935.511.11
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020 Nr. 187 ausgegeben am 5. Juni 2020
Verordnung
vom 5. Juni 2020
über befristete Massnahmen für Spielbanken im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19)
Aufgrund von Art. 98 des Geldspielgesetzes (GSG) vom 30. Juni 2010, LGBl. 2010 Nr. 235, verordnet die Regierung:
Art. 1
Gegenstand
Diese Verordnung legt befristete Massnahmen für Spielbanken im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) fest.
Art. 2
Spielangebote und Gratisspielmarken
Während der Geltungsdauer dieser Verordnung gilt Folgendes:
a) Art. 10 Abs. 2 der Spielbankenverordnung findet keine Anwendung.
b) Es dürfen keine Gratisspielmarken (Gratisspieleinsätze) ausgegeben werden.
Art. 3
Inkrafttreten und Geltungsdauer
Diese Verordnung tritt am 6. Juni 2020 in Kraft und gilt bis zum 5. Juli 2020.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef