auf der NTV-Website vom 3. Juli 2016.
151.
Konstantin Mikhailovich BAKHAREV
Geburtsdatum: 20.10.1972
Geburtsort: Simferopol, Ukrainische SSR
Mitglied der Staatsduma, Abgeordneter der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim.
Mitglied des Duma-Ausschusses für Kontrolle und Regulierung.
Im März 2014 wurde Bakharev zum stellvertretenden Vorsitzenden und im August 2014 zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Staatsrates der sogenannten "Republik Krim" ernannt. Er hat zugegeben, an den Ereignissen von 2014, die zur rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols geführt haben, persönlich beteiligt gewesen zu sein; er hat diese Annexion öffentlich verteidigt, so auch in einem auf der Website gazetakrimea.ru vom 22. März 2016 und auf der Website c-pravda.ru vom 23. August 2016 veröffentlichten Interview. Er ist von der "Regierung" der "Republik Krim" mit dem Orden "Für treue Pflichterfüllung" ausgezeichnet worden.
152.
Dmitry Anatolievich BELIK
Geburtsdatum: 17.10.1969
Geburtsort: Bezirk Kular Ust-Yansky, Jakutische Autonome SSR
Mitglied der Staatsduma, Abgeordneter der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol.
Mitglied des Duma-Ausschusses für Kontrolle und Regulierung.
Belik hat als Mitglied der Stadtverwaltung von Sewastopol im Februar und März 2014 die Aktivitäten des sogenannten "Volksbürgermeisters" Alexei Chaliy unterstützt. Er hat öffentlich zugegeben, an den Ereignissen von 2014, die zur rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols geführt haben, persönlich beteiligt gewesen zu sein; er hat diese Annexion öffentlich verteidigt, so auch auf seiner persönlichen Website und in einem auf der Website nation-news.ru am 21. Februar 2016 veröffentlichten Interview.
Für seine Beteiligung an der Annexion ist er vom russischen Staat mit dem "Verdienstorden für das Vaterland" zweiter Klasse ausgezeichnet worden.
153.
Andrei Dmitrievich KOZENKO
Geburtsdatum: 3.8.1981
Geburtsort: Simferopol Ukrainische SSR
Mitglied der Staatsduma, Abgeordneter der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim.
Mitglied des Duma-Ausschusses für Finanzmärkte.
Im März 2014 wurde Kozenko zum stellvertretenden Vorsitzenden des Staatsrates der sogenannten "Republik Krim" ernannt. Er hat öffentlich zugegeben, an den Ereignissen von 2014, die zur rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols geführt haben, persönlich beteiligt gewesen zu sein; er hat diese Annexion öffentlich verteidigt, so auch in einem auf der Website gazetacrimea.ru am 12. März 2016 veröffentlichten Interview. Für seine Beteiligung an der Annexion ist er von der örtlichen "Regierung" mit der Medaille "Für die Verteidigung der Republik Krim" ausgezeichnet worden.
154.
Svetlana Borisovna SAVCHENKO
Geburtsdatum: 24.6.1965
Geburtsort: Belogorsk, Ukrainische SSR
Mitglied der Staatsduma, Abgeordnete der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim.
Mitglied des Duma-Ausschusses für Kultur.
Savchenko ist seit 2012 Mitglied des Obersten Rates der Autonomen Republik Krim und hat seit März 2014 die Integration der Krim und Sewastopols, die rechtswidrig annektiert wurden, in die Russische Föderation unterstützt. Im September 2014 wurde sie in den Staatsrat der sogenannten "Republik Krim" gewählt. Sie hat die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols mehrfach in öffentlichen Erklärungen verteidigt, so auch in auf der Website c-pravda.ru am 2. April 2016 und am 20. August 2016 veröffentlichten Interviews. Sie ist 2014 vom russischen Staat mit dem Orden "Für Dienste am Vaterland" zweiter Klasse und 2015 von der "Regierung" der "Republik Krim" mit dem Orden "Für treue Pflichterfüllung" ausgezeichnet worden.
155.
Pavel Valentinovich SHPEROV
Geburtsdatum: 4.7.1971
Geburtsort: Simferopol, Ukrainische SSR
Mitglied der Staatsduma, Abgeordneter der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim.
Mitglied des Duma-Ausschusses für GUS-Angelegenheiten, eurasische Integration und Verbindungen zu Landsleuten.
Im September 2014 wurde Shperov in den Staatsrat der sogenannten "Republik Krim" gewählt.
Er hat öffentlich - unter anderem in einem auf der Website ldpr-rk.ru am 3. September 2016 veröffentlichten Interview - zugegeben, an den Ereignissen von 2014, die zur rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols geführt haben, und insbesondere an der Durchführung des illegalen Referendums über die rechtswidrige Annexion der Halbinsel mitgewirkt zu haben.
156.
Andrey Vladimirovich CHEREZOV (TSCHERESOW)
Stellvertretender Minister für Energie der Russischen Föderation.
Geburtsdatum: 12.10.1967
Geburtsort: Salair, Oblast Kemerowo
Er ist mitverantwortlich für den Beschluss zum Weitertransport der von Siemens Gas Turbine Technologies OOO an OAO VO Technopromexport gelieferten Gasturbinen zwecks Installation auf der Krim. Dieser Beschluss trägt zur Schaffung einer unabhängigen Stromversorgung für die Krim und Sewastopol mit dem Ziel, deren Abtrennung von der Ukraine voranzutreiben, bei und untergräbt die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine.
157.
Evgeniy Petrovich GRABCHAK
Abteilungsleiter im Energieministerium der Russischen Föderation.
Geburtsdatum: 18.7.1981
Geburtsort: Ust-Labinsk, Region Krasnodar
Im Energieministerium der Russischen Föderation zuständig für die Entwicklung von Stromerzeugungsvorhaben auf der Krim. Diese Vorhaben tragen zur Schaffung einer unabhängigen Stromversorgung für die Krim und Sewastopol mit dem Ziel, deren Abtrennung von der Ukraine voranzutreiben, bei und untergraben die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine.
158.
Sergey Anatolevich TOPOR-GILKA
Generaldirektor von OAO "VO TPE" bis zu dessen Insolvenz, Generaldirektor von OOO "VO TPE".
Geburtsdatum: 17.2.1970
In seiner Eigenschaft als Generaldirektor von OAO "VO TPE" führte er die Verhandlungen mit der Siemens Gas Turbine Technologies OOO über den Kauf und die Lieferung der Gasturbinen für ein Kraftwerk in Taman, Region Krasnodar, Russische Föderation. Später war er als Generaldirektor von OOO "VO TPE" verantwortlich für den Weitertransport der Gasturbinen auf die Krim. Dies trägt zur Schaffung einer unabhängigen Stromversorgung für die Krim und Sewastopol mit dem Ziel, deren Abtrennung von der Ukraine voranzutreiben, bei und untergräbt die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine.
159.
Dmitry Vladimirovich OVSYANNIKOV
Geburtsdatum: 21.2.1977
Geburtsort: Omsk, UdSSR
"Gouverneur von Sewastopol". Ovsyannikov wurde in den Wahlen, die am 10. September 2017 von der Russischen Föderation in der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol durchgeführt wurden, zum "Gouverneur von Sewastopol" gewählt.
Präsident Putin hat ihn am 28. Juli 2016 zum amtierenden "Gouverneur von Sewastopol" ernannt. In dieser Funktion hat er die weitere Integration der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation betrieben und ist in dieser Eigenschaft verantwortlich für die aktive Unterstützung und Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
Im Jahr 2017 gab er öffentliche Erklärungen ab, in denen er die rechtswidrige Annexion Sewastopols und der Krim befürwortete, sowie zum Jahrestag des rechtswidrigen "Krim-Referendums". Er gedachte der Veteranen der sogenannten "Selbstverteidigungseinheiten", die die Entsendung russischer Streitkräfte auf die Halbinsel Krim im Vorfeld ihrer rechtswidrigen Annexion durch die Russische Föderation erleichtert hatten, und forderte, dass Sewastopol die südliche Hauptstadt der Russischen Föderation werden solle.
160.
Inna Nikolayevna GUZEYEVA
Inna Nikolayevna GUZEEVA
Inna Mykolayivna HUZIEIEVA
Geburtsdatum: 20.5.1971
Geburtsort: Krim
Anschrift: Simferopol, Lisnevka, 83 Kievskaya str, apt. 67
Stellvertretende Leiterin der Wahlkommission der Krim. In dieser Eigenschaft wirkte sie an der Durchführung der russischen Präsidentschaftswahlen vom 18. März 2018 auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, mit und unterstützte und betrieb damit aktiv politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
161.
Natalya Ivanovna BEZRUCHENKO /
Natalia Ivanovna BEZRUCHENKO
Nataliya Ivanivna BEZRUCHENKO
Geburtsdatum: 22.8.1979
Geburtsort: Simferopol, Krim
Anschrift: Autonome Republik Krim, Gresovskoe, 5-A Kryzhizhanovskogo str, apt 64,
Sekretärin der Wahlkommission der Krim. In dieser Eigenschaft wirkte sie an der Durchführung der russischen Präsidentschaftswahlen vom 18. März 2018 auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, mit und unterstützte und betrieb damit aktiv politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
162.
Aleksandr Yurevich PETUKHOV /
Aleksandr Yurievich PETUKHOV
Oleksandr Yuriyovych PIETUKHOV
Geburtsdatum: 17.7.1970
Ehemaliger stellvertretender Leiter der Wahlkommission von Sewastopol. In dieser Eigenschaft wirkte er an der Durchführung der russischen Präsidentschaftswahlen vom 18. März 2018 auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, mit und unterstützte und betrieb damit aktiv politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
163.
Miroslav Aleksandrovich POGORELOV
Myroslav
Oleksandrovych POHORIELOV
Geburtsdatum: 7.6.1968
Stellvertretender Leiter der Wahlkommission von Sewastopol. In dieser Eigenschaft wirkte er an der Durchführung der russischen Präsidentschaftswahlen vom 18. März 2018 auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, mit und unterstützte und betrieb damit aktiv politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
164.
Anastasiya Nikolayevna KAPRANOVA
Anastasiya Mykolayivna KAPRANOVA
Geburtsdatum: 1964 (möglicherweise: 21. April)
Sekretärin der Wahlkommission von Sewastopol. In dieser Eigenschaft wirkte sie an der Durchführung der russischen Präsidentschaftswahlen vom 18. März 2018 auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, mit und unterstützte und betrieb damit aktiv politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
165.
Olga Valerievna POZDNYAKOVA
Olga Valeryevna POZDNYAKOVA
Olga Valeriyivna POZDNYAKOVA
Geburtsdatum: 30.3.1982
Geburtsort: Schachty, Oblast Rostow, UdSSR
"Vorsitzende" der "zentralen Wahlkommission" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". In dieser Eigenschaft hat sie an der Durchführung der sogenannten "Wahlen" vom 11. November 2018 in der sogenannten "Volksrepublik Donezk" mitgewirkt und hat damit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
166.
Elena Valerievna KRAVCHENKO/Elena Valeryevna KRAVCHENKO
Olena Valeriyivna KRAVCHENKO
Geburtsdatum: 22.2.1983
Geburtsort: Swerdlowsk (Jekatarinburg), UdSSR
"Vorsitzende" der "zentralen Wahlkommission" der sogenannten "Volksrepublik Lugansk". In dieser Eigenschaft hat sie an der Durchführung der sogenannten "Wahlen" vom 11. November 2018 in der sogenannten "Volksrepublik Lugansk" mitgewirkt und hat damit aktiv Handlungen unterstützt und politische Massnahmen umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
167.
Leonid Ivanovich PASECHNIK
Leonid Ivanovych PASICHNYK
Geburtsdatum: 15.3.1970
Geburtsort: Voroshilovgrad - Lugansk, Oblast Voroshilovghrad, Ukrainische SSR
"Gewählter Führer" der sogenannten "Volksrepublik Lugansk". Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
168.
Vladimir Anatolievich BIDYOVKA/
Vladimir Anatolievich BIDEVKA
Volodymyr
Anatoliyovych BIDIOVKA
Geburtsdatum: 7.3.1981
Geburtsort: Makeevka - Oblast Donezk
"Vorsitzender" des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
169.
Denis Nikolaevich MIROSHNICHENKO
Geburtsdatum: 8.12.1987
Geburtsort: Lugansk
"Vorsitzender" des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Lugansk". Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
170.
Aleksey Alekseevich NAYDENKO
Oleksii Oleksiyovych NAYDENKO
Geburtsdatum: 2.6.1980
Geburtsort: Donezk
"Stellvertretender Vorsitzender" der "zentralen Wahlkommission" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". In dieser Eigenschaft hat er an der Durchführung der sogenannten "Wahlen" vom 11. November 2018 in der sogenannten "Volksrepublik Donezk" mitgewirkt und hat damit aktiv politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
171.
Vladimir Yurievich VYSOTSKIY
Volodymyr Yuriyovych VYSOTSKYI
Geburtsdatum: 7.4.1985
Geburtsort: Autonome Republik Krim
"Sekretär" der "zentralen Wahlkommission" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". In dieser Eigenschaft hat er an der Durchführung der sogenannten "Wahlen" vom 11. November 2018 in der sogenannten "Volksrepublik Donezk" mitgewirkt und hat damit aktiv politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
172.
Maksim
Aleksandrovich SVIDCHENKO
Maksym
Oleksandrovych SVIDCHENKO
Geburtsdatum: 6.4.1978
"Stellvertretender Vorsitzender" der "zentralen Wahlkommission" der sogenannten "Volksrepublik Lugansk". In dieser Eigenschaft hat er an der Durchführung der sogenannten "Wahlen" vom 11. November 2018 in der sogenannten "Volksrepublik Lugansk" mitgewirkt und hat damit aktiv politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
173.
Ekaterina
Vasilyevna TERESHCHENKO Ekaterina Vasilievna TERESHCHENKO
Kateryna Vasylivna TERESHCHENKO
Geburtsdatum: 31.5.1986
"Sekretärin" der "zentralen Wahlkommission" der sogenannten "Volksrepublik Lugansk". In dieser Eigenschaft hat sie an der Durchführung der sogenannten "Wahlen" vom 11. November 2018 in der sogenannten "Volksrepublik Lugansk" mitgewirkt und hat damit aktiv politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
174.
Sergey Nikolayevich STANKEVICH
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 27.1.1963
Leiter der Grenzsicherungsabteilung des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation für die "Republik Krim und Sewastopol", Konteradmiral. In dieser Eigenschaft war er verantwortlich für das Vorgehen der Flotte der Küstenwache der Russischen Föderation gegen die Ukraine am 25. November 2018, die ukrainische Schiffe daran gehindert haben, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine sowie deren Sicherheit durch die Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben haben.
Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen.
175.
Andrey Borisovich SHEIN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 10.6.1971
Stellvertretender Leiter der Grenzsicherungsabteilung - Leiter der Einheit der Küstenwache des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation für die "Republik Krim und Sewastopol". In dieser Eigenschaft nahm er an den Einsätzen gegen ukrainische Schiffe und ihre Besatzung beim Vorgehen der Russischen Föderation gegen die Ukraine am 25. November 2018 teil, die ukrainische Schiffe daran gehindert haben, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben haben.
Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen.
176.
Aleksey Mikhailovich SALYAEV
Aleksey Mikhailovich SALYAYEV
Oleksii Mykhailovych SALIAIEV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 22.8.1978
Befehlshabender Offizier des Grenzpatrouillenschiffs "Don" (Schiffskennung 353) des Grenzschutzes des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation. Er hatte den Befehl über das Schiff, das sich aktiv am Vorgehen der Russischen Föderation gegen ukrainische Schiffe und ihre Besatzung am 25. November 2018. Diese Handlungen haben ukrainische Schiffe daran gehindert, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben.
Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen.
177.
Andrei SHIPITSIN / SHYPITSIN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 25.12.1969
Befehlshabender Offizier des Grenzpatrouillenschiffs "Izumrud" des Grenzschutzes des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation. Er hatte den Befehl über das Schiff, das sich aktiv am Vorgehen der Russischen Föderation gegen ukrainische Schiffe und ihre Besatzung am 25. November 2018 beteiligte, die ukrainische Schiffe daran gehindert haben, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben haben.
Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen.
178.
Aleksey Vladimirovich SHATOKHIN
Oleksii Volodymyrovich SHATOKHIN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 26.1.1971
Dienststellenleiter des Kontrollpunkts von Kertsch für die "Republik Krim und Sewastopol" des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation. Er nahm an den Einsätzen gegen ukrainische Schiffe während des Vorgehens der Russischen Föderation gegen ukrainische Schiffe und ihre Besatzung am 25. November 2018 teil, die ukrainische Schiffe daran gehindert haben, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben haben.
Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen.
179.
Ruslan Alexandrovich ROMASHKІN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 15.6.1976
Dienststellenleiter des Kontrollpunkts in der "Republik Krim und Sewastopol" des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation. In dieser Eigenschaft war er für die Koordinierung des Vorgehens der Streitkräfte der Russischen Föderation gegen ukrainische Schiffe und ihre Besatzung am 25. November 2018 verantwortlich, die ukrainische Schiffe daran gehindert haben, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben haben.
Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen.
180.
Sergey Alekseevich SHCHERBAKOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 2.11.1986
Befehlshabender Offizier des U-Boot-Abwehrschiffs "Suzdalets" der Schwarzmeerflotte der Russischen Föderation. Er hatte den Befehl über das Schiff, das am Vorgehen der Russischen Föderation gegen ukrainische Schiffe und ihre Besatzung am 25. November 2018 beteiligt war und sich aktiv an der Blockade des Reedeschleppers "Yani Kapu" und der Aufbringung des Kanonenboots "Nikopol" beteiligte. Diese Handlungen haben ukrainische Schiffe daran gehindert, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben.
Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen.
181.
Aleksandr Vladimirovich DVORNIKOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 22.8.1961
Geburtsort: Ussuriysk, Primorskiy Krai, Russian Federation
Kommandant des südlichen Militärdistrikts der russischen Streitkräfte, Generaloberst und verantwortlich für die Streitkräfte in der Region, einschließlich der rechtswidrig annektierten Krim und Sewastopol. In dieser Eigenschaft war er verantwortlich für Handlungen der Schwarzmeerflotte und anderer Streitkräfte der Russischen Föderation gegen die Ukraine am 25. November 2018, die ukrainische Schiffe daran gehindert haben, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben haben.
Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen.
B. Unternehmen und Organisationen
1.
Staatseinheitsunternehmen der "Republik Krim" "Chernomorneftegaz" (vormals PJSC Chernomorneftegaz)
Prospekt Kirov 52, Simferopol, Krim, 295000
Telefonnummer: +7 (3652) 66-70-00, +7 (3652) 66-78-00
Das "Parlament der Krim" nahm am 17.3.2014 eine Entschliessung an, in der im Namen der "Republik Krim" die Aneignung von Vermögenswerten des Unternehmens Chernomorneftegaz erklärt wird. Das Unternehmen ist somit von den "Behörden" der Krim effektiv konfisziert worden. Am 29.11.2014 neu eingetragen als Staatseinheitsunternehmen der "Republik Krim" "Chernomorneftegaz". Gründer: Ministerium für Energie und Kohleindustrie der "Republik Krim".
2.
Aufgehoben
3.
Sogenannte "Volksrepublik Lugansk"
"Luganskaya narodnaya respublika"
Offizielle Informationen:
Die sogenannte "Volksrepublik Lugansk" wurde am 27. April 2014 gegründet.
Verantwortlich für die Organisation des rechtswidrigen Referendums vom 11. Mai 2014. Unabhängigkeitserklärung vom 12. Mai 2014.
Am 22. Mai 2014 gründeten die "Volksrepubliken" Donezk und Lugansk den sogenannten "Föderalen Staat Noworossija".
Dies verstösst gegen das ukrainische Verfassungsrecht und damit gegen das Völkerrecht und trägt somit zur Untergrabung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bei.
Ist auch an der Rekrutierung für die separatistische "Armee des Südostens" und andere illegale bewaffnete separatistische Gruppen beteiligt und trägt somit zur Untergrabung der Stabilität und der Sicherheit der Ukraine bei.
4.
Sogenannte "Volksrepublik Donezk"
"Donétskaya naródnaya respúblika"
Offizielle Informationen:
Die sogenannte "Volksrepublik Donezk" wurde am 7. April 2014 ausgerufen.
Verantwortlich für die Organisation des rechtswidrigen Referendums vom 11. Mai 2014. Unabhängigkeitserklärung vom 12. Mai 2014.
Am 24. Mai 2014 unterzeichneten die sogenannten "Volksrepubliken" Donezk und Lugansk ein Abkommen über die Gründung des "Föderalen Staates Noworossija".
Dies verstößt gegen das ukrainische Verfassungsrecht und damit gegen das Völkerrecht und trägt somit zur Untergrabung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bei.
Ist auch an der Rekrutierung illegaler bewaffneter separatistischer Gruppen beteiligt und bedroht somit die Stabilität und Sicherheit der Ukraine.
5.
Sogenannter "Föderaler Staat Noworossija"
"Federativnoye Gosudarstvo Novorossiya"
Offizielle Pressemitteilungen:
Am 24. Mai 2014 unterzeichneten die sogenannten "Volksrepubliken" Donezk und Lugansk ein Abkommen über die Gründung des nicht anerkannten "Föderalen Staates Noworossija".
Dies verstößt gegen das ukrainische Verfassungsrecht und damit gegen das Völkerrecht und bedroht somit die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine.
6.
Internationale Union öffentlicher Vereinigungen "Grosse Don-Armee"
Offizielle Informationen:
Telefonnummer: +7-8-908-178-65-57
Soziale Medien:
Cossack National Guard http://vk.com/kazak_nac_guard
Anschrift: 346465 Russia Rostov Region, October District, St Zaplavskaya, Shosseynaya Str. 1
Zweitanschrift: Prospekt Voroshilovskiy 12/85-87/13, Rostow am Don
Die "Grosse Don-Armee" gründete die "kosakische Nationalgarde", die für den Kampf gegen die Streitkräfte der ukrainische Regierung in der Ostukraine verantwortlich ist und damit die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergräbt und die Stabilität und die Sicherheit der Ukraine bedroht.
Steht in Verbindung mit Nikolay KOZITSYN, der der Befehlshaber der kosakischen Streitkräfte ist und die Verantwortung für das Kommando über die Separatisten in der Ostukraine trägt, die gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung kämpfen.
7.
"Sobol"
Offizielle Informationen: http://soboli.net
Soziale Medien: http://vk.com/sobolipress
Telefonnummer: (0652) 60-23-93
E-Mail: SoboliPress@gmail.com
Anschrift: Krim, Simferopol, Kiewer Str. 4 (Gebiet Busbahnhof "Central").
Radikale paramilitärische Organisation, die sich offen für die gewaltsame Beendigung der Kontrolle der Krim durch die Ukraine eingesetzt und somit die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben hat.
Verantwortlich für die Ausbildung von Separatisten für den Kampf gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung in der Ostukraine und somit eine Bedrohung für die Stabilität und die Sicherheit der Ukraine.
8.
Sogenannte "Lugansker Guarde"
Soziale Medien und sonstige Informationen:
Selbstverteidigungsmiliz von Lugansk, verantwortlich für die Ausbildung von Separatisten für den Kampf gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung in der Ostukraine und somit eine Bedrohung für die Stabilität und die Sicherheit der Ukraine.
Steht in Verbindung mit German PROPOKIV, aktiver Anführer, der die Teilnahme an der Besetzung des Gebäudes des Lugansker Regionalbüros des ukrainischen Sicherheitsdienstes zu verantworten hat und in dem besetzten Gebäude eine Videobotschaft an Präsident Putin und Russland aufgezeichnet hat.
9.
Sogenannte "Armee des Südostens"
Soziale Medien: http://vk.com/lugansksbu
Illegale bewaffnete Separatistengruppe, die als eine der wichtigsten der Ostukraine gilt.
Verantwortlich für die Besetzung des Gebäudes des Sicherheitdienstes in der Region Lugansk.
Steht in Verbindung mit Valeriy BOLOTOV, der als einer der Anführer der Gruppe in die Liste aufgenommen wurde.
Steht in Verbindung mit Vasyl NIKITIN, verantwortlich für separatistische "staatliche" Aktivitäten der "Regierung der Volksrepublik Lugansk".
10.
Sogenannte "Volksmiliz des Donezkbeckens"
+ 38-099-445-63-78;
+ 38-063-688-60-01;
+ 38-067-145-14-99;
+ 38-094-912-96-60;
+ 38-062-213-26-60
E-Mail: voenkom.dnr@mail.ru
mobilisation@novorossia.co
polkdonbassa@mail.ru
Freiwilliger Telefondienst in Russland: + 7 (926) 428-99-51
+ 7 (967) 171-27-09
oder E-Mail: novoross24@mail.ru
Anschrift: Donezk. Prospect Zasyadko.13
Illegale bewaffnete Separatistengruppe, verantwortlich für den Kampf gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung in der Ostukraine und somit eine Bedrohung für die Stabilität oder die Sicherheit der Ukraine. Die militante Gruppe hat Anfang April 2014 u. a. die Kontrolle über mehrere Regierungsgebäude in der Ostukraine übernommen und somit die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Steht in Verbindung mit Pavel Gubarev, der für die Übernahme des Gebäudes der regionalen Regierung in Donezk durch prorussische Streitkräfte verantwortlich ist und sich selbst zum "Volksgouverneur" ernannt hat.
11.
"Bataillon Wostok"
info.patriot.donbassa@gmail.com
Illegale bewaffnete Separatistengruppe, die als eine der wichtigsten der Ostukraine gilt. Verantwortlich für den Kampf gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung in der Ostukraine und somit eine Bedrohung für die Stabilität und die Sicherheit der Ukraine.
Beteiligte sich aktiv an den Militäroperationen, die zur Besetzung des Flughafens von Donezk führten.
Teil des sogenannten "1. Armeekorps" der Streitkräfte der "Volksrepublik Donezk".
12.
Aufgehoben
13.
Staatseinheitsunternehmen der Stadt Sewastopol "Seehafen Sewastopol" (vormals staatliches Unternehmen "Seehandelshafen Sewastopol" Gosudarstvenoye predpriyatiye Sevastopolski morskoy torgovy port)
Nakhimov Square 5, 299011, Sewastopol
Code: 1149204004707
Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das "Parlament der Krim" verabschiedete am 17.3.2014 die Entschliessung Nr. 1757-6/14 "über die Verstaatlichung einiger Unternehmen im Besitz der ukrainischen Ministerien für Infrastruktur bzw. Landwirtschaft", in der im Namen der "Republik Krim" die Aneignung der Vermögenswerte des staatlichen Unternehmens "Seehandelshafen Sewastopol" erklärt wurde. Das Unternehmen ist somit von den "Behörden" der Krim effektiv konfisziert worden. In Bezug auf das Handelsvolumen ist dies der grösste Seehandelshafen der Krim. Am 6.6.2014 neu eingetragen als Staatseinheitsunternehmen der Stadt Sewastopol "Seehafen Sewastopol". Gründer: Die Regierung von Sewastopol.
14.
Aufgehoben
15.
Staatseinheitsunternehmen der "Republik Krim" "Universal-Avia" (vormals staatliches Unternehmen Universal-Avia, Gosudarstvenoye predpriyatiye "Universal-Avia")
Aeroflotskaya Str. 5, 295024, Simferopol
Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das "Präsidium des Parlaments der Krim" verabschiedete am 24.3.2014 den Beschluss Nr. 1794-6/14 "über das staatseigene Unternehmen 'Gosudarstvenoye predpriyatiye Universal-Avia'", in dem im Namen der "Republik Krim" die Aneignung der Vermögenswerte des staatlichen Unternehmens "Universal-Avia" erklärt wurde. Das Unternehmen ist somit von den "Behörden" der Krim effektiv konfisziert worden. Am 15.1.2015 neu eingetragen als Staatseinheitsunternehmen der "Republik Krim" "Universal-Avia". Gründer: Ministerium für Verkehr der "Republik Krim".
16.
Bundesstaatliches Haushaltsunternehmen "Kurort Nizhnyaya Oreanda" der Verwaltung des Präsidenten der Russischen Föderation (vormals Kurort "Nizhnyaya Oreanda")
Resort "Nizhnyaya Oreanda", 298658, Yalta, Oreanda
Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das "Präsidium des Parlaments der Krim" verabschiedete am 21. März 2014 den Beschluss Nr. 1767-6/14 "in Bezug auf die Gründung einer Vereinigung von Kur- und Badeorten", in dem im Namen der "Republik Krim" die Aneignung der Vermögenswerte des Kurorts "Nizhnyaya Oreanda" erklärt wurde. Das Unternehmen ist somit von den "Behörden" der Krim effektiv konfisziert worden. Am 9. Oktober 2014 neu eingetragen als bundesstaatliches Haushaltsunternehmen "Kurort Nizhnyaya Oreanda" der Verwaltung des Präsidenten der Russischen Föderation. Gründer: Verwaltung des Präsidenten der Russischen Föderation.
17.
Republikanisches Unternehmen der Krim "Brennerei Azov"
Azovsky likerovodochny zavod
Zeleznodorozhnaya Str. 40,
296178 Azovskoye, Jankoysky Distrikt
Code: 01271681
Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das "Präsidium des Parlaments der Krim" verabschiedete am 9. April 2014 den Beschluss Nr. 1991-6/14 zur Änderung der Entschliessung Nr. 1836-6/14 des Staatsrates der "Republik Krim" vom 26. März 2014"über die Verstaatlichung des Eigentums von im Gebiet der "Republik Krim" gelegenen Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen des agrarindustriellen Komplexes", in der im Namen der "Republik Krim" die Aneignung der Vermögenswerte des Unternehmens "Azovsky likerovodochny zavod" erklärt wurde. Das Unternehmen ist somit von den "Behörden" der Krim effektiv konfisziert worden.
Laufendes Konkursverfahren.
18.
Bundesstaatliches Haushaltsunternehmen "Landwirtschaftliche Produktionsvereinigung 'Massandra'" der Verwaltung des Präsidenten der Russischen Föderation (vormals staatlicher Konzern "Nationale Erzeugervereinigung 'Massandra'"
Nacionalnoye proizvodstvenno agrarnoye obyedinenye Massandra)
298650, Krim, Yalta, Massandra, Vinodela Egorova Str. 9.
Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das "Präsidium des Parlaments der Krim" verabschiedete am 9. April 2014 den Beschluss Nr. 1991-6/14 zur "Änderung der Entschliessung Nr. 1836-6/14 des Staatsrates der 'Republik Krim'" vom 26. März 2014"über die Verstaatlichung des Eigentums von im Gebiet der 'Republik Krim' gelegenen Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen des agrarindustriellen Komplexes", in der im Namen der "Republik Krim" die Aneignung der Vermögenswerte des Unternehmens "Nationale Erzeugervereinigung 'Massandra'" erklärt wurde. Das Unternehmen ist somit von den "Behörden" der Krim effektiv konfisziert worden. Am 1.8.2014 neu eingetragen als bundesstaatliches Haushaltsunternehmen "Proizvodstvenno agrarnoye obyedinenye 'Massandra'" der Verwaltung des Präsidenten der Russischen Föderation. Gründer: Verwaltung des Präsidenten der Russischen Föderation.
19.
Föderale staatlich finanzierte Wissenschaftseinrichtung "Allrussisches nationales wissenschaftliches Forschungsinstitut für Weinbau und Weinherstellung 'Magarach' Russische Akademie der Wissenschaften" (vormals Staatseinheitsunternehmen der "Republik Krim""Nationales Weininstitut 'Magarach'", vormals "Staatliches Unternehmen Magarach des nationalen Weininstituts", Gosudarstvenoye predpriyatiye "Agrofirma Magarach" nacionalnogo instituta vinograda i vina "Magarach")
298600 Kirova Str. 31 Yalta, Krim
Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das "Präsidium des Parlaments der Krim" verabschiedete am 9. April 2014 den Beschluss Nr. 19916/14 zur Änderung der Entschliessung Nr. 18366/14 des Staatsrates der "Republik Krim" vom 26. März 2014"über die Verstaatlichung des Eigentums von im Gebiet der 'Republik Krim' gelegenen Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen des agro-industriellen Komplexes", in der im Namen der "Republik Krim" die Aneignung der Vermögenswerte des staatlichen Unternehmens "Gosudarstvenoye predpriyatiye 'Agrofirma Magarach' nacionalnogo instituta vinograda i vina 'Magarach'" erklärt wurde. Das Unternehmen ist somit von den "Behörden" der Krim effektiv konfisziert worden. Am 15. Januar 2015 neu eingetragen als Staatseinheitseinrichtung der "Republik Krim" "Nationales Weininstitut 'Magarach'". Gründer: Ministerium für Landwirtschaft der "Republik Krim".
Am 7. Februar 2017 wurde das Staatseinheitsunternehmen der "Republik Krim" "Nationales Weininstitut 'Magarach'" in ein bundesstaatliches wissenschaftliches Haushaltsunternehmen "Allrussisches wissenschaftliches Forschungsinstitut für Weinbau und Weinherstellung 'Magarach', Russische Akademie der Wissenschaften" umgewandelt.
20.
Aktiengesellschaft Schaumweinhersteller "Novy Svet"
Vormals Staatseinheitsunternehmen der "Republik Krim" "Schaumweinhersteller "Novy Svet'"
Gosudarstvennoye unitarnoye predpriyatiye Respubliki Krym "Zavod shampanskykh vin "Novy Svet'" und als Staatsunternehmen Schaumweinhersteller "Novy Svet’"
298032, Krim, Sudak, Novy Svet, Schalapin-Str.1.
Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das "Präsidium des Parlaments der Krim" verabschiedete am 9. April 2014 den Beschluss Nr. 1991-6/14 "zur Änderung der Entschliessung Nr. 1836-6/14 des Staatsrates der "Republik Krim"" vom 26. März 2014"über die Verstaatlichung des Eigentums von im Gebiet der "Republik Krim" gelegenen Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen des agrarindustriellen Komplexes", in der im Namen der "Republik Krim" die Aneignung der Vermögenswerte des staatlichen Unternehmens "Zavod shampanskykh vin Novy Svet" erklärt wurde. Das Unternehmen ist somit von den "Behörden" der Krim effektiv konfisziert worden. Am 4.1.2015 neu eingetragen als Staatseinheitsunternehmen der "Republik Krim" "Schaumweinhersteller "Novy Svet'". Gründer: Ministerium für Landwirtschaft der "Republik Krim".
Am 29.8.2017 im Anschluss an eine Umstrukturierung neu eingetragen als Aktiengesellschaft Schaumweinhersteller "Novy Svet". Gründer: Ministerium für Grundbesitz- und Vermögensverhältnisse der "Republik Krim".
21.
JOINT-STOCK COMPANY ALMAZ-ANTEY AIR AND SPACE DEFENCE CORPORATION
(alias CONCERN ALMAZ-ANTEY; ALMAZ-ANTEY CORP; alias ALMAZ-ANTEY DEFENSE CORPORATION; alias ALMAZ-ANTEY JSC)
41 ul. Vereiskaya, Moskau 121471, Russische Föderation;
Website: almaz-antey.ru;
E-Mail: antey@almaz-antey.ru
Almaz-Antei ist ein staatseigenes russisches Unternehmen. Es stellt Flugzeugabwehrwaffen einschliesslich Boden-Luft-Raketen her, die es an die russische Armee liefert. Die russischen Behörden haben schwere Waffen an Separatisten in der Ostukraine geliefert und damit zur Destabilisierung der Ukraine beigetragen. Diese Waffen werden von Separatisten eingesetzt, unter anderem zum Abschuss von Flugzeugen. Als staatseigenes Unternehmen trägt Almaz-Antey somit zur Destabilisierung der Ukraine bei.
22.
DOBROLET (alias DOBROLYOT)
Flugliniencode QD
International Highway, House 31, building 1, 141411 Moskau
Dobrolet war ein Tochterunternehmen eines staatseigenen russischen Luftverkehrsunternehmens. Seit der rechtswidrigen Annexion der Krim hat Dobrolet ausschliesslich Flüge zwischen Moskau und Simferopol durchgeführt. Es hat damit der Integration der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim in die Russische Föderation Vorschub geleistet und die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben.
23.
Russische Nationale Handelsbank
295000, Simferopol, Naberezhnaja Str. (Name in Erinnerung an den 60. Jahrestag der Gründung der UdSSR) 34
Nach der rechtswidrigen Annexion der Krim ging die Russische Nationale Handelsbank (RNCB) vollständig in das Eigentum der sogenannten "Republik Krim" über. Im Januar 2017 ging sie in das Eigentum der Föderalen Agentur für die Verwaltung des Staatsbesitzes über, auch bekannt als Rosimushchestvo.
Sie wurde ein dominanter Marktteilnehmer, obwohl sie vor der Annexion auf der Krim keine Rolle spielte. Durch den Erwerb oder die Übernahme von Zweigstellen sich zurückziehender Banken auf der Krim hat die RNCB materiell und finanziell die Massnahmen der russischen Regierung zur Eingliederung der Krim in die Russische Föderation unterstützt und so die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben.
24.
Republik Donezk (Öffentliche Organisation)
Offizielle Informationen:
Öffentliche "Organisation", die Kandidaten für die sogenannten "Wahlen" in der sogenannten "Volksrepublik Donezk" vom 2. November 2014 und 11. November 2018 aufstellte. Diese "Wahlen" verstießen gegen ukrainisches Recht und waren daher rechtswidrig.
Durch die förmliche Teilnahme an den unrechtmäßigen "Wahlen" hat sie daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. Stand nach ihrer Gründung durch Andriy PURGIN unter der Leitung von Alexander ZAKHARCHENKO. Nominierte 2018 Denis PUSHYLIN als Kandidaten für die Funktion des "Oberhaupts" der sogenannten "Volksrepublik Donezk".
25.
Frieden für die Region Lugansk (Mir Luganschine)
Öffentliche "Organisation", die Kandidaten für die sogenannten "Wahlen" in der sogenannten "Volksrepublik Lugansk" vom 2. November 2014 und 11. November 2018 aufstellte. Diese "Wahlen" verstießen gegen ukrainisches Recht und waren daher rechtswidrig.
Durch die förmliche Teilnahme an den unrechtmäßigen "Wahlen" hat sie daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
26.
Freies Donbass ("Free Donbass" alias "Free Donbas", "Svobodny Donbass")
Öffentliche "Organisation", die Kandidaten für die sogenannten "Wahlen" in der sogenannten "Volksrepublik Donezk" vom 2. November 2014 und 11. November 2018 aufstellte. Diese "Wahlen" verstoßen gegen ukrainisches Recht und sind daher unrechtmäßig.
Durch die förmliche Teilnahme an den unrechtmäßigen "Wahlen" hat sie daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
27.
Volksunion (Narodny Soyuz). Öffentliche "Organisation", die Kandidaten für die "Wahlen" in der "Volksrepublik Lugansk" vom 2. November 2014 aufstellte. Diese "Wahlen" verstossen gegen ukrainisches Recht und sind daher unrechtmässig. Durch die förmliche Teilnahme an den unrechtmässigen "Wahlen" hat sie daher aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
28.
Wirtschaftsunion Lugansk (Luganskiy Ekonomicheskiy Soyuz)
Offizielle Informationen:
"Gesellschaftliche Organisation", die Kandidaten für die unrechtmäßigen sogenannten "Wahlen" in der sogenannten "Volksrepublik Lugansk" vom 2. November 2014 und 11. November 2018 aufstellte. Nominierte 2014 einen Kandidaten, Oleg AKIMOV, für die Funktion des "Oberhaupts" der sogenannten "Volksrepublik Lugansk"; 2018 nominierte sie ihn als Mitglied des sogenannten "Volksrates der Volksrepublik Lugansk". Diese "Wahlen" verstießen gegen ukrainisches Recht und waren daher rechtswidrig.
Durch die förmliche Teilnahme an den unrechtmäßigen "Wahlen" hat sie daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
29.
Kosakische Nationalgarde
Bewaffnete Separatistengruppe, die aktiv Handlungen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. Unter der Befehlsgewalt und daher in Verbindung mit der gelisteten Person Nikolay KOZITSYN. Gehört Berichten zufolge zu dem sogenannten "2. Armeekorps" der "Volksrepublik Lugansk".
30.
Sparta-Bataillon
Bewaffnete Separatistengruppe, die aktiv Handlungen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Teil des sogenannten "1. Armeekorps" der "Volksrepublik Donezk". Militäreinheit 08806 genannt. Im November 2017 wurde die Militäreinheit nach dem ermordeten militärischen Anführer der Separatisten, Arsen Pvlov (alias Motorola), benannt.
31.
Somali-Bataillon
Bewaffnete Separatistengruppe, die aktiv Handlungen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Teil des sogenannten "1. Armeekorps" der "Volksrepublik Donezk".
32.
Zarya-Bataillon. Bewaffnete Separatistengruppe, die aktiv Handlungen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Gehört Berichten zufolge zu dem sogenannten "2. Armeekorps" der "Volksrepublik Lugansk".
33.
Prizrak-Brigade
mail@prizrak.info
Telefonnummer: 8985 130 9920
Bewaffnete Separatistengruppe, die aktiv Handlungen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Teil des sogenannten "2. Armeekorps" der "Volksrepublik Lugansk".
Auch 14. motorisiertes Gewehrbataillon genannt.
34.
Oplot-Bataillon; Soziale Medien: http://vk.com/oplot_info. Bewaffnete Separatistengruppe, die aktiv Handlungen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Gehört Berichten zufolge zu dem sogenannten "1. Armeekorps" der "Volksrepublik Donezk".
35.
Kalmius-Bataillon
Bewaffnete Separatistengruppe, die aktiv Handlungen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Teil des sogenannten "1. Armeekorps" der "Volksrepublik Donezk".
36.
"Todesbataillon"
Bewaffnete Separatistengruppe, die aktiv Handlungen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Teil des sogenannten "2. Armeekorps" der "Volksrepublik Lugansk".
37.
Bewegung "NOVOROSSIYA" von Igor STRELKOV
Die Bewegung "Novorossiya"/"Neues Russland" wurde im November 2014 in Russland gegründet und wird von dem russischen Offizier Igor Strelkov/Girkin angeführt (erwiesenermassen Mitarbeiter der Hauptverwaltung für Aufklärung beim Generalstab der Streitkräfte der Russischen Föderation (GRU)).
Gemäss ihrer erklärten Zielsetzung bemüht sie sich um umfassende, wirksame Unterstützung für "Novorossiya", auch durch Hilfestellung für Milizen, die in der Ostukraine kämpfen, und unterstützt damit politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
Steht in Verbindung mit einer Person, die wegen Untergrabung der territorialen Unversehrtheit gelistet ist.
38.
OAO "VO Technopromexport" (OAO "VO TPE") (alias: Open Joint Stock Company "Foreign Economic Association" "Technopromexport")
Adresse: 119019, Moskau, Novyi Arbat str., 15, building 2
Registrierungsdatum: 27.7.1992
Nummer im staatlichen Register: 1067746244026
Steuernummer: 7705713236
Als Vertragspartner der Siemens Gas Turbine Technologies OOO kaufte OAO "VO TPE" Gasturbinen, die erklärtermassen für ein Kraftwerk in Taman, Region Krasnodar, Russische Föderation, bestimmt waren; war als Auftraggeber verantwortlich für die Weitergabe dieser Gasturbinen an OOO "VO TPE", das sie wiederum zwecks Installation auf der Krim weitertransportierte. Dies trägt zur Schaffung einer unabhängigen Stromversorgung für die Krim und Sewastopol mit dem Ziel, deren Abtrennung von der Ukraine voranzutreiben, bei und untergräbt die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine.
39.
OOO "VO Technopromexport" (OOO "VO TPE") (alias: Limited Liability Company "Foreign Economic Association" "Technopromexport")
Adresse: 119019, Moskau, Novyi Arbat str., 15, building 2
Registrierungsdatum: 8.5.2014
Nummer im staatlichen Register: 1147746527279
Steuernummer: 7704863782e
Derzeitiger Eigentümer der Gasturbinen, die ursprünglich von der Siemens Gas Turbine Technologies OOO an OAO "VO TPE" geliefert wurden. OOO "VO TPE" transportierte die Gasturbinen zwecks Installation auf der Krim weiter. Dies trägt zur Schaffung einer unabhängigen Stromversorgung für die Krim und Sewastopol mit dem Ziel, deren Abtrennung von der Ukraine voranzutreiben, bei und untergräbt die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine.
40.
ZAO Interavtomatika (IA) (alias: CJSC "Interavtomatika")
Adresse: 115280, Moskau, Avtozavodskaya st., 14,
Registrierungsdatum: 31.1.1994
Nummer im staatlichen Register: 1037739044111
Steuernummer: 7725056162
Auf Steuerungs- und Kommunikationsanlagen für Kraftwerke spezialisiertes Unternehmen, das Aufträge für Vorhaben zur Errichtung von Kraftwerken und zur Installation von Gasturbinen in Sewastopol und Simferopol in Auftrag übernommen hat. Dies trägt zur Schaffung einer unabhängigen Stromversorgung für die Krim und Sewastopol mit dem Ziel, deren Abtrennung von der Ukraine voranzutreiben, bei und untergräbt die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine.
41.
"Staatseinheitsunternehmen der Republik Krim "Seehandelshäfen Krim""
einschliesslich Zweigstellen:
- Handelshafen Feodosia,
- Fährunternehmen Kerch,
- Handelshafen Kerch.
Kirov-Str. 28
Kerch 298312
Krim
Das "Parlament der Krim" verabschiedete am 17. März 2014 die Entschliessung Nr. 1757-6/14 "über die Verstaatlichung einiger Unternehmen im Besitz der ukrainischen Ministerien für Infrastruktur bzw. Landwirtschaft" und am 26. März 2014 die Entschliessung Nr. 1865-6/14 "über das staatliche Unternehmen "Seehandelshäfen Krim", in der im Namen der "Republik Krim" die Aneignung der Vermögenswerte mehrerer staatlicher Unternehmen erklärt wurde, die zu dem "Staatseinheitsunternehmen der Republik Krim "Seehandelshäfen Krim" verschmolzen wurden. Diese Unternehmen wurden somit von den "Behörden" der Krim effektiv konfisziert und das Unternehmen "Seehandelshäfen Krim" hat von der rechtswidrigen Übertragung der Inhaberschaft profitiert.
42.
AO "Institut Giprostroymost - Sankt Petersburg"
Anschrift: 7 Yablochkova street, St. Petersburg, 197198 Russland
Website: http://gpsm.ru
E-Mail: office@gpsm.ru
AO "Institut Giprostroymost - Sankt-Petersburg" hat sich durch seinen Entwurf am Bau der Kertsch-Brücke beteiligt, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet. Daher unterstützt das Institut die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.
43.
PJSC Mostotrest
Anschrift: 6 Barklaya street, Gebäude Nr. 5 Moskau, 121087 Russland
PJSC Mostotrest hat sich durch seinen staatlichen Wartungsauftrag für die Brücke, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet, aktiv am Bau der Kertsch-Brücke beteiligt. Darüber hinaus ist der Eigentümer des Unternehmens (Arkady Rotenberg) eine Person, die bereits für die ukrainische Souveränität untergrabende Handlungen benannt wurde (Person Nr. 92 im Anhang dieses Beschlusses). Daher unterstützt das Unternehmen die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.
44.
JSC Zaliv Shipyard
Anschrift: 4 Tankistov street, 298310 Kerch, Krim
JSC Zaliv Shipyard hat sich aktiv am Bau der neuen Eisenbahn zur Kertsch-Brücke beteiligt, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet. Daher unterstützt das Unternehmen die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.
45.
Stroygazmontazh Corporation (SGM Group)
Anschrift: Prospect Vernadskogo 53, Moskau, 119415 Russland
Website: www.ooosgm.com
Stroygazmontazh Corporation (SGM Group) hat sich durch seinen öffentlichen Auftrag für den Bau der Brücke, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet, aktiv am Bau der Kertsch-Brücke beteiligt.
Darüber hinaus ist der Eigentümer des Unternehmens (Arkady Rotenberg) eine Person, die bereits für die ukrainische Souveränität untergrabende Handlungen benannt wurde (Person Nr. 92 im Anhang dieses Beschlusses). Daher unterstützt das Unternehmen die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.
46.
Stroygazmontazh Most OOO
Anschrift: Barklaya street 6, building 7, Moskau, 121087 Russland
Registernummer: 1157746088170
Steuernummer: 7730018980
E-Mail: kerch-most@yandex.ru
Stroygazmontazh Most OOO ist eine Tochtergesellschaft der Baubetreuungsgesellschaft Stroygazmontazh, die das Bauprojekt der Brücke über die Strasse von Kertsch leitet. Darüber hinaus ist der Eigentümer des Unternehmens (Arkady Rotenberg) eine Person, die bereits für die ukrainische Souveränität untergrabende Handlungen benannt wurde (Person Nr. 92 im Anhang dieses Beschlusses). Daher unterstützt das Unternehmen die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.
47.
CJSC VAD
AKTSIONERNOE OBSHCHESTVO VAD
Anschrift: 133, Chernyshevskogo street, Vologda, Vologodskaya Oblast, 160019 Russland
122 Grazhdanskiy Prospect, suite 5, Liter A, St. Petersburg, 195267 Russland
Registernummer: 1037804006811 (Russland)
Steuernummer: 7802059185
Website: www.zaovad.com
E-Mail: office@zaovad.com
CJSC VAD ist der Hauptauftragnehmer für den Bau der Tavrida-Schnellstrasse auf der Halbinsel Krim, der Strasse über die Kertsch-Brücke und der Zufahrtsstrassen dazu. Die Schnellstrasse Tavrida wird voraussichtlich Beförderungen auf die Halbinsel Krim durch ein Netz neu gebauter Strassen, die als Hauptverbindung zur Kertsch-Brücke dienen, ermöglichen. Daher unterstützt CJSC VAD die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.

1   Ingress abgeändert durch LGBl. 2018 Nr. 170.

2   Art. 3 abgeändert durch LGBl. 2014 Nr. 292.

3   SR 946.202.1. Anhang 2 und 3 GKV sind abrufbar unter folgender Internetadresse des SECO: www.seco.admin.ch (>Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen > Exportkontrollen und Sanktionen > Industrieprodukte (Dual-Use) und besondere militärische Güter (Licensing) > Rechtliche Grundlagen und Güterlisten (Anhänge)).

4   Art. 3a eingefügt durch LGBl. 2015 Nr. 185.

5   Art. 4 abgeändert durch LGBl. 2015 Nr. 75.

6   Art. 6 abgeändert durch LGBl. 2015 Nr. 75.

7   Art. 7 Abs. 3 abgeändert durch LGBl. 2015 Nr. 75.

8   Art. 8 abgeändert durch LGBl. 2015 Nr. 75.

9   Art. 13 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2015 Nr. 185.

10   Art. 15 abgeändert durch LGBl. 2014 Nr. 292.

11   Art. 15a eingefügt durch LGBl. 2014 Nr. 292.

12   Inkrafttreten: 21. November 2014 (LGBl. 2014 Nr. 292).

13   Art. 15b eingefügt durch LGBl. 2015 Nr. 75.

14   Anhang 1 abgeändert durch LGBl. 2014 Nr. 292.

15   Anhang 1a abgeändert durch LGBl. 2015 Nr. 75.

16   Anhang 3 abgeändert durch LGBl. 2014 Nr. 298, LGBl. 2014 Nr. 324, LGBl. 2015 Nr. 59, LGBl. 2015 Nr. 95, LGBl. 2015 Nr. 248, LGBl. 2016 Nr. 98, LGBl. 2016 Nr. 312, LGBl. 2016 Nr. 379, LGBl. 2017 Nr. 91, LGBl. 2017 Nr. 212, LGBl. 2017 Nr. 253, LGBl. 2017 Nr. 329, LGBl. 2018 Nr. 57, LGBl. 2018 Nr. 90, LGBl. 2018 Nr. 170, LGBl. 2018 Nr. 187, LGBl. 2018 Nr. 458, LGBl. 2019 Nr. 11 und LGBl. 2019 Nr. 79.