612.837.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020 Nr. 101 ausgegeben am 20. März 2020
Finanzbeschluss
vom 20. März 2020
über die Gewährung eines ausserordentlichen Landesbeitrags an die Liechtensteinische Arbeitslosenversicherungskasse
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 20. März 2020 beschlossen:1
Art. 1
Landesbeitrag
Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus auf die Liechtensteinische Arbeitslosenversicherungskasse wird dieser ein ausserordentlicher Landesbeitrag in Höhe von 50 000 000 Franken ausgerichtet.
Art. 2
Nachtragskredit
Für den Landesbeitrag gemäss Art. 1 wird für das Jahr 2020 ein Nachtragskredit in Höhe von 50 000 000 Franken genehmigt.
Art. 3
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am 23. März 2020 in Kraft.
Der Landtag hat diesen Finanzbeschluss als dringlich erklärt.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 22/2020