612.725.2
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2017 Nr. 202 ausgegeben am 8. August 2017
Finanzbeschluss
vom 7. Juni 2017
über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Subventionierung einer Langsamverkehrsbrücke zwischen Vaduz und Buchs über den Rhein im Bereich Rheinau - Obere Rüttigasse
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 7. Juni 2017 beschlossen:1
Art. 1
Für die Subventionierung einer Langsamverkehrsbrücke über den Rhein zwischen Vaduz und Buchs im Bereich Rheinau - Obere Rüttigasse wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 1 098 500 Franken bewilligt.
Art. 2
Der Investitionskostenbeitrag (Preisbasis April 2016) wird dem Baukostenindex angepasst und ist erstmals mit dem Baukostenindex 2016/2017 indexierbar.
Art. 3
Der Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 26/2017