946.225.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2021 Nr. 104 ausgegeben am 19. März 2021
Verordnung
vom 16. März 2021
über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen zur Bekämpfung schwerer Menschenrechtsverletzungen und -verstösse
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug der Beschlüsse des Rates der Europäischen Union vom 7. Dezember 2020 (GASP) 2020/1999 und vom 2. März 2021 (GASP) 2021/372 verordnet die Regierung:
I. Zwangsmassnahmen
Art. 1
Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
1) Gesperrt sind Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die sich im Eigentum oder unter direkter oder indirekter Kontrolle befinden von:
a) im Anhang aufgeführten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen;
b) natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen, die im Namen oder auf Anweisung der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Bst. a handeln;
c) Unternehmen und Organisationen, die sich im Eigentum oder unter Kontrolle der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Bst. a oder b befinden.
2) Es ist verboten, den von der Sperrung nach Abs. 1 betroffenen natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen Gelder zu überweisen oder Gelder und wirtschaftliche Ressourcen sonst wie direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen.
3) Die Regierung kann Zahlungen aus gesperrten Konten, Übertragungen gesperrter Vermögenswerte sowie die Freigabe gesperrter wirtschaftlicher Ressourcen ausnahmsweise bewilligen zur:
a) Vermeidung von Härtefällen;
b) Erfüllung bestehender Verträge;
c) Erfüllung von Forderungen, die Gegenstand einer bestehenden gerichtlichen, administrativen oder schiedsgerichtlichen Massnahme oder Entscheidung sind;
d) Bezahlung angemessener Honorare und Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen;
e) Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemässige Verwahrung oder Verwaltung gesperrter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen;
f) Erfüllung amtlicher Zwecke von diplomatischen oder konsularischen Missionen oder internationalen Organisationen;
g) Bereitstellung humanitärer Hilfe; oder
h) Wahrung liechtensteinischer Interessen.
4) Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 2
Begriffsbestimmungen
In dieser Verordnung bedeuten:
a) Gelder: finanzielle Vermögenswerte, einschliesslich Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Geldanweisungen oder andere Zahlungsmittel, Guthaben, Schulden und Schuldverpflichtungen, Wertpapiere und Schuldtitel, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe, Derivate; Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten; Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien oder andere finanzielle Zusagen; Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungen, Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen und jedes andere Finanzierungsinstrument für Exporte;
b) Sperrung von Geldern: die Verhinderung jeder Handlung, welche die Verwaltung oder die Nutzung der Gelder ermöglicht, mit Ausnahme von normalen Verwaltungshandlungen von Banken und Wertpapierfirmen;
c) wirtschaftliche Ressourcen: Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, insbesondere Immobilien und Luxusgüter, mit Ausnahme von Geldern;
d) Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen: die Verhinderung der Verwendung wirtschaftlicher Ressourcen zum Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, einschliesslich des Verkaufs, des Vermietens oder des Verpfändens solcher Ressourcen.
Art. 3
Ein- und Durchreiseverbot
1) Die Einreise nach und die Durchreise durch Liechtenstein sind den im Anhang aufgeführten natürlichen Personen verboten.
2) Die Regierung kann Ausnahmen gewähren:
a) aus erwiesenen humanitären Gründen;
b) zwecks Teilnahme an Tagungen internationaler Gremien, an internationalen Konferenzen oder an einem politischen Dialog betreffend die Beendigung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen und -verstösse sowie die Förderung der Menschenrechte;
c) wenn die Ein- oder Durchreise zur Durchführung eines Gerichtsverfahrens erforderlich ist; oder
d) zur Wahrung liechtensteinischer Interessen.
3) Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind beim Ausländer- und Passamt einzureichen.
Art. 4
Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
Es ist verboten, Forderungen zu erfüllen, wenn sie auf einen Vertrag oder ein Geschäft zurückzuführen sind, dessen Durchführung durch Massnahmen nach dieser Verordnung direkt oder indirekt verhindert oder beeinträchtigt wurde; dieses Verbot gilt für Forderungen:
a) von im Anhang aufgeführten Personen, Unternehmen und Organisationen;
b) von natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen, die im Auftrag von unter Bst. a erwähnten Personen, Unternehmen und Organisationen handeln.
II. Vollzug und Strafbestimmungen
Art. 5
Kontrolle und Vollzug
1) Die Stabsstelle FIU überwacht den Vollzug der Zwangsmassnahmen nach Art. 1 und 4. Sie prüft insbesondere die Gesuche um Ausnahmebewilligungen und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit ihrer Empfehlung an die Regierung weiter.
2) Das Ausländer- und Passamt überwacht den Vollzug des Ein- und Durchreiseverbots nach Art. 3. Es prüft insbesondere die Gesuche um Ausnahmebewilligungen und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit seiner Empfehlung an die Regierung weiter.
3) Die zuständigen liechtensteinischen Behörden ergreifen die für die Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen notwendigen Massnahmen, zum Beispiel die Anmerkung einer Verfügungssperre im Grundbuch oder die Pfändung oder Versiegelung von Luxusgütern.
Art. 6
Meldepflichten
1) Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten oder von wirtschaftlichen Ressourcen wissen, von denen anzunehmen ist, dass sie unter die Sperrung nach Art. 1 Abs. 1 fallen, müssen dies der Stabsstelle FIU unverzüglich melden.
2) Die Meldungen müssen die Namen der Begünstigten sowie Gegenstand und Wert der gesperrten Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen enthalten.
Art. 7
Strafbestimmungen
1) Wer gegen Art. 1, 3 oder 4 verstösst, wird nach Art. 10 ISG bestraft.
2) Wer gegen Art. 6 verstösst, wird nach Art. 11 ISG bestraft.
III. Schlussbestimmung
Art. 8
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef
Anhang1
(Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 4)
Natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Massnahmen nach Art. 1, 3 und 4 richten
A. Natürliche Personen
 
Name
Angaben zur Identität
Gründe
1.
Alexander (Alexandr)
Petrovich KALASHNIKOV
Position(en): Ehemaliger
Direktor des russischen
Föderalen Strafvollzugsdienstes (FSIN)
Geburtsdatum: 27.1.1964
Geburtsort:
Tatarsk, Region/Oblast Nowosibirsk, Russische SFSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Alexander Kalashnikov war vom 8. Oktober 2019 bis zum 25. November 2021 Direktor des russischen Föderalen Strafvollzugsdienstes (FSIN). In dieser Funktion beaufsichtigte er sämtliche Tätigkeiten des FSIN. In seiner Eigenschaft als Direktor des FSIN war er für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland verantwortlich, einschliesslich willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen.
Im Fall Alexej Nawalny, der sich nach einer Vergiftung durch einen toxischen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe (von September 2020 bis Januar 2021) in Deutschland erholte, hat der FSIN am 28. Dezember 2020 gefordert, dass dieser unverzüglich vor einem Bewährungshelfer erscheint, anderenfalls drohe ihm eine Haftstrafe wegen Verletzung einer Bewährungsstrafe nach einer Verurteilung wegen Betrugs. Diese Verurteilung wegen Betrugs war vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2018 für willkürlich und unfair erklärt worden. Am 17. Januar 2021 nahmen auf Anordnung von Alexander Kalashnikov Angehörige des FSIN Alexej Nawalny bei dessen Ankunft auf dem Moskauer Flughafen fest.
Die Festnahme von Alexej Nawalny wird mit einem Urteil des Stadtgerichts Chimki begründet, das wiederum auf Ersuchen des FSIN ergangen ist. Bereits Ende Dezember 2020 forderte der FSIN, dass die Bewährungsstrafe Alexej Nawalnys durch ein Gericht in eine Haftstrafe umgewandelt wird. Am 17. Februar 2021 wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Regierung der Russischen Föderation an, Alexej Nawalny freizulassen.
2.
Alexander (Alexandr) Ivanovich BASTRYKIN
Position(en): Leiter des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 27.8.1953
Geburtsort: Pskow, Russische SFSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Alexander Bastrykin hat seit Januar 2011 (und kommissarisch von Oktober bis Dezember 2010) die Funktion des Leiters des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation (im Folgenden "Komitee") inne. In dieser Funktion beaufsichtigt er sämtliche Tätigkeiten des Komitees. Offiziell hat den Vorsitz des Komitees der russische Präsident inne. In seiner Eigenschaft als Leiter des Komitees ist Alexander Bastrykin für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland verantwortlich, einschliesslich willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen.
Alexander Bastrykin ist für breit angelegte und systematische Kampagnen des Komitees zur Unterdrückung der russischen Opposition verantwortlich, die sich gegen deren Mitglieder richten und bei denen gegen diese ermittelt wird. Am 29. Dezember 2020 hat das Komitee Ermittlungen gegen den Oppositionsführer Alexej Nawalny eingeleitet und ihn der Unterschlagung grosser Summen beschuldigt. Alexej Nawalny und andere hatten in den 2000er Jahren Artikel darüber veröffentlicht, dass Alexander Bastrykin Eigentümer des tschechischen Immobilienunternehmens LAW Bohemia ist.
3.
Igor Viktorovich KRASNOV
Position(en): Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 24. 12.1975
Geburtsort: Archangelsk, Russische SFSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Igor Krasnov ist seit dem 22. Januar 2020 Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation und ist der ehemalige stellvertretende Leiter des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation. In seiner Funktion als Generalstaatsanwalt beaufsichtigt er die Staatsanwaltschaften in der Russischen Föderation, die Sonderstaatsanwaltschaften und die militärische Staatsanwaltschaft. In seiner Eigenschaft als Generalstaatsanwalt ist er für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, einschliesslich willkürlicher Festnahmen von Demonstranten, sowie für die weit verbreitete und systematische Unterdrückung des Rechts auf friedliche Versammlung und der Vereinigungsfreiheit sowie der Meinungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäusserung.
Vor den Protesten vom 23. Januar 2021 warnte die Generalstaatsanwaltschaft, dass Personen, die an diesen Protesten teilnehmen, zur Verantwortung gezogen würden. Darüber hinaus hat die Generalstaatsanwaltschaft gefordert, dass der Föderale Dienst für die Überwachung des Bereichs Kommunikation, Informationstechnologie und Massenkommunikation (Roskomnadzor) den Zugang zu den Websites und den Konten der Opposition in sozialen Netzen, die Informationen über die geplanten Versammlungen von Alexej Nawalnys Unterstützern enthalten, einschränkt. Am 29. Januar 2021 forderte die Generalstaatsanwaltschaft erneut von Roskomnadzor, den Zugang zu den Websites und den Konten der Opposition in sozialen Netzen einzuschränken - dieses Mal im Vorfeld der Proteste der Nawalny Anhänger vom 30. und 31. Januar 2021. Es wurden Warnungen an Internetfirmen (Facebook, TikTok, Twitter, Google, Mail.ru-Gruppe) versandt. Die Generalstaatsanwaltschaft kündigte darüber hinaus an, dass Teilnehmer dieser Demonstrationen strafrechtlich verfolgt würden.
Die Generalstaatsanwaltschaft unterstützte die Forderung des russischen Föderalen Strafvollzugsdienstes (FSIN), die Bewährungsstrafe gegen Alexej Nawalny infolge eines Falles mutmasslichen Betrugs in eine Haftstrafe umzuwandeln. Obwohl seine Verurteilung in diesem Fall vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2018 für willkürlich und unfair erklärt worden war, wurde Alexej Nawalny bei seiner Ankunft am Flughafen Moskau am 17. Januar 2021 verhaftet.
4.
Viktor Vasilievich (Vasilyevich) ZOLOTOV
Position(en): Direktor des Föderalen Dienstes der Nationalgarde der Russischen Föderation (Rosgwardija)
Geburtsdatum: 27.1.1954
Geburtsort: Sassowo, Russische SFSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Viktor Zolotov ist seit dem 5. April 2016 Direktor des Föderalen Dienstes der Nationalgarde der Russischen Föderation (Rosgwardija) und somit Oberbefehlshaber der Nationalgarde der Russischen Föderation und Befehlshaber von OMON, der mobilen Sondereinheit von Rosgwardija. In dieser Funktion beaufsichtigt er sämtliche Tätigkeiten der Einsatzkräfte von Rosgwardija und OMON. In dieser Funktion beaufsichtigt er sämtliche Tätigkeiten der Einsatzkräfte von Rosgwardija und OMON. In seiner Eigenschaft als Direktor von Rosgwardija ist er für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland verantwortlich, einschliesslich willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen sowie systematischer und weit verbreiteter Verletzungen des Rechts auf friedliche Versammlung und der Vereinigungsfreiheit, insbesondere durch die brutale Unterdrückung von Protesten und Demonstrationen.
Rosgwardija wurde eingesetzt, um die Demonstrationen zur Unterstützung von Nawalny, die am 23. Januar und 21. April 2021 stattfanden, zu unterdrücken, und es wurde berichtet, dass viele der Offiziere von OMON und der Nationalgarde brutal und gewalttätig gegen die Protestierenden vorgingen. Die Sicherheitskräfte gingen gezielt und aggressiv gegen Dutzende von Journalisten vor, so auch gegen die Korrespondentin Kristina Safronowa vom Nachrichtenportal Meduza, die von einem OMON-Offizier geschlagen wurde, und die Journalistin Jelisaweta Kirpanowa von der Zeitung Nowaja Gaseta, die nach einem Schlag mit einem Polizeiknüppel eine blutende Kopfwunde davontrug. Während der Proteste vom 23. Januar 2021 nahmen die Sicherheitskräfte willkürlich mehr als 300 Minderjährige fest.
5.
ZHU Hailun
Position(en): Mitglied des 13. Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China (für die Legislaturperiode 2018-2023), Vertreter des
Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang (Xinjiang Uyghur Autonomous Region - XUAR); Mitglied des Ausschusses des Nationalen Volkskongresses für Überwachungs- und Justizielle Angelegenheiten (seit dem 19. März 2018).
 
Ehemaliger Sekretär des Ausschusses für Politik und Recht des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang (XUAR) und ehemaliger stellvertretender Sekretär des Parteikomitees des XUAR (2016-2019). Ehemaliger stellvertretender Leiter des ständigen Ausschusses des 13. Volkskongresses des XUAR, einer regionalen gesetzgebenden Einrichtung (von 2019 bis zum 5. Februar 2021, er war jedoch bis mindestens März 2021 noch aktiv). Mitglied des 13. Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China (für die Legislaturperiode 2018-2023), Vertreter des XUAR. Seit dem 19. März 2018 Mitglied des Ausschusses des Nationalen Volkskongresses für Überwachungs- und Justizielle Angelegenheiten.
Als Sekretär des Ausschusses für Politik und Recht des XUAR (2016-2019) war Zhu Hailun für die Wahrung der internen Sicherheit und die Rechtsdurchsetzung im XUAR verantwortlich. Als solcher hatte er eine politische Schlüsselposition bei der Aufsicht und Umsetzung eines gegen Uiguren und Angehörige anderer muslimischer ethnischer Minderheiten gerichteten gross angelegten Überwachungs-, Internierungs- und Indoktrinationsprogramms inne. Zhu Hailun wird als ‚Architekt‘ dieses Programms bezeichnet. Aus diesem Grund ist er für schwere Menschenrechtsverletzungen in China verantwortlich, insbesondere für die willkürliche Masseninternierung von Uiguren und Angehörigen anderer muslimischer ethnischer Minderheiten.
Als stellvertretender Leiter des ständigen Ausschusses des 13. Volkskongresses des XUAR (von 2019 bis zum 5. Februar 2021) hat Zhu Hailun weiterhin entscheidenden Einfluss im XUAR genommen, wo das gegen Uiguren und Angehörige anderer muslimischer ethnischer Minderheiten gerichtete, gross angelegte Überwachungs-, Internierungs- und Indoktrinationsprogramm weiterhin durchgeführt wird.
6.
WANG Junzheng
Position(en): Parteisekretär der Kommunistischen Partei Chinas im
Autonomen Gebiet Tibet; ehemaliger
Parteisekretär des Xinjiang Produktions- und Aufbau-Korps (Xinjiang Production and Construction Corps - XPCC) und stellvertretender Sekretär des Parteikomitees des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang in China (Xinjiang Uyghur Autonomous Region - XUAR); Politikkommissar des XPCC und Geschäftsführer der China
Xinjian Group
Geburtsdatum: Mai 1963
Geburtsort:
Linyi, Shandong (China)
Staatsangehörigkeit: chinesisch
Geschlecht: männlich
Parteisekretär der Kommunistischen Partei Chinas im Autonomen Gebiet Tibet seit Oktober 2021. Ehemaliger Parteisekretär des Xinjiang Produktions- und Aufbau-Korps (XPCC) und stellvertretender Sekretär des Parteikomitees des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang in China (XUAR) von April 2020 bis Oktober 2021 sowie von Mai 2020 bis Oktober 2021 Politikkommissar des XPCC. Ehemaliger Sekretär des Ausschusses für Politik und Recht des XUAR von Februar 2019 bis September 2020. Wang Junzheng hatte auch andere führende Positionen im XPCC inne.
Das XPCC ist eine staatseigene wirtschaftliche und paramilitärische Organisation im XUAR, die als Verwaltungsbehörde fungiert und die wirtschaftlichen Tätigkeiten in Xinjiang kontrolliert.
Wang Junzheng war als Parteisekretär und Politikkommissar des XPCC an der Aufsicht über alle durch das XPCC durchgeführten Massnahmen beteiligt. In dieser Position war er für schwere Menschenrechtsverletzungen in China verantwortlich, insbesondere für die massenhafte willkürliche Internierung und erniedrigende Behandlung von Uiguren und Angehörigen anderer muslimischer ethnischer Minderheiten sowie systematische Verstösse gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit dieser Menschen - beispielsweise im Zuge der Durchführung des gegen Uiguren und Angehörige anderer muslimischer ethnischer Minderheiten gerichteten gross angelegten Überwachungs-, Internierungs- und Indoktrinationsprogramms des XPCC.
Er war ebenfalls dafür verantwortlich, dass das XPCC Uiguren und Angehörige anderer muslimischer ethnischer Minderheiten systematisch als Zwangsarbeiter, insbesondere auf Baumwollfeldern, einsetzt.
Wang Junzheng war als stellvertretender Sekretär des Parteikomitees des XUAR an der Aufsicht über alle in Xinjiang durchgeführten Sicherheitsmassnahmen verantwortlich, einschliesslich des genannten, gegen Uiguren und Angehörige anderer muslimischer ethnischer Minderheiten gerichteten Programms. Als Sekretär des Ausschusses für Politik und Recht des XUAR von Februar 2019 bis September 2020 war Wang Junzheng für die Wahrung der internen Sicherheit und die Rechtsdurchsetzung im XUAR verantwortlich. Als solcher hatte er eine politische Schlüsselposition bei der Aufsicht und Umsetzung des genannten Programms inne.
7.
WANG
Mingshan
Position(en): Mitglied des ständigen Ausschusses des Parteikomitees des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang (Xinjiang Uyghur Autonomous Region - XUAR) und Sekretär des Ausschusses für Politik und Recht des XUAR
Geburtsdatum: Januar 1964
Geburtsort: Wuwei, Gansu (China)
Staatsangehörigkeit: chinesisch
Geschlecht: männlich
Seit September 2020 Mitglied des ständigen Ausschusses des Parteikomitees des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang (XUAR) und Sekretär des Ausschusses für Politik und Recht des XUAR. Ehemaliger Direktor und stellvertretender Parteisekretär des Büros für Öffentliche Sicherheit von Xinjiang (Xinjiang Public Security Bureau - XPSB) von 2017 bis Januar 2021.
Seit September 2020 ist Wang Mingshan als Sekretär des Ausschusses für Politik und Recht des XUAR für die Wahrung der internen Sicherheit und die Rechtsdurchsetzung im XUAR verantwortlich. Als solcher hat er eine politische Schlüsselposition bei der Aufsicht eines gegen Uiguren und Angehörige anderer muslimischer ethnischer Minderheiten gerichteten gross angelegten Überwachungs-, Internierungs- und Indoktrinationsprogramms inne.
Als ehemaliger Direktor und stellvertretender Parteisekretär des XPSB (von 2017 bis Januar 2021) hatte er eine Schlüsselposition im Sicherheitsapparat von Xinjiang inne und war direkt für die Umsetzung des genannten Programms zuständig. Insbesondere hat das XPSB die integrierte Plattform für gemeinsame Operationen (Integrated Joint Operations Platform - IJOP) eingesetzt, ein Big-Data-Programm, das dafür genutzt wird, Millionen Uiguren in der Region Xinjiang zu verfolgen und die als ‚potenziell gefährlich‘ erachteten Personen für die Verbringung in Internierungslager zu kennzeichnen.
In seiner derzeitigen Position und aufgrund seiner früheren Funktionen ist Wang Mingshan für schwere Menschenrechtsverletzungen in China verantwortlich, insbesondere für die willkürliche Masseninternierung und die erniedrigende Behandlung von Uiguren und Angehörigen anderer muslimischer ethnischer Minderheiten sowie für systematische Verletzungen ihrer Religions- und Weltanschauungsfreiheit
8.
CHEN
Mingguo
Position(en): Direktor des Büros für
öffentliche
Sicherheit von Xinjiang
(Xinjiang Public Security Bureau - XPSB) und stellvertretender Vorsitzender der Volksregierung des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang (Xinjiang Uyghur Autonomous Region - XUAR)
Geburtsdatum: Oktober 1966
Geburtsort:
Yilong, Sichuan (China)
Staatsangehörigkeit: chinesisch
Geschlecht: männlich
Seit Januar 2021 Direktor des Büros für öffentliche Sicherheit von Xinjiang (XPSB) und stellvertretender Vorsitzender der Volksregierung des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang
Als Direktor des XPSB hat Chen Mingguo eine Schlüsselposition im Sicherheitsapparat von Xinjiang inne und ist direkt an der Umsetzung eines gegen Uiguren und Angehörige anderer muslimischer ethnischer Minderheiten gerichteten gross angelegten Überwachungs-, Internierungs- und Indoktrinationsprogramms beteiligt. Insbesondere hat das XPSB die integrierte Plattform für gemeinsame Operationen (Integrated Joint Operations Platform - IJOP) eingesetzt, ein Big-Data-Programm, das dafür genutzt wird, Millionen Uiguren in der Region Xinjiang zu verfolgen und die als ‚potenziell gefährlich‘ erachteten Personen für die Verbringung in Internierungslager zu kennzeichnen. Chen Mingguo ist daher für schwere Menschenrechtsverletzungen in China verantwortlich, insbesondere für willkürliche Inhaftierungen und die erniedrigende Behandlung von Uiguren und Angehörigen anderer muslimischer ethnischer Minderheiten sowie für systematische Verletzungen ihrer Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
9.
JONG
Kyong-thaek (alias CHO’NG, Kyo’ng-t’aek)
Position(en): Direktor des allgemeinen Politbüros der koreanischen Volksarmee; ehemaliger Minister für Staatssicherheit der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK)
Geburtsdatum: zwischen dem 1.1.1961 und dem 31.12.1963
Staatsangehörigkeit: Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK)
Geschlecht: männlich
Jong Kyong-thaek ist der Direktor des allgemeinen Politbüros der koreanischen Volksarmee. Von 2017 bis 2022 war er Minister für Staatssicherheit der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK). Das Ministerium für Staatssicherheit der DVRK ist eine der Institutionen, die massgeblich für die Umsetzung der repressiven Sicherheitspolitik der DVRK verantwortlich sind, wobei ein Schwerpunkt auf der Ermittlung und Unterdrückung von Kritik an der Politik, von Einflüssen "subversiver" Informationen aus dem Ausland und von jeglichem anderen Verhalten, das als ernsthafte politische Gefahr für das politische System und die Führung erachtet wird.
Als ehemaliger Minister für Staatssicherheit ist Jong Kyong-thaek für schwere Menschenrechtsverletzungen in der DVRK verantwortlich, insbesondere für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen, das Verschwindenlassen von Personen und willkürliche Festnahmen oder Inhaftierungen sowie für weitverbreitete Zwangsarbeit und sexuelle Gewalt gegen Frauen.
10.
RI Yong Gil (alias RI Yong Gi, RI Yo’ng-kil, YI Yo’ng-kil)
Position(en): Verteidigungsminister der
Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK)
Rang:
Vizemarschall
Geburtsdatum: 1955
Staatsangehörigkeit: Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK)
Geschlecht: männlich
Ri Yong Gil ist Verteidigungsminister der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK). Von Januar 2021 bis Juni oder Juli 2021 war er Minister für soziale Sicherheit. Zwischen 2018 und Januar 2021 war er Generalstabschef der koreanischen Volksarmee. Am 14. April 2022 wurde er zum Vizemarschall der koreanischen Volksarmee befördert.
Als Verteidigungsminister ist Ri Yong Gil für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, die auch von Mitgliedern des militärischen Sicherheitskommandos und anderer Einheiten der koreanischen Volksarmee begangen wurden.
Das Ministerium für soziale Sicherheit der DVRK (ehemals bekannt als Ministerium für Volkssicherheit oder Ministerium für die öffentliche Sicherheit) und das militärische Sicherheitskommando sind Institutionen, die massgeblich für die Umsetzung der repressiven Sicherheitspolitik der DVRK verantwortlich sind, einschliesslich der Befragung und Bestrafung von Personen, die "illegal" aus der DVRK flüchten. Das Ministerium für soziale Sicherheit ist über seine Gefängnisbehörde insbesondere für das Betreiben von Straflagern und Arbeitslagern für Kurzinhaftierungen verantwortlich, in denen Gefangene/Inhaftierte vorsätzlichem Aushungern und anderen unmenschlichen Behandlungen ausgesetzt sind.
Als ehemaliger Minister für soziale Sicherheit ist Ri Yong Gil für schwere Menschenrechtsverletzungen in der DVRK verantwortlich, insbesondere für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen, das Verschwindenlassen von Personen und willkürliche Festnahmen oder Inhaftierungen sowie für weitverbreitete Zwangsarbeit und sexuelle Gewalt gegen Frauen.
Als ehemaliger Generalstabschef der koreanischen Volksarmee ist Ri Yong Gil auch für die weit verbreiteten schweren Menschenrechtsverletzungen, die die koreanische Volksarmee begangen hat, verantwortlich.
11.
Aufgehoben
 
 
12.
Abderrahim
AL-KANI (alias Abdul-Rahim AL-KANI,
Abd-al-Rahim AL-KANI,
Abdel Rahim KHALIFA
Abdel Rahim AL-SHAQAQI)
Position(en): Mitglied der Kanijat-Miliz
Geburtsdatum: 7.9.1997
Staatsangehörigkeit: libysch
Reisepass-Nr.: PH3854LY
Personalausweis-Nr.: 119970331820
Geschlecht: männlich
Abderrahim Al-Kani ist ein wichtiges Mitglied der Kanijat-Miliz und Bruder des Anführers der Kanijat-Miliz, Mohammed Khalifa Al-Khani (im Juli 2021 verstorben). Die Kanijat-Miliz hatte zwischen 2015 und Juni 2020 die Kontrolle über die libysche Stadt Tarhuna.
Abderrahim Al-Kani ist für die interne Sicherheit der Kanijat-Miliz zuständig. In dieser Funktion ist er für schwere Menschenrechtsverletzungen in Libyen verantwortlich, insbesondere aussergerichtliche Tötungen und das Verschwindenlassen von Personen in Tarhuna zwischen 2015 und Juni 2020.
Abderrahim Al-Kani und die Kanijat-Miliz sind Anfang Juni 2020 aus Tarhuna in den Osten Libyens geflüchtet. Seitdem sind in Tarhuna mehrere Massengräber entdeckt worden, die der Kanijat-Miliz zugeschrieben werden.
13.
Aiub
Vakhaevich KATAEV (alias Ayubkhan
Vakhaevich KATAEV)
Position(en): Ehemaliger Abteilungsleiter des Innenministeriums der Russischen Föderation in der Stadt Argun in der Republik Tschetschenien.
Geburtsdatum: 1.12.1980 oder 1.12.1984
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Bis 2018 Abteilungsleiter des Innenministeriums der Russischen Föderation in der Stadt Argun in der Republik Tschetschenien.
In seiner Funktion als Abteilungsleiter des Innenministeriums der Russischen Föderation in Argun überwachte Aiub Kataev die Tätigkeiten der lokalen Staatssicherheits- und Polizeibehörden. In dieser Position überwachte er persönlich die weit verbreitete und systematische Verfolgung in Tschetschenien, die 2017 begonnen hat. Die Unterdrückung richtet sich gegen lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen (LGBTI), Personen, von denen angenommen wird, dass sie zu LGBTI-Gruppen gehören, und andere Personen, die verdächtigt werden, in Opposition gegen den Staatschef der Republik Tschetschenien, Ramzan Kadyrov, zu stehen. Aiub Kataev und ehemals unter seinem Befehl stehende Kräfte sind für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland verantwortlich, insbesondere für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung sowie willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen und aussergerichtliche oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen.
Zahlreichen Zeugen zufolge hat Aiub Kataev persönlich die Folterung von Inhaftierten überwacht und sich daran beteiligt.
14.
Abuzaid (Abuzayed) Dzhandarovich VISMURADOV
Position(en): Ehemaliger Befehlshaber der Einheit ‚Terek‘ der Spezialeinsatzkräfte (SOBR), stellvertretender Ministerpräsident der Republik Tschetschenien, inoffizieller Leibwächter des Staatschefs der Republik Tschetschenien, Ramzan Kadyrov
Geburtsdatum: 24.12.1975
Geburtsort: Akhmat-Yurt/Khosi-Yurt, ehemalige Tschetscheno-Inguschische Autonome
Sozialistische Sowjetrepublik (ASSR), jetzt Republik Tschetschenien (Russische
Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Ehemaliger Befehlshaber der Einheit ‚Terek‘ der Spezialeinsatzkräfte (SOBR). Seit dem 23. März 2020 stellvertretender Ministerpräsident der Republik Tschetschenien. Inoffizieller Leibwächter des Staatschefs der Republik Tschetschenien, Ramzan Kadyrov.
Abuzaid Vismuradov war von März 2012 bis März 2020 Befehlshaber der Einheit ‚Terek‘ der SOBR. In dieser Position überwachte er persönlich die weit verbreitete und systematische Verfolgung in Tschetschenien, die 2017 begonnen hat. Die Unterdrückung richtet sich gegen lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen (LGBTI), Personen, von denen angenommen wird, dass sie zu LGBTI-Gruppen gehören, und andere Personen, die verdächtigt werden, in Opposition gegen den Staatschef der Republik Tschetschenien, Ramzan Kadyrov, zu stehen.
Abuzaid Vismuradov und die vormals unter seinem Befehl stehende Einheit ‚Terek‘ sind für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland verantwortlich, insbesondere Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung sowie willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen und aussergerichtliche oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen.
Zahlreichen Zeugen zufolge hat Abuzaid Vismuradov persönlich die Folterung von Inhaftierten überwacht und sich daran beteiligt. Er ist ein enger Gefährte von Ramzan Kadyrov, Staatschef der Republik Tschetschenien, der seit Jahren eine Kampagne der Unterdrückung gegen seine politischen Gegner führt.
15.
Gabriel Moses LOKUJO
Position(en): Hochrangiger Offizier der südsudanesischen Volksverteidigungsarmee (South Sudan People’s
Defense Forces - SSPDF)
Staatsangehörigkeit: südsudanesisch
Geschlecht: männlich
Generalmajor der südsudanesischen Volksverteidigungsarmee (South Sudan People’s Defense Forces - SSPDF).
Gabriel Moses Lokujo ist verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen im Südsudan, insbesondere aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen.
Im Mai 2020 wurden drei Offiziere der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee in Opposition (Sudan People’s Liberation Army in Opposition SPLA-IO) auf Generalmajor Lokujos Befehl entführt und hingerichtet.
Generalmajor Lokujo ist im September 2020 von der SPLA-IO zur SSPDF übergelaufen und ist verantwortlich für die anschliessenden Zusammenstösse im und um das Trainingszentrum von Moroto in Zentral-Äquatoria. In der Folge wurden in den letzten drei Monaten des Jahres 2020 mehrere Tote und Verletzte auf beiden Seiten gemeldet, und Zivilpersonen wurden vertrieben, insbesondere im Gebiet Kajo-Keji in Zentral-Äquatoria. Die Streitkräfte von Generalmajor Lokujo sind in dem Gebiet geblieben, wo zahlreiche weitere Zusammenstösse gemeldet wurden und die Sicherheit der Zivilbevölkerung weiterhin gefährdet ist.
16.
Dimitriy
(Dimitry, Dmitri, Dmitry)
Valerievich UTKIN
Position(en): Gründer und Kommandeur der Wagner Group
Dienstgrad: Oberstleutnant (Reserve)
Rufzeichen: Vagner,
Wagner, The Nineth
ID Wagner Group: M-0209
Geburtsdatum: 1.6.1970 oder 11.6.1970
Geburtsort:
Asbest, Oblast Sverdlovsk, Russische SFSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Anschrift: Pskov, Russische Föderation
Geschlecht: männlich
Dimitriy Utkin, ehemaliger Offizier des russischen Militärgeheimdienstes (GRU), ist Gründer der Wagner Group und verantwortlich für die Koordinierung und Planung von Operationen zur Entsendung von Söldnern der Wagner Group in verschiedene Länder.
In seiner Führungsposition innerhalb der Wagner Group ist er für schwere Menschenrechtsverstösse verantwortlich, die von der Gruppe begangen wurden, unter anderem Folter und aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen.
Dies umfasst die Folter eines syrischen Deserteurs bis zu dessen Tod durch vier Mitglieder der Wagner Group im Juni 2017 im Gouvernement Homs, Syrien. Nach Angaben eines ehemaligen Mitglieds der Wagner Group hat Dimitriy Utkin persönlich angeordnet, den Deserteur bis zum Tod zu foltern und diese Tat zu filmen.
17.
Stanislav
Evgenievitch DYCHKO
Position(en): Söldner der Wagner Group
Geburtsdatum: 1990
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Stanislav Dychko, ein ehemaliger Mitarbeiter der Polizei von Stawropol, ist ein Söldner der Wagner Group.
Gemeinsam mit drei weiteren Söldnern der Wagner Group war er an der Folter eines syrischen Deserteurs im Juni 2017 im Gouvernement Homs, Syrien, bis zu dessen Tod beteiligt.
Daher ist er für schwere Menschenrechtsverstösse in Syrien verantwortlich.
18.
Valery (Valeriy) Nikolaevich ZAKHAROV
Position(en):
Sicherheitsberater des Präsidenten der Zentralafrikanischen Republik
ID Wagner Group: M-5658
Geburtsdatum: 12.1.1970
Geburtsort: Leningrad,
Russische SFSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Valery Zakharov, ein ehemaliges Mitglied der russischen Staatssicherheit (FSB), ist Sicherheitsberater des Präsidenten der Zentralafrikanischen Republik. Er nimmt innerhalb der Führungsstruktur der Wagner Group eine Schlüsselposition ein und unterhält enge Verbindungen zu den russischen Behörden.
Aufgrund seiner einflussreichen Position in der Zentralafrikanischen Republik und seiner Führungsrolle innerhalb der Wagner Group ist er für schwere Menschenrechtsverstösse verantwortlich, die von der Wagner Group in der Zentralafrikanischen Republik begangen wurden, unter anderem aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen.
Dies umfasst die Ermordung von drei russischen Journalisten im Jahr 2018, für deren Sicherheit Valery Zakharow verantwortlich war.
19.
Maxim SHUGALEY
alias:
Maksim SHUGALEI
Position(en): Präsident der Stiftung für die Verteidigung nationaler Werte (Foundation for the Defence of National Values - FDNV)
Geburtsdatum: 24.2.1966
Geburtsort: Leningrad, ehemalige UdSSR (jetzt Sankt Petersburg, Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr./Personalausweis-Nr.:
710508436 (Russischer Reisepass)
Maxim Shugaley ist Leiter der Stiftung für die Verteidigung nationaler Werte (Foundation for the Defence of National Values - FDNV) und arbeitet unmittelbar unter der Aufsicht von Yevgeny Prigozhin, dem Leiter der Wagner Group. Die FDNV ist der für Öffentlichkeitsarbeit zuständige Zweig der Wagner Group; zur Rolle Shugaleys in der FDNV gehört die Durchführung von Propaganda- und Desinformationskampagnen zugunsten der Wagner Group, unter anderem, um das Ansehen der Wagner Group zu erhöhen und ihre Entsendung zu unterstützen sowie verdeckt im Namen der Wagner Group in den verschiedenen Ländern, in denen sie tätig ist, zu intervenieren.
Die Wagner Group wurde wegen schwerer Menschenrechtsverstösse, darunter Folter und aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen, die in mehreren Ländern einschliesslich Libyen, Mali und der Zentralafrikanischen Republik begangen wurden, in die Liste aufgenommen.
Shugaley steht mit der Wagner Group in Verbindung und ist dafür verantwortlich, die Handlungen der Wagner Group durch Propaganda und Desinformation zu Gunsten der Wagner Group zu unterstützen und zu fördern.
20.
Aleksandr Grigorievitch MALOLETKO
 
Aleksandr Grigorievitch Maloletko ist ein enger Mitarbeiter von Yevgeny Prigozhin. Für seine Tätigkeit als "Verteidiger des Vaterlandes" und als Leiter der "Liga der Interessensvertreter der Veteranen" ("Veteran‘s Interests Defenders League") wurde er öffentlich von Yevgeny Prigozhin gewürdigt. Er war als Ausbilder für die Wagner Group in der Zentralafrikanischen Republik tätig. Er steht mit der Wagner Group in Verbindung, die wegen schweren Menschenrechtsverletzungen in mehreren Ländern, unter anderem in der Zentralafrikanischen Republik, in die Liste aufgenommen wurde, und ist für die Unterstützung der Handlungen der Wagner Group verantwortlich.
21.
Konstantin Alexsandrovich PIKALOV
Position(en):
Einer der Befehlshaber der PMC Wagner Group in Afrika
Geburtsdatum: 23.7.1968
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Konstantin Alexsandrovich Pikalov, Codename (Mazay (Mayav), ist einer der Anführer der Wagner Group und für die operativen Tätigkeiten der Wagner Group in Afrika, insbesondere in der Zentralafrikanischen Republik, verantwortlich. Er wird beschuldigt, zur Ermordung von drei russischen Journalisten im Juli 2018 angestiftet zu haben.
Die Wagner Group wurde wegen schwerer Menschenrechtsverstösse, darunter Folter und aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen, die in mehreren Ländern einschliesslich der Zentralafrikanische Republik begangen wurden, in die Liste aufgenommen.
In seiner Führungsposition innerhalb der Wagner Group ist Pikalov für die schweren Menschenrechtsverstösse verantwortlich, die von der Wagner Group in der Zentralafrikanischen Republik begangen wurden.
22.
Dimitri SYTII
alias:
Dimitri SYTYI
Position(en): Direktor des Russischen Hauses in
Bangui
Geburtsdatum: 23.3.1989
Geburtsort: Minsk (Belarus)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Anschrift: NA-SYTAIA/A1-TANKISTAZ KHRUSTITSKOGO 62 APT25/ZP-198217/CI St Petersburg, Russische Föderation
Dimitri Sytii hat eine führende Rolle bei der Wagner Group in der Zentralafrikanischen Republik inne und unterhält enge Verbindungen zu Yevgeny Progozhin. Er ist für die Politik der Einflussnahme der Wagner Group in der Zentralafrikanischen Republik zuständig. Er ist der Leiter der lokalen Zweigstelle des Russischen Hauses, dem für Kultur zuständigen Zweig des russischen Aussenministeriums.
Die Wagner Group wurde wegen schwerer Menschenrechtsverstösse, darunter Folter und aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen, die in mehreren Ländern einschliesslich der Zentralafrikanischen Republik begangen wurden, in die Liste aufgenommen.
Aufgrund seiner einflussreichen Position in der Zentralafrikanischen Republik und seiner Führungsrolle innerhalb der Wagner Group ist er für schwere Menschenrechtsverstösse verantwortlich, die von der Wagner Group in der Zentralafrikanischen Republik begangen wurden.
23.
Mikhail
Sergeyevich POTEPKIN
Position(en): Direktor Meroe Gold
Geburtsdatum: 19. 9.1981 oder 29.9.1981
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 651697952 (russischer Reisepass)
Anschrift: Sudan
Verbundene Unternehmen:
Megaline; Concord; IT-Debugger
Mikhail Potepkin ist Direktor von Meroe Gold, einer Tarnorganisation für die Operationen der Wagner Group im Sudan, und ist auch in das Unternehmen M-Invest, das Mutterunternehmen von Meroe Gold, involviert. Er hat eine führende Rolle innerhalb der Wagner-Gruppe im Sudan inne und unterhält enge Verbindungen zu Yevgeny Prigozhin. Durch ihre Verbindungen zum sudanesischen Militär sorgte die Wagner Group dafür, dass sudanesisches Gold abgebaut und nach Russland ausgeführt wird. Potepkin steht mit der Wagner Group in Verbindung, die wegen schwerer Menschenrechtsverstösse, darunter Folter und aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen, die in mehreren Ländern einschliesslich im Sudan begangen wurden, in die Liste aufgenommen wurde. Durch seine Aktivitäten unterstützt er auch derartige Verstösse, die im Sudan begangen wurden.
24.
Alexander
Alexandrovich IVANOV
Position(en): Vertreter der Wagner-Group Ausbilder in der Zentralafrikanischen Republik
Geburtsdatum: 14.6.1960
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Anschrift: Bangui, Zentralafrikanische Republik
Alexander Ivanov ist Sprecher der Wagner Group in der Zentralafrikanischen Republik. Er ist auch Leiter der russischen "Officers Union for International Security", die die russischen Militärausbilder in die Zentralafrikanische Republik entsandt hat. Diese Ausbilder sind Söldner der Wagner Group.
Die Wagner Group wurde wegen schwerer Menschenrechtsverstösse, darunter Folter und aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen, die in mehreren Ländern einschliesslich der Zentralafrikanische Republik begangen wurden, in die Liste aufgenommen.
In seiner Position als offizieller Vertreter der russischen Militärausbilder ist er an den schweren Menschenrechtsverletzungen der Wagner Group in der Zentralafrikanischen Republik beteiligt.
25.
Vitalii Viktorovitch PERFILEV
Geburtsdatum: 11.9.1983
Geburtsort: Novosibirsk, UdSSR (jetzt: Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Anschrift: Bangui, Zentralafrikanische
Republik
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: NR 75 2987491
Ausstellungsdatum: 30.3.2016
Ablaufdatum: 30.3.2026
Perfilev ist Sicherheitsberater des Präsidenten der Zentralafrikanischen Republik. Er ist eine der Schlüsselfiguren der Wagner Group in der Zentralafrikanischen Republik.
Die Wagner Group wurde wegen schwerer Menschenrechtsverstösse, darunter Folter und aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen, die in mehreren Ländern einschliesslich der Zentralafrikanische Republik begangen wurden, in die Liste aufgenommen.
Aufgrund seiner einflussreichen Position in der Zentralafrikanischen Republik und seiner Führungsrolle innerhalb der Wagner Group ist er für schwere Menschenrechtsverstösse verantwortlich, die von der Wagner Group in der Zentralafrikanischen Republik begangen wurden.
26.
Andrei
Sergeevich MANDEL
Geburtsdatum: 2.3.1990
Geburtsort: Deutschland
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 753615660
Andrei Mandel ist Leiter von M-Invest, einer Tarnorganisation für die Operationen der Wagner Group im Sudan, und ist auch in die Tochtergesellschaft, Meroe Gold, involviert. Er hat eine führende Rolle innerhalb der Wagner-Gruppe im Sudaninne inne und unterhält enge Verbindungen zu Yevgeny Prigozhin. Durch ihre engen Verbindungen zum sudanesischen Militär sorgte die Wagner Group dafür, dass sudanesisches Gold abgebaut und nach Russland ausgeführt wird. Mandel steht mit der Wagner Group in Verbindung, die wegen schwerer Menschenrechtsverstösse, darunter Folter und aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen, die in mehreren Ländern einschliesslich dem Sudan begangen wurden, in die Liste aufgenommen wurde. Durch seine Aktivitäten unterstützt er auch derartige Verstösse, die im Sudan begangen wurden.
B. Unternehmen und Organisationen
 
Name
Angaben zur Identität
Gründe
1.
Büro für öffentliche Sicherheit von Xinjiang Production and Construction Corps (Xinjiang Production and Construction Corps Public Security Bureau)
Anschrift: 106 Guangming Road, Urumqi, Xinjiang Uyghur Autonomous Region (XUAR), China
Telefon: +86 991 598 8114
Das Büro für öffentliche Sicherheit von Xinjiang Production and Construction Corps (XPCC) ist für die Umsetzung der Sicherheitspolitik von XPCC, einschliesslich Verwaltung von Internierungslagern, zuständig. XPCC ist eine staatseigene wirtschaftliche und paramilitärische Organisation im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang in China, die als Verwaltungsbehörde fungiert und die wirtschaftlichen Tätigkeiten in Xinjiang kontrolliert.
Als für die Sicherheitspolitik bei XPCC zuständige Abteilung ist das Büro für öffentliche Sicherheit von XPCC für schwere Menschenrechtsverletzungen in China verantwortlich, insbesondere die massenhafte willkürliche Internierung und erniedrigende Behandlung von Uiguren und Angehörigen anderer muslimischer ethnischer Minderheiten sowie systematische Verstösse gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit dieser Menschen - unter anderem im Zuge der Durchführung des gegen muslimische ethnische Minderheiten gerichteten gross angelegten Überwachungs-, Internierungs- und Indoktrinationsprogramms von XPCC.
Im Rahmen dieses Programms setzt XPCC Uiguren und Angehörige anderer muslimischer ethnischer Minderheiten, insbesondere auf Baumwollfeldern, als Zwangsarbeiter ein. Als für die Sicherheitspolitik bei XPCC zuständige Abteilung ist das Büro für öffentliche Sicherheit von XPCC für den systematischen Einsatz von Zwangsarbeit verantwortlich.
2.
Zentrale Staatsanwaltschaft
(Central Public Prosecutor’s
Office, alias
Office of the
Prosecutor of the Democratic People’s Republic of Korea (DPRK))
 
Die Zentrale Staatsanwaltschaft ist eine Behörde, die die Aufsicht über alle Strafprozesse in der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK) führt, einschliesslich Ermittlungen, Vernehmungen, Untersuchungshaft und Gerichtsverfahren.
Die Behörde dient der Strafverfolgung und Bestrafung von Personen für Handlungen, die der politischen Linie zuwiderlaufen, wobei ihnen grundsätzlich kein faires Verfahren zuteilwird. Da sie die Rechte von Personen in Untersuchungshaft und im Strafvollzug nicht durchsetzt, trägt sie als Behörde ausserdem die Verantwortung für schwere Menschenrechtsverletzungen in gewöhnlichen Haftanstalten und Untersuchungshaftanstalten. Sie arbeitet eng mit dem Ministerium für Staatssicherheit und dem Ministerium für soziale Sicherheit zusammen und ist daher für die schweren Menschenrechtsverletzungen durch den Sicherheitsapparat der DVRK, insbesondere Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen, das Verschwindenlassen von Personen und willkürliche Festnahmen oder Inhaftierungen, sowie deren Legitimierung verantwortlich.
3.
Kaniyat Militia (Kanijat-Miliz), zuvor "7th Brigade, Tarhuna 7th Brigade, Tarhuna Brigade" (7. Brigade), alias "9th Brigade" (9. Brigade), "Al-Kani Militia" (Al-Kani-Miliz), alias "Al-Kaniyat" (Al-Kanijat), alias "Kani Brigade" (Kani-Brigade), alias "Kaniat", alias "Kaniyat", alias "Kanyat"
 
Die Kanijat-Miliz ist eine libysche bewaffnete Miliz, die zwischen 2015 und 2020 die Kontrolle über die libysche Stadt Tarhuna hatte. Nachdem die Kanijat-Miliz im Juni 2020 in den Osten Libyens geflohen war, sind in Tarhuna Massengräber entdeckt worden, die der Miliz zugeschrieben werden. Die Kanijat-Miliz ist für schwere Menschenrechtsverletzungen, insbesondere aussergerichtliche Tötungen und Verschwindenlassen von Personen, verantwortlich.
4.
Amt für nationale Sicherheit (National Security Office, alias
National Security Agency) der
Regierung
Eritreas
Leitung: Generalmajor Abraha Kassa
Das Amt für nationale Sicherheit der Regierung Eritreas steht unter der Leitung von Generalmajor Abraha Kassa und unter der Aufsicht des Büros des Präsidenten. Es ist in sechs Direktionen unterteilt, die sich ihrerseits in drei Abteilungen gliedern, die jeweils für nachrichtendienstliche Aufgaben, Festnahmen bzw. Vernehmungen zuständig sind. Das Amt für nationale Sicherheit ist für - von seinen Bediensteten begangene - schwere Menschenrechtsverletzungen in Eritrea verantwortlich, insbesondere willkürliche Festnahmen, aussergerichtliche Tötungen, Verschwindenlassen von Personen und Folter.
5.
Wagner Group (alias Vagner Group, PMC Wagner, Liga, League)
 
Die Wagner Group ist eine in Russland ansässige private militärische Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, die 2014 als Nachfolgeorganisation des Slawonischen Korps gegründet wurde. Sie wird von Dimitriy Utkin geleitet und von Yevgeny Prigozhin finanziert. Die Wagner Group finanziert und realisiert ihre Operationen durch die Gründung lokaler Organisationen und mit der Unterstützung der lokalen Regierungen.
Die Wagner Group ist für schwere Menschenrechtsverstösse in der Ukraine, Syrien, Libyen, der Zentralafrikanischen Republik, Sudan, Mali und Mosambik verantwortlich, darunter Folter und aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen.
6.
Lobaye Invest SARLU
Ort der Registrierung: Bangui (Zentralafrikanische Republik)
Datum der Registrierung: 24.10.2017
Registrierungsnummer: M 354838 D 0001 ("NIF"-Nummer, Steueridentifikationsnummer)
Ort des Hauptgeschäftssitzes: Zentralafrikanische Republik
Weitere Angaben: Zweigniederlassung der M-Finans
Lobaye Invest SARLU ist ein Privatunternehmen, eingetragen in der Zentralafrikanischen Republik, Tochtergesellschaft des russischen Unternehmens M-Finans, kontrolliert von Yevgeny Prigozhin. Es wird von Dimitri Sytii, einer höheren Führungskraft der Wagner Group, und von Yevgeny Khodotov, der mit Yevgeny Prigozhin in Verbindung steht, geleitet. Lobaye Invest betreibt Gold- und Diamantenminen in der Zentralafrikanischen Republik. Es ist mit den Operationen der Wagner-Gruppe in der Zentralafrikanischen Republik verknüpft Es finanziert auch mehrere Medienunternehmen, so beispielsweise den Radiosender Lengo Songo, einen zentralafrikanischen Radiosender, der Desinformationskampagnen durchführt und die Präsenz der Wagner Group in der Zentralafrikanischen Republik fördert.
Lobaye Invest steht mit der Wagner Group in Verbindung, die wegen schwerer Menschenrechtsverstösse, darunter Folter und aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen, die in mehreren Ländern einschliesslich der Zentralafrikanischen Republik begangen wurden, in die Liste aufgenommen wurde. Durch seine Aktivitäten unterstützt Lobaye Invest auch derartige Verstösse, die in der Zentralafrikanischen Republik begangen werden.
7.
DIAMVILLE
Datum der Registrierung: 28.3.2019
Registrierungsnummer: CA/BG2019B519
Ort des Hauptgeschäftssitzes: Zentralafrikanische Republik
Weitere Angaben: Verbundene Personen und Einrichtungen: Yevgeny Prigozhin,
Wagner Group,
Dimitri Sytii, Valery Zakharov, Perfilev, Svetlana Troitskaya,
Lobaye Invest
Diamville ist ein Tarnunternehmen, das von der Wagner Group in der Zentralafrikanischen Rupublik betrieben wird, um illegalen Handel mit Diamanten zu treiben.-Es ist eng mit allen wichtigen Akteuren der Wagner Group in der Zentralafrikanischen Republik wie Yevgeny Prigozhin und Dimitri Sytii verknüpft. Diamville ist mit der Wagner Group verbunden, die wegen schwerer Menschenrechtsverstösse, darunter Folter und aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen, die in mehreren Ländern einschliesslich der Zentralafrikanischen Republik begangen wurden, in die Liste aufgenommen wurde. Durch seine Aktivitäten unterstützt es derartige Verstösse, die in der Zentralafrikanischen Republik begangen werden.
8.
Foundation for the Defence of National Values (FDNV) (Stiftung für die Verteidigung der nationalen Werte)
Fund for the Defence of National Values (FDNV)
Foundation/organization for the Protection of
National Values (FPNV)/(FZNC)
Foundation for National Values Protection
Ort der Registrierung:
Moskau (64 Zemlyanoy Val str., building 2, office 201,
Moskau, Russische Föderation)
Die Stiftung für die Verteidigung nationaler Werte (FDNV) ist mit dem Leiter der Wagner Group Yevgeny Prigozhin verbunden. Die FDNV ist der für Öffentlichkeitsarbeit zuständige Zweig der Wagner Group. Sie leitet Propaganda- und Desinformationskampagnen zu Gunsten der Wagner Group, unter anderem, um das Ansehen der Wagner Group zu erhöhen und ihre Entsendung zu unterstützen; ferner wirkt sie in den verschiedenen Ländern, in denen die Wagner Group tätig ist, bei verdeckter Einflussnahme im Namen der Wagner Group mit.
Die Wagner Group wurde wegen schwerer Menschenrechtsverstösse, darunter Folter und aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen, die in mehreren Ländern einschliesslich Libyen, Mali und der Zentralafrikanische Republik begangen wurden, in die Liste aufgenommen.
Die FDNV steht mit der Wagner Group in Verbindung und ist dafür verantwortlich, die Handlungen der Wagner Group durch Propaganda, politische Einflussnahme und Desinformation zu Gunsten der Wagner Group zu unterstützen und zu fördern.
9.
Radio
Centrafricaine Lengo Sengo
Ort der Registrierung: Bangui, Zentralafrikanische Republik
Datum der Registrierung:
November 2018
Ort des Hauptgeschäftssitzes: Galabadja
Bangui, Commune de Bangui
Galabadja, 8eme Arr.
[GPS]-> 4.4070, 18.5465
Bei Radio Lengo Sengo handelt es sich um einen zentralafrikanischen Radiosender, der im Namen der Wagner Group online-Einflussnahmeoperationen durchführt. Das eigentliche Ziel besteht darin, die öffentliche Meinung zu manipulieren. Der Radiosender führt Desinformationskampagnen durch und begünstigt die Präsenz der Wagner Group in der Zentralafrikanischen Republik. Radio Lengo Sengo wird von Lobaye Invest finanziert, einem mit Yevgeny Prigozhin verbundenen Privatunternehmen mit Verbindungen zur Wagner Group, das als Tarnung für die Tätigkeiten der Wagner Group in der Zentralafrikanischen Republik dient.
Die Wagner Group wurde wegen schwerer Menschenrechtsverstösse, darunter Folter und aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen, die in mehreren Ländern einschliesslich der Zentralafrikanische Republik begangen wurden, in die Liste aufgenommen.
Radio Lengo Sengo ist für die Unterstützung und Förderung der Handlungen der Wagner Group verantwortlich.
10.
Meroe Gold Co. Ltd.
Ort der Registrierung: Al-jref Gharb Plot 134 Blok 1h, Khartum, Sudan
Weitere Angaben: Sonstiger NE-Metallerzbergbau
Verbunden mit:
Al Sawlaj for Mining Ltd
Aswar Multi Activities Co., Ltd
Meroe Gold ist eine Tarnorganisation für die Operationen der Wagner Group im Sudan. Es ist eng mit Yevgeny Prigozhin verbunden. Durch ihre Verbindungen zum sudanesischen Militär sorgte die Wagner Group dafür, dass sudanesisches Gold abgebaut und nach Russland ausgeführt wird.
Meroe Gold steht mit der Wagner Group in Verbindung, die wegen schwerer Menschenrechtsverstösse, darunter Folter und aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen, die in mehreren Ländern einschliesslich dem Sudan begangen wurden, in die Liste aufgenommen wurde. Durch seine Aktivitäten unterstützt Meroe Gold auch derartige Verstösse, die im Sudan begangen wurden.
11.
M-Invest
Ort der Registrierung: d. 76 korp. 4 litera A ofis N620, prospekt Obukhovskoi Oborony St. Petersburg, Russische Föderation
Registrierungsnummer: 1177847044066
Ort des Hauptgeschäftssitzes: Khartum, Sudan
Weitere Angaben: Steuernummer: 7811636632, Staatsanzeiger-Nummer: 06513574
M-Invest ist eine Tarnorganisation für die Operationen der Wagner Group im Sudan. Es ist eng mit Yevgeny Prigozhin verbunden. Durch die Verbindungen zum sudanesischen Militär sorgte die Wagner Group dafür, dass sudanesisches Gold abgebaut und nach Russland ausgeführt wird. M-Invest steht mit der Wagner Group in Verbindung, die wegen schwerer Menschenrechtsverstösse, darunter Folter und aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen, die in mehreren Ländern einschliesslich dem Sudan begangen wurden, in die Liste aufgenommen wurde. Durch seine Aktivitäten unterstützt Meroe Gold auch derartige Verstösse, die im Sudan begangen wurden.
12.
Sewa Security Services
Ort der Registrierung: Bangui (Zentralafrikanische Republik)
Ort des Hauptgeschäftssitzes: Zentralafrikanische Republik
Weitere Angaben: Tochterunternehmen von Lobaye Invest
Sewa Security Services ist ein Privatunternehmen mit Sitz in der Zentralafrikanischen Republik, das für den Schutz hochrangiger zentralafrikanischer Regierungsbeamter sorgt. Es dient den Tätigkeiten der Wagner Group in der Zentralafrikanischen Republik als Tarnung. Es ist ein Tochterunternehmen der Lobaye Invest, die von Dimitri Sytii, einer höheren Führungskraft der Wagner Group, und von Yevgeny Khodotov, der mit Yevgeny Prigozhin in Verbindung steht, geleitet wird. Sewa Security war neben der Wagner Group an einer Reihe gewaltsamer Angriffe beteiligt, die in der Zentralafrikanischen Republik seit der Präsidentschaftswahl von Dezember 2020 erfolgten. Sewa Security steht mit der Wagner Group in Verbindnung, die wegen schwerer Menschenrechtsverstösse, darunter Folter und aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen, die in mehreren Ländern einschliesslich der Zentralafrikanischen Republik begangen wurden, in die Liste aufgenommen wurde. Durch seine Aktivitäten unterstützt Meroe Gold auch derartige Verstösse, die in der Zentralafrikanischen Republik begangen wurden.

1   Anhang abgeändert durch LGBl. 2021 Nr. 277, LGBl. 2021 Nr. 416, LGBl. 2021 Nr. 421, LGBl. 2022 Nr. 374 und LGBl. 2023 Nr. 74.