946.224.2
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2022 Nr. 45 ausgegeben am 10. März 2022
Verordnung
vom 10. März 2022
über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften und der Beschlüsse 2014/145/GASP vom 17. März 2014, 2014/386/GASP vom 23. Juni 2014, 2014/512/GASP vom 31. Juli 2014 und (GASP) 2022/266 vom 23. Februar 2022 des Rates der Europäischen Union verordnet die Regierung:
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
Begriffsbestimmungen
In dieser Verordnung bedeuten:
a) Gelder: finanzielle Vermögenswerte, einschliesslich Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Geldanweisungen oder anderer Zahlungsmittel, Guthaben, Schulden und Schuldverpflichtungen, Wertpapieren und Schuldtiteln, Wertpapierzertifikaten, Obligationen, Schuldscheinen, Optionsscheinen, Pfandbriefen, Derivaten; Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten; Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien oder andere finanzielle Zusagen; Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungen, Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen und jedes andere Finanzierungsinstrument für Exporte;
b) Sperrung von Geldern: Verhinderung jeder Handlung, welche die Verwaltung oder die Nutzung der Gelder ermöglicht, mit Ausnahme von normalen Verwaltungshandlungen von Banken und Wertpapierfirmen;
c) wirtschaftliche Ressourcen: Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, insbesondere Immobilien und Luxusgüter, mit Ausnahme von Geldern nach Bst. a;
d) Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen: Verhinderung der Verwendung wirtschaftlicher Ressourcen zum Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, einschliesslich des Verkaufs, des Vermietens oder des Verpfändens solcher Ressourcen;
e) Kommunikationsgeräte des täglichen Gebrauchs: Geräte, die von Privatpersonen genutzt werden, wie persönliche Rechner und Peripheriegeräte (einschliesslich Festplatten und Drucker), Mobiltelefone, Smart-TV-Geräte, Speichergeräte (einschliesslich USB-Laufwerke) sowie Verbrauchersoftware für alle diese Geräte;
f) Partner: Länder oder Organisationen, die Massnahmen anwenden, die den in dieser Verordnung festgelegten im Wesentlichen gleichwertig sind;
g) übertragbare Wertpapiere: folgende Gattungen von Wertpapieren, einschliesslich Token, die auf dem Kapitalmarkt gehandelt werden können, mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten:
1. Aktien und andere Wertpapiere, die Aktien oder Anteilen an Gesellschaften, Personengesellschaften oder anderen Rechtspersönlichkeiten gleichzustellen sind, sowie Aktienzertifikate;
2. Schuldverschreibungen oder andere verbriefte Schuldtitel, einschliesslich Aktienzertifikate für solche Wertpapiere;
3. alle sonstigen Wertpapiere, die zum Kauf oder Verkauf solcher übertragbarer Wertpapiere berechtigen oder zu einer Barzahlung führen, die anhand von übertragbaren Wertpapieren bestimmt wird;
h) Geldmarktinstrumente: üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelte Gattungen von Instrumenten, wie Schatzanweisungen, Einlagenzertifikate und Commercial Papers, mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten;
i) Wertpapierdienstleistungen: folgende Dienstleistungen und Tätigkeiten:
1. die Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen im Zusammenhang mit einem oder mehreren Finanzinstrumenten;
2. die Auftragsausführung für Kunden;
3. der Handel auf eigene Rechnung;
4. die Portfolioverwaltung;
5. die Anlageverwaltung;
6. die Übernahme der Emission von Finanzinstrumenten oder die Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung;
7. die Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung;
8. alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt oder zum Handel in einem multilateralen Handelssystem;
k) Handelsplatz: ein geregelter Markt, ein multilaterales Handelssystem oder ein organisiertes Handelssystem;
l) Einlagen: ein Guthaben, das sich aus auf einem Konto verbliebenen Beträgen oder aus Zwischenpositionen im Rahmen von normalen Bankgeschäften ergibt und von der Bank nach den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen zurückzuzahlen ist, einschliesslich einer Festgeldeinlage und einer Spareinlage, jedoch ausschliesslich von Guthaben, wenn:
1. seine Existenz nur durch ein Finanzinstrument im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Ziff. 15 der Richtlinie 2014/65/EU1 nachgewiesen werden kann, es sei denn, es handelt sich um ein Sparprodukt, das durch ein auf eine benannte Person lautendes Einlagenzertifikat verbrieft ist und das zum 2. Juli 2014 in einem EWRA-Vertragsstaat besteht;
2. es nicht zum Nennwert rückzahlbar ist;
3. es nur im Rahmen einer bestimmten, von der Bank oder einem Dritten gestellten Garantie oder Vereinbarung rückzahlbar ist;
m) Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren (goldene Reisepässe): die von einem EWRA-Vertragsstaat eingeführten Verfahren, die es Drittstaatsangehörigen ermöglichen, die Staatsangehörigkeit eines EWRA-Vertragsstaates im Gegenzug für vorab festgelegte Zahlungen und Investitionen zu erwerben;
n) Aufenthaltsregelungen für Investoren (goldene Visa): die von einem EWRA-Vertragsstaat eingeführten Verfahren, die es Drittstaatsangehörigen ermöglichen, einen Aufenthaltstitel eines EWRA-Vertragsstaates im Gegenzug für vorab festgelegte Zahlungen und Investitionen zu erlangen;
o) Zentralverwahrer: eine juristische Person im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Ziff. 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/20142;
p) russisches Luftfahrtunternehmen: ein Luftverkehrsunternehmen, das über eine gültige Betriebsgenehmigung oder eine gleichwertige Genehmigung verfügt, die von den zuständigen Behörden der Russischen Föderation erteilt wurde;
q) Rating: ein Bonitätsurteil in Bezug auf ein Unternehmen, einen Schuldtitel oder eine finanzielle Verbindlichkeit, eine Schuldverschreibung, eine Vorzugsaktie oder ein anderes Finanzinstrument oder einen Emittenten derartiger Schuldtitel, finanzieller Verbindlichkeiten, Schuldverschreibungen, Vorzugsaktien oder anderer Finanzinstrumente, das anhand eines festgelegten und etablierten Einstufungsverfahrens für Ratingkategorien abgegeben wird;3
r) Ratingtätigkeiten: die Analyse von Daten und Informationen und die Bewertung, Genehmigung, Abgabe und Überprüfung von Ratings;4
s) Energiesektor: ein Sektor, der die folgenden Tätigkeiten umfasst, mit Ausnahme ziviler Tätigkeiten im Nuklearbereich:5
1. die Exploration, die Förderung, die Verteilung innerhalb der Russischen Föderation oder die Gewinnung von Rohöl, Erdgas oder festen fossilen Brennstoffen, die Raffination von Brennstoffen, die Verflüssigung von Erdgas oder die Rückvergasung;
2. die Herstellung oder die Verteilung innerhalb der Russischen Föderation von festen fossilen Brennstoffen, raffinierten Erdölerzeugnissen oder Gas; oder
3. den Bau von Anlagen oder die Installation von Ausrüstung für die Energie- und Stromerzeugung oder die Bereitstellung von Dienstleistungen, Ausrüstungen oder Technologien für Tätigkeiten im Zusammenhang damit;
t) Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe: die Richtlinien 2014/23/EU6, 2014/24/EU7, 2014/25/EU8 und 2009/81/EG9 des Europäischen Parlaments und des Rates;10
u) Sektor Bergbau: Sektor, der die Tätigkeiten der Lokalisierung, Ausbeutung, Verwaltung und Verarbeitung von Materialien im Bergbau, einschliesslich des Bergbaus zur Gewinnung von Steinen und Erden, umfasst, wobei diese Materialien nicht zur Energieerzeugung genutzt werden.11
Art. 2
Vorbehaltenes Recht
Die Bestimmungen der in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Güterkontroll-, Kriegsmaterial- und Embargogesetzgebung bleiben vorbehalten.
II. Beschränkungen des Handels
Art. 3 12
Rüstungsgüter
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Rüstungsgütern aller Art, einschliesslich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung sowie Bestandteilen, Zubehör und Ersatzteilen dafür, nach der Russischen Föderation oder der Ukraine oder zur Verwendung in der Russischen Föderation oder der Ukraine sind verboten.
2) Der Kauf, die Beschaffung, die Einfuhr und die Durchfuhr von Rüstungsgütern aller Art, einschliesslich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung sowie Bestandteilen, Zubehör und Ersatzteilen dafür, aus oder mit Ursprung in der Russischen Föderation sind verboten.
3) Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlungsdiensten und technischer Beratung, die Gewährung von Finanzmitteln sowie die Bereitstellung und Vermittlung von Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit dem Kauf, dem Verkauf, der Beschaffung, der Lieferung, der Ein-, Aus- und Durchfuhr, der Herstellung oder der Verwendung von Gütern nach Abs. 1 und 2 sind verboten.
4) Die Verbote nach Abs. 1 bis 3 gelten nicht für Ersatzteile und Dienstleistungen, die für die Wahrung, Wiederherstellung und Sicherung vorhandener militärischer Fähigkeiten eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz erforderlich sind.
5) Das Verbot nach Abs. 1 gilt nicht für die vorübergehende Ausfuhr von Schutzkleidung, einschliesslich kugelsicherer Westen und Helme, zur persönlichen Verwendung durch das Personal der Organisation der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder der Schweiz, durch Medienvertreter sowie durch humanitäres Personal.
6) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) kann Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1 bis 3 bewilligen:13
a) für die folgenden Stoffe, wenn sie für Trägersysteme, die von europäischen Startorganisationen betrieben werden, für Starts im Rahmen von europäischen Raumfahrtprogrammen oder zur Betankung von Satelliten durch europäische Satellitenhersteller verwendet werden:
1. Hydrazin (CAS-Nr. 302-01-2);
2. unsymmetrisches Dimethylhydrazin (CAS-Nr. 57-14-7);
3. Monomethylhydrazin (CAS-Nr. 60-34-4);
b) Minenräumungsgeräte und Material zur Verwendung bei Minenräumungsaktionen, die ausschliesslich für humanitäre Zwecke bestimmt sind.
7) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 6 sind vorbehaltlich der Zuständigkeit des SECO bei der Stabsstelle FIU einzureichen.14
Art. 4 15
Aufgehoben
Art. 5
Zivil und militärisch verwendbare Güter
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr, die Durchfuhr und der Transport von Gütern nach Anhang 2 der schweizerischen Güterkontrollverordnung (GKV)16: 17
a) nach oder zur Verwendung in der Russischen Föderation sind verboten;
b) nach oder zur Verwendung in der Ukraine sind verboten, wenn die Güter ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für militärische Endempfänger bestimmt sind.
2) Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlung und technischer Beratung, sowie die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Ausfuhr, der Durchfuhr, des Transports, der Bereitstellung, der Herstellung, der Wartung oder der Verwendung von Gütern nach Anhang 2 GKV:
a) nach oder zur Verwendung in der Russischen Föderation sind verboten;
b) nach oder zur Verwendung in der Ukraine unterliegen einer Bewilligungspflicht.
3) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO verweigert Bewilligungen für Dienstleistungen nach Abs. 2 Bst. b, wenn diese ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für militärische Endempfänger bestimmt sind.18
4) Gesuche um Bewilligungen nach Abs. 2 Bst. b sind vorbehaltlich der Zuständigkeit des SECO bei der Stabsstelle FIU einzureichen.19
Art. 6
Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr, die Durchfuhr und der Transport von Gütern nach Anhang 1:
a) nach der oder zur Verwendung in der Russischen Föderation sind verboten;
b) nach oder zur Verwendung in der Ukraine unterliegen der Bewilligungspflicht.20
2) Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlung und technischer Beratung, sowie die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Ausfuhr, der Durchfuhr, des Transports, der Bereitstellung, der Herstellung, der Wartung oder der Verwendung von Gütern nach Anhang 1:
a) nach oder zur Verwendung in der Russischen Föderation sind verboten;
b) nach oder zur Verwendung in der Ukraine unterliegen der Bewilligungspflicht.
3) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO verweigert Bewilligungen für Güter und Dienstleistungen nach Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 Bst. b, wenn diese ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für militärische Endempfänger bestimmt sind.21
4) Gesuche um Bewilligungen nach Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 Bst. b sind vorbehaltlich der Zuständigkeit des SECO bei der Stabsstelle FIU einzureichen.22
Art. 7
Ausnahmen von Art. 5 und 6
1) Die Verbote und Bewilligungspflichten nach Art. 5 und 6 gelten nicht für Güter und Dienstleistungen, die bestimmt sind für:
a) ausschliesslich humanitäre und medizinische Aktivitäten, die von einer unparteilichen humanitären Organisation durchgeführt werden, gesundheitliche Notlagen, die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Umwelt haben wird, oder die Bewältigung von Naturkatastrophen;
b) medizinische oder pharmazeutische Zwecke;
c) die vorübergehende Ausfuhr von Gegenständen zur Verwendung durch Nachrichtenmedien;
d) Softwareaktualisierungen;
e) die Verwendung als Kommunikationsgeräte des täglichen Gebrauchs; oder23
f) Aufgehoben24
g) die persönliche Verwendung folgender Gegenstände durch natürliche Personen, die in die Russische Föderation reisen oder mit ihnen reisende Familienangehörige, sofern sich die Gegenstände im Eigentum der betreffenden Personen befinden und nicht zum Verkauf bestimmt sind:
1. persönliche Gegenstände;
2. Haushaltsgegenstände;
3. Fahrzeuge oder Arbeitsmittel.
2) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO kann Ausnahmen von den Verboten nach Art. 5 Abs. 1 und 2 Bst. a sowie Art. 6 Abs. 1 und 2 Bst. a bewilligen für Güter und Dienstleistungen, die für folgende zivile Zwecke oder zivile Endempfänger bestimmt sind:25
a) die Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein oder der Schweiz und der Russischen Föderation in ausschliesslich zivilen Angelegenheiten;
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen;
c) den Betrieb, die Instandhaltung und die Wiederaufbereitung von Brennelementen, die Sicherheit ziviler nuklearer Kapazitäten sowie die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der Forschung und Entwicklung;
d) die maritime Sicherheit;
e) zivile, nicht öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsnetze und Internetdienste, die nicht einer Organisation gehören, die von einer staatlichen Stelle kontrolliert wird oder an der eine staatliche Stelle zu über 50 % beteiligt ist;26
f) die Verwendung durch Organisationen, die sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach liechtensteinischem oder schweizerischem Recht oder dem Recht eines Partners gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden;27
g) diplomatische Vertretungen Liechtensteins oder der Schweiz oder ihrer Partner; oder28
h) die Gewährleistung der Cybersicherheit und der Informationssicherheit für natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen in der Russischen Föderation mit Ausnahme von deren Regierung und der Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar von dieser kontrolliert werden.29
3) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO verweigert die Bewilligung von Ausnahmen nach Abs. 2, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Güter oder Dienstleistungen bestimmt sind für:30
a) einen militärischen Endempfänger oder eine natürliche Person, ein Unternehmen oder eine Organisation nach Anhang 2;
b) die Luft- oder Raumfahrtindustrie; oder
c) eine Tätigkeit für den Energiesektor, es sei denn, diese Tätigkeit ist nach Art. 12 Abs. 3 bis 5 erlaubt.
4) Die Bewilligungspflicht für zivil und militärisch verwendbare Güter nach Art. 3 GKV gilt auch bei Ausnahmen nach Abs. 1 und 2.31
5) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 2 sind vorbehaltlich der Zuständigkeit des SECO bei der Stabsstelle FIU einzureichen.32
Art. 8 33
Bewilligungsverfahren
Das Verfahren für Bewilligungen nach Art. 3 und 5 bis 7 richtet sich nach den Bestimmungen der GKV, sofern nicht anders vorgesehen.
Art. 9 34
Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
Bewilligungen nach Art. 3 und 5 bis 7 werden sistiert oder widerrufen, wenn sich nach ihrer Erteilung die Verhältnisse so geändert haben, dass die Voraussetzungen zu ihrer Erteilung nicht mehr gegeben sind.
Art. 10
Güter für die Luft- und Raumfahrt
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Gütern nach Anhang 3, die für die Verwendung in der Luft- oder Raumfahrtindustrie geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen oder Organisationen in der Russischen Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation sind verboten.
2) Die unmittelbare oder mittelbare Bereitstellung von Versicherungen und Rückversicherungen in Bezug auf Güter nach Anhang 3 für natürliche oder juristische Personen oder Organisationen in der Russischen Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation ist verboten.
3) Die Überholung, die Reparatur, die Inspektion, der Ersatz, die Modifizierung und die Behebung von Mängeln an einem Luftfahrzeug oder einer Komponente mit Ausnahme der Vorflugkontrolle für Personen und Organisationen in der Russischen Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation sind verboten, wenn sich die Tätigkeit auf Güter nach Anhang 3 bezieht.
4) Die Erbringung von Dienstleistungen, einschliesslich technischer Hilfe und Vermittlungsdiensten, im Zusammenhang mit Gütern nach Abs. 1 oder mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter an Personen oder Organisationen in der Russischen Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation ist verboten.
4a) Das Verbot nach Abs. 4 gilt nicht für den Informationsaustausch, der dazu dient, im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation technische Normen festzulegen.35
5) Die Bereitstellung von Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit Gütern nach Abs. 1 für den Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr oder die Durchfuhr dieser Güter oder für damit verbundene Dienstleistungen für Personen oder Organisationen in der Russischen Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation ist verboten.
6) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO kann für die Erfüllung von Finanzierungsleasingverträgen für Luftfahrzeuge, die vor dem 5. März 2022 abgeschlossen wurden, Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1, 4 und 5 bewilligen, falls:36
a) dies erforderlich ist für die Zahlung der Leasingraten an nach dem Recht eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz gegründete oder eingetragene juristische Personen, Unternehmen oder Organisationen, die nicht unter Massnahmen nach dieser Verordnung fallen; und
b) dem russischen Vertragspartner ausser der Übertragung des Eigentums an dem Luftfahrzeug nach der vollständigen Begleichung der Leasingverbindlichkeiten keine weiteren wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
7) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO kann Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1, 4 und 5 bewilligen:37
a) für Güter nach Anhang 3 Ziff. 2, falls diese erforderlich sind für die Herstellung von Titangütern, die in der Luftfahrtindustrie benötigt werden und nicht anders beschafft werden können;
b) für Güter der Zolltarifnummern 8517 71 00, 8517 79 00 und 9026, falls diese für medizinische, pharmazeutische oder humanitäre Zwecke erforderlich sind.
8) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO kann für die Bereitstellung technischer Hilfe im Zusammenhang mit der Verwendung von Gütern und Technologien nach Anhang 3 Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 4 und 5 bewilligen, falls dies erforderlich ist, um Kollisionen zwischen Satelliten oder deren unbeabsichtigtes Wiedereintreten in die Atmosphäre zu verhindern.38
9) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 6 bis 8 sind vorbehaltlich der Zuständigkeit des SECO bei der Stabsstelle FIU einzureichen.39
Art. 10a 40
Güter und Technologien der Seeschifffahrt
1) Der Verkauf, die Bereitstellung, die Lieferung, die Ausfuhr, die Durchfuhr und der Transport von Gütern und Technologien für die Seeschifffahrt nach Anhang 17:
a) nach oder zur Verwendung in der Russischen Föderation oder auf einem Schiff unter der Flagge der Russischen Föderation sind verboten;
b) nach oder zur Verwendung in der Ukraine oder auf einem Schiff unter der Flagge der Ukraine unterliegen der Bewilligungspflicht.
2) Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlung und technischer Hilfe, sowie die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Abs. 1 oder mit dem Verkauf, der Lieferung, der Ausfuhr, der Durchfuhr, dem Transport, der Bereitstellung, der Herstellung, der Wartung oder der Verwendung dieser Güter und Technologien:
a) nach oder zur Verwendung in der Russischen Föderation oder auf einem Schiff unter der Flagge der Russischen Föderation sind verboten;
b) nach oder zur Verwendung in der Ukraine oder auf einem Schiff unter der Flagge der Ukraine unterliegen der Bewilligungspflicht.
3) Die Verbote nach Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 Bst. a sowie die Bewilligungspflichten nach Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 Bst. b gelten nicht für den Verkauf, die Bereitstellung, die Lieferung, die Ausfuhr, den Transport und die Durchfuhr der Güter und Technologien nach Abs. 1 und die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfe für nichtmilitärische Zwecke und für nichtmilitärische Endnutzer, wenn die Güter und Technologien für humanitäre Zwecke, gesundheitliche Notlagen, die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder auf die Umwelt haben wird, oder für die Bewältigung von Naturkatastrophen bestimmt sind.
4) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO kann Ausnahmen vom Verbot nach Abs. 1 Bst. a und dem Verbot der Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe und Finanzhilfe für nichtmilitärische Zwecke und für nichtmilitärische Endnutzer bewilligen, wenn die Güter und Technologien nach Abs. 1 oder die damit verbundene technische Hilfe oder Finanzhilfe für die maritime Sicherheit bestimmt sind.
5) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO verweigert Bewilligungen für Güter und Dienstleistungen nach Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 Bst. b, wenn diese ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für militärische Endempfänger bestimmt sind.
6) Gesuche um Bewilligungen nach Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 Bst. b sowie um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 4 sind vorbehaltlich der Zuständigkeit des SECO bei der Stabsstelle FIU einzureichen.41
Art. 10b 42
Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Flugturbinenkraftstoffen und Kraftstoffadditiven nach Anhang 20:
a) nach oder zur Verwendung in der Russischen Föderation sind verboten;
b) nach oder zur Verwendung in der Ukraine unterliegen einer Bewilligungspflicht.
2) Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlung und technischer Hilfe, sowie die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit Gütern nach Abs. 1 oder mit dem Verkauf, der Lieferung, der Ausfuhr, der Durchfuhr, der Bereitstellung, der Herstellung und der Verwendung dieser Güter:
a) nach oder zur Verwendung in der Russischen Föderation sind verboten;
b) nach oder zur Verwendung in der Ukraine unterliegen einer Bewilligungspflicht.
3) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO verweigert Bewilligungen für Güter und Dienstleistungen nach Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 Bst. b, wenn diese ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für militärische Endempfänger bestimmt sind.
4) Gesuche um Bewilligungen nach Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 Bst. b sind vorbehaltlich der Zuständigkeit des SECO bei der Stabsstelle FIU einzureichen.43
Art. 11
Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas44
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Gütern für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas gemäss Anhang 4 nach oder zur Verwendung in der Russischen Föderation sind verboten.45
2) Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlung und technischer Beratung, sowie die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Ausfuhr, der Durchfuhr, der Bereitstellung, der Herstellung, der Wartung oder der Verwendung von Gütern nach Abs. 1 sind verboten.
3) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO kann Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1 und 2 bewilligen, sofern dies notwendig ist für die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und erhebliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Sicherheit oder auf die Umwelt haben wird.
4) In hinreichend begründeten dringenden Fällen kann der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr oder die Durchfuhr von Gütern nach Anhang 4 ohne vorherige Bewilligung erfolgen, sofern der Ausführer die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO innerhalb von fünf Arbeitstagen über den Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr oder die Durchfuhr unterrichtet und die einschlägigen Gründe darlegt.
5) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 3 sind vorbehaltlich der Zuständigkeit des SECO bei der Stabsstelle FIU einzureichen.46
Art. 12 47
Güter für den Energiesektor
1) Der Verkauf, die Bereitstellung, die Lieferung, die Ausfuhr, die Durchfuhr und der Transport von Gütern für den Energiesektor nach Anhang 5 nach oder zur Verwendung in der Russischen Föderation, einschliesslich ihrer ausschliesslichen Wirtschaftszone und ihres Festlandsockels, sind verboten.
2) Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlung und technischer Hilfe, sowie die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit Gütern nach Abs. 1 oder mit dem Verkauf, der Lieferung, der Ausfuhr, der Durchfuhr, der Bereitstellung, der Herstellung, der Wartung, dem Transport oder der Verwendung dieser Güter sind verboten.
3) Die Verbote nach Abs. 1 und 2 gelten nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr, die Durchfuhr und den Transport von Gütern oder die Erbringung von technischer Hilfe oder die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit Gütern, die erforderlich sind für:
a) den Transport von Erdgas und Erdöl, einschliesslich raffinierter Erdölerzeugnisse, aus der oder durch die Russische Föderation in den Europäischen Wirtschaftsraum oder in die Schweiz; oder48
b) die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder auf die Umwelt haben wird.
4) Die Verbote nach Abs. 2 gelten nicht für Versicherungen und Rückversicherungen zugunsten eines nach dem Recht eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz gegründeten oder eingetragenen Unternehmens in Bezug auf dessen Tätigkeiten ausserhalb des russischen Energiesektors.
5) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO kann Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1 und 2 bewilligen, falls:
a) dies notwendig ist, um bei einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden schweren Mangellage die Energieversorgung eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz sicherzustellen; oder
b) die Güter oder Dienstleistungen für die ausschliessliche Nutzung durch Organisationen bestimmt sind, die sich im Eigentum oder unter der vollständigen oder teilweisen Kontrolle einer nach dem Recht eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz gegründeten oder eingetragenen Organisation befinden.
6) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 5 sind vorbehaltlich der Zuständigkeit des SECO bei der Stabsstelle FIU einzureichen.49
Art. 12a 50
Güter zur Stärkung der Industrie
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr, die Durchfuhr und der Transport von Gütern zur Stärkung der Industrie gemäss Anhang 24 nach oder zur Verwendung in der Russischen Föderation sind verboten.
2) Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlung und technischer Beratung, sowie die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit Gütern nach Abs. 1 oder im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Ausfuhr, der Durchfuhr oder dem Transport sowie der Bereitstellung, der Herstellung, der Wartung oder der Verwendung dieser Güter nach oder zur Verwendung in der Russischen Föderation sind verboten.
3) Die Verbote nach Abs. 1 und 2 gelten nicht für Güter und Dienstleistungen, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Vertretungen Liechtensteins oder der Schweiz oder ihrer Partner in der Russischen Föderation oder internationaler Organisationen erforderlich sind.
4) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO kann Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1 und 2 bewilligen, falls dies erforderlich ist für:51
a) medizinische oder pharmazeutische Zwecke bei einer Endverwendung nichtmilitärischer Art;
b) humanitäre Zwecke oder für Evakuierungen;52
c) die ausschliessliche Nutzung durch Liechtenstein oder die Schweiz zur Erfüllung von Unterhaltungsverpflichtungen in Gebieten, für die ein langfristiger Mietvertrag zwischen Liechtenstein oder der Schweiz und der Russischen Föderation besteht; oder53
d) die Einrichtung und den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und ihre Sicherheit und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen, die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung.54
5) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO kann Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1 und 2 bewilligen: 55
a) für Güter der Zolltarifnummern 8417 20 und 8438 10, falls diese von natürlichen Personen im Haushalt für die Herstellung von Backwaren, Patisserie und Biskuits verwendet werden;
b) für Güter der Zolltarifnummer 8419 81 00, falls diese von natürlichen Personen im Haushalt für das Kochen oder Aufwärmen von Speisen verwendet werden.
6) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 4 und 5 sind vorbehaltlich der Zuständigkeit des SECO bei der Stabsstelle FIU einzureichen.56
Art. 13 57
Kohle und Kohleerzeugnisse58
1) Der Kauf von Kohle und Kohleerzeugnissen nach Anhang 23 aus der Russischen Föderation oder mit Ursprung in der Russischen Föderation sowie die Einfuhr, die Durchfuhr und der Transport solcher Güter in und durch Liechtenstein oder die Schweiz sind verboten.59
2) Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlung und technischer Hilfe, sowie die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit dem Kauf, der Einfuhr, der Durchfuhr und dem Transport in und durch Liechtenstein oder die Schweiz sowie mit der Bereitstellung, der Herstellung, der Wartung oder der Verwendung von Gütern nach Abs. 1 sind verboten.
Art. 13a 60
Rohöl und Erdölerzeugnisse
1) Der Kauf, sofern Liechtenstein oder die Schweiz der Bestimmungsort ist, die Einfuhr, die Durchfuhr und der Transport in und durch Liechtenstein oder die Schweiz von Rohöl und Erdölerzeugnissen nach Anhang 25 aus der Russischen Föderation oder mit Ursprung in der Russischen Föderation sind verboten.
2) Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlung und technischer Beratung, sowie die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit dem Kauf mit Bestimmungsort Liechtenstein oder Schweiz, der Einfuhr, der Durchfuhr und dem Transport in und durch Liechtenstein oder die Schweiz von Rohöl und Erdölerzeugnissen nach Anhang 25 aus der Russischen Föderation oder mit Ursprung in der Russischen Föderation sind verboten.
3) Die Verbote nach Abs. 1 und 2 gelten nicht:
a) für auf dem Seeweg transportiertes Rohöl und für Erdölerzeugnisse nach Anhang 25, wenn diese Güter lediglich durch die Russische Föderation transportiert werden und nicht in russischem Eigentum stehen;
b) für Rohöl oder Erdölerzeugnisse nach Anhang 25 aus der Russischen Föderation oder mit Ursprung in der Russischen Föderation, die rechtmässig in einen anderen EWRA-Vertragsstaat eingeführt werden.
4) Alle Transaktionen zum Kauf, sofern Liechtenstein oder die Schweiz der Bestimmungsort ist, zur Einfuhr oder zum Transport nach Liechtenstein oder in die Schweiz von Erdgaskondensaten der Zolltarifnummer 2709 00 10 aus der Russischen Föderation oder mit Ursprung in der Russischen Föderation sind der Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit dem SECO innerhalb von zwei Wochen und unter Angabe der gekauften, eingeführten oder transportierten Mengen zu melden.61
Art. 13b 62
Handel, Vermittlung und Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen mit oder nach Drittstaaten
1) Der Handel, die Vermittlung und der Transport, einschliesslich des Umladens zwischen Schiffen, von Rohöl und Erdölerzeugnissen nach Anhang 25 aus der Russischen Föderation oder mit Ursprung in der Russischen Föderation mit oder nach Staaten ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sind verboten.
1a) Der Verkauf, der Transport und die Durchfuhr von Erdölerzeugnissen der Zolltarifnummer 2710, die aus Rohöl aus der Russischen Föderation oder mit Ursprung in der Russischen Föderation gewonnen werden, das nach dem 5. Dezember 2022 nach Bulgarien eingeführt wurde, sind verboten.63
2) Die Erbringung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten und Finanzdienstleistungen sowie die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit Tätigkeiten nach Abs. 1 sind verboten.
3) Die Erbringung von Dienstleistungen nach Abs. 2 für Schiffe, die Rohöl und Erdölerzeugnisse nach Anhang 25 befördert haben, deren Einkaufspreis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die in Anhang 28 festgelegte Preisobergrenze überstieg, ist während 90 Tagen ab der Entladung dieser Güter verboten, sofern der für die Beförderung verantwortliche Betreiber wusste oder Grund zur Annahme hatte, dass der Einkaufspreis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die in Anhang 28 festgelegte Preisobergrenze überstieg.
4) Die Verbote nach Abs. 1 und 2 gelten nicht für:
a) Güter, die lediglich in der Russischen Föderation verladen werden, durch die Russische Föderation transportiert werden oder aus der Russischen Föderation abgehen, ihren Ursprung nicht in der Russischen Föderation haben und sich nicht in russischem Eigentum befinden;
b) Güter, deren Einkaufspreis die in Anhang 28 festgelegte Preisobergrenze nicht übersteigt;
c) Güter nach Anhang 29, die während der dort genannten Dauer in die dort genannten Drittstaaten befördert werden;
d) die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Umwelt haben wird, oder die Bewältigung von Naturkatastrophen, sofern die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO unverzüglich nach Feststellung des Ereignisses oder der Naturkatastrophe unterrichtet wurde.
5) Das Verbot nach Abs. 1 gilt nicht für die Erbringung von Lotsendiensten, die aus Gründen der Sicherheit des Seeverkehrs erforderlich sind.
6) Alle Transaktionen zum Kauf oder zum Transport in Staaten ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz von Erdgaskondensaten der Zolltarifnummer 2709 00 10 aus der Russischen Föderation oder mit Ursprung in der Russischen Föderation sind der Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit dem SECO innerhalb von zwei Wochen und unter Angabe der gekauften oder transportierten Mengen zu melden.64
Art. 14
Einfuhr von Gütern aus den bezeichneten Gebieten
1) Güter mit Ursprung in den in Anhang 6 bezeichneten Gebieten dürfen nur eingeführt werden, wenn ein von den ukrainischen Behörden ausgestelltes Herkunftszertifikat vorliegt.
2) Es ist verboten, im Zusammenhang mit der Einfuhr von Gütern mit Ursprung in den in Anhang 6 bezeichneten Gebieten, für die kein von den ukrainischen Behörden ausgestelltes Herkunftszertifikat vorliegt, Finanzdienstleistungen zu erbringen sowie Versicherungen und Rückversicherungen abzuschliessen.
Art. 15
Ausfuhr von Gütern nach den bezeichneten Gebieten
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Gütern nach Anhang 7 an Personen, Unternehmen oder Organisationen oder zur Verwendung in den in Anhang 6 bezeichneten Gebieten sind verboten.
2) Die Erbringung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten oder Bau- oder Ingenieursdienstleistungen sowie die Bereitstellung von Finanzmitteln oder finanzieller Unterstützung im Zusammenhang mit Gütern nach Anhang 7 zugunsten von Personen, Unternehmen oder Organisationen in den in Anhang 6 bezeichneten Gebieten sind untersagt.
3) Ausgenommen von den Verboten nach Abs. 1 und 2 sind Handlungen, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Vertretungen oder internationaler Organisationen, für humanitäre Aktivitäten sowie für Spitäler oder Bildungseinrichtungen mit Sitz in den in Anhang 6 bezeichneten Gebieten erforderlich sind.
4) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO kann Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1 und 2 gewähren, sofern dies für die Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses erforderlich ist, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen, einschliesslich der Sicherheit vorhandener Infrastruktur, oder die Umwelt haben wird.
5) In hinreichend begründeten dringenden Fällen kann der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr ohne vorherige Genehmigung erfolgen, sofern der Ausführer die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Verkauf, der Lieferung, der Weitergabe oder der Ausfuhr darüber unterrichtet und die einschlägigen Gründe für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr ohne vorherige Genehmigung ausführlich darlegt.
6) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 4 sind vorbehaltlich der Zuständigkeit des SECO bei der Stabsstelle FIU einzureichen.65
Art. 15a 66
Eisen- und Stahlerzeugnisse
1) Die Einfuhr, der Transport und der Kauf von Eisen- und Stahlerzeugnissen nach Anhang 18 aus der Russischen Föderation oder mit Ursprung in der Russischen Föderation sind verboten.
2) Die direkte oder indirekte Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder finanzieller Unterstützung, einschliesslich Finanzderivaten, sowie Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten nach Abs. 1 ist verboten.
3) Die direkte oder indirekte Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder finanzieller Unterstützung, einschliesslich Finanzderivaten, sowie Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten nach Abs. 1 und 2 ist verboten.67
4) Die Verbote nach Abs. 1 und 2 gelten nicht für den Kauf von Gütern, die Teil der von der Europäischen Union festgelegten Einfuhrkontingente sind, und für die Einfuhr, die Durchfuhr und den Transport dieser Güter in und durch Liechtenstein oder die Schweiz.68
5) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO kann Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1 und 2 bewilligen, sofern dies erforderlich ist für die Einrichtung und den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und ihre Sicherheit und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen, die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung.69
6) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 5 sind vorbehaltlich der Zuständigkeit des SECO bei der Stabsstelle FIU einzureichen.70
Art. 15b 71
Luxusgüter
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr, der Transport und die Durchfuhr von Luxusgütern nach Anhang 19 an Personen, Unternehmen oder Organisationen in der Russischen Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation sind verboten.
2) Das Verbot nach Abs. 1 gilt nicht für Güter, die:72
a) für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Vertretungen Liechtensteins oder der Schweiz oder ihrer Partner in der Russischen Föderation oder internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität geniessen, erforderlich sind;
b) für den persönlichen Gebrauch durch Mitarbeitende der in Bst. a genannten Vertretungen und Organisationen bestimmt sind; oder
c) die in Anhang 19 Ziff. 10 aufgeführte Zolltarifnummer 7113 oder 7114 tragen und bestimmt sind für den persönlichen Gebrauch von aus Liechtenstein oder der Schweiz ausreisenden natürlichen Personen oder von mit ihnen reisenden unmittelbaren Familienangehörigen, sich im Eigentum der betreffenden Personen befinden und nicht zum Verkauf bestimmt sind.
3) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO kann für die Lieferung oder die Ausfuhr von Kulturgütern in die Russische Föderation Ausnahmen vom Verbot nach Abs. 1 bewilligen, wenn es sich dabei um Leihgaben im Rahmen der offiziellen kulturellen Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation handelt. Entsprechende Gesuche sind vorbehaltlich der Zuständigkeit des SECO bei der Stabsstelle FIU einzureichen.73
Art. 15c 74
Wirtschaftlich bedeutende Güter
1) Der Kauf von für die Russische Föderation wirtschaftlich bedeutenden Gütern nach Anhang 21 aus der Russischen Föderation oder mit Ursprung in der Russischen Föderation und die Einfuhr, die Durchfuhr und der Transport dieser Güter in und durch Liechtenstein oder die Schweiz sind verboten.75
2) Die unmittelbare oder mittelbare Erbringung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich technischer Hilfe und Vermittlung, sowie die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit dem Kauf, der Einfuhr, der Durchfuhr und dem Transport in und durch Liechtenstein oder die Schweiz sowie mit der Bereitstellung, der Herstellung, der Wartung oder der Verwendung von Gütern nach Abs. 1 sind verboten.76
3) Der Kauf von Gütern nach Anhang 21 mit Bestimmungsort Liechtenstein oder Schweiz sowie die Einfuhr, die Durchfuhr und der Transport dieser Güter in und durch Liechtenstein oder die Schweiz unterliegen einer Bewilligungspflicht. Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO erteilt die Bewilligung, wenn die in Anhang 22 festgelegten Einfuhrkontingente nicht überschritten werden.77
4) Die Verbote nach Abs. 1 und 2 gelten nicht für Güter nach Anhang 21, die:78
a) für einen Drittstaat ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz bestimmt sind; oder
b) Teil der von der Europäischen Union festgelegten Einfuhrkontingente sind.
5) Das Verbot nach Abs. 1 gilt nicht für Käufe in der Russischen Föderation, die erforderlich sind für:79
a) die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Vertretungen Liechtensteins oder der Schweiz oder ihrer Partner in der Russischen Föderation oder internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität geniessen; oder
b) den persönlichen Gebrauch durch Staatsangehörige eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz oder ihre unmittelbaren Familienangehörigen.
6) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO kann Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1 und 2 bewilligen, sofern dies erforderlich ist für die Einrichtung und den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und ihre Sicherheit und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen, die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung.80
7) Gesuche um Bewilligungen nach Abs. 3 und um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 6 sind vorbehaltlich der Zuständigkeit des SECO bei der Stabsstelle FIU einzureichen.81
Art. 15d 82
Gold und Golderzeugnisse
1) Der Kauf von Gold nach Anhang 26 mit Ursprung in der Russischen Föderation, das nach dem 4. August 2022 aus der Russischen Föderation ausgeführt wurde, und die Einfuhr, die Durchfuhr und der Transport solchen Goldes in und durch Liechtenstein oder die Schweiz sind verboten.
2) Der Kauf von Gold nach Anhang 26, das in einem Drittstaat unter Verwendung von Gold nach Abs. 1 verarbeitet wurde, und die Einfuhr, die Durchfuhr und der Transport von so verarbeitetem Gold in und durch Liechtenstein oder die Schweiz sind verboten.
3) Der Kauf von Golderzeugnissen nach Anhang 27 mit Ursprung in der Russischen Föderation, die nach dem 4. August 2022 aus der Russischen Föderation nach Liechtenstein oder in die Schweiz ausgeführt wurden, und die Einfuhr, die Durchfuhr und der Transport solcher Golderzeugnisse in und durch Liechtenstein oder die Schweiz sind verboten.
4) Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlung und technischer Hilfe, sowie die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit dem Kauf, der Einfuhr, der Durchfuhr und dem Transport in und durch Liechtenstein oder die Schweiz sowie mit der Bereitstellung, der Herstellung, der Reparatur oder der Verwendung von Gold oder Golderzeugnissen nach Abs. 1 bis 3 sind verboten.
5) Die Verbote nach Abs. 1 bis 3 gelten nicht für Güter, die erforderlich sind für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Vertretungen Liechtensteins, der Schweiz oder ihrer Partner in der Russischen Föderation oder internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität geniessen.
6) Das Verbot nach Abs. 3 gilt zudem nicht für Güter, die für den persönlichen Gebrauch durch Personen bestimmt sind, die in einen EWRA-Vertragsstaat oder die Schweiz einreisen, sich im Eigentum dieser Personen befinden und nicht zum Verkauf bestimmt sind.
7) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO kann für die Einfuhr oder den Transport von Kulturgütern aus der Russischen Föderation Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1 bis 4 bewilligen, wenn es sich dabei um Leihgaben im Rahmen der offiziellen kulturellen Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation handelt. Entsprechende Gesuche sind vorbehaltlich der Zuständigkeit des SECO bei der Stabsstelle FIU einzureichen.83
Art. 15e 84
Ausnahmebewilligungen in Bezug auf die Beschränkungen nach Kapitel II
1) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO kann Ausnahmen von den Verboten nach Art. 5, 6, 10, 10a, 10b, 11, 12, 12a und 15b betreffend den Verkauf, die Lieferung, die Durchfuhr oder den Transport von in den entsprechenden Anhängen 1, 3, 4, 5, 17, 19, 20 und 24 aufgeführten Gütern und Technologien sowie von Gütern nach Anhang 2 GKV bis zum 30. September 2023 bewilligen, sofern:
a) die genannten Tätigkeiten für den Abzug von Investitionen aus der Russischen Föderation oder den Abschluss von Geschäftstätigkeiten in der Russischen Föderation unbedingt erforderlich sind;
b) sich die Güter und Technologien im Eigentum befinden von:
1. Staatsangehörigen eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz;
2. einer nach dem Recht eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung; oder
3. einer in der Russischen Föderation niedergelassenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befindet; und
c) sich die betreffenden Güter und Technologien physisch in der Russischen Föderation befanden, bevor die jeweiligen Verbote nach Art. 5, 6, 10, 10a, 10b, 11, 12, 12a und 15b für diese Güter und Technologien in Kraft getreten sind.
2) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO lehnt das Gesuch um Bewilligung einer Ausnahme nach Abs. 1 ab, wenn sie oder es hinreichende Gründe zur Annahme hat, dass die Güter für militärische Endnutzer oder eine militärische Endverwendung in der Russischen Föderation bestimmt sein könnten.
3) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO kann Ausnahmen von den Verboten nach Art. 15a und 15c betreffend die Einfuhr, die Durchfuhr und den Transport von in den Anhängen 18 und 21 aufgeführten Gütern bis zum 30. September 2023 bewilligen, sofern:
a) die genannten Tätigkeiten für den Abzug von Investitionen aus der Russischen Föderation oder den Abschluss von Geschäftstätigkeiten in der Russischen Föderation unbedingt erforderlich sind;
b) sich die Güter im Eigentum befinden von:
1. Staatsangehörigen eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz;
2. einer nach dem Recht eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung; oder
3. einer in der Russischen Föderation niedergelassenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befindet; und
c) sich die betreffenden Güter physisch in der Russischen Föderation befanden, bevor die jeweiligen Verbote nach Art. 15a und 15c für diese Güter in Kraft getreten sind.
4) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 1 und 3 sind vorbehaltlich der Zuständigkeit des SECO bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
III. Finanzielle Beschränkungen
Art. 16
Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
1) Gesperrt sind Gelder und wirtschaftliche Ressourcen im Eigentum oder unter direkter oder indirekter Kontrolle:
a) der in Anhang 8 aufgeführten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen;
b) der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen, die im Namen oder auf Anweisung der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Bst. a handeln;
c) der Unternehmen und Organisationen, die sich im Eigentum oder unter Kontrolle der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Bst. a oder b befinden.
2) Es ist verboten, natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Abs. 1 Gelder zu überweisen oder ihnen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen.
3) Das Verbot nach Abs. 2 gilt nicht, wenn die Überweisung von Geldern oder das Zurverfügungstellen von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen erforderlich ist:85
a) zur Durchführung humanitärer Aktivitäten oder zur Unterstützung der Zivilbevölkerung im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine durch öffentliche Stellen oder Unternehmen und Organisationen, die für die Durchführung humanitärer Aktivitäten oder zur Unterstützung der Zivilbevölkerung Beiträge des Landes erhalten; oder
b) zur Erfüllung amtlicher Tätigkeiten diplomatischer oder konsularischer Vertretungen Liechtensteins oder der Schweiz und zur Erfüllung offizieller Missionen Liechtensteins oder der Schweiz.
3a) Die Verbote nach Abs. 1 und 2 gelten zudem nicht, wenn die Freigabe gesperrter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die Überweisung von Geldern oder das Zurverfügungstellen von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen erforderlich ist für die Bereitstellung:86
a) von elektronischen Kommunikationsdiensten in der Russischen Föderation, in der Ukraine, in einem EWRA-Vertragsstaat oder in der Schweiz oder zwischen der Russischen Föderation und einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz oder zwischen der Ukraine und einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz durch einen Anbieter mit Sitz in einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz;
b) der für den Betrieb, die Wartung und die Sicherheit von elektronischen Kommunikationsdiensten nach Bst. a erforderlichen zugehörigen Einrichtungen und Dienste;
c) von Rechenzentrumsdiensten in EWRA-Vertragsstaaten und der Schweiz.
4) Die Regierung kann Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 2 bewilligen, um die Durchführung humanitärer Aktivitäten oder die Unterstützung der Zivilbevölkerung im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine zu ermöglichen.87
5) Die Regierung kann ausnahmsweise Zahlungen aus gesperrten Konten, Übertragungen gesperrter Vermögenswerte sowie die Freigabe gesperrter wirtschaftlicher Ressourcen bewilligen zur:88
a) Vermeidung von Härtefällen;
b) Erfüllung bestehender Verträge;
c) Erfüllung von Forderungen, die Gegenstand einer bestehenden Entscheidung eines Gerichts, einer Verwaltungsstelle oder eines Schiedsgerichts sind;
d) Erfüllung amtlicher Tätigkeiten diplomatischer oder konsularischer Vertretungen oder internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität geniessen;89
e) Bezahlung angemessener Honorare und Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen;
f) Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemässige Verwahrung oder Verwaltung gesperrter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen;
fbis) Aufgehoben90
g) Durchführung humanitärer Aktivitäten oder zur Unterstützung der Zivilbevölkerung im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine; oder
h) Wahrung liechtensteinischer Interessen.
5a) Die Regierung kann die Freigabe bestimmter gesperrter wirtschaftlicher Ressourcen ausnahmsweise bewilligen, wenn sie festgestellt hat, dass:91
a) die Freigabe zur dringenden Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Sicherheit oder auf die Umwelt haben wird; und
b) die Erlöse aus der Freigabe gesperrt werden.
5b) Die Regierung kann die Freigabe bestimmter gesperrter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen an eine natürliche oder juristische Person, ein Unternehmen oder eine Organisation nach Anhang 8 ausnahmsweise bewilligen, damit Eigentumsrechte an in den EWRA-Vertragsstaaten oder der Schweiz niedergelassene juristische Personen, Unternehmen oder Organisationen bis zum 28. Februar 2023 oder, falls dies der spätere Zeitpunkt ist, bis sechs Monate nach der Aufnahme der Person, des Unternehmens oder der Organisation in Anhang 8 verkauft oder übertragen werden können, sofern:92
a) diese Eigentumsrechte sich unmittelbar oder mittelbar im Besitz einer natürlichen oder juristischen Person, eines Unternehmens oder einer Organisation nach Anhang 8 befinden; und
b) die Erlöse aus dem Verkauf oder der Übertragung gesperrt bleiben.
6) Die Regierung kann die Freigabe bestimmter gesperrter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die sich im Eigentum der in Anhang 8 unter Bst. B Ziff. 50 bis 52 genannten Organisationen befinden, oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen für diese Organisationen ausnahmsweise bewilligen, wenn sie festgestellt hat, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen erforderlich sind, um Geschäfte, Verträge oder sonstige Vereinbarungen, einschliesslich der entsprechenden Bankbeziehungen, spätestens am 24. August 2022 zu beenden, die mit diesen Organisationen vor dem 23. Februar 2022 abgeschlossen wurden.93
7) Die Regierung kann die Freigabe bestimmter gesperrter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die sich im Eigentum der in Anhang 8 unter Bst. B Ziff. 76 bis 79 genannten Organisationen befinden, oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen für diese Organisationen ausnahmsweise bewilligen, wenn sie festgestellt hat, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen erforderlich sind, um Geschäfte, Verträge oder sonstige Vereinbarungen, einschliesslich der entsprechenden Bankbeziehungen, spätestens am 9. Oktober 2022 zu beenden, die mit diesen Organisationen vor dem 8. April 2022 abgeschlossen wurden.94
8) Die Regierung kann die Freigabe bestimmter gesperrter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die sich im Eigentum der in Anhang 8 unter Bst. B Ziff. 106 genannten Organisation befinden, oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen für diese Organisation ausnahmsweise bewilligen, wenn sie festgestellt hat, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen erforderlich sind, um:95
a) Geschäfte, Verträge oder sonstige Vereinbarungen, einschliesslich der entsprechenden Bankbeziehungen, die mit dieser Organisation vor dem 4. August 2022 abgeschlossen wurden, spätestens am 22. August 2023 zu beenden; oder
b) einen laufenden Verkauf oder eine laufende Übertragung von unmittelbar oder mittelbar im Besitz dieser Organisation befindlichen Eigentumsrechten an in einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz niedergelassene juristische Personen, Unternehmen oder Organisationen bis zum 17. Juni 2023 abzuschliessen. Diese Frist hat nicht zur Folge, dass Veräusserungen, die nicht den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen, rückwirkend gültig werden.96
9) Die Regierung kann die Freigabe bestimmter gesperrter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die sich im Eigentum der in Anhang 8 unter Bst. B Ziff. 50 bis 52, 76 bis 79, 106, 123 und 124 genannten Organisationen befinden, oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen für diese Organisationen ausnahmsweise bewilligen, wenn sie festgestellt hat, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen erforderlich sind für den Kauf, die Einfuhr oder den Transport von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln, einschliesslich Weizen und Düngemitteln.97
9a) Die Regierung kann die Freigabe bestimmter gesperrter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die sich im Eigentum der in Anhang 8 aufgeführten natürlichen Personen befinden, die vor ihrer Aufnahme in den Anhang eine wesentliche Rolle im internationalen Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln, einschliesslich Weizen und Düngemitteln, gespielt haben, oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen für diese Personen ausnahmsweise bewilligen, wenn sie festgestellt hat, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen erforderlich sind für den Kauf, die Lieferung, den Transport oder die Ausfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln, einschliesslich Weizen und Düngemitteln, in Drittstaaten im Hinblick auf die Ernährungssicherheit.98
10) Die Regierung kann die Freigabe bestimmter gesperrter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die sich im Eigentum der in Anhang 8 unter Bst. B Ziff. 88 genannten Organisation befinden, oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen für diese Organisation ausnahmsweise bewilligen, wenn sie festgestellt hat, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen für den Abschluss von Transaktionen, einschliesslich Verkäufe, benötigt werden, die für den Abschluss eines Joint Ventures oder eines Vorhabens mit einer ähnlichen Rechtsgestaltung, das oder die vor dem 30. März 2022 gegründet wurde, und an dem oder der eine juristische Person, ein Unternehmen oder eine Organisation nach Anhang 16 beteiligt ist, bis zum 31. Dezember 2022 unbedingt erforderlich sind.99
11) Die Regierung kann die Freigabe bestimmter gesperrter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die sich im Eigentum der in Anhang 8 unter Bst. B Ziff. 98 genannten Organisation befinden, oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen für diese Organisation ausnahmsweise bewilligen, wenn sie festgestellt hat, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen erforderlich sind, um Geschäfte, Verträge oder sonstige Vereinbarungen spätestens am 7. Januar 2023 zu beenden, die mit dieser Organisation vor dem 5. Juli 2022 abgeschlossen wurden oder an denen sie in anderer Weise beteiligt ist.100
12) Die Regierung kann die Freigabe bestimmter gesperrter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die sich im Eigentum der in Anhang 8 unter Bst. B Ziff. 123 und 124 genannten Organisationen befinden, oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen für diese Organisationen ausnahmsweise bewilligen, wenn sie festgestellt hat, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen erforderlich sind, um Geschäfte, Verträge oder sonstige Vereinbarungen, einschliesslich der entsprechenden Bankbeziehungen, die mit diesen Organisationen vor dem 21. Dezember 2022 abgeschlossen wurden, spätestens am 17. Juni 2023 zu beenden.101
13) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 4 bis 12 sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.102
Art. 17
Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
1) Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten oder von wirtschaftlichen Ressourcen wissen, von denen anzunehmen ist, dass sie unter die Sperrung nach Art. 16 Abs. 1 fallen, müssen dies der Stabsstelle FIU unverzüglich melden.
2) Die Meldungen müssen die Namen der Begünstigten sowie Angaben zur Art und zum Wert der betreffenden Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen enthalten.
Art. 18
Verbot von öffentlichen Finanzhilfen für den Handel
1) Es ist verboten, öffentliche Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit der Russischen Föderation oder für Investitionen in die Russische Föderation bereitzustellen.
2) Das Verbot nach Abs. 1 gilt nicht für:
a) verbindliche Verpflichtungen betreffend die Bereitstellung von Finanzmitteln oder Finanzhilfen, die vor dem 4. März 2022 eingegangen wurden;
b) die Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel oder Finanzhilfen bis zu einem Gesamtwert von 10 000 000 Euro oder den Gegenwert in Schweizer Franken pro Projekt, das den in einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz niedergelassenen kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommt;103
c) die Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit Lebensmitteln sowie für landwirtschaftliche, medizinische oder humanitäre Zwecke.
Art. 19 104
Verbot der Ausgabe und des Handels von übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten
1) Die Unterstützung bei der Ausgabe von, der Handel von und die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen im Zusammenhang mit übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen, die nach dem 1. August 2014 und bis zum 12. September 2014 ausgegeben wurden, übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen, die nach dem 12. September 2014 und bis zum 12. April 2022 ausgegeben wurden, und übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, die nach dem 12. April 2022 ausgegeben wurden, durch einen der folgenden Emittenten sind verboten:
a) Banken oder andere Unternehmen mit Sitz in der Russischen Föderation nach Anhang 9;
b) Banken, Unternehmen oder Organisationen mit Sitz ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz, an denen Banken oder Unternehmen nach Anhang 9 in erkennbarer Weise zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind;
c) Unternehmen oder Organisationen, die in erkennbarer Weise im Namen oder auf Anweisung von Banken, Unternehmen oder Organisationen nach Bst. a oder b handeln.
2) Die Unterstützung bei der Ausgabe von, der Handel von und die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen im Zusammenhang mit übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, die nach dem 12. April 2022 ausgegeben wurden, durch einen der folgenden Emittenten sind verboten:
a) Banken oder andere Unternehmen mit Sitz in der Russischen Föderation nach den Anhängen 10 und 11;
b) Banken, Unternehmen oder Organisationen mit Sitz ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz, an denen Banken oder Unternehmen nach den Anhängen 10 und 11 in erkennbarer Weise zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind;
c) Unternehmen und Organisationen, die in erkennbarer Weise im Namen oder auf Anweisung von Banken, Unternehmen oder Organisationen nach Bst. a oder b handeln.
3) Die Unterstützung bei der Ausgabe von, der Handel von und die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen im Zusammenhang mit übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen, die nach dem 12. September 2014 und bis zum 12. April 2022 ausgegeben wurden, und mit übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, die nach dem 12. April 2022 ausgegeben wurden, durch einen der folgenden Emittenten sind verboten:
a) Banken oder andere Unternehmen mit Sitz in der Russischen Föderation nach den Anhängen 12 und 13;
b) Banken, Unternehmen oder Organisationen mit Sitz ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz, an denen Banken oder Unternehmen nach Bst. a in erkennbarer Weise zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind;
c) Unternehmen oder Organisationen, die in erkennbarer Weise im Namen oder auf Anweisung von Banken, Unternehmen oder Organisationen nach Bst. a oder b handeln.
4) Die Unterstützung bei der Ausgabe von, der Handel von und die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen im Zusammenhang mit übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, die nach dem 9. März 2022 ausgegeben wurden, durch einen der folgenden Emittenten sind verboten:
a) die Russische Föderation und ihre Regierung;
b) die Zentralbank der Russischen Föderation;
c) Unternehmen oder Organisationen, die in erkennbarer Weise im Namen oder auf Anweisung der Zentralbank der Russischen Föderation handeln.
5) Es ist verboten, an Handelsplätzen übertragbare Wertpapiere von in der Russischen Föderation niedergelassenen Banken, Unternehmen oder Organisationen, die von einer staatlichen Stelle kontrolliert werden oder an denen eine staatliche Stelle zu über 50 % beteiligt ist:105
a) zu notieren und Dienstleistungen dafür zu erbringen;
b) [...]106
Art. 20
Verbot der Gewährung von Darlehen
1) Die direkte oder indirekte Gewährung von Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen an Empfänger nach Art. 19 Abs. 1 oder 3 nach dem 19. September 2014 und bis zum 9. März 2022 ist verboten.
2) Die direkte oder indirekte Gewährung von Darlehen an Empfänger nach Art. 19 Abs. 1 bis 3 nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung ist verboten.
3) Ausgenommen ist die Gewährung von Darlehen zu folgenden Zwecken:
a) zur Finanzierung des durch diese Verordnung nicht betroffenen Handels zwischen den EWRA-Vertragsstaaten oder der Schweiz und Drittstaaten;
b) zur Finanzierung der für die Erfüllung eines Handelsvertrags nach Bst. a notwendigen Güterlieferungen und Dienstleistungen aus den EWRA-Vertragsstaaten oder Drittstaaten;
c) zur Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Liquidität juristischer Personen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz, an denen Banken oder Unternehmen nach Anhang 9 zu über 50 % beteiligt sind.107
4) Die direkte oder indirekte Gewährung von Darlehen an Empfänger nach Art. 19 Abs. 4 nach dem 25. Februar 2022 ist verboten; ausgenommen ist die Gewährung von Darlehen zu folgenden Zwecken:
a) zur Finanzierung des durch diese Verordnung nicht betroffenen Handels zwischen den EWRA-Vertragsstaaten oder der Schweiz und Drittstaaten;
b) zur Finanzierung der für die Erfüllung eines Handelsvertrags nach Bst. a notwendigen Güterlieferungen und Dienstleistungen aus den EWRA-Vertragsstaaten oder Drittstaaten.
5) Das Verbot nach Abs. 4 gilt nicht für Bezüge und Auszahlungen aufgrund eines vor dem 25. Februar 2022 abgeschlossenen Vertrags, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Sämtliche Bedingungen für diese Bezüge oder Auszahlungen wurden:
1. vor dem 25. Februar 2022 vereinbart; und
2. an oder nach diesem Datum nicht mehr geändert.
b) Es wurde vor dem 25. Februar 2022 vertraglich festgelegt, an welchem Datum die vollständige Rückzahlung aller zur Verfügung gestellten Mittel fällig wird und alle Verpflichtungen, Rechte und Pflichten erlöschen, die sich aus dem Vertrag ergeben.
6) Die Verbote nach Abs. 1 und 2 gelten nicht für Bezüge und Auszahlungen aufgrund eines vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung abgeschlossenen Vertrags, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Sämtliche Bedingungen für diese Bezüge oder Auszahlungen wurden:
1. vor dem 10. März 2022 vereinbart; und
2. an oder nach diesem Datum nicht mehr geändert.
b) Es wurde vor dem 10. März 2022 vertraglich festgelegt, an welchem Datum die vollständige Rückzahlung aller zur Verfügung gestellten Mittel fällig wird und alle Verpflichtungen, Rechte und Pflichten erlöschen, die sich aus dem Vertrag ergeben.
c) Mit dem Vertrag wurde zum Zeitpunkt seines Abschlusses nicht gegen die Verbote nach dieser Verordnung in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung verstossen.
Art. 21
Verbot der Entgegennahme von Einlagen und der Bereitstellung kryptobasierter Dienstleistungen108
1) Die Entgegennahme von Einlagen der folgenden Personen, Organisationen oder Einrichtungen ist verboten, wenn der Gesamtwert der Einlagen der natürlichen oder juristischen Person, der Organisation oder der Einrichtung pro Bank 100 000 Euro oder den Gegenwert in Schweizer Franken übersteigt:109
a) russischen Staatsangehörigen;
b) in der Russischen Föderation ansässigen natürlichen Personen;
c) in der Russischen Föderation niedergelassenen Banken, Unternehmen oder Organisationen;
d) ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz niedergelassenen Banken, Unternehmen oder Organisationen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von russischen Staatsangehörigen oder in der Russischen Föderation ansässigen natürlichen Personen gehalten werden.
2) Die Bereitstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowallets, Kryptokonten oder der Kryptoverwahrung an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen ist verboten:110111
a) russische Staatsangehörige;
b) in der Russischen Föderation ansässige natürliche Personen;
c) in der Russischen Föderation niedergelassene juristische Personen, Unternehmen oder Organisationen.
3) Die Verbote nach Abs. 1 und 2 gelten nicht für Staatsangehörige eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz oder natürliche Personen, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz verfügen.112
4) Die Regierung kann Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1 und 2 bewilligen für Einlagen oder die Bereitstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowallets, Kryptokonten oder der Kryptoverwahrung, die erforderlich sind:113
a) zur Vermeidung von Härtefällen;
b) zu humanitären Zwecken oder zu Evakuierungszwecken;
c) für zivilgesellschaftliche Aktivitäten, welche die Demokratie, die Menschenrechte oder die Rechtsstaatlichkeit in der Russischen Föderation unmittelbar fördern;
d) zur Erfüllung amtlicher Tätigkeiten diplomatischer oder konsularischer Vertretungen oder internationaler Organisationen;
dbis) zur Bezahlung von Gebühren oder Kosten für die routinemässige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen;114
e) zur Bezahlung angemessener Honorare und Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen;
f) zur Wahrung liechtensteinischer Interessen; oder
g) für den nicht verbotenen grenzüberschreitenden Handel mit Gütern und Dienstleistungen zwischen Liechtenstein oder der Schweiz und der Russischen Föderation, zwischen Liechtenstein oder der Schweiz und den EWRA-Vertragsstaaten oder zwischen den EWRA-Vertragsstaaten und der Russischen Föderation.115
5) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 4 sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.116
Art. 22
Meldepflicht für bestehende Einlagen
1) Banken sind verpflichtet, der Stabsstelle FIU bis zum 27. Mai 2022 eine Liste der 100 000 Euro oder den Gegenwert in Schweizer Franken übersteigenden Einlagen von russischen Staatsangehörigen oder in der Russischen Föderation ansässigen natürlichen Personen oder von in der Russischen Föderation niedergelassenen Banken, Unternehmen oder Organisationen zu übermitteln. Sie legen alle zwölf Monate aktuelle Informationen über die Höhe dieser Einlagen vor.
2) Banken sind verpflichtet, der Stabsstelle FIU Informationen über 100 000 Euro oder den Gegenwert in Schweizer Franken übersteigende Einlagen russischer Staatsangehöriger oder in der Russischen Föderation ansässigen natürlicher Personen, die im Rahmen einer Staatsbürgerschafts- oder Aufenthaltsregelung für Investoren die Staatsangehörigkeit eines EWRA-Vertragsstaates bzw. Aufenthaltsrechte in einem EWRA-Vertragsstaat erworben haben, zu übermitteln.
Art. 23
Verbot der Erbringung von gewissen Dienstleistungen für Zentralverwahrer
1) Zentralverwahrern ist es verboten, ihre Dienstleistungen nach dem Anhang der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 im Zusammenhang mit übertragbaren Wertpapieren, die nach dem 12. April 2022 ausgegeben wurden, für russische Staatsangehörige oder in der Russischen Föderation ansässige natürliche Personen oder an in der Russischen Föderation niedergelassene Banken, Unternehmen oder Organisationen zu erbringen.117
2) Dieses Verbot gilt nicht für Staatsangehörige eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz und natürliche Personen, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz verfügen.118
Art. 24
Verbot des Verkaufs von übertragbaren Wertpapieren
1) Der Verkauf von auf eine amtliche Währung eines EWRA-Vertragsstaates lautenden übertragbaren Wertpapieren, die nach dem 12. April 2022 ausgegeben wurden, oder von Anteilen an Organismen für gemeinsame Anlagen, die in diesen Wertpapieren investiert sind, an russische Staatsangehörige, an in der Russischen Föderation ansässige natürliche Personen oder an in der Russischen Föderation niedergelassene Banken, Unternehmen oder Organisationen ist verboten.119
2) Dieses Verbot gilt nicht für Staatsangehörige eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz und natürliche Personen, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz verfügen.120
Art. 25 121
Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank der Russischen Föderation
1) Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Reserven und Vermögenswerten der Zentralbank der Russischen Föderation sind verboten; dies schliesst Transaktionen mit Banken, Unternehmen und Organisationen ein, die im Namen oder auf Anweisung der Zentralbank der Russischen Föderation handeln, wie der Russian National Wealth Fund (russischer Staatsfonds).
2) Die Regierung kann Ausnahmen vom Verbot nach Abs. 1 bewilligen, soweit:
a) die Transaktionen erforderlich sind, um Geschäfte, Verträge oder sonstige Vereinbarungen, einschliesslich der entsprechenden Bankbeziehungen, spätestens am 4. Mai 2022 zu beenden, die mit den entsprechenden Banken, Unternehmen oder Organisationen vor dem 4. März 2022 abgeschlossen wurden; oder
b) dies zur Gewährleistung der Finanzstabilität Liechtensteins unbedingt erforderlich ist.
3) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 2 sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 25a 122
Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
1) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Geschäfte zu tätigen mit:
a) Banken, Unternehmen oder Organisationen mit Sitz in der Russischen Föderation nach Anhang 16;
b) Banken, Unternehmen oder Organisationen mit Sitz ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz, an denen Banken oder Unternehmen nach Bst. a zu über 50 % beteiligt sind;123
c) Unternehmen und Organisationen, die im Namen oder auf Anweisung von Banken, Unternehmen oder Organisationen nach Bst. a oder b handeln.
1a) Es ist verboten, eine Funktion auszuüben in den Leitungsgremien von:124
a) juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Abs. 1;
b) [...];125
c) [...];126
d) [...].127
2) Das Verbot nach Abs. 1 gilt nicht für:
a) Transaktionen, die unbedingt erforderlich sind für den Kauf, die Einfuhr oder den Transport von Erdgas, Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus der Russischen Föderation oder durch die Russische Föderation in einen EWRA-Vertragsstaat oder die Schweiz, nach Albanien, Bosnien und Herzegowina, in den Kosovo, nach Montenegro, Nordmazedonien oder Serbien;128
b) Transaktionen im Zusammenhang mit Energieprojekten ausserhalb der Russischen Föderation, in denen Banken, Unternehmen oder Organisationen nach Anhang 16 Minderheitsgesellschafter sind;
c) Transaktionen, die getätigt werden:
1. zur Durchführung humanitärer Aktivitäten oder zur Unterstützung der Zivilbevölkerung im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine durch öffentliche Stellen oder Unternehmen und Organisationen, die für die Durchführung humanitärer Aktivitäten oder zur Unterstützung der Zivilbevölkerung Beiträge des Landes erhalten; oder
2. zur Erfüllung amtlicher Tätigkeiten diplomatischer oder konsularischer Vertretungen Liechtensteins oder der Schweiz und zur Erfüllung offizieller Missionen Liechtensteins oder der Schweiz;
d) Transaktionen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von elektronischen Kommunikationsdiensten oder Rechenzentrumsdiensten oder von Diensten und Ausrüstungen, die für den Betrieb, die Wartung und die Sicherheit der elektronischen Kommunikationsdienste erforderlich sind, einschliesslich der Bereitstellung von Firewalls und von Callcenter-Diensten, für eine Bank, ein Unternehmen oder eine Organisation nach Anhang 16;129
e) Transaktionen, die unmittelbar oder mittelbar unbedingt erforderlich sind für den Kauf, die Einfuhr oder den Transport von Erdöl, einschliesslich raffinierter Erdölerzeugnisse, aus der Russischen Föderation oder durch die Russische Föderation;130
f) Transaktionen, die erforderlich sind für den Kauf, die Einfuhr oder den Transport von pharmazeutischen Erzeugnissen, Medizinprodukten sowie landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln, einschliesslich Weizen und Düngemitteln;131
g) Transaktionen, die erforderlich sind zur Gewährleistung des Zugangs zu Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren in einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz oder für die Anerkennung oder Vollstreckung eines Gerichtsurteils oder eines Schiedsspruchs aus einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz.132
3) Die Regierung kann Ausnahmen vom Verbot nach Abs. 1 bewilligen, um:133
a) die Durchführung humanitärer Aktivitäten oder die Unterstützung der Zivilbevölkerung im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine zu ermöglichen;
b) Transaktionen zu ermöglichen, die für den Abzug von Investitionen und den Rückzug aus einer in einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz niedergelassenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung durch die in Abs. 1 genannten Organisationen oder ihre Niederlassungen in einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz bis zum 30. Juni 2023 unbedingt erforderlich sind.
4) Sie kann Ausnahmen vom Verbot nach Abs. 1a Bst. b bis d bewilligen, sofern:134
a) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ein Joint Venture oder eine ähnliche Rechtgestaltung ist, an dem oder der eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung nach Abs. 1a Bst. b, c oder d beteiligt ist und das oder die vor dem 27. Januar 2023 von einer nach dem Recht eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung geschlossen wurde;
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung nach Abs. 1a Bst. b, c oder d ist, die sich in der Russischen Föderation vor dem 27. Januar 2023 niedergelassen hat und sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befindet;
c) es für die Sicherstellung der kritischen Energieversorgung erforderlich ist, eine Funktion nach Abs. 1a Bst. b, c oder d auszuüben;
d) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung an der Durchfuhr von Öl mit Ursprung in einem Drittstaat durch die Russische Föderation beteiligt ist und die Ausübung einer Funktion nach Abs. 1a Bst. b, c oder d für Vorgänge bestimmt ist, die nach Art. 13a und 13b nicht verboten sind.
5) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 3 und 4 sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.135
Art. 26
Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und Dienstleistungen in den bezeichneten Gebieten
1) Die Gewährung von Darlehen und Krediten an Unternehmen und Organisationen in den in Anhang 6 bezeichneten Gebieten sowie die Beteiligung an der Vergabe solcher Darlehen und Kredite sind verboten.
2) Der Erwerb und die Ausweitung von Beteiligungen an Unternehmen und Immobilien in den bezeichneten Gebieten sowie die Gründung von Joint Ventures zusammen mit Unternehmen oder Organisationen in den in Anhang 6 bezeichneten Gebieten sind verboten.
3) Die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, die direkt mit den Tätigkeiten nach Abs. 1 und 2 zusammenhängen, ist verboten.
4) Die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit tourismusbezogenen Aktivitäten in den in Anhang 6 bezeichneten Gebieten ist verboten.
5) Die Verbote nach Abs. 1 bis 3 gelten nicht für Handlungen, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Vertretungen oder internationaler Organisationen sowie für Spitäler oder Bildungseinrichtungen mit Sitz in den in Anhang 6 bezeichneten Gebieten erforderlich sind oder die Sicherheit der bestehenden Infrastruktur gewährleisten.
Art. 27
Verbot der Kofinanzierung
1) Es ist verboten, in Projekte zu investieren, die aus dem Russian Direct Investment Fund kofinanziert werden, sich an solchen Projekten zu beteiligen oder anderweitig zu ihnen beizutragen.
2) In Abweichung von Abs. 1 kann die Regierung die Beteiligung an einer Investition in Projekte, die aus dem Russian Direct Investment Fund kofinanziert werden, oder einen Beitrag an solche Projekte bewilligen, nachdem sie festgestellt hat, dass diese Beteiligung an der Investition oder dieser Beitrag aufgrund von vor dem 4. März 2022 abgeschlossenen Verträgen oder aufgrund von Nebenabreden zur Erfüllung dieser Verträge erforderlich ist. Entsprechende Gesuche sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 28 136
Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
Es ist verboten, für Banken, Unternehmen oder Organisationen nach Anhang 14 oder Banken, Unternehmen oder Organisationen mit Sitz in der Russischen Föderation, an denen Banken, Unternehmen oder Organisationen nach Anhang 14 zu über 50 % beteiligt sind, spezialisierte Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr bereitzustellen, die für den Austausch von Finanzdaten verwendet werden.
Art. 29 137
Verbot betreffend Banknoten
1) Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von auf eine amtliche Währung eines EWRA-Vertragsstaates lautenden Banknoten an die Russische Föderation oder an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Unternehmen in der Russischen Föderation, einschliesslich der Regierung und der Zentralbank der Russischen Föderation, oder zur Verwendung in der Russischen Föderation sind verboten.
2) Das Verbot nach Abs. 1 gilt nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr oder die Durchfuhr von auf eine amtliche Währung eines EWRA-Vertragsstaates lautenden Banknoten, wenn dieser Verkauf, diese Lieferung, diese Ausfuhr oder diese Durchfuhr erforderlich ist für:
a) die persönliche Verwendung durch in die Russische Föderation reisende Personen oder ihre mit ihnen reisenden nahen Verwandten; oder
b) die Erfüllung amtlicher Tätigkeiten diplomatischer oder konsularischer Vertretungen oder internationaler Organisationen in der Russischen Föderation.
Art. 29a 138
Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten
1) Die Erbringung von Ratingdiensten und die Gewährung des Zugangs zu Abonnementsdiensten im Zusammenhang mit Ratingdiensten für oder in Bezug auf russische Staatsangehörige, in der Russischen Föderation ansässige natürliche Personen oder in der Russischen Föderation niedergelassene Banken, Unternehmen oder Organisationen sind verboten.139
2) Die Verbote nach Abs. 1 gelten nicht für Staatsangehörige eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz und natürliche Personen, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz verfügen.
Art. 29b 140
Verbote im Zusammenhang mit Unternehmen im Energie- und im Bergbausektor der Russischen Föderation
1) Die folgenden Tätigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmen im Energie- und im Bergbausektor der Russischen Föderation sind verboten:
a) der Erwerb neuer oder die Ausweitung bestehender Beteiligungen an juristischen Personen, Unternehmen oder Organisationen, die nach dem Recht eines Staates ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz gegründet oder eingetragen wurden und im Energie- oder im Bergbausektor in der Russischen Föderation tätig sind;
b) die Bereitstellung von oder die Beteiligung an Darlehen, Krediten oder sonstigen Finanzmitteln, einschliesslich Eigenkapital, für oder für die Finanzierung von juristischen Personen, Unternehmen oder Organisationen, die nach dem Recht eines Staates ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz gegründet oder eingetragen wurden und im Energie- oder im Bergbausektor in der Russischen Föderation tätig sind;
c) die Gründung von Joint Ventures mit juristischen Personen, Unternehmen oder Organisationen, die nach dem Recht eines Staates ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz gegründet oder eingetragen wurden und im Energie- oder im Bergbausektor in der Russischen Föderation tätig sind;
d) die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, die unmittelbar oder mittelbar mit den in Bst. a, b und c genannten Tätigkeiten in Zusammenhang stehen.
2) Die Regierung kann Ausnahmen von den Verboten betreffend den Energiesektor nach Abs. 1 bewilligen, falls die Tätigkeiten:
a) erforderlich sind, um bei einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden schweren Mangellage die Energieversorgung eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz sicherzustellen und Erdgas und Erdöl, einschliesslich raffinierter Erdölerzeugnisse, aus oder durch die Russische Föderation in die EWRA-Vertragsstaaten oder in die Schweiz zu befördern; oder
b) ausschliesslich zugunsten einer juristischen Person, eines Unternehmens oder einer Organisation erfolgen, die oder das im Energiesektor in der Russischen Föderation tätig ist und sich im Eigentum eines oder einer nach dem Recht eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz gegründeten oder eingetragenen Unternehmens oder Organisation befindet.
3) Das Verbot nach Abs. 1 betreffend den Bergbausektor gilt nicht für Tätigkeiten, bei denen der höchste finanzielle Ertrag aus der Erzeugung von Materialien nach Anhang 30 erzielt wird oder deren vorrangiges Ziel in der Erzeugung dieser Materialien besteht.
4) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 2 sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 29c 141
Verbote betreffend die Unterstützung öffentlicher Einrichtungen
1) Die unmittelbare oder mittelbare Unterstützung, insbesondere durch die Gewährung von Finanzmitteln, Finanzhilfen oder sonstigen Vorteilen im Rahmen eines nationalen Programms Liechtensteins, von in der Russischen Föderation niedergelassenen juristischen Personen, Unternehmen oder Organisationen, die von einer staatlichen Stelle kontrolliert werden oder an denen eine staatliche Stelle zu über 50 % beteiligt ist, ist verboten.
2) Das Verbot nach Abs. 1 gilt nicht für:
a) humanitäre Aktivitäten, die Bekämpfung von Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Umwelt haben wird, oder die Bewältigung von Naturkatastrophen;
b) Pflanzenschutz- und Veterinärprogramme;
c) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen und die Zusammenarbeit im Rahmen des internationalen thermonuklearen Versuchsreaktors ITER;
d) den Betrieb, die Instandhaltung und die Stilllegung ziviler nuklearer Einrichtungen, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Gewährleistung ihrer Sicherheit, die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope, ähnlicher medizinischer Anwendungen und kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der Forschung und Entwicklung;
e) Mobilitäts- und Austauschprogramme für Einzelpersonen und zur Förderung direkter Kontakte zwischen den Menschen;
f) Klima- und Umweltprogramme, die nicht der Forschung und Innovation dienen;
g) die amtliche Tätigkeit diplomatischer und konsularischer Vertretungen Liechtensteins oder der Schweiz oder ihrer Partner oder internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität geniessen, in der Russischen Föderation.
Art. 29d 142
Verbote betreffend Trusts oder ähnliche Rechtsgestaltungen
1) Die Errichtung eines Trusts oder einer ähnlichen Rechtsgestaltung und die Bereitstellung eines Sitzes, einer Geschäfts- oder Verwaltungsanschrift oder von Verwaltungsdienstleistungen für Trusts oder ähnliche Rechtsgestaltungen sind verboten, wenn eine der folgenden Personen, Organisationen oder Einrichtungen Treugeber oder Begünstigter ist:
a) russische Staatsangehörige oder in der Russischen Föderation ansässige natürliche Personen;
b) in der Russischen Föderation niedergelassene juristische Personen, Unternehmen oder Organisationen;
c) juristische Personen, Unternehmen oder Organisationen, an denen natürliche oder juristische Personen, Unternehmen oder Organisationen nach Bst. a und b zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind;
d) juristische Personen, Unternehmen oder Organisationen, die von einer natürlichen oder juristischen Person, einem Unternehmen oder einer Organisation nach Bst. a bis c kontrolliert werden;
e) natürliche oder juristische Personen, Unternehmen oder Organisationen, die im Namen oder auf Anweisung einer natürlichen oder juristischen Person, eines Unternehmens oder einer Organisation nach Bst. a bis d handeln.
2) Es ist verboten, als Treuhänder, nomineller Anteilseigner, Geschäftsführer, Sekretär oder in einer ähnlichen Funktion für einen Trust oder eine ähnliche Rechtsgestaltung nach Abs. 1 zu handeln oder dies einer anderen Person zu ermöglichen.
3) Die Verbote nach Abs. 1 und 2 gelten nicht, wenn die Treugeber oder Begünstigten Staatsangehörige eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz sind oder über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz verfügen.
3a) Das Verbot nach Abs. 2 gilt nicht für die Fortsetzung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Transaktionen, die erforderlich sind für die Beendigung der mit diesem Artikel nicht vereinbaren und vor dem 2. Mai 2022 abgeschlossenen Verträge, sofern diese Transaktionen vor dem 30. Mai 2022 eingeleitet wurden und bis zum 1. Oktober 2022 abgeschlossen sind.143
4) Die Regierung kann Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1 und 2 bewilligen für Dienstleistungen, die erforderlich sind für:144
a) humanitäre Aktivitäten wie die Durchführung oder die Erleichterung von Hilfsleistungen, einschliesslich der Versorgung mit medizinischen Hilfsgütern und Nahrungsmitteln, des Transports humanitärer Helfer und damit verbundener Hilfe oder Evakuierungen;
b) zivilgesellschaftliche Aktivitäten zur direkten Förderung der Demokratie, der Menschenrechte oder der Rechtsstaatlichkeit in der Russischen Föderation; oder
c) den Betrieb von Trusts oder ähnlichen Rechtsgestaltungen, deren Zweck die Verwaltung von Mitteln der beruflichen Vorsorge, Versicherungsverträgen oder Belegschaftsaktienprogrammen, gemeinnützigen Organisationen, Amateursportvereinen oder Fonds für Minderjährige oder vulnerable Erwachsene ist.
5) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 4 sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 29e 145
Verbote betreffend Dienstleistungen
1) Die direkte und indirekte Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, einschliesslich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung, sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung für die Regierung der Russischen Föderation oder in der Russischen Föderation niedergelassene juristische Personen, Unternehmen oder Organisationen ist verboten.
1a) Die direkte und indirekte Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen, Rechtsberatung und IT-Beratung für die Regierung der Russischen Föderation oder in der Russischen Föderation niedergelassene juristische Personen, Unternehmen oder Organisationen ist verboten.146
1b) Die direkte und indirekte Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Markt- und Meinungsforschung, technische physikalische und chemische Untersuchung sowie Werbung für die Regierung der Russischen Föderation oder in der Russischen Föderation niedergelassene juristische Personen, Unternehmen oder Organisationen ist verboten.147
2) Die Verbote nach Abs. 1 bis 1b gelten nicht für Dienstleistungen, die zur ausschliesslichen Nutzung durch in der Russischen Föderation niedergelassene juristische Personen, Unternehmen oder Organisationen bestimmt sind, die sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle von juristischen Personen, Unternehmen oder Organisationen befinden, die nach dem Recht eines EWRA-Vertragsstaates, der Schweiz, der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, von Japan oder Südkorea gegründet oder eingetragen sind.148
2a) Die Verbote nach Abs. 1 und 1a gelten nicht für Dienstleistungen, die erforderlich sind zur:149
a) Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung in Gerichtsverfahren oder des Rechts auf eine wirksame Beschwerde;
b) Gewährleistung des Zugangs zu Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren in einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz oder für die Anerkennung oder Vollstreckung eines Gerichtsurteils oder eines Schiedsspruchs aus einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz.
2b) Die Verbote nach Abs. 1a und 1b gelten nicht für Dienstleistungen, die erforderlich sind für:150
a) die Bekämpfung von Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit;
b) die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Umwelt haben wird;
c) die Bewältigung von Naturkatastrophen.
3) Das Verbot nach Abs. 1a gilt nicht für Dienstleistungen, die für die Aktualisierung von Software für nichtmilitärische Zwecke und für nichtmilitärische Endnutzer erforderlich sind.151
4) Die Regierung kann Ausnahmen von den Verboten nach Abs. 1 bis 1b bewilligen für Dienstleistungen, die erforderlich sind für:152153
a) humanitäre Aktivitäten wie die Durchführung oder die Erleichterung von Hilfsleistungen, einschliesslich der Versorgung mit medizinischen Hilfsgütern und Nahrungsmitteln, des Transports humanitärer Helfer und damit verbundener Hilfe oder Evakuierungen;
b) zivilgesellschaftliche Aktivitäten zur direkten Förderung der Demokratie, der Menschenrechte oder der Rechtsstaatlichkeit in der Russischen Föderation;
c) die amtliche Tätigkeit diplomatischer und konsularischer Vertretungen Liechtensteins oder der Schweiz oder ihrer Partner oder internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität geniessen, in der Russischen Föderation;
d) die Sicherstellung der Energieversorgung eines EWRA-Vertragsstaates oder der Schweiz bei einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden schweren Mangellage;
e) den Kauf von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz und deren Einfuhr oder Beförderung in einen EWRA-Vertragsstaat oder die Schweiz;
f) die Gewährleistung des Betriebs von Infrastrukturen, Hardware und Software, die für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Sicherheit der Umwelt von grundlegender Bedeutung sind;
g) die Einrichtung und den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und ihre Sicherheit und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen, die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung;
h) die Erbringung elektronischer Kommunikationsdienste durch Telekommunikationsbetreiber in einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz, die erforderlich sind für:
1. den Betrieb, die Instandhaltung und die Sicherheit, einschliesslich der Cybersicherheit, von elektronischen Kommunikationsdiensten in der Russischen Föderation, der Ukraine, einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz, zwischen der Russischen Föderation oder der Ukraine und einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz; oder
2. Rechenzentrumsdienste in einem EWRA-Vertragsstaat oder der Schweiz.
5) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 4 sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.154
IV. Weitere Beschränkungen
Art. 30
Ein- und Durchreiseverbot
1) Die Einreise in Liechtenstein oder die Durchreise durch Liechtenstein ist den in Anhang 8 aufgeführten natürlichen Personen verboten.
2) Die Regierung kann Ausnahmen gewähren:
a) aus erwiesenen humanitären Gründen;
b) für die Teilnahme an internationalen Konferenzen oder an einem politischen Dialog betreffend die Situation in der Ukraine; oder
c) zur Wahrung liechtensteinischer Interessen.
3) Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind beim Ausländer- und Passamt einzureichen.
Art. 31
Sperrung des Luftraums
1) Der liechtensteinische Luftraum ist gesperrt für Luftfahrzeuge, die:
a) von russischen Luftfahrtunternehmen betrieben werden, einschliesslich als Vertriebsunternehmen im Wege von Code-Sharing- oder Blocked-Space-Vereinbarungen;
b) in der Russischen Föderation registriert sind oder sich im Eigentum russischer natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen befinden, von diesen gechartert werden oder anderweitig unter deren Kontrolle stehen.155
2) Abs. 1 gilt nicht für Notlandungen oder Notüberflüge.
3) Die Regierung kann Ausnahmen von der Sperrung nach Abs. 1 für humanitäre Zwecke oder andere mit den Zielen dieser Verordnung im Einklang stehende Zwecke bewilligen. Entsprechende Gesuche sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 32
Verbote betreffend elektronische Kommunikationsdienste
1) Betreibern ist es verboten, Inhalte durch die in Anhang 15 aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu senden oder deren Sendung zu ermöglichen, zu erleichtern oder auf andere Weise dazu beizutragen, auch durch die Übertragung oder Verbreitung über Kabel, Satellit, IP-TV, Diensteanbieter, Internet-Video-Sharing-Plattformen oder -Anwendungen, unabhängig davon, ob sie neu oder vorinstalliert sind. Für Mobilfunknetze gilt dieses Verbot nur, soweit der nationale Nummerierungsplan betroffen ist.156
2) Programmkonzessionen, Übertragungs- und Verbreitungsvereinbarungen mit den in Anhang 15 aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen werden ausgesetzt.
3) Es ist verboten, Werbung für Produkte oder Dienstleistungen in Auftrag zu geben oder zu vermitteln, die in Radio- und Fernsehprogrammen oder anderen elektronischen Inhalten übertragen oder verbreitet wird, die von juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Anhang 15 erstellt oder gesendet werden; dies gilt unabhängig von der Art der Übertragung oder Verbreitung der Inhalte.157
Art. 32a 158
Verbot der Vergabe und Erfüllung öffentlicher Aufträge oder Konzessionen
1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Art. 10 Abs. 1, 3, 6 und 8 bis 10 und Art. 11 bis 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Art. 7, 8, 10 Bst. b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Art. 18, 21 Bst. b bis e und g bis i, Art. 29 und 30 der Richtlinie 2014/25/EU, unter Art. 13 Bst. a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG sowie unter Titel VII der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:159
a) russische Staatsangehörige, in der Russischen Föderation ansässige natürliche Personen oder in der Russischen Föderation niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen;160
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, an denen Organisationen nach Bst. a zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind;
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung von Organisationen nach Bst. a oder b handeln; oder
d) Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe von Organisationen nach Bst. a, b oder c in Anspruch genommen werden, soweit auf solche Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
2) Die Regierung kann Ausnahmen vom Verbot nach Abs. 1 bewilligen, wenn die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen bestimmt ist für:
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung;
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen;
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschliesslich oder nur in ausreichender Menge von Personen nach Abs. 1 bereitgestellt werden können;
d) die amtliche Tätigkeit diplomatischer und konsularischer Vertretungen Liechtensteins oder der Schweiz oder ihrer Partner oder internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität geniessen, in der Russischen Föderation; oder
e) den Kauf, die Einfuhr oder den Transport von Erdgas und Erdöl, einschliesslich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus der Russischen Föderation oder durch die Russische Föderation in den Europäischen Wirtschaftsraum oder die Schweiz.
f) Aufgehoben161
3) Gesuche um Ausnahmebewilligungen nach Abs. 2 sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Art. 33
Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
Es ist verboten, Forderungen zu erfüllen, wenn sie auf einen Vertrag oder ein Geschäft zurückzuführen sind, deren Durchführung direkt oder indirekt verhindert oder beeinträchtigt wurde durch Massnahmen nach dieser Verordnung, nach der Verordnung vom 16. September 2014 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine oder nach der Verordnung vom 15. April 2014 über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine; dieses Verbot gilt für Forderungen von:
a) juristischen Personen, Unternehmen oder Organisationen nach den Anhängen dieser Verordnung;162
abis) juristischen Personen, Unternehmen oder Organisationen, die ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz niedergelassen sind und an denen juristische Personen, Unternehmen oder Organisationen nach den Anhängen dieser Verordnung zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind;163
b) allen anderen russischen natürlichen Personen, Unternehmen oder Organisationen;
c) natürlichen Personen, Unternehmen oder Organisationen, die im Namen oder auf Anweisung von natürlichen Personen, Unternehmen oder Organisationen nach den Bst. a und b handeln.
V. Vollzug und Strafbestimmungen
Art. 34
Vollzug und Kontrolle
1) Die Stabsstelle FIU überwacht den Vollzug der Zwangsmassnahmen nach Art. 3 bis 7, 10 bis 29e, 31, 32a und 33. Sie prüft insbesondere die Gesuche um Ausnahmebewilligungen und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit ihrer Empfehlung an die Regierung weiter.164
2) Das Ausländer- und Passamt überwacht den Vollzug des Ein- und Durchreiseverbots nach Art. 30. Es prüft insbesondere die Gesuche um Ausnahmebewilligungen und leitet sie - erforderlichenfalls nach Konsultation weiterer betroffener Stellen - mit seiner Empfehlung an die Regierung weiter.
3) Das Amt für Kommunikation überwacht den Vollzug des Verbots betreffend elektronische Kommunikationsdienste nach Art. 32.
4) Die zuständigen liechtensteinischen Behörden ergreifen die für die Sperrung wirtschaftlicher Ressourcen notwendigen Massnahmen, zum Beispiel die Anmerkung einer Verfügungssperre im Grundbuch oder die Pfändung oder Versiegelung von Luxusgütern.
5) Die Zuständigkeit der schweizerischen Behörden bleibt vorbehalten.
Art. 35
Strafbestimmungen
1) Wer gegen Art. 3 bis 7, 10 bis 16, 18 bis 21 und 23 bis 33 verstösst, wird nach Art. 10 ISG bestraft, soweit nicht Strafbestimmungen der in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Kriegsmaterial-, Güterkontroll- und Embargogesetzgebung zur Anwendung gelangen.
2) Wer gegen Art. 17 und 22 verstösst, wird nach Art. 11 ISG bestraft.
VI. Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 36
Aufhebung bisherigen Rechts
1) Die Verordnung vom 16. September 2014 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine, LGBl. 2014 Nr. 235, in der geltenden Fassung, wird aufgehoben.
2) Widerhandlungen, die während der Geltungsdauer der Verordnung nach Abs. 1 begangen wurden, bleiben nach Massgabe des bisherigen Rechts strafbar.
Art. 37
Übergangsbestimmungen
1) Die Art. 4, 5 und 8 sind in Verbindung mit den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblaste Donezk und Luhansk nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem 1. März 2022 vertraglich vereinbart wurden.
2) Art. 19 Abs. 4 ist nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem 25. Februar 2022 vertraglich vereinbart wurden.
3) Art. 20 ist nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem 1. März 2022 vertraglich vereinbart wurden.
4) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das SECO bewilligt in Abweichung von den Verboten nach Art. 5 Abs. 1 und 2 sowie Art. 6 Abs. 1 und 2 bis zum 8. Mai 2022 gestellte Gesuche für Tätigkeiten, die für zivile Zwecke und zivile Endempfänger bestimmt sind und auf Verträgen beruhen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung abgeschlossen wurden. Endempfänger nach Anhang 2 sind von dieser Bestimmung erfasst, sofern die beantragten Tätigkeiten ausschliesslich ziviler Natur sind.
5) Art. 10 ist nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem 5. März 2022 vertraglich vereinbart wurden und bis zum 28. März 2022 erfüllt sind.165
6) Art. 25a Abs. 1 ist nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem 30. März 2022 vertraglich vereinbart wurden und bis zum 15. Mai 2022 erfüllt sind.166
7) Art. 12 Abs. 1 und 2 sind nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem 30. März 2022 vertraglich vereinbart wurden und bis zum 17. September 2022 erfüllt sind.167
8) Art. 15a Abs. 1 und 2 sind nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem 30. März 2022 vertraglich vereinbart wurden und bis zum 17. Juni 2022 erfüllt sind.168
9) Art. 11 ist nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem 5. März 2022 vertraglich vereinbart wurden und bis zum 3. Juni 2022 erfüllt sind.169
10) Art. 12a ist nicht anwendbar auf Geschäfte über Güter:170
a) nach Anhang 24 Ziff. 1, die vor dem 2. Mai 2022 vereinbart wurden und bis zum 29. Juli 2022 erfüllt sind;
b) nach Anhang 24 Ziff. 2, die vor dem 27. Januar 2023 vereinbart wurden und bis zum 24. Februar 2023 erfüllt sind.
11) Art. 13 ist nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem 2. Mai 2022 vereinbart wurden und bis zum 29. August 2022 erfüllt sind.171
12) Art. 15c ist nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem 2. Mai 2022 vereinbart wurden und bis zum 29. Juli 2022 erfüllt sind.172
13) Art. 25a Abs. 1 ist nicht auf Transaktionen zum Kauf, zur Einfuhr oder zum Transport von Kohle oder anderen festen fossilen Brennstoffen nach Anhang 23 in den Europäischen Wirtschaftsraum oder die Schweiz anwendbar, die bis zum 29. August 2022 durchgeführt werden.173
14) Art. 29c Abs. 1 ist nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem 2. Mai 2022 vertraglich vereinbart wurden und bis zum 29. Oktober 2022 erfüllt sind.174
15) Art. 29d Abs. 1 und 2 ist nicht auf Transaktionen anwendbar, die unbedingt erforderlich sind, um vor dem 2. Mai 2022 geschlossene Verträge, die mit den Bestimmungen von Art. 29d nicht vereinbar sind, bis zum 29. Mai 2022 zu beenden.175
16) Art. 32a Abs. 1 ist nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem 2. Mai 2022 vertraglich vereinbart wurden und bis zum 10. Oktober 2022 erfüllt sind.176
17) Art. 13a Abs. 1 und 2 ist nicht anwendbar auf:177
a) Geschäfte über den Kauf, die Einfuhr, die Durchfuhr oder den Transport von Gütern der Zolltarifnummer 2709 00, die vor dem 5. Juli 2022 vertraglich vereinbart wurden und bis zum 5. Dezember 2022 erfüllt sind, sowie auf kurzfristige einmalige Geschäfte gleichen Inhalts, die bis zum 5. Dezember 2022 erfüllt sind, sofern bestehende Verträge bis zum 21. Juli 2022 und kurzfristige einmalige Geschäfte innerhalb von zehn Tagen nach ihrer Vollendung der Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit dem SECO gemeldet werden;
b) Geschäfte über den Kauf, die Einfuhr, die Durchfuhr oder den Transport von Gütern der Zolltarifnummer 2710, die vor dem 5. Juli 2022 vertraglich vereinbart wurden und bis zum 5. Februar 2023 erfüllt sind, sowie auf kurzfristige einmalige Geschäfte gleichen Inhalts, die bis zum 5. Februar 2023 erfüllt sind, sofern bestehende Verträge bis zum 21. Juli 2022 und kurzfristige einmalige Geschäfte innerhalb von zehn Tagen nach ihrer Vollendung der Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit dem SECO gemeldet werden.
18) Art. 13b Abs. 1 ist nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem 5. Juli 2022 vertraglich vereinbart wurden und bis zum 5. Dezember 2022 erfüllt sind.178
19) Art. 25a Abs. 1 ist nicht anwendbar auf:179
a) die Entgegennahme von Zahlungen, die von den Banken, Unternehmen oder Organisationen nach Art. 25a Abs. 1 aufgrund von Verträgen geschuldet werden, die vor dem 15. Mai 2022 ausgeführt wurden;
b) Transaktionen, einschliesslich Verkäufe, die erforderlich sind für den Abschluss eines Joint Ventures oder eines Vorhabens mit einer ähnlichen Rechtsgestaltung, das oder die vor dem 30. März 2022 gegründet wurde und an dem oder der eine Bank, ein Unternehmen oder eine Organisation nach Art. 25a Abs. 1 beteiligt ist, bis zum 30. Juni 2023.180
20) Art. 29e Abs. 1 ist nicht auf die Erbringung von Dienstleistungen anwendbar, die erforderlich sind, um vor dem 5. Juli 2022 geschlossene Verträge, die mit den Bestimmungen von Art. 29e nicht vereinbar sind, bis zum 31. Juli 2022 zu beenden.181
21) Art. 10 ist nicht auf Geschäfte über den Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr oder die Durchfuhr von Gütern nach Anhang 3 Ziff. 2 anwendbar, die vor dem 29. November 2022 vertraglich vereinbart wurden und bis zum 29. Dezember 2022 erfüllt sind.182
21a) Art. 10 Abs. 1, 4 und 5 ist nicht anwendbar auf Geschäfte über:183
a) den Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Gütern nach Anhang 3 Ziff. 3, die vor dem 27. Januar 2023 vertraglich vereinbart wurden und bis zum 24. Februar 2023 erfüllt sind;
b) die Erbringung von Dienstleistungen, einschliesslich technischer Hilfe und Vermittlungsdiensten, im Zusammenhang mit Gütern nach Anhang 3 Ziff. 3, die vor dem 27. Januar 2023 vertraglich vereinbart wurden und bis zum 24. Februar 2023 erfüllt sind;
c) die Bereitstellung von Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit Gütern nach Anhang 3 Ziff. 3, die vor dem 27. Januar 2023 vertraglich vereinbart wurden und bis zum 24. Februar 2023 erfüllt sind.
22) Art. 15a Abs. 1 und 2 ist nicht auf Geschäfte über die Einfuhr, den Transport oder den Kauf von Gütern nach Anhang 18 Ziff. 2 anwendbar, die nicht in Anhang 18 Ziff. 1 aufgeführt sind, die vor dem 29. November 2022 vertraglich vereinbart wurden und bis zum 4. Februar 2023 erfüllt sind.184
23) Art. 12a ist nicht auf Geschäfte über den Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr, die Durchfuhr oder den Transport von Gütern der Zolltarifnummern 2701, 2702, 2703 und 2704 anwendbar, die vor dem 29. November 2022 vereinbart wurden und bis zum 4. Februar 2023 erfüllt sind.185
24) Art. 15c ist nicht anwendbar:186
a) auf Geschäfte über den Kauf von Gütern nach Anhang 21 Ziff. 2 und die Einfuhr, die Durchfuhr oder den Transport dieser Güter in und durch Liechtenstein oder die Schweiz, die vor dem 29. November 2022 vereinbart wurden und bis zum 4. Februar 2023 erfüllt sind;
b) auf Geschäfte über den Kauf von Gütern der Zolltarifnummer 2905 11 und die Einfuhr, die Durchfuhr oder den Transport dieser Güter in und durch Liechtenstein oder die Schweiz, die vor dem 29. November 2022 vereinbart wurden und bis zum 18. Juni 2023 erfüllt sind.
25) Art. 13b Abs. 2 ist nicht anwendbar auf:187
a) Geschäfte über die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit Rohöl der Zolltarifnummer 2709 00, die vor dem 5. Juli 2022 vertraglich vereinbart wurden und bis zum 5. Dezember 2022 erfüllt sind;
b) Geschäfte über die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit Erdölerzeugnissen der Zolltarifnummer 2710, die vor dem 5. Juli 2022 vertraglich vereinbart wurden und bis zum 5. Februar 2023 erfüllt sind;
c) Zahlungen von Versicherungsleistungen für Rohöl der Zolltarifnummer 2709 00, die nach dem 5. Dezember 2022 erfolgen und auf Versicherungsverträgen basieren, die vor dem 5. Juli 2022 geschlossen wurden, sofern der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt der Zahlung nicht mehr besteht;
d) Zahlungen von Versicherungsleistungen für Erdölerzeugnisse der Zolltarifnummer 2710, die nach dem 5. Februar 2023 erfolgen und auf Versicherungsverträgen basieren, die vor dem 5. Juli 2022 geschlossen wurden, sofern der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt der Zahlung nicht mehr besteht.
26) Art. 13b Abs. 1 und 2 ist nicht anwendbar auf:188
a) den Transport von Rohöl der Zolltarifnummer 2709 00, wenn dieser bis zum 5. Dezember 2022 erfolgt;
b) den Transport von Erdölerzeugnissen der Zolltarifnummer 2710, wenn dieser bis zum 5. Februar 2023 erfolgt;
c) den Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen während 90 Tagen nach einer Änderung von Anhang 28 und die Erbringung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten und Finanzdienstleistungen sowie die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit einem solchen Transport, wenn:189
1. die genannten Tätigkeiten auf der Grundlage eines Vertrags erfolgen, der vor der Änderung von Anhang 28 geschlossen wurde; und
2. der Einkaufspreis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die in Anhang 28 festgelegte Preisobergrenze nicht überstieg;
d) den Transport von Rohöl der Zolltarifnummer 2709 00 aus der Russischen Föderation oder mit Ursprung in der Russischen Föderation, das vor dem 21. Dezember 2022 im Verladehafen auf ein Schiff verladen und vor dem 19. Januar 2023 im Endbestimmungshafen entladen wurde und dessen Einkaufspreis die in Anhang 28 festgelegte Preisobergrenze übersteigt.190
27) Art. 25a Abs. 1 ist nicht anwendbar auf:191
a) die Entgegennahme von Zahlungen, die von der in Anhang 16 Ziff. 13 genannten Organisation aufgrund eines Vertrags geschuldet werden, der bis zum 4. Februar 2023 erfüllt wurde;
b) Transaktionen, die vor dem 29. November 2022 mit der in Anhang 16 Ziff. 13 genannten Organisation vertraglich vereinbart wurden und bis zum 4. Februar 2023 erfüllt sind;
c) die Entgegennahme von Zahlungen, die von der in Anhang 16 Ziff. 14 genannten Organisation aufgrund eines Vertrags geschuldet werden, der bis zum 26. April 2023 erfüllt wurde;192
d) Transaktionen, die vor dem 27. Januar 2023 mit der in Anhang 16 Ziff. 14 genannten Organisation vertraglich vereinbart wurden und bis zum 26. April 2023 erfüllt sind.193
28) Art. 29e Abs. 1a ist nicht auf die Erbringung von Dienstleistungen anwendbar, die erforderlich sind, um Verträge, die vor dem 29. November 2022 geschlossen wurden und mit den Bestimmungen von Art. 29e nicht vereinbar sind, bis zum 4. Februar 2023 zu beenden.194
29) Art. 29e Abs. 1b ist nicht auf die Erbringung von Dienstleistungen anwendbar, die erforderlich sind, um Verträge, die vor dem 27. Januar 2023 geschlossen wurden und mit den Bestimmungen von Art. 29e nicht vereinbar sind, bis zum 24. Februar 2023 zu beenden.195
Art. 38
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef
Anhang 1196
(Art. 6 Abs. 1 und 2, Art. 15e Abs. 1)
Güter zur militärischen und technologischen
Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
197
Anhang 2198
(Art. 7 Abs. 3 Bst. a, 33 Bst. a und 37 Abs. 4)
Endempfänger
A. Natürliche Personen
1.
Lev Anatolyevich Yershov (Ershov)
2.
Sergey IONOV
3.
Vladislav Vladimirovich Fedorenko
4.
Evgeny Krayushin
B. Unternehmen und Organisationen
1.
JSC Sirius
2.
OJSC Stankoinstrument
3.
OAO JSC Chemcomposite
4.
JSC Kalashnikov
5.
JSC Tula Arms Plant
6.
NPK Technologii Maschinostrojenija
7.
OAO Wysokototschnye Kompleksi
8.
OAO Almaz Antey
9.
OAO NPO Bazalt
10.
Admiralty Shipyard JSC
11.
Aleksandrov Scientific Research Technological Institute NITI
12.
Argut OOO
13.
Communication center of the Ministry of Defense
14.
Federal Research Center Boreskov Institute of Catalysis
15.
Federal State Budgetary Enterprise of the Administration of the President of Russia
16.
Federal State Budgetary Enterprise Special Flight Unit Rossiya of the Administration of the President of Russia
17.
Federal State Unitary Enterprise Dukhov Automatics Research Institute (VNIIA)
18.
Foreign Intelligence Service (SVR)
19.
Forensic Center of Nizhniy Novgorod Region Main Directorate of the Ministry of Interior Affairs
20.
International Center for Quantum Optics and Quantum Technologies (the Russian Quantum Center)
21.
Irkut Corporation
22.
Irkut Research and Production Corporation Public Joint Stock Company
23.
Joint Stock Company Scientific Research Institute of Computing Machinery
24.
JSC Central Research Institute of Machine Building (JSC TsNIIMash)
25.
JSC Kazan Helicopter Plant Repair Service
26.
JSC Shipyard Zaliv (Zaliv Shipbuilding yard)
27.
JSC Rocket and Space Centre - Progress
28.
Kamensk-Uralsky Metallurgical Works J.S. Co.
29.
Kazan Helicopter Plant PJSC
30.
Komsomolsk-na-Amur Aviation Production Organization (KNAAPO)
31.
Ministry of Defence RF
32.
Moscow Institute of Physics and Technology
33.
NPO High Precision Systems JSC
34.
NPO Splav JSC
35.
OPK Oboronprom
36.
PJSC Beriev Aircraft Company
37.
PJSC Irkut Corporation
38.
PJSC Kazan Helicopters
39.
POLYUS Research Institute of M.F. Stelmakh Joint Stock Company
40.
Promtech-Dubna, JSC
41.
Public Joint Stock Company United Aircraft Corporation
42.
Radiotechnical and Information Systems (RTI) Concern
43.
Rapart Services LLC Rosoboronexport OJSC (ROE)
44.
Rostec (Russian Technologies State Corporation)
45.
Rostekh - Azimuth
46.
Russian Aircraft Corporation MiG
47.
Russian Helicopters JSC
48.
SP KVANT (Sovmestnoe Predpriyatie Kvantovye Tekhnologii)
49.
Sukhoi Aviation JSC
50.
Sukhoi Civil Aircraft
51.
Tactical Missiles Corporation JSC
52.
Tupolev JSC
53.
UEC-Saturn
54.
United Aircraft Corporation
55.
JSC Aero Kompozit
56.
United Engine Corporation
57.
UEC-Aviadvigatel JSC
58.
United Instrument Manufacturing Corporation
59.
United Shipbuilding Corporation
60.
JSC PO Sevmash
61.
Krasnoye Sormovo Shipyard
62.
Severnaya Shipyard
63.
Shipyard Yantar
64.
UralVagonZavod
65.
Amur Shipbuilding Factory PJSC
66.
AO Center of Shipbuilding and Ship Repairing JSC
67.
AO Kronshtadt
68.
Avant Space LLC
69.
Baikal Electronics
70.
Center for Technological Competencies in Radiophtonics
71.
Central Research and Development Institute Tsiklon
72.
Crocus Nano Electronics
73.
Dalzavod Ship-Repair Center
74.
Elara
75.
Electronic Computing and Information Systems
76.
ELPROM
77.
Engineering Center Ltd.
78.
Forss Technology Ltd.
79.
Integral SPB
80.
JSC Element
81.
JSC Pella-Mash
82.
JSC Shipyard Vympel
83.
Kranark LLC
84.
LLC Center
85.
MCST Lebedev
86.
Miass Machine-Building Factory
87.
Microelectronic Research and Development Center Novosibirsk
88.
MPI VOLNA
89.
N. A. Dollezhal Order of Lenin Research and Design Institute of Power Engineering
90.
Nerpa Shipyard
91.
NM-Tekh
92.
Novorossiysk Shipyard JSC
93.
NPO Electronic Systems
94.
NPP Istok
95.
NTC Metrotek
96.
OAO GosNIIkhimanalit
97.
OAO Svetlovskoye Predpriyatiye Era
98.
OJSC TSRY
99.
OOO Elkomtekh (Elkomtex)
100.
OOO Planar
101.
OOO Sertal
102.
Photon Pro LLC
103.
PJSC Zvezda
104.
Production Association Strela
105.
Radioavtomatika
106.
Research Center Module
107.
Robin Trade Limited
108.
R. Ye. Alekseyev Central Design Bureau for Hydrofoil Ships
109.
Rubin Sever Design Bureau
110.
Russian Space Systems
111.
Rybinsk Shipyard Engineering
112.
Scientific Research Institute of Applied Chemistry
113.
Scientific-Research Institute of Electronics
114.
Scientific Research Institute of Hypersonic Systems
115.
Scientific Research Institute NII Submikron
116.
Serniya Engineering
117.
Severnaya Verf Shipbuilding Factory
118.
Ship Maintenance Center Zvezdochka
119.
State Governmental Scientific Testing Area of Aircraft Systems (GkNIPAS)
120.
State Machine Building Design Bureau Raduga Bereznya
121.
State Scientific Center AO GNTs RF-FEI A.I. Leypunskiy Physico-Energy Institute
122.
State Scientific Research Institute of Machine Building Bakhirev (GosNIImash)
123.
Tomsk Microwave and Photonic Integrated Circuits and Modules Collective Design Center
124.
UAB Pella-Fjord
125.
United Shipbuilding Corporation JSC "35th Shipyard"
126.
United Shipbuilding Corporation JSC "Astrakhan Shipyard"
127.
United Shipbuilding Corporation JSC "Aysberg Central Design Bureau"
128.
United Shipbuilding Corporation JSC "Baltic Shipbuilding Factory"
129.
United Shipbuilding Corporation JSC "Krasnoye Sormovo Plant OJSC"
130.
United Shipbuilding Corporation JSC SC "Zvyozdochka"
131.
United Shipbuilding Corporation "Pribaltic Shipbuilding Factory Yantar"
132.
United Shipbuilding Corporation "Scientific Research Design Technological Bureau Onega"
133.
United Shipbuilding Corporation "Sredne-Nevsky Shipyard"
134.
Ural Scientific Research Institute for Composite Materials
135.
Urals Project Design Bureau Detal
136.
Vega Pilot Plant
137.
Vertikal LLC
138.
VTK Ltd
139.
Yaroslavl Shipbuilding Factory
140.
ZAO Elmiks-VS
141.
ZAO Sparta
142.
ZAO Svyaz Inzhiniring
143.
46th TSNII Central Scientific Research Institute
144.
Alagir Resistor Factory
145.
All-Russian Research Institute of Optical and Physical Measurements
146.
All-Russian Scientific-Research Institute Etalon JSC
147.
Almaz, JSC
148.
Arzam Scientific Production Enterprise Temp Avia
149.
Automated Procurement System for State Defense Orders, LLC
150.
Dolgoprudniy Design Bureau of Automatics (DDBA JSC)
151.
Electronic Computing Technology Scientific-Research Center JSC
152.
Electrosignal JSC
153.
Energiya JSC
154.
Engineering Center Moselectronproekt
155.
Etalon Scientific and Production Association
156.
Foreign Trade Association Mashpriborintorg
157.
Ineko LLC
158.
Informakustika JSC
159.
Institute of High Energy Physics
160.
Institute of Theoretical and Experimental Physics
161.
Inteltech PJSC
162.
ISE SO RAN Institute of High-Current Electronics
163.
Kaluga Scientific-Research Institute of Telemechanical Devices JSC
164.
Kulon Scientific-Research Institute JSC
165.
Lutch Design Office JSC
166.
Meteor Plant JSC
167.
Moscow Communications Research Institute JSC
168.
Moscow Order of the Red Banner of Labor Research Radio Engineering Institute JSC
169.
NPO Elektromechaniki JSC
170.
Omsk Production Union Irtysh JSC
171.
Omsk Scientific-Research Institute of Instrument Engineering JSC
172.
Optron, JSC
173.
Pella Shipyard OJSC
174.
Polyot Chelyabinsk Radio Plant JSC
175.
Pskov Distance Communications Equipment Plant
176.
Radiozavod JSC
177.
Razryad JSC
178.
Research Production Association Mars
179.
Ryazan Radio-Plant
180.
Scientific Production Center Vigstar JSC
181.
Scientific Production Enterprise "Radiosviaz"
182.
Scientific Research Institute Ferrite-Domen
183.
Scientific Research Institute of Communication Management Systems
184.
Scientific-Production Association and Scientific-Research Institute of Radio-Components
185.
Scientific-Production Enterprise "Kant"
186.
Scientific-Production Enterprise "Svyaz"
187.
Scientific-Production Enterprise Almaz JSC
188.
Scientific-Production Enterprise Salyut JSC
189.
Scientific-Production Enterprise Volna
190.
Scientific-Production Enterprise Vostok JSC
191.
Scientific-Research Institute "Argon"
192.
Scientific-Research Institute and Factory Platan
193.
Scientific-Research Institute of Automated Systems and Communications Complexes Neptune JSC
194.
Special Design and Technical Bureau for Relay Technology
195.
Special Design Bureau Salute JSC
196.
Tactical Missile Company, Joint Stock Company "Salute"
197.
Tactical Missile Company, Joint Stock Company "State Machine Building Design Bureau ‚Vympel‘ by Name I.I.Toropov"
198.
Tactical Missile Company, Joint Stock Company "URALELEMENT"
199.
Tactical Missile Company, Joint Stock Company "Plant Dagdiesel"
200.
Tactical Missile Company, Joint Stock Company "Scientific Research Institute of Marine Heat Engineering"
201.
Tactical Missile Company, Joint Stock Company PA Strela
202.
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Plant Kulakov
203.
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Ravenstvo
204.
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Ravenstvo-service
205.
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Saratov Radio Instrument Plant
206.
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Severny Press
207.
Tactical Missile Company, Joint-Stock Company "Research Center for Automated Design"
208.
Tactical Missile Company, KB Mashinostroeniya
209.
Tactical Missile Company, NPO Electromechanics
210.
Tactical Missile Company, NPO Lightning
211.
Tactical Missile Company, Petrovsky Electromechanical Plant "Molot"
212.
Tactical Missile Company, PJSC "MBDB ISKRA"
213.
Tactical Missile Company, PJSC ANPP Temp Avia
214.
Tactical Missile Company, Raduga Design Bureau
215.
Tactical Missile Corporation, "Central Design Bureau of Automation"
216.
Tactical Missile Corporation, 711 Aircraft Repair Plant
217.
Tactical Missile Corporation, AO GNPP "Region"
218.
Tactical Missile Corporation, AO TMKB "Soyuz"
219.
Tactical Missile Corporation, Azov Optical and Mechanical Plant
220.
Tactical Missile Corporation, Concern "MPO - Gidropribor"
221.
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company "KRASNY GIDROPRESS"
222.
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Avangard
223.
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Concern Granit-Electron
224.
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Elektrotyaga
225.
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company GosNIIMash
226.
Tactical Missile Corporation, RKB Globus
227.
Tactical Missile Corporation, Smolensk Aviation Plant
228.
Tactical Missile Corporation, TRV Engineering
229.
Tactical Missile Corporation, Ural Design Bureau "Detal"
230.
Tactical Missile Corporation, Zvezda-Strela Limited Liability Company
231.
Tambov Plant (TZ) "October"
232.
United Shipbuilding Corporation "Production Association Northern Machine Building Enterprise"
233.
United Shipbuilding Corporation "5th Shipyard"
234.
Federal Center for Dual-Use Technology (FTsDT) Soyuz
235.
Turayev Machine Building Design Bureau Soyuz
236.
Central Aerohydrodynamics Institute (TsAGI)
237.
Rosatomflot
238.
Lyulki Experimental-Design Bureau
239.
Lyulki Science and Technology Center
240.
AO Aviaagregat
241.
Central Aerohydrodynamic Institute (TsAGI)
242.
Closed Joint Stock Company Turborus (Turborus)
243.
Federal Autonomous Institution Central Institute of Engine-Building N.A. P.I. Baranov; Central Institute of Aviation Motors (CIAM)
244.
Federal State Budgetary Institution National Research Center Institute N.A. N.E. Zhukovsky (Zhukovsky National Research Institute)
245.
Federal State Unitary Enterprise "State Scientific-Research Institute for Aviation Systems¿ (GosNIIAS)
246.
Joint Stock Company 123 Aviation Repair Plant (123 ARZ)
247.
Joint Stock Company 218 Aviation Repair Plant (218 ARZ)
248.
Joint Stock Company 360 Aviation Repair Plant (360 ARZ)
249.
Joint Stock Company 514 Aviation Repair Plant (514 ARZ)
250.
Joint Stock Company 766 UPTK
251.
Joint Stock Company Aramil Aviation Repair Plant (AARZ)
252.
Joint Stock Company Aviaremont (Aviaremont)
253.
Joint Stock Company Flight Research Institute N.A. M.M. Gromov (FRI Gromov)
254.
Joint Stock Company Metallist Samara (Metallist Samara)
255.
Joint Stock Company Moscow Machine-Building Enterprise named after V. V. Chernyshev (MMP V.V. Chernyshev)
256.
JSC NII Steel
257.
Joint Stock Company Remdizel
258.
Joint Stock Company Special Industrial and Technical Base Zvezdochka (SPTB Zvezdochka)
259.
Joint Stock Company STAR
260.
Joint Stock Company Votkinsk Machine Building Plant
261.
Joint Stock Company Yaroslav Radio Factory
262.
Joint Stock Company Zlatoustovsky Machine Building Plant (JSC Zlatmash)
263.
Limited Liability Company Center for Specialized Production OSK Propulsion (OSK Propulsion)
264.
Lytkarino Machine-Building Plant
265.
Moscow Aviation Institute
266.
Moscow Institute of Thermal Technology
267.
Omsk Motor-Manufacturing Design Bureau
268.
Open Joint Stock Company 170 Flight Support Equipment Repair Plant (170 RZ SOP)
269.
Open Joint Stock Company 20 Aviation Repair Plant (20 ARZ)
270.
Open Joint Stock Company 275 Aviation Repair Plant (275 ARZ)
271.
Open Joint Stock Company 308 Aviation Repair Plant (308 ARZ)
272.
Open Joint Stock Company 32 Repair Plant of Flight Support Equipment (32 RZ SOP)
273.
Open Joint Stock Company 322 Aviation Repair Plant (322 ARZ)
274.
Open Joint Stock Company 325 Aviation Repair Plant (325 ARZ)
275.
Open Joint Stock Company 680 Aircraft Repair Plant (680 ARZ)
276.
Open Joint Stock Company 720 Special Flight Support Equipment Repair Plant (720 RZ SOP)
277.
Open Joint Stock Company Volgograd Radio-Technical Equipment Plant (VZ RTO)
278.
Public Joint Stock Company Agregat (PJSC Agregat)
279.
Salute Gas Turbine Research and Production Center
280.
Scientific-Production Association Vint of Zvezdochka Shipyard (SPU Vint)
281.
Scientific Research Institute of Applied Acoustics (NIIPA)
282.
Siberian Scientific-Research Institute of Aviation N.A. S.A. Chaplygin (SibNIA)
283.
Software Research Institute
284.
Subsidiary Sevastopol Naval Plant of Zvezdochka Shipyard (Sevastopol Naval Plant)
285.
Tula Arms Plant
286.
Russian Institute of Radio Navigation and Time
287.
Federal Technical Regulation and Metrology Agency (Rosstandart)
288.
Federal State Budgetary Institution of Science P.I. K.A. Valiev RAS of the Ministry of Science and Higher Education of Russia (FTIAN)
289.
Federal State Unitary Enterprise All-Russian Research Institute of Physical, Technical and Radio Engineering Measurements (VNIIFTRI)
290.
Institute of Physics Named After P.N. Lebedev of the Russian Academy of Sciences (LPI)
291.
The Institute of Solid-State Physics of the Russian Academy of Sciences (ISSP)
292.
Rzhanov Institute of Semiconductor Physics, Siberian Branch of Russian Academy of Sciences (IPP SB RAS)
293.
UEC-Perm Engines, JSC
294.
Ural Works of Civil Aviation, JSC
295.
Central Design Bureau for Marine Engineering "Rubin¿, JSC
296.
"Aeropribor-Voskhod", JSC
297.
Aerospace Equipment Corporation, JSC
298.
Central Research Institute of Automation and Hydraulics (CNIIAG), JSC
299.
Aerospace Systems Design Bureau, JSC
300.
Afanasyev Technomac, JSC
301.
Ak Bars Shipbuilding Corporation, CJSC
302.
AGAT, Gavrilov-Yaminskiy Machine-Building Plant, JSC
303.
Almaz Central Marine Design Bureau, JSC
304.
Joint Stock Company Eleron
305.
AO Rubin
306.
Branch of AO Company Sukhoi Yuri Gagarin Komsomolsk-on-Amur Aircraft Plant
307.
Branch of PAO II - Aviastar
308.
Branch of RSK MiG Nizhny Novgorod Aircraft-Construction Plant Sokol
309.
Chkalov Novosibirsk Aviation Plant
310.
Joint Stock Company All-Russian Scientific-Research Institute Gradient
311.
Joint Stock Company Almatyevsk Radiopribor Plant (JSC AZRP)
312.
Joint Stock Company Experimental-Design Bureau Elektroavtomatika in the name of P.A. Efimov
313.
Joint Stock Company Industrial Controls Design Bureau
314.
Joint Stock Company Kazan Instrument-Engineering and Design Bureau
315.
Joint Stok Company Microtechnology
316.
Phasotron Scientific-Research Institute of Radio-Engineering
317.
Joint Stock Company Radiopribor
318.
Joint Stock Company Ramensk Instrument-Engineering Bureau
319.
Joint Stock Company Research and Production Center SAPSAN
320.
Joint Stock Company Rychag
321.
Joint Stock Company Scientific Production Enterprise Izmeritel
322.
Joint Stock Company Scientific-Production Union for Radioelectronics named after V.I. Shimko
323.
Joint Stock Company Taganrog Communications Scientific-Research Institute
324.
Joint Stock Company Urals Instrument-Engineering Plant
325.
Joint Stock Company Vzlet Engineering Testing Support
326.
Joint Stock Company Zhiguli Radio Plant
327.
Joint Stock Company Bryansk Electromechanical Plant
328.
Public Joint Stock Company Moscow Institute of Electro-Mechanics and Automation
329.
Public Joint Stock Company Stavropol Radio Plant Signal
330.
Public Joint Stock Company Techpribor
331.
Joint Stock Company Ramensky Instrument-Engineering Plant
332.
V.V. Tarasov Avia Avtomatika
333.
Design Bureau of Chemical Machine Building KBKhM
334.
Far Eastern Shipbuilding and Ship Repair Center
335.
Ilyushin Aviation Complex Branch: Myasishcheva Experimental Mechanical Engineering Plant
336.
Institute of Marine Technology Problems Far East Branch Russian Academy of Sciences
337.
Irkutsk Aviation Plant
338.
Joint Stock Company Aerocomposit Ulyanovsk Plant
339.
Joint Stock Company Experimental Design Bureau named after A.S. Yakovlev
340.
Joint Stock Company Federal Research and Production Center Altai
341.
Joint Stock Company "Head Special Design Bureau Prozhektor¿
342.
Joint Stock Company Ilyushin Aviation Complex
343.
Joint Stock Company Lazurit Central Design Bureau
344.
Joint Stock Company Research and Development Enterprise Protek
345.
Joint Stock Company SPMDB Malachite
346.
Joint Stock Company Votkinsky Zavod
347.
Kalyazinsky Machine Building Factory - Branch of RSK MiG
348.
Main Directorate of Deep-Sea Research of the Ministry of Defense of the Russian Federation
349.
NPP Start
350.
OAO Radiofizika
351.
P.A. Voronin Lukhovitsk Aviation Plant, branch of RSK MiG
352.
Public Joint Stock Company Bryansk Special Design Bureau
353.
Public Joint Stock Company Voronezh Joint Stock Aircraft Company
354.
Radio Technical Institute named after A. L. Mints
355.
Russian Federal Nuclear Center - All-Russian Research Institute of Experimental Physics
356.
Shvabe JSC
357.
Special Technological Center LLC
358.
St. Petersburg Marine Bureau of Machine Building Malakhit
359.
St. Petersburg Naval Design Bureau Almaz
360.
St. Petersburg Shipbuilding Institution Krylov 45
361.
Strategic Control Posts Corporation
362.
V.A. Trapeznikov Institute of Control Sciences of Russian Academy of Sciences
363.
Vladimir Design Bureau for Radio Communications OJSC
364.
Voentelecom JSC
365.
A.A. Kharkevich Institute for Information Transmission Problems (IITP), Russian Academy of Sciences (RAS)
366.
Ak Bars Holding
367.
Special Research Bureau for Automation of Marine Researches Far East Branch Russian Academy of Sciences
368.
Systems of Biological Synthesis LLC
369.
Borisfen, JSC
370.
Barnaul cartridge plant, JSC
371.
Concern Avrora Scientific and Production Association, JSC
372.
Bryansk Automobile Plant, JSC
373.
Burevestnik Central Research Institute, JSC
374.
Research Institute of Space Instrumentation, JSC
375.
Arsenal Machine-building plant, OJSC
376.
Central Design Bureau of Automatics, JSC
377.
Zelenodolsk Design Bureau, JSC
378.
Zavod Elecon, JSC
379.
VMP "Avitec", JSC
380.
JSC V. Tikhomirov Scientific Research Institute of Instrument Design
381.
Tulatochmash, JSC
382.
PJSC "I.S. Brook" INEUM
383.
SPE "Krasnoznamenets¿, JSC
384.
SPA Pribor named after S.S. Golembiovsky, SC
385.
SPA "Impuls", JSC
386.
RusBITech
387.
ROTOR 43
388.
Rostov optical and mechanical plant, PJSC
389.
RATEP, JSC
390.
PLAZ
391.
OKB "Technika"
392.
Ocean Chips
393.
Nudelman Precision Engineering Design Bureau
394.
Angstrem JSC
395.
NPCAP
396.
Novosibirsk Plant of Artificial Fibre
397.
Novosibirsk Cartridge Plant, JSC (alias: SIBFIRE)
398.
Novator DB
399.
NIMI named after V.V. BAHIREV, JSC
400.
NII Stali JSC
401.
Nevskoe Design Bureau, JSC
402.
Neva Electronica JSC
403.
ENICS
404.
The JSC Makeyev Design Bureau
405.
KURGANPRIBOR, JSC
Anhang 3199
(Art. 10 Abs. 1 bis 3, 7 und 8, Art. 15e Abs. 1, Art. 37 Abs. 21 und 21a)
Güter zur Verwendung für die Luft- und
Raumfahrt
1. Güter, die vor dem 29. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
Zolltarifnummer
Bezeichnung
88
Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon
2. Güter, die zwischen dem 29. November 2022 und dem 27. Januar 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
Zolltarifnummer
Bezeichnung
ex 2710 19 94
Hydrauliköle zur Verwendung in Fahrzeugen des Kapitels 88
2710 19 99
Andere Schmieröle und andere Öle zur Verwendung in der Luftfahrt
4011 30 00
Luftreifen aus Kautschuk, neu, von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art
ex 6813 20 00
Bremsscheiben und Bremsklötze zur Verwendung in Luftfahrzeugen
6813 81 00
Bremsbeläge und Bremsklötze
8517 71 00
Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werden
8517 79 00
Andere Teile im Zusammenhang mit Antennen
9024 10 00
Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien: Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen von Metallen
9026
Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Grössen von Flüssigkeiten oder Gasen (z. B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position 9014, 9015, 9028 oder 9032
3. Güter, die nach dem 27. Januar 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
Zolltarifnummer
Bezeichnung
8407 10
Hubkolbenverbrennungsmotoren und Rotationskolbenverbrennungsmotoren, mit Fremdzündung, für Luftfahrzeuge
8409 10
Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren für Luftfahrzeuge bestimmt
Anhang 4200
(Art. 11 Abs. 1 und 4, Art. 15e Abs. 1)
Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas
 
Tarifnummer
Bezeichnung
ex
8414.1090
Kryopumpen im LNG-Prozess
ex
8418 69
Prozesseinheiten für die Kühlung des Gases im LNG-Prozess
ex
8419 40
Anlagen zur atmosphärischen und Vakuum-Rohöldestillation (CDU)
ex
8419 40
Prozesseinheiten für die Trennung und Fraktionierung der Kohlenwasserstoffe im LNG-Prozess
ex
8419 50
Kaltkästen im LNG-Prozess
ex
8419 50
Kryogene Austauscher im LNG-Prozess
ex
8419 60
Prozesseinheiten für die Verflüssigung von Erdgas
ex
8419 60,
8419 89,

8421 39
Wasserstoffrückgewinnungs- und -reinigungstechnologie
ex
8419 60,
8419 89,

8421 39
Raffineriebrenngasbehandlungs- und Schwefelrückgewinnungstechnologie (einschliesslich Aminwäscheanlagen, Schwefelrückgewinnungsanlangen, Tailgas-Behandlungsanlagen)
ex
8419 89
Kühltürme und ähnliche Anlagen zur direkten Kühlung (ohne Trennwand) durch rezirkulierendes Wasser, entwickelt für den Einsatz mit der in diesem Anhang genannten Technologie.
ex
8419 89
Alkylierungs- und Isomerisierungsanlagen
ex
8419 89
Anlagen zur Herstellung von aromatischen Kohlenwasserstoffen
ex
8419 89
Anlagen zum katalytischen Reformieren / Cracken
ex
8419 89
Verzögerte Verkoker
ex
8419 89
Flexicoking-Anlagen
ex
8419 89
Hydrocracking-Reaktoren
ex
8419 89
Hydrocracking-Reaktorbehälter
ex
8419 89
Technologie zur Wasserstofferzeugung
ex
8419 89
Hydrierungstechnologie/-anlage
ex
8419 89
Anlagen zur Naphtha-Isomerisierung
ex
8419 89
Polymerisationsanlagen
ex
8419 89
Anlagen zur Schwefelerzeugung
ex
8419 89
Anlagen zur Alkylierung und Regeneration von Schwefelsäure
ex
8419 89
Thermische Crackanlagen
ex
8419 89
Transalkylierungsanlagen [Toluol und schwere Aromaten]
ex
8419 89
Viskositätsbrecher
ex
8419 89
Hydrocracker-Vakuumgasöl-Anlagen
ex
8479 89
Solvententasphaltierungsanlagen
Anhang 5201
(Art. 12 Abs. 1, Art. 15e Abs. 1)
Güter für den Energiesektor
KN-Code
Warenbezeichnung
7304 11 00
Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe), nahtlos, aus nicht rostendem Stahl
7304 11 00
Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe), nahtlos, aus Eisen oder Stahl, mit einem äusseren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger (ausgenommen Waren aus nicht rostendem Stahl oder aus Gusseisen)
7304 11 00
Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe), nahtlos, aus Eisen oder Stahl, mit einem äusseren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm (ausgenommen Waren aus nicht rostendem Stahl oder aus Gusseisen)
7304 11 00
Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe), nahtlos, aus Eisen oder Stahl, mit einem äusseren Durchmesser von mehr als 406,4 mm (ausgenommen Waren aus nicht rostendem Stahl oder aus Gusseisen)
7304 22 00
Bohrgestänge, nahtlos, aus nicht rostendem Stahl, von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art
7304 23 00
Bohrgestänge, nahtlos, von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art, aus Eisen oder Stahl (ausgenommen Waren aus nicht rostendem Stahl oder aus Gusseisen)
7304 29 00
Futterrohre und Steigrohre, von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art, aus Eisen
oder Stahl, mit einem äusseren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger (ausgenommen Waren aus Gusseisen)
7304 29 00
Futterrohre und Steigrohre, von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art, aus Eisen
oder Stahl, mit einem äusseren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm (ausgenommen Waren aus Gusseisen)
7304 29 00
Futterrohre und Steigrohre, von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art, aus Eisen
oder Stahl, mit einem äusseren Durchmesser von mehr als 406,4 mm (ausgenommen Waren aus Gusseisen)
7305 11 00
Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe), mit kreisförmigem Querschnitt und einem äusseren Durchmesser von mehr als 406,4 mm, aus Eisen oder Stahl, mit verdecktem Lichtbogen längsnahtgeschweisst
7305 12 00
Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe), mit kreisförmigem Querschnitt und einem äusseren Durchmesser von mehr als 406,4 mm, aus Eisen oder Stahl, mit Lichtbogen längsnahtgeschweisst (ausgenommen mit verdecktem Lichtbogen längsnahtgeschweisste Erzeugnisse)
7305 19 00
Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe), mit kreisförmigem Querschnitt und einem äusseren Durchmesser von mehr als 406,4 mm, aus flachgewalzten Erzeugnissen aus Eisen oder Stahl (ausgenommen mit Lichtbogen längsnahtgeschweisste Erzeugnisse)
7305 20 00
Futterrohre von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing), mit kreisförmigem Querschnitt und einem äusseren Durchmesser von mehr als 406,4 mm, aus flachgewalzten Erzeugnissen aus Eisen oder Stahl
7306 11 00
Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe), geschweisst, aus flachgewalzten Erzeugnissen aus nicht rostendem Stahl, mit einem äusseren Durchmesser von 406,4 mm oder weniger
7306 19 00
Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe), geschweisst, aus flachgewalzten Erzeugnissen aus Eisen oder Stahl, mit einem äusseren Durchmesser von 406,4 mm oder weniger (ausgenommen Waren aus nicht rostendem Stahl oder aus Gusseisen)
7306 21 00
Futterrohre und Steigrohre von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing und tubing), geschweisst, aus flachgewalzten Erzeugnissen aus nicht rostendem Stahl, mit einem äusseren Durchmesser von 406,4 mm oder weniger
7306 29 00
Futterrohre und Steigrohre von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing und tubing),
geschweisst, aus flachgewalzten Erzeugnissen aus Eisen oder Stahl, mit einem äusseren Durchmesser von 406,4 mm oder weniger (ausgenommen Waren aus nicht rostendem Stahl oder aus Gusseisen)
8207 13 00
Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge, auswechselbar, mit arbeitenden Teilen aus gesinterten Metallcarbiden oder Cermets
8207 19 00
Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge, auswechselbar, mit arbeitenden Teilen aus Diamant oder agglomeriertem Diamant
ex 8413 50
Oszillierende Verdrängerpumpen für Flüssigkeiten, mit Motorantrieb und mit einer maximalen Förderleistung von mehr als 18 m3/h und einem Höchstreglerdruck von mehr als 40 bar, be sonders konstruiert zum Einpumpen von Bohrschlämmen und/oder Zement in Erdölbohrlöcher.
ex 8413 60
Rotierende Verdrängerpumpen für Flüssigkeiten, mit Motorantrieb und mit einer maximalen Förderleistung von mehr als 18 m3/h und einem Höchstreglerdruck von mehr als 40 bar, besonders konstruiert zum Einpumpen von Bohrschlämmen und/oder Zement in Erdölbohrlöcher.
ex 8413 82
Hebewerke für Flüssigkeiten (ausgenommen Pumpen)
ex 8413 92
Teile von Hebewerken für Flüssigkeiten, a. n. g.
8430 49 00
Bohrmaschinen und Tiefbohrgeräte zum Bohren des Bodens oder zum Abbauen von Mineralien oder Erzen, nicht selbstfahrend und nicht hydraulisch (ausgenommen Tunnelbohrmaschinen und andere Streckenvortriebsmaschinen sowie von Hand zu führende Werkzeuge)
8431 39 00
Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für auf Ölfeldern eingesetzte Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8428 bestimmt
8431 43 00
Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für auf Ölfeldern eingesetzte Maschinen, Apparate und Geräte der Unterposition 8430 41 oder 8430 49 bestimmt
ex 8431 49
Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für auf Ölfeldern eingesetzte Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8426, 8429 und 8430 bestimmt
ex 8705 20
Kraftfahrzeuge mit Bohrturm zum Tiefbohren
8905 20 00
Schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen
8905 90 00
Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist, für die Seeschifffahrt (ausgenommen Schwimmbagger, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen; Fischereifahrzeuge und Kriegsschiffe)
Anhang 6202
(Art. 14 Abs. 1, 15 Abs. 1 bis 3 und 26)
Bezeichnete Gebiete
1.
Krim
2.
Sewastopol
3.
Gebiete des ukrainischen Oblast Donetsk, die nicht von der ukrainischen Regierung kontrolliert werden
4.
Gebiete des ukrainischen Oblast Luhansk, die nicht von der ukrainischen Regierung kontrolliert werden
5.
Gebiete des ukrainischen Oblast Cherson, die nicht von der ukrainischen Regierung kontrolliert werden
6.
Gebiete des ukrainischen Oblast Saporischschja, die nicht von der ukrainischen Regierung kontrolliert werden
Anhang 7203
(Art. 15 Abs. 1 und 2)
Verbotene Güter
Kapitel/KN-Code
Warenbezeichnung
Kapitel 25
Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
Kapitel 26
Erze sowie Schlacken und Aschen
Kapitel 27
Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse
Kapitel 28
Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen
Kapitel 29
Organische chemische Erzeugnisse
3824
Zubereitete Bindemittel für Giessereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschliesslich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
3826
Biodiesel und Biodieselmischungen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Materialien von weniger als 70 GHT
Kapitel 72
Eisen und Stahl
Kapitel 73
Waren aus Eisen oder Stahl
Kapitel 74
Kupfer und Waren daraus
Kapitel 75
Nickel und Waren daraus
Kapitel 76
Aluminium und Waren daraus
Kapitel 78
Blei und Waren daraus
Kapitel 79
Zink und Waren daraus
Kapitel 80
Zinn und Waren daraus
Kapitel 81
Andere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus
8207 13 00
Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge, auswechselbar, mit arbeitenden Teilen aus gesinterten Metallcarbiden oder Cermets
8207 19 00
Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge, auswechselbar, mit arbeitenden Teilen aus Diamant oder agglomeriertem Diamant
8401
Kernreaktoren; nicht bestrahlte Brennstoffelemente für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung
8402
Dampfkessel (Dampferzeuger), ausgenommen Zentralheizungskessel, die sowohl heisses Wasser als auch Niederdruckdampf er zeugen können; Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser
8403
Zentralheizungskessel, ausgenommen solche der Position 8402
8404
Hilfsapparate für Kessel der Position 8402 oder 8403 (z. B. Vorwärmer, Überhitzer, Russbläser und Rauchgasrückführungen); Kondensatoren für Dampfkraftmaschinen
8405
Generatorgas- und Wassergaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler und ähnliche mit Wasser arbeitende Gaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern
8406
Dampfturbinen
8407
Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung
8408
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)
8409
Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt
8410
Wasserturbinen, Wasserräder und Regler dafür
8411
Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen
8412
Andere Motoren und Kraftmaschinen
8413
Flüssigkeitspumpen, auch mit Flüssigkeitsmesser; Hebewerke für Flüssigkeiten
8414
Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter
8415
Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschliesslich solcher, bei denen der Luftfeuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird
8416
Brenner für Feuerungen, die mit flüssigem Brennstoff, pulverisiertem festem Brennstoff oder Gas betrieben werden; automatische Feuerungen, einschliesslich ihrer mechanischen Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Entascher und ähnlichen Vorrichtungen
8417
Nicht elektrische Industrie- und Laboratoriumsöfen, einschliesslich Verbrennungsöfen
8418
Kühl- und Gefrierschränke, Gefrier- und Tiefkühltruhen und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der Position 8415
8420
Kalander und Walzwerke (ausgenommen Metallwalzwerke und Glaswalzmaschinen) sowie Walzen für diese Maschinen
8421
Zentrifugen, einschliesslich Zentrifugaltrockner; Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen
8422
Geschirrspülmaschinen; Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschliessen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Gläsern, Tuben oder ähnlichen Behältnissen; andere Maschinen und Apparate zum Verpacken oder Umhüllen von Waren (einschliesslich Schrumpffolienverpackungsmaschinen); Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure
8423
Waagen (einschliesslich Zähl- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art
8424
Mechanische Apparate, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöscher, auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche Apparate; Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate
8425
Flaschenzüge; Zugwinden und Spille; Hubwinden
8426
Derrickkrane; Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane; fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren
8427
Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren
8428
Andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Stetigförderer und Seilschwebebahnen)
8429
Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Strassenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Strassenwalzen und andere Bodenverdichter
8430
Andere Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, zum Planieren, Verdichten oder Bohren des Bodens oder zum Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien; Rammen und Pfahlzieher; Schneeräumer
8431
Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425-8430 bestimmt
8432
Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft oder den Gartenbau, zum Bearbeiten oder Bestellen des Bodens oder zur Pflege der Pflanzen; Walzen für Rasenflächen oder Sportplätze
8435
Pressen, Mühlen und ähnliche Maschinen, Apparate und Geräte, zum Bereiten von Wein, Most, Fruchtsäften oder ähnlichen Getränken
8436
Andere Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau, die Geflügel- oder Bienenhaltung, einschliesslich Keimapparate mit mechanischen oder wärmetechnischen Vorrichtungen und Brut- und Aufzuchtapparate für die Geflügelzucht
8437
Maschinen, Apparate und Geräte zum Reinigen, Sortieren oder Sieben von Körner- oder Hülsenfrüchten; Maschinen, Apparate und Geräte für die Müllerei oder zum Behandeln von Getreide oder Hülsenfrüchten, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte von der in der Landwirtschaft verwendeten Art
8439
Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen oder zum Herstellen
oder Fertigstellen von Papier oder Pappe
8440
Buchbindereimaschinen und -apparate, einschliesslich Fadenheftmaschinen
8441
Andere Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, einschliesslich Schneidemaschinen aller Art
8442
Maschinen, Apparate und Geräte (ausgenommen Werkzeugmaschinen der Positionen 8456-8465) zum Zurichten oder Herstellen von Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen; Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, für den Druck zugerichtet (z. B. geschliffen, gekörnt, poliert)
8443
Maschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442; andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert; Teile und Zubehör für diese Maschinen, Apparate oder Geräte
8444 00 00
Maschinen zum Düsenspinnen, Verstrecken, Texturieren oder Schneiden von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
8445
Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen; Maschinen zum Spinnen, Dublieren oder Zwirnen von Spinnstoffen und andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Maschinen zum Spulen (einschliesslich Schussspulmaschinen), Wickeln oder Haspeln von Spinnstoffen sowie Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen zur Verwendung auf Maschinen der Position 8446 oder 8447
8447
Wirk-, Strick-, Nähwirk-, Gimpen-, Tüll-, Spitzen-, Stick-, Posamentier-, Flecht-, Netzknüpf- und Tuftingmaschinen
8448
Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 (z. B. Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und Schussfadenwächter und Webschützenwechsler); Teile und Zubehör, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Maschinen und Apparate dieser Position oder der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 bestimmt (z. B. Spindeln, Spindelflügel, Kratzengarnituren, Webeblätter, Nadelstäbe, Spinndüsen, Webschützen, Weblitzen, Webschäfte, Nadeln und Platinen)
8449 00 00
Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Ausrüsten von Filz oder Vliesstoffen (als Meterware oder geformt), einschliesslich Maschinen und Apparate zum Herstellen von Filzhüten; Formen für die Hutmacherei
8450
Maschinen zum Waschen von Wäsche, auch mit Trockenvorrichtung
8452
Nähmaschinen, andere als Fadenheftmaschinen der Position 8440; Möbel, Sockel und Deckel, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Nähmaschinen bestimmt; Nähmaschinennadeln
8453
Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder oder zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten, Fellen oder Leder, ausgenommen Nähmaschinen
8454
Konverter, Giesspfannen, Giessformen zum Giessen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Giessmaschinen für Giessereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe
8455
Metallwalzwerke und Walzen dafür
8456
Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemische Verfahren oder Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl; Wasserstrahlschneidemaschinen
8457
Bearbeitungszentren, Mehrwegemaschinen und Transfermaschinen, zum Bearbeiten von Metallen
8458
Drehmaschinen (einschliesslich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung
8459
Spanabhebende Werkzeugmaschinen (einschliesslich Bearbeitungseinheiten auf Schlitten) zum Bohren, Ausbohren, Fräsen oder Aussen- oder Innengewindeschneiden von Metallen, ausgenommen Drehmaschinen (einschliesslich Drehzentren) der Position 8458
8460
Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen, Polieren oder zu anderem Fertigbearbeiten von Metallen oder Cermets mit Hilfe von Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln, ausgenommen Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Position 8461
8461
Hobelmaschinen, Waagerecht- und Senkrechtstossmaschinen, Räummaschinen, Verzahnmaschinen, Zahnfertigbearbeitungsmaschinen, Sägemaschinen, Trennmaschinen und andere Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen oder Cermets, anderweit weder genannt noch inbegriffen
8462
Werkzeugmaschinen (einschliesslich Pressen) zum Freiformschmieden, Gesenkschmieden oder Hämmern von Metallen; Werkzeugmaschinen (einschliesslich Pressen) zum Biegen, Abkanten, Richten, Scheren, Lochstanzen oder Ausklinken von Metallen; Pressen zum Bearbeiten von Metallen oder Metallcarbiden, vorstehend nicht genannt
8463
Andere Werkzeugmaschinen zum spanlosen Be- oder Verarbeiten von Metallen oder Cermets
8464
Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas
8465
Werkzeugmaschinen (einschliesslich Nagel-, Heft-, Klebe-, Verleim- und andere Zusammenfügemaschinen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen
8466
Teile und Zubehör, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456-8465 bestimmt, einschliesslich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art
8467
Pneumatische, hydraulische oder von eingebautem Motor (elektrisch oder nicht elektrisch) betriebene Werkzeuge, von Hand zu führen
8468
Maschinen, Apparate und Geräte zum Löten oder Schweissen, auch wenn sie zum Brennschneiden verwendbar sind, jedoch ausgenommen solche der Position 8515; Maschinen und Apparate zum autogenen Oberflächenhärten
8472 9030
Schreibmaschinen, ausgenommen Drucker der Position 8443; Textverarbeitungsmaschinen
8470
Rechenmaschinen und Geräte im Taschenformat, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten, mit Rechenfunktionen; Abrechnungsmaschinen, Frankiermaschinen, Fahrkarten- oder Eintrittskarten-Ausgabemaschinen und ähnliche Maschinen, mit eingebautem Rechenwerk; Registrierkassen
8471
Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
8472
Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen, automatische Banknotenausgabegeräte, Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen und Büroheftmaschinen)
8473
Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8469-8472 bestimmt
8474
Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Giessformen aus Sand
8475
Maschinen zum Zusammenbauen von mit Glaskolben oder Glasröhre ausgestatteten elektrischen Lampen, Elektronenröhren oder Blitzlampen; Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren
8476
Warenverkaufsautomaten (z. B. Briefmarken-, Zigaretten-, Lebensmittel- oder Getränkeautomaten), einschliesslich Geldwechselautomaten
8477
Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen
8478
Maschinen und Apparate zum Aufbereiten oder Verarbeiten von Tabak, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen
8479
Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen
8480
Giesserei-Formkästen; Grundplatten für Formen; Giessereimodelle; Formen für Metalle (andere als solche zum Giessen von Ingots, Masseln oder dergl.), Metallcarbide, Glas, mineralische Stoffe, Kautschuk oder Kunststoff
8481
Armaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter, einschliesslich Druckminderventile und thermostatisch gesteuerte Ventile
8482
Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager)
8483
Wellen (einschliesslich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Gleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschliesslich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschliesslich Universalkupplungen)
8484
Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in Beuteln, Kartons oder ähnlichen Umschliessungen; mechanische Dichtungen
8486
Maschinen, Apparate und Geräte von der ausschliesslich oder hauptsächlich zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules), Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen oder Flachbildschirmen verwendeten Art; in Anmerkung 9 C zu diesem Kapitel genannte Maschinen, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör
8487
Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen Teile mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlussstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren
8501
Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausg. Stromerzeugungsaggregate)
8502
Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer
8503
Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Elektromotoren, elektrische Generatoren, Stromerzeugungsaggregate oder elektrische rotierende Umformer bestimmt a.n.g.
8504
Elektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter (z. B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen, Teile davon
8505
Elektromagnete (ausg. für medizinische Zwecke); Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnl. dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe; Teile davon
8507
Akkumulatoren, elektrisch, einschl. Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form; Teile davon (ausg. ausgebrauchte sowie aus Weichkautschuk oder Spinnstoffen)
8511
Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, für Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z. B. Gleich- und Wechselstrommaschinen) und Lade- oder Rückstromschalter, Teile davon
8514
Elektrische Industrieöfen oder Laboratoriumsöfen, einschliesslich Induktionsöfen oder Öfen mit dielektrischer Erwärmung (ausg. Trockenöfen); andere Industrie- oder Laboratoriumsapparate zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung; Teile davon
8515
Löt- und Schweissmaschinen, Schweissapparate und Schweissgeräte (auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind), elektrisch (auch mit elektrisch beheiztem Gas) oder mit Laserstrahl, Lichtstrahl oder anderem Photonenstrahl, mit Ultraschall, Elektronenstrahl, magnetischen Impulsen oder Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen, Apparate und Geräte zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle, Hartmetalle oder Cermets; Teile davon (ausg. Warmspritzpistolen der Pos. 8424)
8525
Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte
8526
Geräte für Funkmessung und -ortung (Radar), Geräte für Funknavigation und Geräte für Funkfernsteuerung
8527
Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert
8528
Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät
8529
Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525-8528 bestimmt
8530
Elektrische Verkehrssignal-, Verkehrssicherungs-, Verkehrsüberwachungs- und Verkehrssteuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Strassen, Binnenwasserstrassen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen; Teile davon (ausg. mechanische oder elektromechanische Geräte der Pos. 8608)
8531
Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte, (z. B. Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchsalarmgeräte oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder); Teile davon (ausg. von der für Kraftfahrzeuge, Fahrräder oder Verkehrswege verwendeten Art)
8532
Elektrische Festkondensatoren, Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren; Teile davon
8533
Elektrische Widerstände, Teile davon (einschliesslich Rheostate und Potenziometer), ausgenommen Heizwiderstände
8534
Gedruckte Schaltungen
8535
Elektrische Geräte zum Schliessen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Sicherungen, Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen und Verbindungskästen), für eine Spannung von mehr als 1 000 V (ausg. Schaltschränke, Schaltpulte, Steuerungen usw. der Pos. 8537)
8536
Elektrische Geräte zum Schliessen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und Verbindungskästen), für eine Spannung von 1 000 V oder weniger (ausg. Schaltschränke, Schaltpulte, Steuerungen usw. der Pos. 8537)
8537
Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Pos. 8535 oder 8536, einschl. solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung sowie numerische Steuerungen (ausg. Vermittlungseinrichtungen für die drahtgebundene Fernsprechtechnik oder Telegrafentechnik oder Telegrafentechnik)
8538
Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Geräte der Pos. 8535, 8536 oder 8537 bestimmt, a.n.g.
8539
Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschl. innenverspiegelter Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units), Ultraviolettlampen und Infrarotlampen sowie Bogenlampen; Teile davon
8540
Glühkathoden-, Kaltkathoden- und Fotokathoden-Elektronenröhren (z. B. Vakuumröhren, dampf- oder gasgefüllte Röhren, Quecksilberdampfgleichrichterröhren, Kathodenstrahlröhren und Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras), Teile davon
8541
Dioden, Transistoren und ähnl. Halbleiterbauelemente; lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschl. Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln) (ausg. fotovoltaische Generatoren); Leuchtdioden; gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle; Teile davon
8542
Elektronische integrierte Schaltungen, Teile davon
8543
Maschinen, Apparate und Geräte mit eigener Funktion, elektrisch, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen; Teile davon
8544
Drähte und Kabel (einschl. Koaxialkabel) für elektrotechnische Zwecke, isoliert (auch lackisoliert oder elektrolytisch oxidiert) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken
8545
Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall
8546
Isolatoren für elektrotechnische Zwecke, aus Stoffen aller Art (ausg. Isolierteile)
8547
Isolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z. B. mit eingepressten Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen (ausg. Isolatoren der Pos. 8546); Isolierrohre für elektrotechnische Zwecke, einschl. Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung
8548
Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren; elektrische Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen
 
Vertrauliche Produkte des Kapitels 85; Waren des Kapitels 85, die als Post- oder Paketpostsendung (extra) versandt werden/zusammengesetzter Kode zur Verbreitung von Statistiken
Kapitel 86
Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial, Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege
8701
Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709)
8702
Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschliesslich Fahrer:
8704
Lastkraftwagen
8705
Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Strassenkehrwagen, Strassensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)
8706
Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701-8705, mit Motor
8709
Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon
8710 00 00
Panzerkampfwagen und andere selbstfahrende gepanzerte Kampffahrzeuge, auch mit Waffen; Teile davon
8716
Anhänger, einschliesslich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
Kapitel 88
Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon
Kapitel 89
Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen
Kapitel 98
Vollständige Fabrikationsanlagen
7106
Silber (einschliesslich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
7107
Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug
7108
Gold (einschliesslich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
7109
Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, in Rohform oder als Halbzeug
7110
Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
7111
Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeug
7112
Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art
9013
Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte
9014
Kompasse, einschliesslich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte
9015
Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser
9025
Dichtemesser (Aräometer, Senkwaagen) und ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniert
9026
Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Grössen von Flüssigkeiten oder Gasen (z. B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position 9014, 9015, 9028 oder 9032
9027
Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschliesslich Belichtungsmesser); Mikrotome
9028
Gaszähler, Flüssigkeitszähler oder Elektrizitätszähler, einschliesslich Eichzähler dafür
9029
Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope
9030
Oszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Grössen; ausgenommen Zähler der Position 9028, Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen
9031
Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
9032
Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln
9033
Teile und Zubehör (in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90
Anhang 8204
(Art. 16 Abs. 1, 5a bis 11, 30 Abs. 1 und 33 Bst. a)
Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten
Die nachstehenden Namen sind in englischer Schreibweise aufgeführt. Unterschiedliche Schreibweisen (Transliteration) haben keinen Einfluss auf den Anwendungsbereich dieser Verordnung.
A. Natürliche Personen
 
Name
Angaben zur Identifizierung
Begründung
1.
Sergey Valeryevich AKSYONOV,
Sergei Valerievich AKSENOV,
Serhiy Valeriyovych AKSYONOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 26.11.1972
Geburtsort: Beltsy, Moldauische SSR, (jetzt Republik Moldau)
Aksyonov wurde am 27. Februar 2014 in Anwesenheit prorussischer Bewaffneter im Obersten Rat der Krim zum "Ministerpräsidenten der Krim" gewählt. Seine "Wahl" wurde am 1. März 2014 vom amtierenden ukrainischen Präsidenten Oleksandr Turchynov als verfassungswidrig erklärt. Er ist aktiv für das "Referendum" vom 16. März 2014 eingetreten und war einer der Mitunterzeichner des "Vertrags vom 18. März 2014 über den Beitritt der Krim zur Russischen Föderation". Am 9. April 2014 wurde er von Präsident Putin zum amtierenden "Staatsoberhaupt" der sogenannten "Republik Krim" ernannt. Am 9. Oktober 2014 wurde er formal zum "Staatsoberhaupt" der sogenannten "Republik Krim" gewählt. Im September 2019 wurde er in dieses Amt "wiedergewählt".
Mitglied des russischen Staatsrates. Seit Januar 2017 Mitglied des Obersten Rates der Partei "Einiges Russland".
Für seine Beteiligung an der Annexion ist er vom russischen Staat mit dem Orden "Für Verdienste um das Vaterland" erster Klasse ausgezeichnet worden.
2.
Vladimir Andreevich KONSTANTINOV
Volodymyr Andriyovych KONSTANTINOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 19.11.1956
Geburtsort: Vladimirovka (alias Vladimirovca), Region Slobozia, Moldauische SSR (jetzt Republik Moldau) oder Bogomol, Moldauische SSR, (jetzt Republik Moldau)
Als Vorsitzender des Obersten Rates der Autonomen Republik Krim hat Konstantinov eine wichtige Rolle bei den Beschlüssen des Obersten Rates hinsichtlich des "Referendums" gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine gespielt und Wähler aufgefordert, bei dem "Referendum" vom 16. März 2014 für die Unabhängigkeit der Krim zu stimmen. Er war einer der Mitunterzeichner des "Vertrags vom 18. März 2014 über den Beitritt der Krim zur Russischen Föderation".
Seit dem 17. März 2014 ist er "Vorsitzender" des "Staatsrates" der sogenannten "Republik Krim".
Im September 2019 wurde er in dieses Amt "wiedergewählt".
3.
Rustam Ilmirovich TEMIRGALIEV
Rustam Ilmyrovych TEMIRHALIIEV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 15.8.1976
Geburtsort: Ulan-Ude,
Buryat ASSR, Russische SFSR (jetzt Russische Föderation)
Als ehemaliger stellvertretender Ministerpräsident der Krim hat Temirgaliev eine wichtige Rolle bei den Beschlüssen des Obersten Rates hinsichtlich des "Referendums" vom 16. März 2014 gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine gespielt. Er hat aktiv für die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation geworben.
Am 11. Juni 2014 ist er vom Amt des "Ersten Stellvertretenden Ministerpräsidenten" der sogenannten "Republik Krim" zurückgetreten. Ehemaliger Generaldirektor der Verwaltungsgesellschaft des russisch-chinesischen Investitionsfonds für regionale Entwicklung.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
4.
Denis Valentinovich BEREZOVSKIY (Denis
Walentinowitsch BERESOWSKI)
Denys
Valentynovych BEREZOVSKYY
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 15.7.1974
Geburtsort: Charkiw, Ukrainische SSR (jetzt Ukraine)
Beresowski wurde am 1. März 2014 zum Befehlshaber der ukrainischen Marine ernannt, hat jedoch in der Folge einen Eid auf die Krim-Streitkräfte geschworen, womit er seinen Eid auf die ukrainische Marine gebrochen hat.
Er war bis Oktober 2015 stellvertretender Befehlshaber der Schwarzmeerflotte der Russischen Föderation.
Stellvertretender Befehlshaber der pazifischen Flotte der Russischen Föderation und Vizeadmiral.
5.
Aleksei Mikhailovich CHALIY
Oleksiy
Mykhaylovych CHALYY
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 13.6.1961
Geburtsort:
Moskau, Russische Föderation, oder Sewastopol, Ukraine
Chaliy ist am 23. Februar 2014 durch Volksakklamation "Volksbürgermeister von Sewastopol" geworden und hat diese "Wahl" angenommen. Er ist aktiv dafür eingetreten, dass Sewastopol nach dem Referendum vom 16. März 2014 eine gesonderte Einheit der Russischen Föderation wird. Er war einer der Mitunterzeichner des "Vertrags vom 18. März 2014 über den Beitritt der Krim zur Russischen Föderation". Er war vom 1. bis 14. April 2014 amtierender "Gouverneur" von Sewastopol und ist ein ehemaliger "gewählter" Vorsitzender der "gesetzgebenden Versammlung" der Stadt Sewastopol. Ehemaliges Mitglied der "gesetzgebenden Versammlung" der Stadt Sewastopol (bis September 2019).
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
Für seine Beteiligung an der Annexion ist er vom russischen Staat mit dem Orden "Für Verdienste um das Vaterland"- erster Klasse ausgezeichnet worden.
Präsident des Wohltätigkeitsfonds für die historische und kulturelle Entwicklung der Stadt "35. Küstenbatterie".
Generaldirektor von Smart Electric Networks LLC (OOO).
6.
Pyotr Anatoliyovych ZIMA
Petro Anatoliyovych ZYMA
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 18.1.1970 oder 29.3.1965
Geburtsort: Artemivsk (2016 zurückbenannt zu Bakhmut), Oblast Donezk, Ukraine
Zima ist am 3. März 2014 von "Ministerpräsident" Aksyonov zum neuen Leiter des Sicherheitsdienstes der Krim (SBU) ernannt worden und hat diese Ernennung angenommen. Er hat dem russischen Geheimdienst (FSB) einschlägige Informationen einschliesslich einer Datenbank zur Verfügung gestellt. Dazu gehörten Informationen zu Euromaidan-Aktivisten und Menschenrechtsverteidigern der Krim. Er hat eine wichtige Rolle dabei gespielt, den Behörden der Ukraine die Kontrolle über das Gebiet der Krim zu entziehen. Am 11. März 2014 wurde von ehemaligen SBU-Offizieren der Krim die Bildung eines unabhängigen Sicherheitsdienstes der Krim verkündet. Er ist seit 2015 im russischen Geheimdienst (FSB) tätig.
7.
Sergey Pavlovych TSEKOV
Serhiy Pavlovych TSEKOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 28.9.1953 oder 28.8.1953
Geburtsort: Simferopol, Ukraine
Als stellvertretender Vorsitzender des Obersten Rates der Krim hat Tsekov zusammen mit Sergey Aksyonov die unrechtmässige Entlassung der Regierung der Autonomen Republik Krim eingeleitet. Er hat Vladimir Konstantinov in dieses Vorhaben hineingezogen, indem er ihm mit Entlassung drohte. Er hat öffentlich eingeräumt, dass die Parlamentsmitglieder der Krim die Initiatoren der Einladung an russische Soldaten waren, den Obersten Rat der Krim zu besetzen. Er war eine der ersten Persönlichkeiten der Krim, die öffentlich die Annexion der Krim an Russland gefordert haben.
Seit 2014 Mitglied im Föderationsrat der Russischen Föderation für die sogenannte ‚Republik Krim‘, Wiederernennung im September 2019. Mitglied des Rates des Föderationsausschusses für auswärtige Angelegenheiten.
8.
Viktor Alekseevich OZEROV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 5.1.1958
Geburtsort: Abakan,
Khakassia,

Russische Föderation
Ehemaliger Vorsitzender des Sicherheits- und Verteidigungsausschusses des Föderationsrates der Russischen Föderation.
Am 1. März 2014 hat Ozerov im Namen des Sicherheits- und Verteidigungsausschusses des Föderationsrates der Russischen Föderation im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
Im Juli 2017 trat er als Vorsitzender des Sicherheits- und Verteidigungsausschusses zurück. Er gehörte danach weiterhin dem Föderationsrat an und blieb Mitglied des Ausschusses für interne Regulierung und parlamentarische Angelegenheiten.
Am 10. Oktober 2017 wurde Ozerov mit dem Dekret N 372-SF in den Ad-hoc-Ausschuss des Föderationsrates für den Schutz der staatlichen Souveränität und die Unterbindung von Einmischungen in die inneren Angelegenheiten der Russischen Föderation aufgenommen.
Sein Mandat im Föderationsrat lief im September 2019 aus. Seit Oktober 2019 ist er Berater der Stiftung Rospolitika.
Derzeit ist er stellvertretender Leiter des Beratungszentrums "Tactical Solutions Agency" der Russischen Präsidialakademie für Volkswirtschaft und öffentliche Verwaltung.
9.
Vladimir
Michailovich DZHABAROV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 29.9.1952
Geburtsort: Samarkand, Usbekistan
Erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Föderationsrates.
Am 1. März 2014 hat Dzhabarov im Namen des Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Föderationsrates im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
10.
Andrei
Aleksandrovich KLISHAS
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 9.11.1972
Geburtsort: Sverdlovsk
(Jekatarinburg), Russische Föderation
Vorsitzender des Ausschusses für Verfassungsrecht und Staatsaufbau des Föderationsrates der Russischen Föderation.
Am 1. März 2014 hat Klishas im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet. In öffentlichen Erklärungen hat Klishas versucht, eine russische Militärintervention in der Ukraine zu rechtfertigen, indem er behauptet hat, dass "der ukrainische Präsident den Appell der Behörden der Krim an den Präsidenten der Russischen Föderation, eine allumfassende Unterstützung zur Verteidigung der Bürger der Krim zu entsenden, unterstützt".
11.
Nikolai Ivanovich RYZHKOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 28.9.1929
Geburtsort: Dyleevka, Region Donezk, Ukrainische SSR, jetzt Ukraine
Mitglied des Ausschusses für föderale Angelegenheiten, Regionalpolitik und den Norden des Föderationsrates der Russischen Föderation.
Am 1. März 2014 hat Ryzhkov im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
Für seine Beteiligung an der Annexion wurde er 2014 mit dem russischen staatlichen "Verdienstorden für das Vaterland" erster Klasse ausgezeichnet.
12.
Aleksandr Borisovich TOTOONOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 3.4.1957
Geburtsort: Ordzhonikidze (Vladikavkaz), Nordossetien, Russische Förderation
Ehemaliges Mitglied des Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Föderationsrates der Russischen Föderation. Seit September 2017 ist er nicht mehr Mitglied des Rates der Russischen Föderation.
Seit September 2017 ist er erster stellvertretender Vorsitzender des Parlaments von Nordossetien.
Am 1. März 2014 hat Totoonov im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
13.
Sergei Mikhailovich MIRONOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 14.2.1953
Geburtsort: Pushkin, Region Leningrad, Russische Föderation
Mitglied des Rates der Staatsduma; Fraktionsführer der Partei Gerechtes Russland in der Staatsduma der Russischen Föderation.
Initiator des Gesetzes, das es der Russischen Föderation erlaubt, unter dem Vorwand des Schutzes russischer Staatsangehöriger Gebiete eines anderen Staates ohne Zustimmung dieses Staates und ohne einen internationalen Vertrag in die Russische Föderation aufzunehmen.
14.
Sergei Vladimirovich ZHELEZNYAK (Sergej
Wladimirowitsch SCHELESNJAK)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 30.7.1970
Geburtsort: Sankt Petersburg (früher Leningrad), Russische Föderation
Ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma der Russischen Föderation.
Hat den Einsatz russischer Streitkräfte in der Ukraine und die Annexion der Krim aktiv unterstützt. Er hat persönlich die Demonstration zur Befürwortung des Einsatzes der russischen Streitkräfte in der Ukraine angeführt.
Ehemaliger stellvertretender Vorsitzender und ehemaliges Mitglied des Ausschusses der Staatsduma für internationale Angelegenheiten.
Mitglied des Präsidiums des Allgemeinen Rates der Partei ‚Vereintes Russland‘.
15.
Leonid Eduardovich SLUTSKI
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 4.1.1968
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Ehemaliger Vorsitzender des Ausschusses der Staatsduma der Russischen Föderation für die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) (Mitglied der Liberal-Demokratischen Partei Russlands).
Hat den Einsatz russischer Streitkräfte in der Ukraine und die Annexion der Krim aktiv unterstützt.
Derzeit Vorsitzender des Ausschusses der Staatsduma der Russischen Föderation für auswärtige Angelegenheiten.
16.
Aleksandr Viktorovich VITKO
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 13.9.1961
Geburtsort: Vitebsk Belarussische SSR, (jetzt Belarus)
Ehemaliger Befehlshaber der Schwarzmeerflotte, Admiral.
Kommandierte russische Streitkräfte, die souveränes Hoheitsgebiet der Ukraine besetzt haben.
Ehemaliger Stabschef und erster stellvertretender Oberbefehlshaber der russischen Marine.
17.
Anatoliy Alekseevich SIDOROV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 2.7.1958
Geburtsort: Siva, Region Perm, UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Ehemaliger Befehlshaber des russischen Militärbezirks West, aus dem Einheiten auf der Krim stationiert sind. Verantwortlich für Teile der russischen Militärpräsenz auf der Krim, die die Souveränität der Ukraine untergräbt; unterstützte die Behörden der Krim dabei, Demonstrationen gegen das "Referendum" und gegen den Anschluss an Russland zu verhindern. Seit November 2015 Leiter des Vereinten Stabes der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (OVKS).
18.
Aleksandr
Viktorovich GALKIN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 22.3.1958
Geburtsort: Ordzhonikidze (Vladikavkaz), Nordossetische ASSR, UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Ehemaliger Befehlshaber des russischen Militärbezirks Süd, aus dem Einheiten auf der Krim stationiert sind; die Schwarzmeerflotte untersteht Galkins Kommando; viele der Truppenbewegungen in die Krim sind durch den Militärbezirk Süd erfolgt.
Einsatzkräfte des Militärbezirks Süd sind auf der Krim stationiert. Verantwortlich für Teile der russischen Militärpräsenz auf der Krim, die die Souveränität der Ukraine untergräbt; unterstützte die Behörden der Krim dabei, Demonstrationen gegen das "Referendum" und gegen den Anschluss an Russland zu verhindern. Ausserdem ist die Schwarzmeerflotte diesem Militärbezirk unterstellt.
Derzeit beim Zentralapparat des russischen Verteidigungsministeriums beschäftigt. Seit dem 19. Januar 2017 Berater des Verteidigungsministers.
19.
Dmitry Olegovich ROGOZIN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 21.12.1963
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Ehemaliger stellvertretender Ministerpräsident der Russischen Föderation. Hat öffentlich zur Annektierung der Krim aufgerufen.
Seit 2018 Generaldirektor in einem Staatsunternehmen.
20.
Sergey Yurievich GLAZYEV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 1.1.1961
Geburtsort: Zaporozhye (Ukrainische SSR), jetzt
Ukraine
Ehemaliger Berater des Präsidenten der Russischen Föderation. Hat öffentlich zur Annektierung der Krim aufgerufen.
Seit Oktober 2019 Minister für Integration und Makroökonomie in der Eurasischen Wirtschaftskommission.
21.
Valentina Ivanova MATVIYENKO (geb. TYUTINA)
Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: 7.4.1949
Geburtsort: Shepetovka, Region Khmelnitsky (Kamenets-Podolsky) (Ukrainische SSR), jetzt Ukraine
Vorsitzende des Föderationsrates. Hat am 1. März 2014 im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.
22.
Sergei Evgenevich NARYSHKIN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 27.10.1954
Geburtsort: Sankt Petersburg (früher Leningrad), Russische Föderation
Ehemaliger Vorsitzender der Staatsduma. Hat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet. Hat den Vertrag über die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation und das damit verbundene föderale Verfassungsgesetz öffentlich befürwortet.
Derzeit Direktor des Auslandsgeheimdienstes der Russischen Föderation (seit Oktober 2016). Ständiges Mitglied und Sekretär des Sicherheitsrates der Russischen Föderation.
23.
Dmitry Konstantinovich KISELYOV,
Dmitrii Konstantinovich KISELEV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 26.4.1954
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Wurde mit Präsidialdekret vom 9. Dezember 2013 zum Leiter der staatlichen russischen Nachrichtenagentur "Rossiya Segodnya" ("Russland Heute") ernannt.
Zentrale Figur der Regierungspropaganda für die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine.
24.
Alexander
Mihailovich NOSATOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 27.3.1963
Geburtsort: Sewastopol, Ukrainische SSR, (jetzt Ukraine)
Ehemaliger Befehlshaber der Schwarzmeerflotte, Konteradmiral.
Kommandierte russische Streitkräfte, die souveränes Hoheitsgebiet der Ukraine besetzt haben.
Derzeit Admiral, Chef des Hauptstabs der russischen Marine.
25.
Valery Vladimirovich KULIKOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 1.9.1956
Geburtsort: Zaporozhye, Ukrainische SSR, jetzt Ukraine
Ehemaliger stellvertretender Befehlshaber der Schwarzmeerflotte, Konteradmiral.
Kommandierte russische Streitkräfte, die souveränes Hoheitsgebiet der Ukraine besetzt haben.
Am 26. September 2017 wurde er per Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation aus seinem Amt und aus dem Militärdienst entlassen.
Ehemaliges Mitglied des Föderationsrates der Russischen Föderation als Vertreter der annektierten Stadt Sewastopol. Derzeit ist er Abgeordneter in der "gesetzgebenden Versammlung" der Stadt Sewastopol.
26.
Vladislav Yurievich SURKOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 21.9.1964
Geburtsort: Solntsevo, Region Lipetsk, Russische Föderation
Ehemaliger Mitarbeiter des Präsidenten der Russischen Föderation. War einer der Organisatoren des Prozesses auf der Krim, durch den lokale Bevölkerungsgruppen auf der Krim für Massnahmen mobilisiert wurden, mit denen die ukrainischen Behörden der Krim geschwächt wurden.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Strategien der Separatisten.
27.
Mikhail Grigorievich MALYSHEV
Mykhaylo
Hryhorovych MALYSHEV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 10.10.1955
Geburtsort: Simferopol, Krim, Ukraine
Leiter der Wahlkommission der Krim. Verantwortlich für die administrative Durchführung des Krim-"Referendums". Nach dem russischen System verantwortlich für die Unterzeichnung der Ergebnisse des "Referendums".
In seiner Eigenschaft als Leiter der Wahlkommission der Krim wirkte er an der Durchführung der russischen Präsidentschaftswahlen vom 18. März 2018 sowie der Regional- und Kommunalwahlen vom 8. September 2019 auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, mit und unterstützte und betrieb damit aktiv politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
28.
Generalleutnant Igor Nikolaevich
(Mykolayovich) TURCHENYUK
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 5.12.1959
Geburtsort: Osh, Kirgisische SSR, (jetzt Kirgisistan)
Ehemaliger De-facto-Befehlshaber der auf der rechtswidrig annektierten Krim eingesetzten russischen Truppen (die Russland weiterhin offiziell als ‚örtliche Selbstverteidigungskräfte‘ bezeichnet). Ehemaliger Stellvertretender Befehlshaber des Militärbezirks Süd.
Leiter des Bezirks Süd der russischen Nationalgarde.
29.
Elena Borisovna MIZULINA (geb. DMITRIYEVA)
Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: 9.12.1954
Geburtsort: Bui, Region Kostroma, Russische Föderation
Ehemalige Abgeordnete in der Staatsduma. Urheberin und Mitträgerin der jüngsten Gesetzesvorschläge in Russland, die es Regionen eines anderen Staates ermöglichen sollen, Russland ohne die vorherige Zustimmung der zentralen Behörden dieses Staates beizutreten.
Seit September 2015 ist sie Mitglied des Föderationsrates der Region Omsk. Derzeit stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses des Föderationsrates für Verfassungsrecht und Staatsaufbau.
30.
Dmitry Nikolayevich KOZAK
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 7.11.1958
Geburtsort: Bandurovo, Region Kirovograd, Ukrainische SSR, jetzt Ukraine
Staatsangehörigkeit: russisch
Ehemaliger stellvertretender Ministerpräsident. Zuständig für die Beaufsichtigung der Eingliederung der annektierten "Autonomen Republik Krim" in die Russische Föderation. Stellvertretender Stabschef der Präsidialverwaltung der Russischen Föderation. Er ist der Sondergesandte des Präsidenten für Konfliktmanagement in der Ukraine.
31.
Oleg Yevgenyvich BELAVENTSEV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 15.9.1949
Geburtsort: Moskau oder Ostrov, Region Pskov, Russische Föderation
Ehemaliger generalbevollmächtigter Vertreter des Präsidenten der Russischen Föderation im sogenannten "Föderationskreis Krim", verantwortlich für die Wahrnehmung der konstitutionellen Vorrechte des russischen Staatsoberhaupts im Hoheitsgebiet der annektierten "Autonomen Republik Krim". Ehemaliges nicht ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Russischen Föderation.
Ehemaliger generalbevollmächtigter Vertreter des Präsidenten der Russischen Föderation im Föderationskreis Nordkaukasus (bis Juni 2018).
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.Seit Oktober 2020 Honorarkonsul von Nicaragua auf der Krim.
32.
Oleg Genrikhovich SAVELYEV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 27.10.1965
Geburtsort: Leningrad, UdSSR (jetzt Sankt Petersburg, Russische Föderation)
Ehemaliger Minister für Krim-Angelegenheiten. Verantwortlich für die Integration der annektierten Autonomen Republik Krim in die Russische Föderation.
Ehemaliger stellvertretender Stabschef der russischen Regierung, verantwortlich für die Arbeitsorganisation der Regierungskommission für die sozioökonomische Entwicklung der sogenannten "Republik Krim".
Ehemaliger Personalchef der Rechnungskammer der Russischen Föderation. Seit September 2019 Prüfer in der Rechnungskammer der Russischen Föderation.
33.
Sergei Ivanovich MENYAILO (Sergej Iwanowitsch MENJAILO)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 22.8.1960
Geburtsort: Alagir, Nordossetische Autonome SSR, RSFSR (jetzt Russische Föderation)
Ehemaliger Gouverneur der annektierten ukrainischen Stadt Sewastopol.
Ehemaliger generalbevollmächtigter Vertreter des Präsidenten der Russischen Föderation im Föderationskreis Sibirien. Mitglied des Sicherheitsrates der Russischen Föderation.
Seit dem 19. September 2021 Oberhaupt von Nordossetien.
34.
Olga Fyodorovna KOVITIDI
Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: 7.5.1962
Geburtsort: Simferopol, Ukrainische SSR (jetzt Ukraine)
Seit 2014 Mitglied des Russischen Föderationsrates für die annektierte Autonome Republik Krim, Wiederernennung im September 2019.
Mitglied des Ausschusses des Föderationsrates für Verfassungsrecht und Staatsaufbau.
35.
Sergei Ivanovich NEVEROV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 21.12.1961
Geburtsort: Tashtagol, UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma. Verantwortlich für die Vorlage der gesetzlichen Vorschriften zur Eingliederung der annektierten "Autonomen Republik Krim" in die Russische Föderation. Mitglied der Duma, Vorsitzender der Fraktion "Vereintes Russland".
36.
Valery Vasilevich GERASIMOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 8.9.1955
Geburtsort: Kazan, Russische Föderation
Generalstabschef der Streitkräfte der Russischen Föderation, erster stellvertretender Verteidigungsminister der Russischen Föderation, General des Heeres. Verantwortlich für den massiven Aufmarsch russischer Truppen an der Grenze zur Ukraine und für das Ausbleiben einer Deeskalation der Lage.
37.
German PROKOPIV
Herman PROKOPIV
(alias Li Van Chol)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 6.7.1993 oder 6.7.1991
Geburtsort: Prag, Tschechische Republik
Aktives Mitglied der "Luhansker Garde". Beteiligt an der Einnahme des Gebäudes des Luhansker Regionalbüros des Sicherheitsdienstes.
Weiterhin aktiver militärischer Kämpfer der LNR.
38.
Andrei Evgenevich PURGIN
Andriy Yevhenovych PURHIN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 26.1.1972
Geburtsort: Donezk, Ukraine
Hat an separatistischen Aktionen aktiv teilgenommen und sie organisiert, Koordinator von Aktionen "russischer Touristen" in Donezk. Mitgründer der "Bürgerinitiative des Donezkbeckens für die Eurasische Union". Ehemaliger "Erster Stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates". Bis zum 4. September 2015"Vorsitzender" des "Volksrates der Volksrepublik Donezk".
Im Februar 2017 wurde ihm auf Beschluss des sogenannten "Volksrates" sein Mandat als Mitglied des "Volksrates der Volksrepublik Donezk" entzogen.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
39.
Denys
Volodymyrovych PUSHYLIN
Denis Vladimirovich PUSHILIN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 9.5.1981
Geburtsort: Makiivka (Oblast Donezk),
Ukraine
Einer der Anführer der "Volksrepublik Donezk". Beteiligt an der Einnahme und Besetzung der Regionalverwaltung in Donezk 2014. Bis 4. September 2015 sogenannter "Stellvertretender Vorsitzender" des "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Seit dem 4. September 2015" Vorsitzender" des "Volksrates der Volksrepublik Donezk". Sogenanntes "amtierendes Oberhaupt der Volksrepublik Donezk" nach dem 7. September 2018. Sogenanntes "Oberhaupt der Volksrepublik Donezk" nach den sogenannten "Wahlen" vom 11. November 2018.
40.
Sergey Gennadevich TSYPLAKOV
Serhiy
Hennadiyovych TSYPLAKOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 1.5.1983
Geburtsort: Khartsyzsk, Region Donezk, Ukraine
Einer der Anführer der ideologisch radikalen Organisation der "Volksmiliz des Donezkbeckens". War aktiv an der Einnahme einiger staatlicher Gebäude in der Region Donezk beteiligt.
Ehemaliges Mitglied des "Volksrates der Volksrepublik Donezk" und des Ausschusses des Volksrates für Aussenpolitik, Aussenbeziehungen, Informationspolitik und Informationstechnologie.
41.
Igor Vsevolodovich GIRKIN
(alias Igor STRELKOV, Ihor STRIELKOV)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 17.12.1970
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Identifiziert als Mitarbeiter der Hauptverwaltung für Aufklärung beim Generalstab der Streitkräfte der Russischen Föderation (GRU). War an Zwischenfällen in Slawiansk beteiligt. Leiter der Bürgerbewegung "Novorossia". Ehemaliger "Verteidigungsminister" der sogenannten "Volksrepublik Donezk".
Hat am 4. November 2016 in Moskau einen Russischen Marsch für russische Nationalisten, die die Separatisten in der Ostukraine unterstützen, organisiert.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen der Separatisten in der Ostukraine.
42.
Vyacheslav
Viktorovich VOLODIN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 4.2.1964
Geburtsort: Alekseevka, Region Saratov, Russische Föderation
Ehemaliger erster stellvertretender Stabschef der Präsidialverwaltung Russlands. Zuständig für die Beaufsichtigung der politischen Integration der annektierten ukrainischen Region Krim in die Russische Föderation.
Derzeit Vorsitzender der Staatsduma der Russischen Föderation (seit dem 5. Oktober 2016).
43.
Vladimir
Anatolievich SHAMANOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 15.2.1957
Geburtsort: Barnaul,
Russische

Föderation
Ehemaliger Befehlshaber der russischen Luftlandetruppen, Generalleutnant. In seiner Führungsposition verantwortlich für die Stationierung russischer Luftlande-Streitkräfte auf der Krim.
Ehemaliger Vorsitzender des Verteidigungsausschusses der Staatsduma der Russischen Föderation. Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses der Staatsduma für die Entwicklung der Zivilgesellschaft.
44.
Vladimir Nikolaevich PLIGIN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 19.5.1960
Geburtsort:
Ignatovo, Oblast Vologodsk, UdSSR (jetzt Russische

Föderation)
Ehemaliges Mitglied der Staatsduma und ehemaliger Vorsitzender des Duma-Ausschusses für Verfassungsrecht. Leistete der Annahme der Gesetzgebung über die Annexion der Krim und Sewastopols in die Russische Föderation Vorschub.
Ehemaliges Mitglied des Obersten Rates der Partei "Vereintes Russland". Berater des Vorsitzenden der Duma Wolodin. Derzeit leitender Wissenschaftler am Institut für Staat und Recht an der Russischen Akademie der Wissenschaften.
Ko-Vorsitzender des russischen Anwaltsverbands.
45.
Petr Grigorievich JAROSH
Petro Hryhorovych YAROSH (IAROSH)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 30.1.1971
Geburtsort: Dorf Skvortsovo, Region Simferopol, Krim,
Ukraine
Ehemaliger Leiter des Amtes des föderalen Migrationsdienstes für die Krim. Verantwortlich für die systematische beschleunigte Ausstellung von russischen Pässen an die Einwohner der Krim.
46.
Oleg Grigorievich KOZYURA (Oleg Grigorjewitsch KOSJURA)
Oleh Hryhorovych KOZYURA
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 30.12.1965 oder 19.12.1962
Geburtsort: Simferopol, Crimea oder Zaporizhia
(Simferopol, Krim oder

Saporischschja), Ukraine
Ehemaliger Leiter des Amtes des föderalen Migrationsdienstes für Sewastopol. Verantwortlich für die systematische beschleunigte Ausstellung von russischen Pässen an die Einwohner Sewastopols.
Ehemaliger Stabschef der Gesetzgebenden Versammlung von Sewastopol.
Berater des Gouverneurs von Sewastopol.
47.
Viacheslav PONOMARIOV,
Vyacheslav
VolodymyrovichPONOMARYOV,
Viacheslav
Vladimirovich PONOMAREV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 2.5.1965
Geburtsort: Slaviansk (Oblast Donezk),
Ukraine
Ehemaliger selbst ernannter "Volksbürgermeister" von Sloviansk (bis 10. Juni 2014). Appellierte an Vladimir Putin, russische Truppen zum Schutz der Stadt zu senden, und bat ihn später, Waffen zu liefern. Die Gefolgsleute von Ponomariov waren an Entführungen beteiligt (sie nahmen die Aktivistin Irma Krat und den "Vice News"-Reporter Simon Ostrovsky gefangen, beide wurden später freigelassen, und sie hielten nach dem Wiener OSZE-Dokument eingesetzte Militärbeobachter gefangen). Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
48.
Igor Nikolaevich BEZLER (alias Bes (Teufel))
Ihor Mykolayovych BEZLER
alias Igor
Nikolaevich BEREGOVOY
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 30.12.1965
Geburtsort:
Simferopol, Krim, Ukraine
Einer der ehemaligen Anführer der selbst ernannten Milizen von Horliwka. Er übernahm die Kontrolle des Gebäudes des ukrainischen Sicherheitsdienstes in der Regionalregierung der Region Donezk und besetzte später die Bezirksstelle des Innenministeriums in der Stadt Horliwka. Hat Verbindungen zu Igor Strelkov/Girkin, unter dessen Kommando er an der Ermordung des Mitglieds des Stadtrates von Horliwka, Volodymyr Rybak, beteiligt war.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten. Im April 2022 kehrte er mit russischen Truppen nach Berdyansk zurück und ist an der "Gewährleistung der öffentlichen Ordnung" in der Region beteiligt.
49.
Igor Evgenevich KAKIDZYANOV,
Igor Evegenevich KHAKIMZYANOV,
Ihor Yevhenovych KHAKIMZIANOV (KAKIDZIANOV)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 25.7.1980
Geburtsort: Makiivka (Oblast Donezk),
Ukraine
Einer der ehemaligen Anführer der bewaffneten Kräfte der selbst proklamierten "Volksrepublik Donezk". Ziel der bewaffneten Kräfte ist nach Angaben von Pushylin, einem der Führer der "Volksrepublik Donezk", der "Schutz der Bevölkerung der Volksrepublik Donezk und die territoriale Integrität der Republik".
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
50.
Oleg TSARIOV, Oleh Anatoliyovych TSAROV,
Oleg Anatolevich TSARYOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 2.6.1970
Geburtsort: Dnipropetrowsk (jetzt Dnipro), Ukraine
Ehemaliges Mitglied der Rada; sprach sich in dieser Eigenschaft öffentlich für die Schaffung der sogenannten "Föderativen Republik Novorossiya" aus, die sich aus südostukrainischen Regionen zusammensetzen soll. Ehemaliger "Vorsitzender" des sogenannten "Parlaments der Union der Volksrepubliken" ("Parlament von Novorossiya").
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
51.
Roman Viktorovich LYAGIN (Roman Wiktorowitsch LJAGIN)
Roman Viktorovych LIAHIN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 30.5.1980
Geburtsort: Donetsk
(Donezk),

Ukraine
Ehemaliger Leiter der zentralen Wahlkommission der "Volksrepublik Donezk". Organisierte aktiv das "Referendum" über die Selbstbestimmung der "Volksrepublik Donezk" am 11. Mai 2014. Ehemaliger Minister für Arbeit und Soziales.
Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung in der Ukraine.
52.
Aleksandr Sergeevich MALYKHIN
Alexander Sergeevich MALYHIN
Oleksandr Serhiyovych
(Sergiyovych) MALYKHIN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 12.1.1981
Ehemaliger Leiter der zentralen Wahlkommission der "Volksrepublik Luhansk". Organisierte aktiv das "Referendum" vom 11. Mai 2014 über die Selbstbestimmung der "Volksrepublik Luhansk".
Unterstützt weiterhin aktiv die politischen Vorstellungen der Separatisten.
53.
Natalia Vladimirovna POKLONSKAYA
Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: 18.3.1980
Geburtsort: Mikhailovka,
Region

Voroshilovgrad, Ukrainische SSR oder Yevpatoria, Ukrainische SSR (jetzt Ukraine)
Ehemaliges Mitglied der Staatsduma, Abgeordnete der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim.
Ehemalige Staatsanwältin der sogenannten "Republik Krim". Setzte die Annexion der Krim durch Russland aktiv um.
In der Staatsduma der Russischen Föderation ehemalige stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für internationale Angelegenheiten, Mitglied der Kommission zur Untersuchung der Einmischungen aus dem Ausland in die inneren Angelegenheiten der Russischen Föderation und Mitglied des Ausschusses für Sicherheit und Korruptionsbekämpfung. Ehemalige Botschafterin im diplomatischen Korps der Russischen Föderation.
Derzeit stellvertretende Leiterin der Föderalen Agentur für Angelegenheiten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, der im Ausland lebenden Landsleute und für internationale humanitäre Zusammenarbeit (Rossotrudnichestvo).
Sie ist 2015 von der "Regierung" der sogenannten "Republik Krim" mit dem Orden "Für treue Pflichterfüllung" ausgezeichnet worden.
54.
Igor Sergeievich SHEVCHENKO
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 9.2.1979
Geburtsort: Sewastopol, Krim, Ukraine
Ehemaliger Staatsanwalt von Sewastopol und in dieser Eigenschaft aktiv an der Umsetzung der Annektierung Sewastopols durch Russland beteiligt.
Staatsanwalt der Republik Adygien.
55.
Aleksandr Yurevich BORODAI
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 25.7.1972
Geburtsort:
Moskau,

Russische

Föderation
Ehemaliger sogenannter "Ministerpräsident der Volksrepublik Donezk" und in dieser Eigenschaft verantwortlich für separatistische "staatliche" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Donezk" (hat beispielsweise am 8. Juli 2014 erklärt: "Unser Militär führt eine Sonderoperation gegen die ukrainischen ‚Faschisten‘ durch."); Unterzeichner der Vereinbarung über die "Union Novorossiya". Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten; leitet die "Freiwilligenunion des Donezbeckens".
Vorstandsvorsitzender der Freiwilligenunion des Donezbeckens. Beteiligt sich aktiv an der Rekrutierung und Ausbildung von "Freiwilligen" für Kampfeinsätze im Donezbecken.
Mitglied der Staatsduma seit September 2021. Er erklärte im Oktober 2021, dass Separatistentruppen in der Ostukraine "russische Truppen" seien.
Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses der Staatsduma für die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, eurasische Integration und Verbindungen zu Landsleuten.
Er hat für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
56.
Alexander KHODAKOVSKY
Oleksandr Serhiyovych KHODAKOVSKYY (KHODAKOVSKYI)
Aleksandr Sergeevich KHODAKOVSKII
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 18.12.1972
Geburtsort:
Donezk, Ukraine
Ehemaliger sogenannter "Sicherheitsminister der Volksrepublik Donezk" und in dieser Eigenschaft verantwortlich für das sicherheitspolitische Vorgehen der Separatisten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Donezk". Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
Befehlshaber des Bataillons "Vostok" des "Innenministeriums" der sogenannten "Volksrepublik Donezk", das in Mariupol kämpft. Somit ist er verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
57.
Alexandr
Arkadievich KALYUSSKY
Oleksandr
Arkadiyovych KALYUSSKIY
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 9.10.1975
Ehemaliger sogenannter "De-facto-Stellvertretender Ministerpräsident für soziale Angelegenheiten der Volksrepublik Donezk". Verantwortlich für die separatistischen "staatlichen" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Donezk".
58.
Alexander KHRYAKOV
Aleksandr Vitalievich KHRYAKOV
Oleksandr
Vitaliyovych KHRYAKOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 6.11.1958
Geburtsort:
Donezk, Ukraine
Ehemaliger sogenannter ‚Minister für Information und Massenkommunikation der Volksrepublik Donezk‘. Derzeit Mitglied des sogenannten ‚Volksrates‘ der ‚Volksrepublik Donezk‘, Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Wirtschaftspolitik. Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen der Separatisten in der Ostukraine.
59.
Marat Faatovich BASHIROV
 
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 20.1.1964
Geburtsort:
Izhevsk,

Russische Föderation
Ehemaliger sogenannter ‚Ministerpräsident des Ministerrates der Volksrepublik Luhansk‘, bestätigt am 8. Juli 2014.
Verantwortlich für separatistische ‚staatliche‘ Aktivitäten der sogenannten ‚Regierung der Volksrepublik Luhansk‘.
Derzeit Politologe am Institut für Kommunikationsmanagement und Direktor des Zentrums für die Untersuchung der Probleme bezüglich der internationalen Sanktionsregelung.
Unterstützt weiterhin aktiv die separatistischen Strukturen der sogenannten ‚Regierung der Volksrepublik Luhansk‘.
60.
Vasyl Oleksandrovych NIKITIN
Vasilii Aleksandrovich NIKITIN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 25.11.1971
Geburtsort: Shargun,
Usbekistan
Ehemaliger sogenannter "stellvertretender Ministerpräsident des Ministerrates der Volksrepublik Luhansk" (war zuvor der sogenannte "Ministerpräsident der Volksrepublik Luhansk" und Sprecher der "Armee des Südostens").
Verantwortlich für separatistische "staatliche" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Luhansk".
Verantwortlich für die Erklärung der "Armee des Südostens", dass die ukrainischen Präsidentschaftswahlen in der "Volksrepublik Luhansk" aufgrund des "neuen" Status der Region nicht stattfinden können.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
61.
Aleksey Vyacheslavovich KARYAKIN
Oleksiy Vyacheslavovych KARYAKIN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 7.4.1980 oder 7.4.1979
Geburtsort: Stakhanov, Region Luhansk, Ukraine
Bis 25. März 2016 sogenannter "Vorsitzender des Obersten Rates der Volksrepublik Luhansk", verantwortlich für die separatistischen "staatlichen" Aktivitäten des "Obersten Rates"; verantwortlich für das an die Russische Föderation gerichtete Ersuchen um Anerkennung der Unabhängigkeit der "Volksrepublik Luhansk".
Unterzeichner der Vereinbarung über die "Union Novorossiya".
Ehemaliges Mitglied des sogenannten "Volksrates der Volksrepublik Luhansk".
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
Zurzeit Vorsitzender des sogenannten "Volksrates der Volksrepublik Luhansk".
62.
Yuriy Volodymyrovych IVAKIN,
Iurii Vladimirovich IVAKIN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 13.8.1954
Geburtsort: Perevalsk (Oblast Luhansk),
Ukraine
Ehemaliger sogenannter "Innenminister der Volksrepublik Luhansk" und in dieser Eigenschaft verantwortlich für separatistische "staatliche" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Luhansk".
63.
Igor PLOTNITSKY
Igor Venediktovich PLOTNITSKII
Ihor (Igor)
Venedyktovych PLOTNYTSKYY
Geschlecht: männlich;
Geburtsdatum: 24.6.1964 oder 25.6.1964 oder 26.6.1964
Geburtsort: Luhansk (möglicherweise Kelmentsi, Oblast Chernivtsi), Ukraine
Ehemaliger sogenannter "Verteidigungsminister" und ehemaliges sogenanntes "Oberhaupt" der "Volksrepublik Luhansk" und in dieser Eigenschaft verantwortlich für separatistische "staatliche" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Luhansk".
Ehemaliger Sonderbeauftragter der sogenannten "Volksrepublik Luhansk" für die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen.
64.
Nikolay Ivanovich KOZITSYN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 20.6.1956 oder 6.10.1956
Geburtsort: Djerzjinsk, Region Donezk, Ukraine
Befehlshaber der Kosaken-Armee.
Kommandiert Separatisten, die in der Ostukraine gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung kämpfen.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
65.
Mikhail Efimovich FRADKOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 1.9.1950
Geburtsort: Kurumoch, Region Kuibyshev, Russische Föderation
Ehemaliges ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Russischen Föderation; ehemaliger Direktor des Auslandsgeheimdienstes der Russischen Föderation. Als Mitglied des Sicherheitsrates, das als Berater und Koordinator in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit tätig ist, war er beteiligt an der Gestaltung der Politik der russischen Regierung, durch die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht wird.
Ab 4. Januar 2017 Direktor des Russischen Instituts für Strategische Studien. Er ist zudem Aufsichtsratsvorsitzender von "Almaz-Antey".
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
66.
Nikolai Platonovich PATRUSHEV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum 11.7.1951
Geburtsort: Leningrad, UdSSR (Sankt Petersburg, Russische Föderation)
Ständiges Mitglied und Sekretär des Sicherheitsrates der Russischen Föderation. Als Mitglied des Sicherheitsrates, das als Berater und Koordinator in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit tätig ist, war er beteiligt an der Gestaltung der Politik der russischen Regierung, durch die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht wird.
67.
Aleksandr Vasilievich BORTNIKOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 15.11.1951
Geburtsort: Perm, Russische Föderation
Ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Russischen Föderation; Direktor des Auslandsgeheimdienstes der Russischen Föderation. Als Mitglied des Sicherheitsrates, das als Berater und Koordinator in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit tätig ist, war er beteiligt an der Gestaltung der Politik der russischen Regierung, durch die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht wird.
68.
Rashid Gumarovich NURGALIEV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 8.10.1956
Geburtsort: Zhetikara,
Kasachische SSR (jetzt Kasachstan)
Mitglied und stellvertretender Sekretär des Sicherheitsrates der Russischen Föderation. Als Mitglied des in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit beratenden und koordinierenden Sicherheitsrates war er an der Gestaltung einer Politik der russischen Regierung beteiligt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht.
69.
Boris
Vyacheslavovich GRYZLOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 15.12.1950
Geburtsort:
Wladiwostok, Russische

Föderation
Ehemaliges ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Russischen Föderation. Als Mitglied des Sicherheitsrates, das als Berater und Koordinator in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit tätig ist, war er beteiligt an der Gestaltung der Politik der russischen Regierung, durch die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht wird.
Er ist nach wie vor Vorsitzender des Obersten Rates der Partei "Vereintes Russland" und generalbevollmächtigter Vertreter der Russischen Föderation in der Kontaktgruppe zur Bewältigung der Situation in der Ukraine.
Vorsitzender des Verwaltungsrates des staatseigenen Unternehmens "Tactical Missiles Corporation JSC".
Er gehört im Rang eines Botschafters dem diplomatischen Korps der Russischen Föderation an.
70.
Sergei Orestovich BESEDA
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 17.5.1954
Leiter der Direktion Fünf des Inlandsgeheimdienstes (FSB) der Russischen Föderation.
Als hochrangiger Beamter des FSB (Generaloberst) ist er Leiter eines Dienstes, der Geheimdienstoperationen und internationale Tätigkeiten beaufsichtigt.
71.
Mikhail
Vladimirovich DEGTYARYOV/

DEGTYAREV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 10.7.1981
Geburtsort:
Kuibyshev

(Samara),

Russische

Föderation
Ehemaliges Mitglied der Staatsduma.
Als Mitglied der Duma verkündete er die Eröffnung der "De-facto-Botschaft" der nicht anerkannten sogenannten "Volksrepublik Donezk" in Moskau, und er trägt zur Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bei.
Ehemaliger Vorsitzender des Ausschusses der russischen Staatsduma für Leibeserziehung, Sport und Jugend.
Seit dem 19. September 2021 Gouverneur der Region Chabarowsk.
Seit dem 6. Februar 2021 Koordinator des Regionalverbands der Liberal-Demokratischen Partei Russlands.
Seit dem 15. November 2021 durch den Erlass von Präsident Putin Mitglied des Staatsrats der Russischen Föderation.
72.
Ramzan Akhmadovitch KADYROV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 5.10.1976
Geburtsort: Tsentaroy, Tschetschenien, Russische Föderation
Präsident der Republik Tschetschenien. Kadyrov gab Erklärungen zur Unterstützung der widerrechtlichen Annexion der Krim und zur Unterstützung des bewaffneten Aufstands in der Ukraine ab. Er erklärte unter anderem am 14. Juni 2014, dass er alles tun werde, um die Krim wiederzubeleben. In diesem Zusammenhang wurde ihm vom amtierenden Staatsoberhaupt der Autonomen Republik Krim für die Unterstützung, die er bei der widerrechtlichen Annexion der Krim leistete, ein Orden "für die Befreiung der Krim" verliehen. Zudem hat er sich am 1. Juni 2014 seine Bereitschaft erklärt, im Falle einer Anforderung 74 000 tschetschenische Freiwillige in die Ukraine zu entsenden.
73.
Alexander Nikolayevich TKACHYOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 23.12.1960
Geburtsort: Vyselki, Region Krasnodar, Russische Föderation
Ehemaliger Gouverneur des Kreises Krasnodar.
Ihm wurde vom amtierenden Staatsoberhaupt der Autonomen Republik Krim für die Unterstützung, die er bei der rechtwidrigen Annexion der Krim leistete, ein Orden "für die Befreiung der Krim" verliehen. Bei dieser Gelegenheit teilte das amtierende Staatsoberhaupt der Autonomen Republik Krim mit, dass Tkachyov einer der ersten gewesen sei, der seine Unterstützung für die neue Führung der Krim bekundet habe.
Ehemaliger Minister für Landwirtschaft der Russischen Föderation.
74.
Pavel Yurievich GUBAREV
Pavlo Yuriyovich GUBARIEV (HUBARIEV)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 10.2.1983 (oder 10.3.1983)
Geburtsort:
Sievierodonetsk, Ukraine
Einer der selbst ernannten Anführer der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Er forderte das Eingreifen Russlands in der Ostukraine, unter anderem durch die Entsendung russischer friedenssichernder Kräfte. Er stand in Verbindung mit Igor Strelkov/ Girkin, der für Handlungen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Gubarev war verantwortlich für die Rekrutierung von bewaffneten Kräften der Separatisten.
Er ist verantwortlich für die Übernahme des Gebäudes der Regionalregierung in Donezk mit prorussischen Kräften und ernannte sich selbst zum "Volksgouverneur".
Trotz seiner Verhaftung wegen Bedrohung der territorialen Unversehrtheit der Ukraine und anschliessender Freilassung spielte er weiter eine wichtige Rolle bei separatistischen Aktivtäten und hat damit die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
Eigenen Angaben zufolge hat er im März 2022 mit den russischen Streitkräften in der Nähe von Kiew gekämpft.
75.
Ekaterina Yurievna GUBAREVA,
Kateryna Yuriyivna GUBARIEVA (HUBARIEVA)
Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: 5.7.1983 oder 10.3.1983
Geburtsort: Kakhovka
(Oblast Kherson), Ukraine
Ehemalige sogenannte "Ministerin für auswärtige Angelegenheiten"; in dieser Eigenschaft war sie für die Verteidigung der sogenannten "Volksrepublik Donezk" verantwortlich und hat so die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Durch die Übernahme und Ausübung ihres Amtes hat sie somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
Ehemaliges Mitglied des sogenannten "Volksrates" der "Volksrepublik Donezk" (bis November 2018).
76.
Fyodor Dmitrievich BEREZIN (Fjodor Dmitrjewitsch BERESIN)
Fedir Dmytrovych BEREZIN
 
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 7.2.1960
Geburtsort:
Donezk, Ukraine
Ehemaliger sogenannter ‚stellvertretender Verteidigungsminister‘ der sogenannten ‚Volksrepublik Donezk‘ (DNR). Er steht in Verbindung mit Igor Strelkow/Girkin, der für Handlungen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat Beresin somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten. Mitglied des sogenannten ‚Volksrates der Volksrepublik Donezk‘. Derzeitiger Vorsitzender des Präsidiums des Schriftstellerverbands der DNR.
77.
Valery Vladimirovich KAUROV
Valeriy Volodymyrovych KAUROV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 2.4.1956
Geburtsort: Odessa, Ukraine
Selbsternannter "Präsident" der sogenannten "Republik Noworossija", der Russland zur Entsendung von Truppen in die Ukraine aufgefordert hat. Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
78.
Serhii Anatoliyovych ZDRILIUK (alias
Abwehr)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 23.6.1972 (oder 23.7.1972)
Geburtsort: Dorf Frontovka, Region Vinnytsia, Ukraine
Hochrangiger Helfer von Igor Strelkov/Girkin, der für Handlungen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat Zdriliuk somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Strategien der Separatisten.
79.
Vladimir ANTYUFEYEV (alias Vladimir SHEVTSOV,
Vladimir Iurievici ANTIUFEEV,

Vladimir

Gheorghievici ALEXANDROV, Vadim Gheorghievici SHEVTSOV)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 19.2.1951
Geburtsort: Nowosibirsk, Russische Föderation
Ehemaliger "Minister für Staatssicherheit" in der abtrünnigen Region Transnistrien. Ehemaliger Vizepremierminister der "Volksrepublik Donezk", zuständig für Sicherheit und Strafverfolgung. In dieser Funktion war er für separatistische "staatliche" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Donezk" verantwortlich.
Vorstandsmitglied und stellvertretender Generaldirektor des staatseigenen Unternehmens "United Engine Corporation", Vorstandsmitglied des staatseigenen Unternehmens JSC Research and Production Enterprise "Temp", benannt nach F. Korotkov.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Strategien der Separatisten.
80.
Alexey Alexeyevich GROMOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 31.5.1960
Geburtsort: Zagorsk (Sergiev Posad), Russische Föderation
Als erster stellvertretender Stabschef der Präsidialverwaltung ist er verantwortlich für Anweisungen an russische Medienorgane, eine positive Haltung gegenüber den Separatisten in der Ukraine und der Annexion der Krim einzunehmen, womit er die Destabilisierung der Ostukraine und die Annexion der Krim unterstützt.
81.
Oksana TCHIGRINA,
Oksana Aleksandrovna CHIGRINA (CHYHRYNA)
Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: möglicherweise 23.7.1981
Ehemalige Sprecherin der sogenannten "Regierung" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk", die Erklärungen abgegeben hat zur Rechtfertigung u. a. des Abschusses eines ukrainischen Militärflugzeugs sowie von Geiselnahmen und Kampfhandlungen der illegalen bewaffneten Gruppen, die dazu geführt haben, dass die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Einheit der Ukraine untergraben wurden.
Ehemalige Sprecherin des Pressedienstes der LNR.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
82.
Boris Alekseevich LITVINOV
Borys Oleksiyovych LYTVYNOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 13.1.1954
Geburtsort: Dzerzhynsk (Oblast Donezk), Ukraine
Ehemaliges Mitglied des sogenannten "Volksrates" und ehemaliger Vorsitzender des sogenannten "Obersten Rates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk"; Mitinitiator der Politik und der Organisation des illegalen "Referendums", die zur Ausrufung der sogenannten "Volksrepublik Donezk" geführt haben; dies stellt eine Verletzung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Einheit der Ukraine dar. Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten. Derzeitiger Leiter der Kommunistischen Partei der sogenannten "Volksrepublik Donezk".
83.
Sergey Vadimovich ABISOV
Sergiy (Serhiy)
Vadymovych ABISOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 27.11.1967
Geburtsort:
Simferopol, Krim, Ukraine
Durch die Annahme seiner Ernennung zum sogenannten "Innenminister der Republik Krim" durch den russischen Präsidenten (Dekret Nr. 301) am 5. Mai 2014 und durch seine Handlungen als sogenannter "Innenminister" hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Einheit der Ukraine untergraben.
Im Juni 2018 als sogenannter "Innenminister der Republik Krim" entlassen. Berater des "Vorsitzenden" des Ministerrates der sogenannten "Republik Krim".
Er arbeitet weiterhin als Assistent für das sogenannte "Staatsoberhaupt der Republik Krim".
84.
Arkady Romanovich ROTENBERG
Arkadii Romanovich ROTENBERG
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 15.12.1951
Geburtsort: Leningrad, UdSSR (Sankt Petersburg, Russische Föderation)
Arkady Rotenberg ist ein prominenter russischer Geschäftsmann mit engen persönlichen Beziehungen zu Präsident Putin. Seit März 2014 haben Rotenberg bzw. seine Unternehmen staatliche Aufträge in einer Höhe von insgesamt mehr als 7 Mrd. USD erhalten. 2015 führte Rotenberg die jährliche Auflistung der staatlichen Aufträge nach ihrem Auftragswert an, nachdem er von der russischen Regierung Aufträge im Wert von 555 Mrd. Rubel erhalten hatte. Viele dieser Aufträge wurden ohne förmliche Vergabeverfahren vergeben. Am 30. Januar 2015 unterzeichnete Ministerpräsident Dmitri Medwedew eine Verfügung, mit der Rotenbergs Unternehmen Stroygazmontazh ein staatlicher Auftrag für den Bau der Kertsch-Brücke, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Autonomen "Republik Krim" verbindet, erteilt wurde.
Durch diese Aufträge hat er von russischen Entscheidungsträgern, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der östlichen Ukraine verantwortlich sind, finanziell profitiert.
Er war Eigentümer des Unternehmens Stroygazmontazh, das einen staatlichen Auftrag für den Bau der Kertsch-Brücke erhielt, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Autonomen "Republik Krim" verbindet, wodurch die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation konsolidiert wurde, was wiederum die territoriale Unversehrtheit der Ukraine weiter untergräbt. Ebenso erhielt Stroygazmontazh im Januar 2017 einen staatlichen Auftrag im Wert von 17 Mrd. Rubel für den Bau von Eisenbahngleisen auf der Kertsch-Brücke, was die territoriale Unversehrtheit der Ukraine erneut weiter untergräbt.
Eigentümer von zwei Unternehmen, Mostotrest und Stroygazmontazh-Most, die aufgrund ihrer die Souveränität der Ukraine untergrabenden Tätigkeiten benannt wurden (Organisationen Nr. 43 und 46 dieses Anhangs).
Für seine Beteiligung am Bau der Kertsch-Brücke wurde ihm im März 2020 der staatliche Orden "Held der Arbeit der Russischen Föderation" verliehen.
Er ist Aufsichtsratsvorsitzender des Verlags Prosvescheniye, der insbesondere das Projekt "An die Kinder Russlands: Adresse - Krim" durchgeführt hat; hierbei handelte es sich um eine Medienkampagne, mit der Kinder von der Krim davon überzeugt werden sollten, dass sie nunmehr russische Bürger sind, die in Russland leben, und mit der die Politik der russischen Regierung zur Eingliederung der Krim in die Russische Föderation unterstützt wurde.
85.
Konstantin Valerevich MALOFEEV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 3.7.1974
Geburtsort: Puschino, Region Moskau, Russische Föderation
Herr Malofeev steht in enger Verbindung zu ukrainischen Separatisten in der Ostukraine und auf der Krim. Er ist früherer Arbeitgeber von Herrn Borodai, dem ehemaligen sogenannten "Premierminister" der "Volksrepublik Donezk", und kam während der Phase der Annexion der Krim mit Herrn Aksyonov, dem sogenannten "Premierminister" der sogenannten "Republik Krim", zusammen. Die ukrainische Regierung hat ein Strafverfahren wegen mutmasslicher materieller und finanzieller Unterstützung für Separatisten eingeleitet. Zudem gab er einige öffentliche Erklärungen zur Unterstützung der Annexion der Krim und der Eingliederung der Ukraine in die Russische Föderation ab und erklärte insbesondere im Juni 2014, dass man nicht die gesamte Ukraine in Russland eingliedern könne, den Osten (der Ukraine) vielleicht.
Damit trägt Herr Malofeev zur Destabilisierung der Ostukraine bei.
86.
Yuriy Valentinovich KOVALCHUK
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 25.7.1951
Geburtsort: Leningrad, UdSSR (jetzt Sankt Petersburg, Russische
Föderation)
Herr Kovalchuk ist ein langjähriger Bekannter von Präsident Putin. Er ist Mitgründer der sogenannten "Ozero Dacha", einer Kooperative, in der sich einflussreiche Personen um Präsident Putin sammeln.
Er profitiert von seinen Verbindungen zu russischen Entscheidungsträgern. Er ist Vorsitzender und grösster Anteilseigner der Bank Rossiya, von der er 2013 etwa 38 % hielt, und die als persönliche Bank hochrangiger Beamter der Russischen Föderation gilt. Seit der rechtswidrigen Annexion der Krim hat die Bank Rossiya Zweigstellen auf der Krim und in Sewastopol eröffnet und so die Eingliederung in die Russische Föderation konsolidiert. Über die Bank Rossiya hat Herr Kovalchuk auch die Kontrolle über die Weinkellereien, Weinberge und Brennereien der Krim übernommen.
Ausserdem hält die Bank Rossiya grosse Anteile der Nationalen Mediengruppe, die ihrerseits Fernsehsender kontrolliert, die aktiv die Politik der russischen Regierung zur Destabilisierung der Ukraine unterstützen.
87.
Nikolay Terentievich SHAMALOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 24.1.1950
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Herr Shamalov ist ein langjähriger Bekannter von Präsident Putin. Er ist Mitgründer der sogenannten "Ozero Dacha", einer Kooperative, in der sich einflussreiche Personen um Präsident Putin sammeln.
Er profitiert von seinen Verbindungen zu russischen Entscheidungsträgern. Er ist zweitgrösster Anteilseigner der Bank Rossiya, von der er 2013 etwa 10 % hielt, und die als persönliche Bank hochrangiger Beamter der Russischen Föderation gilt. Seit der rechtswidrigen Annexion der Krim hat die Bank Rossiya Zweigstellen auf der Krim und in Sewastopol eröffnet und so die Eingliederung in die Russische Föderation konsolidiert.
Ausserdem hält die Bank Rossiya grosse Anteile der Nationalen Mediengruppe, die ihrerseits Fernsehsender kontrolliert, die aktiv die Politik der russischen Regierung zur Destabilisierung der Ukraine unterstützen.
88.
Vladimir Petrovich KONONOV (alias "Zar")
Volodymyr
Petrovych KONONOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 14.10.1974
Geburtsort: Gorskoe, Oblast Luhansk, Ukraine
Seit dem 14. August 2014 Nachfolger von Igor Strelkov/Girkin als sogenannter "Verteidigungsminister" der "Volksrepublik Donezk". Seit April 2014 hat er Berichten zufolge eine Division separatistischer Kämpfer in Donezk angeführt und hat angekündigt, die strategische Aufgabe, die militärische Aggression der Ukraine abzuwehren, zu erfüllen. Kononov hat daher Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
Als sogenannter "Verteidigungsminister" im September 2018 entlassen.
Leiter der Abteilung für soziale Unterstützung von Soldaten im Ruhestand und patriotischen Erziehung unter dem sogenannten "Oberhaupt der Volksrepublik Donezk".
89.
Miroslav
Vladimirovich RUDENKO
Myroslav
Volodymyrovych RUDENKO
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 21.1.1983
Geburtsort:
Debalzewo,

Ukraine
Steht in Verbindung mit der ‚Volksmiliz des Donezkbeckens‘. Er hat unter anderem erklärt, dass diese ihren Kampf im Rest des Landes fortsetzen wird. Damit hat Rudenko Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Mitglied des sogenannten ‚Volksrates der Volksrepublik Donezk‘, Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
90.
Andrey Yurevich PINCHUK
Andriy Yuriyovych PINCHUK
Geschlecht: männlich
Mögliches
Geburtsdatum: 27.12.1977
Geburtsort: Tiraspol, Republik Moldau
Ehemaliger "Minister für Staatssicherheit" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Steht in Verbindung mit Vladimir Antyufeyev, der für die separatistischen "staatlichen" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Donezk" verantwortlich war. Er hat daher Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Strategien der Separatisten. Exekutivdirektor und Vorsitzender des Rates der Befehlshaber der "Freiwilligenunion des Donezbeckens".
91.
Oleg Vladimirovich BEREZA
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 1.3.1977
Geburtsort: Frunze, Bezirk Slobozia, Republik Moldau
Ehemaliger sogenannter "Innenminister" der "Volksrepublik Donezk". Steht in Verbindung mit Vladimir Antyufeyev, der für die separatistischen "staatlichen" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Donezk" verantwortlich war. Er hat daher Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
92.
Andrei Nikolaevich RODKIN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 23.9.1976
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Ehemaliger Vertreter der sogenannten "Volksrepublik Donezk" in Moskau. In seinen Stellungnahmen erwähnte er unter anderem, dass die Milizen zu einem Guerillakrieg bereit seien und dass sie Waffensysteme der ukrainischen Streitkräfte beschlagnahmt hätten. Er hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
Einer der ehemaligen Anführer der "Freiwilligenunion des Donezkbeckens".
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
93.
Aleksandr Akimovich KARAMAN,
Alexandru CARAMAN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 26.7.1956
Geburtsort: Cioburciu, Bezirk Slobozia, Republik Moldau
Ehemaliger sogenannter "stellvertretender Ministerpräsident für soziale Angelegenheiten" der "Volksrepublik Donezk". Steht in Verbindung mit Vladimir Antyufeyev, der für die separatistischen "staatlichen" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Donezk" verantwortlich war. Er hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Ist ein Protegé des ehemaligen stellvertretenden russischen Ministerpräsidenten Dmitry Rogozin. Ehemaliger Leiter der "Verwaltung des Ministerrates" der "Volksrepublik Donezk".
Bis März 2017 sogenannter "Bevollmächtigter Vertreter des Präsidenten" der sogenannten "Transnistrischen Moldauischen Republik" bei der russischen Föderation.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
94.
Georgiy L'vovich MURADOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 19.11.1954
Geburtsort: Kochmes, ASSR der Komi (jetzt Russische Föderation)
Sogenannter "Stellvertretender Premierminister" der Krim und generalbevollmächtigter Vertreter der Krim bei Präsident Putin. Muradov hat eine entscheidende Rolle bei der Konsolidierung der institutionellen Kontrolle Russlands über die Krim seit der rechtswidrigen Annexion gespielt. Er hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
95.
Mikhail Sergeyevich SHEREMET
Mykhaylo Serhiyovych SHEREMET
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 23.5.1971
Geburtsort: Dzhankoy,
Ukraine
Mitglied der Staatsduma, Abgeordneter der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim.
Ehemaliger sogenannter "erster stellvertretender Ministerpräsident" der Krim. Sheremet spielte eine Schlüsselrolle bei der Organisation und Durchführung des Referendums vom 16. März 2014 auf der Krim über die Vereinigung mit Russland. Zum Zeitpunkt des Referendums führte Sheremet Berichten zufolge die pro-russischen "Selbstverteidigungskräfte" auf der Krim an. Er hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
Am 18. September 2016 zum Abgeordneten der Staatsduma für die rechtswidrig annektierte Halbinsel Krim und am 19. September 2021 zum Mitglied der Staatsduma für die rechtswidrig annektierte Autonome Republik Krim gewählt. Mitglied des Ausschusses der Staatsduma für Sicherheit und Korruptionsbekämpfung.
96.
Yuri Leonidovich VOROBIOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 2.2.1948
Geburtsort: Krasnoyarsk, Russische Föderation
Stellvertretender Vorsitzender des Föderationsrates der Russischen Föderation. Am 1. März 2014 befürwortete Vorobiov im Föderationsrat öffentlich die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine. Anschliessend stimmte er für den entsprechenden Erlass.
97.
Aufgehoben
 
 
98.
Vladimir
Abdualiyevich VASILYEV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 11.8.1949
Geburtsort: Klin, Moscow Region (Klin, Gebiet Moskau),
Russische

Föderation
Ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der 'Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
Ehemaliger Gouverneur der Republik Dagestan. Ehemaliger Berater des Präsidenten der Russischen Föderation.
Mitglied der Staatsduma und Fraktionsführer der Partei "Vereintes Russland" in der Staatsduma. In dieser Funktion war er an der Ratifizierung von Regierungsbeschlüssen betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" beteiligt. Damit hat er aktiv Handlungen unterstützt und politische Massnahmen durchgeführt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen und die Ukraine weiter destabilisieren.
99.
Viktor Petrovich VODOLATSKY
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 19.8.1957
Geburtsort:
Stefanidin Dar, Region Rostov, Russische

Föderation
Ehemaliger Vorsitzender ("Ataman") der Vereinigung der russischen und ausländischen kosakischen Streitkräfte. Mitglied der Staatsduma. Erster stellvertretender Vorsitzender des Duma-Ausschusses für GUS-Angelegenheiten, eurasische Integration und Verbindungen zu Landsleuten.
Er hat die Annexion der Krim unterstützt und zugegeben, dass russische Kosaken an der Seite der von Moskau unterstützten Separatisten aktiv am Ukraine-Konflikt beteiligt waren. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
Im Februar 2022 unterstützte er einen von der Partei "Vereintes Russland" vorgelegten Entschliessungsentwurf, um den russischen Präsidenten zur Anerkennung der "Volksrepublik Donezk" und der "Volksrepublik Luhansk" aufzufordern. Er unterstützt somit Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
100.
Leonid Ivanovich KALASHNIKOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 6.8.1960
Geburtsort: Stepnoy Dvorets, Russische Föderation
Ehemaliger erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses der Staatsduma für auswärtige Angelegenheiten. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
Derzeit Vorsitzender des Ausschusses der russischen Staatsduma für GUS-Angelegenheiten, eurasische Integration und Verbindungen zu Landsleuten
101.
Vladimir Stepanovich NIKITIN (Wladimir Stepanowitsch NIKITIN)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 5.4.1948
Geburtsort: Opochka
(Opotschka), Russische

Föderation
Ehemaliges Mitglied der Staatsduma und ehemaliger erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses der Staatsduma für GUS-Angelegenheiten, eurasische Integration und Verbindungen zu Landsleuten. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
Mitglied des Präsidiums des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Russischen Föderation.
Anführer der gesamtrussischen öffentlichen Bewegung "Russischer Bund", die nach einer einzigartigen russischen Zivilisation und nach der Stärkung der Position Russlands im ehemaligen sowjetischen Machtbereich und in der GUS strebt.
102.
Oleg Vladimirovich LEBEDEV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 21.3.1964
Geburtsort: Rudny, Region Kostanai, Kasachische SSR (jetzt Kasachstan)
Ehemaliges Mitglied der Staatsduma und ehemaliger erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses der Staatsduma für GUS-Angelegenheiten, eurasische Integration und Verbindungen zu Landsleuten. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
Unterstützt weiterhin aktiv die politischen Vorstellungen der Separatisten.
103.
Ivan Ivanovich MELNIKOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 7.8.1950
Geburtsort: Bogoroditsk, Russische Föderation
Erster stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
104.
Igor Vladimirovich LEBEDEV
 
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 27.9.1972
Geburtsort:
Moskau,

Russische

Föderation
Ehemaliges Mitglied der Staatsduma. Ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes ‚über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol‘.
105.
Nikolai Vladimirovich LEVICHEV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 28.5.1953
Geburtsort: Pushkin, Russische Föderation
Ehemaliges Mitglied der Staatsduma. Ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
Derzeit Mitglied der zentralen Wahlkommission.
106.
Svetlana Sergeevna ZHUROVA
Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: 7.1.1972
Geburtsort: Pavlov an der Newa, Russische Föderation
Erste stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses der Staatsduma für auswärtige Angelegenheiten. Am 20. März 2014 stimmte sie für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
107.
Aleksey Vasilevich NAUMETS
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 11.2.1968
Generalmajor der Russischen Armee. Ehemaliger Befehlshaber der 76. Luftlandedivision, die insbesondere während der rechtswidrigen Annexion der Krim an der russischen Militärpräsenz im Hoheitsgebiet der Ukraine beteiligt war. Seit 2018 stellvertretender Stabschef der Luftlande-Streitkräfte.
108.
Sergey Viktorovich CHEMEZOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 20.8.1952
Geburtsort: Cheremkhovo, Oblast Irkutsk, Russische Föderation
Sergei Chemezov ist als einer der engen Vertrauten Präsident Putins bekannt; beide waren als KGB-Offiziere in Dresden stationiert; Chemezov ist Mitglied des Obersten Rates von "Vereintes Russland". Er profitiert von seinen Verbindungen zum russischen Präsidenten, da ihm Führungspositionen in staatlich kontrollierten Unternehmen zugewiesen werden. Er führt den Vorsitz des Rostec-Konglomerats, des führenden staatlich kontrollierten Rüstungs- und Industriekonzerns Russlands. Aufgrund eines Beschlusses der russischen Regierung plant Technopromexport, eine Tochtergesellschaft von Rostec, den Bau von Kraftwerken auf der Krim und unterstützt damit die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation.
Ferner hat Rosoboronexport, eine Tochtergesellschaft von Rostec, die Eingliederung von Rüstungsunternehmen der Krim in die russische Rüstungsindustrie unterstützt und somit die rechtswidrige Annexion der Krim in die Russische Föderation konsolidiert.
109.
Alexander
Mikhailovich BABAKOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 8.2.1963
Geburtsort: Chişinău,
Moldauische SSR, (jetzt

Republik

Moldau)
Ehemaliges Mitglied des Föderationsrates der Russischen Föderation. Mitglied des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten. Er ist ein wichtiges Mitglied der Partei "Vereintes Russland", wurde im September 2021 in die Staatsduma wiedergewählt und ist ein Geschäftsmann mit umfangreichen Investitionen in der Ukraine und auf der Krim.
Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
Nach dem Zusammenschluss der politischen Parteien "Gerechtes Russland", "Für die Wahrheit" und "Patrioten Russlands" wurde Babakov Sekretär des Präsidiums des Zentralrates der aus dem Zusammenschluss hervorgegangenen Organisation.
Mitglied der Staatsduma, Mitglied der Ausschüsse für Energie, Unterstützung von KMU, Angelegenheiten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS), eurasische Integration und Unterstützung von Landsleuten.
Als Mitglied der Staatsduma hat er die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert. Damit hat er aktiv Handlungen unterstützt und politische Massnahmen durchgeführt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen und die Ukraine weiter destabilisieren.
110.
Sergey Yurievich KOZYAKOV
Serhiy Yuriyovych KOZYAKOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 29.9.1982 oder 23.9.1982
Als ehemaliger sogenannter "Leiter der zentralen Wahlkommission von Luhansk" war er verantwortlich für die Organisation der sogenannten "Wahlen" vom 2. November 2014 in der "Volksrepublik Lugansk". Diese "Wahlen" verstiessen gegen ukrainisches Recht und waren daher rechtswidrig. Von Oktober 2015 bis Dezember 2017 sogenannter "Justizminister" der "Volksrepublik Lugansk".
Durch die Übernahme und Ausübung dieser Ämter und die Organisation der rechtswidrigen "Wahlen" hat er daher aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
In der Stadt Luhansk als Notar registriert.
Unterstützt und legitimiert weiterhin separatistische politische Massnahmen in Zusammenarbeit mit separatistischen Behörden.
111.
Oleg
Konstantinovich AKIMOV
(alias Oleh AKIMOV)
Oleh
Kostiantynovych AKIMOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 15.9.1981
Geburtsort: Luhansk,
Ukraine
Abgeordneter der "Wirtschaftsunion Luhansk" im "Nationalrat" der "Volksrepublik Luhansk". Kandidierte bei den sogenannten "Wahlen" vom 2. November 2014 für das Amt des sogenannten "Staatsoberhaupts" der "Volksrepublik Luhansk". Diese "Wahlen" verstiessen gegen ukrainisches Recht und waren daher rechtswidrig. Ehemaliger "Leiter" des sogenannten "Gewerkschaftsverbands". Mitglied des sogenannten "Volksrates der Volksrepublik Luhansk". Derzeitiger Vorsitzender des Vorstands der interregionalen öffentlichen Organisation "Union lugansker Gemeinschaften", Vertreter des Integrationsausschusses "Russland-Donbass".
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes und die förmliche Teilnahme an den rechtswidrigen "Wahlen" als Kandidat hat er somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Vorstandsvorsitzender des Verbands der Landsleute.
Unterstützt aktiv Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
112.
Larisa Leonidovna AIRAPETYAN (alias Larysa AYRAPETYAN, Larisa AIRAPETYAN oder Larysa AIRAPETYAN)
(geb. ZHILKO)
Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: 21.2.1970
möglicher
Geburtsort:

Antratsit, Oblast Luhansk, Ukraine
Ehemalige sogenannte "Gesundheitsministerin" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Kandidierte bei den sogenannten "Wahlen" vom 2. November 2014 für das Amt des "Oberhaupts" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk".
Diese "Wahlen" verstiessen gegen ukrainisches Recht und waren daher rechtswidrig.
Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion und die förmliche Teilnahme an den rechtswidrigen "Wahlen" als Kandidatin hat sie somit aktiv Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Strategien der Separatisten.
113.
Yuriy Viktorovich SIVOKONENKO (alias Yuriy SIVOKONENKO, Yury SIVOKONENKO, Yury SYVOKONENKO)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 7.8.1957
Geburtsort: Stalino (heute Donezk),
Ukraine
Mitglied des "Parlaments" der sogenannten "Volksrepublik Donezk" und Vorsitzender der öffentlichen Vereinigung "Union der Berkut-Veteranen im Donezk-Becken" sowie Mitglied der öffentlichen Bewegung "Freies Donbass". Kandidierte bei den sogenannten "Wahlen" vom 2. November 2014 für das Amt des "Staatsoberhaupts" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Diese "Wahlen" verstiessen gegen ukrainisches Recht und waren daher rechtswidrig.
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes und die förmliche Teilnahme an den rechtswidrigen "Wahlen" als Kandidat hat er somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
114.
Aleksandr Igorevich KOFMAN (alias Oleksandr KOFMAN)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 30.8.1977
Geburtsort: Makiivka (Oblast Donezk),
Ukraine
Ehemaliger sogenannter "Aussenminister" und sogenannter "erster stellvertretender Vorsitzender" des "Parlaments" der "Volksrepublik Donezk". Kandidierte bei den rechtswidrigen sogenannten "Wahlen" vom 2. November 2014 für das Amt des sogenannten "Staatsoberhaupts" der "Volksrepublik Donezk". Diese "Wahlen" verstiessen gegen ukrainisches Recht und waren daher rechtswidrig.
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes und die förmliche Teilnahme an den rechtswidrigen "Wahlen" als Kandidat hat er somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
Seit Juni 2019 Vorsitzender des sogenannten "Volksrates der Volksrepublik Donezk".
115.
Ravil Zakarievich KHALIKOV
Ravil Zakariyovych KHALIKOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 23.2.1969
Geburtsort: Dorf Belozernoe, Rayon Romodanovskiy, UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Ehemaliger sogenannter "erster stellvertretender Ministerpräsident" und vormaliger "Generalstaatsanwalt" der "Volksrepublik Donezk".
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Derzeit "Berater" des Leiters der Moskauer Abteilung des Untersuchungsausschusses der Russischen Föderation (GSU SK).
116.
Dmitry Aleksandrovich SEMYONOV
Dmitrii Aleksandrovich SEMENOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 1.6.1977
Geburtsort: Russische Föderation
Ehemaliger "stellvertretender Ministerpräsident für Finanzen" der sogenannten "Volksrepublik Lugansk".
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Unterstützt weiterhin aktiv die separatistischen Strukturen der LNR.
117.
Oleg Evgenevich BUGROV
Oleh Yevhenovych BUHROV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 29.8.1969 oder 1973
Geburtsort: Swerdlowsk, Luhansk,
Ukraine
Ehemaliger "Verteidigungsminister" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk".
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
118.
Lesya Mikhaylovna LAPTEVA
Lesya Mykhaylivna LAPTIEVA
Name nach
Eheschliessung:

Lesya TARASYUK
Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: 11.3.1976
Geburtsort: Dschambul/Jambul/Taras
(Kasachstan)
Ehemalige "Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Religion" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk".
Durch die Übernahme und Ausübung ihres Amtes hat sie somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Arbeitet für den Fonds "Mir Detiam" (Frieden für die Kinder) in Moskau.
119.
Yevgeniy Eduardovich MIKHAYLOV (alias Yevhen Eduardovych MYCHAYLOV)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 17.3.1963
Geburtsort: Arkhangelsk, Russische Föderation
Ehemaliger sogenannter "Minister des Ministerrates" (Leiter der Verwaltung von Regierungsangelegenheiten) der "Volksrepublik Donezk".
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
120.
Ihor Vladymyrovych KOSTENOK (alias Igor Vladimirovich KOSTENOK) (Igor Wladimirowitsch KOSTENOK)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 15.3.1961
Geburtsort: Vodyanske, Rayon
Dobropillia, Oblast Donetsk (Wodjanske, Kreis

Dobropillja, Gebiet Donezk), Ukraine
Ehemaliger sogenannter "Bildungsminister" der "Volksrepublik Donezk".
Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er somit aktiv Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Derzeit beschäftigt bei der Akademie für Verwaltung und öffentlichen Dienst von Donezk unter dem sogenannten "Oberhaupt der Volksrepublik Donezk".
Seit September 2018 Professor an der Fakultät für staatliche und kommunale Verwaltung an der föderalen staatseigenen Hochschule "Russische Wirtschaftsuniversität G.V. Plechanow".
121.
Yevgeniy Vyacheslavovich ORLOV (Jewgeni Wjatscheslawowitsch ORLOW) (alias Yevhen Vyacheslavovych ORLOV)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 21.10.1983
Geburtsort: Snezhnoye,
Gebiet Donetsk (Snjeschnoje,

Gebiet Donezk), Ukraine
Ehemaliges Mitglied des ‚Nationalrates‘ der sogenannten ‚Volksrepublik Donezk‘. Ehemaliger Vorsitzender der öffentlichen Bewegung ‚Freies Donbass‘.
Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er somit aktiv Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Industrie und Handel der Nationalversammlung der sogenannten ‚Volksrepublik Donezk‘.
122.
Vladyslav
Mykolayovych DEYNEGO
(alias Vladislav
Nikolayevich DEYNEGO)
Vladislav
Nikolaevich DEINEGO)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 12.3.1964
Geburtsort: Romny, Oblast Sumy, Ukraine
oder möglicherweise im Dorf Gornyatskiy,
Bezirk Perevalsk, Oblast Luhansk, Ukraine.
Ehemaliger "Stellvertretender Leiter" des "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk".
Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er somit aktiv Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Derzeit sogenannter "Minister für auswärtige Angelegenheiten" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
123.
Alexey Yurevich MILCHAKOV (alias Fritz, Serbian)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 30.4.1991
Geburtsort: Sankt Petersburg, Russische Föderation
Befehlshaber der "Rusich"-Einheit, einer bewaffneten Separatistengruppe, die in die Kämpfe in der Ostukraine verwickelt ist.
In dieser Funktion hat er aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
124.
Eduard
Aleksandrovich BASURIN (Eduard Alexandrowitsch BASURIN)
Eduard
Oleksandrovych BASURIN (Eduard Olexandrowitsch BASURIN)
 
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 27.6.1966
Geburtsort:
Donezk, Ukraine
Sprecher und Stellvertretender Leiter der ‚Volksmiliz‘ der sogenannten ‚Volksrepublik Donezk‘.
Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er somit aktiv Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Stellvertretender Leiter und offizieller Vertreter der ‚Volksmiliz der sogenannten ‚Volksrepublik Donezk‘‘.
125.
Alexandr Vasilievich SHUBIN (Alexandr Wasiljewitsch SCHUBIN)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 20.5.1972 oder 30.5.1972
Geburtsort: Luhansk,
Ukraine
Ehemaliger sogenannter "Justizminister" der unrechtmässigen sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Ehemaliger Vorsitzender der "zentralen Wahlkommission" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk".
Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er somit aktiv Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Im Juni 2018 als Vorsitzender der "zentralen Wahlkommission" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk" entlassen.
Eingetragen als Notar in Luhansk.
Unterstützt und legitimiert weiterhin separatistische politische Massnahmen.
126.
Sergey Yurevich KUZOVLEV (alias IGNATOV, TAMBOV)
 
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 7.1.1967
Geburtsort:
Michurinsk,

Gebiet Tambov, Russische Föderation
 
Ehemaliger sogenannter Oberbefehlshaber der Volksmiliz der ‚Volksrepublik Luhansk‘.
Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er somit aktiv Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Ehemaliger Befehlshaber der 8. Armee der Russischen Streitkräfte. Stabschef und Erster stellvertretender Befehlshaber des russischen Militärbezirks Süd.
127.
Ekaterina Vladimirovna GOGIASHVILI (geb. FILIPPOVA)
Kateryna
Volodymyrivna GOGIASHVILI (geb. FILIPPOVA)
Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: 20.1.1988
Geburtsort: Krasnoarmeysk (jetzt Pokrowsk), Oblast Donezk, Ukraine
Ehemalige sogenannte "Justizministerin" der sogenannten "Volksrepublik Donezk".
Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat sie somit aktiv Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Ehemalige Direktorin der Abteilung für Arbeitsorganisation des sogenannten "Ministerrates der Volksrepublik Donezk". Stellvertretende Leiterin des Amtes der sogenannten "Ombudsperson der Volksrepublik Donezk".
128.
Aleksandr Yurievich TIMOFEEV
Oleksandr Yuriyovych TYMOFEYEV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 15.5.1971
Geburtsort: Nevinnomyssk, Stavropol Krai, Russische Föderation
Ehemaliger sogenannter "Minister für Finanzen und Steuern" der "Volksrepublik Donezk".
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Als sogenannter "Minister für Finanzen und Steuern" im September 2018 entlassen. Unterstützt weiterhin aktiv die Handlungen oder politischen Vorstellungen der Separatisten.
129.
Evgeny Vladimirovich MANUYLOV
Yevhen Volodymyrovych MANUYLOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 5.1.1967
Geburtsort: Baranykivka, Rayon Bilovodsk, Region Luhansk,
Ukraine
Sogenannter "Finanzminister" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk".
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
130.
Viktor
Vyacheslavovich YATSENKO
Viktor
Viacheslavovych YATSENKO
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 22.4.1985
Geburtsort: Kherson,
Ukraine
Ehemaliger sogenannter "Minister für Kommunikation" der sogenannten "Volksrepublik Donezk" (bis Oktober 2019).
Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er somit aktiv Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Mitglied des Zentralrates der Partei "Ein gerechtes Russland - Patrioten - Für die Wahrheit".
131.
Olga Igorevna BESEDINA
Olha Ihorivna BESEDINA
Geschlecht: weiblich;
Geburtsdatum: 10.12.1976
Geburtsort: Luhansk,
Ukraine
Ehemalige sogenannte "Ministerin für wirtschaftliche Entwicklung und Handel" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk".
Durch die Übernahme und Ausübung ihres Amtes hat sie somit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Ehemalige Leiterin der Aussenwirtschaftsabteilung im Amt des Oberhaupts der "Regierung von Luhansk".
132.
Zaur Raufovich ISMAILOV
Zaur Raufovych ISMAYILOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 25.7.1978 (oder 23.3.1975)
Geburtsdatum: Krasny Luch, Voroshilovgrad, Region Luhansk, Ukraine
Ehemaliger sogenannter "Generalstaatsanwalt" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk" (bis Oktober 2017). Derzeit sogenannter "Justizminister" der sogenannten "Volksrepublik Donezk".
Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er somit aktiv Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
133.
Anatoly Ivanovich ANTONOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 15.5.1955
Geburtsort: Omsk, Russische Föderation
Ehemaliger Stellvertretender Verteidigungsminister und in dieser Funktion an der Unterstützung der Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine beteiligt.
Gemäss der derzeitigen Struktur des russischen Verteidigungsministeriums war er in dieser Funktion an der Gestaltung und der Umsetzung der Politik der russischen Regierung beteiligt. Diese Massnahmen bedrohen die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine.
Zum 28. Dezember 2016 ehemaliger Stellvertretender Minister für auswärtige Angelegenheiten.
Gehört im Rang eines Botschafters dem diplomatischen Korps der Russischen Föderation an.
134.
Arkady Viktorovich BAKHIN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 8.5.1956
Geburtsort: Kaunas, Litauen
Ehemaliger erster stellvertretender Verteidigungsminister (bis 17. November 2015); war in dieser Funktion an der Unterstützung der Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine beteiligt.
Gemäss der derzeitigen Struktur des russischen Verteidigungsministeriums ist er in dieser Funktion an der Gestaltung und der Umsetzung der Politik der russischen Regierung beteiligt. Diese Massnahmen bedrohen die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine.
Derzeit bei Rosatom beschäftigt.
135.
Andrei Valeryevich KARTAPOLOV
 
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 9.11.1963
Geburtsort: ehemalige Deutsche Demokratische Republik
Ehemaliger Befehlshaber des Militärbezirks West. Ehemaliger Direktor der Hauptabteilung Operationen und stellvertretender Leiter des Generalstabs der Streitkräfte der Russischen Föderation. Aktiv an der Gestaltung und der Umsetzung der Militärkampagne der russischen Streitkräfte in der Ukraine beteiligt.
Gemäss der Tätigkeitsbeschreibung des Generalstabs war er durch die Ausübung operativer Kontrolle über die Streitkräfte aktiv an der Gestaltung und der Umsetzung der Politik der russischen Regierung beteiligt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht.
Ehemaliger stellvertretender Verteidigungsminister.
Mitglied der Staatsduma seit dem 19. September 2021.
136.
Valery Fedorovich RASHKIN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 14.3.1955
Geburtsort: Zhilino, Region Kaliningrad, Russische Föderation
Erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für ethnische Fragen der Staatsduma.
Er ist Gründer der Bürgerbewegung "Krassnaya Moskva - Red Moscow Patriotic Front Aid", die öffentliche Demonstrationen zur Unterstützung der Separatisten organisiert und damit politische Massnahmen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes "über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation - der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol".
137.
Ruslan Ismailovich BALBEK
 
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 28.8.1977
Geburtsort:
Bekabad, Usbekische SSR (jetzt Usbekistan)
Ehemaliges Mitglied der Staatsduma, Abgeordneter der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim.
Ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Duma-Ausschusses für ethnische Fragen.
2014 wurde Balbek zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates der sogenannten ‚Republik Krim‘ ernannt und betrieb in dieser Funktion die Integration der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, wofür er mit der Medaille ‚Für die Verteidigung der Republik Krim‘ ausgezeichnet wurde. Er hat die Annexion der Krim in öffentlichen Erklärungen verteidigt, so auch in seinem Profil auf der Website der Partei ‚Vereintes Russland‘ (Krim-Ableger) und in einem Presseartikel auf der NTV-Website vom 3. Juli 2016.
138.
Konstantin
Mikhailovich BAKHAREV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 20.10.1972
Geburtsdatum: Simferopol, Ukrainische SSR (jetzt Ukraine)
Mitglied der Staatsduma, Abgeordneter der rechtswidrig annektierten Autonomen "Republik Krim".
Stellvertretender Vorsitzender des Duma-Ausschusses für Finanzmärkte.
Im März 2014 wurde Bakharev zum stellvertretenden Vorsitzenden und im August 2014 zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Staatsrates der sogenannten "Republik Krim" ernannt. Er hat zugegeben, an den Ereignissen von 2014, die zur rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols geführt haben, persönlich beteiligt gewesen zu sein; er hat diese Annexion öffentlich verteidigt, so auch in einem auf der Website gazetakrimea.ru vom 22. März 2016 und auf der Website c-pravda.ru vom 23. August 2016 veröffentlichten Interview. Er ist von der "Regierung" der "Republik Krim" mit dem Orden "Für treue Pflichterfüllung" ausgezeichnet worden.
139.
Dmitry Anatolievich BELIK
 
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 17.10.1969
Geburtsort:
Kular, Bezirk Ust-Yansky, Jakutische Autonome SSR (jetzt Russische Föderation)
Mitglied der Staatsduma, Abgeordneter der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol.
Mitglied des Duma-Ausschusses für internationale Angelegenheiten.
Belik hat als Mitglied der Stadtverwaltung von Sewastopol im Februar und März 2014 die Aktivitäten des sogenannten ‚Volksbürgermeisters‘ Alexei Chaliy unterstützt. Er hat öffentlich zugegeben, an den Ereignissen von 2014, die zur rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols geführt haben, persönlich beteiligt gewesen zu sein; er hat diese Annexion öffentlich verteidigt, so auch auf seiner persönlichen Website und in einem auf der Website nation-news.ru am 21. Februar 2016 veröffentlichten Interview.
Für seine Beteiligung an der Annexion ist er mit dem russischen staatlichen ‚Verdienstorden für das Vaterland‘ zweiter Klasse ausgezeichnet worden.
140.
Andrei Dmitrievich KOZENKO
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 3.8.1981
Geburtsort:
Simferopol,

Ukrainische SSR (jetzt Ukraine)
Ehemaliges Mitglied der Staatsduma, Abgeordneter der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim.
Ehemaliges Mitglied des Duma-Ausschusses für Finanzmärkte.
Im März 2014 wurde Kozenko zum stellvertretenden Vorsitzenden des Staatsrates der sogenannten "Republik Krim" ernannt. Er hat öffentlich zugegeben, an den Ereignissen von 2014, die zur rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols geführt haben, persönlich beteiligt gewesen zu sein; er hat diese Annexion öffentlich verteidigt, so auch in einem auf der Website gazetacrimea.ru am 12. März 2016 veröffentlichten Interview. Für seine Beteiligung an der Annexion ist er von der örtlichen "Regierung" mit der Medaille "Für die Verteidigung der Republik Krim" ausgezeichnet worden.
Derzeit ist er Koordinator des Integrationsausschusses "Russland-Donbass".
141.
Svetlana Borisovna SAVCHENKO
Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: 24.6.1965
Geburtsort:
Belogorsk,

Ukrainische SSR (jetzt Ukraine)
Ehemaliges Mitglied der Staatsduma, Abgeordneter der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim.
Ehemaliges Mitglied des Duma-Ausschusses für Kultur.
Savchenko ist seit 2012 Mitglied des Obersten Rates der "Autonomen Republik Krim und hat seit März 2014 die Eingliederung der Krim und Sewastopols, die rechtswidrig annektiert wurden, in die Russische Föderation unterstützt. Im September 2014 wurde sie in den Staatsrat der sogenannten "Republik Krim" gewählt. Sie hat die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols mehrfach in öffentlichen Erklärungen verteidigt, so auch in auf der Website c-pravda.ru am 2. April 2016 und am 20. August 2016 veröffentlichten Interviews. Sie ist 2014 vom russischen Staat mit dem Orden "Für Dienste am Vaterland" zweiter Klasse und 2015 von der "Regierung" der "Republik Krim" mit dem Orden "Für treue Pflichterfüllung" ausgezeichnet worden.
Sie ist derzeit Beraterin des Vorsitzenden des Staatsrats der "Republik Krim".
142.
Pavel Valentinovich SHPEROV
 
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 4.7.1971
Geburtsort:
Simferopol,

Ukrainische SSR (jetzt Ukraine)
Ehemaliges Mitglied der Staatsduma, Abgeordneter der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim.
Ehemaliges Mitglied des Duma-Ausschusses für GUS-Angelegenheiten, eurasische Integration und Verbindungen zu Landsleuten.
Im September 2014 wurde Shperov in den Staatsrat der sogenannten ‚Republik Krim‘ gewählt.
Er hat öffentlich - unter anderem in einem auf der Website ldpr-rk.ru am 3. September 2016 veröffentlichten Interview - zugegeben, an den Ereignissen von 2014, die zur rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols geführt haben, und insbesondere an der Durchführung des illegalen Referendums über die rechtswidrige Annexion der Halbinsel mitgewirkt zu haben.
143.
Andrey Vladimirovich CHEREZOV (Andrej Wladimirowitsch TSCHERESOW)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 12.10.1967
Geburtsort: Salair,
Kemerovskaya oblast (Salair, Gebiet Kemerowo), Russische

Föderation
Ehemaliger Stellvertretender Minister für Energie der Russischen Föderation.
Er ist mitverantwortlich für den Beschluss zum Weitertransport der von Siemens Gas Turbine Technologies OOO an OAO VO Technopromexport gelieferten Gasturbinen zwecks Installation auf der Krim. Dieser Beschluss trägt zur Schaffung einer unabhängigen Stromversorgung für die Krim und Sewastopol mit dem Ziel, deren Abtrennung von der Ukraine voranzutreiben, bei und untergräbt die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine.
144.
Evgeniy Petrovich GRABCHAK
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 18.7.1981
Geburtsort: Ust-Labinsk, Region Krasnodar, Russische Föderation
Ehemaliger Abteilungsleiter im Energieministerium der Russischen Föderation und dort zuständig für die Entwicklung von Stromerzeugungsprojekten auf der Krim. Diese Vorhaben tragen zur Schaffung einer unabhängigen Stromversorgung für die Krim und Sewastopol mit dem Ziel, deren Abtrennung von der Ukraine voranzutreiben, bei und untergraben die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine.
Stellvertretender Minister für Energie der Russischen Föderation.
145.
Sergey Anatolevich TOPOR-GILKA
(Sergej Anatoljewitsch TOPOR-GILKA)
Geschlecht: männlich;
Geburtsdatum: 17.2.1970
Geburtsort: Moldovan SSR (Moldauische Sozialistische Sowjetrepublik) (jetzt Republik Moldau)
Staatsangehörigkeit: russisch
In seiner Eigenschaft als Generaldirektor von OAO "VO TPE" führte er die Verhandlungen mit der Siemens Gas Turbine Technologies OOO über den Kauf und die Lieferung der Gasturbinen für ein Kraftwerk in Taman, Region Krasnodar, Russische Föderation. Später war er als Generaldirektor von OOO "VO TPE" verantwortlich für den Weitertransport der Gasturbinen auf die Krim und die Umsetzung des Bauvorhabens für die Wärmekraftwerke Balaklawa und Tawritscheskaja, wo die Turbinen installiert wurden. Damit wird zur Schaffung einer unabhängigen Stromversorgung für die Krim und Sewastopol beigetragen, um deren Abtrennung von der Ukraine voranzutreiben, und die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
146.
Dmitry Vladimirovich OVSYANNIKOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 21.2.1977
Geburtsort: Omsk, UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Ehemaliger "Gouverneur von Sewastopol" (bis Juli 2019).
Ovsyannikov wurde in den Wahlen, die am 10. September 2017 von der Russischen Föderation in der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol durchgeführt wurden, zum "Gouverneur von Sewastopol" gewählt.
Präsident Putin hat ihn am 28. Juli 2016 zum amtierenden "Gouverneur von Sewastopol" ernannt. In dieser Funktion hat er die weitere Integration der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation betrieben und ist in dieser Eigenschaft verantwortlich für die aktive Unterstützung und Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
Im Jahr 2017 gab er öffentliche Erklärungen ab, in denen er die rechtswidrige Annexion Sewastopols und der Krim befürwortete, sowie zum Jahrestag des rechtswidrigen "Krim-Referendums". Er gedachte der Veteranen der sogenannten "Selbstverteidigungseinheiten", die die Entsendung russischer Streitkräfte auf die Halbinsel Krim im Vorfeld ihrer rechtswidrigen Annexion durch die Russische Föderation erleichtert hatten, und forderte, dass Sewastopol die südliche Hauptstadt der Russischen Föderation werden solle.
Ehemaliger stellvertretender Minister für Industrie und Handel der Russischen Föderation (bis April 2020).
147.
Inna Nikolayevna GUZEYEVA
Inna Nikolayevna GUZEEVA
Inna Mykolayivna HUZIEIEVA
 
Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: 20.5.1971
Geburtsort: Krim, Ukraine
Stellvertretende Leiterin der Wahlkommission der Krim. In dieser Eigenschaft wirkte sie an der Durchführung der russischen Präsidentschaftswahlen vom 18. März 2018, der Regional- und Kommunalwahlen vom 8. September 2019 sowie der Wahlen zur Staatsduma im September 2021 auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, mit und unterstützte und betrieb damit aktiv politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
148.
Natalya Ivanovna BEZRUCHENKO/Natalia Ivanovna BEZRUCHENKO
Nataliya Ivanivna BEZRUCHENKO
 
Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: 22.8.1979
Geburtsort:
Simferopol, Krim, Ukraine
Sekretärin der Wahlkommission der Krim. In dieser Eigenschaft wirkte sie an der Durchführung der russischen Präsidentschaftswahlen vom 18. März 2018, der Regional- und Kommunalwahlen vom 8. September 2019 sowie der Wahl zur Staatsduma im September 2021 auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, mit und unterstützte und betrieb damit aktiv politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
149.
Aleksandr Yurevich PETUKHOV
(Alexandr Jurewitsch PETUCHOW)
Aleksandr Yurievich PETUKHOV
Oleksandr Yuriyovych PIETUKHOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 17.7.1970
Geburtsort: Ryazan (Rjasan), Russische
Föderation
Ehemaliger Leiter der Wahlkommission von Sewastopol. In dieser Funktion hat er an der Durchführung der russischen Präsidentschaftswahlen vom 18. März 2018 auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, mitgewirkt und hat damit aktiv politische Strategien unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
Föderaler Hauptinspektor für das Gebiet Moskau.
Seit dem 6. April 2021 Assistent des generalbevollmächtigten Vertreters des Präsidenten der Russischen Föderation im Föderationskreis Zentralrussland.
150.
Miroslav
Aleksandrovich POGORELOV
Myroslav
Oleksandrovych POHORIELOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 7.6.1968
Geburtsort: Noworossijsk, Russische
Föderation
Ehemaliger stellvertretender Leiter der Wahlkommission von Sewastopol (bis Mai 2019). In dieser Funktion hat er an der Durchführung der russischen Präsidentschaftswahlen vom 18. März 2018 auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, mitgewirkt und hat damit aktiv politische Strategien unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
Seit März 2022 Leiter der innenpolitischen Abteilung in der Verwaltung von Noworossijsk.
151.
Anastasiya Nikolayevna KAPRANOVA
Anastasiya
Mykolayivna KAPRANOVA
Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: 1964 (möglicherweise: 21 April)
Ehemalige Sekretärin der Wahlkommission von Sewastopol (bis Mai 2019). In dieser Eigenschaft wirkte sie an der Durchführung der russischen Präsidentschaftswahlen vom 18. März 2018 auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, mit und unterstützte und betrieb damit aktiv politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
152.
Olga Valerievna POZDNYAKOVA/Olga Valeryevna POZDNYAKOVA
Olga Valeriyivna POZDNYAKOVA
 
Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: 30.3.1982
Geburtsort: Schachty, Gebiet Rostow, UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Ehemalige ‚Vorsitzende‘ der ‚zentralen Wahlkommission‘ der sogenannten ‚Volksrepublik Donezk‘. In dieser Eigenschaft hat sie an der Durchführung der sogenannten ‚Wahlen‘ vom 11. November 2018 in der sogenannten ‚Volksrepublik Donezk‘ mitgewirkt und hat damit aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Ehemalige Leiterin der Abteilung für Innenpolitik der Verwaltung des sogenannten ‚Oberhaupts der Volksrepublik Donezk‘.
153.
Elena Valerievna KRAVCHENKO/Elena Valeryevna KRAVCHENKO
Olena Valeriyivna KRAVCHENKO
Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: 22.2.1983
Geburtsort: Swerdlowsk (Jekatarinburg), UdSSR (jetzt Russische Föderation)
"Vorsitzende" der "zentralen Wahlkommission" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". In dieser Eigenschaft hat sie an der Durchführung der sogenannten "Wahlen" vom 11. November 2018 in der sogenannten "Volksrepublik Luhansk" mitgewirkt und hat damit aktiv Handlungen unterstützt und politische Massnahmen umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
154.
Leonid Ivanovich PASECHNIK
Leonid Ivanovych PASICHNYK
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 15.3.1970
Geburtsort: Voroshilovgrad, Luhansk, Oblast Voroshilovghrad, Ukrainische SSR (jetzt Ukraine)
"Gewählter Führer" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
155.
Vladimir Anatolievich BIDYOVKA/Vladimir Anatolievich BIDEVKA
Volodymyr
Anatoliyovych BIDIOVKA
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 7.3.1981
Geburtsort: Makeevka,
Oblast Donezk, Ukraine
"Vorsitzender" des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
156.
Denis Nikolaevich MIROSHNICHENKO
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 8.12.1987
Geburtsort: Luhansk,
Ukraine
"Vorsitzender" des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
157.
Aleksey Alekseevich NAYDENKO
Oleksii
Oleksiyovych NAYDENKO
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 2.6.1980
Geburtsort: Donezk, Ukraine
"Stellvertretender Vorsitzender" der "zentralen Wahlkommission" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". In dieser Eigenschaft hat er an der Durchführung der sogenannten "Wahlen" vom 11. November 2018 in der sogenannten "Volksrepublik Donezk" mitgewirkt und hat damit aktiv politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
158.
Vladimir Yurievich VYSOTSKIY
Volodymyr Yuriyovych VYSOTSKYI
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 7.4.1985
Geburtsort: Dorf Lekarstwennoe, Autonome
"Republik Krim", Ukraine
Ehemaliger "Sekretär" der "zentralen Wahlkommission" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". In dieser Funktion hat er an der Durchführung der sogenannten "Wahlen" vom 11. November 2018 in der sogenannten "Volksrepublik Donezk" mitgewirkt und hat damit aktiv politische Strategien unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Amtierender Leiter der "zentralen Wahlkommission" der sogenannten "Volksrepublik Donezk".
159.
Maksim Aleksandrovich SVIDCHENKO
Maksym
Oleksandrovych SVIDCHENKO
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 6.4.1978
Geburtsort: Luhansk, Ukraine
"Stellvertretender Vorsitzender" der "zentralen Wahlkommission" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". In dieser Funktion hat er an der Durchführung der sogenannten "Wahlen" vom 11. November 2018 in der sogenannten "Volksrepublik Luhansk" mitgewirkt und hat damit aktiv politische Strategien unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
160.
Ekaterina Vasilyevna TERESHCHENKO Ekaterina Vasilievna TERESHCHENKO
Kateryna Vasylivna TERESHCHENKO
Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: 31.5.1986
Geburtsort: Luhansk, Ukraine
"Sekretärin" der "zentralen Wahlkommission" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". In dieser Funktion hat sie an der Durchführung der sogenannten "Wahlen" vom 11. November 2018 in der sogenannten "Volksrepublik Luhansk" mitgewirkt und hat damit aktiv politische Strategien unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
161.
Sergey Nikolayevich STANKEVICH
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 27.1.1963
Geburtsort: Kaliningrad, Russische Föderation
Leiter der Grenzsicherungsabteilung des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation für die "Republik Krim und Sewastopol", Konteradmiral. In dieser Eigenschaft war er verantwortlich für das Vorgehen der Flotte der Küstenwache der Russischen Föderation gegen die Ukraine am 25. November 2018, die ukrainische Schiffe daran gehindert haben, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine sowie deren Sicherheit durch die Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben haben.
Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen.
162.
Andrey Borisovich SHEIN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 10.6.1971
Geburtsort: Oblast
Ivanovskaya, Russische Föderation
Stellvertretender Leiter der Grenzsicherungsabteilung - Leiter der Einheit der Küstenwache des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation für die "Republik Krim und Sewastopol". In dieser Eigenschaft nahm er an den Einsätzen gegen ukrainische Schiffe und ihre Besatzung beim Vorgehen der Russischen Föderation gegen die Ukraine am 25. November 2018 teil, die ukrainische Schiffe daran gehindert haben, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben haben.
Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen.
163.
Aleksey Mikhailovich SALYAEV
Aleksey Mikhailovich SALYAYEV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 22.8.1978 oder 4.12.1975
Befehlshabender Offizier des Grenzpatrouillenschiffs "Don" (Schiffskennung 353) des Grenzschutzes des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation. Er hatte den Befehl über das Schiff, das sich aktiv am Vorgehen der Russischen Föderation gegen ukrainische Schiffe und ihre Besatzung am 25. November 2018 beteiligte, und führte das Rammen des Reedeschleppers "Yani Kapu" der ukrainischen Marine durch. Diese Handlungen haben ukrainische Schiffe daran gehindert, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität der Ukraine untergraben und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben.
Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen.
164.
Andrei Olegovich SHIPITSIN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 25.12.1969
Geburtsort: Astrakhan,
Russische

Föderation
Befehlshabender Offizier des Grenzpatrouillenschiffs "Izumrud" des Grenzschutzes des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation. Er hatte den Befehl über das Schiff, das sich aktiv am Vorgehen der Russischen Föderation gegen ukrainische Schiffe und ihre Besatzung am 25. November 2018 beteiligte, die ukrainische Schiffe daran gehindert haben, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität der Ukraine untergraben haben und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben haben.
Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen.
165.
Aleksey Vladimirovich SHATOKHIN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 26.1.1971
Dienststellenleiter des Kontrollpunkts von Kertsch für die "Republik Krim und Sewastopol" des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation. Er nahm an den Einsätzen gegen ukrainische Schiffe während des Vorgehens der Russischen Föderation gegen ukrainische Schiffe und ihre Besatzung am 25. November 2018 teil, die ukrainische Schiffe daran gehindert haben, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität untergraben haben und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben haben.
Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen.
166.
Ruslan Alexandrovich ROMASHKIN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 15.6.1976
Geburtsort: Ruzaevka, Mordovia (Russische Föderation)
Dienststellenleiter des Kontrollpunkts in der "Republik Krim und Sewastopol" des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation. In dieser Eigenschaft war er für die Koordinierung des Vorgehens der Streitkräfte der Russischen Föderation gegen ukrainische Schiffe und ihre Besatzung am 25. November 2018 verantwortlich, die ukrainische Schiffe daran gehindert haben, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben haben.
Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen.
167.
Sergey Alekseevich SHCHERBAKOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 2.11.1986
Er hatte den Befehl über das U-Boot-Abwehrschiff "Suzdalets" der Schwarzmeerflotte der Russischen Föderation, das am Vorgehen der Russischen Föderation gegen ukrainische Schiffe und ihre Besatzung am 25. November 2018 beteiligt war und sich aktiv an der Blockade des Reedeschleppers "Yani Kapu" und der Aufbringung des Kanonenboots "Nikopol" beteiligte. Diese Handlungen haben ukrainische Schiffe daran gehindert, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität der Ukraine untergraben und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben.
Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen.
168.
Aleksandr
Vladimirovich DVORNIKOV
 
Geschlecht: männlich Geburtsdatum: 22.8.1961
Geburtsort:
Ussuriysk, Primorskiy Krai, Russian

Federation
Kommandant des südlichen Militärdistrikts der russischen Streitkräfte, General des Heeres und verantwortlich für die Streitkräfte in der Region, einschliesslich der rechtswidrig annektierten Krim und Sewastopol. In dieser Eigenschaft war er verantwortlich für Handlungen der Schwarzmeerflotte und anderer Streitkräfte der Russischen Föderation gegen die Ukraine am 25. November 2018, die ukrainische Schiffe daran gehindert haben, ihre Küste am Asowschen Meer anzulaufen, und somit die territoriale Unversehrtheit und Souveränität und die Sicherheit der Ukraine durch Einschränkung der Mobilität und Einsatzfähigkeit ukrainischer Marineschiffe untergraben haben.
Diese Handlungen haben zudem zur Konsolidierung der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen.
169.
Sergei Andreevich DANILENKO
 
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 14.3.1960
Geburtsort: Krasnodar, UdSSR (jetzt Russische
Föderation)
Ehemaliger Leiter der Wahlkommission von Sewastopol. In dieser Funktion hat er an der Durchführung der Kommunalwahlen in der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol vom 8. September 2019 mitgewirkt und hat damit aktiv Handlungen und aktiv politische Strategien umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
170.
Lidia Aleksandrovna BASOVA
Lidiya Oleksandrivna BASOVA
 
Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: 1972
Ehemalige stellvertretende Leiterin der Wahlkommission von Sewastopol. In dieser Funktion hat sie an der Durchführung der Kommunalwahlen in der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol vom 8. September 2019 mitgewirkt und hat damit aktiv Handlungen und aktiv politische Strategien umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
171.
Ekaterina Eduardovna PYRKOVA
Kateryna Eduardivna PYRKOVA
Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: 22.8.1967
Geburtsort: Sewastopol, UdSSR (jetzt Ukraine)
Sekretärin der Wahlkommission von Sewastopol. In dieser Funktion hat sie an der Durchführung der Kommunalwahlen in der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol vom 8. September 2019 mitgewirkt und hat damit aktiv Handlungen unterstützt und aktiv politische Strategien umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
172.
Ekaterina Borisovna ALTABAEVA
Kateryna Borysivna ALTABAEVA
Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: 27.5.1956
Geburtsort: Uglich, UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Mitglied im Föderationsrat der Russischen Föderation für die rechtswidrig annektierte Stadt Sewastopol. Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat sie sich für die weitere Eingliederung der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol in die Russische Föderation eingesetzt und hat damit aktiv Handlungen unterstützt und aktiv politische Strategien umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
173.
Yuriy Mikhailovich GOTSANYUK Yuriy Mikhailovich GOTSANIUK
Iurii Mykhailovych HOTSANIUK
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 18.7.1966
Geburtsort: Novaya Derevnya/Nove Selo, UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Ministerpräsident der sogenannten "Republik Krim". Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er sich für die weitere Eingliederung der sogenannten "Republik Krim" in die Russische Föderation eingesetzt und hat damit aktiv Handlungen unterstützt und aktiv politische Strategien umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
174.
Vladimir Vladimirovich NEMTSEV
Volodymyr
Volodymyrovych NEMTSEV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 15.11.1971
Geburtsort: Sewastopol, UdSSR (jetzt Ukraine)
Vorsitzender der sogenannten "gesetzgebenden Versammlung" der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol. Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er sich für die weitere Eingliederung der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol in die Russische Föderation eingesetzt und hat damit aktiv Handlungen unterstützt und aktiv politische Strategien umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
175.
Mikhail Vladimirovich RAZVOZHAEV
Mykhailo
Volodymyrovich RAZVOZHAEV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 30.12.1980
Geburtsort: Krasnojarsk, UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Sogenannter "Gouverneur" der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol. Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er sich für die weitere Eingliederung der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol in die Russische Föderation eingesetzt und hat damit aktiv Handlungen unterstützt und aktiv politische Strategien umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
176.
Alexander Nikolaevich GANOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 24.10.1974
Geburtsort: Woronesch (Russische Föderation)
Generaldirektor der Aktiengesellschaft JSC TC Grand Service Express, die Schienenverkehrsdienste zwischen Russland und der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim betreibt. Daher trägt er zur Konsolidierung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation bei, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.
177.
Leonid Kronidovich RYZHENKIN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 10.11.1967
Geburtsort: Leningrad, UdSSR (jetzt Sankt Petersburg, Russische Föderation)
Reisepass-Nr.: 722706177 (im Jahr 2015)
Ehemaliger stellvertretender Generaldirektor für Infrastrukturprojekte bei Stroygazmontazh (SGM); er beaufsichtigte seit 2015 den Bau der Brücke über die Strasse von Kertsch (auch den Eisenbahnteil der Brücke), die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet. Daher trägt er zur Konsolidierung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation bei, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.
178.
Mikhail Nikolaevich BELOUSOV
(Michail Nikolajewitsch BELUSOW)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 26.11.1964
Geburtsort: Russland
Staatsangehörigkeit: Ukrainisch, Russisch (von der Russischen Föderation auf der Krim ausgestellte Pässe
werden von der Union nicht

anerkannt)
Anschrift:
Ukraine, Krim, Simferopol,

Balaklavs’ka Str. 117, App. 48
Richter am Bezirksgericht Kiewskij in Simferopol.
Er traf in politisch motivierten Verfahren gegen Gegner der rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols mehrere voreingenommene Entscheidungen. Dadurch hat er aktiv Handlungen unterstützt und politische Massnahmen umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
179.
Andrey Nikolaevich DOLGOPOLOV (Andrej Nikolajewitsch DOLGOPOLOW)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 15.2.1959
Geburtsort: Kyrgyzstan (Kirgisistan)
Staatsangehörigkeit: Ukrainisch, Russisch (von der Russischen Föderation auf der Krim ausgestellte Pässe
werden von der Union nicht

anerkannt)
Anschrift:
Ukraine, Krim, Simferopol, Peremohy-Allee 82, App 343
Vorsitzender des Bezirksgerichts Kiewskij in Simferopol.
Er traf in politisch motivierten Verfahren gegen Gegner der rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols mehrere voreingenommene Entscheidungen. Dadurch hat er aktiv Handlungen unterstützt und politische Massnahmen umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
180.
Yevgeniy Sergeevich KOLPIKOV
(Jewgeni

Sergejewitsch KOLPIKOW)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 6.5.1974
Geburtsort: Beryozovskaya, Danilovsky District,
Volgograd

Oblast, Russia (Berjosowskaja, Kreis Danilowski, Gebiet

Wolgograd, Russland)
Staatsangehörigkeit: Russisch
Anschrift: Russland, Gebiet Rostow, 344022 Rostow, Pushkin Str. 72A, Militärstaatsanwaltschaft des Militärbezirks Süd der Russischen Föderation
Tel. (+ 7) 8863263-04-67, (+ 7) 8863282-79-68
Staatsanwalt der Militärstaatsanwaltschaft des Militärbezirks Süd der Russischen Föderation in Rostow am Don.
Er leitete gegen die pro-ukrainischen Aktivisten, die als Gegner der Annexion der Halbinsel Krim durch die Russische Föderation unterdrückt werden, Verfahren ein. Er erhob bei einem Gericht in der Russischen Föderation Anklage gegen die ukrainischen Staatsbürger, die zwangsweise aus dem Gebiet der besetzten Halbinsel Krim überstellt worden waren. Dadurch hat er aktiv Handlungen unterstützt und politische Massnahmen umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
181.
Magomed Farmanovich MAGOMEDOV
(Magomed

Farmanowitsch MAGOMEDOW)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 5.2.1981
Ermittler für besondere Fälle in der Ersten Ermittlungsabteilung, Direktion für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle der Zentralen Ermittlungsabteilung beim Untersuchungsausschuss Russlands für die Republik Krim und die Stadt Sewastopol.
Er war an politisch motivierten strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Anführer des Medschlis des krimtatarischen Volkes beteiligt, die wegen aktiven Widerstands gegen die rechtswidrige Annexion der Halbinsel Krim verfolgt werden. Dadurch hat er aktiv Handlungen unterstützt und politische Massnahmen umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
182.
Leonid Vladimirovich MIKHAILIUK (Leonid Wladimirowitsch MICHAILJUK)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 1.1.1970 oder 8.7.1963
Staatsangehörigkeit: Russisch
Anschrift
(Arbeitsplatz): Ukraine, Krim, 295034 Simferopol, I.-Franko-Boulevard 13
Leiter des Inlandsgeheimdiensts der Russischen Föderation (FSB) im Gebiet der Krim und Sewastopols und des regionalen Ausschusses für Terrorismusbekämpfung.
Er befehligte die FSB-Truppen, die zur Verstärkung der Kampagne zur Unterdrückung der Gegner der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim durch die Russische Föderation eingesetzt wurden. Einige der pro-ukrainischen Aktivisten, die von den FSB-Einheiten unter seinem Kommando festgenommen wurden, wurden zwangsweise nach Krasnodar und Rostow am Don in Russland überstellt. Dadurch hat er aktiv Handlungen unterstützt und politische Massnahmen umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
183.
Viktor Anatolyevich MOZHELIANSKIY (Viktor
Anatoljewitsch MOSCHELJANSKI)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 10.5.1964
Geburtsort: Kharkiv (Charkiw),
Ukraine
Staatsangehörigkeit: Ukrainisch, Russisch (von der Russischen Föderation auf der Krim ausgestellte Pässe
werden von der Union nicht

anerkannt)
Anschrift:
Ukraine, Krim, Simferopol, Marshal-Zhukov-Str. 35, App. 53, oder Anhars’ka Str. 8
Stellvertretender Vorsitzender des Zentralen Bezirksgerichts in Simferopol und ehemaliger Richter am Bezirksgerichts Kiewskij in Simferopol.
Er traf in politisch motivierten Verfahren gegen Gegner der rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols mehrere voreingenommene Entscheidungen. Dadurch hat er aktiv Handlungen unterstützt und politische Massnahmen umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
184.
Galina Vladimirovna REDKO (Galina Wladimirowna REDKO)
Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: 22.3.1974
Geburtsort:
Romany, Poltava Oblast, Ukraine (Romani, Gebiet Poltawa,

Ukraine)
Staatsangehörigkeit: Ukrainisch, Russisch (von der Russischen Föderation auf der Krim ausgestellte Pässe
werden von der Union nicht

anerkannt)
Richterin am Obersten Gerichtshof der Republik Krim.
Sie traf in politisch motivierten Verfahren gegen Gegner der rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols mehrere voreingenommene Entscheidungen. Dadurch hat sie aktiv Handlungen unterstützt und politische Massnahmen umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
185.
Vladimir Nikolaevich TERENTEV (Wladimir Nikolajewitsch TERENTJEW)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 11.11.1977
Geburtsort: Voronezh (Woronesch), Russland
Staatsangehörigkeit: Russisch
Reisepass-,
Personalausweis- oder andere

Ausweisnummer: 03 01 118013
Leiter der Zentralen Ermittlungsabteilung beim Untersuchungsausschuss Russlands für die Republik Krim und die Stadt Sewastopol.
Er beaufsichtigte die Tätigkeiten des Ausschusses in den politisch motivierten Verfahren gegen die pro-ukrainischen Aktivisten, die wegen gegen die rechtswidrige Annexion gerichteter und auf die Wiederherstellung der territorialen Unversehrtheit der Ukraine ausgerichteter Handlungen unterdrückt wurden.
Er leitete die Arbeit der Strafermittler und hat dadurch aktiv Handlungen unterstützt und politische Massnahmen umgesetzt haben, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
186.
Dimitriy (Dimitry, Dmitri, Dmitry)
Valerievich UTKIN
Funktion(en): Gründer und Kommandeur der Wagner Group;
Geschäftsführer von Concord Management and Consulting
Dienstgrad: Oberstleutnant (russisches
Militär)
Rufzeichen: Vagner/Wagner
Geburtsdatum: 1.6.1970 oder 11.6.1970
ID Wagner Group: M-0209
Geburtsort:
Asbest, Oblast Sverdlovsk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: Russisch
Anschrift: Pskov, Russische Föderation
Geschlecht: männlich
Dimitriy Utkin, ehemaliger Offizier des russischen Militärgeheimdienstes (GRU), ist Gründer der Wagner Group und verantwortlich für die Koordinierung und Planung von Operationen zur Entsendung von Söldnern der Wagner Group in die Ukraine.
In seiner Führungsposition innerhalb der Wagner Group war er persönlich im Kampfgebiet in der Ukraine anwesend, um die Aktivitäten der Mitglieder der Wagner Group zu koordinieren und zu planen.
Aufgrund seiner Führungsposition ist er deshalb für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedroht haben, verantwortlich und hat diese aktiv durchgeführt.
187.
Denis Yurievich KHARITONOV
Funktion(en): Stellvertretender Regionalleiter der Sektion
Astrakhan der Freiwilligenunion des Donezkbeckens; Mitglied der Duma des

Oblast

Astrakhan;

Söldner der Wagner Group
Geburtsdatum: 16.3.1980
Geburtsort:
Oblast

Astrakhan,

Russische SFSR
Staatsangehörigkeit: Russisch
Reisepass-Nr.: 76 2759110
Ausgestellt vom Innenministerium (MWD) 30001
Gültig bis: 10.3.2030
Anschrift: Dorf Ilyinka, Oblast Astrakhan,
Russische

Föderation
Geschlecht: männlich
Denis Kharitonov ist stellvertretender Regionalleiter der Sektion Astrakhan der Freiwilligenunion des Donezkbeckens, Mitglied der Duma des Oblast Astrakhan und Söldner der Wagner Group.
Er kämpfte im Donezkbecken im separatistischen Steppe-Bataillon, wo er das Kommando über ein Platoon mit einer tragbaren Flugabwehrraketenvorrichtung führte. Er gab zu, dass er im Donezkbecken persönlich einen ukrainischen Hubschrauber und zwei Su-25-Flugzeuge abgeschossen hat.
Er erhielt den Orden der Russischen Föderation "Für Verdienste um das Vaterland". Ausserdem erhielt er interne Auszeichnungen der Wagner Group sowie Auszeichnungen des Leiters der Freiwilligenunion des Donezkbeckens und ehemaligen Premierministers der sogenannten "Volksrepublik Donezk", Alexander Borodai (der gemäss dem Beschluss 2014/145/GASP des Rates restriktiven Massnahmen unterliegt). Dadurch hat er aktiv Handlungen unterstützt und politische Massnahmen umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen.
188.
Sergey Vladimirovich SHCHERBAKOV
Funktion(en): Freier Mitarbeiter des russischen GRU und Söldner der Wagner Group
Geburtsdatum: 21.7.1981
Staatsangehörigkeit: Russisch
Anschrift:
Eventuell:

Astrakhan,

Rayon

Kirovskiy, Raskolnikova 11 app. 5, Russische Föderation
Geschlecht: männlich
Sergey Shcherbakov ist freier Mitarbeiter des russischen GRU und Söldner der Wagner Group.
Er kämpfte im Donezkbecken für die prorussischen Separatistentruppen als Mitglied einer mit einer tragbaren Flugabwehrraketenvorrichtung ausgestatteten Militäreinheit im prorussischen separatistischen Steppe-Bataillon, die einen ukrainischen Hubschrauber und zwei Su-25-Flugzeuge im Donezkbecken abgeschossen hat. Dadurch hat er aktiv Handlungen unterstützt und politische Massnahmen umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen.
189.
Aleksei Yurievich CHERNIAK
(alias Alexey Yurievich CHERNYAK)
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 27.8. 1973
Geburtsort: Alma-Ata,
ehemalige

Kasachische SSR (jetzt Kasachstan)
Staatsangehörigkeit: russisch
Mitglied der Staatsduma der Russischen Föderation seit dem 19. September 2021. Gewählt für die rechtswidrig annektierte Autonome Republik Krim im sogenannten "Wahlkreis Simferopol".
Mitglied der Regierungspartei "Vereintes Russland".
Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er sich für die weitere Eingliederung der sogenannten "Republik Krim" in die Russische Föderation eingesetzt. Darüber hinaus hat er für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt. Damit hat er aktiv Handlungen unterstützt und politische Massnahmen durchgeführt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen und die Ukraine weiter destabilisieren.
190.
Leonid Ivanovich BABASHOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 31.1.1966
Geburtsort:
Petrovka, Oblast Krim, ehemalige Ukrainische SSR (jetzt Ukraine)
Mitglied der Staatsduma der Russischen Föderation seit dem 19. September 2021. Gewählt für die rechtswidrig annektierte Autonome Republik Krim im sogenannten "Wahlkreis Yevpatoria".
Mitglied der Regierungspartei "Vereintes Russland".
Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er sich für die weitere Eingliederung der sogenannten "Republik Krim" in die Russische Föderation eingesetzt. Darüber hinaus hat er für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt. Damit hat er aktiv Handlungen unterstützt und politische Massnahmen durchgeführt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen und die Ukraine weiter destabilisieren.
191.
Tatiana Georgievna LOBACH
Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: 8.1.1974
Geburtsort: Khmelnytskyi, ehemalige
Ukrainische SSR (jetzt Ukraine)
Mitglied der Staatsduma der Russischen Föderation seit dem 19. September 2021. Gewählt für die rechtswidrig annektierte Stadt Sewastopol im sogenannten "Wahlkreis Sewastopol".
Mitglied der Regierungspartei "Vereintes Russland".
Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat sie sich für die weitere Eingliederung der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol in die Russische Föderation eingesetzt. Darüber hinaus hat sie für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt. Damit hat sie aktiv Handlungen unterstützt und politische Massnahmen durchgeführt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen und die Ukraine weiter destabilisieren.
192.
Nina Sergeevna FAUSTOVA
Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: 11.7.1983
Geburtsort: Kyzyl, Republik Tuwa, Russische SFSR (heute Russische Föderation)
Leiterin der Wahlkommission von Sewastopol, die an der Organisation der sogenannten Wahlen auf der rechtswidrig annektierten ‚Autonomen Republik Krim‘ und in der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol im September 2021 teilgenommen hat.
Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat sie aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
193.
Aleksandr Evgenevich CHMYHALOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 13.6.1990
Stellvertretender Leiter der Wahlkommission von Sewastopol, die an der Organisation der sogenannten Wahlen auf der rechtswidrig annektierten ‚Autonomen Republik Krim‘ und in der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol im September 2021 teilgenommen hat.
Mitglied der Regierungspartei ‚Vereintes Russland‘.
Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
194.
Sergei
Kuzhugetovich SHOIGU
Geburtsdatum: 21.5.1955
Geburtsort: Chadan (Tschadan),
Republik Tuwa, Russische

Föderation
Staatsangehörigkeit: russisch
Funktion: Verteidigungsminister der Russischen Föderation
Geschlecht: männlich
Sergei Shoigu ist der Verteidigungsminister der Russischen Föderation. Er hat öffentlich geäussert, dass die Krim russisch ist und bleibt. Unter seinem Kommando und seinen Befehlen haben russische Truppen Militärübungen auf der rechtswidrig annektierten Krim durchgeführt und wurden an der Grenze in Stellung gebracht. Er ist letztlich für alle Militäraktionen gegen die Ukraine verantwortlich.
Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.
195.
Anton Eduardovich VAINO
Geburtsdatum: 17.2.1972
Geburtsort: Tallinn, Estland
Staatsangehörigkeit: russisch
Funktion:
Stabschef der Präsidialverwaltung
Geschlecht: männlich
Anton Vaino ist der Stabschef der Präsidialverwaltung. Er spielt eine aktive Rolle im Entscheidungsprozess des Kremls, indem er am russischen "Sicherheitsrat" teilnimmt und Einfluss auf die Ausarbeitung von Beschlüssen des Präsidenten auf dem Gebiet der Verteidigung und der nationalen Sicherheit Russlands nimmt. Anton Vaino nimmt auch an Sitzungen zur sozioökonomischen Entwicklung der Krim und Sewastopols teil.
Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.
196.
Marat
Shakirzyanovich KHUSNULLIN
Geburtsdatum: 9.8.1966
Geburtsort:
Kazan (Kasan), Republik

Tatarstan,

Russische

Föderation
Funktion: Stellvertretender
Ministerpräsident Russlands für Bauwesen und regionale

Entwicklung
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Marat Khusnullin ist der stellvertretende russische Ministerpräsident für Bauwesen und regionale Entwicklung. In dieser Eigenschaft ist er verantwortlich für die politischen Massnahmen der russischen Regierung in Bezug auf die besetzte Krim, einschliesslich der Bereitstellung von Wasser für die Krim und Sewastopol.
Er ist daher verantwortlich für Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
197.
Dmitriy Yuryevich GRIGORENKO
 
Geburtsdatum: 14. Juli 1978
Geburtsort: Nizhnevartovsk (Nischnewartowsk), Tyumen Region (Region Tjumen), Russische Föderation
Funktionen: Stellvertretender Ministerpräsident der Russischen Föderation - Leiter des Regierungsstabs der Russischen Föderation; Vorsitzender des Aufsichtsrats der VTB-Bank
Geschlecht: männlich
Dmitriy Grigorenko ist stellvertretender Ministerpräsident der Russischen Föderation und der Leiter des Regierungsstabs der Russischen Föderation. Er ist auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der VTB-Bank, einer staatseigenen Bank, und steht mit Maksim Reshetnikov, Mitglied des Aufsichtsrats der VTB- Bank, in Verbindung.
In seiner früheren Eigenschaft als stellvertretender Direktor der Föderalen Steuerverwaltung der Russischen Föderation war Grigorenko für die Ausarbeitung neuer lokaler Steuervorschriften für das Gebiet der Krim nach dessen Annexion im Jahr 2014 zuständig.
Er ist daher verantwortlich für Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
Ausserdem ist er verantwortlich dafür, russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ost-Ukraine verantwortlich sind, finanziell und materiell zu unterstützen und profitiert von diesen .
198.
Maxim
Gennadyevich RESHETNIKOV
 
Geburtsdatum: 11. Juli 1979 Geburtsort: Perm, Russische Föderation
Funktion: Minister für Wirtschaftsentwicklung der Russischen Föderation; Mitglied des Aufsichtsrates der VTB-Bank
Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich
Maxim Reshetnikov ist der Minister für Wirtschaftsentwicklung der Russischen Föderation. Er ist auch Mitglied des Aufsichtsrats der VTB-Bank, einer staatseigenen Bank, und steht mit Dmitriy Grigorenko, Mitglied des Aufsichtsrats der VTB-Bank, in Verbindung.
In seiner Eigenschaft als Minister für Wirtschaftsentwicklung ist Maxim Reshetnikov für Infrastrukturentwicklungsprogramme auf der Krim und in Sewastopol zuständig, insbesondere im Rahmen des föderalen Zielprogramms "Soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Republik Krim und Sewastopol bis 2022", das bis 2025 verlängert wurde. Er hat öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die Pläne und Prioritäten der Regierung der Russischen Föderation in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung der Krim und Sewastopols dargelegt hat.
Er ist daher verantwortlich für Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
Ausserdem ist er verantwortlich dafür, russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ost-Ukraine verantwortlich sind, finanziell und materiell zu unterstützen und profitiert von diesen.
199.
Nikolay Anatolyevich YEVMENOV
(alias Nikolai YEVMENOV)
 
Geburtsdatum: 2. April 1962 Geburtsort: Moskau, Russland
Funktion: Oberbefehlshaber der russischen Marine
Dienstgrad: Admiral Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich
Nikolay Yevmenov ist Oberbefehlshaber der russischen Marine. Als solcher ist er für sämtliche Marineeinsätze der russischen Marine, einschliesslich in der Ukraine oder in die Ukraine, verantwortlich.
Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.
200.
Vladimir Lvovich KASATONOV
Geburtsdatum: 17.6.1952
Geburtsort:
Moskau,

Russische

Föderation
Verbundene
Organisationen: Verteidigungsministerium Russlands; russische Marine
Geschlecht: männlich
Vladimir Kasatonov ist stellvertretender Oberbefehlshaber der russischen Marine. Als solcher ist er für Marineeinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine verantwortlich.
Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.
201.
Igor Vladimirovich OSIPOV
 
Geburtsdatum: 6. März 1973
Geburtsort: Novo-Shunoe-Siedlung, Distrikt Fedorovsky, Region Kostanay, Kasachische Sozialistische Sowjetrepublik (jetzt Kasachstan)
Funktion: Oberbefehlshaber der Schwarzmeerflotte
Dienstgrad: Admiral Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich
Igor Osipov ist der Oberbefehlshaber der Schwarzmeerflotte. Als solcher ist er für sämtliche Marineeinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine durch das Schwarze Meer und für die Einschränkung der Freiheit der Schifffahrt im Schwarzen Meer verantwortlich.
Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.
202.
Oleg Leonydovych SALYUKOV
 
Geburtsdatum: 21. Mai 1955
Geburtsort: Saratov, Russische Föderation
Funktion: Oberbefehlshaber der russischen Bodentruppen
Dienstgrad: General des Heeres Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich
Der General des Heeres Oleg Salyukov ist Oberbefehlshaber der russischen Bodentruppen. Als solcher ist er für russische Bodeneinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine verantwortlich.
Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.
203.
Sergei SUROVIKIN
Geburtsdatum: 11.10.1966
Geburtsort:
Novosibirsk, Russische

Föderation
Funktion:
General des

Heeres und

Befehlshaber der Luft- und Weltraumstreitkräfte
Dienstgrad:
General des

Heeres
Verbundene
Organisationen: Russische Luft- und Weltraumstreitkräfte -

Verteidigungsministerium
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Der General des Heeres Sergei Surovikin ist seit dem 31. Oktober 2017 Oberbefehlshaber der russischen Luft- und Weltraumstreitkräfte. Als solcher ist er für Lufteinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine verantwortlich.
Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.
204.
Sergey Vladimirovich DRONOV
(alias Sergei
Vladimirovich DRONOV)
 
Geburtsdatum: 11. August 1962
Geburtsort: Almazovka, Region Voroshilovograd, Ukraine
Funktion: Befehlshaber der Luftwaffe und stellvertretender Oberbefehlshaber der Luft- und Weltraumstreitkräfte
Militärischer Dienstgrad: Generalleutnant Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Generalleutnant Sergey Vladimirovich DRONOV ist Befehlshaber der Luftwaffe und stellvertretender Oberbefehlshaber der Luft- und Weltraumstreitkräfte. Als solcher ist er für Lufteinsätze in der Ukraine oder in die Ukraine verantwortlich.
Er ist daher verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.
205.
Violetta PRIGOZHINA
Verbundene Personen: Yevgeniy Viktorovich Prigozhin (Sohn), Lyubov Valentinovna Prigozhina (Schwiegertochter)
Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: weiblich
Violetta Prigozhina ist die Mutter von Yevgeny Prigozhin und Eigentümerin von Concord Management and Consulting LLC, das zur Concord Group gehört, die von ihrem Sohn gegründet wurde und sich bis 2019 in dessen Besitz befand. Sie ist Eigentümerin weiterer Unternehmen mit Verbindungen zu ihrem Sohn. Sie steht in Verbindung mit Yevgeny Prigozhin, der für die Entsendung von Söldnern der Wagner Group in die Ukraine verantwortlich ist und seit der rechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland und der Besetzung der Ostukraine durch von Russland unterstützte Separatisten von umfangreichen öffentlichen Aufträgen des russischen Verteidigungsministeriums profitiert.
Sie hat daher Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
206.
Lyubov Valentinovna PRIGOZHINA
Verbundene Personen: Yevgeniy Viktorovich Prigozhin (Ehemann), Violetta Prigozhina (Schwiegermutter)
Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: weiblich
Lyubov Valentinovna Prigozhina ist die Ehefrau von Yevgeny Prigozhin und Eigentümerin von Agat LLC, einer Tochtergesellschaft von Concord Management and Consulting LLC, das zur Concord Group gehört, die von ihrem Ehemann gegründet wurde und sich bis 2019 in dessen Besitz befand. Sie steht in Verbindung mit Yevgeny Prigozhin, der für die Entsendung von Söldnern der Wagner Group in die Ukraine verantwortlich ist und seit der rechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland und der Besetzung der Ostukraine durch von Russland unterstützte Separatisten von umfangreichen
öffentlichen Aufträgen des russischen Verteidigungsministeriums profitiert.
Sie hat daher Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
207.
Denis
Aleksandrovich BORTNIKOV
Geburtsdatum: 19.11.1974
Funktion: Stellvertretender
Präsident und Vorsitzender des Verwaltungsrats der VTB-Bank
Staatsangehörigkeit: russisch
Verbundene Personen: Alexander Vasilyevich
Bortnikov

(Vater), Tatiana Borisovna

Bortnikova (Mutter)
Verbundene
Organisationen: VTB-Bank
Geschlecht: männlich
Denis Bortnikov ist der Sohn von und steht somit in Verbindung mit Alexander Bortnikov, der als Direktor des Auslandsgeheimdienstes der Russischen Föderation und ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Russischen Föderation an der Gestaltung der Politik der russischen Regierung, durch die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht wird, beteiligt ist.
Er ist der stellvertretende Präsident und Vorsitzende des Verwaltungsrats der VTB Bank und ist in dieser Position mit der Legitimierung der Schatteneinnahmen bzw. rechtswidrigen Einnahmen seines Vaters befasst. Daher unterstützt er die russischen Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der östlichen Ukraine verantwortlich sind, auch finanziell.
208.
Andrei Leonidovich KOSTIN
 
Geburtsdatum: 21. September 1956
Geburtsort: Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Funktion: Präsident des Verwaltungsrats der VTB Bank
Verbundene Personen: Tamara Mikhailovna Kostina (Mutter), Leonid Alekseevich Kostin (Vater)
Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich
Andrei Leonidovich Kostin ist der Präsident/Vorsitzende der Vneshtorbank (VTB), einer der führenden staatseigenen Banken Russlands, und Mitglied des Obersten Rates der Partei "Vereintes Russland".
Er hat öffentliche Erklärungen zur Unterstützung der Annexion der Krim abgegeben und die russische Bevölkerung dazu ermutigt, ihren Urlaub auf der Krim zu verbringen. Er steht auch in Verbindung mit einem Weingut und einem Luxushotel auf der Krim und ist Medienberichten zufolge deren Eigentümer.
Er unterstützt daher Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben, und profitiert von der Annexion der Krim.
209.
Igor Ivanovich SHUVALOV
Geburtsdatum: 4.1.1967
Geburtsort:
Bilibino,

Russische

Föderation
Geschlecht: männlich
Igor Ivanovich Shuvalov ist Vorsitzender des State Development Corporation VEB.RF und Mitglied des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission. Er war zuvor Erster stellvertretender Ministerpräsident Russlands. In dieser Eigenschaft erklärte er, dass Russland die Haushaltsvorschriften ändern würde, um dem Bevölkerungszuwachs in Höhe von zwei Millionen Einwohnern nach der rechtswidrigen Annexion der Krim durch die Russische Föderation Rechnung zu tragen.
Er unterstützt daher Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
210.
Margarita Simonovna SIMONYAN
Geburtsdatum: 6.4.1980
Geburtsort: Krasnodar, UdSSR (jetzt Russische
Föderation)
Funktion: Chefredakteurin des englischsprachigen Fernsehnachrichtennetzes RT (Russia Today)
Verbundene
Personen: Dmitry

Konstantinovich Kiselyov,
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Margarita Simonyan ist eine zentrale Figur der Regierungspropaganda. Sie ist auch Chefredakteurin des englischsprachigen Fernsehnachrichtennetzes RT (Russia Today). In ihrer Funktion hat sie eine positive Haltung gegenüber der Annexion der Krim und den Handlungen der Separatisten im Donezbecken gefördert.
Sie hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
211.
Maria Vladimirovna ZAKHAROVA
Geburtsdatum: 24.12.1975
Geburtsort:
Moskau, UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Funktion: Direktorin der Informations- und Presseabteilung des Aussenministeriums der Russischen Föderation.
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Maria Zakharova ist die Direktorin der Informations- und Presseabteilung des Aussenministeriums der Russischen Föderation. Als zentrale Figur der Regierungspropaganda hat sie die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine gefördert.
Sie hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
212.
Vladimir Roudolfovitch SOLOVIEV
 
Geburtsdatum: 20. Oktober 1963
Geburtsort: Moskau, ehem. UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Funktion: Propagandist und Fernseh-/ Radiojournalist
Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich
Vladimir Solovyev ist ein Propagandist und Moderator der Fernsehsender Russia-1 und Rossia 24. Er erhielt einen Orden (Alexander-Newski-Orden) wegen "hoher Professionalität und Objektivität bei der Berichterstattung über Ereignisse in der Republik Krim".
Solovyov ist für seine äusserst feindselige Haltung gegenüber der Ukraine und seine Lobpreisung der russischen Regierung bekannt.
Er hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
213.
Konstantin KNYRIK
Geburtsdatum: 1989 (möglicherweise)
Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich
Konstantin Knyrik ist ein prorussischer Aktivist, der die MediaGroup News Front Ltd, eine Nachrichtenwebsite, die auf der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim registriert ist, führt. Er ist Vorsitzender der Krim-Abteilung der Partei Rodina, einer kremlfreundlichen Partei in Russland.
Konstantin Knyrik hat einen Orden "für die Rückführung der Krim" erhalten.
Er hat daher aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
214.
Aleksey
Konstantinovich PUSHKOV
Geburtsdatum: 10.8.1954
Geburtsort:
Peking, China
Staatsangehörigkeit: russisch
Telefon- und Faxnummer:
8 (495) 697-58-69
Anschrift des Empfangsbüros in der Russischen Föderation: 51 Lenina St., Perm, 614000, room 219
Telefon- und Faxnummer des Empfangsbüros in der Russischen Föderation:
(342) 253-66-01
Geschlecht: männlich
Aleksey Konstantinovich Pushkov ist Senator von Perm Krai, Mitglied der regierenden Partei "Vereintes Russland" und Vorsitzender der Kommission für Informationspolitik. Er hat mehrere Erklärungen zur Unterstützung der Annexion der Halbinsel Krim abgegeben und diese als vollendete Tatsache vorgestellt. Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
Daher ist er für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
215.
Pyotr Olegovych TOLSTOY
(alias Petr Olegovich TOLSTOY; Pyotr Olegovich TOLSTOY)
Geburtsdatum: 20.6.1969
Geburtsort:
Moskau, UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Funktion:
Russischer

Journalist,

Produzent,

Moderator und Politiker Seit 2016 stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma und seit 28. Januar 2020 stellvertretender Vorsitzender der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Pyotr Tolstoy ist Mitglied der Staatsduma und Leiter der russischen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Parliamentary Assembly of the Council of Europe, PACE). Er ist auch Fernsehmoderator von "Vremya Pokazhet". Als zentrale Figur der Regierungspropaganda bezieht er häufig befürwortend Stellung für die Annexion der Krim.
Er hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
216.
Gennady Andreevich ZYUGANOV
Geburtsdatum: 26.6.1944
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
217.
Yury
Vyacheslavovich AFONIN
Geburtsdatum: 22.3.1977
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
218.
Vladimir Ivanovich KASHIN
Geburtsdatum: 10.8.1948
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
219.
Dmitry Georgyevich NOVIKOV
Geburtsdatum: 12.9.1969
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
220.
Nikolai Mikhailovich KHARITONOV
Geburtsdatum: 30.10.1948
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
221.
Nikolai Vasilevich KOLOMEYTSEV
Geburtsdatum: 1.9.1956
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
222.
Sergey
Aleksandrovich SHARGUNOV
Geburtsdatum: 12.5.1980
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
223.
Vadim Valentinovich KUMIN
Geburtsdatum: 1.1.1973
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
224.
Yury Petrovich SINELSHCHIKOV
Geburtsdatum: 26.9.1947
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
225.
Kazbek Kutsukovich TAYSAYEV
Geburtsdatum: 12.2.1967
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
226.
Alexey
Vladimirovich KURINNY
Geburtsdatum: 18.1.1974
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
227.
Anzhelika Egorovna GLAZKOVA
Geburtsdatum: 28.12.1968
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
228.
Alexander
Andreevich YUSHCHENKO
Geburtsdatum: 19.11.1969
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
229.
Vyacheslav
Mikhailovich MARKHAYEV
Geburtsdatum: 1.6.1955
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
230.
Anatoly Zhamalovich BIFOV
Geburtsdatum: 7.1.1963
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
231.
Nikolay Vasilevich AREFYEV
Geburtsdatum: 11.3.1949
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
232.
Boris Olegovych KOMOTSKY
Geburtsdatum: 31.1.1956
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
233.
Irina Anatolievna FILATOVA
Geburtsdatum: 8.8.1978
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
234.
Sergey Georgiyevich LEVCHENKO
Geburtsdatum: 2.11.1953
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
235.
Artyom Vyacheslavovich PROKOFYEV
Geburtsdatum: 31.12.1983
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
236.
Maria Vladimirovna DROBOT
Geburtsdatum: 21.3.1982
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
237.
Ivan Nikolaevich BABICH
Geburtsdatum: 2.9.1982
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
238.
Nikolay Ivanovich OSADCHY
Geburtsdatum: 8.12.1957
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
239.
Alexey Viktorovich KORNIYENKO
Geburtsdatum: 22.7.1976
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
240.
Sergey Anatolevich GAVRILOV
Geburtsdatum: 27.1.1966
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
241.
Nikolay Nikolaevich IVANOV
Geburtsdatum: 17.1.1957
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
242.
Roman Mikhailovich LYABIKHOV
Geburtsdatum: 7.5.1973
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
243.
Vladimir Pavlovich ISAKOV
Geburtsdatum: 25.2.1987
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
244.
Renat Ismailovich SULEYMANOV
Geburtsdatum: 24.12.1965
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
245.
Vladimir Nikolaevich BLOTSKY
Geburtsdatum: 10.11.1977
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
246.
Sergey Mikhailovich PANTELEYEV
Geburtsdatum: 4.7.1951
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
247.
Georgy Petrovich KAMNEV
Geburtsdatum: 5.1.1983
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
248.
Nikolay Ivanovich VASILYEV
Geburtsdatum: 28.3.1958
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
249.
Boris Viktorovich IVANYUZHENKOV
Geburtsdatum: 28.2.1966
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
250.
Viktor Ivanovich SOBOLEV
Geburtsdatum: 23.2.1950
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
251.
Mikhail Yurevich AVDEYEV
Geburtsdatum: 6.3.1977
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
252.
Nina Alexandrovna OSTANINA
Geburtsdatum: 26.12.1955
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
253.
Yevgeny Ivanovich BESSONOV
Geburtsdatum: 26.11.1968
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
254.
Nikolay Nikolaevich YEZERSKY
Geburtsdatum: 8.5.1956
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
255.
Sergei Pavlovich OBUKHOV
Geburtsdatum: 5.10.1958
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
256.
Denis Andreevich PARFYONOV
Geburtsdatum: 22.9.1987
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
257.
Andrei Anatolyevich ALEKHIN
Geburtsdatum: 9.2.1959
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
258.
Petr Revoldovich AMMOSOV
Geburtsdatum: 22.9.1966
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
259.
Sergei Ivanovich KAZANKOV
Geburtsdatum: 9.10.1972
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
260.
Oleg Aleksandrovich LEBEDEV
Geburtsdatum: 12.10.1976
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
261.
Mikhail Nikolaevich MATVEYEV
Geburtsdatum: 13.5.1968
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
262.
Maria Nikolaevna PRUSAKOVA
Geburtsdatum: 4.9.1983
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
263.
Oleg Nikolaevich SMOLIN
Geburtsdatum: 10.2.1952
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
264.
Mikhail Viktorovich SHCHAPOV
Geburtsdatum: 20.9.1975
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
265.
Sergei Genrikhovich KARGINOV
Geburtsdatum: 5.9.1969
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
266.
Yaroslav Evgenyevich NILOV
Geburtsdatum: 20.3.1982
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
267.
Vladimir
Vladimirovich SIPYAGIN
Geburtsdatum: 19.2.1970
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
268.
Vasily Maksimovich VLASOV
Geburtsdatum: 27.6.1995
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
269.
Boris Aleksandrovich CHERNYSHOV
Geburtsdatum: 25.6.1991
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
270.
Andrey
Konstantinovich LUGOVOY
Geburtsdatum: 19.9.1966
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
271.
Dmitry
Aleksandrovich SVISHCHEV
Geburtsdatum: 22.5.1969
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
272.
Valery Sergeevich SELEZNYOV
Geburtsdatum: 5.9.1964
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
273.
Kaplan Mugdinovich PANESH
Geburtsdatum: 4.9.1974
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
274.
Arkady Nikolaevich SVISTUNOV
Geburtsdatum: 28.4.1965
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
275.
Stanislav
Aleksandrovich NAUMOV
Geburtsdatum: 4.10.1972
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
276.
Vladimir Alexeyevich KOSHELEV
Geburtsdatum: 1.10.1974
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
277.
Ivan Mikhailovich MUSATOV
Geburtsdatum: 14.2.1976
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
278.
Yevgeny
Vladimirovich MARKOV
Geburtsdatum: 8.11.1973
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
279.
Ivan Konstantinovich SUKHAREV
Geburtsdatum: 10.6.1978
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
280.
Boris Romanovich PAYKIN
Geburtsdatum: 26.3.1965
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
281.
Yuri Aisovich NAPSO
Geburtsdatum: 17.4.1973
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
282.
Aleksei Nikolaevich DIDENKO
Geburtsdatum: 30.3.1983
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
283.
Aleksei
Aleksandrovich ZHURAVLYEV
Geburtsdatum: 30.6.1962
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
284.
Sergei Dmitrievich LEONOV
Geburtsdatum: 9.5.1983
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
285.
Gennady Yurevich SEMIGIN
Geburtsdatum: 23.3.1964
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
286.
Aleksandr Vasilevich TERENTYEV
Geburtsdatum: 1.1.1961
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
287.
Fedot Semyonovich TUMUSOV
Geburtsdatum: 30.6.1955
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
288.
Timur Borisovich KANOKOV
Geburtsdatum: 24.9.1972
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
289.
Igor Aleksandrovich ANANSKIKH
Geburtsdatum: 6.9.1966
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
290.
Vadim Vladimirovich BELOUSOV
Geburtsdatum: 2.10.1960
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
291.
Dmitry
Gennadievich GUSEV
Geburtsdatum: 23.7.1972
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
292.
Aleksandr
Aleksandrovich REMEZKOV
Geburtsdatum: 7.4.1962
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
293.
Andrei Anatolevich KUZNETSOV
Geburtsdatum: 29.5.1972
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
294.
Sergei Vladimirovich KABYSHEV
Geburtsdatum: 4.9.1963
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
295.
Mikhail
Gennadievich DELYAGIN
Geburtsdatum: 18.3.1968
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
296.
Oleg Anatolevich NILOV
Geburtsdatum: 8.5.1962
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
297.
Nikolai Petrovich BURLYAYEV
Geburtsdatum: 3.8.1946
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
298.
Anatoli
Gennadievich AKSAKOV
Geburtsdatum: 28.11.1957
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
299.
Aleksandr Sergeevich AKSYONENKO
Geburtsdatum: 8.3.1986
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
300.
Anatoly
Aleksandrovich WASSERMAN
Geburtsdatum: 9.12.1952
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
301.
Valery Karlovich GARTUNG
Geburtsdatum: 12.11.1960
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
302.
Yuri Innokentevich GRIGORYEV
Geburtsdatum: 20.9.1969
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
303.
Dmitri Vadimovich KUZNETSOV
Geburtsdatum: 5.3.1975
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
304.
Yana Valerievna LANTRATOVA
Geburtsdatum: 14.12.1988
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
305.
Anatoli Ivanovich LISITSYN
Geburtsdatum: 26.6.1947
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
306.
Galina Petrovna KHOVANSKAYA
Geburtsdatum: 23.8.1943
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
307.
Sergey Vasilevich YAKHNYUK
Geburtsdatum: 3.7.1962
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
308.
Alexander
Vladimirovich YAKUBOVSKY
Geburtsdatum: 7.5.1985
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
309.
Azat Ferdinandovich YAGAFAROV
Geburtsdatum: 4.4.1961
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
310.
Aleksandr
Vladimirovich SHCHERBAKOV
Geburtsdatum: 12.5.1965
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
311.
Nikolai Mikhailovich SHCHEGLOV
Geburtsdatum: 16.3.1960
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
312.
Adalbi Lyulevich SHKHAGOSHEV
Geburtsdatum: 6.6.1967
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
313.
Vadim Nikolaevich SHUVALOV
Geburtsdatum: 17.2.1958
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
314.
Igor Nikolaevich SHUBIN
Geburtsdatum: 20.12.1955
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
315.
Nadezhda Vasilevna SHKOLKINA
Geburtsdatum: 12.5.1970
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
316.
Anton Vladimirovich SHIPULIN
Geburtsdatum: 21.8.1987
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
317.
Yuri Nikolaevich SHVYTKIN
Geburtsdatum: 24.5.1965
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
318.
Sergey Viktorovich CHIZHOV
Geburtsdatum: 16.3.1964
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
319.
Aufgehoben
 
 
320.
Sergei Vladimirovich TCHEPIKOV
Geburtsdatum: 30.1.1967
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
321.
Nikita Yurevich CHAPLIN
Geburtsdatum: 28.7.1982
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
322.
Elena Moiseevna TSUNAEVA
Geburtsdatum: 13.1.1969
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
323.
Nikolay Grigorevich TSED
Geburtsdatum: 6.1.1959
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
324.
Murat Ruslanovich KHASANOV
Geburtsdatum: 10.12.1970
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
325.
Ekaterina
Vladimirovna KHARCHENKO
Geburtsdatum: 11.8.1977
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
326.
Biysultan
Sultanbievich KHAMZAEV
Geburtsdatum: 24.5.1982
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
327.
Tamara Ivanovna FROLOVA
Geburtsdatum: 2.11.1959
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
328.
Vyacheslav
Vasilevich FOMICHEV
Geburtsdatum: 26.4.1965
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
329.
Vyacheslav FETISOV
Geburtsdatum: 20.4.1958
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
330.
Pavel Mikhailovich FEDYAEV
Geburtsdatum: 31.7.1982
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
331.
Yevgeny Alexeyevich FYODOROV
Geburtsdatum: 11.5.1963
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
332.
Airat Zakievich FARRAKHOV
Geburtsdatum: 17.2.1968
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
333.
Oksana Nikolaevna FADINA
Geburtsdatum: 3.7.1976
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
334.
Rimma Amirovna UTYASHEVA
Geburtsdatum: 3.1.1952
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
335.
Larisa Nikolaevna TUTOVA
Geburtsdatum: 18.10.1969
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
336.
Artyom Viktorovich TUROV
Geburtsdatum: 1.3.1984
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
337.
Andrey Fedorovich TRIFONOV
Geburtsdatum: 1.5.1965
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
338.
Aleksandr Pavlovich TETERDINKO
Geburtsdatum: 20.11.1983
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
339.
Roman Igorevich TERYUSHKOV
Geburtsdatum: 20.12.1979
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
340.
Mikhail Borisovich TERENTYEV
Geburtsdatum: 14.5.1970
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
341.
Sergey Yurevich TEN
Geburtsdatum: 25.8.1976
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
342.
Muslim Barisovich TATRIEV
Geburtsdatum: 11.1.1980
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
343.
Michail Vasilevich TARASENKO
Geburtsdatum: 21.11.1947
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
344.
Artur Borisovich TAYMAZOV
Geburtsdatum: 20.7.1979
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
345.
Ekaterina Petrovna STENYAKINA
Geburtsdatum: 4.5.1985
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
346.
Mikhail Evgenyevich STARSHINOV
Geburtsdatum: 12.12.1971
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
347.
Aleksandr Yurevich SPIRIDONOV
Geburtsdatum: 3.1.1989
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
348.
Sergey Anatolevich SOLOVEV
Geburtsdatum: 1.5.1961
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
349.
Sergey Mikhailovich SOKOL
Geburtsdatum: 17.12.1970
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
350.
Viktor Vladimirovich SMIRNOV
Geburtsdatum: 9.9.1968
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
351.
Valeriy Stepanovich SKRUG
Geburtsdatum: 20.6.1963
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
352.
Andrei
Vladimirovich SKOCH
Geburtsdatum: 30.1.1966
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
353.
Gennadiy Ivanovich SKLYAR
Geburtsdatum: 17.5.1952
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
354.
Aleksandr
Anatolevich SKACHKOV
Geburtsdatum: 21.11.1960
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
355.
Aleksey
Vladimirovich SITNIKOV
Geburtsdatum: 19.6.1971
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
356.
Pavel Vladimirovich SIMIGIN
Geburtsdatum: 26.7.1968
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
357.
Leonid Jakovlevitch SIMANOVSKIY
Geburtsdatum: 19.7.1949
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
358.
Vladimir Borisovich SENIN
Geburtsdatum: 17.9.1960
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
359.
Viktor Valentinovich SELIVERSTOV
Geburtsdatum: 2.8.1954
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
360.
Aydyn Nikolaevich SARYGLAR
Geburtsdatum: 22.2.1988
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
361.
Yuliya Vladimirovna SARANOVA
Geburtsdatum: 21.10.1988
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
362.
Shamsail Yunusovich SARALIYEV
Geburtsdatum: 5.11.1973
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
363.
Aleksandr
Mikhailovich SAMOKUTYAEV
Geburtsdatum: 13.3.1970
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
364.
Vladimir Igorevich SAMOKISH
Geburtsdatum: 20.9.1975
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
365.
Alla Leonidovna SALAEVA
Geburtsdatum: 14.9.1979
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
366.
Oleg Vladimirovich SAVCHENKO
Geburtsdatum: 25.10.1966
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
367.
Dmitry Ivanovich SAVELYEV
Geburtsdatum: 25.5.1971
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
368.
Khizri
Magomedovich ABAKAROV
Geburtsdatum: 28.6.1960
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
369.
Bekkhan Vakhaevich AGAYEV
Geburtsdatum: 29.3.1975
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
370.
Rahim Azizboevich ASIMOV
Geburtsdatum: 16.8.1964
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
371.
Elvira Rinatovna AITKULOVA
Geburtsdatum: 19.8.1973
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
372.
Nikolay Nikolaevich ALEXEYENKO
Geburtsdatum: 29.11.1971
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
373.
Sergey Viktorovich ALTUKHOV
Geburtsdatum: 23.2.1982
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
374.
Andrey
Gennadievich ALSHEVSKIH
Geburtsdatum: 14.5.1972
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
375.
Olga Nikolaevna AMELCHENKOVA
Geburtsdatum: 5.9.1990
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
376.
Andrey Anatolevich ANIKEYEV
Geburtsdatum: 16.12.1961
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
377.
Grigori Viktorovich ANIKEYEV
Geburtsdatum: 28.2.1972
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
378.
Igor Aleksandrovich ANTROPENKO
Geburtsdatum: 10.12.1969
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
379.
Olga Nikolaevna ANUFRIYEVA
Geburtsdatum: 18.8.1974
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
380.
Valentina Nikolaevna ARTAMONOVA
Geburtsdatum: 13.12.1960
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
381.
Aljona Igorevna ARSCHINOVA
Geburtsdatum: 3.3.1985
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
382.
Rinat Zaydulaevich AYUPOV
Geburtsdatum: 13.8.1974
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
383.
Aufgehoben
 
 
384.
Timofey BAZHENOV
Geburtsdatum: 25.1.1976
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
385.
Zarif Zakirovich BAIGUSKAROV
Geburtsdatum: 30.6.1967
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
386.
Bekkhan
Abdulkhamidovich BARAKHOYEV
Geburtsdatum: 1.8.1973
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
387.
Anton
Aleksandrovich BASANSKY
Geburtsdatum: 9.7.1987
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
388.
Rima Akberdinowna BATALOVA
Geburtsdatum: 1.1.1964
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
389.
Vitaly Viktorovich BAKHMETYEV
Geburtsdatum: 12.8.1961
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
390.
Badma Nikolaevich BASHANKAYEV
Geburtsdatum: 16.6.1978
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
391.
Irina Victorovna BELYCH
Geburtsdatum: 16.8.1964
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
392.
Svetlana Victorovna BESSARAB
Geburtsdatum: 7.12.1970
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
393.
Daniil Vladimirovich BESSARABOV
Geburtsdatum: 9.7.1976
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
394.
Sergey Yurevich BIDONKO
Geburtsdatum: 18.8.1975
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
395.
Artyom
Aleksandrovich BICHAYEV
Geburtsdatum: 4.4.1990
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
396.
Irek Borissowitsch BOGUSLAWSKI
Geburtsdatum: 9.9.1967
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
397.
Jelena Veniaminovna BONDARENKO
Geburtsdatum: 10.6.1968
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
398.
Alexander
Aleksandrovich BORISSOV
Geburtsdatum: 17.8.1974
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
399.
Aufgehoben
 
 
400.
Nikolay Ivanovich BORTSOV
Geburtsdatum: 8.5.1945
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
401.
Sergey Mikhailovich BOYARSKIY
Geburtsdatum: 24.1.1980
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
402.
Nikolai Gavrilovich BRYKIN
Geburtsdatum: 25.11.1959
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
403.
Nikolai Robertovich BUDUYEV
Geburtsdatum: 24.3.1974
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
404.
Vadim Evgenyevich BULAVINOV
Geburtsdatum: 20.3.1963
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
405.
Sergey Vladimirovich BURLAKOV
Geburtsdatum: 26.5.1971
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
406.
Vladimir
Vladimirovich BURMATOV
Geburtsdatum: 18.8.1981
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
407.
Maria Valerjevna BUTINA
Geburtsdatum: 10.11.1988
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
408.
Tatiana Victorovna BUTSKAYA
Geburtsdatum: 8.5.1975
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
409.
Ernest Abdulovich VALEEV
Geburtsdatum: 7.4.1950
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
410.
Oleg Dorianovich VALENCHUK
Geburtsdatum: 14.9.1960
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
411.
Nikolai Sergeevich VALUEEV
Geburtsdatum: 21.8.1973
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
412.
Maria Victorovna VASILKOVA
Geburtsdatum: 13.2.1978
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
413.
Alexey Borisovich VELLER
Geburtsdatum: 9.1.1966
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
414.
Sergey Alexeyevich VEREMEENKO
Geburtsdatum: 26.9.1955
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
415.
Roman Mikhailovich VODYANOV
Geburtsdatum: 25.11.1982
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
416.
Ilya Svetoslavovich VOLFSON
Geburtsdatum: 8.6.1981
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
417.
Andrey Viktorovich VOROBEV
Geburtsdatum: 24.7.1985
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
418.
Anatoliy VORONOVSKIY
Geburtsdatum: 28.12.1966
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
419.
Anatoli Borisovich VYBORNY
Geburtsdatum: 8.6.1965
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
420.
Abdulkhakim Kutbudinovich GADZHIYEV
Geburtsdatum: 13.2.1966
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
421.
Murad Stanislavovich GADZHIYEV
Geburtsdatum: 31.7.1961
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
422.
Ruslan Gadzhievich GADZHIYEV
Geburtsdatum: 29.8.1978
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
423.
Oleg Vladimirovich GARIN
Geburtsdatum: 26.12.1973
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
424.
Dzhamaladin Nabievich GASANOV
Geburtsdatum: 5.8.1964
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
425.
Zaur Dalkhatovich GEKKIEV
Geburtsdatum: 12.2.1961
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
426.
Olga Mikhailovna GERMANOVA
Geburtsdatum: 26.9.1961
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
427.
Anton
Aleksandrovich GETTA
Geburtsdatum: 29.4.1980
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
428.
Dinar Zagitovich GILMUTDINOV
Geburtsdatum: 10.8.1969
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
429.
Ildar Irekovich GILMUTDINOV
Geburtsdatum: 3.9.1962
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
430.
Andrei Petrovich GIMBATOV
Geburtsdatum: 19.7.1979
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
431.
Boris Mikhailovich GLADKIKH
Geburtsdatum: 16.2.1983
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
432.
Aleksey GOVYRIN
Geburtsdatum: 26.5.1983
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
433.
Oleg Aleksandrovich GOLIKOV
Geburtsdatum: 21.10.1968
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
434.
Nikolay
Aleksandrovich GONCHAROV
Geburtsdatum: 13.1.1984
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
435.
Anton Vadimovich GORELKIN
Geburtsdatum: 22.12.1982
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
436.
Andrey Yurevich GOROKHOV
Geburtsdatum: 13.1.1960
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
437.
Andrey Viktorovich GURULEV
Geburtsdatum: 16.10.1967
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
438.
Galina Innokentievna DANCHIKOVA
Geburtsdatum: 13.8.1954
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
439.
Ivan Ivanovich DEMTSCHENKO
Geburtsdatum: 27.9.1960
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
440.
Viktor Efimovich DERYABKIN
Geburtsdatum: 11.5.1954
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
441.
Viktor Viktorovich DSJUBA
Geburtsdatum: 10.8.1977
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
442.
Oleg Dmitrievich DIMOV
Geburtsdatum: 8.3.1968
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
443.
Akhmed
Shamkhanovich DOGAYEV
Geburtsdatum: 18.8.1965
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
444.
Nikolay
Aleksandrovich DOLUDA
Geburtsdatum: 10.6.1952
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
445.
Andrey Nikolaevich DOROSHENKO
Geburtsdatum: 10.3.1977
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
446.
Yuliya Nikolaevna DROZHZHINA
Geburtsdatum: 1.3.1990
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
447.
Alexander Sergeevich DROZDOV
Geburtsdatum: 1.11.1970
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
448.
Tatyana Ivanovna DYAKONOVA
Geburtsdatum: 22.4.1970
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
449.
Yelena Alexandrovna YEVTYUKHOVA
Geburtsdatum: 7.8.1970
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
450.
Aleksey Petrovich YEZUBOV
Geburtsdatum: 10.2.1948
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
451.
Vitali Borisovich JEFIMOW
Geburtsdatum: 4.4.1940
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
452.
Konstantin Yurevich ZAKHAROV
Geburtsdatum: 31.3.1973
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
453.
Viktor Vladislavovich SUBAREV
Geburtsdatum: 20.2.1961
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
454.
Oleg Ivanovich IVANINSKIY
Geburtsdatum: 5.6.1966
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
455.
Vladimir Valerievich IVANOV
Geburtsdatum: 10.2.1971
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
456.
Maxim Anatolevich IVANOV
Geburtsdatum: 24.11.1967
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
457.
Maksim Evgenyevich IVANOV
Geburtsdatum: 23.5.1987
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
458.
Irina Valentinovna IVENSKIKH
Geburtsdatum: 22.7.1972
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
459.
Leonid Grigorievich IVLEV
Geburtsdatum: 1.5.1953
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
460.
Viktor
Aleksandrovich IGNATOV
Geburtsdatum: 15.10.1968
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
461.
Igor Nikolaevich IGOSHIN
Geburtsdatum: 11.12.1970
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
462.
Vladimir Alexeyevich ILYNIKH
Geburtsdatum: 20.5.1975
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
463.
Alexander
Vladimirovich ILTYAKOV
Geburtsdatum: 9.10.1971
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
464.
Andrei
Konstantinovich ISSAJEV
Geburtsdatum: 1.10.1964
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
465.
Dmitry Viktorovich ISLAMOV
Geburtsdatum: 5.12.1977
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
466.
Dmitry Mikhailovich KADENKOV
Geburtsdatum: 3.5.1972
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
467.
Viktor Alexeyevich KAZAKOV
Geburtsdatum: 4.4.1949
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
468.
Rustam Galiullovich KALIMULLIN
Geburtsdatum: 2.1.1958
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
469.
Alexei Valerianovich KANAYEV
Geburtsdatum: 30.9.1971
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
470.
Georgy
Aleksandrovich KARLOV
Geburtsdatum: 4.1.1971
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
471.
Anatoly Evgenyevich KARPOV
Geburtsdatum: 23.5.1951
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
472.
Andrey Valerievich KARTAPOLOV
Geburtsdatum: 9.11.1963
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
473.
Igor Yurevich KASTYUKEVICH
Geburtsdatum: 6.12.1976
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
474.
Pavel Rurikovich KACHKAEV
Geburtsdatum: 4.10.1951
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
475.
Ivan Ivanovich KVITKA
Geburtsdatum: 4.5.1967
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
476.
Viktor Borisovich KIDYAEV
Geburtsdatum: 9.7.1956
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
477.
Mikhail
Vladimirovich KIZEEV
Geburtsdatum: 31.3.1978
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
478.
Mikhail Leonidovich KISLYAKOV
Geburtsdatum: 18.11.1975
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
479.
Alexander Borisovich KOGAN
Geburtsdatum: 26.2.1969
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
480.
Alfia Gumarovna KOGOGINA
Geburtsdatum: 22.2.1968
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
481.
Aleksandr
Nikolaevich KOZLOVSKIY
Geburtsdatum: 5.5.1973
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
482.
Andrey Ivanovich KOLESNIK
Geburtsdatum: 26.2.1960
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
483.
Oleg Alexeyevich KOLESNIKOV
Geburtsdatum: 11.9.1968
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
484.
Sergey Vladimirovich KOLUNOV
Geburtsdatum: 22.3.1973
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
485.
Vladimir
Mikhailovich KONONOV
Geburtsdatum: 13.3.1958
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
486.
Olga Vladimirovna KOROBOVA
Geburtsdatum: 15.9.1978
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
487.
Natalya Vasilevna KOSTENKO
Geburtsdatum: 9.8.1980
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
488.
Sergey Nikolaevich KOTKIN
Geburtsdatum: 11.3.1956
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
489.
Denis Borisovich KRAVCHENKO
Geburtsdatum: 17.4.1976
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
490.
Anton Alexeyevich KRASNOSHTANOV
Geburtsdatum: 10.6.1986
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
491.
Sergey Vladimirovich KRIVONOSOV
Geburtsdatum: 29.5.1971
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
492.
Mikhail
Vladimirovich KUZMIN
Geburtsdatum: 5.8.1955
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
493.
Tatyana Alekseevna KUSAYKO
Geburtsdatum: 15.1.1960
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
494.
Vitaliy Vasilevich KUSHNAREV
Geburtsdatum: 1.5.1975
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
495.
Alexei Fedorovich LAVRINENKO
Geburtsdatum: 20.8.1955
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
496.
Dmitriy Viktorovich LAMEYKIN
Geburtsdatum: 27.2.1977
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
497.
Yevgeniy Viktorovich LEBEDEV
Geburtsdatum: 12.12.1957
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
498.
Anatoliy Fedorovich LESUN
Geburtsdatum: 27.2.1959
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
499.
Ruslan
Abdulvakhievich LECHKHADZHIEV
Geburtsdatum: 2.7.1965
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
500.
Sergei Fedorovich LISSOVSKI
Geburtsdatum: 25.4.1960
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
501.
Vitali Viktorovich LIKHACHOV
Geburtsdatum: 22.2.1964
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
502.
Aufgehoben
 
 
503.
Vyacheslav Yurevich LOGINOV
Geburtsdatum: 9.1.1979
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
504.
Ivan Ivanovich LOOR
Geburtsdatum: 11.12.1955
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
505.
Dmitriy Nikolaevich LOTSMANOV
Geburtsdatum: 2.3.1975
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
506.
Roman Valerievich LYUBARSKIY
Geburtsdatum: 16.7.1980
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
507.
Alexander Georgievich MAZHUGA
Geburtsdatum: 6.8.1980
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
508.
Denis MAIDANOV
Geburtsdatum: 17.2.1976
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
509.
Vyatscheslav
Serafimovich MAKAROV
Geburtsdatum: 7.5.1955
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
510.
Zurab Gayozovic MAKIYEV
Geburtsdatum: 30.9.1976
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
511.
Alexander
Aleksandrovich MAXIMOV
Geburtsdatum: 15.11.1946
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
512.
Rafael
Mirkhatimovich MARDANSHIN
Geburtsdatum: 24.12.1961
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
513.
Andrey Pavlovich MARKOV
Geburtsdatum: 30.6.1972
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
514.
Aidar Raisovich METSHIN
Geburtsdatum: 27.8.1963
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
515.
Vitaly Valentinovich MILONOV
Geburtsdatum: 23.1.1974
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
516.
Sergey Ivanovich MOROZOV
Geburtsdatum: 10.12.1956
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
517.
Natalya Vasilevna NAZAROVA
Geburtsdatum: 22.12.1953
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
518.
Anton Igorevich NEMKIN
Geburtsdatum: 22.8.1983
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
519.
Nikolay Petrovich NIKOLAEV
Geburtsdatum: 2.4.1970
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
520.
Vyacheslav NIKONOV
Geburtsdatum: 5.6.1956
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
521.
Evgeniy Olegovych NIFANTIEV
Geburtsdatum: 14.9.1978
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
522.
Nurbagand NURBAGANDOV
Geburtsdatum: 19.3.1957
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
523.
Yuliya Vasilevna OGLOBLINA
Geburtsdatum: 1.11.1989
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
524.
Leonid Anatolevich OGUL
Geburtsdatum: 26.10.1963
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
525.
Natalya Alekseevna ORLOVA
Geburtsdatum: 29.8.1969
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
526.
Gennadiy Olegovych PANIN
Geburtsdatum: 13.6.1981
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
527.
Nikolay Vasilevich PANKOV
Geburtsdatum: 5.1.1965
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
528.
Irina Aleksandrovna PANKINA
Geburtsdatum: 8.3.1986
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
529.
Evgeny Alexeyevich PERVYSHOV
Geburtsdatum: 4.5.1976
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
530.
Vyacheslav
Anatolevich PETROV
Geburtsdatum: 17.8.1969
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
531.
Sergey Valerievich PETROV
Geburtsdatum: 19.4.1965
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
532.
Yury Aleksandrovich PETROV
Geburtsdatum: 10.4.1947
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
533.
Nikolay Yurevich PETRUNIN
Geburtsdatum: 27.2.1976
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
534.
Valentina Nikolaevna PIVNENKO
Geburtsdatum: 14.6.1947
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
535.
Olga Vasilevna PILIPENKO
Geburtsdatum: 4.1.1966
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
536.
Dmitri Yurevich PIROG
Geburtsdatum: 27.6.1980
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
537.
Vladimir Nikolaevich PLOTNIKOV
Geburtsdatum: 30.11.1961
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
538.
Dmitriy Viktorovich POGORELYY
Geburtsdatum: 4.10.1977
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
539.
Nataliya
Vladimirovna POLUYANOVA
Geburtsdatum: 11.3.1981
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
540.
Arkady Nikolaevich PONOMAREV
Geburtsdatum: 16.5.1956
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
541.
Yevgeny POPOV
Geburtsdatum: 11.9.1978
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
542.
Aleksandr Sergeevich PROKOPYEV
Geburtsdatum: 5.8.1986
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
543.
Roman Viktorovich PTITSYN
Geburtsdatum: 8.9.1975
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
544.
Vladislav Matusovich REZNIK
Geburtsdatum: 17.5.1954
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
545.
Vladimir Iosifovich RESIN
Geburtsdatum: 21.2.1936
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
546.
Victoria Sergeevna RODINA
Geburtsdatum: 29.10.1989
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
547.
Irina Konstantinovna RODNINA
Geburtsdatum: 12.9.1949
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
548.
Roman Yurevich ROMANENKO
Geburtsdatum: 9.8.1971
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
549.
Mikhail
Valentinovich ROMANOV
Geburtsdatum: 3.11.1984
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
550.
Igor Nikolaevich RUDENSKY
Geburtsdatum: 11.9.1962
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
551.
Alexander Grigorievich RUMYANTSEV
Geburtsdatum: 12.2.1947
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
552.
Zhanna Anatolievna RYABTSEVA
Geburtsdatum: 8.12.1977
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 "Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation "An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk"" gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
553.
Sardana
Vladimirovna AVKSENTYEVA, geb. GOGOLEVA
Geburtsdatum: 2.7.1970
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
554.
Olga Nikolayevna ALIMOVA
Geburtsdatum: 10.4.1953
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
555.
Georgy
Konstantinovich ARAPOV
Geburtsdatum: 11.9.1999
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
556.
Otari Yonovich ARSHBA
Geburtsdatum: 12.4.1955
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
557.
Aufgehoben
 
 
558.
Mikhail
Nikolayevich BERULAVA
Geburtsdatum: 3.8.1950
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
559.
Aufgehoben
 
 
560.
Veronika Valeriyevna VLASOVA
Geburtsdatum: 2.11.1966
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
561.
Yelena Andreyevna VTORYGINA
Geburtsdatum: 17.8.1957
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
562.
Dmitry Fyodorovich VYATKIN
Geburtsdatum: 21.5.1974
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
563.
Alexey Vasilyevich GORDEYEV
Geburtsdatum: 28.2.1955
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
564.
Kseniya
Alexandrovna GORJATCHEVA
Geburtsdatum: 16.5.1996
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
565.
Vladislav Andreevich DAVANKOV
Geburtsdatum: 25.2.1984
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
566.
Vyacheslav
Anatolyevich DAMDINTSURUNOV
Geburtsdatum: 21.9.1977
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
567.
Alexander Vyacheslavovich DYOMIN
Geburtsdatum: 23.9.1988
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
568.
Oksana Genrikhovna DMITRIEVA
Geburtsdatum: 3.4.1958
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
569.
Alexander
Dmitriyevich ZHUKOV
Geburtsdatum: 1.6.1956
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
570.
Konstantin
Fyodorovich ZATULIN
Geburtsdatum: 7.9.1958
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
571.
Artem Alexandrovich KAVINOV
Geburtsdatum: 3.9.1969
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
572.
Olga Mikhailovna KAZAKOVA
Geburtsdatum: 30.5.1968
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
573.
Sholban Valeryevich KARA-OOL
Geburtsdatum: 18.7.1966
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
574.
Raisa Vasilyevna KARMAZINA
Geburtsdatum: 9.1.1951
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
575.
Artem Yuryevich KIRYANOV
Geburtsdatum: 12.1.1977
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
576.
Lev Igoryevich KOVPAK
Geburtsdatum: 23.10.1978
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
577.
Robert Ivanovich KOCHIEV
Geburtsdatum: 16.3.1966
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
578.
Andrey Leonidovich KRASOV
Geburtsdatum: 27.1.1967
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
579.
Pavel Vladimirovich KRASHENINNIKOV
Geburtsdatum: 21.6.1964
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
580.
Anna Yuryevna KUZNETSOVA
Geburtsdatum: 3.1.1982
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
581.
Rizvan Danilovich KURBANOV
Geburtsdatum: 3.1.1961
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
582.
Oleg Yuryevich LEONOV
Geburtsdatum: 10.9.1970
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
583.
Andrey Mikhailovich MAKAROV
Geburtsdatum: 22.7.1954
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
584.
Evgeny Evgenievich MARCHENKO
Geburtsdatum: 17.7.1972
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
585.
Oleg Anatolyevich MATVEYCHEV
Geburtsdatum: 1.2.1970
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma seit dem 19. September 2021. Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses der Staatsduma für Informationspolitik, Informationstechnologie und Kommunikation.
Für seine Beteiligung an der rechtswidrigen Annexion der Krim und deren Unterstützung ist er von der örtlichen "Regierung" mit der Medaille "Für die Verteidigung der ,Republik Krim‘" ausgezeichnet worden.
Verbreitet Propaganda im russischen Fernsehen. Behauptete, dass die Staatlichkeit der Ukraine ein "Mythos" sei und dass die USA die tatsächliche Kontrolle über die Ukraine und ihre Regierung ausübten.
Somit hat er aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
586.
Artem Pavlovich METELEV
Geburtsdatum: 11.8.1993
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
587.
Oleg Viktorovich MOROZOV
Geburtsdatum: 5.11.1953
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
588.
Yevgeny Sergeyevich MOSKVICHEV
Geburtsdatum: 28.9.1957
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
589.
Alexey Gennadyevich NECHAYEV
Geburtsdatum: 30.8.1966
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
590.
Viktoria Viktorovna NIKOLAEVA
Geburtsdatum: 21.11.1962
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
591.
Nikolay Vladimirovich NOVICHKOV
Geburtsdatum: 24.12.1974
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
592.
Marina Eduardovna ORGEYEVA
Geburtsdatum: 21.9.1959
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
593.
Sergey Alexandrovich PAHOMOV
Geburtsdatum: 6.8.1975
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
594.
Dmitriy Anatolyevich PEVTSOV
Geburtsdatum: 8.7.1963
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
595.
Alexander Petrovich PETROV
Geburtsdatum: 21.5.1958
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
596.
Viktor Vitalyevich PINSKIY
Geburtsdatum: 6.2.1964
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
597.
Vasily Ivanovich PISKAREV
Geburtsdatum: 8.11.1963
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
598.
Vladimir Vladimirovich PLYAKIN
Geburtsdatum: 19.9.1981
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
599.
Aleksandr Alekseyevich POLYAKOV
Geburtsdatum: 31.1.1969
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
600.
Svetlana Viktorovna RAZVOROTNEVA
Geburtsdatum: 25.3.1968
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
601.
Evgeny Vasilyevich REVENKO
Geburtsdatum: 22.5.1972
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
602.
Svetlana Yevgenyevna SAVITSKAYA
Geburtsdatum: 8.8.1948
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
603.
Dmitry Stanislavovich SKRIVANOV
Geburtsdatum: 15.8.1971
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
604.
Ivan Alexandrovich SOLODOVNIKOV
Geburtsdatum: 9.4.1985
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
605.
Yuriy Arkadevich STANKEVICH
Geburtsdatum: 24.7.1976
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
606.
Aleksandr
Mikhaylovich STRELYUKHIN
Geburtsdatum: 4.7.1958
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
607.
Sangadzhi Andreyevich TARBAEV
Geburtsdatum: 15.4.1982
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
608.
Olga Victorovna TIMOFEYEVA
Geburtsdatum: 19.8.1977
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
609.
Alexey Nikolaevich TKACHEV
Geburtsdatum: 1.3.1957
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
610.
Maxim Anatolyevich TOPILIN
Geburtsdatum: 19.4.1967
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
611.
Vladislav
Alexandrovich TRETIAK
Geburtsdatum: 25.4.1952
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
612.
Amir Makhsudovich HAMITOV
Geburtsdatum: 4.2.1975
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
613.
Alexander
Evseyevich KHINSHTEIN
Geburtsdatum: 26.10.1974
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
614.
Gleb Yakovlevich KHOR
Geburtsdatum: 8.4.1963
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
615.
Dmitry Anatolievich KHUBEZOV
Geburtsdatum: 20.12.1971
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
616.
Roza Basirovna CHEMERIS
Geburtsdatum: 11.6.1978
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
617.
Alexey Vasilievich CHEPA
Geburtsdatum: 22.11.1955
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
618.
Rifat Gabdulkhakovich SHAYHUTDINOV
Geburtsdatum: 23.12.1963
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
619.
Grigory Vladimirovich SHILKIN
Geburtsdatum: 20.10.1976
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
620.
Alexander Mikhailovich SHOLOKHOV
Geburtsdatum: 25.1.1962
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
621.
Elena Alexandrovna YAMPOLSKAYA
Geburtsdatum: 20.6.1971
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
622.
Irina Anatolievna YAROVAYA
Geburtsdatum: 17.10.1966
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
623.
Nikita RUMYANTSEV
Geburtsdatum: 27.4.1988
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
624.
Mikhail KISELYOV
Geburtsdatum: 18.6.1986
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk ratifiziert hat.
625.
Dmitry Anatolyevich MEDVEDEV
Geburtsdatum: 14.9.1965
Geschlecht: männlich
Stellvertretender Vorsitzender des Nationalen Sicherheitsrates. Hat als Mitglied des Sicherheitsrates der Russischen Föderation die sofortige Anerkennung der beiden selbsternannten Republiken durch Russland unterstützt.
626.
Mikhail Vladimirovich MISHUSTIN
Geburtsdatum: 3.5.1966
Geschlecht: männlich
Ministerpräsident der Russischen Föderation. Hat als Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates die sofortige Anerkennung der beiden selbsternannten Republiken durch Russland unterstützt.
627.
Vladimir Alexandrovich KOLOKOLTSEV
Geburtsdatum: 11.5.1961
Geschlecht: männlich
Innenminister der Russischen Föderation. Hat als Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates die sofortige Anerkennung der beiden selbsternannten Republiken durch Russland unterstützt.
628.
Sergei Borisovich IVANOV
Geburtsdatum: 31.1.1953
Geschlecht: männlich
Sonderbeauftragter des Präsidenten der Russischen Föderation für die Bereiche Umweltaktivitäten, Ökologie und Verkehr. Hat als Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates Föderation die sofortige Anerkennung der beiden selbsternannten Republiken durch Russland unterstützt.
629.
Igor Olegovich SHCHYOGOLEV
Geburtsdatum: 10.11.1965
Geschlecht: männlich
Vertreter des Präsidenten der Russischen Föderation im Föderationskreis Zentralrussland, Oberster Staatsberater der Russischen Föderation. Hat als Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates die sofortige Anerkennung der beiden selbsternannten Republiken durch Russland unterstützt.
630.
Vladislav Leonidovich BRUEV
Geburtsdatum: 1977
Funktion:
Befehlshaber der Grenzschutzgruppe Gomel
Dienstgrad: Oberst
Geburtsort: Kharkov
(Charkow),

Ukrainische

sozialistische Sowjetrepublik (jetzt Ukraine)
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Vladislav Bruev ist der Befehlshaber der belarussischen Grenzschutzgruppe Gomel. In dieser Funktion ist er zuständig für die Überwachung der Sicherheit an der Grenze des Oblast Gomel, einschliesslich der Grenze zwischen Belarus und der Ukraine, und für den Personen- und Güterverkehr an dieser Grenze. Russische Truppen haben bei der russischen militärischen Aggression gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 die Grenze zwischen Belarus und der Ukraine im Oblast Gomel überschritten. Er ist daher verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben, und unterstützt aktiv solche Handlungen.
631.
Oleg Anatolyevich EIBATOV
Funktion:
Befehlshaber der Grenzschutzeinheit Mozyr (Masyr)
Dienstgrad: Oberst
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Oleg Eibatov ist der belarussische Befehlshaber der Grenzschutzeinheit Mozyr. In dieser Funktion ist er zuständig für die Überwachung der Sicherheit an der Grenze des Gebiets Mozyr, einschliesslich der Grenze zwischen Belarus und der Ukraine, und für den Personen- und Güterverkehr an dieser Grenze. Russische Truppen haben bei der russischen militärischen Aggression gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 die Grenze zwischen Belarus und der Ukraine im Gebiet Mozyr überschritten. Er ist daher verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben, und unterstützt aktiv solche Handlungen.
632.
Dmitry Alexandrovich VINNIKOV
Funktion:
Befehlshaber der Grenzschutzeinheit Pinsk
Dienstgrad: Oberst
Geburtsdatum: 1979
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Dmitry Vinnikov ist der Befehlshaber der Grenzschutzeinheit Pinsk. In dieser Funktion ist er zuständig für die Überwachung der Sicherheit an der Grenze des Gebiets Pinsk, einschliesslich der Grenze zwischen Belarus und der Ukraine, und für den Personen- und Güterverkehr an dieser Grenze. Er gehört der belarussischen Armee an, die die militärische Aggression Russlands in der Ukraine unterstützt hat. Russische Truppen haben bei der russischen militärischen Aggression gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 die Grenze zwischen Belarus und der Ukraine im Gebiet Pinsk überschritten. Er ist daher verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben, und unterstützt aktiv solche Handlungen.
633.
Aleksandr PASHKEVICH
Funktion: Stabschef der Militäreinheit 65408 / Flugplatz Luninets (Luninez)
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Aleksandr Pashkevich ist der Stabschef der Einheit 65408/Flugplatz Luninets. In dieser Funktion war er am russischen Truppenaufmarsch am Flugplatz Luninets beteiligt, die Teil der Vorbereitung auf die militärische Aggression vom 24. Februar 2022 war und diese erleichtern sollte. Er gehört der belarussischen Armee an, die die militärische Aggression Russlands in der Ukraine unterstützt hat. Er ist daher verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben, und unterstützt aktiv solche Handlungen.
634.
Andrei LUKYANOVICH
Funktion: Militärpilot, Oberst, stellvertretender Befehlshaber der Luftwaffe und der Luftabwehrkräfte - Luftwaffenchef von Belarus, Befehlshaber der Militäreinheit 06752 / Flugplatz
Machulischi
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Oberst Lukyanovich Andrei ist Militärpilot, stellvertretender Befehlshaber der Luftwaffe und der Luftabwehrkräfte / Luftwaffenchef von Belarus und Befehlshaber der Militäreinheit 06752 / Flugplatz Machulischi. In dieser Funktion hat er an den gemeinsamen belarussischen-russischen Militärübungen teilgenommen, die dem Truppenaufmarsch an der Grenze zur Ukraine vorangingen, mit denen die militärische Aggression gegen die Ukraine vom 24. Februar 2022 vorbereitet wurde. Er gehört der belarussischen Armee an, die die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine unterstützt hat. Er ist daher verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben, und unterstützt aktiv solche Handlungen.
635.
Aleksandr KRIVETS
Funktion: Befehlshaber der 116. Luftangriffstruppe Radomskaya Red Banner Base / Flugplatz Lida
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Aleksandr Krivets ist der Befehlshaber der belarussischen 116. Luftangriffstruppe Radomskaya Red Banner Base / Flugplatz Lida. Er gehört der belarussischen Armee an, die die militärische Aggression Russlands unterstützt hat. In dieser Funktion war er am russischen Truppenaufmarsch am Flugplatz Lida im Vorfeld der militärischen Aggression Russlands vom 24. Februar 2022 beteiligt. Er ist daher verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben, und unterstützt aktiv solche Handlungen.
636.
Yuri PYZHIK
Funktion: Militärpilot, Oberst, Befehlshaber der Militäreinheit 54804, Befehlshaber des 61. Luftwaffenstützpunkts / Flugplatz Baranovichi (Baranawitschy)
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Oberst Yuri Pyzhik ist Militärpilot und Befehlshaber des 61. Luftwaffenstützpunkts / Flugplatz Baranovichi (Baranawitschy). Er gehört der belarussischen Armee an, die die militärische Aggression Russlands in der Ukraine unterstützt hat. In dieser Funktion hat er an den gemeinsamen belarussischen- russischen Militärübungen teilgenommen, die dem Truppenaufmarsch an der Grenze zur Ukraine vorangingen, mit denen die militärische Aggression Russlands vom 24. Februar 2022 vorbereitet wurde. Er ist daher verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben, und unterstützt aktiv solche Handlungen.
637.
Vladimir Nikolaevich KUPRIYANYUK
Funktion: Stabschef - erster stellvertretender Befehlshaber des Einsatzkommandos West (Western Operational Command)
Geburtsdatum: 11.7.1972
Geburtsort: Dorf Kamenyuki, Bezirk Kamjanez, Oblast Brest, ehemalige UdSSR (jetzt Belarus)
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Vladimir Nikolaevich Kupryanyuk ist Stabschef und erster stellvertretender Befehlshaber des belarussischen Einsatzkommandos West (Western Operational Command). Er gehört der belarussischen Armee an, die die militärische Aggression Russlands unterstützt hat. In dieser Funktion ist er für die Teilnahme der Truppen unter seinem Kommando an den gemeinsamen belarussischen-russischen Militärübungen verantwortlich, die dem Truppenaufmarsch an der Grenze zur Ukraine vorangingen, mit denen die militärische Aggression Russlands vom 24. Februar 2022 vorbereitet wurde. Er ist daher verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben, und unterstützt aktiv solche Handlungen.
638.
Andrei
Konstantinovich NEKRASHEVICH
Funktion: Leiter der Hauptdirektion für die Kampfausbildung der Streitkräfte
Dienstgrad:
Generalmajor Geburtsdatum: 1.1.1968
Geburtsort: Oblast Gomel, ehemalige UdSSR (jetzt Belarus)
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Andrei Konstantinovich Nekrashevich ist der Leiter der belarussischen Hauptdirektion für die Kampfausbildung der Streitkräfte der Republik Belarus. Er gehört der belarussischen Armee an, die die gegen die Ukraine gerichtete militärische Aggression Russlands vom 24. Februar 2022 unterstützt hat. In dieser Funktion ist er verantwortlich für die Beaufsichtigung der gemeinsamen Kampfausbildung der belarussischen Streitkräfte mit den Streitkräften anderer Staaten. Er würdigte die gemeinsamen belarussisch-russischen Militärübungen öffentlich, wodurch die gegen die Ukraine gerichtete militärische Aggression Russlands vom 24. Februar 2022 vorbereitet und ihr der Weg geebnet wurde. Er ist daher verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben, und unterstützt aktiv solche Handlungen.
639.
Viktor Vladimirovich GULEVICH
Geburtsdatum: 14.5.1969
Geburtsort:
Velyka Pader, Bezirk Slutsk, Oblast Minsk, ehemalige UdSSR (jetzt Belarus)
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Viktor Vladimirovich Gulevich ist der Leiter des Generalstabs der belarussischen Streitkräfte - erster stellvertretender Verteidigungsminister der Republik Belarus. Er gehört der belarussischen Armee an, die die gegen die Ukraine gerichtete militärische Aggression Russlands unterstützt hat. In dieser Funktion unterstütze, überwachte und kommentierte er öffentlich die gemeinsamen belarussisch-russischen Militärübungen, durch die die militärische Aggression Russlands vom 24. Februar 2022 vorbereitet und ihr der Weg geebnet wurde. Er ist daher verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben, und unterstützt aktiv solche Handlungen.
640.
Volfovich Aleksandr GRIGORYEVICH
Funktion: Staatssekretär des
Sicherheitsrates
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Volfovich Aleksandr Grigoryevich ist Staatssekretär des Sicherheitsrates der Republik Belarus und überwachte nach Aussagen lokaler militärischer Quellen die Militärübung "Allied Resolve 2022", durch die die gegen die Ukraine gerichtete militärische Aggression Russlands vom 24. Februar 2022 vorbereitet und ihr der Weg geebnet wurde. Er ist daher verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben, und unterstützt aktiv solche Handlungen.
641.
Andrey ZHUK
Funktion: Stellvertretender Verteidigungsminister von Belarus, Generalmajor
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Andrey Zhuk ist stellvertretender Verteidigungsminister der Republik Belarus. In dieser Funktion hat er an den gemeinsamen Militärübungen von Russland und Belarus teilgenommen, die dem Truppenaufmarsch an der Grenze zur Ukraine vorangingen und durch die die militärische Aggression Russlands vom 24. Februar 2022 vorbereitet und ihr der Weg geebnet wurde. Er ist daher verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben, und unterstützt aktiv solche Handlungen.
642.
Sergei Dmitrevich SIMONENKO
Funktion:
Generalmajor, für Rüstung

zuständiger stellvertretender

Verteidigungsminister, Leiter für Rüstungsfragen
Geburtsdatum: 2.4.1968
Geburtsort: Kostyukovichi, Oblast Mogilyov (Mogiljow),
Belarus
Geschlecht: männlich
Sergei Simonenko ist Generalmajor, für Rüstung zuständiger stellvertretender Verteidigungsminister, Leiter für Rüstungsfragen der Republik Belarus. Er gehört der belarussischen Armee an, die die gegen die Ukraine gerichtete militärische Aggression Russlands seit dem 24. Februar 2022 insbesondere dadurch unterstützte und ihr den Weg bereitete, dass sie die gemeinsamen Übungen belarussischer und russischer Streitkräfte in den Wochen vor der bewaffneten Aggression ausrichtete und sich daran beteiligte. In seiner Position als Generalmajor und für Rüstung zuständiger stellvertretender Verteidigungsminister der Republik Belarus ist Sergei Simonenko demnach verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben, und unterstützt aktiv solche Handlungen.
643.
Andrei Valerianovich BURDYKO
Funktion:
Generalmajor, für Logistik

zuständiger stellvertretender

Verteidigungsminister, Leiter der Logistik
Geburtsort:
Pleshchenitsy, Region Minsk, Belarus
Geschlecht: männlich
Andrei Burdyko ist Generalmajor, für Logistik zuständiger stellvertretender Verteidigungsminister, Leiter für Logistik der Republik Belarus. Er gehört der belarussischen Armee an, die die gegen die Ukraine gerichtete militärische Aggression Russlands seit dem 24. Februar 2022 insbesondere dadurch unterstützte und ihr den Weg bereitete, dass sie die gemeinsamen Übungen belarussischer und russischer Streitkräfte in den Wochen vor der militärischen Aggression ausrichtete und sich daran beteiligte. In seiner Position als Generalmajor und für Logistik zuständiger stellvertretender Verteidigungsminister der Republik Belarus ist Andrei Burdyko demnach verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben, und unterstützt aktiv solche Handlungen.
644.
Nikolai Mikhailovich ROGASHCHUK
Geschlecht: männlich
Nikolai Rogashchuk ist Berater von Präsident Aliksandr Lukashenka (Alexander Lukaschenko) und der für die Region Gomel zuständige Inspektor. In dieser Funktion hat er an den gemeinsamen Militärübungen von Russland und Belarus teilgenommen, die dem Truppenaufmarsch an der Grenze zur Ukraine vorangingen und durch die die gegen die Ukraine gerichtete militärische Aggression Russlands vom 24. Februar 2022 vorbereitet und ihr der Weg geebnet wurde.
Er ist daher verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben, und unterstützt aktiv solche Handlungen.
645.
Vadim Ivanovich DENISENKO
Funktion: Generalmajor,
Befehlshaber der Spezialeinsatzkräfte der Streitkräfte
Geburtsdatum: 3.9.1967
Geburtsort: Budapest, Ungarn
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Vadim Denisenko ist Generalmajor und Befehlshaber der Spezialeinsatzkräfte. In dieser Funktion hat er an den gemeinsamen belarussisch-russischen Militärübungen teilgenommen, die dem Truppenaufmarsch an der Grenze zur Ukraine vorangingen und mit denen die gegen die Ukraine gerichtete militärische Aggression Russlands vom 24. Februar 2022 vorbereitet wurde. Er gehört der belarussischen Armee an, die die gegen die Ukraine gerichtete militärische Aggression Russlands unterstützt hat. Er ist daher verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben, und unterstützt aktiv solche Handlungen.
646.
Aleksandr LOZITSKY
Funktion: Oberstleutnant, Befehlshaber der Einheit 65408 / Flugplatz Luninets (Luninez)
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Aleksandr Lozitsky ist Oberstleutnant des belarussischen
Militärs und Befehlshaber der Einheit 65408 / Flugplatz Luninets (Luninez). Er gehört der belarussischen Armee an, die die gegen die Ukraine gerichtete militärische Aggression Russlands unterstützt hat. In dieser Funktion hat er an den gemeinsamen belarussisch-russischen Militärübungen teilgenommen, die dem Truppenaufmarsch an der Grenze zur Ukraine vorangingen und mit denen die gegen die Ukraine gerichtete militärische Aggression Russlands vom 24. Februar 2022 vorbereitet wurde.
Er ist daher verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben, und unterstützt aktiv solche Handlungen.
647.
Igor Viktorovich DEMIDENKO
Funktion: Generalmajor,
Befehlshaber des Einsatzkommandos West (Western Operational Command)
Geburtsdatum: 5.2.1971
Geburtsort:
Mogilev

(Mogilew), ehemalige UdSSR (jetzt Belarus)
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Igor Viktorovich Demidenko ist Generalmajor und Befehlshaber des Einsatzkommandos West (Western Operational Command) der Republik Belarus. Er gehört der belarussischen Armee an, die die gegen die Ukraine gerichtete militärische Aggression Russlands vom 24. Februar 2022 unterstützt hat. In dieser Funktion ist er für die Teilnahme der Truppen unter seinem Kommando an den gemeinsamen belarussisch-russischen Militärübungen verantwortlich, mit denen die gegen die Ukraine gerichtete militärische Aggression Russlands vorbereitet und erleichtert wurde. Er nahm ausserdem an diesen Übungen teil und beaufsichtigte die Teilnahme seiner Truppen daran.
Igor Viktorovich Demidenko ist daher verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben, und unterstützt aktiv solche Handlungen.
648.
Yuri Vitoldovich SHULEYKO
(alias Yury
Vitoldovich SHULEIKO)
Geburtsdatum: 1968
Geburtsort:
Kozlovshchina im Bezirk

Dyatlovo

(Djatlowo),

Oblast Grodno, Belarus
Telefonnummer: (+ 375 162 ) 21-23-32
Geschlecht: männlich
Yuri Vitoldovich Shuleyko ist Vorsitzender des Verwaltungskomitees des Gebiets Brest. In dieser Funktion ist er verantwortlich für Mobilisierung und zivile Verteidigung sowie die Interaktion mit militärischen Organisationen, einschliesslich anlässlich der gemeinsamen russisch-belarussischen Militärübungen nahe Brest im Vorfeld der gegen die Ukraine gerichtete militärischen Aggression Russlands vom 24. Februar 2022.
Er ist daher verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben, und unterstützt aktiv solche Handlungen.
649.
Ivan Ivanovich KRUPKO
Funktion: Vorsitzender des Verwaltungskomitees des
Gebiets Gomel
Geburtsdatum: 23.7.1974
Geburtsort: Dorf Burdevichi, Bezirk Korelichi (Korelitz), ehemalige UdSSR (jetzt Belarus)
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Ivan Ivanovich Krupko ist Vorsitzender des Verwaltungs- komitees des Gebiets Gomel. In dieser Funktion ist er verantwortlich für die Beaufsichtigung der Interaktionen zwischen örtlichen Exekutiv- und Verwaltungsorganen der Region und militärischen Behörden sowie für die Umsetzung der Belange hinsichtlich Verteidigung und Staatssicherheit. Im Gebiet Gomel fanden gemeinsame russisch-belarussische Militärübungen statt, die der gegen die Ukraine gerichtete militärischen Aggression Russlands vorangingen.
Er ist daher verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben, und unterstützt aktiv solche Handlungen.
650.
Vladimir Vladimirovich PUTIN205
Funktion: Präsident der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 7.10.1952
Geburtsort: Leningrad (jetzt Sankt-Petersburg), UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
Vladimir Putin ist Präsident der Russischen Föderation.
Am 22. Februar 2022 hat er ein Dekret unterzeichnet, mit dem die "Unabhängigkeit und Souveränität" der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk anerkannt wurde, und russische Streitkräfte in diese Gebiete entsandt.
Am 24. Februar 2022 hat er eine Militäroperation in der Ukraine angeordnet, und russische Streitkräfte haben die Ukraine angegriffen. Ein derartiger Angriff ist eine eklatante Verletzung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine.
Vladimir Putin ist verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben, und unterstützt aktiv solche Handlungen.
651.
Sergey Viktorovich LAVROV206
Funktion: Aussenminister der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 21.3.1950
Geburtsort: Moskau, UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
Aussenminister der Russischen Föderation
Hat als Mitglied des Sicherheitsrates der Russischen Föderation die sofortige Anerkennung der beiden selbsternannten Republiken durch Russland unterstützt.
Sergey Lavrov ist verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben, und unterstützt aktiv solche Handlungen.
652.
Igor Ivanovich SECHIN
Geburtsdatum: 7.9.1960
Geburtsort: Leningrad, USSR (UdSSR) (jetzt: Russian Federation (Russische Föderation))
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Igor Sechin ist Vorstandsvorsitzender von Rosneft, dem staatlichen Ölunternehmen Russlands, weltweit einer der grössten Produzenten von Rohöl. Er ist einer der vertrautesten und engsten Berater Vladimir Putins sowie sein persönlicher Freund. Er steht mit dem russischen Präsidenten täglich in Kontakt. Er gilt als eines der mächtigsten Mitglieder der politischen Elite Russlands. Er pflegt seit vielen Jahren enge Verbindungen zu Vladimir Putin. In den 1990er Jahren arbeitete er mit dem Präsidenten im Büro des Bürgermeisters von St. Petersburg zusammen und hat seitdem seine Loyalität unter Beweis gestellt. 1999 wurde Igor Sechin stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung unter Vladimir Putin, 2008 stellvertretender Ministerpräsident und 2012 Geschäftsführer von Rosneft. Er ist einer der russischen Oligarchen, die als Partner des russischen Staates fungieren.
Er gehört zu den Personen aus dem Kreis von Putin, die von ihrer Unterordnung und Loyalität finanziell profitieren sowie im Gegenzug für ihre Unterordnung und Loyalität wichtige Aufträge erhalten. Er wurde vom Präsidenten mit wichtigen und schwierigen Aufgaben betraut und mit der Leitung von Rosneft und grossen Vermögen belohnt. Unter der Leitung von Igor Sechin war Rosneft an der Finanzierung der Weingärten des Palastkomplexes in der Nähe von Gelendzhik beteiligt, der mutmasslich von Präsident Putin persönlich genutzt wird.
Daher hat er russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, materiell oder finanziell aktiv unterstützt und von diesen profitiert.
Darüber hinaus beliefert Rosneft Aero, eine Tochter von Rosneft, deren Geschäftsführer Igor Sechin ist, den Flughafen von Simferopol, der eine Flugverbindung zwischen dem Territorium der rechtswidrig annektierten Krim und der rechtswidrig annektierten Stadt Sevastopol mit Russland bereitstellt, mit Kerosin. Daher trägt er zur Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation bei, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.
653.
Nikolay Petrovich TOKAREV
Geburtsdatum: 20.12.1950
Geburtsort:
Karaganda,

Kazakh SSR (Kasachische SSR) (jetzt:

Kazakhstan

(Kasachstan))
Nikolay Tokarev leitet das Unternehmen Transneft, ein bedeutendes Öl- und Gasunternehmen in Russland. Er ist ein langjähriger Bekannter und enger Berater von Vladimir Putin. In den 1980er Jahren arbeitete er zusammen mit Putin für den KGB. Nikolay Tokarev gehört zu jenen Oligarchen des russischen Staates, die in den 2000er Jahren, als Putin seine Macht konsolidierte, die Kontrolle über grosse Staatsvermögen erlangten und die in enger Partnerschaft mit dem russischen Staat zusammenarbeiten. N. Tokarev ist mit der Leitung von Transneft betraut, einem der wichtigsten Unternehmen unter staatlicher Kontrolle, das erhebliche Mengen russischen Öls durch ein gut entwickeltes Netz von Ölpipelines befördert.
Unter der Leitung von Nikolay Tokarev ist Transneft einer der wichtigsten Geldgeber für den Palastkomplex in der Nähe von Gelendzhik, von dem allgemein angenommen wird, dass er von Präsident Putin persönlich genutzt wird. Er profitiert von seiner Nähe zur russischen Regierung. Enge Verwandte und Bekannte von N. Tokarev konnten sich durch Aufträge staatseigener Unternehmen persönlich bereichern.
Daher hat er russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, materiell oder finanziell aktiv unterstützt und von diesen profitiert.
654.
Alisher USMANOV
Geburtsdatum: 9.9.1953
Geburtsort: Chust,
Usbekische SSR, UdSSR (jetzt

Usbekistan)
Reisepass-Nr.: Russischer Pass Nr. 55 0314316, gültig vom 6.12.2019 bis zum 6.12.2029
Funktion: Russischer Oligarch
Geschlecht: männlich
Alisher Usmanov ist ein kremlfreundlicher Oligarch, der besonders enge Verbindungen zum russischen Präsidenten Vladimir Putin unterhält. Er wird als einer der von Putin besonders favorisierten Oligarchen betrachtet. Er gilt als einer der Geschäftsleute/Beamten Russlands, die mit der Verwaltung von Finanzströmen betraut wurden, deren Stellung aber vom Willen des Präsidenten abhängt. Berichten zufolge hat A. Usmanov als Strohmann für Präsident Putin gedient und seine geschäftlichen Probleme gelöst. Nach Unterlagen von FinCEN hat er 6 Mio. USD an Vladimir Putins einflussreichen Berater Valentin Yumashev gezahlt. Dmitry Medvedev, stellvertretender Vorsitzender des russischen Sicherheitsrates und ehemaliger Präsident und Ministerpräsident Russlands, hat persönlich luxuriöse Anwesen nutzen können, die unter der Kontrolle von Alisher Usmanov stehen.
Daher hat er russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, materiell oder finanziell aktiv unterstützt.
Usmanov hält Beteiligungen an Eisenerz und Stahl, Medien und Internetunternehmen. Seine grösste Beteiligung ist die am Stahlgiganten Metalloinvest. Als A. Usmanov die Kontrolle über die Geschäfte der Tageszeitung Kommersant übernahm, folgten Beschneidungen der Freiheit des Redaktionspersonals und der Übergang zu einer ausdrücklich kremlfreundlichen Berichterstattung. Als der Kommersant sich im Besitz von Alisher Usmanov befand, wurde dort ein propagandistischer, gegen die Ukraine ausgerichteter Artikel von Dmitry Medvedev veröffentlicht, in dem der ehemalige Präsident Russlands argumentierte, dass es sinnlos sei, Gespräche mit der aktuellen Regierung der Ukraine aufzunehmen, da diese seiner Meinung nach direkt unter ausländischer Kontrolle stehe.
Somit hat er die die Ukraine destabilisierende Politik der russischen Regierung aktiv unterstützt.
655.
Petr Olegovich AVEN
Geburtsdatum: 16.3.1955
Geburtsort: Moscow
(Moskau),

Russian Federation (Russische Föderation)
Funktion:
Oligarch aus dem Umfeld von Vladimir Putin. Einer der Hauptaktionäre der Alfa-Gruppe
Geschlecht: männlich
Petr Aven ist einer der Putin am engsten vertrauten Oligarchen. Er ist ein wichtiger Anteilseigner der Alfa Group, zu der eine der wichtigsten Banken Russlands gehört, die Alfa Bank. Er gehört zu den etwa 50 schwervermögenden russischen Geschäftsleuten, die regelmässig mit Vladimir Putin im Kreml zusammenkommen. Er handelt nicht unabhängig von den Anforderungen des Präsidenten. Seine Freundschaft mit Vladimir Putin reicht bis in die frühen 1990er Jahre zurück. Als er Minister für aussenwirtschaftliche Beziehungen war, leistete er Vladimir Putin, damaliger Bürgermeister von St. Petersburg, Beistand bei der Untersuchung durch das Komitee unter der Führung von Marina Salje. Darüber hinaus ist er als besonders enger persönlicher Freund von Igor Sechin, dem Geschäftsführer von Rosneft und einem wichtigen Verbündeten Putins, bekannt. Vladimir Putins älteste Tochter Maria hat ein Wohltätigkeitsprojekt "Alfa-Endo" geleitet, das durch die Alfa Bank finanziert wurde.
Petr Aven profitiert von seinen Verbindungen zur Regierung. Er beschwerte sich in einem Schreiben an Vladimir Putin über das Urteil des Moskauer Schiedsgerichts in einer Rechtssache in Bezug auf Beteiligungen eines seiner Geschäfte. Daraufhin beauftragte Vladimir Putin den Generalstaatsanwalt Russlands mit der Untersuchung der Rechtssache. Vladimir Putin belohnte die Loyalität der Alfa Group gegenüber der Regierung Russlands mit politischer Unterstützung für ausländische Investitionspläne der Gruppe.
Petr Aven und sein Geschäftspartner Mikhail Fridman haben sich an den Bemühungen des Kreml beteiligt, eine Aufhebung der gegen Russland wegen seiner aggressiven Politik gegenüber der Ukraine vom Westen verhängten Sanktionen zu erreichen. 2016 warnte Vladimir Putin Petr Aven vor der geplanten Verhängung zusätzlicher Sanktionen gegen ihn und/oder die Alfa Bank durch die Vereinigten Staaten und riet ihm, Massnahmen zu ergreifen, um sich und die Alfa-Bank zu schützen, was Petr Aven auch tat. 2018 besuchte Petr Aven zusammen mit Mikhail Fridman in inoffiziellem Auftrag Washington DC, um eine Nachricht der Russischen Regierung bezüglich Sanktionen der Vereinigten Staaten und Gegensanktionen der Russischen Föderation zu überbringen.
Daher hat er russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, materiell oder finanziell aktiv unterstützt und von diesen profitiert. Er hat darüber hinaus Handlungen oder politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
656.
Mikhail Maratovich FRIDMAN
Geburtsdatum: 21.4.1964
Geburtsort: Lviv, Ukrainian SSR (Ukrainische SSR, jetzt
Ukraine)
Geschlecht: männlich
Mikhail Fridman ist der Gründer und einer der Anteilseigner der Alfa Group, zu der die wichtigste Bank Russlands, die Alfa Bank gehört. Er konnte enge Verbindungen zur Regierung Vladimir Putins aufbauen und wird zu den wichtigsten russischen Financiers und Unterstützern des inneren Kreises von Putin gezählt. Durch seine Verbindungen zur Regierung konnte er Staatsvermögen erwerben. Vladimir Putins älteste Tochter Maria hat ein Wohltätigkeitsprojekt "Alfa-Endo" geleitet, das durch die Alfa Bank finanziert wurde. Vladimir Putin belohnte die Loyalität der Alfa Group gegenüber der Regierung Russlands mit politischer Unterstützung für ausländische Investitionspläne der Gruppe.
Petr Aven und sein Geschäftspartner Mikhail Fridman waren an den Bemühungen des Kreml beteiligt, eine Aufhebung der vom Westen gegen Russland aufgrund seiner aggressiven Politik gegenüber der Ukraine verhängten Sanktionen zu erreichen. 2018 besuchte Petr Aven zusammen mit Mikhail Fridman in inoffiziellem Auftrag Washington DC, um eine Nachricht der Russischen Regierung bezüglich Sanktionen der Vereinigten Staaten und Gegensanktionen der Russischen Föderation zu überbringen.
Daher hat er russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, materiell oder finanziell aktiv unterstützt und von diesen profitiert. Er hat darüber hinaus Handlungen oder politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
657.
Sergei Pavlovich ROLDUGIN
Geburtsdatum: 28.9.1951
Geburtsort:
Oblast Sakhalin, Russische

Föderation
Funktion: Cellist; Geschäftsmann, enger Freund von Vladimir Putin
Geschlecht: männlich
Sergei Roldugin ist ein Geschäftsmann mit engen Verbindungen zu Vladimir Putin. Er ist Teil des finanziellen Netzes von Putin. Er ist Eigentümer von mindestens fünf Offshore-Unternehmen und hat sein Vermögen bei der Bank Rossiya (von der Union mit Sanktionen belegt), die auch als "Putins Geldbörse" bekannt ist. Den Ermittlungen des Internationalen Konsortiums investigativer Journalisten zufolge ist Sergei Roldugin verantwortlich für die Verschiebung von mindestens 2 Mrd. USD über Banken und Offshore-Unternehmen, die Teil von Putins verstecktem Finanznetz sind. Darüber hinaus war er an der "Troika-Waschanlage" beteiligt und hat Milliarden USD durch dieses System geschleust. Ausserdem hat er im Rahmen der "Troika-Waschanlage" mehr als 69 Mio. USD erhalten.
Daher ist er verantwortlich für die materielle oder finanzielle aktive Unterstützung russischer Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind.
658.
Dmitry Sergeyevich PESKOV
Geburtsdatum: 17.10.1967
Geburtsort: Moscow
(Moskau),

Russian Federation (Russische Föderation)
Geschlecht: männlich
Dmitri Peskov ist der Pressesekretär von Präsident Putin. Er hat die aggressive Politik Russlands gegen die Ukraine einschliesslich der rechtswidrigen Annexion der Krim und von Sevastopol durch die Russische Föderation öffentlich verteidigt. In zahlreichen Erklärungen betonte er, dass das Gebiet der Krim und von Sevastopol integraler Bestandteil Russlands ist und dass seine Wiedereingliederung in die Ukraine nicht möglich ist. Er bezeichnete das ukrainische Vorgehen zur Beendigung der russischen Besetzung der Halbinsel Krim als einen Gebietsanspruch gegen Russland. Er äusserte die Auffassung, dass Verhandlungen mit den ukrainischen Behörden unmöglich seien, wobei er betonte, dass diese von russischer Seite nicht als Partner betrachtet würden. Entgegen der Tatsachen behauptete er, dass sich im Donezbecken keine russischen Truppen befänden. Er vermittelte auch die Botschaft, dass westliche Sanktionen keine wirklichen Auswirkungen auf Russland hätten. Er drohte, dass Russland im Gegenzug ebenfalls Sanktionen verhängen werde.
Somit hat er aktiv Handlungen oder politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
659.
Dmitry Nikolaevich CHERNYSHENKO
Geburtsdatum: 20.9.1968
Geburtsort:
Saratov, Russia (Russland)
Funktion: Stellvertretender Ministerpräsident Russlands für Tourismus, Sport, Kultur und Kommunikation
Mitglied des Vorstands der russischen
Eisenbahnen
Geschlecht: männlich
Dmitry Chernyshenko ist Stellvertretender Ministerpräsident Russlands für Tourismus, Sport, Kultur und Kommunikation und Vorstandsmitglied der russischen Eisenbahnen, wozu er von der Regierung der Russischen Föderation ernannt wurde.
Im Oktober 2021 begann Russland mit einem beispiellosen Truppenaufmarsch an bzw. in der Nähe der Grenze zur Ukraine und im besetzten ukrainischen Gebiet der Krim. Die russischen Streitkräfte führten dort Militärübungen in massivem Umfang durch. Dies führte zur Eskalation des Konflikts und setzte die Ukraine destabilisierendem Druck aus. Mit den russischen Eisenbahnen, deren Vorstandsmitglied D. Chernyshenko ist, wurden sowohl Militärangehörige als auch militärische Ausrüstung der russischen Streitkräfte in die Gebiete in der Nähe der ukrainischen Grenze transportiert. Am 24. Februar 2022 startete Russland eine gross angelegte militärische Aggression gegen die Ukraine.
Daher trägt er die Verantwortung für die aktive Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
660.
Irek Envarovich FAIZULLIN
Geburtsdatum: 8.12.1962
Geburtsort:
Kazan, USSR (UdSSR) (jetzt: Russian Federation (Russische Föderation))
Funktion:
Mitglied des Vorstands der russischen

Eisenbahnen
Minister für Bau- und Wohnungswesen der Russischen
Föderation
Geschlecht: männlich
Irek Faizullin ist russischer Minister für Bau- und Wohnungswesen und Vorstandsmitglied der russischen Eisenbahnen, wozu er von der Regierung der Russischen Föderation ernannt wurde.
Im Oktober 2021 begann Russland mit einem beispiellosen Truppenaufmarsch an bzw. in der Nähe der Grenze zur Ukraine und im besetzten ukrainischen Gebiet der Krim. Die russischen Streitkräfte führten dort Militärübungen in massivem Umfang durch. Dies führte zur Eskalation des Konflikts und setzte die Ukraine destabilisierendem Druck aus. Sowohl Militärangehörige als auch militärische Ausrüstung der russischen Streitkräfte wurden mit den russischen Eisenbahnen, deren Vorstandsmitglied I. Faizullin ist, in die Gebiete in der Nähe der ukrainischen Grenze transportiert.
Daher trägt er die Verantwortung für die aktive Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
661.
Vitaly Gennadyevich SAVELYEV
Geburtsdatum: 18.1.1954
Geburtsort: Taschkent,
Usbekistan
Funktion:
Mitglied des Vorstands der russischen Eisenbahnen. Verkehrsminister der Russischen Föderation seit 2020, ehemaliger Geschäftsführer von Aeroflot
Geschlecht: männlich
Vitaly Savelyev ist Verkehrsminister der Russischen Föderation und Vorstandsmitglied der russischen Eisenbahnen, wozu er von der Regierung der Russischen Föderation ernannt wurde. Er ist der ehemalige Geschäftsführer von Aeroflot.
Im Oktober 2021 begann Russland mit einem beispiellosen Truppenaufmarsch an bzw. in der Nähe der Grenze zur Ukraine und im besetzten ukrainischen Gebiet der Krim. Die russischen Streitkräfte führten dort Militärübungen in massivem Umfang durch. Dies führte zur Eskalation des Konflikts und setzte die Ukraine destabilisierendem Druck aus. Mit den russischen Eisenbahnen, deren Vorstandsmitglied Herr Savelyev ist, wurden sowohl Militärangehörige als auch militärische Ausrüstung der russischen Streitkräfte in die Gebiete in der Nähe der ukrainischen Grenze transportiert.
Aeroflot erbrachte unter der Führung von Herrn Savelyev regelmässig Personenbeförderungsleistungen auf Linienflugstrecken zwischen russischen Flughäfen und dem internationalen Flughafen Simferopol und unterstützte somit die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergraben hat.
Daher trägt er die Verantwortung für die aktive Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
662.
Andrey Anatolyevich TURCHAK
Geburtsdatum: 20.12.1975
Geburtsort: Leningrad, UdSSR (jetzt Sankt Petersburg, Russische
Föderation)
Funktion: Sekretär des Allgemeinen Rates der Partei "Vereintes Russland" Erster stellvertretender Sprecher des
Föderationsrates
Geschlecht: männlich
Andrey Turchak ist Sekretär des Allgemeinen Rates der Partei "Vereintes Russland" und erster stellvertretender Sprecher des Föderationsrates. Sein politischer Erfolg steht im Zusammenhang mit seinem Vater, Anatoly Turchak, der mit Vladimir Putin und den Brüdern Rotenberg Judo trainierte. Er betrieb Stimmungsmache für die Anerkennung der separatistischen sogenannten "Volksrepubliken" Donezk und Luhansk.
Er forderte die russische Regierung auf, den prorussischen Separatistentruppen in der Donbass-Region moderne Waffen bereitzustellen. Er erklärte öffentlich, dass es unmöglich sei, den Donbass-Konflikt mit der ukrainischen Regierung auf friedliche Weise zu lösen. Er verbreitete haltlose Behauptungen hinsichtlich einer geplanten militärischen Offensive der Ukraine im Donezbecken. Er führte die Verhandlungen mit Denis Pushilin, dem Oberhaupt der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Er besuchte einen Mobilisierungspunkt der separatistischen Streitkräfte an der Frontlinie im Donezbecken, um die Soldaten der separatistischen sogenannten "Volksrepublik Donezk" am Tag des Verteidigers des Vaterlands persönlich zu beglückwünschen. Er verteidigte öffentlich die Entscheidung Russlands, die separatistischen Donbass-"Republiken" anzuerkennen. Er erklärte, Russland stehe den westlichen Sanktionen gleichgültig gegenüber.
Daher trägt er die Verantwortung für die aktive Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
663.
Tigran Edmondovich KEOSAYAN
Geburtsdatum: 4.1.1966
Geburtsort:
Moskau, Russische Föderation
Funktion:
Schauspieler und Regisseur,

Moderator der propagandistischen Fernsehsendung "Internationales Sägewerk mit

Tigran Keosayan" zu politischen Angelegenheiten des Senders NTV
Geschlecht: männlich
Tigran Keosayan ist ein Filmregisseur und Journalist, der in den russischen Medien antiukrainische Propaganda verbreitet hat. In seiner staatlich finanzierten Fernsehsendung "Internationales Sägewerk mit Tigran Keosayan" stellte er die Ukraine konsequent als schwaches und korruptes Land dar, das ausschliesslich dank westlicher Hilfe am Leben erhalten wird. Er behauptete, dass die ukrainische Regierung nicht rechtmässig sei. Er erklärte wiederholt, dass die Krim zu Russland gehöre und dass das Donezbecken nicht Teil der Ukraine sei. T. Keosayan nahm am Forum "Russisches Donezbecken" teil, das von den Behörden der sogenannten "Volksrepublik Donezk" in Donezk mit dem Ziel organisiert wurde, die Doktrin des "russischen Donezbecken" zu verbreiten. Er beschuldigte die Ukraine öffentlich der Eskalation des Konflikts.
Daher trägt er die Verantwortung für die aktive Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
Die Fernsehsendung "Internationales Sägewerk mit Tigran Keosayan" erhielt von russischen staatseigenen Unternehmen Fördermittel, die aus kommerziellen Gründen ungerechtfertigt waren, jedoch als Belohnung für die propagandistischen Bemühungen von T. Keosayan und seine Loyalität gegenüber Vladimir Putin gewährt wurden. T. Keosayan führte Regie bei einem Propaganda-Film mit dem Titel "Die Krim-Brücke. Mit Liebe gebaut!", in dem die Krim-Brücke, die das Gebiet der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim mit Russland verbindet, verherrlicht wird. Der Film wurde Berichten zufolge als Geschenk an Präsident Putin konzipiert. Alexei Gromov, erster stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung, half dabei, die staatliche Finanzierung des Films sicherzustellen, mit dem T. Keosayan finanzielle Gewinne erzielte.
Somit hat er von russischen Entscheidungsträgern, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, profitiert.
664.
Olga Vladimirovna SKABEYEVA
Geburtsdatum: 11.12.1984
Funktion: Mitbegründerin und Chefredakteurin des REGNUM-Portals
Geburtsort: Volzhsky,
Russia

(Russland)
Funktion: Journalistin des staatseigenen Fernsehens
Rossiya-1, die (zusammen mit ihrem Ehemann Yevgeniy Popov) die Sendung "60 Minuten", die beliebteste Talkshow Russlands, moderiert
Geschlecht: weiblich
Olga Skabeyeva ist Journalistin des staatlichen Fernsehsenders Rossiya-1. Gemeinsam mit ihrem Ehemann Yevgeniy Popov moderiert sie die beliebteste politische Talkshow in Russland, "60 Minuten", in der sie antiukrainische Propaganda verbreitet und Stimmungsmache für die Annexion der Krim und die Handlungen der Separatisten im Donezbecken betrieben hat.
In ihrer Fernsehsendung hat sie die Lage in der Ukraine konsequent in voreingenommener Weise beschrieben und das Land als einen militärisch und finanziell vom Westen unterstützten künstlichen Staat und damit als einen westlichen Satelliten und ein Werkzeug in den Händen der NATO dargestellt. Sie hat zudem die Rolle der Ukraine auf den Status eines "modernen Anti-Russlands" herabgemindert. Darüber hinaus hat sie häufig Gäste wie Eduard Basurin, Pressesekretär des Militärkommandos der sogenannten Volksrepublik Donezk, und Denis Pushilin, Oberhaupt der sogenannten Volksrepublik Donezk, eingeladen. Sie hat einen Gast, der sich nicht an russische Propaganda-Narrative wie die Ideologie der "russischen Welt" gehalten hat, aus der Sendung verwiesen. Olga Skabeyeva scheint sich gemeinsam mit ihrem Ehemann ihrer zynischen Rolle in der russischen Propagandamaschine bewusst zu sein.
Daher trägt sie die Verantwortung für die aktive Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
665.
Alexander PONOMARENKO
Geburtsdatum: 27.10.1964
Geburtsort:
Bilohirsk,

Ukrainische SSR (jetzt Ukraine)
Funktion: Russischer Oligarch, Vorstandsvorsitzender des Internationalen Flughafens Sheremetyevo
Geschlecht: männlich
Alexander Ponomarenko ist ein russischer Oligarch und Vorstandsvorsitzender des Internationalen Flughafens Sheremetyevo. Ponomarenko unterhält enge Verbindungen zu anderen Oligarchen, die mit Vladimir Putin in Verbindung stehen, sowie zu Sergey Aksyonov, dem Oberhaupt der sogenannten "Republik Krim" auf dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim. Er war an der Finanzierung des Palastkomplexes in der Nähe von Gelendzhik beteiligt, der mutmasslich von Präsident Putin persönlich genutzt wird.
Daher hat er russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, materiell oder finanziell aktiv unterstützt.
666.
Modest Alexeyevich KOLEROV
Geburtsdatum: 12.4.1963
Geburtsort:
Kimovsk, Russia (Russland)
Funktion: Mitbegründer und Chefredakteur des REGNUM-Portals, das auf das Gebiet der ehemaligen Sowjetunion spezialisiert ist. Von 2005 bis 2007 war er in der Präsidialverwaltung tätig.
Geschlecht: männlich
Modest Kolerov ist Mitbegründer und Chefredakteur des REGNUM-Portals, das er genutzt hat, um aggressive und voreingenommene propagandistische Narrative gegen die Ukraine zu verbreiten und Stimmungsmache für die Annexion der Krim und die Handlungen der Separatisten im Donezbecken zu betreiben. Er stellte die Ukraine häufig als faschistisches oder neonazistisches Land und als prowestliche Marionette dar. Er erklärte, dass die Ukraine ein künstliches Produkt von Lenin und Stalin sei. Seinen Veröffentlichungen zufolge verdanke die Ukraine ihre Unabhängigkeit Russland und habe daher kein Recht, ein souveräner Staat zu sein. Er empfahl, dass Russland die Existenz der Ukraine beenden sollte.
Darüber hinaus schlug er vor, die Ukraine zwischen ihren Nachbarn aufzuteilen, und erklärte, dass eine unabhängige Ukraine eine Bedrohung für Russland darstellen würde. Er sprach sich aktiv für die Anerkennung der sogenannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk sowie für mehr russische Massnahmen zugunsten der Separatisten in der Ostukraine aus. Er negierte Beweise für die militärische Unterstützung Russlands für die Separatisten und stellte die OSZE-Mission in der Ostukraine als voreingenommen und als Befehlsempfänger Kiews dar.
Daher trägt er die Verantwortung für die aktive Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, und für die Behinderung der Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine.
667.
Roman Georgievich BABAYAN
Geburtsdatum: 7.12.1967
Geburtsort: Baku, Azerbaijan (Aserbaidschan)
Funktion: Journalist, Moderator der Fernsehsendung "Eigene Wahrheit" des Senders NTV und der Sendung "Recht auf Meinung" auf TV Cent. Darüber hinaus ist er Chefredakteur des Radiosenders "Moskau spricht". Er ist auch Mitglied der Duma der Stadt Moskau.
Geschlecht: männlich
Roman Babayan ist Journalist und Mitglied der Duma der Stadt Moskau. Er moderiert die Fernsehsendungen "Eigene Wahrheit" auf dem Sender NTV und "Recht auf Meinung" auf TV Cent. Er ist auch Chefredakteur des Radiosenders "Moskau spricht". Er hat antiukrainische Propaganda verbreitet und Stimmungsmache für die Annexion der Krim und die Handlungen der Separatisten im Donezbecken betrieben.
In einem Interview auf Ukraina.ru erklärte er unmissverständlich, dass jeder Einwohner des Donezbeckens einen Beitritt der Region zu Russland bevorzugen würde, und stellte das Recht der Ukraine auf ihr eigenes Hoheitsgebiet in Frage. Darüber hinaus erhob er gegenüber den ukrainischen Behörden den Vorwurf der Verfolgung aufgrund der Nationalität im Donezbecken und de facto des Völkermords und erklärte, dass Ukrainer im Donezbecken Kinder und ältere Menschen getötet hätten. Er unterstützte auch das russische Narrativ eines "faschistischen Regimes" in der Ukraine. Zu diesem Zweck präsentierte er eine verschwommene Aufnahmen von Soldaten, die das Abzeichen der deutschen Nazi-Marine trugen und die er als Ukrainer bezeichnete.
Daher trägt er die Verantwortung für die aktive Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
668.
Yevgeniy
Nikolaevich PRILEPIN
alias Zakhar PRILEPIN
alias Yevgeniy LAVLINSKIY
Geburtsdatum: 7.7.1975
Geburtsort: Il’inka, Russische Föderation
Funktion:
Journalist, Schriftsteller, Ko-Vorsitzender von "Ein gerechtes Russland - Patrioten - Für die Wahrheitspartei", Aktivist
Geschlecht: männlich
Herr Prilepin ist ein russischer Aktivist, Journalist, Schriftsteller und Ko-Vorsitzender von "Ein gerechtes Russland - Patrioten - Für die Wahrheitspartei". Er bekundete öffentlich seine Unterstützung für die russischen Separatisten auf der Krim und im Donezbecken. Er schickte Hilfe nach Donezk und beriet die separatistischen Führer. Er beteiligte sich am Konflikt im Donezbecken auf der Seite der Separatisten, wo er als stellvertretender Befehlshaber eines der separatistischen Bataillone fungierte, und beschrieb seine Beteiligung im Detail.
Darüber hinaus nutzte er seine Bekanntheit und seinen Ruf als berühmter Schriftsteller, um antiukrainische Propaganda zu verbreiten und Stimmungsmache für die Annexion der Krim und die Handlungen der Separatisten im Donezbecken zu betreiben. Herr Prilepin stellte die ukrainischen Behörden als korrupt dar, beschuldigte sie der Eskalation des Konflikts, bezeichnete Kiew als russische Stadt und erklärte, dass das endgültige Ziel Russlands in der Einnahme Kiews bestehen sollte. Er trat im russischen Propaganda-Dokumentarfilm "Krim: Rückkehr in die Heimat" auf, mit dem die rechtswidrige Annexion der Halbinsel Krim durch Russland verherrlicht wurde.
Daher trägt er die Verantwortung für die aktive Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
669.
Anton
Vyacheslavovich KRASOVSKY
alias Anton Vyacheslavovich KUZNETSOV-KRASOVSKY
Geburtsdatum: 18.7.1975
Geburtsort:
Podolsk, Russische Föderation
Funktion: Aktivist, Journalist, Propagandist, Moderator der Talkshow "Antonyme" des staatlich finanzierten russischen Fernsehsenders RT
Geschlecht: männlich
Anton Krasovsky ist Journalist und moderiert die Talkshow "Antonyme" auf dem staatlich finanzierten russischen Fernsehsender RT. Er hat antiukrainische Propaganda verbreitet. Er bezeichnete die Ukraine als russisches Land und verunglimpfte die Ukrainer als Nation. Ausserdem drohte er der Ukraine mit einer russischen Invasion, wenn ein NATO-Beitritt der Ukraine näher rücken sollte. Er erklärte, dass in diesem Fall die ukrainische Verfassung "abgeschafft" und "auf dem Khreshchatyk verbrannt" würde. Darüber hinaus schlug er vor, dass die Ukraine Russland beitreten sollte.
Daher trägt er die Verantwortung für die aktive Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
670.
Arkady Viktorovich MAMONTOV
Geburtsdatum: 26.5.1962
Geburtsort:
Novosibirsk, Russische

Föderation
Funktion: Fernsehjournalist und -moderator,
Moderator der Fernsehsendung "Arkady Mamontovs

Autorenprogramm" des

Senders Rossiya-1 und Autor von Dokumentarfilmen
Geschlecht: männlich
Arkady Mamontov ist Moderator der Fernsehsendung "Arkady Mamontovs Autorenprogramm" und Autor von Dokumentarfilmen für das russische Fernsehen. Er hat antiukrainische Propaganda verbreitet.
Er führte Regie bei einem Propaganda-Film zur Verherrlichung der rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols, in dem er das ukrainische Regierungshandeln vor der rechtswidrigen Annexion als chaotisch und anarchisch darstellte. In seinen Filmen präsentierte er die Ukraine als Zentrum des Neo-Nazismus, des Faschismus, des Nationalismus und einer antirussischen Stimmung. Er stellte die Rolle rechtsextremer Organisationen in der Ukraine in übertriebener Weise dar. Er beschuldigte die Ukraine, dass sie eine diskriminierende Politik gegenüber der russischen Kultur und Sprache in der Ukraine verfolge. Er untergrub die Glaubwürdigkeit und Legitimität der ukrainischen Behörden, indem er behauptete, dass der Euromaidan ein vom Ausland angeregter Staatsstreich gewesen sei und die ukrainische Regierung von den Vereinigten Staaten von Amerika abhängig sei.
Daher trägt er die Verantwortung für die aktive Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
671.
Sergei Mikhailovich PINCHUK
Geburtsdatum: 26.7.1971
Geburtsort: Sevastopol,
Ukrainische SSR (jetzt Ukraine)
Funktion: Vizeadmiral, erster stellvertretender Befehlshaber der Schwarzmeerflotte
Geschlecht: männlich
Sergei Pinchuk ist Vizeadmiral und erster stellvertretender Befehlshaber der Schwarzmeerflotte, die dem südlichen Militärdistrikts der russischen Streitkräfte untersteht, und war an gegen die Ukraine gerichteten militärischen Handlungen beteiligt.
Seit Mitte Oktober 2021 begannen russische Streitkräfte mit einem beispiellosen Truppenaufmarsch an bzw. in der Nähe der Grenze zur Ukraine und im besetzten ukrainischen Gebiet der Krim. Viele Beobachter und Politiker haben vor diesem Hintergrund die Sorge geäussert, dass es zu einem erneuten russischen Einmarsch in die Ukraine oder anderen Aggressionen kommen könnte. Die Kräfte der Schwarzmeerflotte nahmen an Militärübungen in massivem Umfang an der Grenze zur Ukraine und innerhalb der Ukraine teil.
Nachdem Vladimir Putin die Anerkennung der sogenannten "Volksrepubliken Donezk und Luhansk" beschlossen hatte, marschierten Soldaten des Militärbezirks Süd in das Gebiet der beiden selbstproklamierten Republiken ein. Als Russland am 24. Februar 2022 eine gross angelegte Militärinvasion gegen die Ukraine eingeleitete, führten russische Truppen der Schwarzmeerflotte Landungsoperationen in Mariupol und Odessa durch.
Daher trägt S. Pinchuk die Verantwortung für die aktive Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
672.
Alexey Yurevich AVDEEV
Geburtsdatum: 17.5.1967
Geburtsort: Taschkent, ehemalige UdSSR (jetzt Usbekistan)
Funktion: Generalleutnant, stellvertretender
Befehlshaber des Militärbezirks Süd
Geschlecht: männlich
Alexey Avdeev ist stellvertretender Befehlshaber des russischen Militärbezirks Süd, der an gegen die Ukraine gerichteten militärischen Handlungen beteiligt ist.
Die Ukraine war zuletzt Hauptangriffsziel des russischen Militärbezirks Süd. Aus diesem Grund wurde die neue 8. Armee gebildet und die Präsenz des Militärbezirks auf dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim ausgeweitet. Seit Mitte Oktober 2021 begannen russische Streitkräfte mit einem beispiellosen Truppenaufmarsch an bzw. in der Nähe der Grenze zur Ukraine und im besetzten ukrainischen Gebiet der Krim. Viele Beobachter und Politiker haben vor diesem Hintergrund die Sorge geäussert, dass es zu einem erneuten russischen Einmarsch in die Ukraine oder anderen Aggressionen kommen könnte. Truppen aus dem Militärbezirk Süd führten in die Ukraine umgebenden Gebieten Militärübungen durch und verlegten Artillerie sowie taktische Einheiten des Bataillons auf die Halbinsel Krim. Nachdem Vladimir Putin die Anerkennung der sogenannten "Volksrepubliken Donezk und Luhansk" beschlossen hatte, marschierten Soldaten des Militärbezirks Süd in das Gebiet dieser beiden selbstproklamierten Republiken ein. Der Militärbezirk Süd beaufsichtigte zudem Militärübungen der Streitkräfte dieser separatistischen "Republiken".
Daher trägt Alexey Avdeev die Verantwortung für die aktive Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
673.
Rustam Usmanovich MURADOV
Geburtsdatum: 21.3.1973
Geburtsort:
Dagestan, Russia (Russland)
Funktion:
Generalleutnant, stellvertretender Befehlshaber des Militärbezirks Süd
Geschlecht: männlich
Rustam Muradov ist Generalleutnant und stellvertretender Befehlshaber des Militärbezirks Süd, der an gegen die Ukraine gerichteten militärischen Handlungen beteiligt ist.
Die Ukraine war zuletzt Hauptangriffsziel des russischen Militärbezirks Süd. Aus diesem Grund wurde die neue 8. Armee gebildet und die Präsenz des Militärbezirks auf dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim ausgeweitet. Seit Mitte Oktober 2021 begannen russische Streitkräfte mit einem beispiellosen Truppenaufmarsch an bzw. in der Nähe der Grenze zur Ukraine und im besetzten ukrainischen Gebiet der Krim. Viele Beobachter und Politiker haben vor diesem Hintergrund die Sorge geäussert, dass es zu einem erneuten russischen Einmarsch in die Ukraine oder anderen Aggressionen kommen könnte. Truppen aus dem Militärbezirk Süd führten in die Ukraine umgebenden Gebieten Militärübungen durch und verlegten Artillerie sowie taktische Einheiten des Bataillons auf die Halbinsel Krim. Der Militärbezirk Süd beaufsichtigte zudem Militärübungen der Streitkräfte dieser separatistischen "Republiken". Nachdem Vladimir Putin die Anerkennung der sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk beschlossen hatte, marschierten Soldaten des Militärbezirks Süd in das Gebiet der beiden selbstproklamierten Republiken ein. Am 24. Februar 2022 startete Russland eine gross angelegte Militärinvasion gegen die Ukraine.
Daher trägt Rustam Muradov die Verantwortung für die aktive Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
674.
Andrey Ivanovich SYCHEVOY
Geburtsdatum: 16.5.1969
Geburtsort:
Troitskaya, Krymsky

District,

Krasnodar

Territory, UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Funktion:
Generalleutnant, Befehlshaber der 8. Gardearmee des Militärbezirks Süd
Geschlecht: männlich
Andrey Sychevoy ist Generalleutnant und Befehlshaber der 8. Gardearmee des Militärbezirks Süd, der an gegen die Ukraine gerichteten militärischen Handlungen beteiligt ist.
Die Ukraine war zuletzt Hauptangriffsziel des russischen Militärbezirks Süd. Aus diesem Grund wurde die neue 8. Armee gebildet und die Präsenz des Militärbezirks auf dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim ausgeweitet. Seit Mitte Oktober 2021 begannen russische Streitkräfte mit einem beispiellosen Truppenaufmarsch an bzw. in der Nähe der Grenze zur Ukraine und im besetzten ukrainischen Gebiet der Krim. Viele Beobachter und Politiker haben vor diesem Hintergrund die Sorge geäussert, dass es zu einem erneuten russischen Einmarsch in die Ukraine oder anderen Aggressionen kommen könnte. Truppen aus dem Militärbezirk Süd führten in die Ukraine umgebenden Gebieten Militärübungen durch und verlegten Artillerie sowie taktische Einheiten des Bataillons auf die Halbinsel Krim. Der Militärbezirk Süd beaufsichtigte zudem Militärübungen der Streitkräfte dieser separatistischen "Republiken". Nachdem Vladimir Putin die Anerkennung der sogenannten "Volksrepubliken Donezk und Luhansk" beschlossen hatte, marschierten Soldaten des Militärbezirks Süd in das Gebiet dieser beiden selbstproklamierten Republiken ein. Am 24. Februar 2022 startete Russland eine gross angelegte Militärinvasion in die Ukraine.
Daher trägt Andrey Sychevoy die Verantwortung für die aktive Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
675.
Gennady Nikolayevich TIMCHENKO
Funktion: Eigentümer der privaten Beteiligungsgesellschaft Volga Group
Geburtsdatum: 9.11.1952
Geburtsort: Leninakan, Sovjet Union (Sowjetunion) (jetzt: Gyumri, Armenia (Armenien))
Staatsangehörigkeit: Armenisch, Russisch,
Finnisch
Geschlecht: männlich
Gennady Timchenko ist ein langjähriger Bekannter des Präsidenten der Russischen Föderation Vladimir Putin und wird weithin zu dessen Vertrauten gezählt.
Er profitiert von seinen Verbindungen zu russischen Entscheidungsträgern. Er ist Gründer und Anteilseigner der Volga Group, einer Beteiligungsgesellschaft, die über ein Portfolio an Investitionen in wichtigen Sektoren der russischen Volkswirtschaft verfügt. Die Volga Group trägt wesentlich zur russischen Wirtschaft und deren Entwicklung bei.
Er ist ausserdem Anteilseigner der Bank Rossiya, die als persönliche Bank hochrangiger Beamter der Russischen Föderation gilt. Seit der rechtswidrigen Annexion der Krim hat die Bank Rossiya Zweigstellen auf der Krim und in Sevastopol eröffnet und so deren Eingliederung in die Russische Föderation verfestigt.
Ausserdem hält die Bank Rossiya grosse Anteile der Nationalen Mediengruppe, die ihrerseits Fernsehsender kontrolliert, die aktiv die Politik der russischen Regierung zur Destabilisierung der Ukraine unterstützen.
Daher ist er für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
Darüber hinaus trägt er die Verantwortung für die Bereitstellung finanzieller und materieller Unterstützung und profitiert von russischen Entscheidungsträgern, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind.
676.
Alexey Alexandrovits MORDASCHOV
Funktion: Vorsitzender von
Severstal und

Severgroup
Geburtsdatum: 26.9.1965
Geburtsort: Cherepovets, Russia
(Russland)
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Geschäftspartner: Yuriy KOVALCHUK; Nikolay SHAMALOV
Alexey Mordaschov profitiert von seinen Verbindungen zu russischen Entscheidungsträgern. Er ist Vorsitzender des Unternehmens Servergroup. Sein Unternehmen ist Anteilseigner der Bank Rossiya, von der er 2017 etwa 5,4 % hielt, und die als persönliche Bank hochrangiger Beamter der Russischen Föderation gilt. Seit der rechtswidrigen Annexion der Krim hat die Bank Rossiya Zweigstellen auf der Krim und in Sevastopol eröffnet und so deren Eingliederung in die Russische Föderation verfestigt.
Ausserdem hält die Severgroup grosse Anteile an der Nationalen Mediengruppe, die ihrerseits Fernsehsender kontrolliert, die aktiv die Politik der russischen Regierung zur Destabilisierung der Ukraine unterstützen.
Die Severgroup ist zudem Eigentümer des Unternehmens JSC Power Machines, das für den Verkauf von vier Windturbinen an die besetzte Halbinsel Krim verantwortlich ist.
Daher ist er für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
Darüber hinaus trägt er die Verantwortung für die Bereitstellung finanzieller und materieller Unterstützung und profitiert von russischen Entscheidungsträgern, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind.
677.
Petr Mikhaylovich FRADKOV
Funktion:
Vorsitzender der PJSC Promsvyazbank
Geburtsdatum: 7.2.1978
Geburtsort: Moscow
(Moskau),

Russia

(Russland)
Geschlecht: männlich
Petr Fradkov ist Vorsitzender der PJSC Promsvyazbank und trägt damit als Einziger alle Exekutivbefugnisse für die Bank. Die Promsvyazbank ist eine staatliche russische Bank, die den russischen Verteidigungssektor und das russische Militär finanziert, die für den massiven Aufmarsch russischer Truppen an der Grenze zur Ukraine und die Präsenz russischer Truppen auf der Halbinsel Krim verantwortlich sind.
Die Bank untersteht direkt den Weisungen des Präsidenten der Russischen Föderation, Vladimir Putin, und leistet daher russischen Entscheidungsträgern, die für die Destabilisierung der Ukraine und die rechtswidrige Annexion der Krim verantwortlich sind, materielle oder finanzielle Unterstützung.
Die Promsvyazbank ist auf der Halbinsel Krim tätig.
Als Vorsitzender der Promsvyazbank ist Petr Fradkov also für die Unterstützung von Handlungen und politischen Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
678.
Leonid Viktorovich KASINSKY
Geburtsdatum: 29.6.1972
Geburtsort: Grodno, Belarussische Sozialistische Sowjetrepublik, jetzt Belarus
Funktion: Generalmajor, Assistent des Verteidigungsministers für ideologische Arbeit in den Streitkräften und Leiter der Hauptabteilung ideologische Arbeit im belarussischen Verteidigungsministerium
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Leonid Kasinsky ist Assistent des belarussischen Verteidigungsministers für ideologische Arbeit in den Streitkräften. Er ist auch Leiter der Hauptabteilung ideologische Arbeit im belarussischen Verteidigungsministerium.
Belarus beteiligt sich an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, indem es Russland erlaubt, ballistische Flugkörper in die Ukraine abzuschiessen, indem es die Beförderung von russischen Militärangehörigen und schweren Waffen, Panzern und Militärtransportern in Belarus (auf Strasse und Schiene) in die Ukraine ermöglicht, indem es russischen Militärflugzeugen den Überflug von belarussischem Luftraum in die Ukraine erlaubt, indem es Betankungsmöglichkeiten in Belarus für russische Militärflugzeuge bietet, die an Einsätzen gegen die Ukraine beteiligt sind, und russische Waffen und Militärausrüstung in Belarus lagert.
Als ranghoher Angehöriger der belarussischen Streitkräfte nimmt Leonid Kasinsky an den Massnahmen von Belarus zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine teil.
679.
Igor Vladimirovich MOZHILOVSKY
Geburtsdatum: 28.2.1971
Geburtsort: Dubrovno, Belarussische Sozialistische Sowjetrepublik, jetzt Belarus
Funktion: Generalmajor, Assistent des Verteidigungsministers, zuständig für Militärwirtschaft und
Finanzen und Leiter der Hauptabteilung für Finanz- und Wirtschaftsfragen des Verteidigungsministeriums
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Igor Moshilovsky ist Assistent des belarussischen Verteidigungsministers und zuständig für Militärwirtschaft und Finanzen. Er ist auch Leiter der Hauptabteilung Finanz- und Wirtschaftsfagen des belarussischen Verteidigungsministeriums.
Belarus beteiligt sich an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, indem es Russland erlaubt, ballistische Flugkörper in die Ukraine abzuschiessen, indem es die Beförderung von russischen Militärangehörigen und schweren Waffen, Panzern und Militärtransportern in Belarus (auf Strasse und Schiene) in die Ukraine ermöglicht, indem es russischen Militärflugzeugen den Überflug von belarussischem Luftraum in die Ukraine erlaubt, indem es Betankungsmöglichkeiten in Belarus für russische Militärflugzeuge bietet, die an Einsätzen gegen die Ukraine beteiligt sind, und russische Waffen und Militärausrüstung in Belarus lagert.
Als ranghoher Angehöriger der belarussischen Streitkräfte nimmt Igor Mozhilovsky an den Massnahmen von Belarus zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine teil.
680.
Oleg Leonidovich VOINOV
Geburtsdatum: 26.3.1967
Geburtsort: Dnepropetrovsk, Ukrainische
Sozialistische Sowjetrepublik, jetzt Dnipro, Ukraine
Funktion: Generalmajor, Leiter der Abteilung für internationale militärische Zusammenarbeit des belarussischen Verteidigungsministeriums und Assistent des Verteidigungsministers für internationale militärische Zusammenarbeit
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Oleg Vovinov ist Leiter der Abteilung für internationale militärische Zusammenarbeit des belarussischen Verteidigungsministeriums und Assistent des Verteidigungsministers für internationale militärische Zusammenarbeit.
Belarus beteiligt sich an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, indem es Russland erlaubt, ballistische Flugkörper in die Ukraine abzuschiessen, indem es die Beförderung von russischen Militärangehörigen und schweren Waffen, Panzern und Militärtransportern in Belarus (auf Strasse und Schiene) in die Ukraine ermöglicht, indem es russischen Militärflugzeugen den Überflug von belarussischem Luftraum in die Ukraine erlaubt, indem es Betankungsmöglichkeiten in Belarus für russische Militärflugzeuge bietet, die an Einsätzen gegen die Ukraine beteiligt sind, und russische Waffen und Militärausrüstung in Belarus lagert.
Als ranghoher Angehöriger der belarussischen Streitkräfte nimmt Oleg Vovinov an den Massnahmen von Belarus zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine teil.
681.
Sergei Anatolievich SAUTA
Funktion: Oberst, Leiter der Abteilung für rechtliche Unterstützung des Verteidigungsministeriums der Republik Belarus
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Sergei Sauta ist Leiter der Abteilung für rechtliche Unterstützung des Verteidigungsministeriums der Republik Belarus.
Belarus beteiligt sich an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, indem es Russland erlaubt, ballistische Flugkörper in die Ukraine abzuschiessen, indem es die Beförderung von russischen Militärangehörigen und schweren Waffen, Panzern und Militärtransportern in Belarus (auf Strasse und Schiene) in die Ukraine ermöglicht, indem es russischen Militärflugzeugen den Überflug von belarussischem Luftraum in die Ukraine erlaubt, indem es Betankungsmöglichkeiten in Belarus für russische Militärflugzeuge bietet, die an Einsätzen gegen die Ukraine beteiligt sind, und russische Waffen und Militärausrüstung in Belarus lagert.
Als ranghoher Angehöriger der belarussischen Streitkräfte nimmt Sergei Sauta an den Massnahmen von Belarus zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine teil.
682.
Ivan Josephovich BOGUSLAVSKY
Geburtsdatum: 4.8.1968
Geburtsort:
Kalivaria,

Belarussische SSR (jetzt

Belarus)
Funktion:
Generalmajor, Leiter der

Generalinspektion der Streitkräfte im belarussischen

Verteidigungsministerium
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Ivan Boguslavsky ist Leiter der Generalinspektion der Streitkräfte im belarussischen Verteidigungsministerium inne.
Belarus beteiligt sich an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, indem es Russland erlaubt, ballistische Flugkörper in die Ukraine abzuschiessen, indem es die Beförderung von russischen Militärangehörigen und schweren Waffen, Panzern und Militärtransportern in Belarus (auf Strasse und Schiene) in die Ukraine ermöglicht, indem es russischen Militärflugzeugen den Überflug von belarussischem Luftraum in die Ukraine erlaubt, indem es Betankungsmöglichkeiten in Belarus für russische Militärflugzeuge bietet, die an Einsätzen gegen die Ukraine beteiligt sind, und russische Waffen und Militärausrüstung in Belarus lagert.
Als ranghoher Angehöriger der belarussischen Streitkräfte nimmt Ivan Boguslavsky an den Massnahmen von Belarus zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine teil.
683.
Dmitry Anatolievich MIHOLAP
Geburtsdatum: 28.12.1974
Geburtsort:
Bukino,

Belarussische SSR (jetzt

Belarus)
Funktion: Oberst, stellvertretender
Befehlshaber der belarussischen Luftwaffe und Luftabwehr
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Dmitry Miholap ist stellvertretender Befehlshaber der belarussischen Luftwaffe und Luftabwehr.
Belarus beteiligt sich an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, indem es Russland erlaubt, ballistische Flugkörper in die Ukraine abzuschiessen, indem es die Beförderung von russischen Militärangehörigen und schweren Waffen, Panzern und Militärtransportern in Belarus (auf Strasse und Schiene) in die Ukraine ermöglicht, indem es russischen Militärflugzeugen den Überflug von belarussischem Luftraum in die Ukraine erlaubt, indem es Betankungsmöglichkeiten in Belarus für russische Militärflugzeuge bietet, die an Einsätzen gegen die Ukraine beteiligt sind, und russische Waffen und Militärausrüstung in Belarus lagert.
Als ranghoher Angehöriger der belarussischen Streitkräfte nimmt Dmitry Miholap an den Massnahmen von Belarus zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine teil.
684.
Anatoliy Anatolievich BULAVKO
Geburtsdatum: 1.5.1969
Geburtsort:
Kalinkovichi, Belarusische SSR, jetzt

Belarus
Funktion: Oberst, stellvertretender
Befehlshaber für Ideologische

Arbeit und Leiter des Bereichs Ideologische

Arbeit der belarussischen Luftwaffe und Luftabwehr
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Anatoliy Bulavko ist stellvertretender Befehlshaber für Ideologische Arbeit und Leiter des Bereichs Ideologische Arbeit der belarussischen Luftwaffe und Luftabwehr.
Belarus beteiligt sich an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, indem es Russland erlaubt, ballistische Flugkörper in die Ukraine abzuschiessen, indem es die Beförderung von russischen Militärangehörigen und schweren Waffen, Panzern und Militärtransportern in Belarus (auf Strasse und Schiene) in die Ukraine ermöglicht, indem es russischen Militärflugzeugen den Überflug von belarussischem Luftraum in die Ukraine erlaubt, indem es Betankungsmöglichkeiten in Belarus für russische Militärflugzeuge bietet, die an Einsätzen gegen die Ukraine beteiligt sind, und russische Waffen und Militärausrüstung in Belarus lagert.
Als ranghoher Angehöriger der belarussischen Streitkräfte nimmt Anatoliy Bulavko an den Massnahmen von Belarus zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine teil.
685.
Victor Vladimirovich SOYKO
Geburtsdatum: 3.7.1971
Geburtsort: Komsomolskaya, Belarussische SSR (jetzt
Belarus)
Funktion: Oberst, stellvertretender
Befehlshaber für Rüstung und

Leiter der Abteilung Rüstung der belarussischen Luftwaffe und Luftabwehr
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Victor Soyko ist stellvertretender Befehlshaber für Rüstung und Leiter der Abteilung Rüstung der belarussischen Luftwaffe und Luftabwehr.
Belarus beteiligt sich an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, indem es Russland erlaubt, ballistische Flugkörper in die Ukraine abzuschiessen, indem es die Beförderung von russischen Militärangehörigen und schweren Waffen, Panzern und Militärtransportern in Belarus (auf Strasse und Schiene) in die Ukraine ermöglicht, indem es russischen Militärflugzeugen den Überflug von belarussischem Luftraum in die Ukraine erlaubt, indem es Betankungsmöglichkeiten in Belarus für russische Militärflugzeuge bietet, die an Einsätzen gegen die Ukraine beteiligt sind, und russische Waffen und Militärausrüstung in Belarus lagert.
Als ranghoher Angehöriger der belarussischen Streitkräfte nimmt Victor Soyko an den Massnahmen von Belarus zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine teil.
686.
Yuri Mikhailovich PEYGANOVICH
Funktion: Oberst, stellvertretender
Befehlshaber der belarussischen Luftwaffe und Luftabwehr für Logistik und

Bereichsleiter
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Yuri Peyganovich ist stellvertretender Befehlshaber der belarussischen Luftwaffe und Luftabwehr für Logistik und Bereichsleiter.
Belarus beteiligt sich an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, indem es Russland erlaubt, ballistische Flugkörper in die Ukraine abzuschiessen, indem es die Beförderung von russischen Militärangehörigen und schweren Waffen, Panzern und Militärtransportern in Belarus (auf Strasse und Schiene) in die Ukraine ermöglicht, indem es russischen Militärflugzeugen den Überflug von belarussischem Luftraum in die Ukraine erlaubt, indem es Betankungsmöglichkeiten in Belarus für russische Militärflugzeuge bietet, die an Einsätzen gegen die Ukraine beteiligt sind, und russische Waffen und Militärausrüstung in Belarus lagert.
Als ranghoher Angehöriger der belarussischen Streitkräfte nimmt Yuri Peyganovich an den Massnahmen von Belarus zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine teil.
687.
Alexander Ivanovich BAS
Geburtsdatum: 17.8.1971
Geburtsort: Khotomel,
Belarusische SSR, jetzt

Belarus
Funktion: Oberst, stellvertretender
Befehlshaber des belarussischen Einsatzkommandos West
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Alexander Bas ist stellvertretender Befehlshaber des belarussischen Einsatzkommandos West.
Belarus beteiligt sich an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, indem es Russland erlaubt, ballistische Flugkörper in die Ukraine abzuschiessen, indem es die Beförderung von russischen Militärangehörigen und schweren Waffen, Panzern und Militärtransportern in Belarus (auf Strasse und Schiene) in die Ukraine ermöglicht, indem es russischen Militärflugzeugen den Überflug von belarussischem Luftraum in die Ukraine erlaubt, indem es Betankungsmöglichkeiten in Belarus für russische Militärflugzeuge bietet, die an Einsätzen gegen die Ukraine beteiligt sind, und russische Waffen und Militärausrüstung in Belarus lagert.
Als ranghoher Angehöriger der belarussischen Streitkräfte nimmt Alexander Bas an den Massnahmen von Belarus zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine teil.
688.
Dmitry Leontevich BEKREN
Geburtsdatum: 16.7.1979
Geburtsort:
Slonim, Belarussische SFSR, jetzt Belarus
Funktion: Stellvertretender
Befehlshaber der Armee für Ideologische Arbeit, Leiter des

Bereichs Ideologische Arbeit des westlichen belarussischen Einsatzkommandos, Oberst
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Dmitry Leontievich Bekren ist stellvertretender Befehlshaber der Armee für Ideologische Arbeit und Leiter des Bereichs Ideologische Arbeit des westlichen Einsatzkommandos von Belarus.
Belarus beteiligt sich an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, indem es Russland erlaubt, ballistische Flugkörper in die Ukraine abzuschiessen, indem es die Beförderung von russischen Militärangehörigen und schweren Waffen, Panzern und Militärtransportern in Belarus (auf Strasse und Schiene) in die Ukraine ermöglicht, indem es russischen Militärflugzeugen den Überflug von belarussischem Luftraum in die Ukraine erlaubt, indem es Betankungsmöglichkeiten in Belarus für russische Militärflugzeuge bietet, die an Einsätzen gegen die Ukraine beteiligt sind, und russische Waffen und Militärausrüstung in Belarus lagert.
Als ranghoher Angehöriger der belarussischen Streitkräfte nimmt Dmitry Leontievich Bekren an den Massnahmen von Belarus zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine teil.
689.
Vitaly Fridrikhovich KILCHEVSKY
Geburtsdatum: 31.10.1978
Geburtsort: Dorf Patashnya, Belarussische SFSR, jetzt
Belarus
Funktion: Stellvertretender
Befehlshaber für Rüstung und Leiter des

Bereichs Rüstung, Oberst
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Vitaly Fridrikhovich Kilchevsky ist stellvertretender Befehlshaber für Rüstung und Leiter des Bereichs Rüstung von Belarus.
Belarus beteiligt sich an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, indem es Russland erlaubt, ballistische Flugkörper in die Ukraine abzuschiessen, indem es die Beförderung von russischen Militärangehörigen und schweren Waffen, Panzern und Militärtransportern in Belarus (auf Strasse und Schiene) in die Ukraine ermöglicht, indem es russischen Militärflugzeugen den Überflug von belarussischem Luftraum in die Ukraine erlaubt, indem es Betankungsmöglichkeiten in Belarus für russische Militärflugzeuge bietet, die an Einsätzen gegen die Ukraine beteiligt sind, und russische Waffen und Militärausrüstung in Belarus lagert.
Als ranghoher Angehöriger der belarussischen Streitkräfte nimmt Vitaly Fridrikhovich Kilchevsky an den Massnahmen von Belarus zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine teil.
690.
Sergey Nikolayevich GRINYUK
Geburtsdatum: 11.5.1971
Geburtsort: Brest, Belarussische SFSR, jetzt Belarus
Funktion: Stellvertretender
Befehlshaber von Truppen für Logistik, Leiter des Bereichs

Logistik des belarussischen Einsatzkommandos West, Oberst
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Sergey Nikolayevich Grinyuk ist stellvertretender Befehlshaber von Truppen für Logistik und Leiter des Bereichs Logistik des belarussischen Einsatzkommandos West.
Belarus beteiligt sich an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, indem es Russland erlaubt, ballistische Flugkörper in die Ukraine abzuschiessen, indem es die Beförderung von russischen Militärangehörigen und schweren Waffen, Panzern und Militärtransportern in Belarus (auf Strasse und Schiene) in die Ukraine ermöglicht, indem es russischen Militärflugzeugen den Überflug von belarussischem Luftraum in die Ukraine erlaubt, indem es Betankungsmöglichkeiten in Belarus für russische Militärflugzeuge bietet, die an Einsätzen gegen die Ukraine beteiligt sind, und russische Waffen und Militärausrüstung in Belarus lagert.
Als ranghoher Angehöriger der belarussischen Streitkräfte nimmt Sergey Nikolayevich Grinyuk an den Massnahmen von Belarus zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine teil.
691.
Aleksandr Viktorovich NAUMENKO
Funktion: Befehlshaber der Truppen des nordwestlichen belarussischen Einsatzkommandos, Generalmajor
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Aleksandr Viktorovich Naumenko ist Befehlshaber der Truppen des nordwestlichen belarussischen Einsatzkommandos.
Belarus beteiligt sich an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, indem es Russland erlaubt, ballistische Flugkörper in die Ukraine abzuschiessen, indem es die Beförderung von russischen Militärangehörigen und schweren Waffen, Panzern und Militärtransportern in Belarus (auf Strasse und Schiene) in die Ukraine ermöglicht, indem es russischen Militärflugzeugen den Überflug von belarussischem Luftraum in die Ukraine erlaubt, indem es Betankungsmöglichkeiten in Belarus für russische Militärflugzeuge bietet, die an Einsätzen gegen die Ukraine beteiligt sind, und russische Waffen und Militärausrüstung in Belarus lagert.
Als ranghoher Angehöriger der belarussischen Streitkräfte nimmt Aleksandr Viktorovich Naumenko an den Massnahmen von Belarus zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine teil.
692.
Vadim Evgenievich SHADURA
Funktion: Stabschef - Erster stellvertretender Befehlshaber der Truppen des nordwestlichen belarussischen Einsatzkommandos, Oberst
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Vadim Evgenievich Shadura ist Stabschef - Erster stellvertretender Befehlshaber der Truppen des nordwestlichen belarussischen Einsatzkommandos.
Belarus beteiligt sich an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, indem es Russland erlaubt, ballistische Flugkörper in die Ukraine abzuschiessen, indem es die Beförderung von russischen Militärangehörigen und schweren Waffen, Panzern und Militärtransportern in Belarus (auf Strasse und Schiene) in die Ukraine ermöglicht, indem es russischen Militärflugzeugen den Überflug von belarussischem Luftraum in die Ukraine erlaubt, indem es Betankungsmöglichkeiten in Belarus für russische Militärflugzeuge bietet, die an Einsätzen gegen die Ukraine beteiligt sind, und russische Waffen und Militärausrüstung in Belarus lagert.
Als ranghoher Angehöriger der belarussischen Streitkräfte nimmt Vadim Evgenievich Shadura an den Massnahmen von Belarus zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine teil.
693.
Vladimir Vladimirovich KULAZHIN
Funktion: Stellvertretender
Befehlshaber der Truppen des nordwestlichen belarussischen Einsatzkommandos, Generalmajor
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Vladimir Vladimirovich Kulazhin ist stellvertretender Befehlshaber der Truppen des nordwestlichen belarussischen Einsatzkommandos.
Belarus beteiligt sich an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, indem es Russland erlaubt, ballistische Flugkörper in die Ukraine abzuschiessen, indem es die Beförderung von russischen Militärangehörigen und schweren Waffen, Panzern und Militärtransportern in Belarus (auf Strasse und Schiene) in die Ukraine ermöglicht, indem es russischen Militärflugzeugen den Überflug von belarussischem Luftraum in die Ukraine erlaubt, indem es Betankungsmöglichkeiten in Belarus für russische Militärflugzeuge bietet, die an Einsätzen gegen die Ukraine beteiligt sind, und russische Waffen und Militärausrüstung in Belarus lagert.
Als ranghoher Angehöriger der belarussischen Streitkräfte nimmt Vladimir Vladimirovich Kulazhin an den Massnahmen von Belarus zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine teil.
694.
Valery Ivanovich YANUSHKEVICH
Funktion: Stellvertretender Befehlshaber der Truppen für Ideologische Arbeit - Leiter der Abteilung für Ideologische Arbeit des nordwestlichen belarussischen Einsatzkommandos, Oberst
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Valery Ivanovich Yanushkevich ist stellvertretender Befehlshaber der Truppen für Ideologische Arbeit - Leiter der Abteilung für Ideologische Arbeit des nordwestlichen belarussischen Einsatzkommandos.
Belarus beteiligt sich an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, indem es Russland erlaubt, ballistische Flugkörper in die Ukraine abzuschiessen, indem es die Beförderung von russischen Militärangehörigen und schweren Waffen, Panzern und Militärtransportern in Belarus (auf Strasse und Schiene) in die Ukraine ermöglicht, indem es russischen Militärflugzeugen den Überflug von belarussischem Luftraum in die Ukraine erlaubt, indem es Betankungsmöglichkeiten in Belarus für russische Militärflugzeuge bietet, die an Einsätzen gegen die Ukraine beteiligt sind, und russische Waffen und Militärausrüstung in Belarus lagert.
Als ranghoher Angehöriger der belarussischen Streitkräfte nimmt Valery Ivanovich Yanushkevich an den Massnahmen von Belarus zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine teil.
695.
Vyacheslav Aleksandrovich LENKEVICH
Funktion: Stellvertretender
Befehlshaber für Logistik, Leiter der Logistik des nordwestlichen belarussischen Einsatzkommandos, Oberst
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Vyacheslav Aleksandrovich Lenkevich ist stellvertretender Befehlshaber für Logistik und Leiter der Logistik des nordwestlichen belarussischen Einsatzkommandos.
Belarus beteiligt sich an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, indem es Russland erlaubt, ballistische Flugkörper in die Ukraine abzuschiessen, indem es die Beförderung von russischen Militärangehörigen und schweren Waffen, Panzern und Militärtransportern in Belarus (auf Strasse und Schiene) in die Ukraine ermöglicht, indem es russischen Militärflugzeugen den Überflug von belarussischem Luftraum in die Ukraine erlaubt, indem es Betankungsmöglichkeiten in Belarus für russische Militärflugzeuge bietet, die an Einsätzen gegen die Ukraine beteiligt sind, und russische Waffen und Militärausrüstung in Belarus lagert.
Als ranghoher Angehöriger der belarussischen Streitkräfte nimmt Vyacheslav Aleksandrovich Lenkevich an den Massnahmen von Belarus zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine teil.
696.
Dmitri Ivanovich SUROVICH
Funktion: Stellvertretender
Befehlshaber für Rüstung, Leiter der Direktion Rüstung des nordwestlichen belarussischen Einsatzkommandos, Oberst
Staatsangehörigkeit: belarussisch
Geschlecht: männlich
Dmitri Ivanovich Surovich ist stellvertretender Befehlshaber für Rüstung und Leiter der Direktion Rüstung des nordwestlichen belarussischen Eisatzkommandos.
Belarus beteiligt sich an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, indem es Russland erlaubt, ballistische Flugkörper in die Ukraine abzuschiessen, indem es die Beförderung von russischen Militärangehörigen und schweren Waffen, Panzern und Militärtransportern in Belarus (auf Strasse und Schiene) in die Ukraine ermöglicht, indem es russischen Militärflugzeugen den Überflug von belarussischem Luftraum in die Ukraine erlaubt, indem es Betankungsmöglichkeiten in Belarus für russische Militärflugzeuge bietet, die an Einsätzen gegen die Ukraine beteiligt sind, und russische Waffen und Militärausrüstung in Belarus lagert.
Als ranghoher Angehöriger der belarussischen Streitkräfte nimmt Dmitri Ivanovich Surovich an den Massnahmen von Belarus zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine teil.
697.
Oleg Nikolayevich KOPYL
Funktion: Oberst; erster stellvertretender Leiter der Hauptabteilung - Leiter der Abteilung Moralische und psychologische Unterstützung der Hauptabteilung Ideologische Arbeit des Verteidigungsministeriums von Belarus
Geschlecht: männlich
Oleg Kopyl ist erster stellvertretender Leiter der Hauptabteilung - Leiter der Abteilung Moralische und psychologische Unterstützung der Hauptabteilung Ideologische Arbeit des Verteidigungsministeriums von Belarus.
Belarus beteiligt sich an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, indem es Russland erlaubt, ballistische Flugkörper in die Ukraine abzuschiessen, indem es die Beförderung von russischen Militärangehörigen und schweren Waffen, Panzern und Militärtransportern in Belarus (auf Strasse und Schiene) in die Ukraine ermöglicht, indem es russischen Militärflugzeugen den Überflug von belarussischem Luftraum in die Ukraine erlaubt, indem es Betankungsmöglichkeiten in Belarus für russische Militärflugzeuge bietet, die an Einsätzen gegen die Ukraine beteiligt sind, und russische Waffen und Militärausrüstung in Belarus lagert.
Als ranghoher Angehöriger der belarussischen Streitkräfte nimmt Oleg Kopyl an den Massnahmen von Belarus zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine teil.
698.
Dmitry Alexandrovich ZABROTSKY
Geburtsdatum: 2.7.1971
Funktion: Oberst, erster stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Finanzen und Wirtschaft des Verteidigungsministeriums von Belarus
Geschlecht: männlich
Dmitry Zabrotsky ist erster stellvertretende Leiter der Hauptabteilung Finanzen und Wirtschaft des Verteidigungsministeriums von Belarus.
Belarus beteiligt sich an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, indem es Russland erlaubt, ballistische Flugkörper in die Ukraine abzuschiessen, indem es die Beförderung von russischen Militärangehörigen und schweren Waffen, Panzern und Militärtransportern in Belarus (auf Strasse und Schiene) in die Ukraine ermöglicht, indem es russischen Militärflugzeugen den Überflug von belarussischem Luftraum in die Ukraine erlaubt, indem es Betankungsmöglichkeiten in Belarus für russische Militärflugzeuge bietet, die an Einsätzen gegen die Ukraine beteiligt sind, und russische Waffen und Militärausrüstung in Belarus lagert.
Als ranghoher Angehöriger der belarussischen Streitkräfte nimmt Dmitry Zabrotsky an den Massnahmen von Belarus zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine teil.
699.
Vadim Anatolyevich LUKASHEVICH
Funktion: Leiter der Informationsabteilung der Hauptabteilung Ideologische
Arbeit des Verteidigungsministeriums von Belarus, Oberst
Geschlecht: männlich
Vadim Lukashevich ist Leiter der Informationsabteilung der Hauptabteilung Ideologische Arbeit des Verteidigungsministeriums von Belarus.
Belarus beteiligt sich an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, indem es Russland erlaubt, ballistische Flugkörper in die Ukraine abzuschiessen, indem es die Beförderung von russischen Militärangehörigen und schweren Waffen, Panzern und Militärtransportern in Belarus (auf Strasse und Schiene) in die Ukraine ermöglicht, indem es russischen Militärflugzeugen den Überflug von belarussischem Luftraum in die Ukraine erlaubt, indem es Betankungsmöglichkeiten in Belarus für russische Militärflugzeuge bietet, die an Einsätzen gegen die Ukraine beteiligt sind, und russische Waffen und Militärausrüstung in Belarus lagert.
Als ranghoher Angehöriger der belarussischen Streitkräfte nimmt Vadim Lukashevich an den Massnahmen von Belarus zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine teil.
700.
Alexander Dmitrievich PUMPYANSKY
Geburtsdatum: 16.5.1987
Geburtsort:
Jekaterinburg, Russische

Föderation
Funktion: Vorstandsvorsitzender PJSC Pipe Metallurgical Company
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Alexander Dmitrievich Pumpyansky ist der Sohn von Dmitry Alexandrovich Pumpyansky, einem russischen Vorstandsvorsitzenden der PJSC Pipe Metallurgical Company, einem weltweit agierenden russischen Hersteller von Stahlrohren für die Öl- und Gasindustrie. Er ist ehemaliger Vorsitzender und ehemaliges Mitglied im Vorstand der Sinara-Gruppe. Beide Unternehmen arbeiten mit den Behörden der Russischen Föderation und staatseigenen Unternehmen wie der Russischen Eisenbahn, Gazprom und Rosneft zusammen und profitieren von dieser Zusammenarbeit.
Er ist daher eine natürliche Person mit Verbindungen zu einem führenden Geschäftsmann, der in Bereichen der Wirtschaft tätig ist, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmenquelle dienen. Ausserdem unterstützt Alexander Dmitrievich Pumpyansky die Regierung der Russischen Föderation materiell oder finanziell und profitiert von der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
701.
Alexander
Semenovich VINOKUROV
 
Geburtsdatum: 12.10.1982
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Funktion:
Geschäftsmann, geschäftsführender Partner und Vorsitzender der Maraton Group, Mitglied des

Vorstands von Magnit
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Alexander Semenovich VINOKUROV nahm nach Beginn der russischen Aggression gegen die Ukraine, am 24. Februar 2022, zusammen mit 36 anderen Geschäftsleuten an einem Treffen mit Präsident Vladimir Putin und anderen Mitgliedern der russischen Regierung teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Der Umstand, dass er zu dieser Zusammenkunft eingeladen wurde, zeigt, dass er zum engsten Kreis Vladimir Putins gehört und dass er Handlungen oder politische Massnahmen unterstützt oder umsetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. Ferner wird daran deutlich, dass er zu den führenden Geschäftsleuten gehört, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmenquelle dienen. Ein weiterer Beleg für die Kontakte A. Vinokurovs sind seine engen persönlichen Beziehungen zu Aussenminister S. Lavrov, der die Verantwortung für die russische Aggression und politische Massnahmen trägt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
702.
Andrey Igorevich MELNICHENKO
 
Geburtsdatum: 8.3.1972
Geburtsort: Gomel, Belarussische SSR (jetzt Belarus)
Funktion: Nicht geschäftsführender Direktor von JSC SUEK, Mitglied des Vorstands der EuroChem Group
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Andrey Igorevich MELNICHENKO ist ein russischer Industrieller, der Eigentümer des grossen Düngemittelherstellers EuroChem Group und des Kohleunternehmens SUEK ist. A. Melnichenko gehört zum Kreis der einflussreichsten russischen Geschäftsleute mit engen Verbindungen zur russischen Regierung. Folglich ist er in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmenquelle dienen.
Andrey Igorevich MELNICHENKO nahm nach Beginn der russischen Aggression gegen die Ukraine, am 24. Februar 2022, zusammen mit 36 anderen Geschäftsleuten an einem Treffen mit Präsident Vladimir Putin und anderen Mitgliedern der russischen Regierung teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Der Umstand, dass er zu dieser Zusammenkunft eingeladen wurde, zeigt, dass er zum engsten Kreis Vladimir Putins gehört und dass er Handlungen oder politische Massnahmen unterstützt oder umsetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. Ferner wird daran deutlich, dass er zu den führenden Geschäftsleuten gehört, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmenquelle dienen.
703.
Dmitry
Alexandrovich PUMPYANSKY
(alias Dmitry A. PUMPIANSKY)
 
Geburtsdatum: 22.3.1964
Geburtsort: Ulan-Ude, Russische Föderation
Funktion: Vorstandsvorsitzender von PJSC Pipe Metallurgic Company, Vorsitzender und Mitglied des Vorstands der Sinara-Gruppe.
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Dmitry Alexandrovich PUMPYANSKY ist der Vorstandsvorsitzende von PJSC Pipe Metallurgic Company sowie Vorsitzender und ein Mitglied im Vorstand der Sinara-Gruppe. Er arbeitet also mit den Behörden der Russischen Föderation und staatseigenen Unternehmen wie der Russischen Eisenbahn, Gazprom und Rosneft zusammen und profitiert von dieser Zusammenarbeit. Folglich ist er in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmenquelle dienen.
Dmitry Alexandrovich PUMPYANSKY nahm nach Beginn der russischen Aggression gegen die Ukraine, am 24. Februar 2022, zusammen mit 36 anderen Geschäftsleuten an einem Treffen mit Präsident Vladimir Putin und anderen Mitgliedern der russischen Regierung teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Der Umstand, dass er zu dieser Zusammenkunft eingeladen wurde, zeigt, dass er zum engsten Kreis Vladimir Putins gehört und dass er Handlungen oder politische Massnahmen unterstützt oder umsetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. Ferner wird daran deutlich, dass er zu den führenden Geschäftsleuten gehört, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmenquelle dienen.
704.
Dmitry Arkadievich MAZEPIN
Geburtsdatum: 18.4.1968
Geburtsort: Minsk, Belarussische SSR (jetzt Belarus)
Funktion: CEO von JSC UCC Uralchem
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Dmitry Arkadievich Mazepin ist ein Haupteigentümer und ehemaliger CEO des Mineraldüngerunternemens Uralchem. Bei der Uralchem Group handelt es sich um einen russischen Hersteller einer breiten Palette chemischer Produkte, einschliesslich mineralischer Düngemittel und Ammoniaksalpeter. Das Unternehmen ist eigenen Angaben zufolge in Russland der grösste Hersteller von Ammoniumnitrat sowie der zweitgrösste Hersteller von Ammoniak- und Stickstoffdünger. Dmitry Arkadievich Mazepin ist demnach in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmenquelle dienen.
Dmitry Arkadievich Mazepin nahm nach Beginn der russischen Aggression gegen die Ukraine, am 24. Februar 2022, zusammen mit 36 anderen Geschäftsleuten an einem Treffen mit Präsident Vladimir Putin und anderen Mitgliedern der russischen Regierung teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Der Umstand, dass er zu dieser Zusammenkunft eingeladen wurde, zeigt, dass er zum engsten Kreis Vladimir Putins gehört und dass er Handlungen oder politische Massnahmen unterstützt oder umsetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. Ferner wird daran deutlich, dass er zu den führenden Geschäftsleuten gehört, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmenquelle dienen.
Im Dezember 2021 liess Dmitry Mazepin den Firmensitz seiner ursprünglich in Zypern registrierten Unternehmen Uralchem Holding und CI-Chemical Invest, der Mutterunternehmen von Uralchem, in russisches Gebiet umtragen, und zwar in das Sonderverwaltungsgebiet auf der Oktyabrsky-Insel in der Oblast Kaliningrad.
705.
Galina Evgenyevna PUMPYANSKAYA
 
Geburtsdatum: 10.2.1966
Funktion: Vorsitzende des Kuratoriums der gemeinnützigen Stiftung Sinara
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: weiblich
Galina Evgenyevna PUMPYANSKAYA ist Vorsitzende des Kuratoriums der gemeinnützigen Stiftung Sinara, die die Wohltätigkeitsarbeit grosser Unternehmen wie der PJSC Pipe Metallurgical Company organisiert. Sie ist mit Dmitry Alexandrovich PUMPYANSKY verheiratet, dem Sohn des Vorstandsvorsitzenden von PJSC Pipe Metallurgical Company, einem weltweit agierenden russischen Hersteller von Stahlrohren für die Öl- und Gasindustrie. Dmitry A. Pumpyansky ist ein russischer Milliardär und Geschäftsmann. Er ist auch Vorsitzender und Mitglied im Vorstand der Sinara-Gruppe. Beide Unternehmen arbeiten mit den Behörden der Russischen Föderation und staatseigenen Unternehmen wie der Russischen Eisenbahn, Gazprom und Rosneft zusammen und profitieren von dieser Zusammenarbeit.
Galina Evgenyevna PUMPYANSKAYA ist daher eine natürliche Person mit Verbindungen zu einem führenden Geschäftsmann, der in Bereichen der Wirtschaft tätig ist, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmenquelle dienen.
706.
Mikhail Eduardovich OSEEVSKY
 
Geburtsdatum: 30.11.1960
Geburtsort: früher Leningrad (jetzt Sankt-Petersburg), Russische Föderation
Funktion: Vorsitzender von PJSC Rostelecom
Unabhängiges Mitglied im Vorstand von PJSC MMK
Mitglied des Aufsichtsrats von ANO Digital Economy, LLC T2 RTK Holding (Tele2)
Mitglied im Vorstand des russischen Unternehmerverbands (Russian Union of Industrialists and Entrepreneurs)
Mitglied im Vorstand von LLC Votron
Mitglied im Kuratorium der NNAlliance St. Petersburg
Stellvertretender Minister für Wirtschaftsentwicklung der Russischen Föderation (Dezember 2011 bis Juni 2012)
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Mikhail Eduardovich OSEEVSKY ist Vorsitzender von PJSC Rostelecom. PJSC Rostelecom ist der grösste Anbieter digitaler Dienste und Lösungen Russlands, in allen Bereichen des Marktes vertreten und der Dienstanbieter von Millionen Privathaushalten sowie staatlichen und privaten Einrichtungen. Rostelecom ist nicht nur der Dienstanbieter der russischen Regierung, sondern ist für diese auch eine wichtige Einnahmenquelle.
Mikhail Eduardovich OSEEVSKY nahm nach Beginn der russischen Aggression gegen die Ukraine, am 24. Februar 2022, zusammen mit 36 anderen Geschäftsleuten an einem Treffen mit Präsident Vladimir Putin und anderen Mitgliedern der russischen Regierung teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Der Umstand, dass er zu dieser Zusammenkunft eingeladen wurde, zeigt, dass er zum engsten Kreis Vladimir Putins gehört und dass er Handlungen oder politische Massnahmen unterstützt oder umsetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. Ferner wird daran deutlich, dass er zu den führenden Geschäftsleuten gehört, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmenquelle dienen.
707.
Mikhail Igorevich POLUBOYARINOV
 
Geburtsdatum: 2.4.1966
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Funktion: CEO von OJSC Aeroflot
Mitglied im Vorstand von State Transport Leasing Company und JSC EXIMBANK OF RUSSIA
Mitglied im Aufsichtsrat von DOM.RF
Vorstandsvorsitzender von LLC Pobeda
Mitglied im Gouverneursrat der IATA.
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Mikhail Igorevich POLUBOYARINOV ist der CEO von OJSC Aeroflot. OJSC Aeroflot ist die grösste Fluggesellschaft der Russischen Föderation. Sie ist nicht nur Dienstleister der russischen Regierung, sondern ist für sie auch eine wichtige Einnahmenquelle. Aeroflot bot illegale Flüge in die besetzte Krim an.
Mikhail Igorevich POLUBOYARINOV nahm nach Beginn der russischen Aggression gegen die Ukraine, am 24. Februar 2022, zusammen mit 36 anderen Geschäftsleuten an einem Treffen mit Präsident Vladimir Putin und anderen Mitgliedern der russischen Regierung teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Der Umstand, dass er zu dieser Zusammenkunft eingeladen wurde, zeigt, dass er zum engsten Kreis Vladimir Putins gehört und dass er Handlungen oder politische Massnahmen unterstützt oder umsetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. Ferner wird daran deutlich, dass er zu den führenden Geschäftsleuten gehört, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmenquelle dienen.
708.
Sergey
Alexandrovich KULIKOV
(alias Sergei
Alexandrovich KULIKOV)
 
Geburtsdatum: 9.4.1976
Geburtsort: Sverdlovsk, Russische Föderation
Funktion: Vorsitzender des Verwaltungsrats von RUSNANO LLC
Mitglied im Vorstand von Rusnano JSC
Erster Stellvertretender Vorsitzender der Militärindustriekommission
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Sergey Alexandrovich KULIKOV ist Vorsitzender des Verwaltungsrats von RUSNANO LLC und Mitglied im Vorstand von Rusnano JSC sowie Erster Stellvertretender Vorsitzender der Militärindustriekommission. Rusnano LLC ist eine russische Einrichtung für Innovationsentwicklung, die im Rahmen einer als "Strategie für die Entwicklung der Nanotechnologie" bezeichneten Initiative des Präsidenten geschaffen wurde. Sergey Kulikov ist also in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation als wichtige Einnahmenquelle dienen.
Sergey Alexandrovich KULIKOV nahm nach Beginn der russischen Aggression gegen die Ukraine, am 24. Februar 2022, zusammen mit 36 anderen Geschäftsleuten an einem Treffen mit Präsident Vladimir Putin und anderen Mitgliedern der russischen Regierung teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Der Umstand, dass er zu dieser Zusammenkunft eingeladen wurde, zeigt, dass er zum engsten Kreis Vladimir Putins gehört und dass er Handlungen oder politische Massnahmen unterstützt oder umsetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. Ferner wird daran deutlich, dass er zu den führenden Geschäftsleuten gehört, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmenquelle dienen.
709.
Vadim Nikolaevich MOSHKOVICH
 
Geburtsdatum: 6.4.1967
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Funktion: Vorstandsvorsitzender der Rusagro Group
Minderheitsgesellschafter der Sberbank
Staatsangehörigkeit: Russisch, zyprisch
Geschlecht: männlich
Vadim Nikolaevich MOSHKOVICH ist ein russischer Unternehmer mit Geschäftsinteressen in den Bereichen Landwirtschaft und Immobilienentwicklung. 2004 gründete Vadim Moshkovich die Rusagro Group, einen wichtigen Schweinefleischerzeuger, Fetthersteller und Zuckererzeuger. Vadim Nikolaevich MOSHKOVICH ist also in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation als wichtige Einnahmenquelle dienen.
Vadim Nikolaevich MOSHKOVICH nahm nach Beginn der russischen Aggression gegen die Ukraine, am 24. Februar 2022, zusammen mit 36 anderen Geschäftsleuten an einem Treffen mit Präsident Vladimir Putin und anderen Mitgliedern der russischen Regierung teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Der Umstand, dass er zu dieser Zusammenkunft eingeladen wurde, zeigt, dass er zum engsten Kreis Vladimir Putins gehört und dass er Handlungen oder politische Massnahmen unterstützt oder umsetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. Ferner wird daran deutlich, dass er zu den führenden Geschäftsleuten gehört, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmenquelle dienen.
710.
Vladimir Sergeevich KIRIYENKO
 
Geburtsdatum: 27.5.1983
Geburtsort: Nizhny Novgorod, Russische Föderation
Funktion:
CEO der VK Company Limited, Mutterunternehmen der wichtigsten Social-Media-Plattform Russlands, VKontakte
ehemaliger erster stellvertretender Vorsitzender des russischen Staatsunternehmens Rostelecom (2017-2021)
seit 2011 Vorstandsvorsitzender von LLC Capital
ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Nizhegorodpromstroybank (2008-2011)
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Vladimir Sergeevich KIRIYENKO ist CEO der VK Company Limited. VK Company Limited ist ein russisches Internetunternehmen mit starker Präsenz im russischsprachigen Teil des Internets. VK-Projekte verzeichnen insgesamt in Russland das grösste Publikum und die längsten Bildschirmzeiten. Über seine Seiten erreicht VK monatlich mehr als 90 % der russischen Internetnutzer, und bezüglich der Zahl der besuchten Seiten rangiert das Unternehmen unter den Top 5 der grössten Internetunternehmen. Es kontrolliert und betreibt die drei grössten und populärsten russischen Internetseiten für soziale Netzwerke, VKontakte, Odnoklassniki und Moi Mir, sowie den E-Mail-Dienst und das Internetportal mail.ru. Vladimir Sergeevich KIRIYENKO ist also in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation als wichtige Einnahmenquelle dienen.
Die russische Regierung verstärkt ihre Einflussnahme auf Medien und soziale Netzwerke. VK gehört zu Gazprom Media (einem staatseigenen Unternehmen, das die wichtigste Einnahmenquelle der russischen Regierung ist). Vladimir Sergeevich Kiriyenko unterstützt Vladimir Putin also bei seinem Ziel, mehr Kontrolle über das Internet zu erlangen. Demnach leistet Vladimir Kiriyenko russischen Entscheidungsträgern, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, aktiv materielle oder finanzielle Unterstützung oder profitiert von diesen.
Da VK der staatseigenen Gazprom Group gehört, sind die von dem Unternehmen erwirtschafteten Gewinne eine wichtige Einnahmenquelle der russischen Regierung. Vladimir Kiriyenko ist der Sohn von Sergei Kiriyenko, der zurzeit Erster Stellvertretender Stabschef in der Präsidialverwaltung ist. Sergei Kiriyenko ist angeblich Vladimir Putins Kurator für Innenpolitik.
711.
Andrey Andreevich GURYEV
 
Geburtsdatum: 7.3.1982
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Funktion: CEO und Vorsitzender des Verwaltungsrats von PJSC PhosAgro
seit 2004 bei PhosAgro in verschiedenen Positionen tätig
seit 30. September 2019 Mitglied des Büros des Verwaltungsrats des russischen Unternehmerverbands RUIE (Russian Union of Industrialists and Entrepreneurs)
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Andrey Andreevich GURYEV ist ein Mitglied des Vorstands, der CEO und der Vorsitzende des Verwaltungsrats von PJSC PhosAgro und beaufsichtigt in dieser Eigenschaft die Tätigkeiten des Unternehmens. PhosAgro gehört zu den weltweit führenden Herstellern von Phosphatdüngemitteln. Das Unternehmen ist der grösste Hersteller von Phosphatdüngemitteln Europas, der weltweit grösste Produzent von hochwertigem Phosphatgestein und ausser China der zweitgrösste Hersteller von Ammoniumdihydrogenphosphat (MAP) und Diammoniumhydrogenphosphat (DAP) der Welt.
Als CEO von PhosAgro profitiert Andrey Guryev von den Entscheidungen der russischen Regierung. PJSC PhosAgro ist stark mit der russischen Regierung vernetzt, und die von dem Unternehmen erwirtschafteten Gewinne sind daher eine wichtige Einnahmenquelle der russischen Regierung. A. Guryev ist also in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmenquelle dienen.
712.
Dmitry
Vladimirovich KONOV
Geburtsdatum: 2.9.1970
Geburtsort:
Moskau, Russische Föderation
Funktion:
ehemaliger Vorsitzender des Verwaltungsrats der PJSC SIBUR Holding war in der Finanzabteilung von OAO NK YUKOS

sowie in verschiedenen

Positionen bei der AKB Trust and Investment Bank tätig, unter anderem als Stellvertretender Vorsitzender - Leiter der Abteilung Investment

Banking und geschäftsführender Direktor der Abteilung Corporate Finance, ehemaliges Mitglied im Verwaltungsrat von OAO Gazprom neftekhim Salavat und OAO

Gazprombank
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Dmitry Vladimirovich Konov ist der ehemalige Vorsitzende des Verwaltungsrats der PJSC SIBUR Holding und beaufsichtigte in dieser Eigenschaft die Tätigkeiten des Unternehmens. Die SIBUR Holding ist das grösste integrierte petrochemische Unternehmen Russlands und gehört weltweit zu den am schnellsten wachsenden Unternehmen der petrochemischen Industrie. SIBUR ist als petrochemisches Unternehmen auf neuen Märkten führend und der grösste Petrochemiehersteller auf dem russischen Markt. Wichtige Anteile von SIBUR gehören Oligarchen im engsten Kreise Vladimir Putins: Leonid Mikhelson und Gennady Timchenko.
SIBUR Holding ist stark mit der russischen Regierung vernetzt, und die von dem Unternehmen erwirtschafteten Gewinne sind daher eine wichtige Einnahmenquelle der russischen Regierung.
Dmitry Konov war in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmenquelle dienen.
713.
Nikita Dmitrievich MAZEPIN
Geburtsdatum: 2.3.1999
Geburtsort:
Moskau, Russische Föderation
Funktion:
Ehemaliger russischer Rennfahrer für das Haas F1 Team, der 2022 unter neutraler Flagge, die für den Russischen Automobilverband steht, an der Formel-1-Weltmeisterschaft teilnimmt.
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Nikita Mazepin ist der Sohn von Dmitry Arkadievich Mazepin, dem ehemaligen Generaldirektor der JSC UCC Uralchem. Er war bis März 2022 Fahrer im Haas-F1-Team, das von Uralchem gesponsert wurde.
Er ist eine natürliche Person mit Verbindungen zu einem führenden Geschäftsmann (seinem Vater), der in Bereichen der Wirtschaft tätig war, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmenquelle dienen.
714.
Alexander
Konstantinovich AKIMOV
Geburtsdatum: 10.11.1954
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
715.
Ivan Nikolayevich ABRAMOV
Geburtsdatum: 16.6.1978
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
716.
Mohmad Isaevich AKHMADOV
Geburtsdatum: 17.4.1972
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
717.
Sergei Petrovich ARENIN
Geburtsdatum: 29.8.1958
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
718.
Yuri Viktorovich ARKHAROV
Geburtsdatum: 13.6.1977
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
719.
Anatoly Dmitrievich ARTAMONOV
Geburtsdatum: 5.5.1952
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
720.
Mikhail
Alexandrovich AFANASOV
Geburtsdatum: 15.6.1953
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
721.
Oleg Aleksandrovich ALEKSEEV
Geburtsdatum: 21.12.1967
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
722.
Yelena Vladimirovna AFANASEVA
Geburtsdatum: 27.3.1975
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
723.
Alexander
Davidovich BASHKIN
Geburtsdatum: 10.6.1962
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
724.
Andrey
Alexandrovich BAZILEVSKY
Geburtsdatum: 24.2.1967
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
725.
Mukharbek
Oybertovich BARAKHOYEV
Geburtsdatum: 4.1.1971
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
726.
Sergei
Vyacheslavovich BEZDENEZHNYKH
Geburtsdatum: 25.8.1979
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
727.
Viktor Nikolayevich BONDAREV
Geburtsdatum: 7.12.1959
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
728.
Yegor Afanasyevich BORISOV
Geburtsdatum: 15.8.1954
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
729.
Alexander Yuryevich BRYKSIN
Geburtsdatum: 20.1.1967
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
730.
Mikhail
Vladimirovich BELOUSOV
Geburtsdatum: 11.10.1953
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
731.
Sergei Vladimirovich BEREZKIN
Geburtsdatum: 23.6.1955
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
732.
Vladimir
Andreyevich BEKETOV
Geburtsdatum: 29.3.1949
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
733.
Yelena Vasilyevna BIBIKOVA
Geburtsdatum: 23.9.1956
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
734.
Andrey
Vladimirovich CHERNYSHEV
Geburtsdatum: 10.7.1970
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
735.
Alexander
Vlademirovich DVOINYKH
Geburtsdatum: 19.1.1984
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
736.
Vadim Yevgenyevich DENGIN
Geburtsdatum: 23.9.1980
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
737.
Konstantin
Konstantinovich DOLGOV
Geburtsdatum: 12.8.1968
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
738.
Gennady Egorovich EMELYANOV
Geburtsdatum: 1.1.1957
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
739.
Olga Nikolayevna EPIFANOVA
Geburtsdatum: 19.8.1966
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
740.
Arsen Suleymanovich FADZAYEV
Geburtsdatum: 5.9.1952
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
741.
Yury Viktorovich FEDOROV
Geburtsdatum: 1.1.1972
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
742.
Nikolai Vasilyevich FYODOROV
Geburtsdatum: 9.5.1958
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
743.
Airat
Minerasikhovich GIBATDINOV
Geburtsdatum: 16.1.1986
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
744.
Denis Vladimirovich GUSEV
Geburtsdatum: 26.12.1976
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
745.
Lilia Salavatovna GUMEROVA
Geburtsdatum: 16.12.1972
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
746.
Rimma Fyodorovna GALUSHINA
Geburtsdatum: 30.5.1963
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
747.
Suleiman
Sadulayevich GEREMEYEV
Geburtsdatum: 20.1.1971
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
748.
Tatyana Anatolyevna GIGEL
Geburtsdatum: 27.2.1960
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
749.
Alexander Vladislavovich GUSAKOVSKY
Geburtsdatum: 25.8.1970
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
750.
Dmitry Yuryevich GORITSKY
Geburtsdatum: 28.10.1970
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
751.
Lyubov Nikolayevna GLEBOVA
Geburtsdatum: 7.3.1960
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
752.
Sergei Vasilyevich GORNYAKOV
Geburtsdatum: 5.1.1966
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
753.
Svetlana Petrovna GORYACHEVA
Geburtsdatum: 3.6.1947
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
754.
Vladimir Filippovich GORODETSKIY
Geburtsdatum: 11.7.1948
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
755.
Eduard
Vladimirovich ISAKOV
Geburtsdatum: 4.10.1973
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
756.
Vasily Nikolayevich IKONNIKOV
Geburtsdatum: 26.4.1961
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
757.
Sergey Borisovich IVANOV
Geburtsdatum: 19.4.1952
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
758.
Aleksey
Nikolayevich KONDRATENKO
Geburtsdatum: 16.12.1969
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
759.
Alexander
Bogdanovich KARLIN
Geburtsdatum: 29.10.1951
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
760.
Andrey Akardyevich KLIMOV
Geburtsdatum: 9.11.1954
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
761.
Andrey Viktorovich KUTEPOV
Geburtsdatum: 6.4.1971
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
762.
Belan Bagaudinovich KHAMCHIEV
Geburtsdatum: 7.12.1960
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
763.
Galina Nikolayevna KARELOVA
Geburtsdatum: 29.6.1960
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
764.
Irina Andreyevna KOZHANOVA
Geburtsdatum: 6.7.1987
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
765.
Krym Olievich KAZANOKOV
Geburtsdatum: 19.7.1962
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
766.
Murat
Krym-Gerievich KHAPSIROKOV
Geburtsdatum: 26.1.1978
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
767.
Nikolai Fyodorovich KONDRATYUK
Geburtsdatum: 11.7.1957
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
768.
Oksana
Vladimirovna KHLYAKINA
Geburtsdatum: 28.11.1969
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
769.
Sergey Viktorovich KALASHNIK
Geburtsdatum: 31.3.1978
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
770.
Vladimir Igorevich KOZHIN
Geburtsdatum: 28.2.1959
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
771.
Vladimir Igorevich KRUGLY
Geburtsdatum: 27.5.1955
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
772.
Alexander
Alexandrovich KARELIN
Geburtsdatum: 19.9.1967
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
773.
Andrey Igoryevich KISLOV
Geburtsdatum: 29.8.1958
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
774.
Dmitry
Gennadyevich KUZMIN
Geburtsdatum: 28.6.1975
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
775.
Grigory Borisovich KARASIN
Geburtsdatum: 23.8.1949
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
776.
Konstantin Iosifovich KOSACHEV
Geburtsdatum: 17.9.1962
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
777.
Natalia Vladimirovna KOSYKHINA
Geburtsdatum: 7.8.1972
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
778.
Nina Germanovna KULIKOVSKIH
Geburtsdatum: 5.2.1961
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
779.
Olga Nikolayevna KHOKHLOVA
Geburtsdatum: 18.11.1957
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
780.
Sergei Ivanovich KISLYAK
Geburtsdatum: 7.9.1950
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
781.
Sergey Nikolayevich KOLBIN
Geburtsdatum: 29.10.1969
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
782.
Vladimir
Kasimirovich KRAVCHENKO
Geburtsdatum: 12.6.1964
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
783.
Grigory Petrovich LEDKOV
Geburtsdatum: 26.3.1969
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
784.
Vladimir Albertovich LEBEDEV
Geburtsdatum: 23.4.1962
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
785.
Yulia Viktorovna LAZUTKINA
Geburtsdatum: 11.3.1981
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
786.
Alexei Petrovich MAYOROV
Geburtsdatum: 29.12.1961
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
787.
Igor Nikolayevich MOROZOV
Geburtsdatum: 13.10.1956
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
788.
Sergei Gerasimovich MITIN
Geburtsdatum: 14.6.1951
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
789.
Sergey Nikolayevich MURATOV
Geburtsdatum: 13.1.1964
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
790.
Farit
Mubarakshevich MUKHAMETSHIN
Geburtsdatum: 31.1.1947
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
791.
Sergei Patrovich MIKHAILOV
Geburtsdatum: 22.5.1965
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
792.
Sergey
Alexandrovich MARTYNOV
Geburtsdatum: 22.8.1959
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
793.
Taimuraz Dzhambekovich MAMSUROV
Geburtsdatum: 13.4.1954
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
794.
Alexander
Vladimirovich NAROLIN
Geburtsdatum: 27.6.1972
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
795.
Alexander
Valeryevich NIKITIN
Geburtsdatum: 26.4.1976
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
796.
Boris Alexandrovich NEVZOROV
Geburtsdatum: 21.9.1955
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
797.
Viktor Feodosyevich NOVOZHILOV
Geburtsdatum: 16.2.1965
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
798.
Alexander Vyacheslavovich NOVIUKHOV
Geburtsdatum: 5.10.1975
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
799.
Vyacheslav
Vladimirovich NAGOVITSYN
Geburtsdatum: 2.3.1956
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
800.
Alexei Maratovich ORLOV
Geburtsdatum: 9.10.1961
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
801.
Dina Ivanovna OYUN
Geburtsdatum: 25.6.1963
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
802.
Anna Ivanovna OTKE
Geburtsdatum: 21.12.1974
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
803.
Gennady Ivanovich ORDENOV
Geburtsdatum: 4.9.1957
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
804.
Alexander Yuryevich PRONYUSHKIN
Geburtsdatum: 31.7.1987
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
805.
Dmitry Sergeyevich PERMINOV
Geburtsdatum: 3.4.1979
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
806.
Margarita
Nikolayevna PAVLOVA
Geburtsdatum: 22.1.1979
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
807.
Yelena Alekseyevna PERMINOVA
Geburtsdatum: 5.12.1980
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
808.
Aufgehoben
 
 
809.
Elena Vladimirovna PISAREVA
Geburtsdatum: 20.1.1967
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
810.
Irina Alexandrovna PETINA
Geburtsdatum: 31.8.1972
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
811.
Sergey Nikolayevich PERMINOV
Geburtsdatum: 16.9.1968
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
812.
Vladimir
Vladimirovich POLETAYEV
Geburtsdatum: 23.5.1975
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
813.
Alexander
Vasilyevich RAKITIN
Geburtsdatum: 17.5.1958
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
814.
Grigoriy Alexeyevich RAPOTA
Geburtsdatum: 5.2.1944
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
815.
Irina Valeryevna RUKAVISHNIKOVA
Geburtsdatum: 3.2.1973
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
816.
Sergey Nikolayevich RYABUKHIN
Geburtsdatum: 13.11.1954
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
817.
Akhmat Anzorovich SALPAGAROV
Geburtsdatum: 31.12.1962
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
818.
Alexei Vladimirovich SINITSYN
Geburtsdatum: 13.1.1976
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
819.
Andrei Anatolyevich SHEVCHENKO
Geburtsdatum: 29.5.1965
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
820.
Dmitry
Vladimirovich SAVELYEV
Geburtsdatum: 3.8.1968
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
821.
Evgeny Stepanovich SAVCHENKO
Geburtsdatum: 8.4.1950
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
822.
Inna Yuryevna SVYATENKO
Geburtsdatum: 6.9.1967
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
823.
Lyudmila
Nikolayevna SKAKOVSKAYA
Geburtsdatum: 13.11.1961
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
824.
Tatiana Anatolyevna SAKHAROVA
Geburtsdatum: 16.6.1973
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
825.
Alexander
Alexandrovich SAVIN
Geburtsdatum: 28.1.1962
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
826.
Anatoly Ivanovich SHIROKOV
Geburtsdatum: 29.12.1967
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
827.
Artem Gennadyevich SHEIKIN
Geburtsdatum: 25.3.1980
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
828.
Elena Borisovna SHUMILOVA
Geburtsdatum: 1.4.1978
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
829.
Galina Nikolayevna SOLODUN
Geburtsdatum: 26.1.1968
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
830.
Lenar Rinatovich SAFIN
Geburtsdatum: 11.2.1969
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
831.
Nikolai Petrovich SEMISOTOV
Geburtsdatum: 2.12.1968
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
832.
Valery Vladimirovich SEMYONOV
Geburtsdatum: 16.9.1960
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
833.
Oleg Polikarpovich TKACH
Geburtsdatum: 23.9.1967
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
834.
Pavel Vladimirovich TARAKANOV
Geburtsdatum: 21.6.1982
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
835.
Lyudmila Zaumovna TALABAYEVA
Geburtsdatum: 6.6.1957
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
836.
Oleg Vladimirovich TSEPKIN
Geburtsdatum: 15.9.1965
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
837.
Peter Nikolayevich TULTAEV
Geburtsdatum: 1.1.1961
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
838.
Vyacheslav
Stepanovich TIMCHENKO
Geburtsdatum: 20.11.1950
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
839.
Valery Petrovich USATYUK
Geburtsdatum: 14.7.1948
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
840.
Mukharby
Magomedovich ULBASHEV
Geburtsdatum: 15.5.1960
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
841.
Alexander
Vladelenovich VAINBERG
Geburtsdatum: 2.2.1961
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
842.
Alexander
Gennadyevich VYSOKINSKY
Geburtsdatum: 24.9.1973
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
843.
Nikolay
Nikolayevich VLADIMIROV
Geburtsdatum: 18.11.1979
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
844.
Yuri Konstantinovich VALYAEV
Geburtsdatum: 18.4.1959
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
845.
Alexander
Georgyevich VARFOLOMEEV
Geburtsdatum: 4.6.1965
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
846.
Valery Nikolayevich VASILYEV
Geburtsdatum: 17.7.1965
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
847.
Yury Leonidovich VOROBYOV
Geburtsdatum: 2.2.1948
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
848.
Alexander Georgievich YAROSHUK
Geburtsdatum: 15.11.1965
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
849.
Andrey
Vladimirovich YATSKIN
Geburtsdatum: 25.4.1969
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
850.
Irek
Ishmukhametovich YALALOV
Geburtsdatum: 27.1.1961
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
851.
Andrei Nikolayevich YEPISHIN
Geburtsdatum: 29.10.1967
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
852.
Gennady
Vladimirovich YAGUBOV
Geburtsdatum: 17.4.1968
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
853.
Anastasia
Gennadyevna ZHUKOVA
Geburtsdatum: 8.11.1974
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
854.
Bair
Bayaskhalanovich ZHAMSUYEV
Geburtsdatum: 29.1.1959
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
855.
Nikolai Andreyevich ZHURAVLEV
Geburtsdatum: 1.9.1976
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
856.
Viktor Viktororvich ZOBNEV
Geburtsdatum: 7.6.1964
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
857.
Igor Dmitryevich ZUBAREV
Geburtsdatum: 20.6.1966
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
858.
Olga Sergeyevna ZABRALOVA
Geburtsdatum: 30.3.1980
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
859.
Yelena Gennadyevna ZLENKO
Geburtsdatum: 20.6.1967
Geschlecht: weiblich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk" ratifiziert hat.
860.
Roman Arkadyevich ABRAMOVICH
Funktion:
Oligarch aus dem Umfeld von

Vladimir Putin; Grossaktionär von Evraz;

Ehemaliger

Gouverneur von Chukotka.
Geburtsdatum: 24.10.1966
Geburtsort:
Saratov, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Anschrift:
1 Lipovaya Aleya,

Nemchinovo, Odinstvo district, Moskau,

Russland
Verbundene Person: Vladimir
Putin
Verbundene
Organisationen: Evraz Group SA, LLC Evraz Holding, Millhouse Capital.
Roman Abramovich ist ein russischer Oligarch mit langjährigen und engen Verbindungen zu Vladimir Putin. Er hat einen privilegierten Zugang zum Präsidenten und unterhält sehr gute Beziehungen zu ihm. Seine Verbindungen zum russischen Präsidenten halfen ihm, sein beträchtliches Vermögen zu sichern. Er ist Grossaktionär des Stahlkonzerns Evraz Group, einem der grössten Steuerzahler Russlands.
Dadurch hat er von russischen Entscheidungsträgern profitiert, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind. Er gehört auch zu den führenden russischen Geschäftsleuten, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen.
861.
German Borisovich KHAN
Oligarch aus dem Umfeld von
Vladimir Putin. Einer der Grossaktionäre der Alfa Group
Geburtsdatum: 24.10.1961
Geburtsort: Kyiv (Kiew), Ukraine
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Verbundene Personen: Vladimir Putin, Mikhail Fridman, Petr Aven, Alexey Kuzmichev
Verbundene
Organisationen: Alfa Group, Alfa Bank
German Khan ist ein Grossaktionär des Konzerns Alfa Group, zu dem mit der Alfa Bank auch einer der grössten Steuerzahler Russlands gehört. Er gilt als eine der einflussreichsten Personen in Russland. Wie andere Eigentümer der Alfa Bank (Mikhail Fridman und Petr Aven) pflegt er enge Beziehungen zu Vladimir Putin und beide erweisen sich gegenseitig nach wie vor wichtige Dienste. Die Eigentümer der Alfa Group ziehen aus dieser Beziehung geschäftliche und rechtliche Vorteile. Vladimir Putins älteste Tochter Maria hat das Wohltätigkeitsprojekt "Alfa-Endo" geleitet, das durch die Alfa Bank finanziert wurde. Vladimir Putin dankte der Alfa Group ihre Loyalität gegenüber der Regierung Russlands mit politischer Unterstützung für ausländische Investitionspläne der Gruppe.
Dadurch hat German Khan russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, materiell oder finanziell aktiv unterstützt oder von diesen profitiert. Er gehört daher zu den führenden russischen Geschäftsleuten, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen.
862.
Viktor Filippovich RASHNIKOV
Oligarch. Eigentümer, Vorstandsvorsitzender und Vorsitzender des strategischen Planungsausschusses der Magnitogorsk Iron & Steel Works (MMK).
Geburtsdatum: 13.10.1948
Geburtsort: Magnitorsk, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Verbundene
Organisationen: Magnitogorsk Iron & Steel Works (MMK)
Viktor Rashnikov ist ein führender russischer Oligarch und Eigentümer sowie Vorstandsvorsitzender des Unternehmens Magnitogorsk Iron & Steel Works (MMK). MMK gehört zu den grössten Steuerzahlern Russlands. Die steuerliche Belastung des Unternehmens ist in jüngster Zeit gestiegen, was sich im russischen Staatshaushalt in Form deutlich höherer Einnahmen niedergeschlagen hat.
Somit ist er einer der führenden Geschäftsleute und ist in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen.
863.
Alexey Viktorovich KUZMICHEV
Oligarch aus dem Umfeld von
Vladimir Putin. Einer der Grossaktionäre der Alfa Group
Geburtsdatum: 15.10.1962
Geburtsort: Kirov, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Verbundene Personen: Vladimir Putin, Mikhail Fridman, Petr Aven, German Khan
Verbundene
Organisationen: Alfa Group, Alfa Bank
Alexey Kuzmichev ist ein Grossaktionär des Konzerns Alfa Group, zu dem mit der Alfa Bank auch einer der grössten Steuerzahler Russlands gehört. Er gilt als eine der einflussreichsten Personen in Russland. Er unterhält gute Beziehungen zum russischen Präsidenten. Vladimir Putins älteste Tochter Maria hat das Wohltätigkeitsprojekt "Alfa-Endo" geleitet, das durch die Alfa Bank finanziert wurde. Vladimir Putin dankte der Alfa Group ihre Loyalität gegenüber der Regierung Russlands mit politischer Unterstützung für ausländische Investitionspläne der Gruppe.
Dadurch hat German Khan russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, materiell oder finanziell aktiv unterstützt oder von diesen profitiert. Er ist auch einer der führenden Geschäftsleute, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen.
864.
Alexander
Alexandrovich MIKHEEV
Geschäftsführer von JSC Rosoboronexport
Geburtsdatum: 18.11.1961
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Verbundene Personen: Sergey Chemezov
Verbundene
Organisationen: Rosoboronexport, Rostec, Federal Service of Military-Technical Cooperation
Alexander Mikheev ist Geschäftsführer von Rosoboronexport, der einzigen offiziellen staatlichen Vermittlungsstelle für die Ausfuhr und Einfuhr von militärischen Erzeugnissen, Technologien und Diensten sowie Erzeugnissen, Technologien und Diensten mit doppeltem Verwendungszweck. Rosoboronexport ist ein Tochterunternehmen von Rostec, ein staatseigener Betrieb, der die Forschung und Entwicklung militärischer Technologien überwacht und in dessen Eigentum sich mehrere Produktionsstätten befinden, die daran mitwirken, diese Technologien zur Einsatzreife auf dem Gefechtsfeld zu entwickeln. Der Verkauf von Waffen ist eine wichtige Einnahmequelle der russischen Regierung. Er dient Russland auch zur Verwirklichung seiner wirtschaftlichen und strategischen Interessen. Von 2000 bis 2020 verkaufte Rosoboronexport ausländischen Kunden Waffen im Wert von 180 Mrd. USD.
Somit ist A. Mikheev einer der führenden Geschäftsleute und ist in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen.
865.
Alexander
Nikolayevich SHOKHIN
Vorsitzender des russischen
Unternehmerverbands (Russian Union of Industrialists and

Entrepreneurs)
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender von Mechel PAO
Mitglied im Präsidium des Obersten Rates der Partei "Vereintes Russland"
Geburtsdatum: 25.12.1951
Geburtsort: Savinskoye, Kirillovsky District, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Alexander Nikolayevich Shokhin ist Vorsitzender des russischen Unternehmerverbands (Russian Union of Industrialists and Entrepreneurs), einer Lobbygruppe, die die Interessen von Unternehmen in Russland vertritt. Ausserdem ist er Stellvertretender Vorstandsvorsitzender von Mechel PAO, eines führenden russischen Unternehmens der Bergbau- und Metallindustrie, das der Regierung der Russischen Föderation als Einnahmequelle dient.
Nachdem Russland die Krim annektiert hatte, sprach sich Shokhin öffentlich dafür aus, dass mehr russische Investitionen in die Krim fliessen müssten, um einer etwaigen Wirtschaftsblockade durch den Westen entgegenzuwirken. Shokhin nahm am 24. Februar 2022 an einem Treffen von Oligarchen mit Vladimir Putin im Kreml teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Der Umstand, dass er zu dieser Zusammenkunft eingeladen wurde, zeigt, dass er zum inneren Kreis der Oligarchen gehört, die Vladimir Putin nahe stehen, und dass er Handlungen oder politische Massnahmen unterstützt oder umsetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
Es zeigt sich auch, dass er zu den führenden Geschäftsleuten gehört, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen.
866.
Andrey Valerievich RYUMIN
Exekutivdirektor von Rosseti PJSC (bis August 2014 unter der
Bezeichnung "Russian Grids" bekannt), Vorstandsvorsitzender
Geburtsdatum: 12.6.1980
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Andrey Ryumin ist der Exekutivdirektor von Rosseti PJSC, einem Unternehmen unter der Kontrolle des russischen Staates, das in Russland als Betreiber von Energienetzen, Anbieter technologischer Verbindungsdienste, Stromübertragungs- und Verteilernetzbetreiber tätig ist.
Rosseti PJSC baute das Umspannwerk "Port" für den Eisenbahnbetrieb auf der Krim-Brücke und versorgt den Trockengutterminal des Seehafens von Taman sowie Autobahnen, vor allem die M25 von Novorossiysk zur Strasse von Kertsch, mit Strom.
Ryumin nahm am 24. Februar 2022 an einem Treffen von Oligarchen mit Vladimir Putin im Kreml teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Der Umstand, dass er zu dieser Zusammenkunft eingeladen wurde, zeigt, dass er zum inneren Kreis der Oligarchen gehört, die Vladimir Putin nahestehen und dass er Handlungen oder politische Massnahmen unterstützt oder umsetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
Es zeigt sich auch, dass er einer der führenden Geschäftsleute in einem Bereich der Wirtschaft ist, der der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dient.
867.
Armen Sumbatovich GASPARYAN
Publizist, Propagandist, Mitglied des Vorstands von "Russia
Today"
Geburtsdatum: 4.7.1975
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Armen Gasparyan hat eine eigene Sendung "Nablyudenye" bei dem russischen Medienunternehmen Sputnik und eine Radiosendung bei "Vesti FM". Ausserdem veröffentlicht er Bücher und Hörbücher und tritt in der Radiosendung "Polnyi kontakt" ("Uneingeschränkter Kontakt") eines anderen Propagandisten, Vladimir Solovyov, als Sachverständiger auf.
Gasparian setzt sich konsequent für die Verbreitung von Propagandanarrativen ein, die mit der Stimmungsmache des Kreml auf einer Linie liegen. Er setzt logische Trugschlüsse ein, um internationale Angelegenheiten zu erläutern, sprach der Ukraine die Souveränität über die Krim ab und verteidigte das Verhalten Russlands im Zusammenhang mit der Kaperung eines ukrainischen Schiffes in der Strasse von Kertsch.
Er verbreitet weiterhin prorussische Propaganda bezüglich der russischen Invasion in der Ukraine und bestreitet aktiv die Souveränität der Ukraine.
Somit unterstützt er aktiv Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
868.
Artyom/ Artem
Grigoryevich SHEYNIN
Russischer Propagandist und Moderator der Talkshow "Vremya Pokazhet" ("Die Zeit wird es zeigen") des staatlichen Senders "Channel One"
Geburtsdatum: 26.1.1966
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: Russisch
Artyom Sheynin ist ein russischer Propagandaführer und Moderator der Talkshow "Vremya Pokazhet" ("Die Zeit wird es zeigen") des staatlichen Senders "Channel One". In Erklärungen hat er sich für die rechtswidrige Annexion der Krim und für die Anerkennung der Unabhängigkeit der sogenannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk ausgesprochen. In seinen Live-Übertragungen stachelt Sheynin zu ethnischem Hass zwischen Ukrainern und Russen auf, bestreitet die Souveränität und die territoriale Unversehrtheit der Ukraine und verleumdet Putins Gegner.
Zum 24. Februar 2022, dem Tag der ungerechtfertigten militärischen Aggression gegen die Ukraine, erklärte Sheynin, dass die russische Operation in der Ukraine unvermeidbar gewesen sei und dazu diene, die ukrainische Regierung zur Aufrechterhaltung des Friedens zu zwingen.
Somit unterstützt er aktiv Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
869.
Dmitry Yevgenevich KULIKOV
Sachverständiger des Ausschusses der russischen Staatsduma für GUS-Angelegenheiten und
Verbindungen zu Landsleuten
Filmproduzent, Fernseh- und
Radiomoderator.
Mitglied des Öffentlichen Rates, der dem Verteidigungsministerium der Russischen Föderation untersteht
Geburtsdatum: 18.11.1967
Geburtsort: Shakhtyorsk,
Region Donbass, Ukraine
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Dmitry Kulikov verbreitet kremlfreundliche Propaganda. Er gab in den staatlichen Fernsehsendern öffentliche Erklärungen ab, die dem Narrativ des Kremls über die Lage im Donezkbecken entsprechen. Ferner rechtfertigte er die Handlungen der russischen Regierung, die die Integrität und territoriale Souveränität der Ukraine bedrohen, wie die Aussetzung der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen oder die Entscheidung, die "unabhängigen Republiken Donezk und Luhansk" anzuerkennen.
Somit unterstützt er aktiv Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
870.
Konstantin Lvovich ERNST
Geschäftsführer von Channel One Russia
Geburtsdatum: 6.2.1961
Geburtsort:
Moskau, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Konstantin Ernst ist Geschäftsführer von Channel One Russia, einem der grössten russischen Medienunternehmen, das seit vielen Jahren von der russischen Regierung zu Propagandazwecken genutzt wird. In dieser Funktion ist er für die Organisation und Verbreitung der antiukrainischen Propaganda der russischen Regierung verantwortlich.
Darüber hinaus erhielt er die höchsten staatlichen Auszeichnungen, darunter den Verdienstorden für das Vaterland, den Orden der Freundschaft, Danksagungsschreiben und Preise der Regierung und des Präsidenten der Russischen Föderation sowie die Medaille "Teilnehmer der Militäroperation in Syrien".
Somit unterstützt er Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. Ferner gehört er zu den führenden Geschäftsleuten, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen.
871.
Marina Vladimirovna SECHINA
Eigentümerin von LLC "Stankoflot"
Geburtsdatum: 1962
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: weiblich
Marina Sechina ist die frühere Ehefrau von Igor Sechin, dem Geschäftsführer von Rosneft. Sie hat ihre Verbindungen zu verschiedenen Akteuren der russischen Regierung und russischen Unternehmensstrukturen, auch zu ihrem früheren Ehemann, zu ihrem persönlichen Nutzen eingesetzt.
Unternehmen im Besitz von Sechina nahmen an der Vorbereitung der Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi teil. Sie ist Eigentümerin des Unternehmens LLC "Stankoflot", das ohne Ausschreibung Verträge der State Corporation for Assistance to Development, Production and Export of Advanced Technology Industrial Product (Rostec) erhält. Darüber hinaus ist sie Geschäftsführerin des FTSSR CJSC und besitzt Anteile an RK-Telekom.
Somit profitiert sie von russischen Entscheidungsträgern, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, sowie von der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
872.
Suleyman
Abusaidovich KERIMOV
Eigentümer des Finanz- und Industriekonzerns Nafta Moscow
Mitglied des
Föderationsrates als Vertreter der Republik

Dagestan
Geburtsdatum: 12.3.1966
Geburtsort:
Derbent,

Dagestan, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Suleyman Kerimov ist Eigentümer des Finanz- und Industriekonzerns Nafta Moscow. Das Nettovermögen von Kerimov und seiner Familie wird auf 9,8 Mrd. USD geschätzt. Er erhielt grosse Summen von Sergei Roldugin, der das Vermögen von Vladimir Putin verwaltet.
Kerimov nahm am 24. Februar 2022 an dem Treffen von Oligarchen mit Vladimir Putin im Kreml teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Der Umstand, dass er zu dieser Zusammenkunft eingeladen wurde, zeigt, dass er zum inneren Kreis von Oligarchen gehört, die Vladimir Putin nahestehen und dass er Handlungen oder politische Massnahmen unterstützt oder umsetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
Somit ist er einer der führenden Geschäftsleute und ist in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen.
873.
Tigran Oganesovich KHUDAVERDYAN
Funktion: Ehemaliger Exekutivdirektor und ehemaliger stellvertretender Geschäftsführer der Yandex NV
Geburtsdatum: 28.12.1981
Geburtsort:
Yerevan

(Eriwan),

Armenien
Staatsangehörigkeit: armenisch
Geschlecht: männlich
Tigran Khudaverdyan ist ein ehemaliger Exekutivdirektor von Yandex, einem führenden Technologie-Unternehmen in Russland, das sich auf intelligente Produkte und Dienstleistungen auf der Basis von maschinellem Lernen spezialisiert hat. Der ehemalige Leiter der Nachrichtenredaktion von Yandex warf dem Unternehmen vor, "ein Schlüsselelement beim Verbergen von Informationen über den Krieg in der Ukraine vor den Russen" zu sein. Zudem hat das Unternehmen russische Nutzer seiner Suchmaschine, die nach Informationen über die Ukraine gesucht haben, vor unzuverlässigen Informationen im Internet gewarnt, nachdem die russische Regierung russischen Medien gegenüber eine Warnung bezüglich der von diesen herausgegebenen Veröffentlichungen ausgesprochen hatte.
Am 24. Februar 2022 nahm Khudaverdyan an einem Treffen von Oligarchen mit Vladimir Putin im Kreml teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Der Umstand, dass er zu dieser Zusammenkunft eingeladen wurde, zeigt, dass er zum inneren Kreis der Oligarchen gehört, die Vladimir Putin nahestehen und dass er Handlungen oder politische Massnahmen unterstützt oder umsetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. Darüber hinaus gehört er zu den führenden Geschäftsleuten die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen.
874.
Vladimir Valerievich RASHEVSKY / Vladimir Valeryevich RASHEVSKIY
Geschäftsführer und Direktor der EuroChem Group AG
Geburtsdatum: 29.9.1973
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Vladimir Rashevsky ist Geschäftsführer und Direktor der EuroChem Group AG, einer der weltweit grössten Hersteller von Mineraldüngern. Zuvor (zwischen 2004 und 2020) war er Geschäftsführer des Kohleunternehmens JSC SUEK. Dabei handelt es sich um die grössten russischen Unternehmen, an denen auch der russische Milliardär Andrei Melnichenko beteiligt ist und die in wesentlichem Umfang Einnahmen generieren und der russischen Regierung zur Verfügung stellen. Sie arbeiten auch mit der russischen Regierung einschliesslich Vladimir Putin zusammen. Unternehmen der EuroChem Group lieferten Ammoniaknitrat in die besetzten Gebiete des Donezkbeckens. SUEK schloss Verträge mit Sanatorien auf der Krim über Gesundheitsprogramme für die Beschäftigten.
Somit unterstützt Rashevsky die Regierung der Russischen Föderation materiell oder finanziell oder profitiert von der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
Am 24. Februar 2022 nahm Rashevsky an einem Treffen von Oligarchen mit Vladimir Putin im Kreml teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Der Umstand, dass er zu dieser Zusammenkunft eingeladen wurde, zeigt, dass er zum inneren Kreis der Oligarchen gehört, die Vladimir Putin nahestehen und dass er Handlungen oder politische Massnahmen unterstützt oder umsetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
875.
Alexey Yevgenevich FILATOV
Geburtsdatum: 12.2.1983
Funktion: Leiter der Direktion "Grenzübergreifende Zusammenarbeit" der Präsidialverwaltung Russlands
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Alexey Filatov ist der Leiter der Direktion "Grenzübergreifende Zusammenarbeit" der Präsidialverwaltung Russlands. Er ist ein hochrangiger Beamter des Kreml, der für die Koordinierung der aggressiven Politik des Kreml, einschliesslich bösartiger Einflussnahme, gegenüber der Ukraine und den besetzten Regionen Donezk und Luhansk verantwortlich ist.
Als Leiter der Direktion "Grenzübergreifende Zusammenarbeit" der Präsidialverwaltung Russlands ist Filatov direkt an der Entwicklung und Umsetzung der vom Kreml geleiteten Politik der Abtrennung der Regionen Donezk und Luhansk von der Ukraine beteiligt.
Daher ist er für die aktive Unterstützung oder Durchführung von Handlungen oder politischen Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder gefährden.
876.
Igor Venediktovich MASLOV
 
Geburtsdatum: 18.10.1960
Geburtsort: Sankt Petersburg, Russische Föderation
Funktion: Beamter der Präsidialverwaltung Russlands bei dem russischen Auslandsgeheimdienst (SVR)
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Igor Maslov ist ein langjähriger Beamter der Präsidialverwaltung Russlands mit einem Hintergrund beim russischen Auslandsnachrichtendienst (SVR), der für subversive politische Strategien und Aktivitäten des Kreml gegenüber dem sogenannten "nahen Ausland" Russlands (Gebiete der ehemaligen Sowjetunion) verantwortlich ist. Er berät Präsident Vladimir Putin in Bezug auf die Ukraine, Moldau und Südossetien und ist als Mitglied der Gruppe von Personen benannt, die Präsident Putin in Bezug auf die Ukraine beraten.
Als Leiter der Direktion "Interregionale und kulturelle Beziehungen zu Drittländern" der Präsidialverwaltung Russlands hat Maslov Mitgliedern der Sondereinsatztruppen (SPO) des Verteidigungsministeriums gratuliert, die eine Schlüsselrolle bei der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim gespielt haben.
Daher ist er für die aktive Unterstützung oder Durchführung von Handlungen oder politischen Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder gefährden.
877.
Viatcheslav Moshe KANTOR
(alias Viatcheslav Vladimirovich KANTOR)
 
Geburtsdatum: 8.9.1953
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Funktion: Grosser Anteilseigner der börsennotierten Acron Group, einer der grössten Düngemittelhersteller Russlands
Staatsangehörigkeit: Russisch, israelisch und britisch
Geschlecht: männlich
Viatcheslav Moshe Kantor ist ein russischer Oligarch, der ein grosser Anteilseigner der börsennotierten Acron Group ist, einem der grössten Düngemittelhersteller Russlands. Er hat enge Verbindungen zu Präsident Vladimir Putin. Diese Verbindungen zum russischen Präsidenten halfen ihm, sein beträchtliches Vermögen zu sichern. Er hat Präsident Putin bei zahlreichen Gelegenheiten offen seine Unterstützung und Freundschaft bekundet und unterhält gute Beziehungen zum Kreml.
Dadurch hat er von russischen Entscheidungsträgern profitiert, die für die rechtswidrige Annexion der Halbinsel Krim durch die Russische Föderation oder die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind. Er gehört auch zu den führenden russischen Geschäftsleuten, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die rechtswidrige Annexion der Halbinsel Krim durch die Russische Föderation und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen.
878.
Aleksei Viktorovich PIMANOV
(alias Alexey Viktorovich PIMANOV / Alexei PIMANOV / Aleksey PIMANOV)
Geburtsdatum: 9.2.1962
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Funktion: Generaldirektor der Verwaltungsorganisation "Creative Association Red Star"; Leiter der Medienholding Krasnaya Zvezda, die im Besitz des russischen Verteidigungsministeriums ist
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Aleksei Pimanov ist ein Propagandist und Leiter der Medienholding Krasnaya Zvezda, die im Besitz des russischen Verteidigungsministeriums ist. Der Verteidigungsminister Sergey Shoygu hat persönlich gefordert, dass Pimanov Leiter der Krasnaya Zvezda wird. Die Medienholding wurde per Dekret des russischen Verteidigungsministers eingerichtet und kontrolliert den föderalen Fernsehsender Zvezda.
Ähnlich wie alle anderen vom Kreml kontrollierten Medienkanäle verbreitet Zvezda regelmässig Desinformation über die anhaltende grundlose militärische Aggression gegen die Ukraine, untergräbt die territoriale Unversehrtheit und Souveränität der Ukraine und unterstützt die gewaltsame Aggression Russlands durch die Medien entscheidend. Als Mitglied des Medienrats der russischen Geografischen Gesellschaft unterhält Pimanov enge Kontakte zu hochrangigen Beamten des Kreml wie Alexey Gromov, Dmitry Peskov und Sergey Shoygu.
2017 war Pimanov Regisseur und Produzent des Propagandafilms "Krim", in dem die rechtswidrige Annexion der Halbinsel Krim durch die Russische Föderation gerechtfertigt und verherrlicht wird.
Daher ist er für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
879.
Igor Yurievich KOROTCHENKO
 
Geburtsdatum: 15.2.1960
Geburtsort: Riga, Lettland
Funktion: Vorsitzender des
Öffentlichen Rates, der dem Verteidigungsministerium der Russischen Föderation untersteht; Chefredakteur der Zeitschrift "National Defence"; Direktor des Centre for Analysis of the World Arms Trade; Militärexperte. Militärischer Rang - Reserveoberst.
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Igor Korotchenko, Vorsitzender des dem Verteidigungsministerium der Russischen Föderation unterstehenden Öffentlichen Rates, leistet als Experte für Verteidigung und Aussenpolitik regelmässig einen Beitrag zu den wichtigsten russischen Propaganda-Fernsehsendungen. Igor Korotchenko ist für seine aggressiven und abwertenden Aussagen gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine bekannt und provoziert militärische Konfrontationen zwischen der Russischen Föderation und dem Westen, einschliesslich der Ukraine. Auf seinen Social-Media-Plattformen oder in seinen Fernsehsendungen ruft er dazu auf, die Ukraine zu "entnazifizieren" und zu entmilitarisieren sowie die Ukraine mit Russland zu vereinen ("seine historische Fraternalunion"), und erklärt, dass die Ukraine Teil der grossen "russischen Welt" sei.
In einem am 24. Februar 2022 veröffentlichten Artikel erklärte Igor Korotchenko, dass die Aufgabe Russlands in der Ukraine darin besteht, die Ukraine zu entmilitarisieren, und erklärt, dass die Ukraine sowohl für ihre eigene Bevölkerung als auch für die Russische Föderation und die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk eine Bedrohung darstellt. Der Zweck der Operation bestehe laut Igor Korotchenko darin, den Streitkräften der Ukraine die Möglichkeit einer zentralen Führung und Kontrolle der Truppen zu entziehen, das ukrainische Militärflugplatznetz unbrauchbar zu machen und Luftabwehrpositionen und operativ-taktische Flugkörper zu zerstören.
Daher ist er für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
880.
Vladimir
Nikolayevich SUNGORKIN
 
Geburtsdatum: 16.6.1954
Geburtsort: Khabarovsk, Russische Föderation
Funktion: Generaldirektor und Chefredakteur der Komsomolskaya Pravda; Mitglied öffentlicher Räte im Verteidigungsministerium der Russischen Föderation, dem Ministerium für Notlagen der Russischen Föderation und dem Verkehrsministerium der Russischen Föderation. Im Rat der Regierung der Russischen Föderation zu den Massenmedien befasst sich Sungorkin mit Fragen im Zusammenhang mit der Vergabe von Regierungspreisen.
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Vladimir Sungorkin ist der Generaldirektor und Chefredakteur der Komsomolskaya Pravda. Er ist einer der Hauptakteure bei ausländischen Informationsmanipulations- und Einmischungsaktivitäten oder Propagandisten und spricht häufig über die Ukraine, wobei er Fehlinformationen erzeugt und Fakten manipuliert.
Vladimir Sungorkin verbreitet und legitimiert aggressive Anti-Ukraine- und antiwestliche Propaganda des Putin-Regimes unter direkter Autorität des Kremls in einem der beliebtesten Medienunternehmen Russlands. Die Zeitung Komsomolskaya Pravda wurde auch von Präsident Vladimir Putin als seine Lieblingszeitung beschrieben.
Daher ist Vladimir Sungorkin für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
881.
Oleg Borisovich DOBRODEEV
 
Geburtsdatum: 28.10.1959
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Funktion: Generaldirektor der Allrussischen staatlichen Fernseh- und Radiogesellschaft (VGTRK)
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Oleg Dobrodeev ist der Generaldirektor der grössten staatseigenen Medienholding in Russland. Er hat sich aktiv an der Propaganda des Kreml beteiligt, indem er im Interesse der politischen Führung der Russischen Föderation verzerrte Informationen erstellt und verbreitet hat.
Oleg Dobrodeev ist der Initiator und wichtigste Urheber des staatlichen Fernsehsenders Rossiya-24 und Eigentümer des Fernsehsenders Russia 1. Diese Kanäle sind das wichtigste Sprachrohr staatlicher Propaganda und erfüllen effizient die Aufgabe, das Putin-Regime zu stärken und Propaganda für seine aggressive Innen- und Aussenpolitik, einschliesslich militärischer Operationen in der Ukraine, bereitzustellen. Auf diesen Kanälen wird über die Zukunft einer geteilten Ukraine und der "jungen Republiken" und über das Scheitern der Reformen der ukrainischen Präsidenten diskutiert und jegliche Massnahmen der ukrainischen Behörden werden lächerlich gemacht oder verurteilt.
Oleg Dobrodeev nimmt an Sitzungen der Regierung des Präsidenten der Russischen Föderation teil, bei denen die Führungsspitzen der wichtigsten staatlichen Medien Anweisungen erhalten.
Daher ist er für die aktive Unterstützung oder Durchführung von Handlungen oder politischen Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder gefährden.
882.
Farkhad AKHMEDOV
Geburtsdatum: 15.9.1955
Geburtsort: Baku, Aserbaidschan
Funktion: Geschäftsmann, der im Energiesektor und in der russischen Kommunalpolitik tätig ist; Gründer von Tansley Trading.
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Farkhad Akhmedov ist ein russischer Geschäftsmann, der im Energiesektor und in der russischen Kommunalpolitik tätig ist. Er gründete Tansley Trading, das russische Gasproduzenten mit Ausrüstung beliefert, und wurde Minderheitsaktionär von Nortgas, einer Öl- und Gasgesellschaft in Sibirien, sowie Vorsitzender von Bechtel Energy. Er steht dem Kreml nahe und ist ein führender Geschäftsmann und in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderationals wichtige Einnahmenquelle dienen.
883.
Pavel Nikolayevitch GUSEV
 
Geburtsdatum: 4.4.1949
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Funktion: Propagandist, Herausgeber und Eigentümer von "Moskovskiy Komsomolets"
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Pavel Nikolayevitch Gusev ist Leiter der wichtigsten russischen Boulevardzeitung "Moskovskiy Komsomolets", die das Narrativ und die Handlungen des Kreml unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
Er unterhält enge Verbindungen zum russischen Verteidigungsministerium und ist ein Vertrauter und Unterstützer von Präsident Vladimir Putin. Bei den Wahlen 2018 erhielt er verschiedene Ehrenmedaillen und offizielle Unterstützung, was bestätigt, dass er ein aktiver Unterstützer der Regierung der Russischen Föderation ist.
Daher ist er für die aktive Unterstützung oder Durchführung von Handlungen oder politischen Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder gefährden.
884.
Elena Petrovna TIMCHENKO (geb. ERMAKOVA (Yermakova))
 
Funktion: Ko-Präsidentin der Timchenko-Stiftung
Staatsangehörigkeit: Russisch, finnisch
Verbundene
Person: Gennady Timchenko (Ehemann)
Geschlecht: weiblich
Elena Timchenko ist die Ehefrau des Milliardärs Gennady Timchenko, der in der Liste des Beschlusses 2014/145/GASP aufgeführt ist.
Sie nimmt über die Timchenko-Stiftung an seinen öffentlichen Angelegenheiten teil. Daher profitiert sie von Gennady Timchenko, einem führenden Geschäftsmann, der für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und der von russischen Entscheidungsträgern profitiert, die für die rechtswidrige Annexion der Halbinsel Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind.
885.
Maria Vladimirovna VORONTSOVA / geb. PUTINA
(alias Mariya VORONTSOVA, Maria FAASSEN)
 
Geburtsdatum: 28.4.1985
Funktion: Miteigentümerin von 20 % des Unternehmens
Nomenko, das an dem grössten privaten Investitionsprojekt Russlands im Gesundheitswesen beteiligt ist, dessen Kosten auf 40 Milliarden Rubel geschätzt werden.
Verbundene Person: Präsident Vladimir Putin (Vater)
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: weiblich
Maria Vladimirovna Vorontsova ist die älteste Tochter des Präsidenten Vladimir Putin, der in der Liste des Beschlusses 2014/145/GASP aufgeführt ist.
Sie ist Miteigentümerin des Unternehmens Nomenko, das an dem grössten privaten Investitionsprojekt Russlands im Gesundheitswesen beteiligt ist, dessen Kosten auf 40 Milliarden Rubel geschätzt werden. Sie profitiert von der Regierung der Russischen Föderation und ist in Wirtschaftssektoren tätig, die der Regierung der Russischen Föderation als wichtige Einnahmequelle dienen.
886.
Anton Valerevich KUPRIN
 
Funktion: Kapitän der Fregatte "Admiral Essen" der russischen Schwarzmeerflotte
Geschlecht: männlich
Anton Valerevich Kuprin ist Kapitän der Fregatte "Admiral Essen" der russischen Schwarzmeerflotte. Die Fregatte "Admiral Essen" ist an den russischen Kriegshandlungen im Schwarzen Meer beteiligt. Anton Valerevich Kuprin ist daher für Handlungen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
887.
Aufgehoben
 
 
888.
Mikhail
Alexandrovich BABAKOV
 
Geburtsdatum: 7.2.1994
Verbundene Person: Aleksandr Babakov (Vater), stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma.
Geschlecht: männlich
Mikhail Alexandrovitch Babakov ist Sohn von Aleksandr Babakov, des stellvertretenden Vorsitzenden der Staatsduma, der in der Liste des Beschlusses 2014/145/GASP aufgeführt ist. Mikhail Alexandrovitch Babakov besitzt erhebliche Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit seinem Vater stehen. Er ist Eigentümer und Geschäftsführer einer Immobiliengesellschaft in Frankreich, über die er verschiedene Immobilien verwaltet, darunter ein in der Nähe von Versailles gelegenes Haus im Wert von 11 Millionen Euro. Ausserdem hat er dieselbe Wohnadresse wie sein Vater. Mikhail Alexandrovitch Babakov ist daher mit Aleksandr Babakov verbunden und profitiert von einem russischen Entscheidungsträger, der für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
889.
Kirill Nikolayevich SHAMALOV
 
Geburtsdatum: 22.3.1982
Geburtsort: Sankt Petersburg, Russische Föderation
Funktion: Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sibur Holding PJSC
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Kirill Nikolayewitsch Shamalow ist stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sibur Holding PJSC, dem grössten integrierten petrochemischen Unternehmen in Russland.
Er ist daher einer der führenden Geschäftsleute und in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation als wichtige Einnahmenquelle dienen, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
890.
Igor Albertovich KESAEV
Geburtsdatum: 30.10.1966
Geburtsort: Vladikavkaz, Nordossetien, Russische Föderation
Funktion: Eigentümer und Vorsitzender der Mercury Group
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Igor Albertovich Kesaev ist Eigentümer und Vorsitzender der Mercury Group, zu der die Megapolis Group, der führende Tabakwarenvertreiber in Russland, gehört. Er unterhält Verbindungen zur Regierung der Russischen Föderation und zu Kreisen der Sicherheitskräfte über den Monolit-Fonds, der von ehemaligen Offizieren der russischen Sicherheitsdienste verwaltet wird und der finanziellen Unterstützung von im Ruhestand befindlichen Angehörigen der Sicherheitsdienste und des Militärs dient. Darüber hinaus ist er Hauptaktionär von Degtyarev Plant, eines russischen Unternehmens, das Waffen herstellt, die von den russischen Streitkräften verwendet werden.
Er ist einer der führenden Geschäftsleute und in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. Darüber hinaus leistet er der Regierung der Russischen Föderation materielle Unterstützung und profitiert von ihr.
891.
Alexander
Nikolaevich PETAYKIN
 
Geburtsdatum: 24.5.1987
Geburtsort: Orenburg, Oblast Orenburg, Russische Föderation
Funktion: Eigentümer und Generaldirektor der Strassenbauunternehmen "OO Vector" und "Trans Stroy"
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Alexander Nikolaevich Petaykin ist Eigentümer und Generaldirektor der Strassenbauunternehmen "OOO Vector" und "Trans Stroy", die an der Durchführung öffentlicher Projekte für die Regionalregierungen von Orenburg und Bashkortostan beteiligt sind.
Er ist somit eine natürliche Person, die von der Regierung der Russischen Föderation profitiert, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
892.
Aleksandr
Aleksandrovich SHULGIN
Geburtsdatum: 2.5.1977
Geburtsort:
Essentuki,

Region Stawropol, Russische Föderation
Funktion:
ehemaliger

Geschäftsführer und ehemaliger Direktor bei Ozon

Holdings Plc
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Aleksandr Aleksandrovich Shulgin ist führender Geschäftsmann und ehemaliger Geschäftsführer von Ozon, der führenden russischen Plattform für den elektronischen Handel in mehreren Sparten. Er nahm am 24. Februar 2022 an einem Treffen von Oligarchen mit Präsident Vladimir Putin im Kreml teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Der Umstand, dass er zu dieser Zusammenkunft eingeladen wurde, zeigt, dass er zum inneren Kreis der Oligarchen gehört, die Präsident Putin nahestehen, und dass er Handlungen oder politische Massnahmen unterstützt oder umsetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. Zudem ist er in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmenquelle dienen.
893.
Ekaterina
Vladimirovna TIKHONOVA
(geb. Yekaterina
Vladimirovna PUTINA)
(alias Yekaterina,
Katerina)
 
Geburtsdatum: 31.8.1986
Geburtsort: Dresden, Deutschland
Funktion: Leiterin der Entwicklungsinitiative Innopraktika.
Verbundene Person: Präsident Vladimir Putin (Vater)
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: weiblich
Ekaterina Vladimirovna Tikhonova ist die Tochter von Präsident Vladimir Putin. Sie war Leiterin des neuen Instituts für künstliche Intelligenz an der Moskauer Staatsuniversität, das mit staatlichen Mitteln finanziert wird. Sie leitet derzeit die Entwicklungsinitiative Innopraktika, die von wichtigen russischen Unternehmen finanziert wird, deren Führungskräfte zum inneren Kreis der Oligarchen gehören, die Präsident Putin nahestehen.
Sie profitiert daher von der Regierung der Russischen Föderation und ist mit führenden Personen verbunden, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation als wichtige Einnahmequelle dienen. Zudem ist sie mit ihrem Vater verbunden, der für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben, verantwortlich ist und solche Handlungen aktiv unterstützt.
894.
Evgeny Borisovich ZUBITSKIY
 
Geburtsdatum: 10.3.1968
Geburtsort: Kemerovo, Russische Föderation
Funktion: Unternehmer, Miteigentümer und Vorstandsvorsitzender der Industrial Metallurgical Holding (PMH)
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Evgeny Borisovich Zubitskiy ist Miteigentümer und Vorstandsvorsitzender der Industrial Metallurgical Holding (PMH). Er ist Anteilseigner der vom Mitglied der Staatsduma Boris Zubitsky gegründeten Koks Group, der Muttergesellschaft von PMH und Russlands grösstem Erzeuger von marktgängigem Koks.
Er ist daher einer der führenden Geschäftsleute und in einem Bereich der Wirtschaft tätig, der der Regierung der Russischen Föderation als wichtige Einnahmenquelle dient.
895.
Sergey Vladimirovich MIKHAILOV
(alias Sergei MIKHAILOV)
 
Geburtsdatum: 17.3.1971
Geburtsort: Arkhangelsk, Russische Föderation
Funktion: Generaldirektor der russischen Nachrichtenagentur TASS
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Sergey Mikhailov ist Generaldirektor der Nachrichtenagentur TASS, der grössten russischen Nachrichtenagentur, die über ihr ausgedehntes Netz ausländischer Vertretungen (70 Büros in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten und 68 Büros auf der ganzen Welt) verfälschte Informationen über die Ukraine verbreitet und den Interessen der politischen Führung der Russischen Föderation dient.
Präsident Vladimir Putin hat ihm den Orden der Freundschaft verliehen. Sergey Mikhailov gehört der Personalreserve des russischen Präsidenten an.
Somit unterstützt er Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
896.
Alexander
Alexandrovich MALKEVICH
 
Geburtsdatum: 14.7.1975
Geburtsort: Sankt Petersburg, Russische Föderation
Funktion: Erster stellvertretender Vorsitzender der Gesellschaftlichen Kammer der Russischen Föderation für die Entwicklung der Informationsgemeinschaft, der Medien und der Massenkommunikation. Seit Januar 2021 Generaldirektor des Fernsehsenders Saint Petersburg.
Reisepass-/Personalausweis-Nr.: Reisepass 717637093, Nationaler Personalausweis Nr. 781005202108
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Alexander Malkevich ist russischer Propagandist, Generaldirektor des Fernsehsenders Saint Petersburg und erster stellvertretender Vorsitzender der Gesellschaftlichen Kammer der Russischen Föderation für die Entwicklung der Informationsgemeinschaft, der Medien und der Massenkommunikation.
Am 25. Februar 2022 erklärte Malkevich, dass die anhaltende militärische Aggression gegen die Ukraine eine "Sonderoperation" sei, um die Ukraine zu denazifizieren, und dass nicht das Ziel bestehe, das Land in Besitz zu nehmen. Am 16. März 2022 nahm Malkewitsch an der Sitzung der Gesellschaftlichen Kammer der Russischen Föderation zum Thema "Eskalation des Informationskriegs: Russlands Interessen verteidigen" teil; dort wurde erörtert, wie wichtig es ist, wahrheitsgetreue Informationen zu vermitteln, damit die Menschen verstehen könnten, warum die Entscheidung zur Durchführung einer "Sonderoperation" in der Ukraine getroffen worden sei und was der Zweck dieser Operation sei.
Somit unterstützt er Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
897.
Aufgehoben
 
 
898.
Musa Yusupovich BAZHAEV
Geburtsdatum: 11.5.1966
Geburtsort:
Achkoy Martan, Tschetschenien, Russische Föderation
Funktion: Russischer Geschäftsmann; derzeitiger Vorsitzender der Moskauer
Alliance Group, welche Anlagevermögen bei Erdöl-, Bau-, Textil-, Lebensmittel-, Finanz- und Medienunternehmen besitzt; ehemaliger Vorsitzender von Russian

Platinum.
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Musa Bazhaev ist der Vorsitzende der JSC Alliance Group, zu deren Hauptkunden die grössten Unternehmen aus den Bereichen Gas- und Erdöl, Industrieanlagen, Telekommunikation, Wohnungsbau und öffentliche Versorgung zählen.
Er ist der ehemalige Vorstandsvorsitzender von Russian Platinum, das als eines der führenden russischen Bergbauunternehmen gilt und der Regierung der Russischen Föderation als wichtige Einnahmequelle dient. 2021 unterzeichneten die VEB.RF, die VTB Group und Russian Platinum ein "Memorandum of Intent" (MOI) zur Finanzierung der Platin-, Kupfer- und Nickelerzvorkommen von Chernogorsk in der Region Krasnoyarsk. Die feierliche Unterzeichnung fand während des Internationalen Wirtschaftsforums in St. Petersburg in Anwesenheit des Präsidenten Putin statt. Musa Bazhaev ist ein führender russischer Geschäftsmann, der zu den 200 reichsten Russen gehört und in einem Wirtschaftssektor tätig ist, der der Regierung der Russischen Föderation als wichtige Einnahmequelle dient.
Darüber hinaus steht er in Verbindungen mit VEB.RF, einem grossen Finanzentwicklungsinstitut, das russischen Entscheidungsträgern, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, aktiv materielle oder finanzielle Unterstützung leistet oder von diesen profitiert.
899.
Grigory Viktorovich BEREZKIN
Geburtsdatum: 9.8.1966
Geburtsort:
Moskau, Russische Föderation
Funktion: Vorstandsvorsitzender der ESN Group
Staatsangehörigkeit: russisch, kroatisch
Reisepass-Nr.: Kroatischer
Reisepass Nr. 101644415 (Gültig bis: 18.3.2023)
Geschlecht: männlich
Grigory Berezkin ist ein führender russischer Geschäftsmann und gilt als Helfershelfer des Präsidenten Vladimir Putin.
Er ist Vorstandsvorsitzender der ESN Group, einer russischen Private-Equity-Gruppe mit einem Portfolio von Investitionen in verschiedene Branchen, einschliesslich Medien, Energie, Infrastruktur, IT, natürliche Ressourcen und petrochemischer Sektor. Die ESN Group ist eines der grössten Unternehmen Russlands. Im Jahr 2019 unterzeichneten Saudi Basic Industries Corporation (SABIC), der Russian Direct Investment Fund (RDIF) und die ESN Group eine Vereinbarung über Investitionen in ein Projekt zur Konzeption, zum Bau und zum Betrieb einer Methanolfabrik in der Region Amur in Russlands Fernem Osten. Im Jahr 2021 unterzeichneten VEB.RF, VTB, die ESN Group, das Ministerium für die Entwicklung von Russlands Fernem Osten, Marubeni Corporation und Mitsui O.S.K. während des Osteuropäischen Wirtschaftsforums eine Vereinbarung mit dem Ziel der Entwicklung eines Projekts für den Bau von methanolbetriebenen Schiffen durch russische Werften. An der feierlichen Unterzeichnung nahm der Präsident Putin teil.
Als Vorstandsvorsitzender der ESN Group ist Grigory Berezkin ein führender Geschäftsmann, der in Bereichen der Wirtschaft tätig ist, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmenquelle dienen. Ausserdem unterstützt er die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell und finanziell und profitiert von ihr.
900.
Serguey Achotovich MNDOIANTS
 
Geburtsdatum: 21.9.1961
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Funktion: Russischer Geschäftsmann, der als stellvertretender Vorsitzender des Konzerns AFK Sistema tätig ist. Gründer des Beratungsunternehmens VLM Invest.
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Serguey Mndoiants ist geschäftsführender stellvertretender Vorsitzender mit Zuständigkeit für die Regierungsbeziehungen des russischen Konzernunternehmens AFK Sistema PAO, das im Telekommunikations- und IT-Sektor tätig ist. Serguey Mndoiants ist ferner leitender stellvertretender Vorsitzender von VLM Invest, einem Beratungsunternehmen, das als Mittler zwischen Privatunternehmen und Regierungsstellen der Russischen Föderation tätig ist. Serguey Mndoiants ist auch Mitglied des Vorstands des Rates für Aussen- und Verteidigungspolitik (SVOP), eines Thinktanks, der die Regierung der Russischen Föderation bei der Durchführung der Aussen- und Verteidigungspolitik berät.
Somit ist er ein führender Geschäftsmann und ist in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen.
901.
Boris Romanovich ROTENBERG
 
Geburtsdatum: 3.1.1957
Geburtsort: Sankt Petersburg, Russische Föderation
Verbundene Personen: Arkady Rotenberg (Bruder), Igor Rotenberg (Neffe)
Verbundene Organisationen: SGM (Stroygazmontazh) group, SMP Bank, Gazprom Drillings
Staatsangehörigkeit: Russisch, finnisch
Geschlecht: männlich
Boris Rotenberg ist ein russischer Milliardär und Geschäftsmann und Bruder von Arkady Rotenberg, einem russischen Milliardär und Geschäftsmann, und Anteilseigner des staatseigenen Unternehmens Gazprom Drilling und Miteigentümer der SGM (Stroygazmontazh) group. Die Rotenbergs stehen in enger Verbindung mit Präsident Vladimir Putin. Boris Rotenberg ist Mitglied des Vorstands der SMP Bank und einer der Hauptaktionäre von Gazprom Drilling, welches dank seiner engen Verbindungen zum russischen Präsidenten Vladimir Putin umfangreiche staatliche Aufträge erhalten hat. Somit profitiert er von russischen Entscheidungsträgern und der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind. Darüber hinaus ist er eine natürliche Person, die mit Arkady Rotenberg und Präsident Putin in Verbindung steht, die beide auf die Liste der Personen gesetzt wurden, die restriktiven Massnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen.
902.
Igor Arkadyevich ROTENBERG
 
Geburtsdatum: 9.5.1973
Geburtsort: Sankt Petersburg, Russische Föderation
Verbundene Personen: Arkady Rotenberg (Vater), Boris Rotenberg (Onkel)
Verbundene
Organisationen: SGM (Stroygazmontazh) group, Gazprom Drilling, NPV Engineering Group
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Igor Rotenberg ist ein russischer Milliardär und Geschäftsmann und der älteste Sohn und Erbe von Arkady Rotenberg, einem russischen Milliardär und Geschäftsmann und Miteigentümer der SGM (Stroygazmontazh) group. Er ist Mehrheitsaktionär von Gazprom Drilling. Die Rotenbergs stehen in enger Verbindungen mit Präsident Putin. Aufgrund seiner Positionen in führenden russischen Unternehmen, darunter SGM, Gazprom Drilling and Mostotrest, die grosse staatliche Aufträge erhalten haben, und aufgrund seiner engen Verbindungen zum Präsidenten Putin profitiert Igor Rotenberg von russischen Entscheidungsträgern und der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind. Darüber hinaus ist er eine natürliche Person, die in Verbindungen mit Arkady Rotenberg und Präsident Putin stehen, die beide auf die Liste der Personen gesetzt wurden, die restriktiven Massnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen.
903.
Ekaterina IGNATOVA
(alias Jekatarina IGNATOVA)
Geburtsdatum: 1968
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Verbundene Personen: Sergei Chemezow (Ehemann)
Anastasia Ignatova (Tochter)
Lyudmila Rukavishikova (Mutter)
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: weiblich
Ekaterina Ignatova ist die Ehefrau von Sergei Chemezow, der Geschäftsführer des staatlichen russischen Unternehmens Rostec (State Corporation for Assistance to Development, Production and Export of Advanced Technology Industrial Product) ist. Als die Ehefrau von Sergei Chemezov hält Ekaterina Ignatova aufgrund ihrer Verbindung mit ihm umfangreiche Vermögenswerte. In der letzten öffentlichen Vermögenserklärung von Sergei Chemezov im Jahr 2019 war ein Jahreseinkommen von 24 Mio. USD von Ekaterina Ignatova enthalten.
Ekaterina Ignatova steht in Verbindung mit einer natürlichen Person (ihrem Ehemann), der auf die Liste der Personen gesetzt wurde, die restriktiven Massnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen.
904.
Anastasia IGNATOVA
 
Verbundene Personen: Sergei Chemezow (Stiefvater)
Ekaterina Ignatova (Mutter)
Lyudmila Rukavishikova (Grossmutter)
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: weiblich
Anastasia Ignatova ist die Stieftochter von Sergei Chemezow, der Geschäftsführer des staatlichen russischen Unternehmens Rostec (State Corporation for Promoting Development, Manufacturing and Export of Russian Technologies High-Tech Industrial Products) ist.
Als die Stieftochter von Sergei Chemezov hält sie aufgrund ihrer Verbindungen umfangreiche Vermögenswerte. Anastasia Ignatova ist formale Eigentümerin der 85-Meter-Yacht"Valerie" im Wert von 140 Mio. USD (über 10 Mrd. Rubel) über ein Unternehmen namens Delima Services Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln. Darüber hinaus ist sie Begünstigte von Offshore-Unternehmen mit Vermögenswerten in Höhe von Hunderten von Millionen Dollar.
Anastasia Ignatova steht in Verbindungen mit einer natürlichen Person (ihrem Stiefvater), der auf die Liste der Personen gesetzt wurde, die restriktiven Massnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen
905.
Lyudmila RUKAVISHIKOVA
Verbundene Personen: Sergei Chemezov (Schwiegersohn)
Ekaterina
Ignatova

(Tochter)
Anastasia
Ignatova (Enkeltochter)
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: weiblich
Lyudmila Rukavishikova ist die Schwiegermutter von Sergei Chemezow, der Geschäftsführer des staatlichen russischen Unternehmens Rostec (State Corporation for Promoting Development, Manufacturing and Export of Russian Technologies High-Tech Industrial Products) ist. Als die Schwiegermutter von Sergei Chemezov hält sie aufgrund ihrer Verbindungen umfangreiche Vermögenswerte, darunter Anteile an Unternehmen, denen von Rostec genutzte Immobilien gehören.
Lyudmila Rukavishikova steht in Verbindung mit einer natürlichen Person (ihrem Schwiegersohn), der auf die Liste der Personen gesetzt wurde, die restriktiven Massnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen.
906.
Yuri Borisovich SLYUSAR
 
Geburtsdatum: 20.7.1974
Geburtsort: Rostov-on-Don, Russische Föderation
Funktion: Vorsitzender der United Aircraft Corporation (UAC); ehemals stellvertretender Minister für Industrie und Handel der Russischen Föderation
Verbundene Person: Präsident Vladimir Putin
Verbundene Organisationen: United Aircraft Corporation
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Yuri Slyusar ist Vorsitzender der United Aircraft Corporation (UAC) und ehemaliger stellvertretender Minister für Industrie und Handel. Die UAC ist ein weitgehend staatseigenes Unternehmen in der Luft- und Raumfahrt und im Verteidigungsbereich innerhalb von Rostec, das ursprünglich vom Präsidenten Putin gegründet wurde. In seiner Position als Vorsitzender der UAC ist Yuri Slyusar einer der führenden Akteure im russischen Industrie- und Verteidigungssektor mit engen Verbindungen zur Regierung der Russischen Föderation. Somit ist Yuri Slyusar ein führender Geschäftmann, der in Bereichen der Wirtschaft tätig ist, die der Regierung der Russischen Föderation als wichtige Einnahmequelle dienen, und er hat die Regierung der Russischen Föderation unterstützt und von ihr profitiert.
907.
Said KERIMOV
Geburtsdatum: 6.7.1995
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Funktion: Erbe von Suleiman Kerimov, Mitglied des Strategieausschusses und Vorstands von Polyus
Verbundene Person: Suleiman Kerimov (Vater)
Verbundene Organisationen: Polyus
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Said Kerimov ist der Sohn von Suleiman Kerimov. Suleiman Kerimov ist ein in Russland ansässiger Milliardär, Gründer der Suleiman-Kerimov-Stiftung und Vertreter der Republik Dagestan im Föderationsrat Russlands. Suleiman Kerimov übertrug einen grossen Teil seiner Vermögenswerte, darunter seine Anteile am grössten russischen Goldproduzent Polyus Gold, auf seinen Sohn, Said Kerimov.
Said Kerimov steht in Verbindungen mit einem der führenden Geschäftsmänner und ist in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. Suleiman Kerimov ist auch für die Unterstützung oder Durchführung von Handlungen oder politischen Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder gefährden.
908.
Vladimir
Leonidovich BOGDANOV
 
Geburtsdatum: 28.5.1951
Funktion: Generaldirektor von Surgutneftegas
Verbundene Person: Präsident Vladimir Putin
Verbundene Organisationen: Surgutneftegas
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Vladimir Bogdanov ist Generaldirektor des Öl- und Gasunternehmens Surgutneftegas, des fünftgrössten privaten Unternehmens und drittgrössten Erdölunternehmens in Russland mit einem Anteil von über 10 % an der gesamten russischen Erdölförderung, was der Regierung der Russischen Föderation daher als wichtige Einnahmequelle dient. Als Tochtergesellschaft von Surgutneftegas stellte die Surgutneftegasbank CJSC der Regierung der Region Tyumen 2021 ein Darlehen in Höhe von 1,6 Mrd. Rubel zur Finanzierung ihres Defizits zur Verfügung. Vladimir Bogdanov steht in enger Verbindung mit der Regierung der Russischen Föderation und dem Präsidenten Vladimir Putin. Somit ist Vladimir Bogdanov ein führender Geschäftsmann, der in Bereichen der Wirtschaft tätig ist, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen.
909.
German Oskarovich GREF
(alias Herman Oskarovich GREF)
 
Geburtsdatum: 8.2.1964
Geburtsort: Dorf Panfilovo, Irtysh District, Region Pavlodar, Kirgisistan.
Funktion: Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzender der Sberbank of Russia, bestätigt vom Verwaltungsrat am 16. Oktober 2007
Verbundene Organisationen: Public Joint-Stock Company "Sberbank of Russia" (öffentliche Aktiengesellschaft)
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
German Gref ist Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzender der Sberbank of Russia. Die Sberbank of Russia ist eine öffentliche Aktiengesellschaft. Mehrheitsaktionär der Sberbank ist der russische National Wealth Fund, der von der Regierung der Russischen Föderation verwaltet wird.
German GREF nahm nach Beginn der russischen Aggression gegen die Ukraine, am 24. Februar 2022, zusammen mit 36 anderen Geschäftsleuten an einem Treffen mit Präsident Vladimir Putin und anderen Mitgliedern der Regierung der Russischen Föderation teil, um die Folgen des Vorgehens nach den westlichen Sanktionen zu erörtern. Diese besondere Einladung zeigt, dass er Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit von internationalen Organisationen in der Ukraine behindern, unterstützt oder umsetzt.
Als Geschäftsführer der Sberbank gehört er zu den führenden Geschäftsleuten, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen.
910.
Oleg Vladimirovich DERIPASKA
 
Geburtsdatum: 2.1.1968
Geburtsort: Dzerzhinsk, Russische Föderation
Funktion: Russischer Oligarch Eigentümer der Russian Machines, Military Industrial Company und der Arzamas Machine-Building Plant.
Verbundene Organisationen: Russian Machines, Military Industrial Company und Arzamas Machine-Building Plant.
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Oleg Deripaska ist ein russischer Oligarch. Er ist Eigentümer des Russian Machines Konzerns, wozu die Military Industrial Company, ein wichtiger Lieferant von Waffen und militärischer Ausrüstung für die russischen Streitkräfte, gehört. Zu seinen Vermögenswerten gehört die Arzamas Machine-Building Plant, die die amphibischen gepanzerten BTR-80- Mannschaftsfahrzeuge herstellt, die von Russland während der grundlosen militärischen Aggression gegen die Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt wurden.
Daher trägt er die Verantwortung für die Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
911.
Igor Evgenievich KONASHENKOV
 
Geburtsdatum: 15.5.1966
Geburtsort: Chisinau, Republik Moldau
Funktion: Leiter der Abteilung für Information und Kommunikation des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation, Generalmajor
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Igor Evgenievich Konashenkov ist Leiter der Abteilung für Information und Kommunikation des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation im Rang eines Generalmajors.
In seiner Funktion als Hauptsprecher des russischen Verteidigungsministeriums ist er verantwortlich für die Manipulation von Informationen und die Verbreitung von Desinformationen über die militärischen Handlungen Russlands in der Ukraine. Er hat eine positive Haltung gegenüber der grundlosen militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, der Annexion der Krim und den Handlungen der Separatisten im Donezbecken gefördert, die Lage in der Ukraine in voreingenommener Weise dargestellt und Desinformationen über ukrainische und westliche Aktivitäten verbreitet.
Daher trägt er die Verantwortung für die aktive Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
912.
Vladimir Viktorovich PAVLENKO
 
Geburtsdatum: 14.4.1962
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Minister für Staatssicherheit" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
913.
Alexander
Yevgenevych ANANCHENKO
 
Geburtsdatum: 2.2.1966
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Ministerpräsident" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
914.
Aleksei
Alexandrovich DIKIY
 
Geburtsdatum: 5.7.1974
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Innenminister" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
915.
Igor Yurievich ANTIPOV
 
Geburtsdatum: 26.5.1961
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Minister für Information" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
916.
Artem Alexandrovich KRAMARENKO
 
Geburtsdatum: 13.1.1980
Geburtsort: Pavlov Khutor, Russland
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Minister für Agroindustrie und Ernährung" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
917.
Vladimir Nikolaevich ANTONOV
 
Geburtsdatum: 24.12.1979
Geschlecht: männlich
Sogenannter "stellvertretender Vorsitzender der Regierung" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
918.
Tatyana Viktorovna PEREVERZEVA
 
Geburtsdatum: 20.6.1964
Geburtsort: Donezk, Ukraine
Geschlecht: weiblich
Sogenannte "stellvertretende Vorsitzende der Regierung" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung ihres Amtes hat sie die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
919.
Evgenij Evgenievich LAVRENOV
 
Geburtsdatum: 5.12.1979
Geburtsort: Nikopol
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Minister für Einkommen und Gebühren" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
920.
Aleksandr
Aleksandrovich OPRISHHENKO
 
Geburtsdatum: 24.4.1976
Geschlecht: männlich
Sogenannter "amtierender Gesundheitsminister" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
921.
Natalya Yurevna NIKONOROVA
 
Geburtsdatum: 28.9.1984
Geburtsort: Donezk, Ukraine
Geschlecht: weiblich
Sogenannte "Aussenministerin" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung ihres Amtes hat sie die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
922.
Mihail Vasilevich ZHELTYAKOV
 
Geburtsdatum: 1.1.1961
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Minister für Kultur" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
923.
Aleksandr Yurevich GROMAKOV
 
Geburtsdatum: 4.9.1958
Geburtsort: Donezk, Ukraine
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Minister für Jugend, Sport und Tourismus" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
924.
Mikhail Nikolaevich KUSHAKOV
 
Geburtsdatum: 23.11.1958
Geburtsort: Republik Moldau
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Minister für Bildung und Wissenschaft" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
925.
Alexei
Aleksandrovich KOSTRUBITSKIY
 
Geburtsdatum: 24.8.1978
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Minister für zivile Verteidigung, Notlagen und Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
926.
Vladimir
Mikhailovich RUSHHAK
 
Geburtsdatum: 2.9.1971
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Minister für Industrie und Handel" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
927.
Igor Nikolaevich HALEPA
 
Geburtsdatum: 19.5.1969
Geschlecht: männlich
Sogenannter "amtierender Minister für Telekommunikation" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
928.
Sergei Sergeevich NAUMETS
 
Geburtsdatum: 13.7.1976
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Minister für Bau- und Wohnungswesen sowie kommunale Dienstleistungen" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
929.
Dmitriy Viktorovich PODLIPANOV
 
Geburtsdatum: 28.11.1964
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Verkehrsminister" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
930.
Larisa Valentinovna TOLSTYKINA
 
Geburtsdatum: 3.10.1967
Geschlecht: weiblich
Sogenannte "Ministerin für Arbeit und Soziales" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung ihres Amtes hat sie die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
931.
Ruslan Mihajlovich DUBOVSKIY
 
Geburtsdatum: 20.2.1974
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Minister für Kohle und Energie" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
932.
Yana Sergeevna CHAUSOVA
 
Geburtsdatum: 22.9.1980
Geschlecht: weiblich
Sogenannte "Finanzministerin" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung ihres Amtes hat sie die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
933.
Aleksei
Vladimirovich POLOVYAN
 
Geburtsdatum: 3.5.1979
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Minister für wirtschaftliche Entwicklung" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
934.
Yuriy Nikolaevich SIROVATKO
 
Geburtsdatum: 17.4.1978
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Justizminister" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
935.
Sergey Ivanovich KOZLOV
 
Geburtsdatum: 7.11.1963
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Vorsitzender der Regierung" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
936.
Yuriy Nikolaevich GOVTVIN
 
Geburtsdatum: 12.4.1968
Geschlecht: männlich
Sogenannter "erster stellvertretender Vorsitzender der Regierung" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
937.
Elena Nikolaevna KOSTENKO
 
Geburtsdatum: 13.11.1968
Geschlecht: weiblich
Sogenannte "stellvertretende Vorsitzende der Regierung" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Durch die Übernahme und Ausübung ihres Amtes hat sie die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
938.
Anna Yurievna TODOROVA
 
Geburtsdatum: 20.2.1988
Geschlecht: weiblich
Sogenannte "stellvertretende Vorsitzende der Regierung" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Durch die Übernahme und Ausübung ihres Amtes hat sie die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
939.
Anatoli Andreevich ANTONOV
 
Geburtsdatum: 6.11.1966
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Minister für Staatssicherheit" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
940.
Igor Aleksandrovich KORNET
 
Geburtsdatum: 29.4.1973
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Innenminister" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
941.
Evgeny Anatolievich KATSAVALOV
 
Geburtsdatum: 11.2.1972
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Minister für Notlagen und Katastrophenmanagement" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
942.
Natalya
Alexandrovna PASHCHENKO
 
Geburtsdatum: 10.10.1975
Geschlecht: weiblich
Sogenannte "Gesundheitsministerin" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Durch die Übernahme und Ausübung ihres Amtes hat sie die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
943.
Andrey Yurievich LUSTENKO
 
Geburtsdatum: 16.6.1975
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Minister für Bildung und Wissenschaft" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
944.
Svetlana Anatolievna MALAKHOVA
 
Geburtsdatum: 27.8.1964
Geschlecht: weiblich
Sogenannte "Ministerin für Arbeit und Soziales" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Durch die Übernahme und Ausübung ihres Amtes hat sie die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
945.
Dmitry Sergeevich SIDOROV
 
Geburtsdatum: 2.9.1989
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Minister für Kultur, Sport und Jugend" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
946.
Sergey Alekseevich BORODIN
 
Geburtsdatum: 15.1.1968
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Vorsitzender des staatlichen Ausschusses für Steuern und Abgaben" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
947.
Aufgehoben
 
 
948.
Yuriy Alexandrovich PRONKO
 
Geburtsdatum: 2.4.1962
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Minister für Landwirtschaft und Ernährung" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
949.
Svetlana Nikolaevna PODLIPAEVA
 
Geburtsdatum: 16.9.1968
Geschlecht: weiblich
Sogenannte "Ministerin für wirtschaftliche Entwicklung" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Durch die Übernahme und Ausübung ihres Amtes hat sie die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
950.
Maxim Alekseevich PROTASOV
 
Geburtsdatum: 21.2.1976
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Minister für Bau- und Wohnungswesen sowie kommunale Dienstleistungen" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
951.
Oleg Vasilievich FETISOV
 
Geburtsdatum: 30.3.1971
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Minister für Telekommunikation und Massenkommunikation" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
952.
Yuriy Anatolievich DEGTYAREV
 
Geburtsdatum: 7.7.1977
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Minister für natürliche Ressourcen und Umweltsicherheit" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
953.
Sergey Nikolaevich NEVEROV
 
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Minister für Industrie und Handel" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
954.
Yuriy Nikolaevich AFANASEVSKY
 
Geburtsdatum: 12.12.1968
Geschlecht: männlich
Sogenannter "Vorsitzender des staatlichen Zollausschusses" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine aktiv untergraben.
955.
Olga Alexandrovna MAKEEVA
 
Geburtsdatum: 21.11.1974
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
956.
Vitaly Vladimirovich KRAVETS
 
Geburtsdatum: 7.4.1975
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
957.
Yaroslav Gennadievich ANIKA
 
Geburtsdatum: 26.6.1990
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
958.
Yevgeny Dmitrievich GRITSENKO
 
Geburtsdatum: 26.7.1977
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
959.
Andrey Sergeevich VOROSHILOV
 
Geburtsdatum: 2.4.1978
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
960.
Alexander Pavlovich KURENKOV
 
Geburtsdatum: 1.6.1962
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
961.
Vladislav
Leonidovich BERDICHEVSKY
 
Geburtsdatum: 10.9.1967
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
962.
Irina Vasilievna POPOVA
 
Geburtsdatum: 7.8.1966
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
963.
Maria Vladimirovna PIROGOVA
 
Geburtsdatum: 13.5.1993
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
964.
Sergey Borisovich PROKOPENKO
 
Geburtsdatum: 20.10.1986
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
965.
Svetlana Anatolievna KUMANOVA
 
Geburtsdatum: 1.11.1966
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
966.
Magdalina Marina VLADIMIROVNA
 
Geburtsdatum: 4.1.1984
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
967.
Kirill Borisovich MAKAROV
 
Geburtsdatum: 6.11.1995
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
968.
Alexander
Viktorovich MALKOV
 
Geburtsdatum: 18.7.1953
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
969.
Yury Igorevich MARTYNOV
 
Geburtsdatum: 22.6.1969
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
970.
Igor Viktorovich MATRUS
 
Geburtsdatum: 27.7.1981
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
971.
Vladimir
Anatolievich MEDVEDEV
 
Geburtsdatum: 27.10.1980
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
972.
Yulia Valentinovna MIKHAILOVA
 
Geburtsdatum: 14.7.1991 oder 14.6.1991
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
973.
Vladimir Evgenievich MOSHKIN
 
Geburtsdatum: 25.6.1980
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
974.
Alla Ivanovna OBOLENSKAYA
 
Geburtsdatum: 26.7.1964
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
975.
Dmitry
Alexandrovich OGILETS
 
Geburtsdatum: 2.9.1968
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
976.
Oleg Vladimirovich ONOPKO
 
Geburtsdatum: 10. Oktober (Jahr unbekannt)
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
977.
Vladimir
Gennadievich PAKREEV
 
Geburtsdatum: 21.7.1977
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
978.
Maxim Alekseevich PARSHIN
 
Geburtsdatum: 3.8.1976
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
979.
Igor Valentinovich PASHKOV
 
Geburtsdatum: 4.2.1961
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
980.
Vasily Anatolievich PERTSEV
 
Geburtsdatum: 9.8.1981
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
981.
Yuri Ivanovich POKINTELITSA
 
Geburtsdatum: 21.5.1966
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
982.
Natalya Alekseevna POLYANSKAYA
 
Geburtsdatum: 6.11.1971
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
983.
Leonid
Vladimirovich PRISENKO
 
Geburtsdatum: 6.7.1961
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
984.
Natalya Anatolyevna PSHENICHNAYA
 
Geburtsdatum: 30.6.1981
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
985.
Lyubomir
Evgenevich PUSHKIN
 
Geburtsdatum: 27.5.1977
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
986.
Vladislav Adolfovich RUSANOV
 
Geburtsdatum: 12.6.1966
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
987.
Vladimir
Vladimirovich SAVELOV
 
Geburtsdatum: 24.2.1965
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
988.
Anastasia Yurievna SELIVANOVA
 
Geburtsdatum: 5.8.1983
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
989.
Alexander
Anatolievich SERYOZHENKO
 
Geburtsdatum: 17.3.1965
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
990.
Elena Nikolaevna SHISHKINA
 
Geburtsdatum: 19.4.1978
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
991.
Korotkiy Alexander VLADIMIROVICH
 
Geburtsdatum: 13.3.1925
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
992.
Oksana Viktorovna SIGIDINA
 
Geburtsdatum: 17.8.1976
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
993.
Valery Vladimirovich SKOROKHODOV
 
Geburtsdatum: 22.5.1976
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
994.
Natalya Ivanovna STRELCHUK
 
Geburtsdatum: 10.9.1974
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
995.
Pavel Alexandrovich SHEPOTKO
a.k.a. Pavel
Alexandrovich TCHAIKOVSKY
Geburtsdatum: 15.4.1986
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
996.
Sergey Leonidovich TELNYKH
 
Geburtsdatum: 29.4.1972
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
997.
Roman Sergeevich UDALOV
 
Geburtsdatum: 27.5.1994
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
998.
Alexandra
Alexandrovna USACHEVA
 
Geburtsdatum: 28. September (Jahr unbekannt)
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
999.
Natalya Markovna VOLKOVA
 
Geburtsdatum: 11.10.1976
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1000.
Yuri Mikhailovich ZAKABLUK
Geburtsdatum: 19.8.1957
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1001.
Marina Nikolaevna ZHEYNOVA
Geburtsdatum: 15.2.1985
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1002.
Aleksei Mikhailovich ZHIGULIN
Geburtsdatum: 29.1.1979
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1003.
Mikhail Valerievich ZHUKOV
Geburtsdatum: 1.11.1978
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1004.
Tatyana
Vladimirovna ZHURAVLEVA
Geburtsdatum: 19.12.1967
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1005.
Abdu Tamer HASSAN
Geburtsdatum: 12.6.1994
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1006.
Sergei Navilievich ABUKOV
Geburtsdatum: 17.3.1971
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1007.
Vladimir Nikolaevich ANDRIENKO
Geburtsdatum: 27.4.1957
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1008.
Alexander Vasilievich AVDEEV
Geburtsdatum: 7.12.1958
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1009.
Oksana
Alexandrovna BABENKO
Geburtsdatum: 3.6.1987
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1010.
Andrey Vasilievich BAEVSKY
Geburtsdatum: 19.8.1972
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1011.
Alexander Sergeevich BANAKH
Geburtsdatum: 23.7.1985
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1012.
Rinat Alievich BILYALOV
Geburtsdatum: 20.10.1969
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1013.
Maria Viktorovna BOGATOVA
Geburtsdatum: 21.4.1997
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1014.
Anatoly
Vladimirovich BONDARCHUK
Geburtsdatum: 1.6.1948
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1015.
Alexander
Alexandrovich BONDARENKO
Geburtsdatum: 2.9.1983
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1016.
Alexander
Viktorovich BYKADOROV
Geburtsdatum: 28.9.1985
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1017.
Natalya Dmitrievna CHEKAREVA
Geburtsdatum: 13.5.1969
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1018.
Sergey Anatolievich CHUCHIN
Geburtsdatum: 11.12.1959
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1019.
Dmitry Murtazievich CHURADZE
Geburtsdatum: 24.10.1974
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1020.
Dmitry Eduardovich DEZORTSEV
Geburtsdatum: 19.6.1966
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1021.
Irina Leontievna DIANOVA
Geburtsdatum: 13.10.1962
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1022.
Alexey Sergeevich DOROFEEV
Geburtsdatum: 11.11.1986
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1023.
Vladimir Nikolaevich DUBOVKA
Geburtsdatum: 14.9.1982
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1024.
Alexander Pavlovich DYAGOVETS
Geburtsdatum: 12.1.1962
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1025.
Olga Petrovna GRYAZNOVA
Geburtsdatum: 16.5.1983
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1026.
Natalya
Vladimirovna GUBAREVA
Geburtsdatum: 23.6.1981
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1027.
Evgeny Alekseevich ILYENKO
Geburtsdatum: 5.11.1995
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1028.
Viktor Dmitrievich ISHCHENKO
Geburtsdatum: 23.9.1958
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1029.
German
Rustemovich KADYROV
Geburtsdatum: 15.10.1965
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1030.
Alexander Sergeevich KAMYSHOV
Geburtsdatum: 24.5.1987
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1031.
Maxim Gennadievich Knysh
Geburtsdatum: 27.5.1983
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1032.
Maxim Vitalievich KOROLYUK
Geburtsdatum: 22.12.1982
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1033.
Irina Anatolievna KOSTENKO
Geburtsdatum: 4.4.1974
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1034.
Gennady
Evgenievich KOVALCHUK
Geburtsdatum: 16.9.1969
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1035.
Sergey
Alexandrovich KOVALCHUK
Geburtsdatum: 27.1.1966
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1036.
Alexander
Vladimirovich KOVTYRIN
Geburtsdatum: 10.10.1977
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1037.
Olga Alexandrovna KRAVTSOVA
Geburtsdatum: 19.2.1972
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1038.
Julia Mikhailovna KRYUKOVA
Geburtsdatum: 28.5.1978
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1039.
Klavdia Yurievna KULBATSKAYA
Geburtsdatum: 30.3.1967
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1040.
Konstantin
Alexandrovich KUZMIN
Geburtsdatum: 28.11.1976
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1041.
Yury Vladimirovich LEONOV
Geburtsdatum: 1.4.1980
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1042.
Roman Nikolaevich LEPA
Geburtsdatum: 3.6.1974
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1043.
Yaroslav Igorevich LISOBEY
Geburtsdatum: 24.1.1988
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Donezk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1044.
Irina Ivanovna ANDRUKH
Geburtsdatum: 21.9.1959
Geburtsort: Luhansk, Ukraine
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1045.
Aleksei Yuryevich BELETSKY
Geburtsdatum: 23.7.1988
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1046.
Gennadiy
Mikhaylovich BUNEEV
Geburtsdatum: 11.2.1958
Geburtsort: Luhansk, Ukraine
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1047.
Oleg Viacheslavovich DADONOV
Geburtsdatum: 6.7.1968
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1048.
Bella Seyranovna DEMESHKO
Geburtsdatum: 19.2.1979
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1049.
Sergei Mikhaylovich DIDENKO
Geburtsdatum: 22.6.1974
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1050.
Elena Evgenyevna FARAKHOVA
Geburtsdatum: 31.12.1984
Geburtsort: Luhansk, Ukraine
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1051.
Valeriy Iosifovich GALINKIN
Geburtsdatum: 1.8.1947
Geburtsort: Luhansk, Ukraine
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1052.
Svetlana Fiodorovna GIZAY
Geburtsdatum: 24.1.1965
Geburtsort: Kehychivka, Ukraine
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1053.
Dmitry Yuryevich GOLDA
Geburtsdatum: 2.8.1984
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1054.
Mikhail Vasilyevich GOLUBOVICH
Geburtsdatum: 21.11.1943
Geburtsort: Zolotonosha, Ukraine
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1055.
Andrei Anatolyevich GUBAREV
Geburtsdatum: 22.10.1974
Geburtsort: Krasnodon, Ukraine
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1056.
Svetlana Vadimovna KHVOROSTIAN
Geburtsdatum: 7.3.1990
Geburtsort: Luhansk, Ukraine
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1057.
Vitaliy Mikhaylovich KISHKINOV
Geburtsdatum: 7.1.1983
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1058.
Olga Anatolyevna KOBTSEVA
Geburtsdatum: 6.9.1966
Geburtsort: Rubischne, Ukraine
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1059.
Denis Sergeevich KOLESNIKOV
Geburtsdatum: 1.6.1980
Geburtsort: Luhansk, Ukraine
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1060.
Aleksandra Sergeevna KOVALENKO
Geburtsdatum: 6.9.1988
Geburtsort: Luhansk, Ukraine
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1061.
Aleksandr
Valeryevich KRIYERENKO
Geburtsdatum: 14.10.1993
Geburtsort: Luhansk, Ukraine
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1062.
Dmitry Leonidovich KUKARSKY
Geburtsdatum: 20.1.1982
Geburtsort: Antipino, Russische Föderation
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1063.
Andrei Viktorovich LITSOEV
Geburtsdatum: 6.2.1967
Geburtsort: Luhansk, Ukraine
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1064.
Roman Grigoryevich LYSENKO
Geburtsdatum: 13.8.1962
Geburtsort: Alchevsk, Ukraine
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1065.
Pavel Georgievich MALY
Geburtsdatum: 5.11.1968
Geburtsort: Debalzewe, Ukraine
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1066.
Ruslan Raisovich MARDANOV
Geburtsdatum: 22.9.1980
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1067.
Zhanna Viktorovna MARFINA
Geburtsdatum: 31.1.1974
Geburtsort: Bile, Ukraine
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1068.
Anna Mikhaylovna MOSINA
Geburtsdatum: 27.10.1957
Geburtsort: Luhansk, Ukraine
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1069.
Zinaida Gavrilovna NADEN
Geburtsdatum: 22.7.1947
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1070.
Pavel Aristievich PILAVOV
Geburtsdatum: 17.2.1969
Geburtsort: Alekseyevka, Georgien
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1071.
Alla Arkadyevna PODTYNNAYA
Geburtsdatum: 8.6.1953
Geburtsort: Luhansk, Ukraine
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1072.
Vladimir Nikolaevich POLYAKOV
Geburtsdatum: 7.4.1987
Geburtsort: Perevalsk, Ukraine
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1073.
Oleg Nikolaevich POPOV
Geburtsdatum: 16.4.1972
Geburtsort: Luhansk, Ukraine
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1074.
Elena Ivanovna RAKHMUKOVA
Geburtsdatum: 25.9.1956
Geburtsort: Antratsyt, Ukraine
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1075.
Igor Nikolaevich RYABUSHKIN
Geburtsdatum: 5.5.1970
Geburtsort: Rovenky, Ukraine
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1076.
Ivan Vladimirovich SANAYEV
Geburtsdatum: 10.6.1986
Geburtsort: Molodohwardijsk, Ukraine
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1077.
Vladimir
Vladimirovich SANKIN
Geburtsdatum: 7.6.1984
Geburtsort: Luhansk, Ukraine
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1078.
Natalya
Vladimirovna SERGUN
Geburtsdatum: 20.9.1973
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1079.
Sergei Viktorovich SEROV
Geburtsdatum: 13.12.1967
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1080.
Konstantin
Evgenevich SKRYPNYK
Geburtsdatum: 15.4.1974
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1081.
Viacheslav
Evgenyevich SVETLOV
Geburtsdatum: 27.1.1970
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1082.
Andrei Mikhaylovich TAMBOVTSEV
Geburtsdatum: 6.8.1986
Geburtsort: Luhansk, Ukraine
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1083.
Yuriy Nikolaevich TELIKANOV
Geburtsdatum: 10.5.1955
Geburtsort: Jenakijewe, Ukraine
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1084.
Maksim
Anatolyevich UVAROV
Geburtsdatum: 14.8.1980
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1085.
Aleksandr
Viktorovich YERMOLENKO
Geburtsdatum: 20.12.1985
Geburtsort: Snezhnoe, Ukraine
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1086.
Yuriy Pavlovich YUROV
Geburtsdatum: 17.6.1969
Geburtsort: Luhansk, Ukraine
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1087.
Nelli Akopovna ZADIRAKA
Geburtsdatum: 24.8.1949
Geburtsort: Akhaltsikhe, Georgien
Geschlecht: weiblich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1088.
Dmitry
Aleksandrovich KHOROSHILOV
Geburtsdatum: 20.12.1982
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1089.
Andrei Fiodorovich SOPELNIK
Geburtsdatum: 16.3.1975
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1090.
Oleg Valeryevich KOVAL
Geburtsdatum: 29.9.1974
Geschlecht: männlich
Mitglied des sogenannten "Volksrates" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk". Hat daher Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und unternommen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1091.
Gulbakhor ISMAILOVA
(alias Ismailova Gulbakhor)
Geburtsdatum: 22.12.1959
Geburtsort: Usbekistan
Anschrift: Apartment 81-83, 79 Ustabayeva Street 1000187 Tashkent, Usbekistan
Verbundene Personen: Alisher Usmanov, Bruder
Nationalität: Russisch
Reisepass-Nr.:
71 3059195

(russisch)
Geschlecht: weiblich
Gulbakhor Ismailova ist eine Schwester von Alisher Usmanov, einem kremlfreundlichen Oligarchen, der im Beschluss 2014/145/GASP aufgeführt ist. Ermittlungen des deutschen Bundeskriminalamts haben ergeben, dass Alisher Usmanov indirekt Vermögenswerte an seine Schwester Gulbakhor Ismailova übertragen hat. Insbesondere ist Navis Marine Ltd. (Kaimaninseln), dessen Anteilseigner Almenor Holdings Ltd. (Zypern) ist, Eigentümer der Yacht "Dilbar". Sämtliche Anteile dieser Holdinggesellschaft werden von Pomerol Capital SA (Schweiz) treuhänderisch zugunsten von "The Sisters Trust" verwaltet. Seit 2017 ist Alisher Usmanov nicht mehr Anteilseigner dieser Treuhandgesellschaft, womit seine Schwester, Gulbakhor Ismailova, zur einzigen wirtschaftlichen Eigentümerin der Yacht "Dilbar" wurde.
Sie steht auch in Verbindung mit Luxusimmobilien in Italien und Lettland, die mit ihrem Bruder Alisher Usmanov in Verbindung gebracht werden können. Sie ist daher eine natürliche Person mit Verbindungen zu Alisher Usmanov (ihrem Bruder), der russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind, materiell oder finanziell aktiv unterstützt sowie die Politik der russischen Regierung zur Destabilisierung der Ukraine aktiv unterstützt hat.
1092.
Serhiy Vitaliyovich KURCHENKO
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 21.9.1985
Geburtsort: Kharkiv (Charkiw),
Ukraine
Staatsangehörigkeit: Ukrainisch
Serhiy Kurchenko ist ein ukrainischer Geschäftsmann. Mit Unterstützung der prorussischen Separatisten übernahm er die Kontrolle über mehrere grosse Metallurgie-, Chemie- und Energieanlagen in den von den Separatisten kontrollierten Gebieten des Donezkbeckens. Sein Unternehmen ‚Gaz-Alliance‘ monopolisierte den Kohlebergbau im Donezkbecken, nachdem dessen Wettbewerber - Berichten zufolge mit Hilfe Russlands - vom Markt verdrängt worden waren. Trotz der EU-Sanktionen organisierte er das illegale System zur Ausfuhr von Kohle aus dem Donezkbecken nach Russland und Europa und profitierte auch davon. Die in Kurchenkos Bergwerken abgebaute Kohle wurde neu registriert und illegal über russische Häfen exportiert. Kurchenko half grossen russischen Unternehmen und staatseigenen Holdings, die restriktiven Massnahmen der EU zu umgehen, indem er als deren Subunternehmer in den von Russland kontrollierten Gebieten fungierte. Er war Vermittler bei russischen Gas-, Brennstoff- und Stromausfuhren in die von den Separatisten kontrollierten Teile des Donezkbeckens, wodurch deren unabhängige Energieversorgung ausgebaut und deren wirtschaftliche Integration in die Ukraine untergraben wurde. Darüber hinaus lieferte er Brennstoff auf die rechtswidrig besetzte Halbinsel Krim. Dadurch stärkte er die unabhängige Stromversorgung dieses Gebiets. Er besitzt ausserdem das grösste Öllager auf der Halbinsel Krim. Dadurch profitierte er von russischen Entscheidungsträgern, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ostukraine verantwortlich sind, führte Transaktionen mit den Separatistengruppen im Donezkbecken der Ukraine durch und unterstützte aktiv Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1093.
Yevgeniy
Viktorovich PRIGOZHIN
Geburtsdatum: 1. Juni 1961
Geburtsort: Leningrad, ehemalige UdSSR (jetzt Sankt
Petersburg,

Russische Föderation)
Funktion: prominenter Geschäftsmann mit engen Verbindungen zur russischen politischen
Führung
Verbundene
Personen: Lyubov

Valentinovna Prigozhina

(Ehegattin);

Violetta

Prigozhina

(Mutter)
Verbundene Einrichtungen: Wagner-Gruppe, Internet Research Agency, Concord Company Group, Concord Management and Consulting LLC, Megaline LLC
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Yevgeniy Prigozhin ist ein prominenter russischer Geschäftsmann mit engen Verbindungen zu Präsident Putin und dem russischen Verteidigungsministerium. Er ist Geldgeber und inoffizieller Leiter der Wagner-Gruppe, einer in Russland ansässigen militärischen Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die für die Entsendung von Söldnern der Wagner-Gruppe in die Ukraine verantwortlich ist. Concord, auch bekannt als KOMBINAT PITANIYA KONKORD OOO, ein Unternehmen, das Prigozhin gegründet hat und dessen Eigentümer er bis November 2019 war, und eine Gruppe anderer Unternehmen mit Verbindungen zu ihm, darunter Concord Management and Consulting LLC und Megaline LLC, haben nach der rechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland und der Besetzung der Ostukraine durch von Russland unterstützte Separatisten umfangreiche öffentliche Aufträge seitens des russischen Verteidigungsministeriums erhalten. Er ist deshalb für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedroht haben, verantwortlich und hat diese aktiv durchgeführt. Er hat ebenfalls von russischen Entscheidungsträgern profitiert, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ostukraine verantwortlich sind.
1094.
Azatbek
Asanbekovich OMURBEKOV
Oberst, Kommandeur der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Anschrift: Knyaz-Volkonskoye, Khabarovsky district, Motostrelkovy passage, 3
Oberst Azatbek Asanbekovich Omurbekov ist Kommandeur der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er hat die Einsätze seiner Militäreinheit geleitet und erhielt aufgrund seiner direkten Verantwortung für Tötungen, Vergewaltigungen und Folter in Butscha den Spitznamen ‚der Schlächter von Butscha‘.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1095.
Andrei Boevich KURBANOV
Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 7.1.1970
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 4615 949409
Nationale Ausweis-Nr.: У-184386
Andrei Boevich Kurbanov ist Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1096.
Viacheslav Sergeevich KLOBUKOV
Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 19.11.1978
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 8001 142195
Nationale Ausweis-Nr.: Ф-703443
Viacheslav Sergeevich Klobukov ist Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1097.
Aleksandr
Viktorovich VINS
Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 24.1.1969
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 0801 547363
Nationale Ausweis-Nr.: T-194304
Aleksandr Viktorovich Vins ist Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1098.
Aleksandr
Leonidovich SHERSHNEV
Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 14.1.1978
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 3802634927
Nationale Ausweis-Nr.: Ф-529191
Aleksandr Leonidovich Shershnev ist Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1099.
Sergei Aleksandrovich VETROV
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 25.9.1982
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 680436337
Nationale Ausweis-Nr.: X-296449
Sergei Aleksandrovich Vetrov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1100.
Ruslan Ovsepovich MITIAEV
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 30.10.1978
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 6002284996
Nationale Ausweis-Nr.: Ф-052935
Ruslan Ovsepovich Mitiaev ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1101.
Andrei Nikolaevich ERMISHKO
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 5.11.1972
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 1202583493
Nationale Ausweis-Nr.: У-639041
Andrei Nikolaevich Ermishko ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1102.
Maksim Alekseevich PLATONENKOV
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 3.1.1980
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 5003593303
Nationale Ausweis-Nr.: У-874515
Maksim Alekseevich Platonenkov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1103.
Vladimir Viktorovich MATAFONOV
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 5.9.1979
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 7600562816
Nationale Ausweis-Nr.: Ф-594713
Vladimir Viktorovich Matafonov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1104.
Ivanovich LVOV
(alias Dmitrii Ivanovich LVIV)
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 15.8.1975
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 7603794013
Nationale Ausweis-Nr.: Ф-620752
Dmitrii Ivanovich Lvov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1105.
Evgenii Valerievich LADYZHENSKII
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 1.1.1977
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 8103551489
Nationale Ausweis-Nr.: У-853407
Evgenii Valerievich Ladyzhenskii ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilisten im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1106.
Dmitrii Viktorovich PAKHANDRIN
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 19.9.1976
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 0402274319
Nationale Ausweis-Nr.: Ф-620770
Dmitrii Viktorovich Pakhandrin ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1107.
Anatolii
Aleksandrovich SHIPITSYN
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 12.9.1977
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 5301903199
Nationale Ausweis-Nr.: Ф-607350
Anatolii Aleksandrovich Shipitsyn ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1108.
Denis Nikolaevich DEEV
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 30.7.1977
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 9002427497
Nationale Ausweis-Nr.: Ф-624703
Denis Nikolaevich Deev ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1109.
Oleg Iurievich BUKHVALOV
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 20.5.1979
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 180468726
Nationale Ausweis-Nr.: Ф-584921
Oleg Iurievich Bukhvalov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1110.
Dmitrii
Aleksandrovich SMOLIAGO
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 27.12.1976
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 2702603048
Nationale Ausweis-Nr.: Ф-670103
Dmitrii Aleksandrovich Smoliago ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1111.
Aleksei
Viacheslavovich BOLSHAKOV
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 15.3.1976
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 0802576504
Nationale Ausweis-Nr.: У-053364
Aleksei Viacheslavovich Bolshakov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1112.
Roman
Vladimirovich NADEZDHIN
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 21.7.1977
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 1002570526
Nationale Ausweis-Nr.: У-874071
Roman Vladimirovich Nadezdhin ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1113.
Viktor Vladimirovich FILIPPOV
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 27.10.1972
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 0502898734
Nationale Ausweis-Nr.: У-721933
Viktor Vladimirovich Filippov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1114.
Faik Sameddin ogly MAMEDOV
(alias Faik Samaddin MAMMADOV)
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 24.11.1978
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 9902119102
Nationale Ausweis-Nr.: 802348
Faik Mamedov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1115.
Igor Evgenievich FEDOTOV
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 9.12.1980
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 6602516592
Nationale Ausweis-Nr.: 845762
Igor Evgenievich Fedotov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1116.
German Nikolaevich KULEMIN
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 29.3.1982
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 6702594036
Nationale Ausweis-Nr.: 949685
German Nikolaevich Kulemin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1117.
Roman Victorovich BURDO
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 26.11.1980
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 1003651875
Nationale Ausweis-Nr.: 1083746
Roman Victorovich Burdo ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1118.
Dmitry Arkadyevich KOZLOV
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 11.10.1978
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 0801272127
Nationale Ausweis-Nr.: 1088985
Dmitry Arkadyevich Kozlov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1119.
Ivan Alexandrovich KURKIN
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 17.1.1982
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 0804232754
Nationale Ausweis-Nr.: 1091451
Ivan Alexandrovich Kurkin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1120.
Evgeny Yurievich VAZHENOV
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 27.1.1985
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 1005944897
Nationale Ausweis-Nr.: 1092162
Evgeny Yurievich Vazhenov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1121.
Dmitry Yulianovich IONOV
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 3.7.1965
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 1005724322
Nationale Ausweis-Nr.: 1093778
Dmitry Yulianovich Ionov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1122.
Alexander Anatolyevich KOCHERGIN
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 10.12.1971
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 0803940939
Nationale Ausweis-Nr.: 1093786
Alexander Anatolyevich Kochergin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1123.
Alexander
Vladimirovich KOPYLOV
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 29.9.1980
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 7301420589
Nationale Ausweis-Nr.: 1094262
Alexander Vladimirovich Kopylov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1124.
Maxim
Vladimirovich CHERNYSHEV
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 8.10.1980
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 0810999451
Nationale Ausweis-Nr.: 1094540
Maxim Vladimirovich Chernyshev ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1125.
Stanislav Igorevich MAKAROV
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 16.8.1982
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 0810953377
Nationale Ausweis-Nr.: 1095194
Stanislav Igorevich Makarov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1126.
Andrey Nikolaevich IVANOV
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 26.2.1981
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 2701493476
Nationale Ausweis-Nr.: 1095611
Andrey Nikolaevich Ivanov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1127.
Sergei Gennadyevich PERESHIVKIN
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 19.1.1973
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 0804277244
Nationale Ausweis-Nr.: 1100141
Sergei Gennadyevich Pereshivkin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1128.
Aleksey
Vladimirovich PRYSEV
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 25.11.1975
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 0501704733
Ausstellungsdatum: 20.3.2002
Ausweis-Nr.: У-360702
Organisationsinterne Identitätsnummer: 1100633
Aleksey Vladimirovich Prysev ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1129.
Sergey Viktorovich RUDENKO
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 7.10.1975
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 0801524291
Ausstellungsdatum: 14.3.2002
Nationale Ausweis-Nr.: У-268570
Organisationsinterne Identitätsnummer: 1100637
Sergey Viktorovich Rudenko ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1130.
Olga Aleksandrovna KHAMENOK
Majorin der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 14.12.1981
Nationalität: Russisch
Geschlecht: weiblich
Reisepass-Nr.: 6004190824
Ausstellungsdatum: 10.10.2003
Nationale Ausweis-Nr.: Ф-142685
Organisationsinterne Identitätsnummer: 1102882
Olga Aleksandrovna Khamenok ist Majorin der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Sie leitete die Einsätze ihrer militärischen Einheit.
Daher trägt sie die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1131.
Dmitriy
Gennadyevich LEVIN
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 25.10.1982
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 080498883
Ausstellungsdatum: 30.6.2003
Nationale Ausweis-Nr.: У-268857
Organisationsinterne Identitätsnummer: 1103126
Dmitriy Gennadyevich Levin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1132.
Dmitriy Alekseevich GONCHAR
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 31.1.1970
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 0802562844
Ausstellungsdatum: 27.5.2002
Nationale Ausweis-Nr.: У-265899
Organisationsinterne Identitätsnummer: 1103591
Dmitriy Alekseevich Gonchar ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1133.
Sergey Sergeevich ZORIN
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 25.10.1982
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 750378809
Ausstellungsdatum: 2.3.2003
Nationale Ausweis-Nr.: X-115531
Organisationsinterne Identitätsnummer: 1166487
Sergey Sergeevich Zorin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1134.
Aleksandr
Aleksandrovich POTAPOV
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 8.5.1981
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 6603808655
Ausstellungsdatum: 29.4.2003
Nationale Ausweis-Nr.: X-078567
Organisationsinterne Identitätsnummer: 1170231
Aleksandr Aleksandrovich Potapov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1135.
Stepan Viktorovich GRIGOROV
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 26.3.1979
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 8110342164
Ausstellungsdatum: 9.7.2010
Nationale Ausweis-Nr.: Ф-594680
Organisationsinterne Identitätsnummer: 1194779
Stepan Viktorovich Grigorov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1136.
Sergey Viktorovich MOSALEV
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 19.1.1978
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 0802688231
Ausstellungsdatum: 18.10.2015
Nationale Ausweis-Nr.: Ф-866954
Organisationsinterne Identitätsnummer: 2737869
Sergey Viktorovich Mosalev ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1137.
Valentin Pavlovich LUTSAK
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 5.4.1979
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 5004572078
Ausstellungsdatum: 28.8.2004
Nationale Ausweis-Nr.: Ф-879492
Organisationsinterne Identitätsnummer: 3102560
Valentin Pavlovich Lutsak ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1138.
Sergey Nikolaevich BORISENKO
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation
Geburtsdatum: 15.3.1978
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 0503357858
Ausstellungsdatum: 30.1.2003
Nationale Ausweis-Nr.: У-268030
Organisationsinterne Identitätsnummer: 3127462
Sergey Nikolaevich Borisenko ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.
Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1139.
Marina Alexandrovna MORDASHOVA
Geburtsdatum: 17.5.1979
Nationalität: Russisch
Geschlecht: weiblich
Verbundene
Personen:
Alexey
Mordashov

(Ehemann)
Kirill Mordashov (Stiefsohn)
Nikita
Mordashov (Stiefsohn)
Verbundene
Organisationen:
Ondero Limited, Britische Jungferninseln
Unifirm Limited, Zypern
Ranel Assets Limited, Britische Jungferninseln
Rayglow
Limited, Zypern
ServerGroup LLC, Russische Föderation
KN-Holding LLC, Russische Föderation
Nordgold
Marina Mordashova ist die Ehefrau von Alexey Mordashov, des Vorsitzenden des Unternehmens Severgroup. Alexey Modashov hat seine Anteile an dem Reiseriesen TUI und dem Goldunternehmen Nordgold im Wert von insgesamt mehr als 1,5 Milliarden Euro durch verschiedene Offshore-Unternehmen, die sich im Besitz von Marina Mordashova befinden oder von ihr kontrolliert werden - darunter Unifirm Limited, Ondero Limited und Ranel Assets Limited - seiner Frau Marina Mordashova übertragen. Marina Alexandrovna Mordashova ist daher eine natürliche Person, die mit einer gelisteten Person in Verbindung steht, welche für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und die von russischen Entscheidungsträgern profitiert, welche für die rechtswidrige Annexion der Halbinsel Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind.
1140.
Mikhail Evgenievich MIZINTSEV
Leiter des nationalen Verteidigungskontrollzentrums der Russischen Föderation, Generaloberst
Geburtsdatum: 10.9.1962
Geburtsort: Averinskaya, Syamzhensky district, Vologda region.
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Generaloberst Mikhail Mizintsev ist Leiter des nationalen Verteidigungskontrollzentrums der Russischen Föderation. Mizintsev wird als ‚der Schlächter von Mariupol‘ (‚the butcher of Mariupol‘) bezeichnet und als Kommandant für die Belagerung von Mariupol identifiziert, wo er auf Taktiken, die zuvor bei der Belagerung von Aleppo (Syrien) eingesetzt wurden, zurückgegriffen hat, um die Bombardierung von Mariupol durch russische Streitkräfte zu lenken. Mizintsev wird insbesondere beschuldigt, die Bombardierung der Stadt Mariupol, bei der Tausende von Zivilpersonen getötet wurden, einschliesslich des Beschusses einer Geburtsklinik in Mariupol und eines Theaters, bei dem Hunderte von Kindern getötet wurden, organisiert zu haben. Mikhail Mizintsev ist daher eine natürliche Person, die die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen trägt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder solche Massnahmen umsetzt oder unterstützt.
1141.
Elizaveta Dmitrievna PESKOVA
Vizepräsidentin der Stiftung für die Entwicklung russisch-französischer historischer Initiativen
Geburtsdatum: 9.1.1998
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Nationalität: Russisch
Geschlecht: weiblich
Verbundene Person(en): Dmitry Peskov (Vater)
Elizaveta Peskova ist die Tochter von Dmitry Peskov, des Pressesekretärs des Präsidenten der Russischen Föderation Vladimir Putin, der in der Liste im Beschluss 2014/145/GASP aufgeführt ist.
Elizaveta Peskova ist Vizepräsidentin der Stiftung für die Entwicklung russisch-französischer historischer Initiativen und Gründerin eines Kommunikationsunternehmens. Sie erwarb diese lukrativen Positionen und geniesst einen luxuriösen Lebensstil dank der Verbindungen ihres Vaters.
Somit steht sie in Verbindung mit einer gelisteten Person, die aktiv Handlungen oder politische Massnahmen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1142.
Nikolay Dmitrievich PESKOV
(alias Nikolay Dmitrievich CHOLES/CHOULZ)
Geburtsdatum: 3.2.1990
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 721123760
Ausstellungsdatum: 12.9.2012
Gültig bis: 12.9.2022
Nationale Ausweis-Nr.: 4516913332
Verbundene Person(en): Dmitry Peskov (Vater)
Nikolay Peskov ist ein Sohn von Dmitry Peskov, des Pressesekretärs des Präsidenten der Russischen Föderation Vladimir Putin, der in der Liste im Beschluss 2014/145/GASP aufgeführt ist.
Nikolay Peskov nutzt den Wohlstand und das Geld seines Vaters und profitiert daher unmittelbar von seiner engen Verbindung zu seinem Vater. Somit steht er in Verbindung mit einer gelisteten Person, die aktiv Handlungen oder politische Massnahmen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1143.
Tatiana
Aleksandrovna NAVKA
Geburtsdatum: 13.4.1975
Geburtsort: Ukraine
Nationalität: Russisch
Geschlecht: weiblich
Tatiana Navka ist die Ehefrau von Dmitry Peskov, des Pressesekretärs des Präsidenten der Russischen Föderation Vladimir Putin, der in der Liste im Beschluss 2014/145/GASP aufgeführt ist.
Tatiana Navka ist Miteigentümerin von Unternehmen und Immobilien, die sich auch auf der rechtswidrig von der Russischen Föderation annektierten Halbinsel Krim befinden. Somit unterstützt sie Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Darüber hinaus steht sie Verbindung mit einer gelisteten Person, die aktiv Handlungen oder politische Massnahmen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1144.
Sergey Vladimirovich SAVOSTYANOV
Mitglied der Duma der Stadt Moskau
Geburtsdatum: 22.8.1984
Geburtsort: Lyubertsy, Moscow region, Russische Föderation
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Sergey Savostyanov ist ein Staatsmann und Politiker Russlands. Am 8. September 2019 wurde er zum Abgeordneten der Duma der Stadt Moskau gewählt.
Indem er die territoriale Integrität unabhängiger Länder in Frage stellt und die Wiederherstellung der Grenzen der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken befürwortet, unterstützt er öffentlich die Handlungen der Russischen Föderation in der Ukraine. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1145.
Andrei Yurievich LIPOV
Leiter des russischen Föderalen Dienstes für die Überwachung der Kommunikation, der Informationstechnologie und der Massenmedien (Roskomnadzor)
Geburtsdatum: 23.11.1969
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Andrei Lipov ist Leiter des russischen Föderalen Dienstes für die Überwachung der Kommunikation, der Informationstechnologie und der Massenmedien (Roskomnadzor). Roskomnadzor ist ein wichtiges Instrument für die Durchsetzung von Zensur und die Unterdrückung freier Medien in Russland.
Als Leiter von Roskomnadzor ist Lipov für Entscheidungen verantwortlich, die zur Zensur und Schliessung unabhängiger russischer Medien geführt haben.
Diese Massnahmen schaffen einen zensierten Informationsraum, der die bewaffnete Aggression Russlands gegen die Ukraine fördert, unterstützt und billigt.
Unter der Leitung von Lipov hat Roskomnadzor darüber hinaus durch Unterstützung der separatistischen Gebiete in der Ukraine, der sogenannten ‚Republiken‘ im Donbass, und insbesondere Denis Pushilins, des Oberhaupts der sogenannten ‚Volksrepublik Donetsk‘, aktiv die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben.
Daher trägt Lipov die Verantwortung für die aktive Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1146.
Volodymir
Vasilyovich SALDO
Mitglied des Stadtrates von Kherson, Mitglied des ‚Heilsausschusses für Frieden und Ordnung‘ (Salvation Committee for Peace and Order) in Kherson
Ehemaliger Bürgermeister von Kherson (2002-2012) und ehemaliger Parlamentsabgeordneter (Partei der Regionen, 2012-2014)
Geburtsdatum: 12.6.1956
Nationalität:
Ukrainisch
Geschlecht: männlich
Volodymir Saldo reiste im März 2022 zu einer Kundgebung zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine und beteiligte sich anschliessend an der Einrichtung des sogenannten ‚Heilsausschusses für Frieden und Ordnung‘ (Committee of Salvation for Peace and Order), eines Organs für die Zusammenarbeit mit der russischen Besatzung im Oblast Kherson. Saldo hat Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert.
1147.
Kyrylo Sergiyovich STREMOUSOV
Präsident des ‚Heilsausschusses für Frieden und Ordnung‘ (Salvation Committee for Peace and Order) in Kherson
Geburtsdatum: 1976
Nationalität: Russisch
Geschlecht: männlich
Kyrylo Stremousov beteiligte sich im März 2022 an der Einrichtung des sogenannten ‚Heilsausschusses für Frieden und Ordnung‘ (Committee of Salvation for Peace and Order), einem Organ für die Zusammenarbeit mit der russischen Besatzung im Oblast Kherson.
Stremousov hat Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert.
1148.
Serhiy Mikolayovich CHEREVKO
Mitglied des ‚Heilsausschusses für Frieden und Ordnung‘ (Salvation Committee for Peace and Order) in Kherson, ehemaliger stellvertretender Bürgermeister von Kherson
Geburtsdatum: 11.8.1975
Nationalität:
Ukrainisch
Geschlecht: männlich
Serhiy Cherevko beteiligte sich im März 2022 an der Einrichtung des sogenannten ‚Heilsausschusses für Frieden und Ordnung‘ (Committee of Salvation for Peace and Order), einem Organ für die Zusammenarbeit mit der russischen Besatzung im Oblast Kherson.
Cherevko hat Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert.
1149.
Tetiana KUZMICH
Mitglied des ‚Heilsausschusses für Frieden und Ordnung‘ (Salvation Committee for Peace and Order) in Kherson
Ehemalige stellvertretende Bürgermeisterin von Kherson
Präsidentin der zivilgesellschaftlichen Organisation Russische Nationalgemeinschaft ‚Rusich‘.
Geburtsdatum: 10.4.1968
Nationalität:
Ukrainisch
Geschlecht: weiblich
Tetiana Kuzmich beteiligte sich im März 2022 an der Einrichtung des so genannten ‚Heilsausschusses für Frieden und Ordnung‘ (Committee of Salvation for Peace and Order), eines Organs für die Zusammenarbeit mit der russischen Besatzung im Oblast Kherson.
Kuzmich hat Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert.
1150.
Galina Viktorivna DANILCHENKO
Von den russischen Besatzungstruppen zur amtierenden Bürgermeisterin von Melitopol ernannt
Geburtsdatum: 1964
Nationalität:
Ukrainisch
Geschlecht: weiblich
Galina Danilchenko ist die amtierende Bürgermeisterin der Stadt Melitopol.
Am 4. März 2022 wurde der rechtmässige Bürgermeister von Melitopol von russischen Streitkräften entführt und sie wurde zu seiner Nachfolgerin ernannt. Darüber hinaus hat sie mehrere Erklärungen abgegeben, in denen sie die Präsenz Russlands in ihrer Stadt unterstützt, und die Bevölkerung aufgefordert, sich dem Besatzer nicht zu widersetzen.
In dieser Funktion hat sie somit Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert.
1151.
Petr AKOPOV
Funktion: Russischer Propagandist: Kolumnist bei RIA Novosti
Geburtsdatum: 7.10.1968
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Petr Akopow ist russischer Propagandist und Kolumnist bei RIA Nowsti, einer russischen staatlichen Nachrichtenagentur, die unter der tatsächlichen staatlichen Kontrolle von Rossiya Segodnya steht. Er ist eine zentrale Persönlichkeit in der Regierungspropaganda und verfasste Artikel, in denen das Recht der Ukraine auf Staatlichkeit verweigert wird, und fordert eine "Denazifizierung" sowie eine ‚Ent-Ukrainisierung‘ des Landes, wobei er den Gedanken propagiert, dass die Ukraine integraler Bestandteil Russlands sein sollte.
Daher trägt Petr Akopov die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1152.
Timofey Nikolaevich SERGEYTSEV
Funktion: Russischer Propagandist: Kolumnist bei RIA Novosti
Geburtsdatum: 3.11.1963
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Timofey Sergeytsev ist russischer Propagandist und Kolumnist bei RIA Nowsti, einer russischen staatlichen Nachrichtenagentur, die unter der tatsächlichen staatlichen Kontrolle von Rossiya Segodnya steht. Er ist eine zentrale Persönlichkeit in der Regierungspropaganda und verfasste Artikel, in denen das Recht der Ukraine auf Staatlichkeit verweigert wird, und fordert eine ‚Denazifizierung‘ sowie eine ‚Ent-Ukrainisierung‘ des Landes, wobei er den Gedanken propagiert, dass die Ukraine integraler Bestandteil Russlands sein sollte.
Daher trägt Timofey Sergeytsev die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1153.
Victoria NIKIFOROVA
Funktion: Russische Propagandistin: Kolumnistin bei RIA Novosti
Geburtsdatum: 12.6.1971
Geburtsort: Moskau, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Victoria Nikiforova ist russische Propagandistin und Kolumnistin bei RIA Nowsti, einer russischen staatlichen Nachrichtenagentur, die unter der tatsächlichen staatlichen Kontrolle von Rossiya Segodnya steht. Sie ist eine zentrale Persönlichkeit der Regierungspropaganda und leugnet die Daseinsberechtigung der Ukraine sowie die Fähigkeit des ukrainischen Volkes, seine eigenen Entscheidungen zu treffen. Sie beschreibt das ukrainische Volk als ‚gehirngewaschen‘ und ‚in Geiselhaft genommen‘ und fördert damit eine positive Haltung gegenüber der russischen Aggression gegen die Ukraine.
Daher trägt Victoria Nikiforova die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1154.
Alina Maratovna KABAEVA
(alias Alina
Maratovna KABAYEVA)
Funktion: Vorsitzende des Vorstands der Nationalen Mediengruppe (NMG)
Geburtsdatum: 12.5.1983
Geburtsort: Taschkent, Usbekistan
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Verbundene Organisation: Nationale Mediengruppe (NMG)
Alina Kabaeva ist die Vorsitzende des Vorstands der Nationalen Mediengruppe (NMG), die grosse Anteile an fast allen grossen russischen föderalen Medien hält, die die russische Regierungspropaganda reproduzieren. Sie ist eine ehemalige russische Turnerin und ehemaliges Mitglied der Staatsduma. Sie steht in enger Verbindung mit Präsident Vladimir Putin.
Sie ist daher verantwortlich für die Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben. Ferner steht sie in Verbindung mit einer gelisteten Person, die für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben, verantwortlich ist und solche Handlungen aktiv unterstützt.
1155.
Aleksandra MELNICHENKO
Geburtsdatum: 21.4.1977
Geburtsort: Belgrad (Serbien)
Verbundene Person: Andrey
Igorevich

Melnichenko (Ehemann)
Staatsangehörigkeit: serbisch, kroatisch
Geschlecht: weiblich
Reisepass-Nr.: Kroatischer Reisepass Nr. 094949450
(Gültig bis: 23.12.2023)
Aleksandra Melnichenko ist die Ehefrau von Andrey Igorevich Melnichenko, eines russischen Industriellen, der Eigentümer des grossen Düngemittelherstellers EuroChem Group und des Kohleunternehmens SUEK ist. Aleksandra Melnichenko nutzt das Vermögen ihres Ehemannes und profitiert von seinem Reichtum. Zusammen mit ihm besitzt sie zwei Penthouse-Wohnungen im Wert von mehr als 30 Mio. Dollar. Im März 2022 ersetzte Aleksandra Melnichenko ihren Ehemann als wirtschaftliche Eigentümerin des Firstline Trust, der von Linetrust PTC Ltd, einem Unternehmen, das der eigentliche Eigentümer der EuroChem Group ist, verwaltet wird.
Daher steht sie in Verbindung mit einem führenden Geschäftsmann, die in Bereichen der Wirtschaft tätig ist, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. Ferner unterstützt Andrey Igorevich Melnichenko Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, oder setzt solche Handlungen oder Massnahmen um.
1156.
Eduard Yurevich KHUDAYNATOV
Geburtsdatum: 11.9.1960
Geburtsort: Shymkent, UdSSR (jetzt Kasachstan)
Staatsangehörigkeit: russisch
Reisepass-Nr.: 753296761 (russisch)
Geschlecht: männlich
Eduard Yurevich Khudaynatov ist ein russischer Geschäftsmann, der im Energiesektor tätig ist. Er ist Eigentümer der ‚Independent Oil and Gas Company‘ (NOC, JSC Neftegazholding), die als eines der grössten russischen Privatunternehmen und einer der wichtigsten Erdölproduzenten in den Bereichen Prospektion, Exploration und Entwicklung von Erdöl- und Erdgasfeldern, Erdölraffination sowie Herstellung und Vermarktung von Erdölerzeugnissen tätig ist. Im Jahr 2015 beliefen sich die Einnahmen des Unternehmens auf 2,2 Milliarden USD.
Die "Independent Oil and Gas Company" hat in den letzten Jahren erhebliche Anteile an Unternehmen aus dem Energiesektor zusammen mit ihren Förderlizenzen vom staatseigenen Unternehmen Rosneft erworben. Darüber hinaus beteiligt sich NOC zusammen mit Rosneft am Vostok-Erdölprojekt. In den vergangenen Jahren hat Rosneft zudem Khudaynatov 9,6 Milliarden USD im Austausch für ein Unternehmen gezahlt, das Eigentümer eines Ölfelds in Taimyr ist.
NOC und Rosneft hatten 2019 eine Vorzugsbehandlung in Bezug auf ihre Fördertätigkeiten in der Arktis beantragt, die dann von Präsident Putin gewährt wurde.
Khudaynatov steht in Verbindung mit dem russischen Oligarchen Igor Sechin und Präsident Vladimir Putin.
Khudaynatov und Sechin haben bei Rosneft zusammengearbeitet, und ihre Unternehmen gehen gemeinsam Geschäftstätigkeiten im Energiesektor nach.
Er hat im Jahr 2000 am ersten Präsidentschaftswahlkampf Putins gearbeitet und ihn in der Region Tyumen organisiert, wo er ab 1997 Mitglied der regionalen Duma war.
‚Für die Stärkung der Position Russlands auf dem Weltenergiemarkt und die Verbesserung seiner Investitionsaussichten‘ wurde er mit dem Orden ‚Für Verdienste um das Vaterland‘ ausgezeichnet.
Eduard Yurevich Khudaynatov ist daher einer der führenden Geschäftsleute und in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation als wichtige Einnahmequelle dienen. Er profitiert von der Regierung der Russischen Föderation und steht in Verbindung mit benannten Personen.
1157.
Pavel Evgenevich PRIGOZHIN
Geburtsdatum: 1996
Staatsangehörigkeit: russisch
Steueridentifikationsnummer: 780103765308
Verbundene Personen: Yevgeniy Viktorovich Prigozhin (Vater), Lyubov
Valentinovna Prigozhina (Mutter), Polina

Evgenievna

Prigozhina (Schwester)
Verbundene Organisationen: Lakhta Park, Lakhta Park Premium, Lakhta Plaza, Turtrans
Geschlecht: männlich
Pavel Prigozhin ist der Sohn von Yevgeniy Prigozhin, einem prominenten russischen Geschäftsmann mit engen Verbindungen zu Präsident Putin und dem russischen Verteidigungsministerium. Yevgeniy Prigozhin ist Geldgeber und inoffizieller Leiter der Wagner-Gruppe, einer in Russland ansässigen militärischen Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die für die Entsendung von Söldnern in die Ukraine verantwortlich ist.
Concord (auch bekannt als ‚KOMBINAT PITANIYA KONKORD OOO‘), ein Unternehmen, das Yevgeniy Prigozhin gegründet hat und dessen Eigentümer er bis November 2019 war, und eine Gruppe anderer Unternehmen mit Verbindungen zu ihm, darunter Concord Management and Consulting LLC und Megaline LLC, haben nach der rechtswidrigen Annexion der Krim durch die Russische Föderation und der Besetzung der Ostukraine durch von Russland unterstützte Separatisten umfangreiche öffentliche Aufträge seitens des russischen Verteidigungsministeriums erhalten.
Pavel Prigozhin ist Eigentümer von fünf Unternehmen - Beta LLC, Turstatus, Lakhta Park Premium LLC, Lakhta Park LLC und Lakhta Plaza LLC -, die sich zuvor im Eigentum seiner Mutter Lyubov Valentinovna Prigozhina befanden.
Er steht daher in Verbindung mit führenden Geschäftsleuten oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in Wirtschaftssektoren tätig sind, die für die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, eine wesentliche Einnahmequelle darstellen.
1158.
Arkady Yurievich VOLOZH
Funktion: Mitbegründer und Vorstandsvorsitzender von Yandex N.V.
Geburtsdatum: 11.2.1964
Geburtsort: Atyrau, Kasachische Sozialistische Sowjetrepublik, UdSSR (jetzt Kasachstan)
Staatsangehörigkeit: russisch, maltesisch
Geschlecht: männlich
Arkady Yurievich Volozh ist ein russischer Geschäftsmann mit geschäftlichen Interessen in den Bereichen IT und Technologie. Er ist Gründer und Vorstandsvorsitzender von Yandex. Yandex ist das grösste Internetunternehmen in Russland und betreibt die beliebteste Suchmaschine Russlands.
Russische staatseigene Banken wie Sberbank und VTB sind Anteilseigner und Investoren bei Yandex.
Im Jahr 2019 stimmte Yandex einer Umstrukturierung zu, durch die eine neu gegründete gemeinnützige Stiftung, die "die Interessen der Russischen Föderation verteidigen" soll, eine Schlüsselbeteiligung erhielt. Über diese gemeinnützige Stiftung kann die Regierung der Russischen Föderation gegen eine Reihe festgelegter Vorgänge, wie den Verkauf von materiellen Rechten des geistigen Eigentums und den Verkauf oder die Übermittlung personenbezogener Daten russischer Nutzer an ausländische Unternehmen, die als das "nationale Interesse" Russlands berührende Vorgänge gelten, ein Veto einlegen. Yandex ist auch verantwortlich für die Förderung staatlicher Medien und Narrative in seinen Suchergebnissen und für die Herabstufung und Entfernung von regierungskritischen Inhalten, die sich beispielsweise auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine beziehen.
Volozh ist ein führender Geschäftsmann, der in Wirtschaftssektoren tätig ist, die für die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, eine wesentliche Einnahmequelle darstellen. Ausserdem unterstützt er als Gründer und Vorstandsvorsitzender von Yandex die Regierung der Russischen Föderation materiell oder finanziell und ist für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1159.
Muhammad
AL-SALTI

(Muhamad

AL-SALTI, Akram Muhammad

AL-SALTI,

Muhammad SALTI)
Staatsangehörigkeit: syrisch
Funktion: Oberbefehlshaber der ‚Palästinensischen Befreiungsarmee‘
Geschlecht: männlich
Muhammad AL-SALTI ist der Oberbefehlshaber der ‚palästinensischen Befreiungsarmee‘ und rekrutiert Palästinenser, um an der Seite Russlands in der Ukraine zu kämpfen. Er ist daher verantwortlich für Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1160.
Abu Hani SHAMMOUT (Abu Hani SHAMOUT, Abu SHAMMOUT, Hani SHAMMOUT)
Geschlecht: männlich
Abu Hani SHAMMOUT ist ein ehemaliger syrischer Offizier und Anführer der Fraktion ‚al-Ahdat al-Omariya‘ und zusammen mit russischen Anwerbern für die Rekrutierung syrischer Söldner aus Yalda, Babila und Beit Sahem südlich von Damaskus verantwortlich, die für die russischen Streitkräfte in Libyen und in der Ukraine kämpfen sollen. Er wurde direkt von der Wagner-Gruppe beauftragt, die Rekrutierung von Veteranen zu beaufsichtigen. Er ist daher verantwortlich für Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1161.
Nabeul
AL-ABDULLAH (Nabel

AL-ABDULLAH, Nabel

AL-ABDALLAH, Nabel ABDALLAH, Nabel ABDULLAH)
Funktion: Befehlshaber der nationalen Verteidigungskräfte in der Stadt Suqaylabiyah
Geschlecht: männlich
Nabeul AL-ABDULLAH ist der Befehlshaber der nationalen Verteidigungskräfte in der Stadt Suqaylabiyah. Er hat seit Beginn des russischen Angriffskriegs die Rekrutierung syrischer Söldner für den Kampf an der Seite Russlands in der Ukraine beaufsichtigt. Er ist daher verantwortlich für Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1162.
Simon AL WAKIL (Simon WAKIL,
Simon Al WAQIL, Simon WAQIL,

Simon AL WAKEEL, Simon WAKEEL)
Funktion: Befehlshaber der nationalen Verteidigungskräfte in der Stadt
Maharda
Geschlecht: männlich
Simon AL WAKIL ist ein Befehlshaber der nationalen Verteidigungskräfte in der Stadt Maharda (Hama). Er arbeitet direkt mit dem Kommando der russischen Streitkräfte in Syrien zusammen und ist aktiver Vermittler für die Einsätze zur Rekrutierung für den Kampf in der Ukraine an der Seite Russlands. Er ist daher verantwortlich für Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1163.
Fawaz Mikhail GERGES
Funktion:
Geschäftsmann, Geschäftsführer der ‚Al Sayyad Company for Guarding and Protection Services‘
Geschlecht: männlich
Fawaz Mikhail Gerges ist Direktor des privaten Sicherheitsunternehmens ‚Al Sayyad Company for Guarding and Protection Services‘, einer im Jahr 2017 gegründeten und von der Wagner-Gruppe in Syrien beaufsichtigten privaten syrischen Sicherheitsgesellschaft, die für den Schutz russischer Interessen (Phosphate, Gas und Sicherung von Erdölstandorten) tätig ist. Er ist verantwortlich für die Rekrutierung von Söldnern für die russischen Streitkräfte in Libyen und der Ukraine. Er ist daher verantwortlich für Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1164.
Yasar Hussein IBRAHIM (Yassar Hussein IBRAHIM, Yassar IBRAHIM)
Staatsangehörigkeit: syrisch
Geburtsdatum: 9.4.1983
Geburtsort:
Damaskus
Geschlecht: männlich
Yasar Hussein Ibrahim ist Miteigentümer der ‚Al-Sayyad Company for Guarding and Protection Services Ltd.‘, einer im Jahr 2017 gegründeten und von der Wagner-Gruppe in Syrien beaufsichtigten privaten syrischen Sicherheitsgesellschaft, die für den Schutz russischer Interessen (Phosphate, Gas und Sicherung von Erdölstandorten) tätig ist. Das Unternehmen rekrutiert syrische Söldner für Libyen und die Ukraine. Yasar Hussein Ibrahim ist daher verantwortlich für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen bzw. unterstützt derartige Handlungen und politische Massnahmen oder setzt sie um.
1165.
Adam Sultanovich DELIMKHANOV
Geburtsdatum: 25.9.1969
Geburtsort: Benoy, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma der Russischen Föderation seit dem 19. September 2021, erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Sicherheit und Korruptionsbekämpfung.
Seit März 2022 verantwortlich für den Einsatz tschetschenischer Streitkräfte im Donbass und für die Führung bei der Belagerung der Stadt Mariupol im März 2022. Er war seit Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine persönlich an der Vorbereitung der Angriffe beteiligt. Dafür wurde ihm am 26. April 2022 per Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation der Titel "Held der Russischen Föderation" verliehen.
In dieser Eigenschaft ist er für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich, unterstützt solche Handlungen oder politischen Massnahmen oder setzt sie um.
1166.
Sharip Sultanovich DELIMKHANOV
Geburtsdatum: 23.4.1980
Geburtsort: Dzhalka, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Befehlshaber des tschetschenischen Flügels der Nationalgarde der Russischen Föderation.
Befehligt die tschetschenischen Streitkräfte während des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, auch in der Region Kiew und im Donbass.
In dieser Eigenschaft ist er für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich, unterstützt solche Handlungen oder politischen Massnahmen oder setzt sie um.
1167.
Alibek Sultanovich DELIMKHANOV
Geburtsdatum: 16.10.1974
Geburtsort: Dzhalka, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Stellvertretender Befehlshaber des tschetschenischen Flügels der Nationalgarde der Russischen Föderation.
Befehligt die tschetschenischen Streitkräfte während des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, auch in der Region Kiew und im Donbass.
In dieser Eigenschaft ist er für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich, unterstützt solche Handlungen oder politischen Massnahmen oder setzt sie um.
1168.
Viktor Nikolayevich STRIGUNOV
Geburtsdatum: 27.10.1958
Geburtsort: Dubovoye, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Erster stellvertretender Direktor des Föderalen Dienstes der Nationalgarde der Russischen Föderation (Rosgwardija) - Oberbefehlshaber der Rosgwardija.
Einheiten der Rosgwardija sind in die von den russischen Behörden kontrollierten Gebiete, darunter Cherson, Henitschesk, Berdjansk und einige Gebiete Mariupols, entsandt worden, um Proteste der örtlichen Bevölkerung niederzuschlagen. Sie waren auch an der Tötung, Vergewaltigung und Folterung von Zivilpersonen in Butscha (Ukraine) beteiligt. Mitglieder der Rosgwardija haben pro-ukrainische Bürgerinnen und Bürger verhaftet und eine Militärpolizeiverwaltung eingesetzt.
In dieser Eigenschaft ist Strigunov somit für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich, unterstützt solche Handlungen oder politischen Massnahmen oder setzt sie um.
1169.
Oleg Anatolyevich PLOKHOI
Geburtsdatum: 4.12.1968
Geburtsort: Kyiv (Kiew), Ukraine
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Staatssekretär, stellvertretender Direktor des Föderalen Dienstes der Nationalgarde der Russischen Föderation (Rosgwardija) - Oberbefehlshaber der Rosgwardija.
Einheiten der Rosgwardija sind in die von den russischen Behörden kontrollierten Gebiete, darunter Cherson, Henitschesk, Berdjansk und einige Gebiete Mariupols, entsandt worden, um Proteste der örtlichen Bevölkerung niederzuschlagen. Sie waren auch an der Tötung, Vergewaltigung und Folterung von Zivilpersonen in Butscha (Ukraine) beteiligt. Mitglieder der Rosgwardija haben pro-ukrainische Bürgerinnen und Bürger verhaftet und eine Militärpolizeiverwaltung eingesetzt.
In dieser Eigenschaft ist Plokhoi somit für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben, verantwortlich, unterstützt solche Handlungen oder politischen Massnahmen oder setzt sie um.
1170.
Yuriy Viktorovich YASHIN
Geburtsdatum: 11.3.1967
Geburtsort: Mednogorsk, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Generalstabschef der Nationalgarde der Russischen Föderation - stellvertretender Direktor des Föderalen Dienstes der Nationalgarde der Russischen Föderation - Oberbefehlshaber der Nationalgarde der Russischen Föderation.
Einheiten der Nationalgarde der Russischen Föderation (Rosgwardija) sind in die von den russischen Behörden kontrollierten Gebiete, darunter Cherson, Henitschesk, Berdjansk und einige Gebiete Mariupols, entsandt worden, um Proteste der örtlichen Bevölkerung niederzuschlagen. Sie waren auch an der Tötung, Vergewaltigung und Folterung von Zivilpersonen in Butscha (Ukraine) beteiligt. Mitglieder der Rosgwardija haben pro-ukrainische Bürgerinnen und Bürger verhaftet und eine Militärpolizeiverwaltung eingesetzt.
In dieser Eigenschaft ist Yashin somit für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich, unterstützt solche Handlungen oder politischen Massnahmen oder setzt sie um.
1171.
Igor Anatolyevich ILYASH
Geburtsdatum: 5.10.1967
Geburtsort:
Odessa, Ukraine
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Stellvertretender Direktor des Föderalen Dienstes der Nationalgarde der Russischen Föderation (Rosgwardija) - Oberbefehlshaber der Rosgwardija.
Einheiten der Rosgwardija sind in die von den russischen Behörden kontrollierten Gebiete, darunter Cherson, Henitschesk, Berdjansk und einige Gebiete Mariupols, entsandt worden, um Proteste der örtlichen Bevölkerung niederzuschlagen. Sie waren auch an der Tötung, Vergewaltigung und Folterung von Zivilpersonen in Butscha (Ukraine) beteiligt. Mitglieder der Rosgwardija haben pro-ukrainische Bürgerinnen und Bürger verhaftet und eine Militärpolizeiverwaltung eingesetzt.
In dieser Eigenschaft ist Ilyash somit für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben, verantwortlich, unterstützt solche Handlungen oder politischen Massnahmen oder setzt sie um.
1172.
Sergei Anatolyevich LEBEDEV
Geburtsdatum: 10.1.1966
Geburtsort:
Astrachan, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Stellvertretender Direktor des Föderalen Dienstes der Nationalgarde der Russischen Föderation (Rosgwardija) - Oberbefehlshaber der Rosgwardija.
Einheiten der Rosgwardija sind in die von den russischen Behörden kontrollierten Gebiete, darunter Cherson, Henitschesk, Berdjansk und einige Gebiete Mariupols, entsandt worden, um Proteste der örtlichen Bevölkerung niederzuschlagen. Sie waren auch an der Tötung, Vergewaltigung und Folterung von Zivilpersonen in Butscha (Ukraine) beteiligt. Mitglieder der Rosgwardija haben pro-ukrainische Bürgerinnen und Bürger verhaftet und eine Militärpolizeiverwaltung eingesetzt.
In dieser Eigenschaft ist Lebedev somit für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich, unterstützt solche Handlungen oder politischen Massnahmen oder setzt sie um.
1173.
Alexey Mikhailovich KUZMENKOV
Geburtsdatum: 10.6.1971
Geburtsort:
Horlivka, Ukraine
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Stellvertretender Direktor des Föderalen Dienstes der Nationalgarde der Russischen Föderation (Rosgwardija) - Oberbefehlshaber der Rosgwardija.
Einheiten der Rosgwardija sind in die von den russischen Behörden kontrollierten Gebiete, darunter Cherson, Henitschesk, Berdjansk und einige Gebiete Mariupols, entsandt worden, um Proteste der örtlichen Bevölkerung niederzuschlagen. Sie waren auch an der Tötung, Vergewaltigung und Folterung von Zivilpersonen in Butscha (Ukraine) beteiligt. Mitglieder der Rosgwardija haben pro-ukrainische Bürgerinnen und Bürger verhaftet und eine Militärpolizeiverwaltung eingesetzt.
In dieser Eigenschaft ist Kuzmenkov somit für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich, unterstützt solche Handlungen oder politischen Massnahmen oder setzt sie um.
1174.
Alexey Stepanovich BEZZUBIKOV
Geburtsdatum: 5.7.1965
Geburtsort:
Moskau, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Stellvertretender Direktor des Föderalen Dienstes der Nationalgarde der Russischen Föderation (Rosgwardija) - Oberbefehlshaber Rosgwardija.
Einheiten der Rosgwardija sind in die von den russischen Behörden kontrollierten Gebiete, darunter Cherson, Henitschesk, Berdjansk und einige Gebiete Mariupols, entsandt worden, um Proteste der örtlichen Bevölkerung niederzuschlagen. Sie waren auch an der Tötung, Vergewaltigung und Folterung von Zivilpersonen in Butscha (Ukraine) beteiligt. Mitglieder der Rosgwardija haben pro-ukrainische Bürgerinnen und Bürger verhaftet und eine Militärpolizeiverwaltung eingesetzt.
In dieser Eigenschaft ist Bezzubikov somit für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich, unterstützt solche Handlungen oder politischen Massnahmen oder setzt sie um.
1175.
Yevgeniy Vitalievich BALITSKIY
(alias Yevhen
Vitaliiovych BALYTSKIY)
Geburtsdatum: 10.12.1969
Geburtsort:
Melitopol,

Ukraine
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Geschlecht: männlich
Yevhen Balytskiy hat mit den russischen Behörden in der ukrainischen Stadt Melitopol zusammengearbeitet. Er hat die Ernennung von Galina Danilchenko zur Bürgermeisterin von Melitopol nach der Entführung des rechtmässigen Bürgermeisters unterstützt.
Am 9. April 2022 ernannten die russischen Behörden Yevhen Balytskiy zum sogenannten Gouverneur der Region Saporischschja der Ukraine. Er hat sich für den Zusammenschluss der Region Saporischschja mit der Russischen Föderation ausgesprochen.
In dieser Eigenschaft und durch seine Handlungen ist er somit für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich, unterstützt solche Handlungen oder politischen Massnahmen oder setzt sie um.
1176.
Konstantin
Vladimirovich IVASHCHENKO
Geburtsdatum: 3.10.1963
Geburtsort:
Mariupol,

Ukraine
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Geschlecht: männlich
Nach der Einnahme der Stadt Mariupol durch die russischen Streitkräfte ernannte das sogenannte "Oberhaupt der Volksrepublik Donezk", Denis Pushilin, Konstantin Ivashchenko am 6. April 2022 zum Bürgermeister von Mariupol.
In dieser Eigenschaft ist er für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich, unterstützt solche Handlungen oder politischen Massnahmen oder setzt sie um.
1177.
Aleksandr Yurievych KOBETS
Oleksandr Yuriyovych KOBETS
Geburtsdatum: 27.9.1959
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Geschlecht: männlich
Seit dem 26. April 2022 der sogenannte Bürgermeister der Stadt Cherson, von den russischen Behörden eingesetzt.
In dieser Eigenschaft hat er somit politische Massnahmen, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, unterstützt und gefördert.
1178.
Vladimir Valeryevich ROGOV
Volodimir
Valeryovich ROGOV
Geburtsdatum: 1.12.1976
Geburtsort: Saporischschja, Ukraine
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Geschlecht: männlich
Sogenannter Vertreter des Hauptrates der zivil- militärischen Verwaltung der Region Saporischschja. Er hat sich gegen die ukrainischen Behörden gewandt und dafür plädiert, dass die Region Saporischschja Teil der Russischen Föderation wird. Er hat zudem der Ausstellung russischer Pässe in der Stadt Melitopol Vorschub geleistet.
In dieser Eigenschaft ist er für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich, unterstützt solche Handlungen oder politischen Massnahmen oder setzt sie um.
1179.
Alexandr Fedorovich SAULENKO
Oleksandr
Fedorovich SAULENKO
Geburtsdatum: 9.5.1962
Geburtsort:
Novopetrivka, Ukraine
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Geschlecht: männlich
Sogenannter Leiter der Übergangsverwaltung von Berdjansk und der Region Berdjansk. Er hat sich dafür ausgesprochen, dass die Kontrolle und Verwaltung der Region Berdjansk von der Ukraine auf die Russische Föderation übergeht.
In dieser Eigenschaft ist er für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich, unterstützt solche Handlungen oder politischen Massnahmen oder setzt sie um.
1180.
Andrei
Vladimirovich SHEVCHIK
Geburtsdatum: 17.6.1973
Geburtsort: Schelesnogorsk (früher Krasnojarsk-26), Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Sogenannter Bürgermeister von Enerhodar. Organisierte am 27. März 2022 die Gründung eines "Rates der Selbstverwaltung der Stadt" in Enerhodar, die von den ukrainischen Behörden nicht unterstützt wurde.
In dieser Eigenschaft ist er für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich, unterstützt solche Handlungen oder politischen Massnahmen oder setzt sie um.
1181.
Oleg KRYUCHKOV
Geschlecht: männlich
Oleg Kryuchkov ist Sprecher der russischen Besatzungsbehörden auf der Krim und Berater des Oberhaupts der Krim. In seinen öffentlichen Erklärungen hat er bestätigt, dass dem ukrainischen Staat und ukrainischen Landwirten in den von Russland besetzten Gebieten Getreide gestohlen worden ist, dass ukrainische Schulen in den besetzten Gebieten russifiziert worden sind und dass Russland beabsichtigt, die besetzten Gebiete im Süden der Ukraine zu annektieren.
Er ist somit für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich und unterstützt solche Handlungen oder politischen Massnahmen.
1182.
Sergei Borissovich KOROLEV
Geburtsdatum:
9.11.1952 oder 25.7.1952
Geschlecht: männlich
Sergei Borissovich Korolev ist seit Februar 2021 erster stellvertretender Direktor des russischen Geheimdienstes (FSB). Er soll enge Verbindungen zu FSB-Direktor Alexander Bortnikov und den Geschäftsleuten Arkadii und Boris Rotenberg haben. Er wird als möglicher Nachfolger Bortnikovs auf dem Posten des FSB-Leiters genannt. Er ist Berufsbeamter im FSB, dem er seit den 2000er Jahren angehört, und war zuvor Direktor des FSB- Wirtschaftssicherheitsdienstes. 2021 verlieh ihm Wladimir Putin den Rang eines Generals des Heeres, was eine sehr hohe Auszeichnung darstellt. Er unterstützt somit russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ostukraine verantwortlich sind, und profitiert von diesen.
Der FSB zählt zu den Nachrichtendiensten, die Wladimir Putin vor Beginn der russischen Aggression gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 mit nachrichtendienstlichen Erkenntnissen versorgt haben. Sergei Borissovich Korolev ist somit für Handlungen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1183.
Stanislav Sergeyevich CHEMEZOV
Geburtsdatum: 1973
Geburtsort: Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Stanislav Sergeyevich Chemezov ist der Sohn Sergei Chemezovs, eines Mitglieds des Obersten Rates von "Vereintes Russland" und Vorsitzenden des Rostec-Konglomerats, des führenden staatlich kontrollierten Rüstungs- und Industriekonzerns Russlands.
Stanislav Chemezov war Eigentümer einer Offshore-Gesellschaft namens Erlinglow Ltd, die von dem von Rostec ausgeführten Bau eines 550 Mio. USD teuren nationalen Glasfaser- Hochgeschwindigkeitsnetzes profitiert hat. Überdies ist er gemeinsam mit Maya Bolotova, der Tochter Nikolay Tokarevs, Miteigentümer mehrerer Offshore-Gesellschaften, unter anderem des Unternehmens Irvin-2, das Aufträge im Umfang von 8 Mrd. Rubel erhalten hat. Im Gegenzug gestattete die Familie Tokarev der Familie Chemezov, Transneft die Mittel zu kürzen. Stanislav Chemezov ist ausserdem Eigentümer des Unternehmens Independent Insurance Group, das umfangreiche Versicherungsverträge im Verteidigungssektor verwaltet, auch für den Rüstungskonzern Rostec, dessen Geschäftsführer sein Vater Sergei Chemezov ist. Stanislav Chemezov ist somit eine natürliche Person, die mit einer gelisteten Person in Verbindung steht.
1184.
Maya Nikolaevna BOLOTOVA (geb. TOKAREVA)
alias Maiya/Mayya/Maija/Maja Nikolaevna
BOLOTOVA
Geburtsdatum: 18.1.1975
Geburtsort:
Karaganda,

Kasachstan
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Maya Bolotova (geb. Tokareva) ist die Tochter Nikolay Tokarevs, des Geschäftsführers von Transneft, eines bedeutenden Öl- und Gasunternehmens in Russland. Maya Bolotova und ihr ehemaliger Ehemann Andrei Bolotov sind Eigentümer von Luxusimmobilien in Moskau, Lettland und Kroatien im Wert von über 50 Mio. USD, die mit Nikolay Tokarev in Verbindung gebracht werden können. Sie hat auch Verbindungen zum Unternehmen Ronin, das den Pensionsfonds für Transneft verwaltet. Als sie die zyprische Staatsbürgerschaft beantragte, gab sie die Anschrift von Ronin als ihre eigene Anschrift an.
Überdies hat Maya Bolotova staatliche Aufträge im Wert von über 8 Mrd. Rubel erhalten, und zwar über das Unternehmen Irvin-2, dessen Eigentümerin sie gemeinsam mit Stanislav Chemezov, dem Sohn des Rostec-Geschäftsführers Sergei Chemezov, ist. Maya Bolotova ist somit eine natürliche Person, die mit gelisteten Personen, und zwar ihrem Vater Nikolay Tokarev und Stanislav Chemezov, in Verbindung steht.
1185.
Pavel EZOUBOV
Geburtsdatum: August 1975
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Pavel Ezoubov ist der Cousin Oleg Deripaskas, des Eigentümers des Konzerns Russian Machines, zu dem auch die Military Industrial Company, ein wichtiger Lieferant von Waffen und militärischer Ausrüstung für die russischen Streitkräfte, gehört. Oleg Deripaska hat seinem Cousin Pavel Ezoubov erhebliche Vermögenswerte übertragen, darunter mehrere Immobilien in Frankreich über eine Holdinggesellschaft im Eigentum von Ezoubov, ein Hotel in Lech (Österreich) über die in Russland ansässigen Holdinggesellschaft Gost Hotel Management LLC im Eigentum von Ezoubov sowie die Kontrolle über die Gesellschaft Terra Limited. Ezoubov kontrolliert ferner die Gesellschaft Hestia International LLC, Eigentümerin eines Herrenhauses in Washington DC, das mit Oleg Deripaska in Verbindung steht.
Pavel Ezoubov ist somit eine natürliche Person, die mit einer gelisteten Person in Verbindung steht, die für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich ist, solche Handlungen oder politischen Massnahmen unterstützt oder sie umsetzt.
1186.
Alexander
Sergeyevich ZALDOSTANOV
alias "The Surgeon"
Geburtsdatum: 19.1.1963
Geburtsort:
Kropyvnytskyi, Krim, Ukraine
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Alexander Zaldostanov ist Anführer und Gründer des nationalistischen Motorradclubs Nightwolves MC. In seiner Funktion als Anführer von Nightwolves MC ist Alexander Zaldostanov, der enge Beziehungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin unterhält, eine bekannte Persönlichkeit und ein wichtiger Unterstützer der russischen Regierung. Er unterstützt aktiv die russische Staatspropaganda, indem er das Recht der Ukraine auf Staatlichkeit öffentlich leugnet und die "Entnazifizierung" und die "Ent-Ukrainisierung" des Landes fordert und den Gedanken propagiert, dass die Ukraine integraler Bestandteil Russlands sein sollte. Als Anführer von Nightwolves MC ist Zaldostanov ferner verantwortlich für Handlungen und Aktivitäten des Vereins, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Alexander Zaldostanov ist Anführer von Nightwolves MC, einem Verein, der verantwortlich ist für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Er ist ferner eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich ist oder solche Handlungen oder politischen Massnahmen unterstützt oder umsetzt.
1187.
Andrey BOBROVSKIY
Geburtsdatum: 5.1.1982
Geburtsort: Minsk, Belarus
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Andrey Bobrowskiy ist Mitglied des nationalistischen Motorradclubs Nightwolves MC und Anführer der Untergruppe "Roads for Victory" von Nightwolves MC. Als Anführer der Untergruppe "Roads for Victory" hat Bobrowskiy mehrere Zusammenkünfte der Nightwolves in Berlin, Polen und Russland organisiert. Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 bestand der Zweck der Zusammenkünfte darin, den Krieg Russlands gegen die Ukraine aktiv zu unterstützen, das Recht der Ukraine auf Staatlichkeit öffentlich zu leugnen, die "Entnazifizierung" des Landes zu fordern und den Gedanken zu propagieren, dass die Ukraine integraler Bestandteil Russlands sein sollte. Bobrowskiy hat daher die russische Staatspropaganda aktiv und öffentlich unterstützt. Andrey Bobrowskiy ist Mitglied von Nightwolves MC, einem Verein, der verantwortlich ist für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Er ist ferner eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich ist oder solche Handlungen oder politischen Massnahmen unterstützt oder umsetzt.
1188.
Jozef HAMBÁLEK
alias Josef HAMBÁLEK
Geburtsdatum: 14.3.1972
Staatsangehörigkeit: slowakisch
Geschlecht: männlich
Jozef Hambálek ist Präsident des in der Slowakei niedergelassenen europäischen Ablegers des nationalistischen Motorradclubs Nightwolves MC. Hambálek, der mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin und anderen Vertretern der russischen Regierung in Verbindung gebracht werden kann, ist öffentlich bekannt für den Bau der europäischen Hauptniederlassung von Nightwolves MC auf einem ehemaligen Militärstützpunkt in der Slowakei, für den er entsorgte militärische Ausrüstung, darunter Panzer, verwendet hat. Seine anhaltenden Tätigkeiten, er soll unter anderem auf seinem Privatgelände Nightwolves-Mitglieder für den aktiven Kampf in der Ukraine ausbilden und die prorussische Propaganda in Europa aktiv unterstützen, können als eine Sicherheitsbedrohung für die Ukraine und die EU eingeschätzt werden. Jozef Hambálek ist daher eine natürliche Person, die Handlungen, welche die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, materiell oder finanziell unterstützt.
1189.
Alexei WEITZ
alias Alexei VAYTS
alias Aleksey Yevgenevich VEITZ
Geburtsdatum: 7.10.1965
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Alexei Weitz ist Mitglied und geistiger Anführer des nationalistischen Motorradclubs Nightwolves MC und unterhält enge persönliche Beziehungen zum Anführer von Nightwolves MC, Alexander Zaldostanov. Er ist für die Anbindung von Nightwolves MC an die russisch-orthodoxe Kirche und die Prägung der Weltsicht der Anführer des Vereins verantwortlich. Er war zuvor als Pressereferent von Nightwolves MC tätig und nimmt repräsentative Aufgaben wahr, u. a. durch Vorträge an Universitäten und bei Zusammenkünften der Nightwolves. Er ist auch Sachverständiger beim Rat für interethnische Beziehungen unter der Schirmherrschaft des russischen Präsidenten, der den Krieg Russlands gegen die Ukraine und Verstösse gegen das Völkerrecht öffentlich unterstützt hat und für die Formulierung eines offiziellen Konzepts der "russischen Nation" verantwortlich ist. Aufgrund seiner Aktivitäten für Nightwolves MC und den Rat für interethnische Beziehungen unter der Schirmherrschaft des russischen Präsidenten ist Weitz eine Schlüsselfigur der russischen Staatspropaganda. Alexei Weitz ist Mitglied von Nightwolves MC, einem Verein, der verantwortlich ist für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Er ist ferner eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich ist oder solche Handlungen oder politischen Massnahmen unterstützt oder umsetzt.
1190.
Andrey Removich BELOUSOV
alias Andrei
Removich BELOUSOV
Geburtsdatum: 17.3.1959
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Andrey Removich Belousow ist der erste stellvertretende Ministerpräsident der Russischen Föderation und gilt seit vielen Jahren als Mitglied des engsten inneren Kreises Putins. Er spielt eine einflussreiche Rolle in der Regierung der Russischen Föderation. Belousov setzt die Wirtschaftspolitik der russischen Regierung um und ist verantwortlich für das Wirtschaftswachstum Russlands und die Stabilisierung der russischen Märkte. Er nahm am 25. Februar 2022 an dem Treffen im Kreml teil und bat die dort versammelten Oligarchen, weiterhin mit sanktionierten Banken zusammenzuarbeiten.
Belousov erklärte im März 2022, dass ausländische Unternehmen, die in Russland ihre Tätigkeiten einstellen und Personal entlassen, wegen vorsätzlicher Insolvenz verurteilt werden, was nach russischem Insolvenzrecht eine verwaltungsrechtliche und möglicherweise strafrechtliche Haftung zur Folge hat. Er unterstützte die Annexion der Krim im Jahr 2014.
Er ist somit für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich, unterstützt solche Handlungen oder politischen Massnahmen oder setzt sie um.
1191.
Yury Yakovlevich CHAIKA
alias Yury
Yakovlevich CHAYKA; Juri
Yakovlevich CHAIKA
Geburtsdatum: 21.5.1951
Geburtsort:
Nikolajewsk am Amur, Region Chabarowsk, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Yury Yakovlevich Chaika ist nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Russischen Föderation und Bevollmächtigter des Präsidenten der Russischen Föderation im föderalen Distrikt Nordkaukasus. Er ist unmittelbar an der Lenkung und Umsetzung der aggressiven Aussenpolitik Russlands beteiligt.
Yuri Chaika verlieh im April 2022 staatliche Auszeichnungen an Bedienstete, die sich bei der sogenannten "Spezialoperation zur Entnazifizierung der Ukraine" Verdienste erworben hatten. Bei einem Treffen mit Flüchtlingen aus der sogenannten Volksrepublik Donezk am 17. März 2022 in Pyatigorsk rechtfertigte er den Krieg Russlands gegen die Ukraine und erklärte, die ukrainischen Behörden hätten in der Ukraine Völkermord begangen.
Yuri Chaika ist seit vielen Jahren einer der engsten Verbündeten von Wladimir Putin und treuer Anhänger des herrschenden Regimes. Yuri Chaika und seine Familie haben persönlich von ihrer engen Verbindung zum Putin-Regime profitiert.
Er ist somit für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich, unterstützt solche Handlungen oder politischen Massnahmen oder setzt sie um.
1192.
Alexander
Anatolievich MAKSIMTSEV
Geburtsdatum: 20.8.1963
Geburtsort:
Tokmak,

Kirgisische SSR, ehemalige UdSSR (jetzt Kirgisistan)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Alexander Maksimtsev ist ein russischer Militärführer und stellvertretender Oberbefehlshaber der Luft- und Weltraumstreitkräfte für den militärisch-politischen Bereich. Die russischen Luft- und Weltraumstreitkräfte haben Anschläge sowohl auf militärische als auch zivile Ziele in der Ukraine verübt. In seiner Eigenschaft als stellvertretender Oberbefehlshaber ist Alexander Maksimtsev für die Handlungen dieser Einheit verantwortlich. Daher ist Alexander Maksimtsev verantwortlich für die Unterstützung und Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine und die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben.
1193.
Maria Alexeyevna LVOVA-BELOVA
Geburtsdatum: 25.10.1984
Geburtsort: Penza, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Maria Alexeyevna Lvova-Belova ist Präsidialkommissarin für Kinderrechte und hat die Vereinfachung des Verfahrens für die Verleihung der Staatsbürgerschaft an Waisenkinder in der Ukraine eingeleitet. Sie ist eine der aktivsten Beteiligten an der illegalen Verbringung ukrainischer Kinder nach Russland und deren Adoption durch russische Familien. Durch ihr Vorgehen verletzt Maria Alexeyevna Lvova-Belova die Rechte ukrainischer Kinder und verstösst gegen ukrainische Rechts- und Verwaltungsvorschriften; daher ist sie für Handlungen und politische Massnahmen, die die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben, verantwortlich, unterstützt diese Handlungen und politischen Massnahmen und setzt sie um.
1194.
Yuri Nikolaevich GREKHOV
Geburtsdatum: 15.10.1962
Geburtsort: Gorki, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Yuri Nikolaevich Grekhov ist russischer Militärkommandeur, Generalleutnant und ein stellvertretender Oberbefehlshaber der russischen Luft- und Weltraumstreitkräfte. Die russischen Luft- und Weltraumstreitkräfte haben Anschläge sowohl auf militärische als auch zivile Ziele in der Ukraine verübt. Als stellvertretender Oberbefehlshaber der russischen Luft- und Weltraumstreitkräfte befehligt er die Luft- und Raketenabwehrtruppen; daher ist er verantwortlich für die Unterstützung und Umsetzung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben.
1195.
Zabit Sabirovich KHEIRBEKOV
Geburtsdatum: 5.6.1968
Geburtsort:
Region Kusar, Aserbaidschanische SSR, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Zabit Kheirbekov ist Generalleutnant der russischen Luft- und Weltraumstreitkräfte und stellvertretender Oberbefehlshaber der russischen Luft- und Raumfahrtstreitkräfte für den Bereich Logistik. Die russischen Luft- und Weltraumstreitkräfte haben Anschläge sowohl auf militärische als auch zivile Ziele in der Ukraine verübt. Daher ist Zabit Kheirbekov verantwortlich für die Unterstützung und Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine und die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben.
1196.
Andrey Anatolyevich KOZITSYN
Geburtsdatum: 9.6.1960
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Andrey Anatolyevich Kozitsyn ist ein führender russischer Geschäftsmann. Er ist Mitbegründer und Vorstandsvorsitzender von der Ural Mining Metallurgical Company (UMMC/UGMK), einem der führenden russischen Erzeuger wichtiger Rohstoffe (u. a. Kupfer, Zink, Kohle, Gold und Silber). Er ist daher einer der führenden russischen Geschäftsleute und in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen.
1197.
Sergey Semyonovich SOBYANIN
Geburtsdatum: 21.6.1958
Geburtsort: Njaksimwol, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Sergei Semyonovich Sobyanine ist Bürgermeister von Moskau und unterhält enge Beziehungen zu Wladimir Putin. Von 2005 bis 2008 war er Leiter der Präsidialverwaltung und von 2008 bis 2010 stellvertretender Ministerpräsident Russlands im zweiten Kabinett von Wladimir Putin. Er ist Mitglied des Sicherheitsrates. Am 1. März 2022 warnte Sobyanine, dass alle Versuche und Aufrufe von "Provokateuren", Strassenproteste in Moskau zu organisieren, verhindert würden. Auf der politischen Kundgebung "für eine Welt ohne Nationalsozialismus" am 18. März 2022 bekundete er ausdrücklich seine Unterstützung für die "militärische Spezialoperation" in der Ukraine. Er ist daher verantwortlich für die Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1198.
Aleksey
Vladimirovich DENISENKO
Geburtsdatum: 9.6.1978
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Aleksey Vladimirovich Denisenko ist Mitglied der gesetzgebenden Versammlung der Region Chelyabinsk, Mitglied des Präsidiums des Regionalen Politischen Rates, Vorsitzender des Ausschusses der gesetzgebenden Versammlung für Baupolitik, Wohnungswesen und kommunale Dienste und Leiter der Abteilung für Interaktion mit öffentlichen Vereinigungen und Jugendarbeit des Regionalbüros Chelyabinsk der Partei "Vereintes Russland". Er ist ferner Mitglied der Kreml-treuen Regierungspartei "Vereintes Russland" und rechtfertigt, verteidigt und unterstützt offen die Entscheidung von Präsident Putin, die Volksrepubliken Donezk und Luhansk als unabhängige Staaten anzuerkennen, sowie die militärische Spezialoperation, die er als "Friedensmission" bezeichnet. Denisenko ist verantwortlich für die Anstiftung zum Hass gegen die Ukraine, die Verbreitung prorussischer Desinformation und Propaganda im Zusammenhang mit dem Krieg sowie für Versuche, innerhalb Russlands Unterstützung für den Krieg gegen die Ukraine zu gewinnen. Er ist daher verantwortlich für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
1199.
Alexander
Nikolaevich BELSKIY
Geburtsdatum: 16.7.1975
Geburtsort: Leningrad,
ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Herr Belskiy ist seit dem 29. September 2021 Vorsitzender der gesetzgebenden Versammlung von Sankt Petersburg und Mitglied der Kreml-treuen Partei "Vereintes Russland". Die gesetzgebende Versammlung ist in Sankt Petersburg das höchste und einzige Gesetzgebungsorgan mit Staatsgewalt. Die Versammlung wurde nach föderalem Recht gegründet und unterliegt diesem und arbeitet eng mit dem Gouverneur von Sankt Petersburg zusammen.
Als Vorsitzender der gesetzgebenden Versammlung ist Herr Belskiy deren ranghöchstes Mitglied. Somit ist er ein bedeutender Politiker in Sankt Petersburg und darüber hinaus. Zuvor war Herr Belskiy im Zeitraum 2020/2021 stellvertretender Gouverneur von Sankt Petersburg. In dieser Eigenschaft war er für die Jugendpolitik zuständig. Herr Belskiy arbeitet weiterhin mit Kindern und versucht, Kinder mit regimekonformen Ansichten zu indoktrinieren.
Herr Belskiy nutzt eine Reihe von Social-Media-Konten auf den Diensten Telegram und VKontakte und veröffentlicht Artikel in den Parteimedien von "Vereintes Russland". Er nutzte wiederholt seine Social-Media-Plattformen, um Russlands Krieg gegen die Ukraine zu rechtfertigen und zu unterstützen, und beglückwünschte die Krim und Sewastopol zu ihrer "Wiedervereinigung" mit Russland.
Herr Belskiy ist verantwortlich für die Anstiftung zum Hass gegen die Ukraine, die Verbreitung prorussischer Desinformation und Propaganda im Zusammenhang mit dem Krieg sowie für Versuche, innerhalb Russlands Unterstützung für den Krieg gegen die Ukraine zu gewinnen. Er ist daher verantwortlich für die Unterstützung von Handlungen und politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
1200.
Alexander
Valentinovich ISHCHENKO
Geburtsdatum: 9.3.1970
Geburtsort: Rostow am Don, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Herr Ishchenko ist seit 2016 Vorsitzender der gesetzgebenden Versammlung der Region Rostow und Sekretär des Regionalbüros Rostow der Kreml-treuen Regierungspartei "Vereinigtes Russland".
Herr Ishchenko ist sehr aktiv in Jugendorganisationen, z. B. im Jugendparlament von Rostow und in der regionalen politisch- militärischen Jugendorganisation "Jugendgarde". Als Vorsitzender der gesetzgebenden Versammlung ist er eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens und tritt häufig in lokalen und nationalen Fernsehsendern und Nachrichten sowie bei öffentlichen Veranstaltungen in Erscheinung.
In öffentlichen Interviews und Social-Media-Posts unterstützt Herr Ishchenko die Entscheidung von Präsident Putin, die separatistischen Volksrepubliken Luhansk und Donezk anzuerkennen, und setzt sich für die Propagandabotschaften des Regimes ein.
Aufgrund seines politischen Einflusses ist Herr Ishchenko verantwortlich für die Anstiftung zum Hass gegen die Ukraine, die Verbreitung prorussischer Desinformation und Propaganda im Zusammenhang mit dem Krieg sowie für Versuche, innerhalb Russlands Unterstützung für den Krieg gegen die Ukraine zu gewinnen. Er ist daher verantwortlich für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
1201.
Mikhail
Vladimirovich STRUK
Geburtsdatum: 26.10.1977
Geburtsort: Nowy
Rogatschik,

Region

Wolgograd, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Herr Struk ist seit 2017 Mitglied der gesetzgebenden Versammlung der Region Wolgograd. Herr Struk ist Mitglied der Kreml-treuen Regierungspartei "Vereintes Russland".
Über die Social-Media-Plattform VKontakte und in seinen in einer Lokalzeitung veröffentlichten Erklärungen, die Herr Struk als Abgeordneter in der gesetzgebenden Versammlung der Region Wolgograd unterhält, hat er wiederholt seine Unterstützung für die Invasion der Ukraine durch Russland zum Ausdruck gebracht und die Ukrainer als Nazis diffamiert. Herr Struk bekundet seine Unterstützung für die russischen Soldaten in der Ukraine.
Aufgrund seines politischen Einflusses und seines Einflusses als Generaldirektor der Geflügelfarm ZAO Volzhskaya ist Herr Struk verantwortlich für die Anstiftung zum Hass gegen die Ukraine, die Verbreitung prorussischer Desinformation und Propaganda im Zusammenhang mit dem Krieg sowie für Versuche, innerhalb Russlands Unterstützung für den Krieg gegen die Ukraine zu gewinnen. Er ist daher verantwortlich für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
1202.
Nikolai Nikolaevich ZABOLOTNEV
Geburtsdatum: 30.1.1992
Geburtsort:
Region Chuy in der nördlichen Republik

Kirgisen
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Herr Zabolotnev ist der Leiter des regionalen Exekutivausschusses des Regionalbüros Khanty-Mansiysk der Kreml-treuen Regierungspartei "Vereintes Russland".
Er ist auch ehemaliger Leiter des Jugendparlaments von Yugra, das mit den Jugendparlamenten der selbsternannten Volksrepubliken Luhansk und Donezk zusammenarbeitet. Herr Zabolotnev nimmt regelmässig an Sitzungen, Foren und Veranstaltungen des Jugendparlaments von Yugra teil. Im Rahmen eines regionalen Benefizkonzerts am 1. April 2022 trat er mit einem Sketch auf und sammelte Geld für die Unterstützung der humanitären Einsätze Russlands im Donbass.
In einem regionalen Fernsehsender hat er wiederholt seine Unterstützung für die "Spezialoperation" zum Ausdruck gebracht.
Herr Zabolotnev ist sehr aktiv in den sozialen Medien und nutzt diese Plattformen, um Putin und die Operation zu unterstützen und zu betonen, dass die Bevölkerung der Volksrepubliken Luhansk und Donezk zu Russland steht, und um Behauptungen über Völkermord in der Region Donbass zu verbreiten und zu erklären, dass die ukrainischen Streitkräfte vollständig vernichtet werden müssen.
Aufgrund seines politischen Einflusses ist Herr Zabolotnev verantwortlich für die Anstiftung zum Hass gegen die Ukraine, die Verbreitung prorussischer Desinformation und Propaganda im Zusammenhang mit dem Krieg sowie für Versuche, innerhalb Russlands Unterstützung für den Krieg gegen die Ukraine zu gewinnen. Er ist daher verantwortlich für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
1203.
Nikolay Timofeevich VELIKDAN
Geburtsdatum: 6.3.1956
Geburtsort:
Sovetskoye Runo, Bezirk

Ipatovsky, Gebiet Stawropol, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Herr Velikdan ist seit dem 30. September 2021 Vorsitzender des Regionalparlaments von Stawropol. Seit dem 19. September 2021 ist er Mitglied des Regionalparlaments von Stawropol und erster stellvertretender Vorsitzender der Regierung des Gebiets Stawropol. Er ist Mitglied der Kremltreuen Regierungspartei "Vereintes Russland" und des Präsidiums des Regionalen Politischen Rates der Partei.
In seinen Erklärungen auf den russischen regionalen Nachrichtenwebsites Bez Formata und Stapravda unterstützte und förderte er öffentlich die Invasion der Ukraine, indem er Propaganda im Zusammenhang mit der russischen Invasion und ein verzerrtes Bild von der Lage in der Ukraine verbreitete. Er ruft zur Beteiligung an der "Spezialoperation" auf. Als einer der ranghöchsten Beamten und Vorsitzender des Regionalparlaments von Stawropol hat er erheblichen Einfluss.
Aufgrund seines politischen Einflusses ist Herr Velikdan verantwortlich für die Anstiftung zum Hass gegen die Ukraine, die Verbreitung prorussischer Desinformation und Propaganda im Zusammenhang mit dem Krieg sowie für Versuche, innerhalb Russlands Unterstützung für den Krieg gegen die Ukraine zu gewinnen. Er ist daher verantwortlich für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
1204.
Dmitryi
Vladimirovich KHOLIN
Geburtsdatum: 25.9.1977
Geburtsort:
Kuibyschew, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Herr Kholin ist Mitglied des Provinzparlaments Samara und dort Vorsitzender des Regelungsausschusses. 2020 bis 2021 war er Leiter des Exekutivausschusses des Regionalbüros Samara der Kreml-treuen Regierungspartei "Vereintes Russland". Er ist ferner Mitglied des Regionalbüros Samara der gesamtrussischen öffentlichen Organisation "Kampfbruderschaft" (Veteranenorganisation).
Über seine Social-Media-Kanäle und über öffentliche Interviews und Vorträge rechtfertigt, verteidigt und unterstützt Herr Kholin offen die Aggression Russlands gegen die Ukraine. Er bekennt sich offen dazu, ein überzeugter Anhänger von Präsident Putin zu sein, was zu einer systematischen öffentlichen Anstiftung zur Unterstützung der Militäroperationen Russlands führt.
Insbesondere spielt Herr Kholin eine entscheidende Rolle bei der Verbreitung des prorussischen Narrativs unter jungen Menschen und jungen Offiziersanwärtern. Damit ist er verantwortlich für die Verbreitung prorussischer Propaganda und Desinformation im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die Ukraine und spielt eine aktive Rolle bei der Mobilisierung interner Unterstützung für die russische Militärkampagne. Aufgrund seiner Vorgehensweise ist Herr Kholin verantwortlich für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
1205.
Sergey Evgenievich TSIVILEV
Geburtsdatum: 21.9.1961
Geburtsort: Zhdanov
(Mariupol), ehemalige UdSSR (jetzt Ukraine)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Herr Tsivilev ist Gouverneur der Region Kemerovo und eine bekannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens.
Über seine öffentlichen Auftritte rechtfertigt, verteidigt und unterstützt Herr Tsivilev offen die Aggression Russlands gegen die Ukraine. Er bekennt sich offen dazu, ein überzeugter Anhänger von Präsident Putin zu sein, was zu einer systematischen öffentlichen Anstiftung zur Unterstützung der Militäroperationen Russlands führt.
Aufgrund seines politischen Einflusses ist er verantwortlich für die Verbreitung prorussischer Propaganda und Desinformation im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die Ukraine und spielt eine aktive Rolle bei der Mobilisierung interner Unterstützung für die russische Militärkampagne. Herr Tsivilev hat offen seine Unterstützung für die Entscheidung des russischen Präsidenten bekundet, die Unabhängigkeit der sogenannten Republiken Luhansk und Donezk anzuerkennen. Aufgrund seiner Vorgehensweise ist Herr Tsivilev verantwortlich für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
1206.
Roman
Alexandrovich GOVOR
Geburtsdatum: 22.11.1982
Geburtsort: Nowokusnezk, Kemerovskaya Oblast, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Herr Govor ist Mitglied der gesetzgebenden Versammlung der Region Kemerovo - Kuzbass. Er ist Mitglied der Kreml-treuen Regierungspartei "Vereintes Russland".
In seinen Erklärungen auf Rutube und VKontakte unterstützt Herr Govor öffentlich die Entscheidung, die Ukraine anzugreifen. Er setzt sich auch aktiv für die Propaganda des Regimes ein.
Aufgrund seines politischen Einflusses ist Herr Govor verantwortlich für die Anstiftung zum Hass gegen die Ukraine, die Verbreitung prorussischer Desinformation und Propaganda im Zusammenhang mit dem Krieg sowie für Versuche, innerhalb Russlands Unterstützung für den Krieg gegen die Ukraine zu gewinnen. Er ist daher verantwortlich für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
1207.
Roman Sergeevich CHUYKO
Geburtsdatum: 12.5.1983
Geburtsort: Blagoveshchensk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Herr Chuyko ist der Leiter des regionalen Exekutivausschusses der gesamtrussischen Volksfront und Mitglied der regionalen gesetzgebenden Versammlung in der Region Tuymen. Herr Chuyko ist Mitglied der Kreml-treuen Regierungspartei "Vereintes Russland".
Als Leiter des regionalen Exekutivausschusses in seiner Region bekundet Herr Chuyko immer wieder seine Unterstützung für die Invasion der Ukraine durch Russland, verbreitet Propagandabotschaften und diffamiert die ukrainischen Behörden auf Social-Media-Plattformen, in regionalen Fernsehsendern und auf Websites von Nachrichtenagenturen als Nazis.
Aufgrund seines politischen Einflusses ist Herr Chuyko verantwortlich für die Anstiftung zum Hass gegen die Ukraine, die Verbreitung prorussischer Desinformation und Propaganda im Zusammenhang mit dem Krieg sowie für Versuche, innerhalb Russlands Unterstützung für den Krieg gegen die Ukraine zu gewinnen. Er ist daher verantwortlich für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
1208.
Viktor Vladimirovich BABENKO
Geburtsdatum: 14.10.1968
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Herr Babenko ist der Vorsitzende des Regionalrates der Unterstützer der Partei "Vereintes Russland" in Swerdlowsk. Er ist Mitglied der gesetzgebenden Versammlung der Region Swerdlowsk und stellvertretender Sekretär des Regionalbüros Swerdlowsk der Partei "Vereintes Russland". Herr Babenko ist ein wichtiger Regionalpolitiker aus den Reihen der Kreml-treuen Regierungspartei "Vereintes Russland" in der Region Swerdlowsk.
Seit Beginn der russischen Invasion im Februar bekundet Herr Babenko aktiv seine Unterstützung für die Operation in den sozialen Medien, in schriftlichen Interviews und in Ansprachen auf lokalen Veranstaltungen. Er appelliert an die Bevölkerung von Swerdlowsk, die russische "Spezialoperation gegen Nationalismus und Faschismus" zu unterstützen.
Aufnahmen zeigen ihn meist mit einem T-Shirt mit dem "Z"- Logo der russischen Invasion. Ferner hat Herr Babenko wiederholt Propaganda und Falschaussagen über die Militäroperation verbreitet.
Aufgrund seines politischen Einflusses ist Herr Babenko verantwortlich für die Anstiftung zum Hass gegen die Ukraine, die Verbreitung prorussischer Desinformation und Propaganda im Zusammenhang mit dem Krieg sowie für Versuche, innerhalb Russlands Unterstützung für den Krieg gegen die Ukraine zu gewinnen. Er ist daher verantwortlich für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
1209.
Yury Alexandrovich BURLACHKO
Geburtsdatum: 8.6.1961
Geburtsort: Omsk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Herr Burlachko ist seit 2017 Vorsitzender der gesetzgebenden Versammlung von Krasnodar Krai (Region) und der höchste Abgeordnete in der Legislativversammlung von Krasnodar Krai. Herr Burlachko ist Mitglied der Kreml-treuen Regierungspartei "Vereintes Russland".
Herr Burlachko hat die Propaganda des Kremls zur Ukraine in einer Reihe von Interviews verbreitet und seine Unterstützung für die Invasion der Ukraine durch Russland zum Ausdruck gebracht. Er bekundete seine uneingeschränkte Unterstützung für die Bemühungen des Präsidenten, die "moderne Ukraine vom Nationalsozialismus zu befreien". Darüber hinaus behauptet Herr Burlachko, eine aktive Rolle bei den Wahlprozessen auf der Krim im Jahr 2014 gespielt zu haben. Er hat mehrere Orden und Auszeichnungen erhalten, beispielsweise die "Dankbarkeit des Präsidenten der Russischen Föderation" (2004, 2014, 2017), den Orden "Für die Rückführung der Krim" (2014) und den Orden
"Für Verdienste um das Vaterland".
Aufgrund seines politischen Einflusses trägt Herr Burlachko Verantwortung für die Anstiftung zum Hass gegenüber der Ukraine, die Verbreitung prorussischer Desinformation und Propaganda im Zusammenhang mit dem Krieg sowie für die Mobilisierung von Unterstützung innerhalb Russlands für den Krieg gegen die Ukraine.
Er ist daher verantwortlich für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
Ebenso profitiert er von russischen Entscheidungsträgern, die für die Annexion der Krim verantwortlich sind, und der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
1210.
Yury Zimelevich KAMALTYNOV
Geburtsdatum: 11.3.1957
Geburtsort: Kasan, Republik Tatarstan, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Herr Kamaltynov ist stellvertretender Vorsitzender des Staatsrates der Republik Tatarstan. Zuvor war er stellvertretender Ministerpräsident der Republik Tatarstan und generalbevollmächtigter Vertreter des Präsidenten der Republik Tatarstan im Staatsrat der Republik Tatarstan. Herr Kamaltynov ist Mitglied der Kreml-treuen Regierungspartei "Vereintes Russland".
In seinen Erklärungen auf lokalen und regionalen Medienplattformen hat Herr Kamaltynov die Entscheidung, die Ukraine anzugreifen, öffentlich unterstützt und befürwortet.
Aufgrund seines politischen Einflusses trägt Herr Kamaltynov Verantwortung für die Anstiftung zum Hass gegenüber der Ukraine, die Verbreitung prorussischer Desinformation und Propaganda im Zusammenhang mit dem Krieg sowie für die Mobilisierung von Unterstützung innerhalb Russlands für den Krieg gegen die Ukraine. Er ist daher verantwortlich für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
1211.
Sergey Vitalyevich BEZRUKOV
Geburtsdatum: 18.10.1973
Geburtsort:
Moskau, Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Sergey Bezrukov ist ein russischer Schauspieler und Politiker. Er ist eines der Aushängeschilder der Partei "Vereintes Russland" und Vorsitzender des Projekts "Kultur des kleinen Mutterlandes" von "Vereintes Russland". Er hat russische Propaganda zur Unterstützung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine verbreitet. Er hat bei Auftritten vor russischen Soldaten, die am Krieg teilgenommen haben, und vor Kindern aus den separatistischen sogenannten Volksrepubliken in der Region des Donbass seine Unterstützung für die Invasion der Ukraine durch Russland zum Ausdruck gebracht. Ferner hat er öffentlich seine Unterstützung für die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation bekundet.
Daher trägt er Verantwortung für die aktive Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1212.
Vladimir Lvovich MASHKOV
Geburtsdatum: 27.11.1963
Geburtsort: Tula, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Vladimir Mashkov ist ein russischer Schauspieler, Regisseur und Drehbuchautor, der den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine aktiv unterstützt hat. Er hat offiziell Wladimir Putins Bewerbung zur Wiederwahl 2018 unterstützt und fungierte als sein Vertreter bei den Wahlen. Er wurde für die Position als Mitglied des Präsidialrates für Kultur und Kunst nominiert.
Ferner hat er die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols und die Anerkennung der sogenannten separatistischen Volksrepubliken im Donbass durch Russland unterstützt.
Er trat im Rahmen einer Propagandakundgebung zur Unterstützung der rechtswidrigen Annexion der Krim und des Krieges gegen die Ukraine auf, die am 18. März 2022 im Luzhniki-Stadium in Moskau stattfand. Darüber hinaus hat er auf der Fassade des Oleg Tabakov-Theaters in Moskau das militärische Symbol "Z" angebracht, das von der russischen Propaganda verwendet wird, um die Invasion der Ukraine durch Russland zu propagieren.
Daher trägt er Verantwortung für die aktive Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1213.
Oleksandr Viktorovych YANUKOVYCH
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 10.7.1973
Geburtsort:
Yenakiyeve,

Oblast Donezk (ehemalige

Ukrainische SSR, jetzt Ukraine)
Staatsangehörigkeit: Ukrainisch
Oleksandr Yanukovych ist Geschäftsmann und Sohn des ehemaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Yanukovych. Während der Präsidentschaft von Viktor Yanukovych und dank seiner persönlichen Verbindung zu einer Gruppe von Personen, die seinem Vater nahestehen, versammelte er eine Reihe von Geschäftsinteressen und häufte ein grosses Vermögen an. Er führt weiterhin Geschäftstätigkeiten im von Separatistengruppen kontrollierten Donezkbecken, insbesondere im Energie-, Kohle-, Bau-, Bank- und Immobiliensektor. Insbesondere dank seiner engen Beziehungen zu den prorussischen Separatisten erwarb er wichtige wirtschaftliche Vermögenswerte in der sogenannten ‚Volksrepublik Donezk‘ und in der sogenannten ‚Volksrepublik Lugansk‘, unter anderem in den Bereichen Energie, Kohle und Immobilien. Das separatistische Oplot-Bataillon (seit Februar 2015 in der Liste geführt) schützte seine Immobilienentwicklungsprojekte in der sogenannten ‚Volksrepublik Donezk‘.
Oleksandr Yanukovych ist daher verantwortlich für die Unterstützung und Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, und er tätigte Transaktionen mit den separatistischen Gruppen im Donezkbecken der Ukraine.
Darüber hinaus ist er mit seinem Vater Viktor Yanukovych verbunden, der verantwortlich ist für die Unterstützung und Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit des Staates bedrohen.
1214.
Viktor Fedorovych YANUKOVYCH
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 9.7.1950
Geburtsort:
Oleksandr,

Oblast Donezk (ehemalige

Ukrainische SSR, jetzt Ukraine)
Staatsangehörigkeit: Ukrainisch
Funktion: Früherer Präsident der Ukraine,
Oligarch
Viktor Yanukovych war von 2010 bis 2014 Präsident der Ukraine. Während seiner Amtszeit verfolgte er eine prorussische Politik. Ein ukrainisches Gericht befand Viktor Yanukovych des Verrats schuldig, weil er die Russische Föderation zur Invasion der Ukraine aufgefordert hat. Nach seiner Machtenthebung zog er nach Russland, wo er seine Aktivitäten zur Destabilisierung der Ukraine fortgesetzt hat.
Er unterstützte die militärische Einmischung Russlands in der Ukraine, indem er den Präsidenten der Russischen Föderation im März 2014 aufforderte, russische Truppen in die Ukraine zu entsenden. Viktor Yanukovych unterstützte prorussische Politiker, die öffentliche Ämter auf der besetzten Krim innehatten. 2021 wurde in der Ukraine eine neue gerichtliche Voruntersuchung eröffnet, nach der Viktor Yanukovych zusammen mit dem ehemaligen Verteidigungsminister, absichtlich die Verteidigungskapazität der Ukraine, insbesondere in der Autonomen Republik Krim, reduziert hat. Er hält sich für den rechtmässigen Präsidenten der Ukraine und hat in seinen öffentlichen Auftritten stets eine prorussische Haltung vertreten. Laut verschiedenen Quellen war Viktor Yanukovych Teil einer russischen Sonderoperation mit dem Ziel den ukrainischen Präsidenten während der ersten Phase der grundlosen und rechtswidrigen militärischen Aggression gegen die Ukraine durch ihn zu ersetzen. Darüber hinaus hat der Präsident der Republik Tschetschenien, Ramzan Kadyrov, den Präsidenten der Ukraine gebeten, all seine Befugnisse auf Viktor Yanukovych zu übertragen.
Viktor Yanukovych ist daher verantwortlich für die Unterstützung und Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit des Staates bedrohen.
1215.
Alla Viktorovna POLYAKOVA
Geburtsdatum: 26.11.1970
Geburtsort:
Ryazan (Rjasan), Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: weiblich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 ‚Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘‘ gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1216.
Anton Olegovich TKACHEV
Geburtsdatum: 31.3.1994
Geburtsort: Voronezh, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Mitglied der Staatsduma, das für die Entschliessung Nr. 58243-8 ‚Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘‘ gestimmt und somit Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1217.
Valery Andreevich PONOMAREV
Geburtsdatum: 17.8.1959
Geburtsort:
Bezirk Kurilsky, Region Sakhalin, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: männlich
Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den ‚Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk‘ ratifiziert hat.
1218.
Aleksandr Dmitrievich KHARICHEV
Geburtsdatum: 8.2.1966
Geburtsort: Kostroma, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Leiter der Abteilung Operationen des Staatsrats innerhalb der Regierung des Präsidenten der Russischen Föderation. Die Abteilung wurde mit den Vorbereitungen für die illegalen Referenden in den besetzten Regionen der Ukraine betraut.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1219.
Boris Yakovlevich RAPOPORT
Geburtsdatum: 14.8.1967
Geburtsort: Leningrad, ehemalige UdSSR (jetzt Sankt
Petersburg,

Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Verbundene Personen: Alexander Kharichev
Verbundene
Organisationen: Präsidialdirektion der Russischen Föderation
Stellvertretende Leiter der Abteilung Operationen des Staatsrats innerhalb der Regierung des Präsidenten der Russischen Föderation. Die Abteilung wurde mit den Vorbereitungen für die illegalen Referenden in den besetzten Regionen der Ukraine betraut.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1220.
Anton Viktorovich KOLTSOV
Geburtsdatum: 24.6.1973
Geburtsort: Cherepovets, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Verbundene
Organisationen: Regierung der Russischen Föderation
Am 18. Juli 2022 zum sogenannten ‚Regierungschef der Oblast Saporischschja‘ ernannt und war an den Vorbereitungen des illegalen Referendums über die Eingliederung von Saporischschja in Russland beteiligt.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1221.
Alexey Sergeyevich SELIVANOV
alias Oleksiy
Sergiyovich SELIVANOV
Geburtsdatum: 7.12.1980
Geburtsort: Kiew, frühere Ukrainische SSR (jetzt Ukraine)
Staatsangehörigkeit: ukrainisch, russisch
Geschlecht: männlich
Verbundene
Organisationen: Regierung der Russischen Föderation
Er ist der sogenannte ‚stellvertretende Leiter der Hauptabteilung des Innenministeriums der militärisch-zivilen- Verwaltung von Saporischschja‘.
Als solcher ist er Teil der sogenannten Regierung der besetzten Oblast Saporischschja, die für die Vorbereitung eines illegalen Referendums über die Eingliederung von Saporischschja in die Russlische Föderation verantwortlich ist.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1222.
Anton Robertovich TITSKIY
Geburtsdatum: 12.2.1990
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Verbundene
Organisationen: Regierung der Russischen Föderation
Er wurde am 18. Juli 2022 von der Regierung der Russischen Föderation zum sogenannten ‚Minister für Jugendpolitik der Oblast Saporischschja‘ ernannt. Als solcher ist er Teil der sogenannten Regierung der Oblast Saporischschja, die für die Vorbereitung eines illegalen Referendums über die Eingliederung von Saporischschja in die Russische Föderation verantwortlich ist.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1223.
Sergey Vladimirovich ELISEEV
Geburtsdatum: 5.5.1971
Geburtsort: Stavropol, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Anschrift: Oblast Cherson,
Ukraine
Verbundene
Organisationen: Regierung der Russischen Föderation
Er wurde am 5. Juli 2022 von der Regierung der Russischen Föderation zum sogenannten Leiter der militärisch-zivilen Verwaltung von Cherson ernannt. Als solcher ist er Teil der sogenannten Regierung der besetzten Oblast Cherson, die für die Vorbereitung eines illegalen Referendums über die Eingliederung von Cherson in die Russische Föderation verantwortlich ist.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1224.
Mikhail Leonidovich RODIKOV
Geburtsdatum: 26.1.1958
Geburtsort: Ozyory, Region Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Verbundene
Personen: Sergey Eliseev
Verbundene
Organisationen: Regierung der Russischen Föderation
Er wurde am 4. Juli 2022 von der Regierung der Russischen Föderation zum sogenannten Minister für Bildung und Wissenschaft der militärisch-zivilen Verwaltung von Cherson ernannt und ist verantwortlich für die Anpassung des Bildungssystems von Cherson an russische Standards.
Als solcher ist er Teil der sogenannten Regierung der besetzten Oblast Cherson, die für die Vorbereitung eines illegalen Referendums über die Eingliederung von Cherson in die Russische Föderation verantwortlich ist.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1225.
Vladimir
Alexandrovich BESPALOV
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Verbundene
Organisationen: Regierung der Russischen Föderation
Er wurde am 4. Juli 2022 von der von der Regierung der Russischen Föderation zum sogenannten Minister für Innenpolitik der militärisch-zivilen Verwaltung von Cherson ernannt.
Als solcher ist er Teil der sogenannten Regierung der besetzten Oblast Cherson, die für die Vorbereitung eines illegalen Referendums über die Eingliederung von Cherson in die Russische Föderation verantwortlich ist.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1226.
Vitaliy Pavlovich KHOTSENKO
Geburtsdatum: 18.3.1986
Geburtsort: Dnepropetrovsk, ehemalige UdSSR (jetzt Ukraine)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Anschrift:
Donezk, Ukraine
Er wurde am 8. Juni 2022 zum Ministerpräsidenten der sogenannten Volksrepublik Donezk ernannt und ist als solcher verantwortlich für die separatistischen ‚Regierungsgeschäfte‘ der sogenannten ‚Regierung der Volksrepublik Donezk‘.
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1227.
Vladislav Garievich KUZNETSOV
Geburtsdatum: 18.3.1969
Geburtsort:
Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Er wurde am 8. Juni 2022 von der Regierung der Russischen Föderation zum ‚ersten stellvertretenden Vorsitzenden‘ der sogenannten ‚Volksrepublik Luhansk‘ ernannt und ist als solcher verantwortlich für die separatistischen ‚Regierungsgeschäfte‘ der Regierung der sogenannten "Volksrepublik Luhansk".
Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1228.
Nikolay Ivanovich BULAYEV
Geburtsdatum: 1.9.1949
Geburtsort:
Kazachya Sloboda, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Er ist stellvertretender Vorsitzender der russischen zentralen Wahlkommission. Er war verantwortlich für die Überwachung der Abstimmungsverfahren bei den illegalen ‚Referenden‘, die im September 2022 über die illegale Annexion der sogenannten ‚Volksrepublik Donezk‘, der sogenannten ‚Volksrepublik Luhansk‘ sowie der ukrainischen Regionen Saporoschschja und Cherson an die Russische Föderation durchgeführt wurden. Unter seiner Leitung wurden Wahllokale innerhalb der Russischen Föderation eröffnet, um die Abstimmung zu erleichtern.
Daher ist er für Handlungen und politischen Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1229.
Yevgeniy
Alexandrovich SOLNTSEV
Geburtsdatum: 1980
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Er ist seit dem 8. Juni 2022 der sogenannte ‚stellvertretende Vorsitzende der Regierung der Volksrepublik Donezk‘.
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes ist er verantwortlich für Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1230.
Alexander
Konstantinovich KOSTOMAROV
Geburtsdatum: 13.5.1977
Geburtsort: Chelyabinsk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Er ist seit dem 8. Juni 2022 der sogenannte "Erste stellvertretende Verwaltungschef des Chefs der Volksrepublik Donezk".
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes ist er verantwortlich für Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1231.
Alan Valerievich LUSHNIKOV
Geburtsdatum: 10.8.1976
Geburtsort: Leningrad,
ehemalige UdSSR (jetzt Sankt

Petersburg,

Russische

Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Verbundene
Organisationen: JSC Kalashnikov Concern
Er ist der grösste Anteilseigner des Waffenherstellers JSC Kalashnikov Concern. JSC Kalashnikov Concern ist ein russischer Entwickler und Hersteller von Militärausrüstung, einschliesslich persönlicher Gewehre, Flugkörper und Fahrzeuge. Das Unternehmen wird direkt von Rostec kontrolliert. Die russischen Streitkräfte haben während des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2022 Vikhr-1-Lenkflugkörper und AK-12-Sturmgewehre eingesetzt, die von JSC Kalashnikov Concern hergestellt wurden.
Er ist daher verantwortlich für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben und unterstützt diese materiell oder finanziell. Darüber hinaus ist er mit JSC Kalashnikov Concern verbunden, das für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben, verantwortlich ist.
Die mit ihnen verbundenen russischen Rüstungskonzerne und Einzelpersonen profitieren von dem anhaltenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. JSC Kalashnikov Concern trägt zur Versorgung der russischen Streitkräfte mit Waffen bei und profitiert von dem wachsenden Bedarf an Waffen; somit profitiert Alan Lushnikov von der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
1232.
Yulia Dmitrievna CHICHERINA
Geburtsdatum: 7.8.1978
Geburtsort:
Sverdlovsk, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Sie ist eine prominente russische Sängerin. Sie nutzt ihre beträchtliche Bekanntheit, um die territoriale Unversehrtheit und Souveränität der Ukraine öffentlich zu untergraben oder zu bedrohen, etwa indem sie Symbole der ukrainischen Staatlichkeit verunglimpft und im vom Russland besetzten ukrainischen Hoheitsgebiet öffentlich ihre Unterstützung für die Annexion der Ukraine durch Russland kundtut.
Somit unterstützt sie materiell Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1233.
Dmitry Vitalyevich BULGAKOV
Geburtsdatum: 20.10.1954
Geburtsort:
Verkhneye Gurovo, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Er war bis September 2022 stellvertretender Verteidigungsminister der Russischen Föderation und General in der russischen Armee. In dieser Eigenschaft war er für die russischen Kriegsanstrengungen im Allgemeinen verantwortlich. Darüber hinaus hat er offen die russische Aggression gegen die Ukraine gerechtfertigt, verteidigt und unterstützt.
Daher ist er für die Unterstützung von Handlungen und politischen Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen.
1234.
Yunus-Bek Bamatgireevich EVKUROV
Geburtsdatum: 30.7.1963
Geburtsort: Nordossetische Autonome SSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Er ist derzeit stellvertretender Verteidigungsminister der Russischen Föderation. In dieser Eigenschaft ist er für die russischen Kriegsanstrengungen im Allgemeinen verantwortlich. Bei seinen öffentlichen Auftritten rechtfertigt er offen den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Durch seine öffentlichen Auftritte und seine Teilnahme an Zeremonien zur Vergabe von Auszeichnungen und Medaillen mobilisiert er interne Unterstützung für den Krieg. Darüber hinaus zeigen seine Handlungen, dass er den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine aktiv unterstützt.
Daher ist er für die Unterstützung von Handlungen und politischen Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen.
1235.
Ruslan
Khadzhismelovich TSALIKOV
Geburtsdatum: 31.7.1956
Geburtsort: Ordzhonikidze, Nordossetische Autonome SSR (jetzt
Vladikavkaz,

Republik Nordossetien-Alania, Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Er ist derzeit stellvertretender Verteidigungsminister der Russischen Föderation. Innerhalb der Gesamthierarchie der russischen Militärführung steht er an vierter Stelle. In dieser Eigenschaft ist er für die russischen Kriegsanstrengungen im Allgemeinen verantwortlich. Bei mehreren öffentlichen Auftritten wie etwa seiner Teilnahme an der ‚antifaschistischen‘ Konferenz, die vom Verteidigungsministerium der Russischen Föderation organisiert wurde, hat er seine Unterstützung für den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine bekundet. Seine Handlungen zeigen, dass er den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine aktiv unterstützt, rechtfertigt und verteidigt. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1236.
Nikolay
Aleksandrovich PANKOV
Geburtsdatum: 2.12.1954
Geburtsort:
Maryino, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Er ist derzeit stellvertretender Verteidigungsminister, General der russischen Reservearmee und Staatssekretär der Russischen Föderation. Innerhalb der Gesamthierarchie der russischen Militärführung steht er an fünfter Stelle. Angesichts seiner Schlüsselrolle im militärischen Unterfangen Russlands ist er für die russischen Kriegsanstrengungen im Allgemeinen verantwortlich. Er war an der Entsendung von Streitkräften in die Ukraine beteiligt. Darüber hinaus hat er den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine bei seinen öffentlichen Auftritten offen unterstützt und gerechtfertigt. Zudem hat er Auszeichnungen an russische Fallschirmjäger für ihre Teilnahme am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verliehen. Diese Handlungen zeigen, dass er den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine aktiv unterstützt und verteidigt.
Daher unterstützt er Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1237.
Yuriy Eduardovich SADOVENKO
Geburtsdatum: 11.9.1969
Geburtsort: Zhitomyr, ehemalige UdSSR (jetzt Ukraine)
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Geschlecht: männlich
Er ist stellvertretender Verteidigungsminister der Russischen Föderation, Leiter des Büros des Verteidigungsministers der Russischen Föderation und Generaloberst der russischen Streitkräfte. Innerhalb der Gesamthierarchie der russischen Militärführung steht er an siebter Stelle. Angesichts seiner Schlüsselrolle im militärischen Unterfangen Russlands ist Yuriy Sadovenko für die russischen Kriegsanstrengungen im Allgemeinen verantwortlich. Er war an der Entsendung von Streitkräften in die Ukraine beteiligt. Darüber hinaus hat er den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine bei seinen öffentlichen Auftritten offen unterstützt und gerechtfertigt.
Daher unterstützt er Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1238.
Timur Vadimovich IVANOV
Geburtsdatum: 15.8.1975
Geburtsort:
Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Er ist stellvertretender Verteidigungsminister. In dieser Funktion ist er für die Beschaffung militärischer Güter und den Bau von Militäranlagen verantwortlich. Innerhalb der Gesamthierarchie der russischen Militärführung steht er an zehnter Stelle. Angesichts seiner Schlüsselrolle im militärischen Unterfangen der Russischen Föderation ist er für die russische Kriegsanstrengung im Allgemeinen verantwortlich. Während des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine hat er die sogenannte "Volksrepublik Luhansk" und die sogenannte "Volksrepublik Donezk" mehrere Male besucht, um Anlagen zu besichtigen, die von den russischen Besatzungstruppen gebaut werden. Darüber hinaus hat er verschiedene staatliche Auszeichnungen an Angehörige des russischen Militärs verliehen, die während des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine verwundet wurden. Diese Handlungen zeigen, dass er den Krieg gegen die Ukraine aktiv unterstützt und verteidigt.
Daher unterstützt er Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1239.
Sergey Borisovich RYZHKOV
Geburtsdatum: 25.10.1968
Geburtsort: Voronezh, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Er ist ein Generalmajor der russischen Streitkräfte und Befehlshaber der 41. Gardearmee. Als solcher ist er eine Schlüsselfigur in der Kräftegliederung Russlands und hat eine zentrale Rolle bei der Invasion in das ukrainische Hoheitsgebiet und dessen Besetzung gespielt. In dieser Eigenschaft ist er für die russischen Kriegsanstrengungen im Allgemeinen verantwortlich.
Daher trägt er Verantwortung für Handlungen und politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1240.
Aleksandr Viktorovich KOCHKIN
Geburtsdatum: 10.2.1957
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Er ist Exekutivdirektor des Tecmash-Konzerns. Tecmash ist ein wichtiger Konstrukteur und Hersteller von Flugkörpern und Munition, die von den russischen Streitkräften eingesetzt werden. Das ihm nachgeordnete Unternehmen NPO Splav stellt die Mehrfachrakentenwerfer BM-27 Uragan und BM-30 Smerch her, die von den russischen Streitkräften während des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine eingesetzt wurden. Die russischen Streitkräfte nutzten die Mehrfachrakentenwerfer BM-27 Uragan und BM-30 Smerch bei Angriffen mit Streumunition gegen zivile Ziele in der Ukraine, was zahlreiche Opfer forderte.
Daher ist er für politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern und unterstützt diese und führt sie durch.
1241.
Vladimir Grigorevich KULISHOV
Geburtsdatum: 20.7.1957
Geburtsort:
Oblast Rostov, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Er ist Leiter des russischen Grenzdienstes und stellvertretender Direktor des Inlandsgeheimdienstes (FSB) der Russischen Föderation.
Die unter seinem Kommando stehenden Beamten des FSB der Russischen Föderation nahmen an systematischen ‚Filtrieroperationen‘ und Zwangsdeportationen von Ukrainern aus den besetzten Gebieten der Ukraine teil. Russische Grenzschutzbeamte haben ukrainische Staatsangehörige illegal langwierigen Befragungen, Durchsuchungen und Festnahmen unterzogen.
Daher ist er für politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern und unterstützt diese und führt sie durch.
1242.
Nikolay
Viacheslavovich RASTORGUYEV
Geburtsdatum: 21.2.1957
Geburtsort:
Lytkarino,

Oblast Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Er ist ein russischer Sänger und Mitglied des Öffentlichen Rates des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation. Über seine musikalischen Darbietungen und öffentlichen Aktivitäten hat er den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine aktiv unterstützt. Er trat im Rahmen einer Propagandakundgebung zur Unterstützung der rechtswidrigen Annexion der Krim und des Krieges gegen die Ukraine auf, die am 18. März 2022 im Luzhniki-Stadium in Moskau stattfand. Darüber hinaus trat er für Soldaten auf, die im Krieg gegen die Ukraine kämpfen, und spendete Geld für das von Russland besetzten Donezkbecken.
Daher ist er für die aktive Unterstützung von politischen Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen und unterstützt diese und führt sie durch.
1243.
Oleg Mikhaylovich GAZMANOV
Geburtsdatum: 22.7.1951
Geburtsort: Gusev, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Er ist ein russischer Musiker. Er ist Mitglied des Öffentlichen Rates des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation, der 2006 per Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation mit dem öffentlich erklärten Ziel geschaffen wurde, die zivile Kontrolle über das Verteidigungsministerium und die Streitkräfte der Russischen Föderation sicherzustellen. Er nahm an den öffentlichen Veranstaltungen teil, die von der Regierungspartei Vereintes Russland organisiert wurden.
Über seine Aussagen und musikalischen Darbietungen hat er den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unterstützt. Er rechtfertigte die Aggression Russlands gegen die Ukraine, indem er falsche Behauptungen über die Bedrohung Russlands durch die NATO und die angebliche Unvermeidbarkeit eines grösseren Krieges bei Untätigkeit der russischen Seite verbreitete.
Er trat im Rahmen einer Propagandakundgebung zur Unterstützung der rechtswidrigen Annexion der Krim und des Krieges gegen die Ukraine auf, die am 18. März 2022 im Luzhniki-Stadium in Moskau stattfand. Zudem trat er auf dem Konzert für die verwundeten russischen Soldaten auf, die im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine gekämpft haben. Er ist einer der russischen Künstler, die Präsident Putins Politik gegenüber der Ukraine und die illegale Annexion der Krim und Sewastopols im Jahr 2014 öffentlich unterstützt haben.
Daher ist er für Handlungen und politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen und unterstützt diese aktiv und führt sie durch.
1244.
Dmitry Evgenevich SHUGAEV
Geburtsdatum: 11.8.1965
Geburtsort:
Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Er ist Direktor des Föderalen Dienstes für militärisch-technische Zusammenarbeit der Russischen Föderation (FSVTS). Der FSVTS ist ein föderales Exekutivorgan, das für die Kontrolle und Aufsicht im Bereich der militärisch-technischen Zusammenarbeit zwischen der Russischen Föderation und dem Ausland verantwortlich ist. In dieser Eigenschaft ist er verantwortlich für die Kontrolle und Aufsicht im Bereich der militärisch-technischen Zusammenarbeit sowie für die Entwicklung der Staatspolitik im Bereich der militärisch-technischen Zusammenarbeit, weshalb er für die russischen Kriegsanstrengungen im Allgemeinen verantwortlich ist.
Daher trägt er Verantwortung für Handlungen und politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen und unterstützt diese und setzt sie um.
1245.
Gennadiy
Valeryevich ZHIDKO
Geburtsdatum: 12.9.1965
Geburtsort:
Yangiabad, ehemalige UdSSR (jetzt Usbekistan)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Er ist ein wichtiges Mitglied der Streitkräfte der Russischen Föderation. Im Juni 2022 wurde ihm die operative Führung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine übertragen, und die Südgruppe der russischen Streitkräfte untersteht seinem Befehl. Er war aktiv an der Entsendung von Streitkräften in die Ukraine beteiligt und überwachte die Umsetzung eines Befehls zur Entsendung russischer Minderjähriger in das ukrainische Kriegsgebiet. Er unterstützt, rechtfertigt und verteidigt den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine aktiv. Daher trägt er Verantwortung für Handlungen und politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen und unterstützt diese und setzt sie um.
1246.
Aleksandr Gelyevich DUGIN
Geburtsdatum: 7.1.1962
Geburtsort: Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Er ist ein russischer politischer Philosoph, Politologe, Analyst, Stratege und langjähriger Ideologe der Konzepte Russky Mir und Eurasismus. Er ist Mitglied des sogenannten Izborsk-Clubs, eines konservativen russischen Thinktanks, der auf die Erforschung der Aussen- und Innenpolitik Russlands spezialisiert ist.
Dugin hat die Annexion der Krim und den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ideologisch und theologisch gerechtfertigt und betrachtet sie als ‚Befreiung‘ der Ukraine vom Einfluss des Westens. Im Mittelpunkt seiner Ideologie steht die Idee, ein totalitäres, von Russland dominiertes eurasisches Reich aufzubauen, zu dem die Ukraine aus historischen, religiösen und geografischen Gründen gehört. Gemäss Dugins Ideologie ist die Ukraine ein künstlicher Staat, der die Sicherheit Russlands und des geplanten eurasischen Reichs bedroht, weshalb die militärische Invasion in die Ukraine unvermeidbar war. Er forderte Präsident Vladimir Putin zur militärischen Invasion in die Ostukraine auf.
Dugin hat das Konzept der Russischen Welt gefördert, das mit dem expansionistischen, revanchistischen Nationalismus der Putin-Ära verknüpft ist und mit der Idee eines historischen Vaterlands einhergeht, das die Untertanen der Russischen Welt schützt. Er hat zur Wiederbelebung des Konzepts ‚Novorossiya‘ oder ‚Neues Russland‘ beigetragen - eines historischen Namens, der zu Zeiten des Russischen Reichs für ein Verwaltungsgebiet verwendet wurde, das heute Teil der Ukraine ist.
Dugin forderte die Entnazifizierung der Ukraine und bezeichnete ihre Regierung als faschistisch. Er unterstützte aktiv die prorussische Separatistenbewegung in der Ostukraine und instrumentalisierte seine Weltanschauung durch die Gründung der "Eurasischen Jugendunion", deren Aktivitäten auf die Untergrabung der Souveränität der Ukraine abzielten.
Daher ist Aleksandr Dugin verantwortlich für Handlungen oder politischen Massnahme, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen und unterstützt diese und setzt sie um.
1247.
Ella Aleksandrovna PAMFILOVA
Geburtsdatum: 12.9.1953
Geburtsort:
Olmaliq, ehemalige UdSSR (jetzt Usbekistan)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Vorsitzende der zentralen Wahlkommission der Russischen Föderation. Die zentrale Wahlkommission ist für die Durchführung der illegalen Referenden in den besetzten Regionen der Ukraine verantwortlich. In dieser Eigenschaft trägt Ella Aleksandrovna Pamfilova die Verantwortung für Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1248.
Mohammad Hossein BAGHERI
Geburtsort:
Teheran, Iran
Staatsangehörigkeit: iranisch
Geschlecht: männlich
Rang: Generalmajor
Funktion: Stabschef der iranischen Streitkräfte
Generalmajor Mohammad Hossein Bagheri ist Stabschef der iranischen Streitkräfte. Er überwacht das militärische Programm für unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles - UAV) und spielt eine grundlegende Rolle bei der Verteidigungszusammenarbeit Irans mit der Russischen Föderation. Er ist auch an der Expansion der Produktion iranischer UAV ins Ausland beteiligt; in dieser Funktion weihte er eine Montagestrasse in Tadschikistan für zur Ausfuhr bestimmte Ababil-2-Drohnen ein. Er beteiligte sich auch an der Entwicklung von Mohajer-6-Drohnen und deren Lieferung an die Russische Föderation zur Verwendung im Angriffskrieg gegen die Ukraine. Somit ist Generalmajor Mohammad Hossein Bagheri für die Unterstützung von Handlungen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1249.
Sayed Hojatollah QUREISHI
alias Sayyed
Hojatolah GHOREISHI
Staatsangehörigkeit: iranisch
Geschlecht:
männlich
Rang: General
Funktion: Leiter der Abteilung
‚Versorgung, Forschung und Industrie‘ des
iranischen

Ministeriums für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte
General Sayed Hojatollah Qureishi ist Leiter der Abteilung ‚Versorgung, Forschung und Industrie‘ des iranischen Ministeriums für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte und verantwortlich für die Aushandlung des Abkommens mit der Russischen Föderation über die Lieferung iranischer unbemannter Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles - UAV) zur Verwendung im Angriffskrieg gegen die Ukraine. Somit ist General Sayed Hojatollah Qureishi für die Unterstützung von Handlungen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1250.
Saeed AGHAJANI / Saeed Ara Jani / Said Ara Jani / Said Agha Jani
Geburtsdatum: 3.4.1969
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: V47528711 (Iran)
Staatsangehörigkeit: iranisch
Rang: Brigadegeneral
Funktion: Kommandeur des UAV- Kommandos der Luft- und Weltraumstreitkräfte des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC ASF)
Brigadegeneral Saeed Aghajani ist Befehlshaber des UAV-Kommandos der Luft- und Weltraumstreitkräfte des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC ASF), das die tragende Säule des iranischen Programms für unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles - UAV) bildet. Brigadegeneral Saeed Aghajani überwacht und leitet die Planung, Ausrüstung und Ausbildung in Bezug auf die iranischen UAV-Operationen, darunter die Lieferung von Drohnen an internationale Verbündete Irans, einschliesslich der Russischen Föderation. Somit ist Brigadegeneral Saeed Aghajani für die Unterstützung von Handlungen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1251.
Hossein SALAMI
Geburtsdatum: 1960
Geburtsort:
Golpayagan, Iran
Nationalität:
iranisch
Geschlecht: männlich
Rang:
Generalmajor
Funktion:
Kommandeur des Islamic Revolutionary Guard Corps (Korps der Iranischen

Revolutionsgarde)
Generalmajor Hossein Salami ist Kommandeur des Islamic Revolutionary Guard Corps (Korps der Iranischen Revolutionsgarde), das die Entwicklung des iranischen Programms für unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles/UAV) sowie die Verbringung der UAV ins Ausland überwacht. In dieser Eigenschaft ist Generalmajor Hossein Salami für die Verteidigungszusammenarbeit im Zusammenhang mit UAV verantwortlich, einschliesslich der Lieferung von UAV an die Russische Föderation zur Verwendung im Angriffskrieg gegen die Ukraine. Somit ist Generalmajor Hossein Salami verantwortlich für die Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1252.
Amir Ali HAJIZADEH
(alias Amir Ali Haji ZADEH)
Geburtsdatum: 28.2.1962
Geburtsort:
Teheran, Iran
Nationalität:
iranisch
Geschlecht: männlich
Rang: Brigadegeneral
Funktion:
Kommandeur der Islamic Revolutionary Guard Corps Aerospace Force (Luft- und Weltraumstreitkräfte des Korps der Iranischen Revolutionsgarde)
Brigadegeneral Amir Ali Hajizadeh ist Kommandeur der Islamic Revolutionary Guard Corps Aerospace Force (Luft- und Weltraumstreitkräfte des Korps der Iranischen Revolutionsgarde), die die Entwicklung des iranischen Programms für unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles/UAV) sowie die Verbringung der UAV ins Ausland überwachen. In dieser Eigenschaft ist Amir Ali Hajizadeh für die Verteidigungszusammenarbeit im Zusammenhang mit UAV verantwortlich, einschliesslich der Lieferung von UAV an die Russische Föderation zur Verwendung im Angriffskrieg gegen die Ukraine. Somit ist Brigadegeneral Amir Ali Hajizadeh verantwortlich für die Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1253.
Yousef ABOUTALEBI
Geburtsdatum: 29.5.1983
Staatsangehörigkeit: iranisch
Geschlecht: männlich
Funktion:
Geschäftsführer der Oje Parvaz Mado Nafar Company (Mado)
Yousef Aboutalebi ist Geschäftsführer der in der EU-Liste geführten Oje Parvaz Mado Nafar Company (Mado), eines Unternehmens mit Sitz in Iran, das auf die Herstellung von Komponenten für unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles - UAV) sowie auf die Einfuhr und Ausfuhr gewerblicher Waren spezialisiert ist.
Mado ist mit dem Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps - IRGC) verbunden. Über Mado hat Aboutalebi Triebwerke für UAV beschafft, die für militärische Verwendungen durch das IRGC und mit ihr verbundene Organisationen bestimmt sind.
Von Mado hergestellte Triebwerke wurden in iranischen UAV des Typs Shahed-136 gefunden, die von der Russischen Föderation im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt wurden.
Daher unterstützt Yousef Aboutalebi Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1254.
Ali Reza
BALALI
Staatsangehörigkeit: iranisch
Geschlecht: männlich
Rang: Brigadegeneral
Funktion:
Offizier
und Berater des Kommandeurs der Luft- und Weltraumstreitkräfte des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corp Aerospace Force - IRGC AF), Amir Ali Hajizadeh
Brigadegeneral Ali Reza Balali ist Offizier des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps - IRGC) und Berater des in der EU-Liste geführten Kommandeurs der Luft- und Weltraumstreitkräfte der IRGC (IRGC AF), Amir Ali Hajizadeh.
Balali hat im August 2022 eine Veranstaltung zur Ausstellung militärischer unbemannter Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles - UAV) und zu Schulungsmassnahmen zu diesen Luftfahrzeugen in Kashan (Iran) organisiert und gefördert, zu der russische Streitkräfte eingeladen wurden und an der sie teilgenommen haben. Dadurch hat er die russischen Streitkräfte beim Einsatz iranischer UAV im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützt.
Daher unterstützt Brigadegeneral Ali Reza Balali Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1255.
Abdollah
MEHRABI
Geburtsdatum: 22.12.1961
Staatsangehörigkeit: iranisch
Geschlecht: männlich
Rang: Brigadegeneral
Funktion: Leiter der Dschihad-Organisation für Forschung und Selbstversorgung der Luft- und Weltraumstreitkräfte des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps Aerospace Force - IRGC AF)
Brigadegeneral Abdollah Mehrabi ist Leiter der Dschihad-Organisation für Forschung und Selbstversorgung der Luft- und Weltraumstreitkräfte des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps Aerospace Force - IRGC AF) und ehemaliger Miteigentümer der in der EU-Liste geführten Oje Parvaz Mado Nafar Company (Mado).
Mehrabi hat von Mado Triebwerke für unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles - UAV) zur Verwendung durch die Dschihad-Organisation für Forschung und Selbstversorgung der IRGC AF beschafft. In iranischen UAV des Typs Shahed-136, die von der Russischen Föderation im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt worden waren, wurden von Mado hergestellte Triebwerke gefunden.
Daher unterstützt Brigadegeneral Abdollah Mehrabi Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1256.
Hamid VAHEDI
Staatsangehörigkeit: iranisch
Geschlecht: männlich
Rang: Brigadegeneral
Funktion: Oberbefehlshaber der iranischen Luftstreitkräfte
Brigadegeneral Hamid Vahedi ist der Oberbefehlshaber der iranischen Luftstreitkräfte.
In dieser Eigenschaft ist er an Entscheidungen im Zusammenhang mit dem iranischen Programm für unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles - UAV), der Ausfuhr von UAV und der Verteidigungszusammenarbeit mit der Russischen Föderation in diesem Bereich beteiligt, was insgesamt dazu geführt hat, dass iranische UAV von der Russischen Föderation im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt werden.
Daher unterstützt Brigadegeneral Hamid Vahedi Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1257.
Vasiliy Viktorovich NOSKOV
Geburtsdatum: 14.7.1993
Geburtsort:
Geburtsort:

Novosibirsk, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Vasiliy Viktorovich NOSKOV ist ein Vertreter der russischen Behörden, der kürzlich zum stellvertretenden Minister für Kultur, Sport und Jugend der sogenannten Volksrepublik Luhansk in der Ukraine ernannt worden ist. Seine Ernennung wird weitgehend als Teil eines umfassenderen Vorgehens Russlands gesehen, regimetreue russische Beamte in Schlüsselpositionen in der Ukraine zu bringen, was zur Annexion der besetzten Gebiete beigetragen hat. Aufgrund seiner Position und seiner jüngsten Erklärungen, die die russischen Kriegshandlungen verherrlichen, lässt sich darauf schliessen, dass Noskov den Angriffskrieg gegen die Ukraine aktiv unterstützt, rechtfertigt und verteidigt. Er ist daher für Handlungen und politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1258.
Denis Sergeevich KURASHOV
Geburtsdatum: 31.5.1978
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Denis Sergeevich Kurashov ist von der russischen Regierung zum stellvertretenden Minister für Kommunikation der sogenannten Volksrepublik Donezk ernannt worden. Als Teil der sogenannten Regierung der rechtswidrig annektierten Oblast Donezk ist er an separatistischen Aktivitäten beteiligt und verantwortlich für die Organisation eines Referendums über die Eingliederung von Donezk in Russland. Er ist daher für Handlungen und politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1259.
Dmitriy
Vladimirovich SHMELEV
Geburtsdatum: 1981
Geburtsort:
Gelendzhik, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Dmitriy Shmelev ist von der russischen Regierung zum stellvertretenden Minister für Steuern der sogenannten Volksrepublik Donezk ernannt worden. Als Teil der sogenannten Regierung der rechtswidrig annektierten Oblast Donezk ist er an separatistischen Aktivitäten beteiligt und verantwortlich für die Organisation eines Referendums über die Eingliederung von Donezk in Russland. Er ist daher für Handlungen und politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1260.
Timur SAMATOV
Geburtsdatum: 4.4.1992
Geburtsort: Kazan, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Timur Samatov ist von der russischen Regierung zum stellvertretenden Minister für Industrie und Handel der sogenannten Volksrepublik Luhansk ernannt worden. Als Teil der sogenannten Regierung der rechtswidrig annektierten Oblast Luhansk ist er an separatistischen Aktivitäten beteiligt und verantwortlich für die Organisation eines Referendums über die Eingliederung von Luhansk in Russland. Er ist daher für Handlungen und politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1261.
Konstantin
Vladimirovich ZAVIZENOV
Geburtsdatum: 1974
Geburtsort: Perm, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Konstantin Vladimirovich Zavizenov ist von der russischen Regierung zum Minister für Energie der sogenannten Volksrepublik Luhansk ernannt worden. Als Teil der sogenannten Regierung der rechtswidrig annektierten Oblast Luhansk ist er an separatistischen Aktivitäten beteiligt und verantwortlich für die Organisation eines Referendums über die Eingliederung von Luhansk in Russland. Er ist daher für Handlungen und politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1262.
Larisa Nikolayevna BURANOVA
Geburtsdatum: 3.4.1969
Geburtsort:
Izhevsk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Larisa Buranova ist Mitglied der Staatsduma, die am 3. Oktober 2022 für die rechtswidrige Annexion der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja und deren Eingliederung als Föderationssubjekte in die Russische Föderation gestimmt hat. Daher hat sie Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1263.
Aleksey
Anatolyevich VOLOTSKOV
Geburtsdatum: 5.7.1981
Geburtsort: Krasnoslobodsk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Aleksey Volotskov ist Mitglied der Staatsduma, die am 3. Oktober 2022 für die rechtswidrige Annexion der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja und deren Eingliederung als Föderationssubjekte in die Russische Föderation gestimmt hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1264.
Anatoly
Nikolayevich GRESHNEVIKOV
Geburtsdatum: 29.8.1956
Geburtsort: Krasnodubrovsky, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Anatoly Greshnevikov ist Mitglied der Staatsduma, die am 3. Oktober 2022 für die rechtswidrige Annexion der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja und deren Eingliederung als Föderationssubjekte in die Russische Föderation gestimmt hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1265.
Maxim Alexeyevich GULIN
Geburtsdatum: 16.5.1997
Geburtsort:
Kopeysk, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Maxim Gulin ist Mitglied der Staatsduma, die am 3. Oktober 2022 für die rechtswidrige Annexion der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja und deren Eingliederung als Föderationssubjekte in die Russische Föderation gestimmt hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1266.
Vladimir
Vladimirovich GUTENEV
Geburtsdatum: 27.3.1966
Geburtsort:
Tambov, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Vladimir Gutenev ist Mitglied der Staatsduma, die am 3. Oktober 2022 für die rechtswidrige Annexion der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja und deren Eingliederung als Föderationssubjekte in die Russische Föderation gestimmt hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1267.
Elena Grigoryevna DRAPEKO
Geburtsdatum: 29.10.1948
Geburtsort: Uralsk, ehemalige UdSSR (jetzt Oral, Kasachstan)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Elena Drapeko ist Mitglied der Staatsduma, die am 3. Oktober 2022 für die rechtswidrige Annexion der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja und deren Eingliederung als Föderationssubjekte in die Russische Föderation gestimmt hat. Daher hat sie Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1268.
Pavel Nikolayevich ZAVALNY
Geburtsdatum: 11.8.1961
Geburtsort: Khotkovo, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Pavel Zavalny ist Mitglied der Staatsduma, die am 3. Oktober 2022 für die rechtswidrige Annexion der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja und deren Eingliederung als Föderationssubjekte in die Russische Föderation gestimmt hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1269.
Viktor Mikhailovich ZAVARZIN
Geburtsdatum: 28.11.1948
Geburtsort:
Zaoleshenka, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Viktor Zavarzin ist Mitglied der Staatsduma, die am 3. Oktober 2022 für die rechtswidrige Annexion der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja und deren Eingliederung als Föderationssubjekte in die Russische Föderation gestimmt hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1270.
Olga Nikolayevna ZANKO
Geburtsdatum: 5.5.1990
Geburtsort:
Borisoglebsk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Olga Zanko ist Mitglied der Staatsduma, die am 3. Oktober 2022 für die rechtswidrige Annexion der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja und deren Eingliederung als Föderationssubjekte in die Russische Föderation gestimmt hat. Daher hat sie Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1271.
Dmitry Nikolaevich KOBYLKIN
Geburtsdatum: 7.7.1971
Geburtsort:
Astrakhan, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Dmitry Kobylkin ist Mitglied der Staatsduma, die am 3. Oktober 2022 für die rechtswidrige Annexion der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja und deren Eingliederung als Föderationssubjekte in die Russische Föderation gestimmt hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1272.
Eduard Anatolyevich KUZNETSOV
Geburtsdatum: 6.8.1967
Geburtsort: Barabash, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Eduard Kuznetsov ist Mitglied der Staatsduma, die am 3. Oktober 2022 für die rechtswidrige Annexion der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja und deren Eingliederung als Föderationssubjekte in die Russische Föderation gestimmt hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1273.
Vladimir
Mikhailovich NOVIKOV
Geburtsdatum: 9.6.1966
Geburtsort:
Tambov, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Vladimir Novikov ist Mitglied der Staatsduma, die am 3. Oktober 2022 für die rechtswidrige Annexion der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja und deren Eingliederung als Föderationssubjekte in die Russische Föderation gestimmt hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1274.
Marat Abdulkhaevich NURIEV
Geburtsdatum: 14.5.1966
Geburtsort: Shemyakovo, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Marat Nuriev ist Mitglied der Staatsduma, die am 3. Oktober 2022 für die rechtswidrige Annexion der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja und deren Eingliederung als Föderationssubjekte in die Russische Föderation gestimmt hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1275.
Dmitry Vadimovich SABLIN
Geburtsdatum: 5.9.1968
Geburtsort:
Mariupol, ehemalige UdSSR (jetzt Ukraine)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Dmitry Sablin ist Mitglied der Staatsduma, die am 3. Oktober 2022 für die rechtswidrige Annexion der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja und deren Eingliederung als Föderationssubjekte in die Russische Föderation gestimmt hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1276.
Tatyana Vasilievna SOLOMATINA
Geburtsdatum: 21.4.1956
Geburtsort:
Kuleevo, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Tatyana Solomatina ist Mitglied der Staatsduma, die am 3. Oktober 2022 für die rechtswidrige Annexion der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja und deren Eingliederung als Föderationssubjekte in die Russische Föderation gestimmt hat. Daher hat sie Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1277.
Andrey Nikolayevich SVINTSOV
Geburtsdatum: 12.11.1978
Geburtsort:
Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Andrey Svintsov ist Mitglied der Staatsduma, die am 3. Oktober 2022 für die rechtswidrige Annexion der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja und deren Eingliederung als Föderationssubjekte in die Russische Föderation gestimmt hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1278.
Valentina
Vladimirovna TERESHKOVA
Geburtsdatum: 6.3.1937
Geburtsort:
Bolshoye

Maslennikovo, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Valentina Tereshkova ist Mitglied der Staatsduma, die am 3. Oktober 2022 für die rechtswidrige Annexion der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja und deren Eingliederung als Föderationssubjekte in die Russische Föderation gestimmt hat. Daher hat sie Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1279.
Alexander
Romanovich TOLMACHEV
Geburtsdatum: 7.4.1993
Geburtsort:
Lukhovitsy, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Alexander Tolmachev ist Mitglied der Staatsduma, die am 3. Oktober 2022 für die rechtswidrige Annexion der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja und deren Eingliederung als Föderationssubjekte in die Russische Föderation gestimmt hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1280.
Anastasia Olegovna UDALTSOVA
Geburtsdatum: 2.9.1978
Geburtsort: Cherkasy, ehemalige UdSSR (jetzt Ukraine)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Anastasia Udaltsova ist Mitglied der Staatsduma, die am 3. Oktober 2022 für die rechtswidrige Annexion der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja und deren Eingliederung als Föderationssubjekte in die Russische Föderation gestimmt hat. Daher hat sie Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1281.
Saygidpasha
Darbishevich UMAKHANOV
Geburtsdatum: 3.4.1962
Geburtsort: Burtunay, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Saygidpasha Umakhanov ist Mitglied der Staatsduma, die am 3. Oktober 2022 für die rechtswidrige Annexion der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja und deren Eingliederung als Föderationssubjekte in die Russische Föderation gestimmt hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1282.
Elena Osipovna AVDEEVA
Geburtsdatum: 19.7.1968
Geburtsort: Cherepovets, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Elena Avdeeva ist Mitglied des Föderationsrates, der am 4. Oktober 2022 die vier Verträge zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk, der Volksrepublik Luhansk, der Region Saporischschja und der Region Cherson sowie ihre Aufnahme in die Russische Föderation ratifiziert hat. Daher hat sie Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1283.
Sergey Fateyevich BRILKA
Geburtsdatum: 14.3.1954
Geburtsort: Anga, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Sergey Brilka ist Mitglied des Föderationsrates, der am 4. Oktober 2022 die vier Verträge zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk, der Volksrepublik Luhansk, der Region Saporischschja und der Region Cherson sowie ihre Aufnahme in die Russische Föderation ratifiziert hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1284.
Dmitry Yuryevich VASILENKO
Geburtsdatum: 11.5.1969
Geburtsort: Kirishi, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Dmitry Vasilenko ist Mitglied des Föderationsrates, der am 4. Oktober 2022 die vier Verträge zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk, der Volksrepublik Luhansk, der Region Saporischschja und der Region Cherson sowie ihre Aufnahme in die Russische Föderation ratifiziert hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1285.
Maxim
Gennadyevich KAVDZHARADZE
Geburtsdatum: 10.6.1969
Geburtsort:
Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Maxim Kavdzharadze ist Mitglied des Föderationsrates, der am 4. Oktober 2022 die vier Verträge zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk, der Volksrepublik Luhansk, der Region Saporischschja und der Region Cherson sowie ihre Aufnahme in die Russische Föderation ratifiziert hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1286.
Arsen Bashirovich KANOKOV
Geburtsdatum: 22.2.1957
Geburtsort:
Shitkhala, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Arsen Kanokov ist Mitglied des Föderationsrates, der am 4. Oktober 2022 die vier Verträge zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk, der Volksrepublik Luhansk, der Region Saporischschja und der Region Cherson sowie ihre Aufnahme in die Russische Föderation ratifiziert hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1287.
Viktor
Melkhiorovich KRESS
Geburtsdatum: 16.11.1948
Geburtsort: Vlasovo- Dvorino, ehemalige UdSSR (jetzt
Antropovo,

Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Viktor Kress ist Mitglied des Föderationsrates, der am 4. Oktober 2022 die vier Verträge zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk, der Volksrepublik Luhansk, der Region Saporischschja und der Region Cherson sowie ihre Aufnahme in die Russische Föderation ratifiziert hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1288.
Sergey Nikolayevich LUKIN
Geburtsdatum: 7.7.1954
Geburtsort: Perlyovka, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Sergey Lukin ist Mitglied des Föderationsrates, der am 4. Oktober 2022 die vier Verträge zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk, der Volksrepublik Luhansk, der Region Saporischschja und der Region Cherson sowie ihre Aufnahme in die Russische Föderation ratifiziert hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1289.
Vitaliy Viktorovich NAZARENKO
Geburtsdatum: 11.2.1977
Geburtsort: Ordzhonikidze, ehemalige UdSSR (jetzt Vladikavkaz/Dzæwdžyq æw, Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Vitaliy Nazarenko ist Mitglied des Föderationsrates, der am 4. Oktober 2022 die vier Verträge zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk, der Volksrepublik Luhansk, der Region Saporischschja und der Region Cherson sowie ihre Aufnahme in die Russische Föderation ratifiziert hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1290.
Iliyas
Magomed-Salamovich UMAKHANOV
Geburtsdatum: 27.3.1957
Geburtsort: Makhachkala, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Iliyas Umakhanov ist Mitglied des Föderationsrates, der am 4. Oktober 2022 die vier Verträge zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk, der Volksrepublik Luhansk, der Region Saporischschja und der Region Cherson sowie ihre Aufnahme in die Russische Föderation ratifiziert hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1291.
Andrey Ivanovich DENISOV
Geburtsdatum: 3.10.1952
Geburtsort: Charkow, ehemalige UdSSR (jetzt Charkiw, Ukraine)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Andrey Denisov ist Mitglied des Föderationsrates, der am 4. Oktober 2022 die vier Verträge zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk, der Volksrepublik Luhansk, der Region Saporischschja und der Region Cherson sowie ihre Aufnahme in die Russische Föderation ratifiziert hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1292.
Alexander
Arkadyevich ZHUKOV
Geburtsdatum: 29.12.1974
Geburtsort: Shiryana, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Alexander Zhukov ist Mitglied des Föderationsrates, der am 4. Oktober 2022 die vier Verträge zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk, der Volksrepublik Luhansk, der Region Saporischschja und der Region Cherson sowie ihre Aufnahme in die Russische Föderation ratifiziert hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1293.
Alexander
Nikolayevich NEKRASOV
Geburtsdatum: 20.6.1963
Geburtsort:
Severodvinsk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Alexander Nekrasov ist Mitglied des Föderationsrates, der am 4. Oktober 2022 die vier Verträge zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk, der Volksrepublik Luhansk, der Region Saporischschja und der Region Cherson sowie ihre Aufnahme in die Russische Föderation ratifiziert hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1294.
Igor Vladimirovich PANCHENKO
Geburtsdatum: 18.5.1963
Geburtsort: Aleksin, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Igor Panchenko ist Mitglied des Föderationsrates, der am 4. Oktober 2022 die vier Verträge zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk, der Volksrepublik Luhansk, der Region Saporischschja und der Region Cherson sowie ihre Aufnahme in die Russische Föderation ratifiziert hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1295.
Viktor Anatolyevich SHEPTIY
Geburtsdatum: 25.12.1965
Geburtsort:
Sverdlovsk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Viktor Sheptiy ist Mitglied des Föderationsrates, der am 4. Oktober 2022 die vier Verträge zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk, der Volksrepublik Luhansk, der Region Saporischschja und der Region Cherson sowie ihre Aufnahme in die Russische Föderation ratifiziert hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1296.
Andrey
Stanislavovich SHOKHIN
Geburtsdatum: 5.10.1961
Geburtsort:
Vladimir, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Andrey Shokhin ist Mitglied des Föderationsrates, der am 4. Oktober 2022 die vier Verträge zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk, der Volksrepublik Luhansk, der Region Saporischschja und der Region Cherson sowie ihre Aufnahme in die Russische Föderation ratifiziert hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1297.
Nikolay Viktorovich LYUBIMOV
Geburtsdatum: 21.11.1971
Geburtsort: Kaluga, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Nikolay Lyubimov ist Mitglied des Föderationsrates, der am 4. Oktober 2022 die vier Verträge zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk, der Volksrepublik Luhansk, der Region Saporischschja und der Region Cherson sowie ihre Aufnahme in die Russische Föderation ratifiziert hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1298.
Vladimir Alexeyevich CHIZHOV
Geburtsdatum: 3.12.1953
Geburtsort:
Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Vladimir Chizhov ist Mitglied des Föderationsrates, der am 4. Oktober 2022 die vier Verträge zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk, der Volksrepublik Luhansk, der Region Saporischschja und der Region Cherson sowie ihre Aufnahme in die Russische Föderation ratifiziert hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1299.
Alexander
Vladimirovich SHENDERYUK- ZHIDKOV
Geburtsdatum: 25.11.1982
Geburtsort:
Kaliningrad, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Alexander Shenderyuk-Zhidkov ist Mitglied des Föderationsrates, der am
4. Oktober 2022 die vier Verträge zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk, der Volksrepublik Luhansk, der Region Saporischschja und der Region Cherson sowie ihre Aufnahme in die Russische Föderation ratifiziert hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1300.
Valery Vasilyevich RADAYEV
Geburtsdatum: 2.4.1961
Geburtsort:
Blagodatnoye, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Valery Radayev ist Mitglied des Föderationsrates, der am 4. Oktober 2022 die vier Verträge zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk, der Volksrepublik Luhansk, der Region Saporischschja und der Region Cherson sowie ihre Aufnahme in die Russische Föderation ratifiziert hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1301.
Alexander Ilyich RUSAKOV
Geburtsdatum: 30.9.1959
Geburtsort:
Yaroslavl, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Alexander Rusakov ist Mitglied des Föderationsrates, der am 4. Oktober 2022 die vier Verträge zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk, der Volksrepublik Luhansk, der Region Saporischschja und der Region Cherson sowie ihre Aufnahme in die Russische Föderation ratifiziert hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1302.
Alexander
Mikhailovich TERENTYEV
Geburtsdatum: 13.6.1961
Geburtsort:
Verkhny Uslon, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Alexander Terentyev ist Mitglied des Föderationsrates, der am 4. Oktober 2022 die vier Verträge zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk, der Volksrepublik Luhansk, der Region Saporischschja und der Region Cherson sowie ihre Aufnahme in die Russische Föderation ratifiziert hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1303.
Sergey Pavlovich IVANOV
Geburtsdatum: 19.4.1952
Geburtsort: Leningrad, ehemalige UdSSR (jetzt Sankt Petersburg, Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Sergey Ivanov ist Mitglied des Föderationsrates, der am 4. Oktober 2022 die vier Verträge zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk, der Volksrepublik Luhansk, der Region Saporischschja und der Region Cherson sowie ihre Aufnahme in die Russische Föderation ratifiziert hat. Daher hat er Handlungen und politische Massnahmen unterstützt und umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
1304.
Viktoria Valerievna ABRAMCHENKO
Geburtsdatum: 22.5.1975
Geburtsort: Chernogorsk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Viktoria Valerievna Abramchenko ist stellvertretende Ministerpräsidentin der Russischen Föderation und zuständig für den agroindustriellen Komplex, natürliche Ressourcen und Ökologie. Sie ist für die landwirtschaftliche Erzeugung, auch von Getreide, zuständig und für die Unterstützung bei der Abwehr der gegen Russland verhängten Sanktionen verantwortlich. In dieser Eigenschaft hat sie die Massnahmen zur Umleitung von Getreide aus der Ukraine, die ohne deren Zustimmung erfolgte, überwacht und ist für die Organisation von Veranstaltungen mit direkter Beteiligung von Vertretern der rechtswidrig annektierten Krim verantwortlich.
Durch die Übernahme und Ausübung ihres Amtes ist sie für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1305.
Tatyana Alexeyevna GOLIKOVA
Geburtsdatum: 9.2.1966
Geburtsort:
Mytishchi, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Tatyana Alexeyevna Golikova ist stellvertretende Ministerpräsidentin der Russischen Föderation und zuständig für Sozialpolitik, Arbeit, Gesundheit und Altersversorgung. Mitglied des Präsidiums des der Regierung unterstellten Koordinierungsrates zur Deckung des Bedarfs der russischen Streitkräfte, anderer Truppen und militärischer Gruppierungen und Einrichtungen für den Krieg Russlands gegen die Ukraine. Sie war an den Beschlüssen der russischen Regierung über die Mobilisierung in Russland beteiligt und hat diese gebilligt, wodurch sie den Krieg Russlands gegen die Ukraine direkt unterstützt und sich daran beteiligt hat. Sie ist letztlich auch für die Führung des russischen Bildungssystems in den rechtswidrig annektierten Regionen der Ukraine verantwortlich.
Durch die Übernahme und Ausübung ihres Amtes ist sie für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1306.
Alexey Logvinovich OVERCHUK
Geburtsdatum: 9.12.1964
Geburtsort:
Korostyshiv, ehemalige UdSSR (jetzt Ukraine)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Alexey Logvinovich Overchuk ist stellvertretender Ministerpräsident der Russischen Föderation und zuständig für die eurasische Integration, die Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, den BRICS- Ländern und der G20 und internationale Veranstaltungen. In dieser Eigenschaft ist er verantwortlich für die Bereitstellung von Unterstützung aus dem russischen Haushalt für Belarus zwecks Importsubstitution, die aufgrund der belarussischen Unterstützung des Krieges Russlands gegen die Ukraine erforderlich wurde. Daher ist er mit diesen Massnahmen direkt am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine beteiligt.
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes ist er für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1307.
Alexander Vyacheslavovich KURENKOV
Geburtsdatum: 2.6.1972
Geburtsort:
Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Alexander Vyacheslavovich Kurenkov ist Minister für zivile Verteidigung, Notlagen und die Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen. Mitglied des Präsidiums des der Regierung unterstellten Koordinierungsrates zur Deckung des Bedarfs der russischen Streitkräfte, anderer Truppen und militärischer Gruppierungen und Einrichtungen für den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine.
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes ist er für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1308.
Olga Borisovna LYUBIMOVA
Geburtsdatum: 31.12.1980
Geburtsort:
Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Olga Borisovna Lyubimova ist Ministerin für Kultur der Russischen Föderation. Unter ihrer Verantwortung hat das Ministerium die Finanzmittel und die Programmunterstützung für die sogenannte "Volksrepublik Donezk" und die sogenannte "Volksrepublik Luhansk" ausgeweitet. Mehrere unter ihrer Leitung durchgeführte Projekte zielen darauf ab, diese rechtswidrig annektierten Regionen der Ukraine in die Kulturlandschaft Russlands zu integrieren. Sie ist auch indirekt an der Zerstörung des kulturellen Erbes und von Artefakten der Ukraine beteiligt und für die fehlenden Massnahmen zum Schutz des kulturellen Erbes in den derzeit annektierten Gebieten verantwortlich.
Durch die Übernahme und Ausübung ihres Amtes ist sie für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1309.
Sergey Sergeyevich KRAVTSOV
Geburtsdatum: 17.3.1974
Geburtsort:
Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Sergey Sergeyevich Kravtsov ist Minister für Bildung der Russischen Föderation. Unter seiner Verantwortung ist das Ministerium bestrebt, das Bildungssystem in den rechtswidrig annektierten Regionen der Ukraine in einen gemeinsamen russischen Bildungsraum zu integrieren. Unter seiner Leitung wurden Schulen in diesen Gebieten gezwungen, auf russische Lehrpläne umzustellen, Lehrmaterial aus Russland zu verwenden und ukrainische Elemente aus den Lehrplänen zu streichen.
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes ist er für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1310.
Valery Nikolayevich FALKOV
Geburtsdatum: 18.10.1978
Geburtsort:
Tyumen, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Valery Nikolayevich Falkov ist Minister für Wissenschaft und Hochschulbildung der Russischen Föderation. Unter seiner Aufsicht wurden die Hochschulbildung in der sogenannten "Volksrepublik Donezk" und der sogenannten "Volksrepublik Luhansk" in das russische Bildungssystem integriert, und es wurden finanzielle Vorkehrungen zur Finanzierung von Wissenschaft und Hochschulbildung im Gebiet der vier rechtswidrig annektierten Regionen der Ukraine getroffen.
In dieser Eigenschaft ist er für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1311.
Alexey Olegovich CHEKUNKOV
Geburtsdatum: 3.10.1980
Geburtsort: Minsk, ehemalige UdSSR (jetzt Belarus)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Alexey Olegovich Chekunkov ist Minister für die Entwicklung des Fernen Ostens und der Arktis der Russischen Föderation. In dieser Eigenschaft war er für die Überstellung ukrainischer Personen in den Fernen Osten Russlands verantwortlich. Unter seiner Aufsicht wurden Ressourcen aus den fernöstlichen Regionen Russlands in der sogenannten "Volksrepublik Donezk" verwendet.
Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes ist er für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1312.
Alexander
Alexandrovich KOZLOV
Geburtsdatum: 2.1.1981
Geburtsort:
Yuzhno-Sakhalinsk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Alexander Alexandrovich Kozlov ist Minister für natürliche Ressourcen und Ökologie der Russischen Föderation. Er ist für die Entwicklung und Umsetzung von politischen Massnahmen zuständig, mit denen eine neue Umweltpolitik in der sogenannten "Volksrepublik Donezk" und der sogenannten "Volksrepublik Luhansk" geschaffen werden soll, und hat dafür Ressourcen des Ministeriums bereitgestellt. Mit der Umsetzung dieser politischen Massnahmen ist er für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1313.
Maksut Igoryevich SHADAYEV
Geburtsdatum: 11.11.1979
Geburtsort:
Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Maksut Igoryevich Shadayev ist Minister für digitale Entwicklung, Kommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation. Im Rahmen dieser Funktion und unter seiner Verantwortung wurden Massnahmen ergriffen, um die Ausweitung der Digitalisierungs- und Telekommunikationsdienste in die rechtswidrig annektierten Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja vorzubereiten, damit sie direkt mit Russland und der rechtswidrig annektierten Krim verbunden werden. Das Ministerium unterstützt zudem die Mobilmachung und leistet somit einen unmittelbaren Beitrag zum Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine.
Durch die Ausübung seines Amtes ist er für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1314.
Anton Olegovich KOTYAKOV
Geburtsdatum: 15.8.1980
Geburtsort: Kuybyshev, ehemalige UdSSR (jetzt Samara, Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Anton Olegovich Kotyakov ist Minister für Arbeit und Sozialschutz der Russischen Föderation. In dieser Eigenschaft hat er politische Massnahmen zur Unterstützung von Personen umgesetzt, die die sogenannte "Volksrepublik Donezk" und die sogenante "Volksrepublik Luhansk" verlassen haben. Er ist für die Vorbereitungen zur Ausweitung der Sozialversicherungssysteme der Russischen Föderation auf die vier rechtswidrig annektierten Gebiete der Ukraine verantwortlich.
Durch die Ausübung seines Amtes ist er für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1315.
Konstantin
Anatolyevich CHUYCHENKO
Geburtsdatum: 12.7.1965
Geburtsort:
Lipetsk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Konstantin Anatolyevich Chuychenko ist Minister für Justitz der Russischen Föderation. Er hat die Zusammenarbeit mit dem sogenannten "Justizministerium der Volksrepublik Donezk" sowie die Zusammenarbeit von unter seiner Leitung stehenden Agenturen unterstützt. Das Justizministerium ist für die Umsetzung des Gesetzes über die Zensur im Informationsraum im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zuständig und unterstützt damit die Kriegsanstrengungen direkt.
Durch die Ausübung seines Amtes ist er für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1316.
Vladimir
Vladimirovich TYULIN
Geburtsdatum: 19.5.1981
Geburtsort:
Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Vladimir Tyulin ist Geschäftsführer von ACCEPT LLC und von REN TV, einem russischen Fernsehsender, der Staatspropaganda und Desinformation im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verbreitet. Er wird in der vom Free Russia Forum erstellten Liste der "1500 Kriegstreiber" geführt. Vladimir Tyulin ist auch Generaldirektor von Multimedia Information Center Izvestia LLC, das REN TV mit Nachrichten versorgt. Vladimir Tyulin ist zudem Mitglied des Medienrats der russischen Geografischen Gesellschaft, dessen Vorsitzender Verteidigungsminister Sergei Shoigu ist. Somit unterstützt er Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1317.
Mikhail
Alexandrovich TUKMACHOV
Geburtsdatum: 16.4.1973
Geburtsort: Perm, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Steueridentifikations- nummer: 440111613873
Mikhail Tukmachov ist stellvertretender Geschäftsführer von REN TV - einem russischen Fernsehsender, der Staatspropaganda und Desinformation im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verbreitet. Er wird in der vom Free Russia Forum erstellten Liste der "1500 Kriegstreiber" geführt. Somit unterstützt er Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1318.
Svetlana Evgenievna BALANOVA
Geburtsdatum: 5.10.1970
Geburtsort:
Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Svetlana Balanova ist Leiterin der National Media Group (NMG), einer Medienholding, unter der 28 Medienunternehmen in Russland gegründet wurden, darunter Channel One, Channel 5, REN TV und STS, 78.ru, die überregionale Zeitung Izvestia, Delovoy Peterburg. Sie wird in der vom Free Russia Forum erstellten Liste der "1500 Kriegstreiber" geführt. Die von NMG kontrollierten Medien verbreiten aktiv Propaganda und Desinformation im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine.
Svetlana Balanova ist auch die Leiterin des Öffentlichen Rates, der Roskomnadzor untersteht. In dieser Position ist sie verantwortlich für die Verschärfung der Bekämpfung von "extremistischen und illegalen Inhalten" im Internet. Somit unterstützt sie Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1319.
Mikhail Evgenievich (Evgenyevich) (Yevgenyevich) FROLOV
Geburtsdatum: 4.4.1977
Geburtsort:
Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Sonstige Angaben zur Identität: Steueridentifikations- nummer: 770908036566
Mikhail Frolov ist Chefredakteur von REN TV - einem russischen Fernsehsender, der Staatspropaganda und Desinformation im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verbreitet. Er wird in der vom Free Russia Forum erstellten Liste der "1500 Kriegstreiber" geführt. Mikhail Frolov ist auch der erste stellevertretende Direktor und Chefredakteur von Multimedia Information Center Izvestia LLC, das REN TV mit Nachrichten versorgt. Somit unterstützt er Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
1320.
Valery Dmitrovich ZORKIN
Geburtsdatum: 18.2.1943
Geburtsort:
Konstantinovka, Oktyabrsky

District, Primorsky Krai, ehemalige UdSSR, jetzt Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Valery Dmitrovich Zorkin ist Vorsitzender des russischen Verfassungsgerichts, das die "Vereinbarungen" über die Aufnahme der Regionen Cherson und Saporischschja, der sogenannten Volksrepublik Luhansk und der selbsternannten Volksrepublik Donezk in die Russische Föderation als verfassungsgemäss anerkannte. Mit dieser Entscheidung wird ein künstliches Bild der Legitimität der russischen Invasion der Ukraine geschaffen, und sie soll diese Regionen mit Merkmalen von Akteuren der internationalen Rechtsbeziehungen ausstatten. Das Verfassungsgericht spielt formell eine entscheidende Rolle beim Prozess des Beitritts ausländischer Gebiete zu Russland. Daher ist Valery Dmitrovich Zorkin für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1321.
Gadis Abdullaevich GADZHIEV
Geburtsdatum: 27.8.1953
Geburtsort: Shovkra, Lak
district der ASSR Dagestan, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Gadis Abdullaevich Gadzhiev ist einer der Richter des russischen Verfassungsgerichts, die die "Vereinbarungen" über die Aufnahme der Regionen Cherson und Saporischschja, der sogenannten Volksrepublik Luhansk und der selbsternannten Volksrepublik Donezk in die Russische Föderation als verfassungsgemäss anerkannten. Mit diesen Entscheidungen wird ein künstliches Bild der Legitimität der russischen Invasion der Ukraine geschaffen, und sie sollen diese Regionen mit Merkmalen von Akteuren der internationalen Rechtsbeziehungen ausstatten. Das Verfassungsgericht spielt formell eine entscheidende Rolle beim Prozess des Beitritts ausländischer Gebiete zu Russland. Daher ist Gadis Abdullaevich Gadzhiev für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1322.
Sergey Mikhailovich KAZANTSEV
Geburtsdatum: 16.2.1955
Geburtsort: Leningrad, ehemalige UdSSR (jetzt Sankt Petersburg, Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Sergey Mikhailovich Kazantsev ist einer der Richter des russischen Verfassungsgerichts, die die "Vereinbarungen" über die Aufnahme der Regionen Cherson und Saporischschja, der sogenannten Volksrepublik Luhansk und der selbsternannten Volksrepublik Donezk in die Russische Föderation als verfassungsgemäss anerkannten. Mit diesen Entscheidungen wird ein künstliches Bild der Legitimität der russischen Invasion der Ukraine geschaffen, und sie sollen diese Regionen mit Merkmalen von Akteuren der internationalen Rechtsbeziehungen ausstatten. Das Verfassungsgericht spielt formell eine entscheidende Rolle beim Prozess des Beitritts ausländischer Gebiete zu Russland. Daher ist Sergey Mikhailovich Kazantsev für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1323.
Sergey Dmitrievich KNYAZEV
Geburtsdatum: 15.2.1959
Geburtsort:
Pavlovsky Posad, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Sergey Dmitrievich Knyazev ist einer der Richter des russischen Verfassungsgerichts, die die "Vereinbarungen" über die Aufnahme der Regionen Cherson und Saporischschja, der sogenannten Volksrepublik Luhansk und der selbsternannten Volksrepublik Donezk in die Russische Föderation als verfassungsgemäss anerkannten. Mit diesen Entscheidungen wird ein künstliches Bild der Legitimität der russischen Invasion der Ukraine geschaffen, und sie sollen diese Regionen mit Merkmalen von Akteuren der internationalen Rechtsbeziehungen ausstatten. Das Verfassungsgericht spielt formell eine entscheidende Rolle beim Prozess des Beitritts ausländischer Gebiete zu Russland. Daher ist Sergey Dmitrievich Knyazev für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1324.
Aleksandr
Nikolaevich KOKOTOV
Geburtsdatum: 15.1.1961
Geburtsort: Ufimka station, Achitsky district, Sverdlovsk
region, ehemalige UdSSR, jetzt Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Aleksandr Nikolaevich Kokotov ist einer der Richter des russischen Verfassungsgerichts, die die "Vereinbarungen" über die Aufnahme der Regionen Cherson und Saporischschja, der sogenannten Volksrepublik Luhansk und der selbsternannten Volksrepublik Donezk in die Russische Föderation als verfassungsgemäss anerkannten. Mit diesen Entscheidungen wird ein künstliches Bild der Legitimität der russischen Invasion der Ukraine geschaffen, und sie sollen diese Regionen mit Merkmalen von Akteuren der internationalen Rechtsbeziehungen ausstatten. Das Verfassungsgericht spielt formell eine entscheidende Rolle beim Prozess des Beitritts ausländischer Gebiete zu Russland. Daher ist Aleksandr Nikolaevich kokotov für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1325.
Larisa Oktiabrievna KRASAVCHIKOVA
Geburtsdatum: 21.3.1955
Geburtsort:
Yekaterinburg, Sverdlovsk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Larisa Oktiabrievna Krasavchikova ist eine der Richterinnen und Richter des russischen Verfassungsgerichts, die die "Vereinbarungen" über die Aufnahme der Regionen Cherson und Saporischschja, der sogenannten Volksrepublik Luhansk und der selbsternannten Volksrepublik Donezk in die Russische Föderation als verfassungsgemäss anerkannten. Mit diesen Entscheidungen wird ein künstliches Bild der Legitimität der russischen Invasion der Ukranie geschaffen, und sie sollen diese Regionen mit Merkmalen von Akteuren der internationalen Rechtsbeziehungen ausstatten. Das Verfassungsgericht spielt formell eine entscheidende Rolle beim Prozess des Beitritts ausländischer Gebiete zu Russland. Daher ist Larisa Oktiabrievna Krasavchikova für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1326.
Sergey Petrovich MAVRIN
Geburtsdatum: 15.9.1951
Geburtsort:
Bryansk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Sergey Petrovich Mavrin ist einer der Richter des russischen Verfassungsgerichts, die die "Vereinbarungen" über die Aufnahme der Regionen Cherson und Saporischschja, der sogenannten Volksrepublik Luhansk und der selbsternannten Volksrepublik Donezk in die Russische Föderation als verfassungsgemäss anerkannten. Mit diesen Entscheidungen wird ein künstliches Bild der Legitimität der russischen Invasion der Ukraine geschaffen, und sie sollen diese Regionen mit Merkmalen von Akteuren der internationalen Rechtsbeziehungen ausstatten. Das Verfassungsgericht spielt formell eine entscheidende Rolle beim Prozess des Beitritts ausländischer Gebiete zu Russland. Daher ist Sergey Petrovich Mavrin für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1327.
Nikolay Vasilevich MELNIKOV
Geburtsdatum: 27.5.1955
Geburtsort:
Irkutsk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Nikolay Vasilevich Melnikov ist einer der Richter des russischen Verfassungsgerichts, die die "Vereinbarungen" über die Aufnahme der Regionen Cherson und Saporischschja, der sogenannten Volksrepublik Luhansk und der selbsternannten Volksrepublik Donezk in die Russische Föderation als verfassungsgemäss anerkannten. Mit diesen Entscheidungen wird ein künstliches Bild der Legitimität der russischen Invasion der Ukraine geschaffen, und sie sollen diese Regionen mit Merkmalen von Akteuren der internationalen Rechtsbeziehungen ausstatten. Das Verfassungsgericht spielt formell eine entscheidende Rolle beim Prozess des Beitritts ausländischer Gebiete zu Russland. Daher ist Nikolay Vasilevich Melnikov für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1328.
Lyudmila
Mikhailovna ZHARKOVA
Geburtsdatum: 3.9.1955
Geburtsort:
Petrozavodsk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Lyudmila Mikhailovna Zharkova ist eine der Richterinnen und Richter des russischen Verfassungsgerichts, die die "Vereinbarungen" über die Aufnahme der Regionen Cherson und Saporischschja, der sogenannten Volksrepublik Luhansk und der selbsternannten Volksrepublik Donezk in die Russische Föderation als verfassungsgemäss anerkannten. Mit diesen Entscheidungen wird ein künstliches Bild der Legitimität der russischen Invasion der Ukraine geschaffen, und sie sollen diese Regionen mit Merkmalen von Akteuren der internationalen Rechtsbeziehungen ausstatten. Das Verfassungsgericht spielt formell eine entscheidende Rolle beim Prozess des Beitritts ausländischer Gebiete zu Russland. Daher ist Lyudmila Mikhailovna Zharkova für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1329.
Andrey Yurevich BUSHEV
Geburtsdatum: 12.2.1966
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Andrey Yurevich Bushev ist einer der Richter des russischen Verfassungsgerichts, die die "Vereinbarungen" über die Aufnahme der Regionen Cherson und Saporischschja, der sogenannten Volksrepublik Luhansk und der selbsternannten Volksrepublik Donezk in die Russische Föderation als verfassungsgemäss anerkannten. Mit diesen Entscheidungen wird ein künstliches Bild der Legitimität der russischen Invasion der Ukraine geschaffen, und sie sollen diese Regionen mit Merkmalen von Akteuren der internationalen Rechtsbeziehungen ausstatten. Das Verfassungsgericht spielt formell eine entscheidende Rolle beim Prozess des Beitritts ausländischer Gebiete zu Russland. Daher ist Andrey Yurevich Bushev für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1330.
Ayshat Ramzanovna KADYROVA
Geburtsdatum: 31.12.1998
Geburtsort:
Tsentaroy, Tschetschenien, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Ayshat Ramzanovna Kadyrova ist die älteste Tochter von Ramzan Kadyrov, dem wichtigsten tschetschenischen Verbündeten von Präsident Vladimir Putin. Dank der Unterstützung ihres Vaters wurde sie zur Kulturministerin der Republik Tschetschenien ernannt, und sie ist derzeit Eigentümerin von Limited Liability Company Firdaws, der ersten "nationalen Modemarke" Tschetscheniens. Sie steht daher in Verbindung mit Ramzan Kadyrov, dem Präsidenten der Republik Tschetschenien.
1331.
Karina Ramzanovna KADYROVA
Geburtsdatum: 17.1.2000
Geburtsort:
Tsentaroy, Tschetschenien, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Karina Ramzanovna Kadyrova ist eine Tochter von Ramzan Kadyrov, dem wichtigsten tschetschenischen Verbündeten von Präsident Vladimir Putin. Sie wurde aufgrund der engen Beziehungen zu ihrem Vater Ramzan Kadyrov zur Leiterin der vorschulischen Bildung von Grozny ernannt. Sie steht daher in Verbindung mit Ramzan Kadyrov, dem Präsidenten der Republik Tschetschenien.
1332.
Turpal-Ali
Vakhayevich IBRAGIMOV
Geburtsdatum: 24.7.1979
Geburtsort:
Germenchuk, Tschetschenien, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Turpal-Ali Vakhayevich Ibragimov ist ein Cousin von Ramzan Kadyrov, dem wichtigsten tschetschenischen Verbündeten von Präsident Vladimir Putin. Er wurde aufgrund seiner familiären Beziehungen zu Ramzan Kadyrov zu verschiedenen Regierungsämtern wie Minister für Körperkultur, Sport und Jugendpolitik und Minister für Grundeigentum und Landangelegenheiten der Republik Tschetschenien ernannt. Er steht daher in Verbindung mit Ramzan Kadyrov, dem Präsidenten der Republik Tschetschenien.
1333.
Georgiy STAROSTIN
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Hauptmann Geschlecht: männlich
Hauptmann Georgiy Starostin ist Mitglied der Einheit Flugkörper- Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Hauptmann Starostin eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1334.
Sergey ILIN
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Hauptmann Geschlecht: männlich
Hauptmann Sergey Ilin ist Mitglied der Einheit Flugkörper-Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Hauptmann Sergey Ilin eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich istdie die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1335.
Yuriy NIKONOV
Geburtsdatum: 9.5.1984
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Hauptmann Geschlecht: männlich
Hauptmann Yuriy Nikonov ist Mitglied der Einheit Flugkörper- Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Hauptmann Yuriy Nikonov eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1336.
Ekaterina CHUGUNOVA
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Leutnant Geschlecht: weiblich
Leutnant Ekaterina Chugunova ist Mitglied der Einheit Flugkörper- Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist sie eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Leutnant Ekaterina Chugunova eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1337.
Igor GROZA
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Leutnant Geschlecht: männlich
Leutnant Igor Groza ist Mitglied der Einheit Flugkörper-Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Leutnant Igor Groza eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1338.
Ivan POPOV
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Major Geschlecht: männlich
Major Ivan Popov ist Mitglied der Einheit Flugkörper-Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Major Ivan Popov eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1339.
Matvey Andreevich LIYBAVIN
Geburtsdatum: 1992
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Major Geschlecht: männlich
Major Matvey Liybavin ist Mitglied der Einheit Flugkörper-Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Major Matvey Liybavin eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1340.
Roman KUROCHKIN
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Major Geschlecht: männlich
Major Roman Kurochkin ist Mitglied der Einheit Flugkörper- Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Major Roman Kurochkin eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1341.
Dmitri TIKHONOV
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Oberleutnant Geschlecht: männlich
Oberleutnant Dmitri Tikhonov ist Mitglied der Einheit Flugkörper- Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Oberleutnant Dmitri Tikhonov eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1342.
Nikolay TARASOV
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Oberleutnant Geschlecht: männlich
Oberleutnant Nikolay Tarasov ist Mitglied der Einheit Flugkörper- Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Oberleutnant Nikolay Tarasov eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1343.
Anton SHATUN
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Hauptmann Geschlecht: männlich
Hauptmann Anton Shatun ist Mitglied der Einheit Flugkörper- Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Hauptmann Anton Shatun eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1344.
Alexey BETEKHTIN
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Hauptmann Geschlecht: männlich
Hauptmann Alexey Betekhtin ist Mitglied der Einheit Flugkörper- Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Hauptmann Alexey Betekhtin eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1345.
Anton CHULIKOV
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Hauptmann Geschlecht: männlich
Hauptmann Anton Chulikov ist Mitglied der Einheit Flugkörper- Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Hauptmann Anton Chulikov eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1346.
Artyom CHERNOV
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Hauptmann Geschlecht: männlich
Hauptmann Artyom Chernov ist Mitglied der Einheit Flugkörper- Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Hauptmann ArtyomChernov eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1347.
Stanislav MINKOV
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Hauptmann Geschlecht: männlich
Hauptmann Stanislav Minkov ist Mitglied der Einheit Flugkörper- Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Hauptmann Stanislav Minkov eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1348.
Alexey VOLKOV
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Leutnant Geschlecht: männlich
Leutnant Alexey Volkov ist Mitglied der Einheit Flugkörper- Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Leutnant Alexey Volkov eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1349.
Andrey IVANYUTIN
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Major Geschlecht: männlich
Major Andrey Ivanyutin ist Mitglied der Einheit Flugkörper-Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Major Andrey Ivanyutin eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1350.
Olga PISMENSKAYA
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Oberleutnant Geschlecht: weiblich
Oberleutnant Olga Pismenskaya ist Mitglied der Einheit Flugkörper- Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist sie eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Oberleutnant Olga Pismenskaya eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1351.
Pavel VASILYEV
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Oberleutnant Geschlecht: männlich
Oberleutnant Pavel Vasilyev ist Mitglied der Einheit Flugkörper- Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Oberleutnant Pavel Vasilyev eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1352.
Alexey MIKHAYLOV
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Hauptmann Geschlecht: männlich
Hauptmann Alexey Mikhaylov ist Mitglied der Einheit Flugkörper- Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Hauptmann Alexey Mikhaylov eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1353.
Elvira OBUKHOVA
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Hauptmann Geschlecht: weiblich
Hauptmann Elvira Obukhova ist Mitglied der Einheit Flugkörper- Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist sie eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Hauptmann Elvira Obukhova eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1354.
Pavel OBUKHOV
Geburtsdatum: 7.2.1983
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Hauptmann Geschlecht: männlich
Hauptmann Pavel Obukhov ist Mitglied der Einheit Flugkörper- Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Hauptmann Pavel Obukhov eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1355.
Vitaly YASKELAYNEN
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Hauptmann Geschlecht: männlich
Hauptmann Vitaly Yaskelaynen ist Mitglied der Einheit Flugkörper- Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Hauptmann Vitaly Yaskelaynen eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1356.
Alexandr GREGORYAN
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Leutnant Geschlecht: männlich
Leutnant Alexandr Gregoryan ist Mitglied der Einheit Flugkörper- Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Leutnant Alexandr Gregoryan eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1357.
Artyom VEDENOV
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Leutnant Geschlecht: männlich
Leutnant Artyom Vedenov ist Mitglied der Einheit Flugkörper- Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Leutnant ArtyomVedenov eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1358.
Nikita POPLAVSKIY
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Leutnant Geschlecht: männlich
Leutnant Nikita Poplavskiy ist Mitglied der Einheit Flugkörper- Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Leutnant Nikita Poplavskiy eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1359.
Vladimir PETROV
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Leutnant Geschlecht: männlich
Leutnant Vladimir Petrov ist Mitglied der Einheit Flugkörper- Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Leutnant Vladimir Petrov eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1360.
Evgeniy KAPSHUK
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Oberst Geschlecht: männlich
Oberst Evgeniy Kapshuk ist ein Befehlshaber der Einheit Flugkörper- Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Oberst Evgeniy Kapshuk eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1361.
Anton TIMOSHINOV
Geburtsdatum: unbekannt
Geburtsort: unbekannt
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Oberstleutnant
Geschlecht: männlich
Oberstleutnant Anton Timoshinov ist ein Befehlshaber der Einheit Flugkörper-Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Oberstleutnant Anton Timoshinov eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1362.
Igor BAGNYUK
Geburtsdatum: 30.4.1982
Geburtsort: Riga, Lettland
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Oberstleutnant
Geschlecht: männlich
Oberstleutnant Igor Bagnyuk ist ein Befehlshaber der Einheit Flugkörper- Vorausplanung im Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Daher ist Oberstleutnant Igor Bagnyuk eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1363.
Robert Petrovich BARANOV
Geburtsdatum: 1975
Geburtsort:
Yalchiki, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Rang: Generalmajor
Geschlecht: männlich
Generalmajor Robert Baranov ist der Direktor des Hauptrechenzentrums (GWZ) des Generalstabs der russischen Streitkräfte. In dieser Eigenschaft ist er eine Schlüsselfigur der russischen Raketenangriffe auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden.
Daher ist Generalmajor Robert Baranov eine natürliche Person, die für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1364.
Boris Yurievich KOVALCHUK
Geburtsdatum: 1.12.1977
Geburtsort: Sankt Petersburg, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Boris Yurievich Kovalchuk ist Generaldirektor und Vorsitzender des Verwaltungsrats der PJSC Inter RAO, eines der grössten staatlichen Energieunternehmen Russlands. Zu den Hauptanteilseignern von PJSC Inter RAO zählen staatseigene Unternehmen (z. B. Rozneftegaz).
Ausserdem steht Boris Kovalchuk mit seinem Vater Yuriy Kovalchuk, einem langjährigen Bekannten von Präsident Vladimir Putin, in enger Verbindung. Über die Unternehmen "LLC Invest" und "Prime" sind sie mutmassliche Miteigentümer an Luxusvermögenswerten, die mit Putin in Verbindung gebracht werden können, einschliesslich einer Immobilie mit dem Namen "Fischerhäuschen". Somit ist Boris Kovalchuk ein führender Geschäftsmann, der in Bereichen der Wirtschaft tätig ist, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen.
1365.
Kirill Mikhailovich KOVALCHUK
Geburtsdatum: 22.12.1968
Geburtsort:
Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Kirill Kovalchuk ist der Neffe von Yuriy Kovalchuk und der Präsident der National Media Group (NMG), die grosse Anteile an fast allen grossen russischen föderalen Medien hält, die die russische Regierungspropaganda reproduzieren. Die NMG wurde 2008 von Yuriy Kovalchuk, einem langjährigen Bekannten von Präsident Vladimir Putin, gegründet, der auch Mitgründer der Datschenkoopertive "Osero" ist, der einflussreiche Personen um Präsident Putin angehören, und der Vorsitzende und grösste Anteilseigner der Bank Rossiya. Die von NMG kontrollierten Medien verbreiten aktiv Propaganda und Desinformation im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine.
In seiner Position als Präsident der NMG unterstützt Kirill Kovalchuk somit Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Er ist auch eine natürliche Person, die mit einer gelisteten Person in enger Verbindung steht.
1366.
Stepan Kirillovich KOVALCHUK
Geburtsdatum: 3.5.1994
Geburtsort: Russland
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Stepan Kovalchuk ist der Grossneffe von Yuriy Kovalchuk. Im Dezember 2021 erwarb das von Yuriy Kovalchuk kontrollierte Unternehmen Sogaz Anteile am Social-Media-Netz VK. Folglich wurde Stepan Kovalchuk zum Senior Vice President für Medienstrategie und die Entwicklung von Diensten in dem Unternehmen VK befördert und kontrolliert nun die Medieninhalte bei VK. Daher ist Stepan Kovalchuk eine natürliche Person, die in enger Verbindung zu einer gelisteten Person steht, nämlich Yuri Kovalchuk, langjähriger Bekannter von Präsident Vladimir Putin, Mitgründer der sogenannten "Ozero Dacha", einer Kooperative, in der sich einflussreiche Personen um Präsident Putin sammeln, und Vorsitzender und grösster Anteilseigner der Bank Rossiya.
1367.
Tatyana
Alexandrovna KOVALCHUK
alias Tatiana
Aleksandrovna KOVALCHUK
Geburtsdatum: 8.2.1968
Geburtsort: Russland
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Tatyana Kovalchuk ist die Ehefrau von Yuri Kovalchuk. Tatyana Kovalchuk ist die drittreichste Frau Russlands mit einem Nettovermögen von 600 Mio. USD und zusammen mit ihrem Ehemann über die russische Investmentgesellschaft Aquila Capital Group Miteigentümerin des grössten russischen Versicherers Sogaz. Es wird vermutet, dass sie darüber hinaus über die Unternehmen "LLC Invest" und "Support for the regional Econonmic Development" Miteigentümer von Luxusvermögen sind, die mit Präsident Vladimir Putin in Verbindung gebracht werden können, unter anderem von "Igora Skiresort", wo Putins Tochter ihre Hochzeit gefeiert hat. Daher ist Tatyana Kovalchuk eine natürliche Person, die in enger Verbindung zu einer gelisteten Person steht, nämlich Yuri Kovalchuk, langjähriger Bekannter von Vladimir Putin, Mitgründer der sogenannten "Ozero Dacha", einer Kooperative, in der sich einflussreiche Personen um Präsident Putin sammeln, und Vorsitzender und grösster Anteilseigner der Bank Rossiya.
1368.
Andrey Leonidovich SIGUTA
Geburtsdatum: 5.5.1979
Geburtsort: Berdyansk, Region Saporischschja, ehemalige Ukrainische SSR (jetzt Ukraine)
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Geschlecht: männlich
Anschrift: 26 30-letia Pobedi Blvd., Apt. 3, Melitopol, Zaporizhzhia region, Ukraine
Steuernummer: 2897911059 (Ukraine)
Andrey Leonidovich Siguta ist der von Russland ernannte amtierende Leiter der militärisch-zivilen Verwaltung des Bezirks Melitopol. In seiner Funktion überwacht er die Beschlagnahme landwirtschaftlicher Erzeugnisse und von Getreide aus der Ukraine zwecks ihrer Verbringung nach Russland. Er ist daher für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1369.
Valeri Mikhailovych PAKHNITS
Geburtsdatum: 22.1.1953
Geburtsort:
Mariupol, ehemalige Ukrainische SSR (jetzt

Ukraine)
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Geschlecht: männlich
Anschrift: 5 Myslichenko St. Chmyrevka village, Starobilsk district, Luhansk region, Ukraine
Steuernummer: 1938008353 (Ukraine)
Valeriy Mikhailovich Pakhnyts ist der von Russland ernannte amtierende Leiter der militärisch-zivilen Verwaltung des Bezirks Starobelsky. In seiner Funktion überwacht er die Beschlagnahme landwirtschaftlicher Erzeugnisse und von Getreide aus der Ukraine zwecks ihrer Verbringung nach Russland. Er ist daher für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um..
1370.
Marina Evgenievna KIM
Geburtsdatum: 19.4.1952
Geburtsort: Leningrad, ehemalige UdSSR (jetzt Sankt Petersburg, Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Marina Evgenievna Kim ist eine russische Fernsehmoderatorin und Politikerin, Mitglied des Präsidiums des Zentralrates der Kreml-treuen Partei "Ein gerechtes Russland - Patrioten - Für die Wahrheit". In dieser Funktion verbreitet sie aktiv offizielle Propaganda über den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und insbesondere über dessen sogenannte Entnazifizierungsmission. Ziel ihrer Propagandaaktivitäten ist es, die Unterstützung der russischen Bürgerinnen und Bürger für den Angriffskrieg gegen die Ukraine zu stärken. Sie unterstützte nachdrücklich die illegalen Referenden in den besetzten Gebieten der ukrainischen Regionen Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja. Daher ist Marina Kim für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1371.
Dmitriy Yuryevich PUCHKOV
Geburtsdatum: 2.8.1961
Geburtsort: Kirovograd, ehemalige Ukrainische SSR (jetzt Ukraine)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Dmitriy Yuryevich Puchkov ist ein Propagandist und ehemaliges Mitglied des Öffentlichen Rates unter dem Kulturministerium der Russischen Föderation.
Im Jahr 2014 veröffentlichte Puchkov das Buch "Die Ukraine ist Russland", in dem er die Hauptthesen der Propaganda wiedergab, dass die Ukraine kein unabhängiger Staat sei.
Im März 2022 unterstützte Puchkov in Zeitungsinterviews den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und wiederholte die Hauptthesen der russischen Propaganda, dass der Krieg das Ergebnis der aggressiven Handlungen der Ukraine und der NATO sei und Russland nur seine Sicherheit schütze. Er verbreitet weiterhin Propaganda über den Krieg in der Ukraine in der von der Russischen Föderation finanzierten Zeitung Komsomolskaya Pravda und in verschiedenen sozialen Netzwerken.
Daher ist Dmitriy Puchkov für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1372.
Grigoriy Viktorovich LEPSVERIDZE
Geburtsdatum: 16.7.1962
Geburtsort: Sochi, Region Krasnodar, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Grigoriy Viktorovich Lepsveridze ist ein russischer Sänger, Musiker, Komponist und Musikproduzent. Lepsveridze hat ein grosses Publikum und viel Einfluss auf seine Fans.
Lepsveridze unterstützte öffentlich das Vorgehen der Russischen Föderation in der Ukraine und reiste unter Verstoss gegen ukrainisches Recht häufig in von Russland besetzte ukrainische Gebiete.
Am 12. April 2022 veranstaltete Lepsveridze ein Benefizkonzert unter den Slogans "Für Russland" und "Für eine Welt ohne Nationalsozialismus", um den Angriffskrieg gegen die Ukraine und das russische Militär zu unterstützen. Am 11. Mai 2022 trat Lepsveridze bei einem Konzert in Donezk zur Unterstützung der selbsternannten "Volksrepublik Donezk" auf.
Auf diese Weise unterstützt er öffentlich den Angriffskrieg gegen die Ukraine. Seine Handlungen wurden Teil einer Propagandakampagne der russischen Behörden, die darauf abzielt, die Unterstützung der russischen Bürgerinnen und Bürger für die militärische Aggression zu stärken. Die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger für den Angriffskrieg ist eine wichtige Voraussetzung für die Fortsetzung des Krieges. Daher ist Grigoriy Lepsveridze für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1373.
Boris
Vyacheslavovich KORCHEVNIKOV
Geburtsdatum: 20.7.1982
Geburtsort:
Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Boris Vyacheslavovich Korchevnikov ist ein bekannter russischer Fernsehmoderator des staatlichen Fernsehsenders "Russia-1" und Generaldirektor des ultrakonservativen Fernsehsenders "Spas", der der russisch-orthodoxen Kirche gehört. Von 2017 bis 2020 war er Mitglied der Gesellschaftlichen Kammer Russlands. Bei den Präsidentschaftswahlen 2018 war er ein getreuer Vertreter von Präsident Vladimir Putin. Er verbreitet die russische Propaganda über seine Show "Das Schicksal eines Mannes" im staatlichen Fernsehsender "Russia-1", und er hat ein grosses Publikum in sozialen Netzwerken, wo er die offizielle russische Propaganda verbreitet. In seinen Beträgen in sozialen Netzwerken bezeichnet er die besetzten Gebiete der Ukraine als russische Gebiete. In seinen Kommentaren werden der Westen und die Ukraine mit Gottlosigkeit und dem Teufel assoziiert, was der offiziellen russischen Propaganda entspricht, wonach eines der Ziele des Angriffskriegs gegen die Ukraine der "Kampf gegen die Gottlosigkeit" sei. Darüber hinaus verbreitet er die Propaganda über seine Show.
Boris Korchevnikov beteiligt sich an Aktionen zur Mittelschaffung für pro- russiche Kämpfer und fordert die russische Bevölkerung auf zu spenden.
Auf diese Weise bekundete er öffentlich seine Unterstützung für den Angriffskrieg gegen die Ukraine. Diese Handlungen wurden Teil einer Propagandakampagne der russischen Behörden, die darauf abzielt, die Unterstützung der russischen Bürgerinnen und Bürger für die militärische Aggression zu stärken. Die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger für den Angriffskrieg ist eine wichtige Voraussetzung für die Fortsetzung des Krieges. Daher ist Boris Korchevnikov für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1374.
Nikita Sergeyevich MIKHALKOV
Geburtsdatum: 21.10.1945
Geburtsort:
Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Nikita Mikhalkov ist ein russischer Filmemacher, Schauspieler und eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, der Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine in seinen öffentlichen Erklärungen aktiv unterstützt hat.
Er hat sich seit 2014 mit Äusserungen für Verbreitung von Propagandanarrativen des Kremls über die Ukraine eingesetzt. Er hat seine Unterstützung für die Annexion der Krim und für die Anerkennung der Unabhängigkeit der sogenannten Republiken Donezk und Luhansk ausgesprochen. Er ist Vorsitzender der russischen Kulturstiftung, einer öffentlichen Organisation, die 2016 durch ein Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation gegründet wurde. Er hat den Angriffskrieg Russlands gerechtfertigt, um das Donezbecken vor angeblichen Verbrechen der Ukraine, die dort gegen die Zivilbevölkerung stattgefunden hätten, zu schützen. Er hat die ukrainische Bevölkerung der sogenannten "Russophobie" beschuldigt und behauptet, der "Konflikt" zwischen den beiden Ländern sei unvermeidlich gewesen. Er hat die ukrainische Sprache als "Katastrophe" für Russland bezeichnet, da sie angeblich Hass gegen das Land schüre und Russophobie verbreite. Michhalkov fordert den vollständigen Ausschluss des Unterrichts in ukrainischer Sprache in den Schulen des Donezbeckens. Er hat das falsche Narrativ des Kremls über biologische Waffen in der Ukraine unterstützt und russische Strafgefangene, die in der Ukraine kämpfen, heroisiert. Im Jahr 2022 wurde ihm der Titel "Held der Arbeit" bei einer Zeremonie im Kreml verliehen, und er hielt eine Rede zur Unterstützung des Angriffskriegs gegen die Ukraine.
Daher ist Nikita Mikhalkov für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1375.
Sergey
Aleksandrovich MIKHEEV
Geburtsdatum: 28.5.1967
Geburtsort:
Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Sergej Mikheev ist ein politischer Wissenschaftler und Politiker. Er ist Mitglied des Zentralrates der Partei "Ein gerechtes Russland - Patrioten - Für die Wahrheit", die die Invasion Russlands in die Ukraine unterstützte.
In seinen öffentlichen Erklärungen unterstützte er Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine. Er sprach sich für einen gewaltsamen Regimewechsel in der Ukraine, die Annexion ukrainischer Gebiete durch Russland, Raketenangriffe auf die zivile Infrastruktur und die angebliche Notwendigkeit der "Entnazifizierung" und der "Entmilitarisierung" der Ukraine aus. Er förderte die Ideologie "Russkiy Mir", durch die sich die Russische Föderation das Recht auf ihr Einflussgebiet in den Nachfolgestaaten der UdSSR angeeignet hat, lehnte die Legitimität der Ukraine als souveräne Nation ab und sprach sich für ihre Vereinigung mit Russland aus. Darüber hinaus gründete er eine Stiftung, die russische Militärangehörige unterstützt, die sich an Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine beteiligt haben.
Er ist daher für Handlungen oder politischen Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen aktiv oder setzt sie um.
1376.
Alexey Lvovich NIKOLOV
Geburtsdatum: 21.12.1957
Geburtsort:
Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass-, Personalausweis- oder andere Ausweisnummer:
1. 530308406
2. 531246870
Alexey Nikolov ist ein Generaldirektor der russischen Medienorganisation "TV-Novosti", die mit der Regierung in Verbindung steht, und ihrer nachgeordneten Organisation "RT news television network". TV-Novosti und RT werden aus dem föderalen Haushalt der Russischen Föderation finanziert. Medienunternehmen unter seinem Management, einschliesslich RT, verbreiteten kreml-freundliche Propaganda und Desinformation und unterstützten Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine. Darüber hinaus bestritt er öffentlich die Verantwortung der Streitkräfte der Russischen Föderation für die in Butscha begangenen Kriegsverbrechen.
Er ist daher für Handlungen oder politischen Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen aktiv oder setzt sie um.
1377.
Viktor Petrovich GOREMYIKIN
Geburtsdatum: 4.2.1959
Geburtsort: Dorf Kormovoye, Bezirk Serebryano-Prudsky,
Region Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Viktor Petrovich Goremykin ist stellvertretender Verteidigungsminister der Russischen Föderation und Leiter der militärpolitischen Hauptdirektion der Streitkräfte der Russischen Föderation, dem zentralen militärpolitische Führungsgremium, das militärpatriotische Aktionen in den Streitkräften der Russischen Föderation durchführt. Ausserdem ist er Mitglied des Kollegiums des russischen Verteidigungsministeriums und ehemaliger Leiter der Hauptpersonalabteilung der Streitkräfte der Russischen Föderation.
In seiner derzeitigen Funktion ist er für die Organisation militärpolitischer Aktionen innerhalb der russischen Streitkräfte zuständig.
Er ist daher für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1378.
Daniil
Vyacheslavovich EGOROV
Geburtsdatum: 6.9.1975
Geburtsort:
Region Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Daniil Vyacheslavovich Egorov ist Mitglied des "Koordinierungsrates unter der Regierung der Russischen Föderation zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte der Russischen Föderation, anderer Truppen, militärischer Formationen und Gremien", der am 21. Oktober 2022 eingerichtet wurde. Der Koordinierungsrat wurde geschaffen, um die Interaktion zwischen föderalen Exekutivorganen und Exekutivorganen der konstituierenden Einheiten Russlands bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Deckung des Bedarfs der russischen Streitkräfte während des Angriffskriegs gegen die Ukraine zu organisieren.
Daher ist Daniil Egorov in seiner Position als Mitglied des Koordinierungsrates für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1379.
Viktor Vasilevich ZOLOTOV
Geburtsdatum: 27.1.1954
Geburtsort:
Oblast Ryazan, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Viktor Vasilevich Zolotov ist Mitglied des "Koordinierungsrates unter der Regierung der Russischen Föderation zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte der Russischen Föderation, anderer Truppen, militärischer Formationen und Gremien", der am 21. Oktober 2022 eingerichtet wurde. Der Koordinierungsrat wurde geschaffen, um die Interaktion zwischen föderalen Exekutivorganen und Exekutivorganen der konstituierenden Einheiten Russlands bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Deckung des Bedarfs der russischen Streitkräfte während des Angriffskriegs gegen die Ukraine zu organisieren.
Daher ist Viktor Zolotov in seiner Position als Mitglied des Koordinierungsrates für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1380.
Aleksandr
Leonidovich LINETS
Geburtsdatum: 11.1.1963
Geburtsort: Starominskaya, Krasnodar Territory, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Aleksandr Leonidovich Linets ist Mitglied des "Koordinierungsrates unter der Regierung der Russischen Föderation zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte der Russischen Föderation, anderer Truppen, militärischer Formationen und Gremien", der am 21. Oktober 2022 eingerichtet wurde. Der Koordinierungsrat wurde geschaffen, um die Interaktion zwischen föderalen Exekutivorganen und Exekutivorganen der konstituierenden Einheiten Russlands bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Deckung des Bedarfs der russischen Streitkräfte während des Angriffskriegs gegen die Ukraine zu organisieren.
Daher ist Alkesandr Linets in seiner Position als Mitglied des Koordinierungsrates für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1381.
Maksim
Stanislavovich ORESHKIN
Geburtsdatum: 21.7.1982
Geburtsort:
Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Maksim Stanislavovich Oreshkin ist Mitglied des "Koordinierungsrates unter der Regierung der Russischen Föderation zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte der Russischen Föderation, anderer Truppen, militärischer Formationen und Gremien", der am 21. Oktober 2022 eingerichtet wurde. Der Koordinierungsrat wurde geschaffen, um die Interaktion zwischen föderalen Exekutivorganen und Exekutivorganen der konstituierenden Einheiten Russlands bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Deckung des Bedarfs der russischen Streitkräfte während des Angriffskriegs gegen die Ukraine zu organisieren.
Daher ist Maksim Oreshkin in seiner Position als Mitglied des Koordinierungsrates für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1382.
Igor Yuryevich BABUSHKIN
Geburtsdatum: 5.4.1970
Geburtsort: Rybinsk, Region Yaroslavl, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Igor Babushkin ist der Gouverneur der Oblast Astrakhan und wurde von Präsident Vladimir Putin ernannt. In seiner Funktion als Gouverneur leitet Igor Babushkin ein regionales staatliches Organ der Russischen Föderation und ist für die Umsetzung der staatlichen Massnahmen auf regionaler Ebene zuständig. Er hat seine Unterstützung für die rechtswidrige Anerkennung der Unabhängigkeit der sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk und für den Angriffskrieg gegen die Ukraine bekundet.
Als Gouverneur hat Igor Babushkin von Präsident Vladimir Putins Änderungen des russischen Verwaltungsrechts profitiert, was ihm die Möglichkeit gibt, für weitere Jahre an der Macht zu bleiben.
Igor Babushkin ist auch an der illegalen Verbringung ukrainischer Kinder nach Russland und deren Adoption durch russische Familien beteiligt. Die Handlungen von Igor Babushkin verletzen die Rechte ukrainischer Kinder und verstossen gegen ukrainische Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Igor Babushkin ist daher für Handlungen und politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1383.
Andrey
Vladimirovich CHIBIS
Andrei
Vladimirovich CHIBIS
Geburtsdatum: 19.3.1979
Geburtsort: Cheboksary,
Republik Chuvash

(Tschuwatschien), ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Andrey Chibis ist der Gouverneur der Oblast Murmansk und wurde von Präsident Vladimir Putin ernannt. In seiner Funktion als Gouverneur leitet Andrey Chibis ein regionales staatliches Organ der Russischen Föderation und ist für die Umsetzung der staatlichen Massnahmen auf regionaler Ebene zuständig. Er hat seine Unterstützung für die rechtswidrige Anerkennung der Unabhängigkeit der sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk und für den Angriffskrieg gegen die Ukraine bekundet.
Als Gouverneur hat Andrey Chibis von Präsident Putins Änderungen des russischen Verwaltungsrechts profitiert, was ihm die Möglichkeit gibt, für weitere Jahre an der Macht zu bleiben.
Andrey Chibis ist auch an der illegalen Verbringung ukrainischer Kinder nach Russland und deren Adoption durch russische Familien beteiligt. Die Handlungen von Andrey Chibis verletzen die Rechte ukrainischer Kinder und verstossen gegen ukrainische Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Andrey Chibis ist daher für Handlungen und politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1384.
Gleb Sergeevich NIKITIN
Gleb Sergeyevich NIKITIN
Geburtsdatum: 24.8.1977
Geburtsort: Leningrad, ehemalige UdSSR (jetzt Sankt
Petersburg,

Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Gleb Nikitin ist der Gouverneur der Oblast Nizhny Novgorod und wurde von Präsident Vladimir Putin ernannt. In seiner Funktion als Gouverneur leitet Gleb Nikitin ein regionales staatliches Organ der Russischen Föderation und ist für die Umsetzung der staatlichen Massnahmen auf regionaler Ebene zuständig. Er hat seine Unterstützung für die rechtswidrige Anerkennung der Unabhängigkeit der "Volksrepubliken" Donezk und Luhansk und für den Angriffskrieg gegen die Ukraine bekundet.
Als Gouverneur hat Gleb Nikitin von Präsident Putins Änderungen des russischen Verwaltungsrechts profitiert, was ihm die Möglichkeit gibt, für weitere Jahre an der Macht zu bleiben.
Gleb Nikitin ist auch an der illegalen Verbringung ukrainischer Kinder nach Russland und deren Adoption durch russische Familien beteiligt. Die Handlung von Gleb Nikitin verletzen die Rechte ukrainischer Kinder und verstossen gegen ukrainische Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Gleb Nikitin ist daher für Handlungen und politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1385.
Igor Mikhaylovich RUDENYA
Geburtsdatum: 15.2.1968
Geburtsort:
Moskau, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Igor Rudenya ist der Gouverneur der Oblast Tver und wurde von Präsident Vladimir Putin ernannt. In seiner Funktion als Gouverneur leitet Igor Rudenya ein regionales staatliches Organ der Russischen Föderation und ist für die Umsetzung der staatlichen Massnahmen auf regionaler Ebene zuständig. Er hat seine Unterstützung für die rechtswidrige Anerkennung der Unabhängigkeit der sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk und für den Angriffskrieg gegen die Ukraine bekundet.
Als Gouverneur hat Igor Rudenya von Präsident Putins Änderungen des russischen Verwaltungsrechts profitiert, was ihm die Möglichkeit gibt, für weitere Jahre an der Macht zu bleiben.
Igor Rudenya ist auch an der illegalen Verbringung ukrainischer Kinder nach Russland und deren Adoption durch russische Familien beteiligt. Die Handlungen von Igor Rudenya verletzen die Rechte ukrainischer Kinder und verstossen gegen ukrainische Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Igor Rudenya ist daher für Handlungen und politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1386.
Vladislav Valerievich SHAPSHA
Geburtsdatum: 20.9.1972
Geburtsort:
Obnisk, Region Kaluga, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Vladislav Shapsha ist der Gouverneur der Oblast Kaluga und wurde von Präsident Vladimir Putin ernannt. In seiner Funktion als Gouverneur leitet Vladislav Shapsha ein regionales staatliches Organ der Russischen Föderation und ist für die Umsetzung der staatlichen Massnahmen auf regionaler Ebene zuständig. Er hat seine Unterstützung für die rechtswidrige Anerkennung der Unabhängigkeit der sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk und für den Angriffskrieg gegen die Ukraine bekundet.
Als Gouverneur hat Vladislav Shapsha von Präsident Putins Änderungen des russischen Verwaltungsrechts profitiert, was ihm die Möglichkeit gibt, für weitere Jahre an der Macht zu bleiben.
Vladislav Shapsha ist auch an der illegalen Verbringung ukrainischer Kinder nach Russland und deren Adoption durch russische Familien beteiligt. Die Handlungen von Vladislav Shapsha verletzen die Rechte ukrainischer Kinder und verstossen gegen ukrainische Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Vladislav Shapsha ist daher für Handlungen und politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1387.
Andrey
Alexandrovich TRAVNIKOV
Andrei
Alexandrovich TRAVNIKOV
Geburtsdatum: 1.2.1971
Geburtsort: Cherepovets, Region Vologda, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Andrey Travnikov ist der Gouverneur der Oblast Novosibirsk und wurde von Präsident Vladimir Putin ernannt. In seiner Funktion als Gouverneur leitet Andrey Travnikov ein regionales staatliches Organ der Russischen Föderation und ist für die Umsetzung der staatlichen Massnahmen auf regionaler Ebene zuständig. Er hat seine Unterstützung für die rechtswidrige Anerkennung der Unabhängigkeit der sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk und für den Angriffskrieg gegen die Ukraine bekundet.
Als Gouverneur hat Andrey Travnikov von Präsident Putins Änderungen des russischen Verwaltungsrechts profitiert, was ihm die Möglichkeit gibt, für weitere Jahre an der Macht zu bleiben.
Andrey Travnikov ist auch an der illegalen Verbringung ukrainischer Kinder nach Russland und deren Adoption durch russische Familien beteiligt. Die Tätigkeiten von Andrey Travnikov verletzen die Rechte ukrainischer Kinder und verstossen gegen ukrainische Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Andrey Travnikov ist daher für Handlungen und politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1388.
Andrey Yuryevich VOROBYOV
Andrei Yuryevich VOROBYOV
Geburtsdatum: 14.4.1970
Geburtsort: Krasnoyarsk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Andrey Vorobyov ist der Gouverneur der Oblast Moskau und wurde von Präsident Vladimir Putin ernannt. In seiner Funktion als Gouverneur leitet Andrey Vorobyov ein regionales staatliches Organ der Russischen Föderation und ist für die Umsetzung der staatlichen Massnahmen auf regionaler Ebene zuständig. Er hat seine Unterstützung für die rechtswidrige Anerkennung der Unabhängigkeit der sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk und für den Angriffskrieg gegen die Ukraine bekundet.
Als Gouverneur hat Andrey Vorobyov von Präsident Putins Änderungen des russischen Verwaltungsrechts profitiert, was ihm die Möglichkeit gibt, für weitere Jahre an der Macht zu bleiben.
Andrey Vorobyov ist auch an der illegalen Verbringung ukrainischer Kinder nach Russland und deren Adoption durch russische Familien beteiligt. Die Handlungen von Andrey Vorobyov verletzen die Rechte ukrainischer Kinder und verstossen gegen ukrainische Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Andrey Vorobyov ist daher für Handlungen und politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1389.
Igor Yurievich CHURBANOV
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich UID: 182806009863
Igor Yurievich Churbanov ist Generaldirektor des Werks Votkinsk Plant, das Flugkörper und Munition für die Raketenvorrichtungen Iskander und Tochka-U herstellt, die Russland im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt hat. Churbanow hat den russischen Angriffskrieg auch öffentlich unterstützt und ist für die Verbreitung von Propaganda zur Unterstützung des Krieges verantwortlich durch die Veröffentlichung der Zeitschrift Votkinsk Plant.
Daher ist Igor Churbanov für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1390.
Aleksey
Aleksandrovich PETROV
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Aleksey Petrov ist Berater im Amt des Beauftragten für Kinderrechte der Russischen Föderation. In dieser Funktion ist er an der illegalen Verbringung ukrainischer Kinder nach Russland und deren Adoption durch russische Familien beteiligt. Durch sein Vorgehen verletzt Aleksey Aleksandrovich Petrov die Rechte ukrainischer Kinder und verstösst gegen ukrainische Rechts- und Verwaltungsvorschriften; er ist daher für Handlungen und politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1391.
Anton Vladimirovich SOLOVYOV
Geburtsdatum: 28.6.1983
Geburtsort: Leningrad, ehemalige UdSSR (jetzt Sankt
Petersburg,

Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Anton Solovyov ist Mitglied der gesetzgebenden Versammlung von Sankt Petersburg und Mitglied der Partei "Vereintes Russland". In dieser Funktion ist er an der illegalen Verbringung ukrainischer Kinder nach Russland und deren Adoption durch russische Familien beteiligt. Darüber hinaus hat er sich als Mitglied der Partei "Vereintes Russland" dafür eingesetzt, das Verwaltungsverfahren für die illegale Adoption von Kindern durch russische Familien zu erleichtern und zu beschleunigen.
Durch sein Vorgehen verletzt Anton Solovyov die Rechte ukrainischer Kinder und verstösst gegen ukrainische Rechts- und Verwaltungsvorschriften; er ist daher für Handlungen und politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1392.
Eleonora
Mikhailovna FEDORENKO
Geburtsdatum: 28.10.1972
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Eleonora Fedorenko ist Beraterin für Kinderrechte des Oberhaupts der sogenannten "Volksrepublik Donezk". In dieser Funktion ist sie an der illegalen Verbringung ukrainischer Kinder nach Russland und deren Adoption durch russische Familien beteiligt. Durch ihr Vorgehen verletzt Eleonora Fedorenko die Rechte ukrainischer Kinder und verstösst gegen ukrainische Rechts- und Verwaltungsvorschriften; sie ist daher für Handlungen und politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1393.
Larisa Pavlovna FALKOVSKAYA
Geburtsdatum: 6.4.1970
Geburtsort:
Pirovskoye, Krasnoyarsk

Territory, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: weiblich
Larisa Falkovskaya ist Direktorin der Abteilung Staatspolitik für den Schutz der Kinderrechte im Ministerium für Bildung der Russischen Föderation. In dieser Funktion ist sie an der illegalen Verbringung ukrainischer Kinder nach Russland und deren Adoption durch russische Familien beteiligt.
Als Direktorin der Abteilung Staatspolitik für den Schutz der Kinderrechte im Ministerium für Bildung der Russischen Föderation hat Larisa Falkovskaya die illegale Verbringung und illegale Adoption von über 2000 ukrainischen Waisen erleichtert. Larisa Falkovskaya ist bei mehreren offiziellen öffentlichen Veranstaltungen als Hauptsprecherin und Koordinatorin des illegalen russischen Deportationssystems aufgetreten.
Durch ihr Vorgehen verletzt Larisa Falkovskaya die Rechte ukrainischer Kinder und verstösst gegen ukrainische Rechts- und Verwaltungsvorschriften; sie ist daher für Handlungen und politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und unterstützt solche Massnahmen und setzt sie um.
1394.
Denis Valiullovich GARIYEV
alias Denis GARIJEV
Geburtsdatum: März 1978
Geburtsort: Region Khabarovsk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
654034325 (Russland); altern.
Reisepass XXIIAH534753
Geschlecht: männlich
Denis Gariyev ist Anführer der "Russischen Reichslegion", des paramilitärischen Arms der "Russischen Reichsbewegung" (Russian Imperial Movement, RIM), einer 2002 von Stanislav Vorobyov gegründeten rassistischen Gruppierung. Diese paramilitärische Gruppierung kämpft aktiv im Namen der Russischen Föderation im Angriffskrieg gegen die Ukraine. In den sozialen Medien beschreibt die "Russische Reichslegion" ihre Beteiligung am Krieg Russlands gegen die Ukraine als "Beitrag zu Aufklärungs- und Angriffsmissionen".
Denis Gariyev hat am Angriffskrieg gegen die Ukraine teilgenommen und wurde Anfang 2022 verletzt. Denis Gariyev hat über seinen Telegram- Kanal aktiv freiwillige Kämpfer für seine paramilitärische Organisation im Kampf gegen die Ukraine rekrutiert. Neben ihrem Kampfeinsatz in der Ukraine hat die "Russische Reichslegion" paramilitärische Ausbildung für rassistische Gruppierungen in der Europäischen Union angeboten und aktiv darauf hingearbeitet, diese Arten von Gruppierungen zu einer gemeinsamen Front gegen ihre angeblichen Feinde zu vereinen.
In seiner Eigenschaft als Anführer und Befehlshaber der "Russischen Reichslegion" ist Denis Gariyev für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1395.
Stanislav
Anatolyevich VOROBYOV
alias Stanislav
VOROBYEV;
Stanislav VOROBOV;
Stanislav VOROBYOV;
Stanislav VOROBEV
Geburtsdatum: 2.6.1960
Geburtsort: ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Reisepass- Nr./Personalausweis-Nr.: IVG678677 (Russland)
Stanislav Vorobyov ist Anführer der Russischen Reichsbewegung, einer rassistischen paramilitärischen Organisation, die aktiv im Namen der Russischen Föderation in der Ukraine kämpft. Die Russische Reichsbewegung (Russian Imperial Movement, RIM) wurde 2002 von Stanislav Vorobyov gegründet. Unter der Führung von Stanislav Vorobyov fördert die Russische Reichsbewegung ethnisch-russischen Nationalismus und ist bestrebt, rassistischen Extremismus im Westen anzutreiben. Sie bietet paramilitärische Ausbildung für russische Staatsangehörige und Mitglieder gleichgesinnter Organisationen aus anderen Ländern an. Ihr bewaffneter Arm, die Russische Reichslegion, kämpft aktiv im Namen der russischen Streitkräfte im Krieg Russlands gegen die Ukraine. Auf ihrer offiziellen Website nennt die Bewegung als eine ihrer wichtigsten Bestrebungen den "Kampf in der Ukraine gegen die Unierten und Heiden, die das Rückgrat der ukrainischen Streitkräfte bilden". Stanislav Vorobyov hat persönlich Freiwillige für den Kampf an der Seite der russischen Streitkräfte im Krieg Russlands gegen die Ukraine rekrutiert.
In seiner Eigenschaft als Anführer der Russischen Reichsbewegung ist Stanislav Vorobyov für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1396.
Viktor Yuryevich ANOSOV
alias Viktor
Yuriiovych ANOSOV;
"the Nose" (russisch:
"Нос")
Geburtsdatum: 31.10.1965
Geburtsort:
Simferopol, ehemalige UdSSR (jetzt Ukraine)
Staatsangehörigkeiten: ukrainisch, russisch
Geschlecht: männlich
Reisepass- Nr./Personalausweis-Nr.: ES662458 (Ukraine); ES301083 (Ukraine); 68
13 814996 (Russische Föderation)
Viktor Anosov ist Vorstandsmitglied der "Freiwilligenunion des Donezkbeckens", einer paramilitärischen Organisation, die aktiv an der Seite der russischen Streitkräfte im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine kämpft. In seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied der Freiwilligenunion des Donezkbeckens war Viktor Anosov in Slovyansk in der Region Donezk stationiert, wo er im Namen der russischen Streitkräfte kämpfte. Zusätzlich diente Viktor Anosov als Vorsitzender des "Militärgerichts" der sogenannten "Volksrepublik Donezk" und war in dieser Eigenschaft für die Folter und Ermordung ukrainischer Gefangener verantwortlich.
Die Kampfeinheiten der Freiwilligenunion des Donezkbeckens sind im Auftrag des russischen Verteidigungsministeriums tätig, und ihre Mitglieder wurden beauftragt, direkte Unterstützung für russische Militäraktionen zu leisten. Zusätzlich hat die Freiwilligenunion des Donezkbeckens Aufklärungseinsätze wie Informationsgewinnung und Erkundung für die russischen Streitkräfte durchgeführt, einschliesslich der Ermittlung von Standorten für russische Militärangriffe auf Ziele in der Ukraine.
In seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied der "Freiwilligenunion des Donezkbeckens" ist Viktor Anosov für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
1397.
Yan Igorovich PETROVSKIY
alias Jan PETROVSKY,
Yan PETROVSKY,
"Veliki Slavian",
"Velikiy Slavyan"
Geburtsdatum: 2.1.1987
Geburtsort:
Irkutsk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Yan Petrovskiy ist Anführer und Befehlshaber der russischen paramilitärischen Gruppierung "Task Force Rusich", die Verbindungen zu dem russischen privaten Militärunternehmen Wagner Group unterhält und möglicherweise als Untereinheit der Wagner Group tätig ist. Die "Task Force Rusich" beteiligt sich an der Seite des russischen Militärs an Kampfeinsätzen im Angriffskrieg gegen die Ukraine. Rusich hat eine lange Geschichte von Kampfeinsätzen an der Seite von von Russland unterstützten Stellvertretern im Donezkbecken der Ukraine. 2015 wurden Söldner von "Rusich" beschuldigt, Gräueltaten gegen verstorbene und gefangene ukrainische Soldaten begangen zu haben, wobei sie ausserdem gefilmt wurden.
In seiner Eigenschaft als Anführer und Befehlshaber der "Task Force Rusich" ist Yan Petrovskiy für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder die die Arbeit internationaler Organisationen in der Ukraine behindern oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um."
B. Unternehmen und Organisationen
1.
Staatliches Einheitsunternehmen der ‚Republik Krim‘‚Chernomorneftegaz‘ (vormals PJSC Chernomorneftegaz)
Prospekt Kirov 52, Simferopol, Crimea, Ukraine 295000
Telefonnummer:
+7 (3652) 66-70-00
+7 (3652) 66-78-00
office@chernomorneftegaz.ru
Registriernummer: 1149102099717
Das ‚Parlament der Krim‘ nahm am 17. März 2014 eine Entschliessung an, in der im Namen der ‚Republik Krim‘ die Aneignung von Vermögenswerten des Unternehmens Chernomorneftegaz erklärt wird. Das Unternehmen ist somit von den ‚Behörden‘ der Krim effektiv konfisziert worden. Am 29. November 2014 neu eingetragen als Staatliches Einheitsunternehmen der ‚Republik Krim‘‚Chernomorneftegaz‘. Gründer: Ministerium für Kraftstoffe und Energie der ‚Republik Krim‘.
2.
Sogenannte "Volksrepublik Lugansk"
"Luganskaya narodnaya respublika" (LNR)
Offizielle Informationen:
https://glava-lnr.info/
Die sogenannte "Volksrepublik Lugansk" wurde am 27. April 2014 gegründet. Verantwortlich für die Organisation des rechtswidrigen Referendums vom 11. Mai 2014. Unabhängigkeitserklärung vom 12. Mai 2014. Am 22. Mai 2014 gründeten die "Volksrepubliken" Donezk und Lugansk den sogenannten "Föderalen Staat Noworossija". Dies verstösst gegen das ukrainische Verfassungsrecht und damit gegen das Völkerrecht und trägt somit zur Untergrabung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bei.
Ist auch an der Rekrutierung für die separatistische "Armee des Südostens" und andere illegale bewaffnete separatistische Gruppen beteiligt und trägt somit zur Untergrabung der Stabilität und der Sicherheit der Ukraine bei.
3.
Sogenannte "Volksrepublik Donezk"
"Donezkaya narodnaya respublika" (DNR)
Offizielle Informationen:
https://denis-pushilin.ru/
Die sogenannte "Volksrepublik Donezk" wurde am 7. April 2014 ausgerufen.
Verantwortlich für die Organisation des rechtswidrigen Referendums vom 11. Mai 2014. Unabhängigkeitserklärung vom 12. Mai 2014.
Am 24. Mai 2014 unterzeichneten die sogenannten "Volksrepubliken" Donezk und Lugansk ein Abkommen über die Gründung des sogenannten "Föderalen Staates Noworossija".
Dies verstösst gegen das ukrainische Verfassungsrecht und damit gegen das Völkerrecht und trägt somit zur Untergrabung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bei.
Ist auch an der Rekrutierung illegaler bewaffneter separatistischer Gruppen beteiligt und bedroht somit die Stabilität und Sicherheit der Ukraine.
4.
Sogenannter "Föderaler Staat Noworossija"
"Federativnoye Gosudarstvo Novorossiya"
Medienquellen:
http://novorossia-tv.ru/
Am 24. Mai 2014 unterzeichneten die sogenannten "Volksrepubliken" Donezk und Lugansk ein Abkommen über die Gründung des nicht anerkannten sogenannten "Föderalen Staates Noworossija".
Dies verstösst gegen das ukrainische Verfassungsrecht und damit gegen das Völkerrecht und bedroht somit die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine.
5.
Internationale Union öffentlicher Vereinigungen "Grosse Don-Armee"
Offizielle Informationen:
http://xn--80aaaajfjszd7a3b0e.xn--p1ai/
Telefonnummer:
+7-8-908-178-65-57
Soziale Medien:
Kosaken-Nationalgarde: http://vk.com/kazak_nac_guard
Anschrift: 346465 Russische Föderation, Gebiet Rostow, Kreis Oktjabrski, 346465 Zaplavskaya, Shosseynaya Str. 1
Zweitanschrift: Rostow am Don, Voroshilovskiy Prospekt 12/85-87/13, Russische Föderation,
2017 ausgetragen.
Die "Grosse Don-Armee" gründete die "Kosaken-Nationalgarde", die für den Kampf gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung in der Ostukraine verantwortlich ist und damit die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergräbt und die Stabilität und die Sicherheit der Ukraine bedroht.
Steht in Verbindung mit Nikolay Kozitsyn, der der Befehlshaber der Kosaken-Armee ist und die Verantwortung für das Kommando über die Separatisten in der Ostukraine trägt, die gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung kämpfen.
6.
Russian community "Sobol" (Russische Gemeinschaft "Sobol")
Soziale Medien:
Telefonnummer:
(0652) 60-23-93
E-Mail: SoboliPress@gmail.com
Anschrift: Ukraine, Crimea, Simferopol, str. Kiev, 4 (area bus station "Central") (Ukraine, Krim, Simferopol, Kiewer Str. 4 (Gebiet Busbahnhof "Central")).
Radikale paramilitärische Organisation, die sich offen für die gewaltsame Beendigung der Kontrolle der Krim durch die Ukraine einsetzt und somit die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergräbt.
Verantwortlich für die Ausbildung von Separatisten für den Kampf gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung in der Ostukraine und somit eine Bedrohung für die Stabilität und die Sicherheit der Ukraine.
7.
Sogenannte "Luhansker Guarde"
Soziale Medien und sonstige Informationen:
Selbstverteidigungsmiliz von Luhansk, verantwortlich für die Ausbildung von Separatisten für den Kampf gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung in der Ostukraine und somit eine Bedrohung für die Stabilität und die Sicherheit der Ukraine.
Steht in Verbindung mit German PROKOPIV, aktiver Anführer, der die Teilnahme an der Besetzung des Gebäudes des Luhansker Regionalbüros des ukrainischen Sicherheitsdienstes zu verantworten hat und in dem besetzten Gebäude eine Videobotschaft an Präsident Putin und Russland aufgezeichnet hat.
8.
Sogenannte
"Armee des Südostens"
Soziale Medien:
Illegale bewaffnete Separatistengruppe, die als eine der wichtigsten der Ostukraine gilt.
Verantwortlich für die Besetzung des Gebäudes des Sicherheitsdienstes im Gebiet Lugansk.
Steht in Verbindung mit Valeriy BOLOTOV, der als einer der Anführer der Gruppe in die Liste aufgenommen wurde.
Steht in Verbindung mit Vasyl NIKITIN, verantwortlich für separatistische "staatliche" Aktivitäten der sogenannten "Regierung der Volksrepublik Lugansk".
9.
Sogenannte
"Volksmiliz des Donezkbeckens"
Soziale Medien:
+ 38-099-445-63-78;
+ 38-063-688-60-01;
+ 38-067-145-14-99;
+ 38-094-912-96-60;
+ 38-062-213-26-60
E-Mail: voenkom.dnr@mail.ru
vknovoros@yandex.ru
mobilisation@novorossia.co
polkdonbassa@mail.ru
Freiwilliger Telefondienst in Russland:
+ 7 499 709-89-06
oder E-Mail: novoross24@mail.ru
Anschrift: Donezk, Zasyadko Prospect 13
Illegale bewaffnete Separatistengruppe, verantwortlich für den Kampf gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung in der Ostukraine und somit eine Bedrohung für die Stabilität oder die Sicherheit der Ukraine. Die militante Gruppe hat Anfang April 2014 u. a. die Kontrolle über mehrere Regierungsgebäude in der Ostukraine übernommen und somit die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Steht in Verbindung mit Pavel Gubarev, der für die Übernahme des Gebäudes der regionalen Regierung in Donezk durch prorussische Streitkräfte verantwortlich ist und sich selbst zum "Volksgouverneur" ernannt hat.
10.
"Vostok Brigade" ("Brigade Wostok")
(alias Vostok Batallion (Bataillon Wostok);
Soziale Medien:
http://patriot-donetsk.ru/
info.patriot.donbassa@gmail.com
Illegale bewaffnete Separatistengruppe, die als eine der wichtigsten der Ostukraine gilt. Verantwortlich für den Kampf gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung in der Ostukraine und somit eine Bedrohung für die Stabilität und die Sicherheit der Ukraine.
Beteiligte sich aktiv an den Militäroperationen, die zur Besetzung des Flughafens von Donezk führten.
Teil des sogenannten "1. Armeekorps" der Streitkräfte der "Volksrepublik Donezk".
11.
Staatliches Einheitsunternehmen der Stadt Sewastopol "Seehafen Sewastopol"
(vormals staatliches Unternehmen "Seehandelshafen Sewastopol"
Gosudarstvenoye predpriyatiye "Sevastopolski morskoy torgovy port")
Nakhimov Square 5, 299011 Sewastopol,
Registriernummer: 1149204004707
gupsmp@mail.ru
Die Inhaberschaft an dieser Organisation wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das "Parlament der Krim" verabschiedete am 17. März 2014 die Entschliessung Nr. 1757-6/14 "über die Verstaatlichung einiger Unternehmen im Besitz der ukrainischen Ministerien für Infrastruktur bzw. Landwirtschaft", in der im Namen der "Republik Krim" die Aneignung der Vermögenswerte des staatlichen Unternehmens "Seehandelshafen Sewastopol" erklärt wurde. Das Unternehmen ist somit von den "Behörden" der Krim effektiv konfisziert worden. Bezogen auf das Handelsvolumen ist dies der grösste Seehandelshafen der Krim. Am 6. Juni 2014 neu eingetragen als Staatliches Einheitsunternehmen der Stadt Sewastopol "Seehafen Sewastopol". Gründer: Die Regierung von Sewastopol.
12.
Staatliches Einheitsunternehmen der "Republik Krim""Universal-Avia"
(vormals staatliches Unternehmen "Universal-Avia"
Gosudarstvenoye predpriyatiye "Universal-Avia")
295021 Simferopol, Aeroflotskaya Str. 5
Tel.: +7 (3652) 502-300; +7 (918) 699-1020
unavia_2014@mail.ru
https://universal-avia.ru/
Registrierungsnummer: 1159102026742
Die Inhaberschaft an dieser Organisation wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das "Präsidium des Parlaments der Krim" verabschiedete am 24. März 2014 den Beschluss Nr. 1794-6/14 "über das staatseigene Unternehmen "Gosudarstvenoye predpriyatiye ‚Universal-Avia‘"", in dem im Namen der "Republik Krim" die Aneignung der Vermögenswerte des staatlichen Unternehmens "Universal-Avia" erklärt wurde. Das Unternehmen ist somit von den "Behörden" der Krim effektiv konfisziert worden. Am 15. Januar 2015 neu eingetragen als Staatliches Einheitsunternehmen der "Republik Krim""Universal-Avia". Gründer: Ministerium für Verkehr der "Republik Krim".
13.
Föderales staatseigenes Unternehmen "Kurort ‚Nizhnyaya Oreanda‘" der Verwaltung des Präsidenten der Russischen Föderation (vormals Kurort "Nizhnyaya Oreanda")
Resort "Nizhnyaya Oreanda", 298658 Yalta, Oreanda, House 12, Ukraine
marketing@oreanda-resort.ru
+7 (978) 944 83 00,
+7 (978) 944 83 30
Registrierungsnummer: 1149102054221
Die Inhaberschaft an dieser Organisation wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das "Präsidium des Parlaments der Krim" verabschiedete am 21. März 2014 den Beschluss Nr. 1767-6/14 "in Bezug auf die Gründung einer Vereinigung von Kur- und Badeorten", in dem im Namen der "Republik Krim" die Aneignung der Vermögenswerte des Kurorts "Nizhnyaya Oreanda" erklärt wurde. Das Unternehmen ist somit von den "Behörden" der Krim effektiv konfisziert worden.
Am 9. Oktober 2014 neu eingetragen als föderales staatseigenes Unternehmen "Kurort Nizhnyaya Oreanda" der Verwaltung des Präsidenten der Russischen Föderation. Gründer: Verwaltung des Präsidenten der Russischen Föderation.
14.
Unternehmen der Republik Krim "Brennerei Azov"
"Azovsky likerovodochny zavod"
Zheleznodorozhnaya Str. 40, 296178 Azovskoye, Jankoysky district, Ukraine
Code: 01271681
Konkursverfahren abgeschlossen.
Die Inhaberschaft an dieser Organisation wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das "Präsidium des Parlaments der Krim" verabschiedete am 9. April 2014 den Beschluss Nr. 1991-6/14 zur "Änderung der Entschliessung Nr. 1836-6/14 des Staatsrates der ‚Republik Krim‘ vom 26. März 2014"über die Verstaatlichung des Eigentums von im Gebiet der ‚Republik Krim‘ gelegenen Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen des agrarindustriellen Komplexes‘", in der im Namen der "Republik Krim" die Aneignung der Vermögenswerte des Unternehmens "Azovsky likerovodochny zavod" erklärt wurde. Das Unternehmen ist somit von den "Behörden" der Krim effektiv konfisziert worden.
15.
Joint-stock company "Production-Agrarian Union ‚Massandra‘" (Aktiengesellschaft "Landwirtschaftliche Produktionsvereinigung ‚Massandra‘")
(vormals State Unitary Enterprise of the "Republic of Crimea" "Production-Agrarian Union ‚Massandra‘" (Staatliches Einheitsunternehmen der "Republik Krim" "Landwirtschaftliche Produktionsvereinigung ‚Massandra‘")
Federal State Budgetary Enterprise "Production Agrarian Union ‚Massandra‘" of the Administration of the President of the Russian Federation (Föderales staatseigenes Unternehmen "Landwirtschaftliche Produktionsvereinigung ‚Massandra‘" der Verwaltung des Präsidenten der Russischen Föderation)
State concern "National Association of producers ‚Massandra‘" (Staatlicher Konzern "Nationale Erzeugervereinigung ‚Massandra‘")
Nacionalnoye proizvodstvenno agrarnoye obyedinenye "Massandra" (Natsjonalnoje proiswodstwenno-agrarnoje objedinenije "Massandra"))
298650, Crimea, Yalta, Massandra, str. Vinodela Egorova 9 (Krim, 298650 Jalta, Massandra, Winodela Jegorowa Str. 9).
+7 978 936 75 04
+7 3654 23 31 96
+7 3654 26 16 83
Registriernummer: 1209100012648
Die Inhaberschaft an dieser Organisation wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das "Präsidium des Parlaments der Krim" verabschiedete am 9. April 2014 den Beschluss Nr. 1991-6/14 zur "Änderung der Entschliessung Nr. 1836-6/14 des Staatsrates der ‚Republik Krim‘" vom 26. März 2014"über die Verstaatlichung des Eigentums von im Gebiet der ‚Republik Krim‘ gelegenen Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen des agrarindustriellen Komplexes", in der im Namen der "Republik Krim" die Aneignung der Vermögenswerte des Staatskonzerns "Nationale Erzeugervereinigung ‚Massandra‘" erklärt wurde. Das Unternehmen ist somit von den "Behörden" der Krim effektiv konfisziert worden.
Am 1. August 2014 neu eingetragen als föderales staatseigenes Unternehmen "Proiswodstwenno-agrarnoje objedinenije ‚Massandra‘" der Verwaltung des Präsidenten der Russischen Föderation. Gründer: Verwaltung des Präsidenten der Russischen Föderation.
Am 1. April 2019 neu eingetragen als Staatliches Einheitsunternehmen der "Republik Krim""Landwirtschaftliche Produktionsvereinigung ‚Massandra‘". Am 1. Oktober 2020 neu eingetragen als Aktiengesellschaft ‚Landwirtschaftliche Produktionsvereinigung "Massandra"‘.
16.
Föderale staatlich finanzierte Wissenschaftseinrichtung ‚Allrussisches nationales wissenschaftliches Forschungsinstitut für Weinbau und Weinherstellung ‚Magarach‘ Russische Akademie der Wissenschaften‘
(vormals Staatliches Einheitsunternehmen der ‚Republik Krim‘‚Nationales Weininstitut ‚Magarach‘‘
vormals ‚Staatliches Unternehmen ‚Magarach‘ des nationalen Weininstituts‘
Gosudarstvenoye predpriyatiye Agrofirma ‚Magarach‘ nacionalnogo instituta vinograda i vina ‚Magarach‘)
298600, Kirov Street 31, Yalta, Crimea, Ukraine
priemnaya@magarach-institut.ru
+7(3654) 32-05-91
Registriernummer: 1159102130857
Die Inhaberschaft an dieser Organisation wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das ‚Präsidium des Parlaments der Krim‘ verabschiedete am 9. April 2014 den Beschluss Nr. 1991-6/14 zur Änderung der Entschliessung Nr. 1836-6/14 des Staatsrates der ‚Republik Krim‘ vom 26. März 2014‚über die Verstaatlichung des Eigentums von im Gebiet der ‚Republik Krim‘ gelegenen Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen des agro-industriellen Komplexes‘, in der im Namen der ‚Republik Krim‘ die Aneignung der Vermögenswerte des staatlichen Unternehmens ‚Gosudarstvenoye predpriyatiye ‚Agrofirma Magarach‘ nacionalnogo instituta vinograda i vina ‚Magarach‘‘ erklärt wurde. Das Unternehmen ist somit von den ‚Behörden‘ der Krim effektiv konfisziert worden.
Am 15. Januar 2015 neu eingetragen als ‚Staatseigene Einrichtung der ‚Republik Krim‘ Nationales Weininstitut ‚Magarach‘‘.
Gründer: Ministerium für Landwirtschaft der ‚Republik Krim‘.
Am 9. Februar 2015 wurde das staatliche Unternehmen der ‚Republik Krim‘‚Nationales Weininstitut ‚Magarach‘‘ in ein föderales wissenschaftliches staatseigenes Unternehmen ‚Allrussisches wissenschaftliches Forschungsinstitut für Weinbau und Weinherstellung ‚Magarach‘, Russische Akademie der Wissenschaften‘ umgewandelt.
17.
Aktiengesellschaft ‚Schaumweinhersteller ‚Novy Svet‘‘
Vormals Staatliches Einheitsunternehmen der ‚Republik Krim‘‚Schaumweinhersteller ‚Novy Svet‘‘
Gosudarstvennoye unitarnoye predpriyatiye Respubliki Krym ‚Zavod shampanskykh vin ‚Novy Svet‘‘ und als Staatsunternehmen ‚Schaumweinhersteller ‚Novy Svet‘‘
298032 Sudak, Novy Svet, Shalapin Str. 1, Krim
+7-(365) 663-35-00
+7-(365) 663-35-22
+7-978-914- 00-10
http://nsvet-crimea.ru/
Registriernummer: 1179102021460
Die Inhaberschaft an dieser Organisation wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das ‚Präsidium des Parlaments der Krim‘ verabschiedete am 9. April 2014 den Beschluss Nr. 1991-6/14 ‚zur Änderung der Entschliessung Nr. 1836-6/14 des Staatsrates der ‚Republik Krim‘‘ vom 26. März 2014‚über die Verstaatlichung des Eigentums von im Gebiet der ‚Republik Krim‘ gelegenen Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen des agrarindustriellen Komplexes‘, in der im Namen der ‚Republik Krim‘ die Aneignung der Vermögenswerte des staatlichen Unternehmens ‚Zavod shampanskykh vin Novy Svet‘ erklärt wurde.
Das Unternehmen ist somit von den ‚Behörden‘ der Krim effektiv konfisziert worden. Am 4. Januar 2015 neu eingetragen als Staatliches Einheitsunternehmen der ‚Republik Krim‘‚Schaumweinhersteller ‚Novy Svet‘‘. Gründer: Ministerium für Landwirtschaft der ‚Republik Krim‘.
Am 29. August 2017 im Anschluss an eine Umstrukturierung neu eingetragen als Aktiengesellschaft ‚Schaumweinhersteller ‚Novy Svet‘‘. Gründer: Ministerium für Grundbesitz- und Vermögensverhältnisse der ‚Republik Krim‘.
18.
Joint-stock company Almaz-Antey air and space defence corporation
(alias Concern Almaz-Antey; Almaz-Antey corp; alias Almaz-Antey defense corporation; alias Almaz-Antey JSC)
121471 Moscow, Vereiskaya Str. 41, Russian Federation
E-Mail:
antey@almaz-antey.ru
Registriernummer: 1027739001993
Almaz-Antei ist ein staatseigenes russisches Unternehmen. Es stellt Flugzeugabwehrwaffen einschliesslich Boden-Luft-Raketen her, die es an die russische Armee liefert. Die russischen Behörden haben schwere Waffen an Separatisten in der Ostukraine geliefert und damit zur Destabilisierung der Ukraine beigetragen. Diese Waffen werden von Separatisten eingesetzt, unter anderem zum Abschuss von Flugzeugen. Als staatseigenes Unternehmen trägt Almaz-Antey somit zur Destabilisierung der Ukraine bei.
19.
DOBROLET (alias DOBROLYOT)
Flugliniencode QD
141411 Moskow, International Highway, House 31, Bldg. 1
Dobrolet war ein Tochterunternehmen eines staatseigenen russischen Luftverkehrsunternehmens. Seit der rechtswidrigen Annexion der Krim hat Dobrolet ausschliesslich Flüge zwischen Moskau und Simferopol durchgeführt. Es hat damit der Integration der rechtswidrig annektierten "Autonomen Republik Krim" in die Russische Föderation Vorschub geleistet und die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben.
20.
Offene Aktiengesellschaft "Russian National Commercial Bank"
295000 Simferopol, Naberezhnaja (benannt nach dem 60. Jahrestag der UdSSR) Str. 34
Registrierungsnummer: 1027700381290
Nach der rechtswidrigen Annexion der Krim ging die Russische Nationale Handelsbank (Russian National Commercial Bank - RNCB) vollständig in das Eigentum der sogenannten "Republik Krim" über. Im Januar 2016 ging sie in das Eigentum der Föderalen Agentur für die Verwaltung des Staatsbesitzes über, auch bekannt als Rosimushchestvo.
Sie wurde der dominante Marktteilnehmer, obwohl sie vor der Annexion auf der Krim keine Rolle spielte. Durch den Erwerb oder die Übernahme von Zweigstellen sich zurückziehender Banken auf der Krim hat die RNCB materiell und finanziell die Massnahmen der russischen Regierung zur Eingliederung der Krim in die Russische Föderation unterstützt und so die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben.
Die russische Zentralbank beschloss am 29. Januar 2020, die Sevastopol Marine Bank unter Beteiligung der RNCB neu zu organisieren. Die Bank beteiligte sich an zwei grossen Infrastrukturvorhaben auf der Krim: Sie finanziert den Bau eines neuen Flugterminals in Simferopol und von Kraftwerken (Wärmekraftwerke Balaklava und Tawritscheskaja).
21.
Public movement "Donetsk Republic" (Öffentliche Bewegung "Republik Donezk")
Offizielle Informationen:
orgotdel@oddr.info
Anschrift: Donetsk, Universitetskaya 19 (Donezk, Uniwersitetskaja Str. 19)
Öffentliche "Organisation", die Kandidaten für die sogenannten "Wahlen" in der sogenannten "Volksrepublik Donezk" vom 2. November 2014 und 11. November 2018 aufstellte. Diese "Wahlen" verstiessen gegen ukrainisches Recht und waren daher rechtswidrig.
Durch die förmliche Teilnahme an den unrechtmässigen "Wahlen" hat sie daher aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. Stand nach ihrer Gründung durch Andrij PURGIN unter der Leitung von Alexander SACHARTSCHENKO. Nominierte 2018 Denis PUSCHILIN als Kandidaten für die Funktion des "Oberhaupts" der sogenannten "Volksrepublik Donezk".
22.
Öffentliche Bewegung ‚Frieden für die Region Luhansk‘ (Mir Luganschine)
https://mir-lug.info/
Anschrift: Karl Marx Street 7, Luhansk, Ukraine
info@mir-lug.info
Öffentliche ‚Organisation‘, die Kandidaten für die sogenannten ‚Wahlen‘ in der sogenannten ‚Volksrepublik Lugansk‘ vom 2. November 2014 und 11. November 2018 aufstellte. Diese ‚Wahlen‘ verstiessen gegen ukrainisches Recht und waren daher rechtswidrig. Seit dem 17. Februar 2018 ist Leonid PASECHNIK Vorsitzender der Organisation und somit ist diese Organisation mit einer vom Rat benannten Person verbunden.
Durch die förmliche Teilnahme an den unrechtmässigen ‚Wahlen‘ hat die ‚Wirtschaftsunion Luhansk‘ aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
23.
Öffentliche Bewegung ‚Freies Donbass‘ (‚Free Donbass‘ alias ‚Free Donbas‘, ‚Svobodny Donbass‘)
https://xn--d1aa2an.xn--p1ai/
Anschrift:
102, Khmelnitsky Ave., Donetsk (office 512)
press-odsd@yandex.ru
Öffentliche ‚Organisation‘, die Kandidaten für die sogenannten ‚Wahlen‘ in der sogenannten ‚Volksrepublik Donezk‘ vom 2. November 2014 und 11. November 2018 aufstellte. Diese ‚Wahlen‘ verstossen gegen ukrainisches Recht und sind daher unrechtmässig.
Durch die förmliche Teilnahme an den unrechtmässigen ‚Wahlen‘ hat sie daher aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
24.
Volksunion (Narodny Soyuz)
2018 ausgetragen
Öffentliche "Organisation", die Kandidaten für die "Wahlen" in der "Volksrepublik Lugansk" vom 2. November 2014 aufstellte. Diese "Wahlen" verstossen gegen ukrainisches Recht und sind daher unrechtmässig.
Durch die förmliche Teilnahme an den unrechtmässigen "Wahlen" hat sie daher aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
25.
Luhansk Economic Union (Wirtschaftsunion Luhansk) (Luganskiy Ekonomicheskiy Soyuz (Luganski Ekonomitscheski Sojus))
Offizielle Informationen:
Telegram: https://t.me/s/od_les_lnr
"Gesellschaftliche Organisation", die Kandidaten für die unrechtmässigen sogenannten "Wahlen" in der sogenannten "Volksrepublik Luhansk" vom 2. November 2014 und 11. November 2018 aufstellte. Nominierte 2014 einen Kandidaten, Oleg AKIMOW, für die Funktion des "Oberhaupts" der sogenannten "Volksrepublik Luhansk"; 2018 nominierte sie ihn als Mitglied des sogenannten "Volksrates der Volksrepublik Luhansk". Diese "Wahlen" verstiessen gegen ukrainisches Recht und waren daher rechtswidrig. Vorsitzende der "Wirtschaftsunion Luhansk" ist derzeit Sinaida NADJON, Abgeordnete des "Volksrates der Volksrepublik Luhansk".
Durch die förmliche Teilnahme an den unrechtmässigen "Wahlen" hat die "Wirtschaftsunion Luhansk" aktiv Handlungen und politische Massnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
26.
Kosaken-Nationalgarde
Bewaffnete Separatistengruppe, die aktiv Handlungen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Unter der Befehlsgewalt und daher in Verbindung mit der gelisteten Person Nikolay KOZITSYN.
Gehört Berichten zufolge zu dem sogenannten "2. Armeekorps" der "Volksrepublik Lugansk".
27.
Sparta-Bataillon
+380713041088
Bewaffnete Separatistengruppe, die aktiv Handlungen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Teil des sogenannten "1. Armeekorps" der "Volksrepublik Donezk". Auch als Militäreinheit 08806 und als Bataillon "Gvardeysky" bezeichnet. Im November 2017 wurde die Militäreinheit nach dem ermordeten militärischen Anführer der Separatisten, Arsen Pavlov (alias Motorola), benannt.
28.
Somali-Bataillon
Bewaffnete Separatistengruppe, die aktiv Handlungen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Teil des sogenannten "1. Armeekorps" der "Volksrepublik Donezk".
29.
Zarya-Bataillon
Bewaffnete Separatistengruppe, die aktiv Handlungen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Gehört Berichten zufolge zu dem sogenannten "2. Armeekorps" der "Volksrepublik Luhansk".
30.
Prizrak brigade (Prisrak-Brigade)
Anschrift: District 50 Year of the USSR, 18; c. of Kirovsk
mail@prizrak.info
+38 (072) 199-86-39
Bewaffnete Separatistengruppe, die aktiv Handlungen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Teil des sogenannten ‚2. Armeekorps‘ der ‚Volksrepublik Luhansk‘.
Auch 14. motorisiertes Schützenbataillon genannt.
Teil der sogenannten Volksmiliz ‚Volksrepublik Luhansk‘.
31.
Oplot-Bataillon
Soziale Medien:
Bewaffnete Separatistengruppe, die aktiv Handlungen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Auch als 5. separate motorisierte Schützenbrigade bezeichnet, seit Oktober 2018 nach Alexander Zakharchenko benannt. Gehört Berichten zufolge zu dem sogenannten "1. Armeekorps" der "Volksrepublik Donezk".
32.
Kalmius-Bataillon
Bewaffnete Separatistengruppe, die aktiv Handlungen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Auch als selbstständige Garde-Artilleriebrigade (Einheit 08802) bezeichnet, Teil des sogenannten "1. Armeekorps" der "Volksrepublik Donezk".
33.
"Todesbataillon"
Bewaffnete Separatistengruppe, die aktiv Handlungen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.
Teil des sogenannten "2. Armeekorps" der "Volksrepublik Lugansk".
34.
Bewegung "Novorossiya" von Igor STRELKOV
info@clubnb.ru
Die Bewegung "Novorossiya"/"Neues Russland" wurde im November 2014 in Russland gegründet und wird von dem russischen Offizier Igor Strelkov/Girkin angeführt (erwiesenermassen Mitarbeiter der Hauptabteilung für Aufklärung des Generalstabs der Streitkräfte der Russischen Föderation (GRU)).
Gemäss ihrer erklärten Zielsetzung bemüht sie sich um umfassende, wirksame Unterstützung für "Novorossiya", auch durch Hilfestellung für Milizen, die in der Ostukraine kämpfen, und unterstützt damit politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
Steht in Verbindung mit einer Person, die wegen Untergrabung der territorialen Unversehrtheit gelistet ist.
35.
OAO "VO Technopromexport" (OAO "VO TPE")
alias Open Joint Stock Company "Foreign Economic Association" "Technopromexport"
Anschrift: 119019 Moskau, Novyi Arbat St. 15, Bldg. 2
Registrierungsdatum: 27.7.1992
Nummer im staatlichen Register: 1067746244026
Steuernummer: 7705713236
Laufendes Konkursverfahren
Als Vertragspartner der Siemens Gas Turbine Technologies OOO kaufte OAO "VO TPE" Gasturbinen, die erklärtermassen für ein Kraftwerk in Taman, Region Krasnodar, Russische Föderation, bestimmt waren; war als Auftraggeber verantwortlich für die Weitergabe dieser Gasturbinen an OOO "VO TPE", das sie wiederum zwecks Installation auf der Krim weitertransportierte. Dies trägt zur Schaffung einer unabhängigen Stromversorgung für die Krim und Sewastopol mit dem Ziel, deren Abtrennung von der Ukraine voranzutreiben, bei und untergräbt die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine.
36.
OOO "VO Technopromexport" (OOO "VO TPE")
alias: Limited Liability Company "Foreign Economic Association""Technopromexport"
Anschrift: 119019 Moscow, Novyi Arbat Str. 15, Building 2
+7 (495) 989-97-29
E-Mail: inform@tpe-vo.ru
Datum der Registrierung: 8.5.2014
Nummer im staatlichen Register: 1147746527279
Steuernummer: 7704863782
Eigentümer der Gasturbinen, die ursprünglich von der Siemens Gas Turbine Technologies OOO an OAO "VO TPE" geliefert wurden. OOO "VO TPE" transportierte die Gasturbinen zwecks Installation auf der Krim weiter. Damit wird zur Schaffung einer unabhängigen Stromversorgung für die Krim und Sewastopol beigetragen, um deren Abtrennung von der Ukraine voranzutreiben, und die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
Verantwortlich für die Umsetzung des Bauvorhabens für die Wärmekraftwerke Balaklava und Tawritscheskaja, wo die Turbinen installiert wurden.
37.
ZAO Interavtomatika (IA)
alias: CJSC "Interavtomatika"
Anschrift: 115280 Moscow, Avtozavodskaya Str. 14, Russische Föderation
Website: http://ia.ru
E-Mail: ia.office@ia.ru
Datum der Registrierung: 31.1.1994
Nummer im staatlichen Register: 1037739044111
Steuernummer: 7725056162
im Liquidationsverfahren
Liquidator: Alexey Anatolievich Ananyev
Auf Steuerungs- und Kommunikationsanlagen für Kraftwerke spezialisiertes Unternehmen, das Aufträge für Vorhaben zur Errichtung von Kraftwerken und zur Installation von Gasturbinen in Sewastopol und Simferopol übernommen hat. Damit wird zur Schaffung einer unabhängigen Stromversorgung für die Krim und Sewastopol beigetragen, um deren Abtrennung von der Ukraine voranzutreiben, und die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.
38.
"Staatliches Einheitsunternehmen der Republik Krim ‚Seehandelshäfen Krim‘"
einschliesslich Zweigstellen:
- Handelshafen Feodosia,
- Fährunternehmen Kertsch,
- Handelshafen Kertsch.
298312 Kerch, Kirova Str. 28, Krim
info@crimeaport.ru
Nummer im staatlichen Register: 1149102012620
Steuernummer: 9111000450
Das "Parlament der Krim" verabschiedete am 17. März 2014 die Entschliessung Nr. 1757-6/14 "über die Verstaatlichung einiger Unternehmen im Besitz der ukrainischen Ministerien für Infrastruktur bzw. Landwirtschaft" und am 26. März 2014 die Entschliessung Nr. 1865-6/14 "über das staatliche Unternehmen ‚Seehandelshäfen Krim‘", in der im Namen der "Republik Krim" die Aneignung der Vermögenswerte mehrerer staatlicher Unternehmen erklärt wurde, die zu dem "Staatlichen Einheitsunternehmen der Republik Krim ‚Seehandelshäfen Krim‘" fusioniert wurden. Diese Unternehmen wurden somit von den "Behörden" der Krim effektiv konfisziert und das Unternehmen "Seehandelshäfen Krim" hat von der rechtswidrigen Übertragung der Inhaberschaft profitiert.
39.
AO "Institut Giprostroymost - Sankt Petersburg"
Anschrift: Russia, 197198 St. Petersburg, Yablochkova Str. 7
Website: http://gpsm.ru
E-Mail: office@gpsm.ru
Tel.: (812) 498-08-14
Nummer im staatlichen Register: 1037828021660
Steuernummer: 7826717210
AO "Institute Giprostroymost - Sankt-Petersburg" hat den Entwurf für die Kertsch-Brücke geliefert und sich somit am Bau der Brücke beteiligt, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet. Daher unterstützt das Unternehmen die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.
40.
PJSC Mostotrest
Anschrift: Russia, 121087 Moscow, Barklaya Str. 6, Bldg. 5
info@mostro.ru
Tel:(495) 6697999
Nummer im staatlichen Register: 1027739167246
Steuernummer: 7701045732
PJSC Mostotrest hat sich im Rahmen seiner staatlichen Aufträge für die Wartung und die Gleisanlagen der Kertsch-Brücke, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet, aktiv am Bau dieser Brücke beteiligt. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Eigentümer des Unternehmens (Arkady Rotenberg) um eine Person, die bereits wegen die ukrainische Souveränität untergrabender Handlungen benannt worden ist (Person Nr. 92 in diesem Anhang). Das Unternehmen unterstützt demnach die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.
41.
JSC Zaliv Shipyard
Anschrift: Crimea, 298310 Kerch, Tankistov Str. 4
Nummer im staatlichen Register: 1149102028602
Tel.: +7 (36561) 33055
Steuernummer: 9111001119
JSC Zaliv Shipyard hat sich am Bau von Eisenbahngleisen auf der Kertsch-Brücke, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet, aktiv beteiligt. Daher unterstützt das Unternehmen die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.
42.
STROYGAZMONTAZH Joint Stock Company
STROYGAZMONTAZH Corporation (SGM Group)
Anschrift: Russia, 119415 Moscow, Prospect Vernadskogo 53
Website: www.ooosgm.com
info@ooosgm.ru
Nummer im staatlichen Register: 1077762942212
Steuernummer: 7729588440
INN: 9729299794
PSRN: 1207700324941, KPP 772901001.
Stroygazmontazh Corporation (SGM Group) hat sich im Rahmen seines staatlichen Auftrags für den Bau der Kertsch-Brücke, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet, aktiv am Bau dieser Brücke beteiligt. Das Unternehmen unterstützt demnach die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.
43.
Stroygazmontazh-Most OOO (SGM-Most OOO)
Anschrift:
Barklaya Str. 6, Building 7, 121087 Moscow, Russia
Registernummer: 1157746088170
Steuernummer: 7730018980
E-Mail: kerch-most@yandex.ru
Stroygazmontazh-Most OOO war als Tochtergesellschaft der Baubetreuungsgesellschaft Stroygazmontazh, die das Bauprojekt der Brücke über die Strasse von Kertsch leitete, am Bau der Brücke beteiligt. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Eigentümer des Unternehmens (Arkady Rotenberg) um eine Person, die bereits wegen die ukrainische Souveränität untergrabender Handlungen benannt worden ist (Person Nr. 92 im Anhang dieses Beschlusses). Das Unternehmen unterstützt demnach die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.
44.
CJSC VAD
AKTSIONERNOE OBSHCHESTVO VAD
Anschrift: 133, Chernyshevskogo street, Vologda, Vologodskaya Oblast, 160019 Russland
122 Grazhdanskiy Prospect, suite 5, Liter A, St. Petersburg, 195267 Russland
Registernummer: 1037804006811 (Russland)
Steuernummer: 7802059185
Website: www.zaovad.com
E-Mail: office@zaovad.com
CJSC VAD ist der Hauptauftragnehmer für den Bau der Tavrida-Schnellstrasse auf der Halbinsel Krim, der Strasse über die Kertsch-Brücke und der Zufahrtsstrassen dazu. Die Schnellstrasse Tavrida wird voraussichtlich Beförderungen auf die Halbinsel Krim durch ein Netz neu gebauter Strassen, die als Hauptverbindung zur Kertsch-Brücke dienen, ermöglichen. Daher unterstützt CJSC VAD die Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.
45.
Aktiengesellschaft "Lenpromtransproyekt"
Anschrift: Russische Föderation, 195197 St. Petersburg, Kondrat’yevskiy Prospekt 15, Building 5/1, 223
Registernummer (OGRN no.): 1027809210054
Steuernummer (INN no.) 7825064262
E-Mail-Adresse: ptp@sp.ru
Die Aktiengesellschaft Lenpromtransproyekt war an dem Vorhaben, die Eisenbahninfrastrukturen der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim mit denen Russlands zu verbinden, beteiligt: Sie fertigte die Entwürfe für die Eisenbahnzugänge zur Brücke über die Strasse von Kertsch an und führte die architektonische Aufsicht über den Bau der Brücke, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet. Daher trägt das Unternehmen zur Konsolidierung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation bei, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.
46.
Aktiengesellschaft "Bauleitung der Eisenbahnstrecke Berkakit-Tommot-Yakutsk", Joint-stock company The Berkakit-Tommot-Yakutsk Railway Line’s Construction Directorate
Anschrift: Russische Föderation, Aldansky District, 678900 City of Aldan, Mayakovskogo Str. 14
Registernummer (OGRN no.): 1121402000213
Steuernummer (INN no.) 1402015986
E-Mail-Adresse: info@dsgd.ru gmn@dsgd.ru
Die Aktiengesellschaft "Bauleitung der Eisenbahnstrecke Berkakit-Tommot-Yakutsk" war an dem Vorhaben, die Eisenbahninfrastrukturen der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim mit denen Russlands zu verbinden, beteiligt: Sie erbrachte Ingenieurleistungen beim Bau der Eisenbahnzugänge zur Brücke über die Strasse von Kertsch, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet. Daher trägt das Unternehmen zur Konsolidierung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation bei, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.
47.
Föderales staatliches Einheitsunternehmen "Eisenbahn der Krim", Federal State Unitary Enterprise Crimea Railway
Anschrift: Ukraine, 95006 Simferopol, Pavlenko Str. 34
Registernummer (OGRN no.): 1159102022738
Steuernummer (INN no.) 9102157783
E-Mail-Adresse: ngkkjd@mail.ru
Das Föderale staatliche Einheitsunternehmen "Eisenbahn der Krim" war an dem Vorhaben, die Eisenbahninfrastrukturen der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim mit denen Russlands zu verbinden, beteiligt: Es ist Eigentümer und Betreiber der Gleisanlagen auf der Brücke über die Strasse von Kertsch, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet. Daher trägt das Unternehmen zur Konsolidierung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation bei, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.
48.
First Crimean Insurance Company
Anschrift: Ukraine, Sevastopol, Butakova Ln. 4
Registernummer (OGRN no.): 1149102007933
Steuernummer (INN no.) 9102006047
Website: https://kpsk-ins.ru/about
E-Mail-Adresse: info@kspk-ins.ru
Das Versicherungsunternehmen "First Crimean Insurance Company" war an dem Vorhaben, die Eisenbahninfrastrukturen der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim mit denen Russlands zu verbinden, beteiligt: Es hat den Bau der Brücke über die Strasse von Kertsch versichert. Daher trägt das Unternehmen zur Konsolidierung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation bei, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt."
49.
Internet Research Agency
Datum der Gründung: 2013 Anschrift: Sankt Petersburg, Russland
Verbundene Personen: Yevgeny Prigozhin
Die Internet Research Agency ist ein russisches Unternehmen, das für Russland Online-Einflussnahmeoperationen durchführt. Sein eigentliches Ziel besteht darin, die öffentliche Meinung zu manipulieren.
Das Unternehmen führt Desinformationskampagnen durch, die auf die Interessen der Ukraine abzielen, indem es Einfluss auf Wahlen oder die Wahrnehmung der Annexion der Krim oder des Konflikts im Donbass nimmt. In dieser Funktion ist die Internet Research Agency für die aktive Unterstützung von Handlungen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen.
Das Unternehmen wird von Yevgeny Prigozhin finanziert und ist daher mit einer gelisteten Person verbunden.
50.
Bank Rossiya
Gegründet am 27. Juni 1990
Anschrift: Pl Rastrelli 2 Liter A Saint Petersburg, 191124 Russian Federation
Website: Abr.ru
Verbundene Personen: Dmitri LEBEDEV (Vorsitzender); Yuriy KOVALCHUK (grösster Anteilseigner)
Die Bank Rossiya ist die persönliche Bank hoher Beamter der Russischen Föderation. In dieser Funktion unterstützt die Bank Rossiya russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ostukraine verantwortlich sind, und profitiert von diesen.
Die Bank Rossiya hält grosse Anteile der Nationalen Mediengruppe, die ihrerseits Fernsehsender kontrolliert, die aktiv die Politik der russischen Regierung zur Destabilisierung der Ukraine unterstützen. Seit der rechtswidrigen Annexion der Krim hat die Bank Rossiya Zweigstellen auf der Krim und in Sewastopol eröffnet. Die Bank Rossiya hat zudem dem Föderalen staatlichen Einheitsunternehmen "Eisenbahn der Krim" (Federal State Unitary Enterprise "Crimean Railway") ein Darlehen gewährt und unterstützt den Bau der Eisenbahnverbindung über der Krimbrücke. Daher unterstützt die Bank Rossiya finanzielle Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben und bedrohen.
Verbunden mit Juriy Valentinovich Kovalchuk, dem grössten Anteilseigner der Bank Rossiya.
51.
PROMSVYAZBANK
Gegründet 1995. Anschrift: Moskau; Website: psbank.ru
Verbundene Personen: Petr Fradkov, Vorstandsvorsitzender
Die PROMSVYAZBANK ist eine russische Staatsbank, die den russischen Verteidigungssektor und das russische Militär finanziell unterstützt, das für den massiven Aufmarsch russischer Truppen an der Grenze zur Ukraine und für die Präsenz russischer Truppen auf der Halbinsel Krim verantwortlich ist.
Die PROMSVYAZBANK erhält direkte Anweisungen vom Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin, und leistet daher den russischen Entscheidungsträgern, die für die Destabilisierung der Ostukraine und die rechtswidrige Annexion der Krim verantwortlich sind, finanzielle und materielle Unterstützung.
Die PROMSVYAZBANK ist auf der Halbinsel Krim tätig.
52.
VEB.RF
(alias Vnesheconombank; VEB)
Gegründet 1922 als Bank und 2007 als Entwicklungsinstitut
Anschrift: 9 prospekt Akademika Sakharova, Moscow, Russia;
Website: veb.ru
Verbundene Personen: Igor Shuvalov, Vorsitzender
Die VEB.RF ist ein grosses Finanzentwicklungsinstitut, dessen Vorsitzender direkt vom Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin, ernannt wird und das von ihm direkte Anweisungen erhält. VEB.RF ist eine wichtige Einnahmequelle für die russische Regierung und verwaltet ihre staatlichen Pensionsfonds.
Die VEB.RF spielt eine aktive Rolle bei der Diversifizierung des Verteidigungssektors der Russischen Föderation und realisiert Projekte mit Rüstungsunternehmen, darunter Rostec, die Handlungen unterstützen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen.
Die VEB hat auf der Krim KMU Darlehen gewährt und betrachtet die Krim als "prioritäre Region" und unterhält Partnerschaften mit dem Ministerium für Angelegenheiten der Krim, das für die Integration der annektierten Autonomen "Republik Krim" in die Russische Föderation zuständig ist.
In dieser Funktion leistet die VEB.RF aktive materielle oder finanzielle Unterstützung für die russischen Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ostukraine verantwortlich sind, oder profitiert von diesen.
53.
Gas Industry Insurance Company SOGAZ
Anschrift: Sakharov boulevard 10, Moscow, 107078, Russian Federation
Tel.: +7 8(495) 234-44-24
+7 8 800 333 0 888
E-Mail: sogaz@sogaz.ru; cf@sogaz.ru
Die Aktiengesellschaft "Gas Industry Insurance Company SOGAZ" hat den Bau der Eisenbahninfrastruktur der Brücke über die Strasse von Kertsch für die Verbindung zum Hafen von Taman versichert und den Bau der Brücke über die Strasse von Kertsch rückversichert. Daher hat das Unternehmen zur Verfestigung der Eingliederung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation beigetragen, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.
54.
ROSNEFT AERO (RN AERO)
Anschrift: 15, Malaya Kaluzhskaya Str., Moscow, 119071, Russian Federation
Tel.: +7 (499) 517-76-56; +7 (499) 517-76-55 (Fax)
E-Mail: info@rn-aero.rosneft.ru
Rosneft Aero liefert Flugturbinenkraftstoff an den Flughafen Simferopol, der die Flugverbindung zwischen dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Krim und Sewastopols und Russland sicherstellt. Damit trägt das Unternehmen zur Verfestigung der Eingliederung der Halbinsel Krim in die Russische Föderation bei.
Somit unterstützt Rosneft Aero materiell oder finanziell Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
55.
JSC ROSOBORONEXPORT
Anschrift: 27 Stromynka Str., Moscow, 107076, Russian Federation
Tel.: +7 (495) 739 60 17 / +7 (495) 534 61 40
E-Mail: roe@roe.ru
Rosoboronexport ist die einzige offizielle staatliche Vermittlungsstelle Russlands für die Ausfuhr und Einfuhr von militärischen Erzeugnissen, Technologien und Diensten sowie Erzeugnissen, Technologien und Diensten mit doppeltem Verwendungszweck. Rosoboronexport ist ein Tochterunternehmen von Rostec, ein staatseigener Betrieb, der die Forschung und Entwicklung militärischer Technologien überwacht und in dessen Eigentum sich mehrere Produktionsstätten befinden, die daran mitwirken, diese Technologien zur Einsatzreife auf dem Gefechtsfeld zu entwickeln. Der Verkauf von Waffen ist eine wichtige Einnahmequelle der russischen Regierung für harte Währung. Er dient Russland auch zur Verwirklichung seiner wirtschaftlichen und strategischen Interessen. Von 2000 bis 2020 verkaufte Rosoboronexport ausländischen Kunden Waffen im Wert von 180 Mrd. USD.
Rosoboronexport ist also in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen.
56.
JSC NPO High Precision Systems
Anschrift: 7 Kievskaya Str., Moscow, 121059, Russian Federation
Tel.: +7 (495) 981-92-77 Fax: +7 (495) 981-92-78
E-Mail: npovk@npovk.ru
High Precision Systems ist ein russischer Entwickler und Hersteller von Waffen. Das Unternehmen ist führend bei der Konstruktion und Herstellung taktischer ballistischer Raketensysteme in Russland. High Precision Systems ist eine Tochtergesellschaft von Rostec.
Die russischen Streitkräfte setzten bei der rechtswidrigen russischen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 von High Precision Systems hergestellte Waffen ein. Daher ist High Precision Systems verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
57.
JSC Kurganmashzavod
Anschrift: 17 1J Mashinostroitely Ave., 640021, Kurgan, Russian Federation
Tel.: +7 (3522) 23-20-83,+7 (3522) 47-19-99; Fax: +7 (3522) 23-20-71, +7 (3522) 23-20-82
E-Mail: kmz@kmz.ru
Kurganmashzavod ist ein grosses russisches Unternehmen des militärisch-industriellen Komplexes. Die von Kurganmashzavod an die russischen Streitkräfte gelieferten Schützenpanzer BMP-3 wurden von Russland während der rechtswidrigen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt.
Daher ist Kurganmashzavod verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
58.
JSC Russian Helicopters
Anschrift: 1 Bolshaya Pionerskaya Str., 115054, Moscow, Russian Federation
Tel.: +7 (495) 981-63-67
E-Mail: info@rhc.aero
Russian Helicopters ist ein grosses russisches Unternehmen, das Hubschrauber herstellt. Die von Russian Helicopters hergestellten Militärhubschrauber Ka-52 "Alligator" wurden von Russland während der rechtswidrigen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt.
Daher ist Russian Helicopters verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
59.
PJSC United Aircraft Corporation
Anschrift: 1 Bolshaya Pionerskaya Str., 115054, Moscow, Russian Federation
Tel.: +7 (495) 926-1420
E-Mail: office@uacrussia.ru
Die United Aircraft Corporation ist ein russischer Hersteller von Zivil- und Militärflugzeugen. Zusammen mit den verbundenen Unternehmen kontrolliert es 100 % der russischen Militärflugzeugproduktion.
Die von der United Aircraft Corporation hergestellten Kampfflugzeuge wurden von Russland während der rechtswidrigen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt.
Daher ist die United Aircraft Corporation verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
60.
JSC United Shipbuilding Corporation
Anschrift: 11 Bolshaya Tatarskaya Str., Moscow 115184, Russian Federation
Tel.: +7 495 617 33 00
E-Mail: info@aoosk.ru
Die United Shipbuilding Corporation ist ein russischer staatseigener Schiffbaukonzern und der grösste Lieferant von Kriegsschiffen der russischen Marine. Er besitzt mehrere Werften und Konstruktionsbüros.
Das grosse Landungsschiff "Pyotr Morgunov" des Projekts 11711, das von der United Shipbuilding Corporation gebaut wurde, wurde bei der rechtswidrigen russischen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt. Das der Schwarzmeerflotte angehörende Patrouillenschiff "Vasily Bykov" des Projekts 22160, das von der United Shipbuilding Corporation entworfen wurde, kam ebenfalls bei der russischen Aggression gegen die Ukraine zum Einsatz.
Darüber hinaus entwickelte das im Eigentum der United Shipbuilding Corporation stehende Konstruktionsbüro "Almaz" die Korvetten des Projekts 22800, von denen einige auf den Werften gebaut wurden, die sich auf dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Krim und Sewastopols befinden, und die zur Militarisierung der Halbinsel Krim beigetragen haben.
Daher ist JSC United Shipbuilding Corporation verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
61.
JSC Research and Production Corporation URALVAGONZAVOD
Anschrift: 28 Vostochnoe shosse., 622007, Nizhny Tagil, Sverdlovsk region, Russian Federation
Tel.: +7 3435 34 5000; +7 3435 33 47 12
E-Mail: web@uvz.ru
Uralvagonzavod ist ein grosses russisches Maschinenbauunternehmen. Es ist der einzige Hersteller von Militärpanzern in Russland.
Die von Uralvagonzavod an die russischen Streitkräfte gelieferten Panzer T-72B3 wurden von Russland während der rechtswidrigen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt. Daher ist Uralvagonzavod verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
62.
JSC Zelenodolsk Shipyard [A.M. Gorky Zelenodolsk Plant]
Anschrift: 5, Zavodskaya Str., 422546 Zelenodolsk, Republic of Tatarstan, Russian Federation
Tel.: +7 (84371) 5-76-10, Fax: +7 (84371) 5-78-00
E-Mail: nfo@zdship.ru
Zelenodolsk Shipyard ist eines der grössten Schiffbauunternehmen in Russland. Dort wurde das Patrouillenschiff "Vasily Bykov" der Schwarzmeerflotte gebaut, das bei der rechtswidrigen russischen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt wurde. Am 24. Februar 2022 griff die "Vasily Bykov" die ukrainischen Soldaten an, die die Schlangeninsel verteidigten.
Daher ist Zelenodolsk Shipyard verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
63.
JSC Arzamas Machine-Building Plant
Anschrift: Ulitsa 9 Maya, 2, Arzamas, Nizhny Novgorod Oblast, 607220 Russische Föderation
Tel.: +7 831 4740780
Website: amz.ru
E-Mail: oao-amz@amz.ru
Die Maschinenbaufabrik Arzamas gehört zur "Military Industrial Company" von Oleg Deripaska. Sie stellt die amphibischen gepanzerten BTR-80-Mannschaftsfahrzeuge her, die von Russland während der grundlosen militärischen Aggression gegen die Ukraine im Jahr 2022 genutzt wurden.
Daher ist die Maschinenbaufabrik Arzamas verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
64.
JSC Ruselectronics
Anschrift: Vereiskaya Str., 29, p. 141., Moscow 115184, Russische Föderation
Tel.: +7 495 777 42 82
E-Mail: info@ruselectronics.ru
Ruselectronics ist eine russische Elektronik-Holdinggesellschaft, die Eigentum von Rostec ist.
Die von JSC Sozvezdie Concern, welche Teil der Ruselectronics-Holdinggesellschaft ist, entwickelten und hergestellten multifunktionalen Waffensystem-Einheiten für elektronische Kampfführung Borisoglebsk-2 wurden von den russischen Streitkräften während der grundlosen militärischen Aggression gegen die Ukraine im Jahr 2022 durch Russland eingesetzt. Zuvor wurde das Borisoglebsk-2-System im Separatistengebiet der sogenannten "Volksrepublik Luhansk" in der Ostukraine eingesetzt.
Daher ist Ruselectronics verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
65.
JSC Tactical Missiles Corporation (KTRV)
Anschrift: 141080, Moscow region, Korolev, Ilyicha str. 7, Russische Föderation
Tel.: +7 (495) 542-57-09; Fax: +7 (495) 511-94-39
E-Mail: kmo@ktrv.ru
Tactical Missiles Corporation entwickelt, produziert, modernisiert, repariert und unterhält strategische und taktische hochpräzise Luft-Boden- und Luft-Luft-Waffensysteme für die Luftwaffe sowie vereinheitlichte Seewaffensysteme der russischen Streitkräfte. Von Tactical Missiles Corporation hergestellte Waffen wurden von Russland während der grundlosen militärischen Aggression gegen die Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt.
Daher ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
66.
JSC Kalashnikov Concern
Anschrift: Deryabina avenue, 3B, Izhevsk 394018, Russische Föderation
Tel.: +7 341 250 47 47
E-Mail:personal@kalashnikovconcern.ru
Kalashnikov Concern ist ein russischer Entwickler und Hersteller von Militärausrüstung, einschliesslich persönlicher Gewehre, Flugkörper und Fahrzeuge. Das Unternehmen wird direkt von Rostec kontrolliert.
Die russischen Streitkräfte haben während der grundlosen militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2022 durch Russland Vikhr-1-Lenkflugkörper und AK-12-Sturmgewehre eingesetzt, die von Kalashnikov Concern hergestellt wurden.
Daher ist JSC Kalashnikov Concern verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
67.
JSC UEC Klimov
Anschrift: 11, Kantemirovskaya st., St. Petersburg 194100, Russische Föderation
Tel.: +7 (812) 454 71 00
Fax: +7 (812) 647 00 29
E-Mail: klimov@klimov.ru
JSC UEC Klimov ist ein führender russischer Konstrukteur und Hersteller von Gasturbinentriebwerken für Militär- und Zivilflugzeuge. Das Unternehmen ist Teil der "United Engine Corporation".
Es stellt Triebwerke her, die in den Ka-52-Hubschraubern eingebaut sind, welche von Russland während der grundlosen militärischen Aggression gegen die Ukraine im Jahr 2022, auch während des Kampfs um Hostomel, eingesetzt wurden.
Daher ist JSC UEC Klimov verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
68.
LLC Military Industrial Company
Anschrift: Rochdelskaya st., 15/8, 3 floor, r. 10-14, Moscow, 123376, Russische Föderation
Tel.: +7 (495) 662-10-57
E-Mail: secrvpk@milindcom.ru
Die Military Industrial Company ist ein wichtiger Anbieter von Waffen und militärischer Ausrüstung für die russischen Streitkräfte. Sie gehört zu "Russian Machines" und ist Eigentum von Oleg Deripaska.
Die Maschinenbaufabrik Arzamas, die Teil der Military Industrial Company ist, stellt die amphibischen gepanzerten BTR-80-Mannschaftsfahrzeuge her, die von Russland während der grundlosen militärischen Aggression gegen die Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt wurden.
Daher ist die Military Industrial Company verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
69.
PO More Shipyard
Anschrift: Desantnikov 1, Primorskiy, Fedosia, Crimea, 298176, Russische Föderation
Tel.: +7 (36562) 29-3-22
E-Mail: office@moreship.ru
Die PO MORE Werft ist der Lieferant militärischer Kriegsschiffe für die russische Marine. Nach der rechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim durch die Russische Föderation wurde sie von der Russischen Föderation verstaatlicht und ihr eine Lizenz des russischen Staates für die Entwicklung, Herstellung, Erprobung, Installation, Montage, technische Wartung, Reparatur, Entsorgung und den Verkauf von Waffen und militärischer Ausrüstung erteilt.
Sie baute Korvetten des Projekts 22800 für die russische Marine, was zur Militarisierung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim beitrug. Darüber hinaus wird im Logo des Unternehmens das militärische Symbol "Z" verwendet, das von der russischen Propaganda verwendet wurde, um die grundlose militärische Aggression gegen die Ukraine zu propagieren.
Daher ist es verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Ausserdem ist das Eigentum an der Werft unter Verstoss gegen ukrainisches Recht übertragen worden.
70.
JSC Omsk Transport Machine Factory (Omsktransmash)
Anschrift: Krasnyy Pereulok 2, 644020 Omsk, Russische Föderation
Tel.: +7 (3812) 44 61 03
Website: http://transmash-omsk.ru
E-Mail: info@transmash-omsk.ru
Omsktransmash ist ein staatseigenes Maschinenbauunternehmen mit Sitz in Omsk (Russland). Es stellt die TOS-1A-Mehrfachraketenstartgeräte her, die thermobarische Raketen abfeuern.
Omsktransmash lieferte die TOS-1A an die russischen Streitkräfte. Im Jahr 2022 setzte Russland die TOS-1A während der grundlosen militärischen Aggression gegen die Ukraine ein.
Daher ist es verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
71.
JSC RUSSIAN MACHINES
Anschrift: Rochdelskaya 15, building 8 Moscow, 123022 Russische Föderation
Tel.: +7 (495) 653 82 07
Website: rm.ru
E-Mail: info@rm.ru
JSC Russian Machines ist ein Industriekonglomerat, das Eigentum von Oleg Deripaska ist. Dazu gehört auch die Military Industrial Company und die Maschinenbaufabrik Arzamas, die die amphibischen gepanzerten BTR-80-Mannschaftsfahrzeuge herstellt, die von Russland während der grundlosen militärischen Aggression gegen die Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt wurden.
Daher ist JSC Russian Machines verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
72.
JSC Sozvezdie Concern
Anschrift: Plekhanovskaya Str., 14, Woronesch 394018, Russische Föderation
Tel.: +7 473 252 52 52
E-Mail: office@sozvezdie.su
JSC Sozvezdie Concern ist ein Entwickler und Hersteller in den Bereichen elektronische Kampfführung und Funkkommunikation sowie von Systemen und Ausrüstung für elektronische Gegenmassnahmen.
Die von JSC Sozvezdie Concern entwickelten und hergestellten multifunktionalen Waffensystem-Einheiten für elektronische Kampfführung Borisoglebsk-2 wurden von den russischen Streitkräften während der grundlosen militärischen Aggression gegen die Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt. Zuvor wurde das Borisoglebsk-2-System im Separatistengebiet der sogenannten "Volksrepublik Luhansk" in der Ostukraine eingesetzt.
Daher ist JSC Sozvezdie Concern verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
73.
JSC Research and Industrial Concern "Machine Engineering Technologies" - JSC RIC TECMASH (Forschungs- und Industriekonzern für Maschinenbautechnik)
Anschrift: Bolshaya Tatarskaya Str. 35/5, Moscow 115184, Russische Föderation
Tel.: +7 495 459 98 81
E-Mail: info@tecmash.ru
Tecmash ist ein wichtiger Konstrukteur und Hersteller von Flugkörpern und Munition, die von den russischen Streitkräften eingesetzt werden. Es ist ein Tochterunternehmen von Rostec.
Das ihm nachgeordnete Unternehmen "NPO Splav" stellt BM-27 Uragan and BM-30 Smerch -Mehrfachraketenstartgeräte her, die von Russland während der grundlosen militärischen Aggression gegen die Ukraine im Jahr 2022 genutzt wurden. Die russischen Streitkräfte nutzten BM-27-Uragan- und BM-30- Smerch-Mehrfachraketenstartgeräte bei Angriffen mit Streumunition gegen zivile Ziele in der Ukraine, was zahlreiche Opfer forderte.
Daher ist Tecmash verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
74.
PJSC United Engine Corporation
Anschrift: 16, Budyonny Avenue, Moscow, 105118 Russische Föderation
Tel.: +7(495) 232-55-02, +7(499) 558-18-94
Website:
E-Mail: info@uecrus.com
United Engine Corporation ist ein Tochterunternehmen von Rostec, das Triebwerke für militärische Luftfahrzeuge, Raketentriebwerke und Gasturbinen für Schiffe konstruiert, herstellt und wartet.
JSC UEC Klimov, eines der zu Official United Engine Corporation gehörenden Unternehmen, stellt Triebwerke her, die in den Ka-52-Hubschraubern eingebaut sind, welche von Russland während der grundlosen militärischen Aggression gegen die Ukraine im Jahr 2022, auch während des Kampfs um Hostomel, eingesetzt wurden.
Daher ist die United Engine Corporation verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
75.
Yantar Shipyard
Anschrift: 1 Guskova square, 236005, Kaliningrad, Russische Föderation
Tel.: +7 (4012) 61 30 83
Website: https://shipyard-yantar.ru/en
E-Mail: office@shipyard-yantar.ru
Yantar Shipyard gehört zur "United Shipbuilding Corporation", einem russischen staatseigenen Schiffbaukonzern, der der grösste Lieferant der Kriegsschiffe der russischen Marine ist.
Die Werft baute das grosse Landungsschiff des Projekts 11711, das von Russland während der grundlosen militärischen Aggression gegen die Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt wurde.
Daher ist sie verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
76.
Otkritie FC Bank
(vormals NOMOS Bank)
Art des Unternehmens: Öffentliche Aktiengesellschaft
Anschrift: D. 2, str. 4, ul. Letnikovskaya, 115114, Moskau, Russische Föderation
Registrierungsdatum: 15.12.1999
Registrierungsnummer: 1027739019208
Steueridentifikationsnummer: 7706092528
SWIFT/BIC: JSNMRUMM
Verbundene Person: Igor Finogenov, Mitgründer (jetzt Vorstandsvorsitzender der Eurasischen Entwicklungsbank)
Verbunden: Zentralbank von Russland; Regierung der Russischen Föderation
Die Otkritie FC Bank, vormals NOMOS Bank, ist eine der zehn grössten Banken Russlands und ein systemrelevantes Finanzinstitut für die Regierung der russischen Föderation. Die Zentralbank von Russland ist der grösste Investor der Otkritie Bank und hält 99-100 % der Anteile. Als eines der führenden staatseigenen Finanzinstitute erwirtschaftet die Otkritie Bank hohe Einnahmen für die Zentralbank von Russland und die Regierung der russischen Föderation. Die Otkritie Bank ist daher eine Organisation oder Einrichtung, die die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder finanziell unterstützt oder von dieser profitiert, sowie eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die in Bereichen der Wirtschaft tätig ist, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen.
77.
Novikombank
Art des Unternehmens: Joint Stock Commercial Bank
Anschrift: Bld.1, Polyanka Bolshaya str. 50/1, Moskau, 119180, Russische Föderation
Ort der Registrierung: Moskau, Russische Föderation
Registrierungsnummer: 1027739075891
Verbundene Personen: Georgieva Elena ALEKSANDROVNA (Vorsitzende des Verwaltungsrats) Andrey Valeryevich KONDRATYEV (Vorstandsvorsitzender)
Verbundene Organisationen: Rostec (Russian Technologies State Corporation)
Die Novikombank ist eine Tochtergesellschaft von Rostec (Russian Technologies State Corporation), einem grossen staatseigenen Verteidigungskonzern Russlands. Die Novikombank spielt eine wesentliche Rolle bei der Durchführung von Programmen der russischen Regierung zur Entwicklung von Hochtechnologie-Industrien in Russland, indem sie Finanzmittel für wichtige militärische und zivile Projekte zur Verfügung stellt. Die Novikombank ist in Sektoren tätig, die für die Regierung der russischen Föderation von strategischer Bedeutung sind, insbesondere im Verteidigungssektor. Die Novikombank ist daher eine Organisation oder Einrichtung, die die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder finanziell unterstützt oder von dieser profitiert, sowie eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die in Bereichen der Wirtschaft tätig ist, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen.
78.
Sovcombank
(vormals Buycombank)
Vollständiger Name des Unternehmens: Öffentliche Aktiengesellschaft "Sovcombank"
Art des Unternehmens: Öffentliche Aktiengesellschaft
Anschrift: Prospekt Tekstilshchikov, 46, Kostroma, Oblast Kostroma, 156000, Russische Föderation
Registrierungsdatum: 1.9.2014
Registrierungsnummer: 1144400000425
Steueridentifikationsnummer: 4401116480
Verbundene Organisation: Regierung der Russischen Föderation
Die Sovcombank, vormals Buycombank, ist eine der grössten Banken Russlands und wird von der Regierung und der Zentralbank Russlands als systemrelevantes russisches Kreditinstitut anerkannt. Die Sovcombank ist daher eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die in Bereichen der Wirtschaft tätig ist, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen.
79.
VTB Bank
Art des Unternehmens: Öffentliche Aktiengesellschaft
Anschrift: Vorontsovskaya Str., 43, Moskau, 109044, Russische Föderation
Ort der Registrierung: Degtyarnyy Pereulok, 11a, Sankt Petersburg, 191144, Russische Föderation
Registrierungsdatum: 17.10.1990
Registrierungsnummer: 1027739609391
Verbundene Personen: Andrei Leonidowitsch KOSTIN (Präsident und Vorsitzender des Verwaltungsrats); Anton SILUANOV (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Verbundene Organisationen: Föderale Agentur für die Verwaltung des Staatsbesitzes (eine Unterabteilung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation ist Grossaktionär)
Die VTB Bank ist ein systemrelevantes Finanzinstitut für die Regierung der russischen Föderation, die wiederum ein Grossaktionär der VTB Bank ist. Die Bank selbst hat enge Verbindungen zum russischen Geheimdienst, und ihr Vorstandsvorsitzender wurde vom Präsidenten, Vladimir Putin, ernannt, dessen Handlungen er verteidigte, einschliesslich der Annexion der Halbinsel Krim. Als eines der führenden Finanzinstitute Russlands, das sich weitgehend im Eigentum der Regierung der russischen Föderation befindet, erwirtschaftet VTB ausserdem hohe Einnahmen für die Regierung der russischen Föderation. Die VTB Bank ist daher eine Organisation oder Einrichtung, die die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder finanziell unterstützt oder von dieser profitiert, sowie eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die in Bereichen der Wirtschaft tätig ist, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen.
80.
JSC GTLK
State Transport Leasing Company
Anschrift: 31a Leningradiatedsky Avenue, bldg. #1, Moskau 125284, Russische Föderation
Geschäftsanschrift: 73 Respublika St., Suite 100, Salekhard, Yamalo-Nenzen, 62900B, Russische Föderation
Art des Unternehmens: Transportunternehmen
Ort der Registrierung: Moskau, Russische Föderation
Registrierungsdatum: 2001
Ort des Hauptsitzes: Russland
Verbundene Organisationen: GTLK Europe, GTLK Asia, GTLK Middle East
Tel.: (495) 221-00-12 8-800-200-12-99
E-Mail: gtlk@gtlk.ru
GTLK ist im Luft-, See-, Schienen- und Personenverkehr sowie in der Industrie der Fahrzeug- und Spezialausrüstung für inländische Unternehmen im Verkehrssektor tätig und führt Investitionen zur Entwicklung der russischen Verkehrsinfrastruktur durch. Alleiniger Anteilseigner des Unternehmens ist die Russische Föderation, vertreten durch das Verkehrsministerium der Russischen Föderation. Im Jahr 2020, wurde das Leasingportfolio von GTLK mit 1,3 Mrd. Rubel bewertet, und es hat Tochtergesellschaften im Nahen Osten, Asien und Europa. GTLK ist eine juristische Person, die die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, finanziell unterstützt und von ihr profitiert.
81.
JSC GARNIZON
Anschrift: Kosmodamianskaya Naberezhnaya 24, Moscow, Russia 115035; building 1.
Postanschrift: Sadovnicheskaya 53, Moscow, Russia 115035
Tel.: +7 (499) 790-92-12
Website: http://ao-garnizon.ru
E-Mail: info@ao-garnizon.ru
JSC Garnison ist eine Holdinggesellschaft, die dem Verteidigungsministerium der Russischen Föderation untersteht. Ihre Struktur umfasst mehr als 60 Organisationen. Sie nimmt die vom Verteidigungsministerium festgelegten Aufgaben wahr und schützt die Interessen der Streitkräfte der Russischen Föderation. Sie hat bei öffentlichen Ausschreibungen als öffentlicher Auftraggeber im Interesse des Verteidigungsministeriums gehandelt.
Somit ist sie eine juristische Person, die die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder finanziell unterstützt.
82.
JSC OBORONENERGO
Anschrift: 107140, Moscow, 1st Krasnoselsky lane, 11, Russia
Tel.: +7 (495) 532-13-06
E-Mail: info@oen.su
JSC Oboronenergo ist ein Stromversorger des Militärs, der im Rahmen staatlicher Verträge Stromversorgungsleistungen für russische Militäreinheiten und andere dem Verteidigungsministerium unterstellte Einrichtungen erbringt. Das Unternehmen war an der Modernisierung des Militärflughafens in Korenowsk beteiligt, der während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine von den Streitkräften der Russischen Föderation für Angriffe auf Ziele in der Ukraine genutzt wurde.
Somit hat es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell unterstützt und von ihr profitiert. Ausserdem hat es Handlungen materiell unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
83.
OJSC Ulyanovsk Automobile Plant (UAZ)
Anschrift: Moskovskoye Shosse, 92, Ulyanovsk, Ulyanovsk Oblast, 432008
Tel.: +7 (8422) 40-91-09
E-Mail: mm.medvedev@dnd.team
UAZ ist ein russischer Automobilhersteller. Das Unternehmen versorgt die Streitkräfte der Russischen Föderation mit Fahrzeugen des Typs UAZ Patriot, die von der russischen Armee während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression gegen die Ukraine eingesetzt wurden.
Somit unterstützt es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell und profitiert von ihr. Es ist verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
84.
JSC VOENTELECOM (VOYENTELEKOM)
Anschrift: 107014, Russia, Moscow, st. Bolshaya Olenya, 15A, building 1
Tel.: +7 (495) 609-50-05, +7 (985) 900-50-05
E-Mail: info@voentelecom.ru
Voentelecom ist der führende Anbieter von Telekommunikationsdiensten für das Verteidigungsministerium der Russischen Föderation. Die Regierung der Russischen Föderation hat Voentelecom als ein Unternehmen von föderaler Bedeutung anerkannt. Es führt die Wartung und Reparatur von IT-Infrastruktur, militärischer Kommunikationsausrüstung, Kommunikationsleitungen und Ausrüstung für die elektronische Kriegsführung der Streitkräfte der Russischen Föderation durch, auch auf dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Krim und Sewastopols. Es hat ein einheitliches automatisiertes digitales Kommunikationssystem für die russische Armee entwickelt. Es versorgt die russische Marine mit sicherer Breitbandkommunikation, auch auf dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim. Voentelecom hat mit Rostec bei der Entwicklung des LTE-Standards auf dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Krim und Sewastopols zusammengearbeitet.
Somit hat es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell unterstützt und von ihr profitiert. Ausserdem hat es Handlungen materiell unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
85.
JSC VOENTORG
Anschrift: Russia, Moscow, 115035, Sadovnicheskaya st., 55/26, building 3
Tel.: +7 (495) 609-5200
E-Mail: info@oaovoentorg.ru
Verbundene Organisationen: Nachgeordnete Unternehmen:
JSC ‚Voentorg-West‘;
JSC ‚Voentorg-South‘;
JSC ‚Voentorg-Center‘;
JSC ‚Voentorg-Vostok‘;
JSC ‚Voentorg-Moscow‘;
Voentorg-Retail LLC
Voentorg ist ein Auftragnehmer des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation. Das Unternehmen erbringt Catering- und Wäschereidienstleistungen und liefert Militäruniformen an die Streitkräfte der Russischen Föderation. Darüber hinaus hat das Voentorg-Tochterunternehmen Voentorg Retail ‚Russische Armee‘-T-Shirts mit dem militärischen Symbol ‚Z‘ verkauft, das von russischen Propagandisten verwendet wurde, um die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression gegen die Ukraine zu propagieren.
Somit unterstützt es materiell oder finanziell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist. Ausserdem unterstützt es materiell oder finanziell Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
86.
VOENTEKSTILPROM LLC
Anschrift: 115446, Moscow, Kolomensky proezd, 13a, Russia
Tel.: 8-499-444-32-84;
Fax: 8-499-611-90-46
E-Mail: office@vtpmsk.ru
Voentekstilprom stellt Kleidung für den Bedarf der Regierung der Russischen Föderation her. Das Unternehmen hat das russische Militär als Teil eines Staatsverteidigungsauftrags mit Kleidung versorgt. Es stellt Felduniformen der russischen Nationalgarde und Hemden für Soldaten der russischen Marine und der russischen Nationalgarde her.
Somit ist es eine juristische Person, die die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder finanziell unterstützt oder von ihr profitiert.
87.
INDEPENDENT INSURANCE GROUP
Anschrift: Vspolniy Pereulok 18, bldg. 2, Moscow, 123001
Tel.: +7 (495) 926-72-70; 788-81-19
Fax: +7 (495) 788-81-16
Website: www.nsg-ins.ru
E-Mail: info@nsg-ins.ru
Independent Insurance Group Ltd ist ein Versicherer russischer Verteidigungsunternehmen. Das Unternehmen ist auf der Liste der Versicherer aufgeführt, die Versicherungsleistungen für die internationale Beförderung militärischer Güter erbringen. Es arbeitet mit russischen Staatsunternehmen zusammen und versichert diese, insbesondere im Militär- und Verteidigungssektor. Independent Insurance Group Ltd ist der bedeutendste Risikoversicherer von Rostec, dem russischen staatlichen Rüstungskonglomerat. Das Unternehmen gehört zu den Sponsoren und Teilnehmern des vom Verteidigungsministerium der Russischen Föderation ausgerichteten internationalen militärisch-technischen Forums ‚Army2022‘.
Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Ausserdem unterstützt es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder finanziell oder profitiert von ihr.
88.
PJSC KAMAZ alias KAMAZ PTC
Anschrift: Avtozavodskiy Prospekt, 2, Naberezhnye Chelny, Respublika Tatarstan, 423827
Tel.: +7 (800) 555-00-99
E-Mail: callcentre@kamaz.ru
KAMAZ ist ein russischer Entwickler und Hersteller von Fahrzeugen und militärischer Ausrüstung. Das Unternehmen hat Fahrzeuge der Typen KAMAZ-5350, KAMAZ-6350 und KAMAZ 6560 hergestellt, die von den Streitkräften der Russischen Föderation während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine eingesetzt wurden.
Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
89.
JSC KRONSHTADT TEKHNOLOGII Group of Companies
Anschrift: 115432, Moscow, Andropov Ave., 18, bldg. 9, Descartes Business Center, Russia / 199178, St. Petersburg, Maly prospekt Vasilievsky island, 54/4
Tel.: +7 (495) 748-35-77,
+7 (495) 230-00-36 (Moscow);
+7 (812) 449-90-90 (St. Petersburg)
E-Mail: uav@kronshtadt.ru; office@kronshtadt.ru
JSC Kronshtadt Tekhnologii ist ein russisches Militärunternehmen, das Ausrüstung, Software und integrierte Lösungen für unbemannte Luftfahrzeuge und die russische Verteidigungsindustrie entwickelt und herstellt. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression gegen die Ukraine unbemannte Luftfahrzeuge des Typs Orion eingesetzt, die von Kronshtadt Tekhnologii hergestellt wurden.
Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
90.
Management Company Tatneft-Neftekhim LLC
Anschrift: 423580, Republic of Tatarstan, Nizhnekamsk-10, PO Box 1, AIK-24, Russia
Tel.: +7(8555) 49-73-42,
+7(8555) 49-75-86,
Fax: +7(8555) 49-75-86
E-Mail: nhk@tnnh.tatneft.ru
Verbundene Organisationen:
LLC Nizhnekamsk Truck Tyre Factory;
Nizhnekamsk SSC Tyre Factory;
JSC Nizhnekamsktekhuglerod;
JSC Nizhnekamsk Mechanical Plant;
TD ‚Kama‘ Trading House;
LLC ‚Kama‘ Scientific & Technical Center;
LLC TATNEFT-Neftekhimsnab;
JSC Yarpolimermash-Tatneft;
LLC Energoshinservis
Die Management Company Tatneft-Neftekhim verwaltet und koordiniert die nachgeordneten Reifenunternehmen von Tatneft, darunter TD KAMA, Nizhnekamskshina und Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant. Das Unternehmen führt alle Unternehmen zusammen, die mit dem Reifengeschäft von Tatneft in Verbindung stehen, und verwaltet ihre Produktion, Planungsprozesse, Geschäftstätigkeiten, Humanressourcen und Öffentlichkeitsarbeit.
TD KAMA, Generalvertreiber der Reifenprodukte von Tatneft, versorgt die Streitkräfte der Russischen Föderation und die Nationalgarde der Russischen Föderation mit Reifen. Nizhnekamskshina stellt Reifen für gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV her. Die Produkte von Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant umfassen Reifen des Typs KAMA NU402 für Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr, die mit mobilen Panzerabwehrraketen des Typs Kornet ausgestattet sind. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV, Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr und mobile Panzerabwehrraketen des Typs Kornet eingesetzt.
Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es materiell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
91.
Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant, LLC
Anschrift: 423580, Nizhnekamsk, industrial zone, Republic of Tatarstan, Russia
Tel.: +7 (8555) 49-73-40
E-Mail: nkastp@tatneft.ru
Verbundene Organisationen:
Tatneft
Trading House KAMA
Management Company Tatneft-Neftekhim
Nizhnekamskshina
Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant stellt All Steel Reifen her. Es handelt sich um ein nachgeordnetes Unternehmen von Tatneft. Das Verteidigungsministerium der Russischen Föderation wird mit seinen Produkten versorgt.
Es stellt Reifen des Typs KAMA NU402 für Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr her, die mit mobilen Panzerabwehrraketen des Typs Kornet ausgestattet sind. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr und mobile Panzerabwehrraketen des Typs Kornet eingesetzt.
Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es materiell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
92.
PJSC Nizhnekamskshina
Anschrift: 423570, Republic of Tatarstan, Nizhnekamsk, Russia
Tel.: +8 555 49-79-30,
Fax: + 8 555 24-15-70
E-Mail: nksh@tatneft.ru
Verbundene Organisationen:
Tatneft
Trading House KAMA
Management Company Tatneft-Neftekhim
Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant
Nizhnekamskshina ist der führende Reifenhersteller Russlands. Es handelt sich um ein nachgeordnetes Unternehmen von Tatneft. Es stellt Reifen der Marken KAMA und Viatti her. Seine Produkte umfassen Reifen mit doppeltem Verwendungszweck und Militärreifen, die an die Regierung der Russischen Föderation geliefert werden. Es stellt Reifen für gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV her. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression gegen die Ukraine Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV eingesetzt.
Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es materiell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
93.
LLC TD KAMA
Anschrift: 423570, Russia, Republic of Tatarstan, Nizhnekamsk, Territoriya Promzona, AIK-24, room 402
Tel.: +7 (8555) 24-10-00, 24-10-10
E-Mail: info@td-kama.com
TD KAMA ist ein Generalvertreiber der Reifenprodukte von Tatneft, die von Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant und Nizhnekamskshina hergestellt werden. Das Unternehmen beliefert die Streitkräfte der Russischen Föderation und die Nationalgarde der Russischen Föderation mit Reifen.
Die Produkte von Nizhnekamskshina, die TD KAMA vertreibt, umfassen Reifen mit doppeltem Verwendungszweck und Militärreifen, die an die Regierung der Russischen Föderation geliefert werden. Nizhnekamskshina stellt Reifen für gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV her. Die Produkte von Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant, die TD KAMA vertreibt, umfassen Reifen des Typs KAMA NU402 für Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr, die mit mobilen Panzerabwehrraketen des Typs Kornet ausgestattet sind. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV, Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr und mobile Panzerabwehrraketen des Typs Kornet Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es materiell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.eingesetzt.
94.
OJSC Balashikha Casting and Mechanical Plant
alias OJSC BLMZ
Anschrift: Entuziastov sh., 4, Balashikha, Moskovskaya Oblast, 143900, Russian Federation
Tel.: +7 (495) 639-94-94
E-Mail: info@blmz.ru
BLMZ ist eine russische Giesserei und ein mechanisches Werk. Das Unternehmen beliefert die russischen Rüstungsunternehmen, gegen die die Union wegen der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, Sanktionen verhängt hat, mit Material, das für die Herstellung von Waffen verwendet wird.
Es ist ein Vertragslieferant der Streitkräfte der Russischen Föderation. Es liefert Ausrüstung und Material für die Herstellung verschiedener Flugzeuge und Hubschrauber, darunter Ka-52, die von den Streitkräften der Russischen Föderation während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine eingesetzt wurden. Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell und profitiert von ihr.
95.
JSC REMDIZEL
Anschrift: 423800, Republic of Tatarstan, Naberezhnye Chelny, Menzelinsky tract, 40, Russia
Tel.: +7 (8552) 55-15-88 / 7 (8552) 30-80-00
E-Mail: remdizel@kamaz.ru
Verbundene Organisationen:
KAMAZ
Remdizel produziert und repariert Rad- und Raupenfahrzeuge. Das Unternehmen stellt minensichere Fahrzeuge mit Hinterhaltschutz des Typs Typhoon K-63968 her, die von den Streitkräften der Russischen Föderation während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine eingesetzt wurden.
Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
96.
JSC SUKHOI Company
Anschrift: 125284, Russia, Moscow, st. Polikarpova, 23B, PO box 604
Tel.: +7 (499) 550-01-06
E-Mail: info@sukhoi.org
Verbundene Organisationen:
United Aircraft Corporation (Muttergesellschaft)
Sukhoi ist ein russischer Flugzeughersteller. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression gegen die Ukraine von Sukhoi hergestellte Kampfflugzeuge eingesetzt.
Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
97.
JSC ‚121 AIRCRAFT REPAIR PLANT‘
Anschrift: Russia, 143079, Moscow region, Odintsovo, Stary Gorodok, st. Postal, 10
Tel.: +7(498) 677-95-11
E-Mail: info@121arz.ru
121 Aircraft Repair Plant repariert Flugzeuge der Typen Su-25, Su-27 und MiG-29. Es handelt sich um das einzige Unternehmen in Russland, das Flugzeuge des Typs Su-25 zugleich repariert und auf den Typ Su-25 SM aufrüstet. Flugzeuge des Typs Su-25 SM wurden von den Streitkräften der Russischen Föderation während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine eingesetzt.
Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Ausserdem unterstützt es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder finanziell oder profitiert von ihr.
98.
Nationaler Zentralverwahrer (National Settlement Depository - NSD)
Anschrift: Spartakovskaya street 12, 105066, Moscow, Russian Federation
Art des Unternehmens: Kreditinstitut des Nichtbankensektors, offene Aktiengesellschaft
Registrierungsdatum: 27.6.1996
Staatliche Registrierungsnummer: 3294
Primäre staatliche Registrierungsnummer: 1027739132563
Steueridentifikationsnummer: 7702165310/770101001
Hauptgeschäftssitz: Russische Föderation
Verbundene Organisationen: Mehrheitsaktionär/Muttergesellschaft zu 99,997 % (nicht einzeln auf einer Liste aufgeführt):
Öffentliche Aktiengesellschaft ‚Moscow Exchange MICEX-RTS‘ (Moskauer Börse bzw. MOEX), Eingetragene Anschrift: 13, Bolshoy Kislovsky per, 125009 Moscow, Russian Federation,
Steueridentifikationsnummer: 7702077840,
Primäre staatliche Registrierungsnummer: 1027739387411
Das NSD ist ein russisches Finanzinstitut des Nichtbankensektors und Russlands zentrale Wertpapierverwahrstelle. Es ist nach Marktwert der verwahrten Aktien und Schuldverschreibungen die grösste Wertpapierverwahrstelle in Russland und die einzige, die Zugang zum internationalen Finanzsystem hat.
Es wird von der Regierung und der russischen Zentralbank als systemrelevantes russisches Finanzinstitut eingestuft. Das NSD spielt für das Funktionieren des russischen Finanzsystems und seine Anbindung an das internationale Finanzsystem eine wesentliche Rolle, wodurch es direkt und indirekt die Tätigkeiten, politischen Massnahmen und Ressourcen der russischen Regierung unterstützt.
Das NSD befindet sich fast vollständig im Eigentum der Moskauer Börse, deren Aufgabe es ist, für einen umfassenden Zugang zu den russischen Finanzmärkten zu sorgen. Die Moskauer Börse wiederum wird aufgrund ihrer Rolle und ihrer Aktionäre in hohem Masse von der russischen Regierung kontrolliert. Somit unterstützt das NSD materiell oder finanziell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
99.
Al-Sayyad Company for Guarding and Protection Services Ltd (alias ‚ISIS Hunters‘)
Datum der Gründung: 2017
Hauptsitz: Al Suqaylabiya (Region Hama)
‚Al-Sayyad Company for Guarding and Protection Services Ltd.‘ ist eine im Jahr 2017 gegründete und von der Wagner-Gruppe in Syrien beaufsichtigte private syrische Sicherheitsgesellschaft, die für den Schutz russischer Interessen (Phosphate, Gas und Sicherung von Erdölstandorten) tätig ist. Das Unternehmen, das unter dem Namen ‚ISIS Hunter‘ tätig ist, rekrutiert syrische Söldner für Libyen und die Ukraine. Das Unternehmen ist daher verantwortlich für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen bzw. unterstützt derartige Handlungen und politische Massnahmen oder setzt sie um.
100.
AVLITA Stevedoring Company
Anschrift: Prymorska Street 2h, Sevastopol, Crimea, Ukraine
AVLITA Stevedoring Company erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verladen von Getreide auf Schiffe im Hafen von Sewastopol auf der Krim, die von Russland rechtswidrig annektiert wurde. In zahlreichen Berichten ist dokumentiert, dass AVLITA an der Verladung von Getreide auf Schiffe beteiligt war, das Landwirten und dem ukrainischen Staat auf ukrainischem Territorium unter russischer Besatzung gestohlen oder unter Zwang von ukrainischen Landwirten gekauft wurde. Daher ist Avlita für die Unterstützung und Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder gefährden.
101.
Nightwolves MC
Anschrift: Nizhniye Mnevniki, 110, Bike Centre, Moscow, Russia
Art der Einrichtung: Motorradclub
Ort der Registrierung: Russland Registrierungsdatum: 1989
Nightwolves MC ist ein nationalistischer Motorradclub, der 1989 in Moskau gegründet wurde und weltweit etwa 45 Ableger hat, darunter in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der Verein ist durch seine öffentliche Unterstützung der Annexion der Krim im Jahr 2014 und des Krieges gegen die Ukraine im Jahr 2022 aktiv an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine beteiligt, da er aktiv antiukrainische und prorussische Propaganda verbreitet und seit der Annexion der Krim und dem russischen Krieg gegen die Ukraine 2022 prorussische Gruppen in der Ukraine unterstützt oder an deren Seite kämpft. Er ist ein wichtiger Unterstützer der russischen Regierung, indem er die russische Staatspropaganda in Russland sowie in Europa und im Westbalkan aktiv unterstützt, das Recht der Ukraine auf Staatlichkeit öffentlich leugnet und die "Entnazifizierung" und "Ent-Ukrainisierung" des Landes fordert sowie den Gedanken propagiert, dass die Ukraine integraler Bestandteil Russlands sein sollte.
Der Verein unterhält auch enge Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin und zur russischen Regierung und hat zwischen 2013 und 2015 staatliche Mittel vom Kreml erhalten. Die Nightwolves stellen daher eine Einrichtung oder Organisation dar, die materiell Handlungen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Ausserdem ist er eine Einrichtung, die für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich ist, solche Handlungen oder politischen Massnahmen unterstützt oder umsetzt.
102.
Alexander Gortschakow- Stiftung für öffentliche Diplomatie
Anschrift: 10/1 Yakovoapostolsky pereulok, Moscow 105064, Russische Föderation
Art der Einrichtung: Nichtregierungsorganisation
Ort der Registrierung: Moskau Registrierungsdatum:
Februar 2010
Registrierungsnummer: 1107799026752
Die Alexander Gortschakow-Stiftung für öffentliche Diplomatie wurde 2010 vom russischen Präsidenten Dmitri Medwedew eingerichtet. Gründer der Stiftung war das russische Aussenministerium, und der Aussenminister ist Leiter des Kuratoriums. Das Ministerium finanziert die Arbeit der Gortschakow- Stiftung, die wiederum Think-Tanks und GONGOs finanziell unterstützt.
Die Gortschakow-Stiftung soll russische Landsleute im postsowjetischen Raum im Einklang mit den ideologischen Zielen des Kremls unterstützen. Die von der Gortschakow-Stiftung organisierten Projekte sind wichtige Elemente des aussenpolitischen Diskurses Russlands. 2015 schloss die Regierung der Ukraine das Büro der Gortschakow-Stiftung in Kiew wegen staatsfeindlicher Propaganda.
Daher unterstützt die Gortschakow-Stiftung für öffentliche Diplomatie die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, aktiv und profitiert von ihr.
103.
Föderale Agentur für Angelegenheiten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, der im Ausland lebenden Landsleute und für internationale humanitäre Zusammenarbeit (Rossotrudnichestvo)
Anschrift des Hauptsitzes: Russische Föderation, 119019, Moscow, Vozdvizhenka Str. 18/9
Tel.: +7 (495) 690-12-45
E-Mail: rossotr@rs.gov.ru Website: https://rs.gov.ru
Art der Einrichtung: Föderale Agentur der russischen Regierung
Ort der Registrierung: Russische Föderation, 119019, Moscow, Vozdvizhenka Str. 18/9
Registrierungsdatum: 6.9.2008
Die Föderale Agentur für Angelegenheiten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, der im Ausland lebenden Landsleute und für internationale humanitäre Zusammenarbeit (Rossotrudnichestvo) ist eine föderale Behörde, die für die Erbringung staatlicher Dienstleistungen und die Verwaltung von Staatseigentum zuständig ist, um die internationalen Beziehungen zwischen der Russischen Föderation und den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten und anderen Drittländern zu fördern und zu entwickeln.
Sie ist die wichtigste staatliche Agentur für die Propagierung der Soft Power und des hybriden Einflusses des Kremls, einschliesslich der Förderung des sogenannten "Russkiy Mir"-Konzepts. Sie fungiert seit vielen Jahren als Dachorganisation für ein Netzwerk russischer Landsleute und Einflussnehmer und finanziert verschiedene Projekte im Bereich öffentliche Diplomatie und Propaganda, indem sie die Aktivitäten prorussischer Akteure konsolidiert und die Narrative des Kremls, einschliesslich des historischen Revisionismus, verbreitet.
Rossotrudnichestvo organisiert aktiv internationale Veranstaltungen mit dem Ziel, eine breitere öffentliche Wahrnehmung der besetzten ukrainischen Gebiete als russische Gebiete zu festigen. Der Leiter und der stellvertretende Leiter von Rossotrudnichestvo haben ihre Unterstützung für den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine deutlich bekundet.
Daher trägt Rossotrudnichestvo die Verantwortung für die Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. Ausserdem unterstützt die Agentur die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell und finanziell und profitiert von ihr.
104.
Stiftung "Russkiy Mir"
Anschrift: 119285 Mosfilmovskaya Str. 40A, Moscow, Russischen Föderation
Tel.: +7 (495) 981-5680
E-Mail: info@russkiymir.ru Website: https://russkiymir.ru Art der Einrichtung: Föderal
Agentur der russischen Regierung Registrierungsdatum: 31.8.2007
Die Stiftung "Russkiy Mir" wurde von der Regierung der Russischen Föderation gegründet und wird von ihr finanziert. Sie dient der Russischen Föderation zur Förderung ihrer Interessen in den postsowjetischen Ländern.
Ihr offizielles Mandat besteht darin, die russische Sprache und Kultur weltweit zu fördern; die Stiftung wird vom Kreml jedoch als wichtiges Instrument der Einflussnahme genutzt, das sich nachdrücklich für eine russisch-zentrierte Agenda in den Staaten der ehemaligen UdSSR einsetzt, die Legitimität der Ukraine als souveräne Nation ablehnt und ihre Vereinigung mit Russland anstrebt.
Die Stiftung "Russkiy Mir" hat kremlfreundliche und antiukrainische Propaganda verbreitet und die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine gerechtfertigt. In ihren offiziellen Meldungen hat sie die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols und die Anerkennung der separatistischen sogenannten Volksrepubliken in der Region des Donbass durch die Russische Föderation unterstützt.
Somit ist sie verantwortlich für die Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Ferner hat sie auch von der Regierung der Russischen Föderation profitiert, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
105.
JSC Forschungs- und Produktionsvereinigung
"Kvant"
Anschrift: Bolshaya Sankt- Peterburgskaya Str. 73, 173000 Veliky Novgorod, Russian Federation
Tel.: (8162) 681303
E-Mail: ok@kvant-vn.ru
"Kvant" JSC ist ein im Militärsektor tätiges russisches Unternehmen, das Systeme für die elektronische Kampfführung für die russischen Streitkräfte herstellt.
Es hat das elektronische Kampfführungssystem Krasucha-4 mitentwickelt und mitproduziert und die Ausrüstung für das elektronische Kampfführungssystem Rtut-BM hergestellt. Die Systeme für die elektronische Kampfführung Krasucha-4 und Rtut-BM wurden von den Streitkräften der Russischen Föderation in Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt.
Daher ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Ausserdem hat es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell unterstützt und von ihr profitiert.
106.
Sberbank
Anschrift: 19 Vavilova St., 117997 Moscow, Russian Federation
Art der Einrichtung: Öffentliche Aktiengesellschaft
Ort der Registrierung: 19 Vavilova St., 117997 Moscow, Russian Federation
Registrierungsdatum: 22.3.1991
Registrierungsnummer: 1027700132195
Sberbank ist ein wichtiges Finanzinstitut in Russland. Die russische Zentralbank ist der Mehrheitsaktionär der Sberbank. Der Vorstandsvorsitzende der Bank war der russische Minister für Wirtschaft und Handel unter Präsident Putin von 2000 bis 2007, und der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Bank ist der russische Finanzminister. Als grösste Bank Russlands (auf die etwa ein Viertel des aggregierten russischen Bankvermögens und ein Drittel des Bankkapitals entfällt), die grösstenteils im Eigentum der russischen Regierung steht, erwirtschaftet die Sberbank ausserdem hohe Einnahmen für die russische Regierung. Sberbank ist daher eine Einrichtung oder Organisation, die die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, finanziell unterstützt und von dieser profitiert, sowie eine juristische Person, Einrichtung oder Organisation, die in Bereichen der Wirtschaft tätig ist, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen.
107.
FORSS-Konzern
Anschrift: Magnitogorskaya street 51, lit. E, 195027, St. Petersburg, Russian Federation
Tel.: (+7 812) 605-00-78
Website: http://www.forss.ru/eng E-Mail: info@forss- marine.ru
FORSS ist ein russisches Unternehmen, das Ingenieurdienstleistungen für die Schiffbauindustrie erbringt. Es führt Aufträge der Regierung der Russischen Föderation aus.
Es hat sich an der Entwicklung des Projekts "Vasily Bykov" der russischen Schwarzmeerflotte. Dieses "22160 Projekt" umfasst den Bau von Patrouillenschiffen in der Werft von Zelenodolsk, die von der russischen Marine im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt wurden.
Daher ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Ausserdem hat es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell unterstützt und von ihr profitiert.
108.
Allrussische militärisch- patriotische gesellschaftliche Bewegung "Jugendarmee"
alias Yunarmija (Junarmija)
Anschrift: 1st Krasnokursantskiy passage, 1/4, Building 1, Moscow, Russische Föderation, 111033
Tel.: +7 (495) 106-75-75
Website: https://yunarmy.ru/ E-Mail: info@yunarmy.ru
Die Allrussische militärisch-patriotische gesellschaftliche Bewegung "Jugendarmee" (Junarmiya) ist eine russische paramilitärische Organisation. Die Junarmija und ihre Mitglieder haben Russlands Angriffskampf gegen die Ukraine unterstützt und die russische Propaganda über den Krieg verbreitet. Die Junarmija hat das militärische Symbol "Z" verwendet, das von der russischen Propaganda verwendet wird, um die Invasion der Ukraine durch Russland zu propagieren.
Mit der Unterstützung des Verteidigungs- und des Bildungsministeriums der Russischen Föderation hat die Junarmija eine Kampagne organisiert, in deren Rahmen Schulkinder aufgefordert wurden, Briefe an russische Soldaten zu schreiben, die an der Invasion der Ukraine durch Russland beteiligt waren. Darüber hinaus sammelte die Organisation Geschenke für Soldaten, die im Krieg gekämpft haben. Ausserdem organisierte sie Sommerferienlager für Kinder auf dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim.
Daher ist sie für Handlungen oder politische Massnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben, verantwortlich, unterstützt solche Handlungen oder politischen Massnahmen oder setzt sie um.
109.
JSC Goznak
Anschrift: 17 Mytnaya Street, Moskau, Russische Föderation
Art der Organisation: Aktiengesellschaft
Ort der Registrierung: Russische Föderation
Registrierungsnummer: TIN 7813252159621628
Hauptgeschäftssitz: Moskau, Russische Föderation
Sonstige verbundene Organisationen: Regierung der Russischen Föderation
JSC Goznak ist eine russische staatseigene Aktiengesellschaft, die für die Herstellung von Sicherheitsprodukten wie Banknoten, Münzen, Briefmarken, Ausweisdokumenten, Sicherheitsdokumenten, staatlichen Orden und Medaillen verantwortlich ist. Als solche ist JSC Goznak für den Druck aller russischen Pässe, einschliesslich der in den besetzten Regionen der Ukraine - auch im Donezkbecken - ausgegebenen Pässe, sowie militärischer Dokumente für den russischen Verteidigungssektor zuständig. Die Ausgabe von Pässen spielt eine wichtige Rolle bei dem Versuch Russlands, die Ukraine zu ‚russifizieren‘ und zu destabilisieren.
JSC Goznak ist daher verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
110.
OJSC V. A. Degtyarev Plant
alias Degtyarev Plant
alias ZiD
Anschrift: 4 Truda st., Kovrov 601900 Region Vladimir, Russische Föderation
Tel.: +8 (49232) 9-12-09
Website: www.zid.ru
E-Mail: www.zid@zid.ru
Verbundene Personen: Aleksandr Vladimirovich Tmenov
Degtyarev Plant ist ein Rüstungsunternehmen, das die russischen Streitkräfte mit Waffen versorgt. Es stellt die Flugkörper Igla MANPADS, 9M119M ‚Refleks‘ und 9M120 ‚Ataka‘ sowie das Raketenwerfer 3UBK20 her, die von den russischen Streitkräften während des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine eingesetzt wurden.
Daher ist Degtyarev Plant verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht.
111.
MKB ‚Fakel‘ (benannt nach P. D. Grushin)
Anschrift: Khimki, Akademika Grushina 33, 141401 Region Moskau, Russische Föderation
Tel.: 8 (495) 572-01-33
E-Mail: info@npofakel.ru
Verbundene Organisationen: JSC Concern VKO ‚Almaz-Antey‘
MKB Fakel ist ein russisches Rüstungsunternehmen, das die Raketensysteme S-300, S-400 und TOR entwickelt hat, die von den russischen Streitkräften während des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine eingesetzt wurden.
Daher ist MKB Fakel verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
112.
JSC Irkut Corporation
Anschrift: Leningradskiy Prospect 68, Moskau, 125315, Russische Föderation
Tel.: +7 (495) 777-21-01
Website: www.irkut.com
E-Mail: office@irkut.com
Verbundene Personen: Alexander Veprev, Präsident von JSC"Irkut" Corporation, und Yuri Slyusar, CEO von PJSC "UAC"
Irkut Corp ist ein russischer Flugzeughersteller, der die russischen Streitkräfte mit Kampfflugzeugen versorgt.
Es hat die äusserst manövrierfähigen Kampfflugzeuge des Modells Su-30SM hergestellt, die von den russischen Streitkräften während des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine eingesetzt wurden.
Daher ist Irkut Corp verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
113.
MMZ Avangard
Anschrift: Klary TSetkin street 33, 125130, Moskau, Russische Föderation
Tel.: +7 (495) 639-99-90
E-Mail: avangardmos@mmza.ru
Verbundene Organisationen: JSC Concern VKO ‚Almaz-Antey‘
MMZ Avangard ist ein russischer Militärdienstleister, der die russischen Streitkräfte mit Waffen versorgt.
Es hat Flugkörper für die Raketensysteme S-300 und S-400 hergestellt, die von den russischen Streitkräften während des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine eingesetzt wurden.
Daher ist MMZ Avangard verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
114.
JSC A. N. Ganichev Scientific and Production Association ‚SPLAV‘
alias JSC NPO ‚Splav‘
Anschrift: Shcheglovskaya zaseka Str. 33, Tula, 300004 Russischen Föderation
Tel.: +7 (4872) 46-44-09
E-Mail: mail@splavtula.ru
Verbundene Personen: Aleksandr Vladimirovich Smirnov
Sergey Yurevich Alekseev
Boris Andreevich Belobragin
Sergey Anatolevich Guliy
Vladimir Nikolaevich Kondaurov
Denis Nikolaevich Kochetkov
Maksim Grigorevich Rapota
Oleg Veniaminovich Stolyarov
Viktor Ivanovich Tregubov
Olga Olegovna Yakunina
Verbundene Organisationen: JSC Research and Industrial Concern ‚Machine Engineering Technologies‘ - JSC RIC TECMASH
NPO Splav ist ein russischer Waffenhersteller, der die russischen Streitkräfte mit Waffen versorgt.
Es hat die Mehrfachrakentenwerfer BM-27 Uragan und BM-30 Smerch hergestellt, die von den russischen Streitkräften während des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine eingesetzt wurden. Die russischen Streitkräfte nutzten die Mehrfachrakentenwerfer BM-27 Uragan und BM-30 Smerch bei Angriffen mit Streumunition gegen zivile Ziele in der Ukraine, was zahlreiche Opfer forderte.
Daher ist NPO Splav verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
115.
Central Election Commission (CEC) (Zentrale Wahlkommission)
Anschrift: 109012, Bol'shoy Cherkassky Pereulok, Building 9, Moskau, Russische Föderation
Art der Organisation: Staatliche Stelle der Russischen Föderation
Ort der Registrierung: Moskau, Russische Föderation
Registrierungsdatum: 12.6.2002 nach dem Föderationsgesetz Nr. 67-FZ
Sonstige verbundene Organisationen: Regierung der Russischen Föderation
Die zentrale Wahlkommission der Russischen Föderation ist eine staatliche Stelle Russlands, die für die Organisation von Wahlen und Referenden in der Russischen Föderation zuständig ist. In dieser Eigenschaft ist sie für die Durchführung der illegalen Referenden in den besetzten Regionen der Ukraine und somit für die Handlungen und politischen Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen und unterstützt diese und setzt sie um.
116.
Shahed Aviation Industries alias Shahed Aviation Industries Research Center
Shahed Aviation Industries ist ein mit den Luft- und Weltraumstreitkräften des Korps der Islamischen Revolutionsgarde verbundenes Unternehmen in Iran, das für die Gestaltung und Entwicklung der Shahed-Serie der iranischen unbemannten Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles - UAV) zuständig ist. Drohnen der Shahed-Serie wurden an die Russische Föderation geliefert und werden im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt. Somit ist Shahed Aviation Industries für die materielle Unterstützung von Handlungen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
117.
Islamic Revolutionary Guard Corps Aerospace Force (Luft- und Weltraumstreitkräfte des Korps der Iranischen Revolutionsgarde)
(IRGC ASF)
(alias IRGC Air Force)
Die Islamic Revolutionary Guard Corps Aerospace Force (Luft- und Weltraumstreitkräfte des Korps der Iranischen Revolutionsgarde) (IRGC ASF) sind für die Entwicklung des iranischen Programms für unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles/UAV) zuständig, einschliesslich Shahed-136- und Mohajer-6-Drohnen, die von der Russischen Föderation im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt werden. Als Hauptbetreiber der iranischen UAV-Flotte spielen die IRGC ASF eine wichtige Rolle bei der Lieferung von Drohnen an die internationalen Verbündeten Irans, einschliesslich der Russischen Föderation. Somit sind die IRGC ASF verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
118.
Qods Aviation Industries
(alias Qods Aeronautics Industries)
Qods Aviation Industries ist ein iranisches Unternehmen, das unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles/UAV) entwickelt und herstellt. Es ist eine Tochtergesellschaft von Iran Aviation Industries Organization (IAIO), eines staatseigenen Unternehmens, das dem iranischen Ministerium für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte (Ministry of Defense and Armed Forces Logistics) (MODAFL) untersteht. Qods Aviation Industries produziert Mohajer-6-Drohnen, die an die Russische Föderation geliefert und im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt wurden. Somit ist Qods Aviation Industries verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
119.
Design and Manufacturing of Aircraft Engines (DAMA)
Anschrift: Shishesh Mina Street, Karaj Special Road, Tehran, Iran
Registrierungsnummer: 14005160213
Hauptgeschäftssitz: Iran
Design and Manufacturing of Aircraft Engines (DAMA) ist ein iranisches Unternehmen.
DAMA ist an der Forschung, Entwicklung und Produktion des iranischen Programms für Unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles - UAV) des Typs Shahed-171 beteiligt, das sich im Eigentum der Luft- und Weltraumstreitkräfte des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps Aerospace Force - IRGC AF) befindet. DAMA ist eine Scheinfirma, die verdeckte Beschaffungstätigkeiten für die iranische Aircraft Manufacturing Industries (HESA), eine mit dem iranischen Ministerium für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte (Ministry of Defence and Armed Forces Logistics - MODAFL) verbundene Organisation, durchgeführt hat.
Iran hat mehrere Arten von UAV an die Russische Föderation verkauft, einschliesslich der von DAMA entwickelten Shahed-171. Die UAV des Typs Shahed-171 wurden von der Russischen Föderation im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt.
Daher unterstützt DAMA materiell Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
120.
Dschihad-Organisation für Forschung und Selbstversorgung des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps Research and Self-Sufficiency Jihad Organization)
Anschrift: Teheran und Isfahan, Iran
Art der Organisation: Militärunternehmen
Ort der Registrierung: Teheran, Iran
Registrierungsdatum: 1993
Hauptgeschäftssitz: Iran
Sonstige verbundene Organisationen: Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps - IRGC)
Die Dschihad-Organisation für Forschung und Selbstversorgung des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC SSJO) ist eine Einheit für Forschung und Entwicklung, die Bodenradare, Kommunikationssysteme, Waffen, Kampffahrzeuge und elektronische Ausrüstung für die Cyberkriegsführung entwickelt und herstellt.
Als Teil des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps - IRGC) war die IRGC SSJO an Forschungs-, Entwicklungs- und Beschaffungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung iranischer unbemannter Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles - UAV) beteiligt, von denen einige von der Russischen Föderation im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt werden.
Daher unterstützt die IRGC SSJO materiell Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
121.
Oje Parvaz Mado Nafar Company (Mado)
alias Owj Parvaz Mado Nafar Company LLC
Anschrift: Qom, No. 1106, 11 Hemmat Corner, Hemmat Square, Hemmat Boulevard, Shokuhieh Industrial Town, Qom Province, 3718116354, Iran
OJE Parvaz Mado Nafar Company (Mado) ist ein Unternehmen mit Sitz in Iran, das auf die Herstellung von Komponenten für unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles - UAV) spezialisiert ist.
Mado hat UAV-Triebwerke für Organisationen hergestellt, die mit dem Korps der Islamischen Revolutionsgarden (Islamic Revolutionary Guard Corps - IRGC) verbunden sind, einschliesslich Triebwerken, die in UAV des Typs Shahed-136 verwendet werden. UAV des Typs Shahed-136 werden unter der Bezeichnung Geran-2 von der Russischen Föderation im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt.
Daher unterstützt Mado materiell Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
122.
Paravar Pars Company
alias Paravar Pars Aerospace Research and Engineering Services; Paravar Pars Aerospace Research Institute; Paravar Pars Engineering and Services Aerospace Research Company; Paravar Pars; ParavarPars; Pravarpars Engineering Research and Design Company
Hauptgeschäftssitz: nach 13 km auf der Shahid-Babaei-Autobahn nach der Imam-Hossein-Universität neben der Telo-Strasse, Teheran, Iran
E-Mail: info@paravar-pars.com
Die Paravar Pars Company hat unbemannte Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles - UAV) für die Luft- und Weltraumstreitkräfte des IRGC (Islamic Revolutionary Guard Corps Aerospace Force - IRGC AF) hergestellt und hat UAV für die Marine des IRGC getestet. Insbesondere war die Paravar Pars Company an der Forschung, Entwicklung und Produktion des iranischen UAV des Typs Shahed-171 beteiligt, das von den IRGC AF entwickelt wurde. Die in Iran hergestellten UAV des Typs Shahed-171 werden von der Russischen Föderation im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt.
Daher unterstützt die Paravar Pars Company materiell Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
123.
CREDIT BANK OF MOSCOW
Anschrift: 2 Lukov pereulok, building 1, Moscow 107045, Russian Federation
Art des Unternehmens: Öffentliche Aktiengesellschaft
Ort der Registrierung:
Russische Föderation
Registrierungsdatum: 1992
Registrierungsnummer: 1027739555282
Hauptgeschäftssitz: Russische Föderation
Die Credit Bank of Moscow ist die grösste nichtstaatliche öffentliche Bank und das sechstgrösste Finanzinstitut Russlands. Sie ist für die Regierung der Russischen Föderation ein systemrelevantes Finanzinstitut. Die Bank ist im Finanzdienstleistungssektor tätig, der für die russische Wirtschaft von strategischer Bedeutung ist und der Regierung der Russischen Föderation als wichtige Einnahmequelle dient.
Die Credit Bank of Moskau erhält staatliche Unterstützung. Im Mai 2022 hat sie eine Ausfuhrlizenz für Gold von der Regierung erhalten. Somit profitiert sie unmittelbar von der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
Daher ist die Credit Bank of Moscow in einem Wirtschaftssektor tätig, der der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmenquelle dient. Ferner profitiert die Credit Bank of Moscow derzeit von der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
124.
JSC
"DALNEVOSTOCHNIY
BANK" (JSC "Far Eastern Bank")
Anschrift: 27, Verkhneportovaya Street, Vladivostok 690990, Russian Federation
Art des Unternehmens: Aktiengesellschaft
Ort der Registrierung: Russische Föderation
Registrierungsdatum: 20.11.1990
Registrierungsnummer: 1022500000786
Hauptgeschäftssitz: Russische Föderation
Die Dalnevostochny Bank ist eine der grössten Banken im Fernen Osten Russlands und ein wichtiges Finanzinstitut für die Regierung der Russischen Föderation. Die Bank ist im Finanzdienstleistungssektor tätig, der für die russische Wirtschaft von strategischer Bedeutung ist und der Regierung der Russischen Föderation als wichtige Einnahmequelle dient.
Die Dalnevostochny Bank ist zudem eine der Banken, die befugt sind, Bankhilfen für Verträge im Bereich der russischen Staatsverteidigung zu gewähren, und ist an zahlreichen staatlichen Programmen beteiligt. Sie ist daher für die russische Regierung im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine von strategischer Bedeutung.
Daher ist die Dalnevostochny Bank in einem Wirtschaftssektor tätig, der der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmenquelle dient. Darüber hinaus leistet die Dalnevostochny Bank der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, finanzielle Unterstützung.
125.
Vereintes Russland
Anschrift: 39th Building, Kutuzovsky Prospekt, Moscow121170, Russian Federation n
Tel.: (495) 786-82-89
Website: https://er.ru
E-Mail: post@edinros.ru
"Vereintes Russland" ist eine kremltreue politische Partei. Vorsitzender ist der ehemalige russische Präsident Dmitri Medwedew. Sie unterstützte den Angriffskrieg gegen die Ukraine ebenso wie die rechtswidrige und nicht anerkannte Annexion der ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson durch Russland.
Somit ist die Partei verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
126.
Russischer Föderaler Dienst für die Überwachung der Kommunikation, der Informationstechnologien und der Massenmedien, Roskomnadzor
Anschrift: Kitaygorodsky Ave 7 / 2, Moscow 109992, Russian Federation
Tel.: +7 (495) 983-33-93
E-Mail: rsoc_in@rkn.gov.ru Website: https://rkn.gov.ru/
Roskomnadzor ist eine russische staatliche Agentur für Kommunikation, Informationstechnologie und Massenmedien. Sie hat die staatliche Politik der Zensur gegenüber unabhängigen Medien umgesetzt. Nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beschränkte sie den Zugang zu Informationen für die russische Gesellschaft erheblich, sprach sich für eine kriegsfördernde Propaganda aus und führte eine Kriegszensur ein, um kriegsgegnerische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Sie ordnete an, dass russische Medien bei der Berichterstattung über den Angriffskrieg gegen die Ukraine nur die von offiziellen Regierungsquellen bereitgestellten Informationen und Daten verwenden dürfen. Sie untersagte die Verwendung der Begriffe "Invasion" oder "Krieg" und erteilte die Anweisung, stattdessen den Begriff "Sonderoperation" zu verwenden. Sie verbot die Berichterstattung über die zahlreichen Opfer unter den russischen Streitkräften und der Zivilbevölkerung der Ukraine. Sie warnte die Medien davor, ein Interview mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj zu veröffentlichen. Sie liess die Websites sperren, die ihre Anordnungen nicht befolgten, und forderte die Gerichte auf, die nicht konformen Medien zu bestrafen. Darüber hinaus blockierte sie den Zugang zu den Social-Media-Plattformen Facebook und Twitter, um sie am Austausch von Informationen über den Krieg zu hindern.
Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
127.
Neue Leute
Anschrift: Bol’shoy Trekhgornyy Pereulok, building11, entrance 2 Moscow 123022, Russian Federation
Tel.: +7 (800) 550-10-39
E-Mail: info@newpeople.ru
"Neue Leute" ist eine russische politische Partei. Sie unterstützte den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ebenso wie die rechtswidrige und nicht anerkannte Annexion der ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson durch Russland.
Somit ist die Partei verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
128.
Liberal-demokratische Partei Russlands
Anschrift: 1st Basmanny Lane, building 3, entrance 1, Moscow
107045, Russian Federation
Tel.: +7 (495) 530-62-62
E-Mail: office@ldpr.ru
Die liberal-demokratische Partei Russlands ist eine russische politische Partei. Sie unterstützte den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ebenso wie die rechtswidrige und nicht anerkannte Annexion der ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson durch Russland.
Somit ist die Partei verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
129.
"Ein gerechtes Russland - Patrioten - Für die Wahrheit"
Anschrift: Geschäftsanschrift: 29 Bolshaya Tatarskaya St.
Moscow 115184, Russian Federation
Postanschrift: Akademika Pilugina, str.,
entrance 2, 117393 Moscow, Russian Federation
Tel.: +7 495 787 85 15
E-Mail: info@spravedlivo.ru
"Ein gerechtes Russland - Patrioten - Für die Wahrheit" ist eine russische politische Partei. Sie unterstützte den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ebenso wie die rechtswidrige und nicht anerkannte Annexion der ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson durch Russland.
Somit ist die Partei verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
130.
Kommunistische Partei der Russischen Föderation
Anschrift: 3, Maly Sukharevsky Pereulok, Moscow, 103051 Russian Federation
Tel.: +7-495-692-7646
E-Mail: inter@kprf.ru
Die Kommunistische Partei der Russischen Föderation ist eine russische politische Partei. Sie unterstützte den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ebenso wie die rechtswidrige und nicht anerkannte Annexion der ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson durch Russland.
Somit ist die Partei verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
131.
JSC CENTRAL RESEARCH INSTITUTE BUREVESTNIK
Anschrift: Sormovskoe highway 1a, city of Nizhny Novgorod, Nizhny Novgorod region, Russian Federation (HQ)
Art des Unternehmens: Aktiengesellschaft
JSC CENTRAL RESEARCH INSTITUTE BUREVESTNIK ist ein russisches Unternehmen der Rüstungsindustrie. Seit seiner Gründung (1970) hat das Unternehmen rund 400 verschiedene Arten von Waffen und militärischer Ausrüstung entwickelt. Es ist am besten bekannt für die Herstellung der folgenden Waffen: Artilleriesysteme für Marineartillerie AK-176 und A-190; mobile Mörser (Typen 2B11, 2K32, 2C12, 2B25), Haubitzen 2C35 und andere.
JSC CENTRAL RESEARCH INSTITUTE BUREVESTNIK stellt den russischen Streitkräften verschiedene Arten von Mörsern zur Verfügung, die im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt werden.
Somit ist das JSC CENTRAL RESEARCH INSTITUTE BUREVESTNIK verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
132.
LIMITED LIABILITY COMPANY
‚VOLGOGRAD MACHINE-BUILDING COMPANY "VGTZ"‘
Anschrift: square Im. Dzerzhinskogo, 1, 400006, Volgograd, Volgogradskaya oblast', Russian Federation
Art der Organisation: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company)
Ort der Registrierung: Region Volgograd, Volgograd, Russian Federation
Registrierungsdatum: 28.11.2002
Registrierungsnummer: 1023402461752
Hauptgeschäftssitz: Russland
Die LLC ‚Volgograd Machine Building Company "VGTZ"‘ ist ein russischer Entwickler und Hersteller von Landungskampffahrzeugen.
Die LLC ‚Volgograd Machine Building Company "VGTZ"‘ entwickelt und produziert Kampffahrzeuge vom BMD-4M und BTR-MDM bis zu den modernisierten Infanteriekampffahrzeugen BMP-2 und BMP-3, die von den russischen Streitkräften während des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eingesetzt werden.
Somit ist die LLC ‚Volgograd Machine Building Company "VGTZ"‘ verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Die LLC ‚Volgograd Machine Building Company "VGTZ"‘ profitiert vom Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, da sie zur Versorgung der russischen Streitkräfte mit Kampffahrzeugen beiträgt und ihr somit der wachsende Bedarf an Waffen unmittelbar zugutekommt. Aufgrund des wachsenden Bedarfs an Waffen profitiert die LLC ‚Volgograd Machine Building Company "VGTZ"‘von der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
133.
JSC Bryansk Automobile Plant (Automobilfabrik JSC Bryansk)
JSC ‚BAZ‘
Anschrift: Staleliteynaya ul., Bryansk 241035, Bryanskaya oblast, Russian Federation
Art der Organisation: Aktiengesellschaft (Joint Stock Company)
Ort der Registrierung: Region Bryansk, Bryansk, Russian Federation Registrierungsdatum: 4.4.2008
Registrierungsnummer: 1083254005141
Hauptgeschäftssitz: Russland
Die Automobilfabrik JSC Bryansk Automobile Plant ist der einzige russische Hersteller, der spezielle Radfahrgestelle und Zugmaschinen (SKST) mit hoher Geländetauglichkeit herstellt, auf denen die Transportbasis für bestehende und künftige Luft-, Raketen- und Weltraumverteidigungssysteme aufbaut und die als Teil mobiler Systeme für Radaraufklärung und technische Unterstützung sowie mobiler Mehrfachraketenwerfer eingesetzt werden.
JSC Bryansk stellt Radfahrgestelle und Zugmaschinen her, auf die die Flugabwehrraketensysteme S-350, S-400, Tor-M2 und andere Luft- und Weltraumabwehrsysteme gesetzt werden. Diese Luftabwehrsysteme werden von den russischen Streitkräften im Angriffskriegs Russlands in der Ukraine eingesetzt.
Somit ist die JSC Bryansk verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Die Automobilfabrik JSC Bryansk profitiert vom Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, da sie zur Versorgung mit Radfahrgestellen und Zugmaschinen für die Luftabwehrsysteme der russischen Streitkräfte beiträgt und ihr somit der wachsende Bedarf an Waffen unmittelbar zugutekommt. Aufgrund des wachsenden Bedarfs an Waffen profitiert JSC Bryansk von der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
134.
JSC MACHINE BUILDING COMPANY
‚VITYAZ‘
Anschrift: 2 Industrialnoe sh., Ishimbai city, Republic of Bashkortostan, Russian Federation (HQ)
Art der Organisation: Aktiengesellschaft (Joint Stock Company)
Die ‚JSC MACHINE BUILDING COMPANY "VITYAZ"‘ (oder JSC VITYAZ) ist ein russisches Maschinenbauunternehmen, das in der Entwicklung, der Herstellung, der Instandhaltung und der Reparatur gepanzerter Militärfahrzeuge tätig ist. Es hält das Patent für den DT-30 "Vityaz". Die JSC VITYAZ beliefert die russischen Streitkräften mit dem zweigliedrigen geländegängigen Kettenfahrzeug DT-30 "Vityaz", das im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt wird, und stellt diese her.
Die JSC VITYAZ ist daher verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
135.
JSC KAZAN OPTICAL AND MECHANICAL PLANT (JSC KOMZ)
Anschrift: st. Lipatova, 37, Kazan, Republic of Tatarstan, Russian Federation
Art der Organisation: Aktiengesellschaft (Joint Stock Company)
Die JSC KOMZ ist ein diversifiziertes russisches Unternehmen, das auf die Entwicklung und Herstellung von optischen Geräten und Geräten für die elektronische Kriegsführung (einschliesslich Radargeräten, Ferngläsern usw.) spezialisiert ist.
Die JSC KOMZ stellt die Systeme für elektronische Kampführung Moscow-1, Rychag-AV und Quicksilver-BM her, die an die russischen Streitkräfte geliefert und im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt werden.
Die JSC KOMZ ist daher verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Die JSC KOMZ profitiert vom Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, da sie zur Versorgung der russischen Streitkräfte mit Systemen für elektronische Kampführung beiträgt und ihr somit der wachsende Bedarf an Waffen unmittelbar zugutekommt. Aufgrund des wachsenden Bedarfs an Waffen profitiert die JSC KOMZ von der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
136.
JSC ENIKS
Anschrift: st. Korolenko 120, Kazan, Republic of Tatarstan, Russian Federation
Art des Unternehmens: Joint Stock Company (Aktiengesellschaft)
Ort der Registrierung: Russian Federation
Registrierungsdatum: 6.6.2003
Registrierungsnummer: 1031632202227
Hauptgeschäftssitz: Russland
Die JSC ENIKS ist ein russisches Unternehmen, das in der Entwicklung, der Herstellung, der Instandhaltung und der Reparatur von Luftabwehrkomplexen, unbemannten Luftfahrzeugen (UAV), Fernüberwachungssystemen und anderer Ausrüstung für die Kriegsführung tätig ist. Die JSC ENIKS beliefert die russischen Streitkräften mit UAV (Eleron-3 und Eleron-10), die im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt werden.
Die JSC ENIKS ist daher verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
137.
PUBLIC JOINT STOCK COMPANY
‚SCIENTIFIC AND PRODUCTION ASSOCIATION
"STRELA"‘
PJSC ‚NPO "STRELA"‘
Anschrift: str. M. Gorky 6, 300002, city of Tula, Tula region, Russian Federation
Art der Organisation: Öffentliche Aktiengesellschaft (Public Joint Stock Company)
Ort der Registrierung: str. M. Gorky 6, 300002, city of Tula, Tula region, Russian Federation.
Registrierungsdatum: 23.9.2002
Nummer im staatlichen Register: 1027100517256
Steueridentifikationsnummer: 7103028233
Die PJSC ‚Scientific and Production Association "STRELA"‘ ist ein spezialisiertes Unternehmen, das in der Entwicklung und Herstellung von Radaranlagen zur Überwachung und Erkennung von Boden- und Seezielen tätig ist. Das Unternehmen ist in der Entwicklung und Herstellung von Kampfgebietüberwachungsradaren, Artillerieortungsradaren, Artillerie-Mündungsgeschwindigkeitsradaren, Waffenkontrollradaren, Bordausrüstung für Boden/Luft-Flugkörper der Luftabwehr und zivilen Radarsicherheitssystemen tätig.
PJSC ‚NPO "STRELA"‘ ist Teil des staatseigenen russischen Almaz- Antey Air Defense Concern und fungiert als federführende Organisation für die Koordinierung der Tätigkeiten im zugewiesenen Technologiebereich. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der Almaz- Antey Concern der Föderalen Agentur für die Verwaltung des Staatsbesitzes gehört.
Das Unternehmen entwickelt und produziert den Artillerieaufklärungsradarkomplex (Artillerieortung) Zoopark-1M, die mobile Radaraufklärungsbodenstation SNAR-10M1, das Spezialkampfaufklärungsfahrzeug SBRM Tigr ("Tiger") und andere militärische Produkte, die von Russland während der rechtswidrigen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 verwendet werden bzw. wurden.
Die PJSC ‚NPO "STRELA"‘ ist daher verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
138.
JSC IZHEVSK ELECTROMECHANICA L PLANT
"KUPOL"
Anschrift: Pesochnaya str. 3, city of Izhevsk, Udmurt Republic, Russian Federation (HQ)
Art des Unternehmens: Aktiengesellschaft (Joint Stock Company)
Registrierungsdatum: 23.4.2002
Hauptgeschäftssitz: Russland
Die IZHEVSK ELECTROMECHANICAL PLANT "KUPOL" (oder JSC IEMZ KUPOL) ist ein russisches Unternehmen, das in der Entwicklung, der Herstellung, der Instandhaltung und der Reparatur von Tor-Raketensystemen tätig ist, bei denen es sich um Allwettersysteme für Kurzstrecken-Boden/Luft-Flugkörper mit niedriger bis mitlerer Flughöhe handelt, die für die Zerstörung von Flugzeugen, Hubschraubern, Marschflugkörpern usw. ausgelegt sind.
Die IZHEVSK ELECTROMECHANICAL PLANT "KUPOL" beliefert die russischen Streitkräften mit Tor-Raketensystemen, die im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt werden.
Die IZHEVSK ELECTROMECHANICAL PLANT "KUPOL" ist daher verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
139.
JSC VOSTOCHNAIA VERF
Anschrift: st. Heroes of the Pacific 1, Vladivostok, Primorsky Krai, Russian Federation (HQ)
Art des Unternehmens: Aktiengesellschaft (Joint Stock Company)
Registrierungsdatum: 6.8.1994
Registrierungsnummer: 1022501797064
Hauptgeschäftssitz: Russland
Die JSC VOSTOCHNAIA VERF ist ein russisches Schiffbauunternehmen. Es ist auch bekannt, dass es an der Herstellung bestimmter Arten von Minenräumbooten und unterschiedlichen Landungsbooten (wie z. B. dem Projekt 11770) beteiligt ist. Aus öffentlichen Quellen geht hervor, dass einige der von JSC VOSTOCHNAIA VERF hergestellten Landungsboote während des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine eingesetzt wurden. Die JSC VOSTOCHNAIA VERF beliefert die russischen Streitkräfte mit Landungsbooten, die im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt werden.
Die JSC VOSTOCHNAIA VERF ist daher verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
140.
LLC ‚HOLDING COMPANY
"EGO-HOLDING"‘
Anschrift: str. Butlerova, 13, letter A, room. 20Н, 195256, St. Petersburg, Russian Federation
Art der Organisation: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company)
Ort der Registrierung: str. Butlerova, 13, letter A, room. 20Н, 195256, St. Petersburg, Russian Federation
Registrierungsdatum: 10.10.1997
Nummer im staatlichen Register: 1027802486580
Steueridentifikationsnummer: 7804070635
Zur LLC ‚HOLDING COMPANY "EGO-HOLDING"‘ gehören mehrere Unternehmen des militärisch-industriellen Komplexes, die in der Russischen Föderation bei der Entwicklung und Herstellung von Mitteln und Komplexen der Funkkommunikation und der elektronischen Kriegsführung führend sind. Dabei handelt es sich um Unternehmen wie NPO Zavod "Volna", NTI "Radiosvyaz" und "PKB RIO". Eines von ihnen, die JSC Scientific and Investment Enterprise "PROTEK", entwickelt und produziert die automatischen Störstationen R-330Zh "Zhitel", die Russland im Angriffskrieg gegen die Ukraine einsetzt. Die LLC ‚HOLDING COMPANY "EGO-HOLDING"‘ hat die JSC Scientific and Investment Enterprise "PROTEK" im Januar 2013 erworben.
Die LLC ‚HOLDING COMPANY "EGO-HOLDING"‘, die mehrere Unternehmen des militärisch-industriellen Komplexes besitzt, ist daher verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
141.
JSC A.E. NUDELMAN DESIGN BUREAU OF PRECISION MACHINE BUILDING (KB TOCHMASH)
Anschrift: str. Vvedensky, 8, Moscow, Russian Federation (HQ)
Art des Unternehmens: Joint Stock Company (Aktiengesellschaft)
Hauptgeschäftssitz: Russland
Die KB TOCHMASH ist Teil des russischen Staatsunternehmens Almaz-Antey Concern und ein russischer Waffenentwickler, der eine Vielzahl von Luftabwehrsystemen, tragbare Luftabwehrsystemen und Flugkörpern, einschliesslich Waffen mit erhöhter Zielgenauigkeit, herstellt.
Die KB TOCHMASH produziert die Flugabwehrraketensysteme Strela- 10 und Sosna-R, die im Angriffskriegs Russlands in der Ukraine im Jahr 2022 in grossem Umfang eingesetzt werden.
Die KB TOCHMASH ist daher verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Die KB TOCHMASH profitiert vom Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, da sie zur Versorgung der russischen Streitkräfte mit Systemen für elektronische Kampführung beiträgt und ihr somit der wachsende Bedarf an Waffen unmittelbar zugutekommt. Die KB TOCHMASH profitiert daher von der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
142.
JSC Automobile Plant URAL
Anschrift: 1 Avtozavodtsev Prospect, Miass, Chelyabinsk Oblast 456304, Russian Federation,
Art der Organisation: Aktiengesellschaft (Joint Stock Company)
Ort der Registrierung: Oblast ChelyabinskRussian Federation
Registrierungsdatum: 22.6.2000
Registrierungsnummer: 1027400870826
Hauptgeschäftssitz: Russland
Die JSC Automobile Plant URAL ist ein russischer Lastkraftwagen- Hersteller und einer der wichtigsten Lieferanten von gepanzerten Lastkraftwagen für die russischen Streitkräfte. Die Automobile Plant URAL ist an dem russischen Programm für das Grossfahrzeug Typhoon beteiligt. Typhoon ist die Bezeichnung für eine russische Gruppe gepanzerter minensicherer Kampffahrzeugen mit Hinterhaltschutz, die seit 2014 im Einsatz sind. Die Lastkraftwagen der Gruppe Typhoon sind Teil des staatlichen Rüstungsprogramm Russlands. Diese Fahrzeuge werden im Automobilwerk URAL im Rahmen eines Staatsvertrags mit dem russischen Verteidigungsministerium gebaut.
Die Automobile Plant URAL produziert die Fahrzeuge Ural 4320 und Typhoon, die von den russischen Streitkräften im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2022 eingesetzt werden.
Somit ist die Automobile Plant URAL verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Die Automobile Plant URAL profitiert vom Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, da sie zur Versorgung der russischen Streitkräfte mit Systemen für elektronische Kampführung beiträgt und ihr somit der wachsende Bedarf an Waffen unmittelbar zugutekommt. Die Automobile Plant URAL profitiert daher von der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
143.
RESEARCH DESIGN BYURO "NOVATOR"
Anschrift: Prospekt Kosmonavtov, 18, Yekaterinburg, Sverdlovsk Oblast, Russian Federation (HQ)
Art des Unternehmens: Aktiengesellschaft (Joint Stock Company)
Hauptgeschäftssitz: Russland
Die JSC RESEARCH DESIGN BYURO "NOVATOR" ist ein russisches Unternehmen, das in der Entwicklung, der Herstellung, der Instandhaltung und der Reparatur von Langstrecken- Flugabwehrraketen, Marschflugkörpern, ballistischen Flugabwehrraketen und anderer Ausrüstungen für die Kriegsführung tätig ist. Die JSC "Novator" beliefert die russischen Streitkräften mit den Marschflugkörpermodell 3M-54 Kalibr (auch bekannt als 3M54-1 Kalibr und 3M14 Biryuza), das im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt wird.
Die JSC RESEARCH DESIGN BYURO ‘NOVATOR’ ist daher verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
144.
JSC NAUCHNO- PROIZVODSTVENNOE OBEDINENIE RUSSKIE BAZOVYE INFORMACIONNYE TEHNOLOGII (JSC RPA RUSBITECH)
Anschrift: Varshavskoe sh. 26 building 11, Moscow, Russian Federation (HQ)
Art des Unternehmens: Aktiengesellschaft (Joint Stock Company)
Ort der Registrierung: Russian Federation
Registrierungsdatum: 22.9.2008
Registrierungsnummer: 5087746137023
Hauptgeschäftssitz: Russland
Die JSC RPA RUSBITECH ist ein russisches Technologieunternehmen, das auf die Herstellung von High-Tech-Lösungen für russische Durchsetzungsstrukturen, vor allem für die russischen Streitkräfte, spezialisiert ist. Sein bekanntestes Produkt ist das Computerbetriebssystem Astra Linux, das zurzeit fast durchgehend von allen russischen Streitkräften verwendet wird. Das wichtigste Informationssystem des russischen Armee-Hauptquartiers beruht auf Astra Linux. Das Unternehmen ist auch für die Herstellung von Befehlsständen des Typs APE-5 bekannt, die von Russland aktiv für die Kommunikation im Einsatzgebiet während seines Angriffskriegs gegen die Ukraine genutzt werden.
Die JSC RPA RUSBITECH ist daher verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
145.
JSC Concern Radio-Electronic
Technologies (KRET)
Anschrift: Goncharnaya st., 20/1, 109240, Moscow, Russian Federation
Tel.: +7 (495) 587-70-70
Website: www.kret.com
E-Mail: info@kret.com
Concern Radio-Electronic Technologies KRET ist der wichtigste russische Entwickler und Hersteller militärischer Funktechnik-Produkte. Das Unternehmen ist ein Tochterunternehmen von Rostec. Es hat das System für die elektronische Kampfführung Krasukha-4 hergestellt, das von den Streitkräften der Russischen Föderation während Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt wurde.
Daher ist es verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
146.
OJSC "RADIOAVIONIKA"
Anschrift: Troitskiy pr., 4, building B, Saint-Petersburg 190005, Russian Federation
Tel.: +7 (812) 607-50-50
E-Mail: info@radioavionica.ru
Radioavionika ist ein russisches Technologieunternehmen und ein Waffenlieferant der Streitkräfte der Russischen Föderation.
Radioavionika entwickelte und produzierte das Aufklärungs-, Befehlsführungs-, Kontroll- und Kommunikationssystem "Strelets-M", das von den russischen Streitkräften während des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine eingesetzt wurde.
Daher ist es verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung oder Durchführung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
147.
Technodinamika
Anschrift: 35, Bol’shaya Tatarskaya Str., Bldg. 5, 115184, Moscow, Russian Federation
Tel.: +7 (495) 627-1099
E-Mail: info@tdhc.ru
Technodinamika ist ein Hersteller von Waffen, Munition und Chemie- und Luftfahrtprodukten und Lieferant von Militärgütern für die Streitkräfte der Russischen Föderation. Es ist eine Holdinggesellschaft mit mehr als 100 Unternehmen.
Die Tochtergesellschaften von Technodinamika produzieren das unbemannte Luftfahrzeug KBLA-IVC, das Minenverlegesystem ISDM Zemledeliye, Munition für den Raketenwerfer BM-27 Uragan, den Lenkflugkörper Vikhr und das Raketenartilleriesystem Tornado-S, die von den russischen Streitkräften während des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eingesetzt wurden.
Das Unternehmen ist daher verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell und profitiert von ihr.
148.
JSC "Ulan-Ude Aviation Plant"
Anschrift: Khorinskaya Str. 1, 670009 Ulan-Ude, Republic of Buryatia, Russian Federation
Tel.: +7 (301) 248-0392
Website: https://rabotauuaz.ru/o- predpriyatii#O_predpriyatii
E-Mail: uuaz@uuaz.ru
Ulan-Ude Aviation Plant ist ein Vertragslieferant der Streitkräfte der Russischen Föderation.
Es stellt den Militärtransporthubschrauber Mi-8AMTSh her, der von den russischen Streitkräften während des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine eingesetzt wurde.
Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
149.
JSC "Nizhny Novgorod Plant of the 70th Anniversary of Victory"
Anschrift: Sormovskoye road, 21, Nizhny Novgorod 603052, Russian Federation
Tel.: 7 (831) 249-82-38
E-Mail: 70Pobeda@nzslp.ru Website: https://nzslp.ru/
Art der Organisation: Aktiengesellschaft (Joint Stock Company)
Ort der Registrierung: Nizhny Novgorod, Russia
Registrierungsdatum: 26.8.2014
Registrierungsnummer: Steueridentifikationsnum mer:: 5259113339
Hauptnummer im staatlichen Register: 1145259004296
Hauptgeschäftssitz: Russland
Die Nizhny Novgorod Plant of the 70th Anniversary of Victory ist Teil der russischen Verteidigungsindustrie. Nizhny Novgorod Plant of the 70th Anniversary of Victory ist beauftragt mit der Herstellung fortschrittlicher Waffen und militärischer Ausrüstung, die der Umsetzung des russischen staatlichen Verteidigungsauftrags und des staatlichen Rüstungsprogramms dienen. Diese Produktion ist notwendig, damit die Regierung der Russischen Föderation weiterhin allgemein in der Lage ist, den Angriffskrieg gegen die Ukraine fortzusetzen. Das Werk stellt unter anderem das Raketensystem S-400 her, das Russland im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt hat.
Nizhny Novgorod Plant of the 70th Anniversary of Victory ermöglicht und fördert auch Aktivitäten von Junarmia, einer russischen paramilitärischen Organisation, die den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unterstützt und russische Kriegspropaganda verbreitet.
Es unterstützt daher die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder finanziell oder profitiert von ihr.
150.
JSC Votkinsk Machine Building Plant
Anschrift: Kirov Street, 2427430 City of Votkinsk, Republic of Udmurt, Russian Federation
Tel.: +7 (34145) 6-53-53
E-Mail: zavod@vzavod.ru
Website: https://vzavod.ru/ Art der Organisation:
Aktiengesellschaft (Joint Stock Company)
Ort der Registrierung: Votkinsk, Republic of Udmurt, Russia
Registrierungsdatum: 1.10.2010
Registrierungsnummer: Steueridentifikationsnum mer:: 1828020110
Hauptnummer im staatlichen Register: 1101828001000
Hauptgeschäftssitz: Russland
Die Fabrik Votkinsk Machine Building Plant produziert als Teil der russischen Verteidigungsindustrie für Russland strategisch wichtige Waffen. Es ist die einzige Werk dieser Art in Russland. Votkinsk Machine Building Plant stellt unter anderem Flugkörper und Munition für die Komplexe Iskander und Tochka-U her, die Russland während des Angriffskriegs gegen die Ukraine eingesetzt hat.
Das Unternehmen unterstützt daher die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder profitiert von ihr.
151.
PJSC "Motovilikhinskiye Zavody"
Anschrift: Russia, 614014,
Perm, str. 1905, building 35
Art der Organisation: Öffentliche Aktiengesellschaft (Public Joint Stock Company)
Ort der Registrierung: Perm, Russische Föderation
Registrierungsdatum: 11.12.1992
Registrierungsnummer: 1025901364708
Hauptgeschäftssitz: Russland
Die PJSC Motovilikhinskiye Zavody ist ein russischer Waffen- und Munitionshersteller, organisiert als öffentliche Aktiengesellschaft. Sie wird von der Gesellschaft "RT-Capital" des staatlichen Unternehmens Rostec verwaltet. Die Haupttätigkeit der PJSC Motovilikhinskiye Zavody besteht in der Herstellung militärischer Ausrüstung wie Artilleriegeschütze, Mörser und Mehrfachraketenwerfer. Die PJSC Motovilikhinskiye Zavody entwickelt und produziert Kampf- und Transportfahrzeuge für die Mehrfachraketenwerfersysteme Grad, Smerch, Tornado-G und Tornado-S. Sie ist der einzige russische Hersteller von Kampf- und Transportfahrzeugen für die Zusammensetzung mehrerer Mehrfachraketenwerfersysteme des Typs "Grad" und "Smerch" sowie ihrer geänderten Versionen "Tornado-G" und "Tornado-S".
Die PJSC Motovilikhinskiye Zavody ist an der Herstellung der Mehrfachraketenwerfersysteme "Tornado-G" und "Tornado-S" beteiligt, die an die russischen Streitkräfte geliefert und im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt werden.
Die PJSC Motovilikhinskiye Zavody ist daher verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Die PJSC Motovilikhinskiye Zavody profitiert zudem vom Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, da sie zur Versorgung der russischen Streitkräfte mit Mehrfachraketenwerfersystemen (MLRS) beiträgt und ihr somit der wachsende Bedarf an Waffen unmittelbar zugutekommt. Aufgrund des wachsenden Bedarfs an Waffen profitiert die PJSC Motovilikhinskiye Zavody von der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
152.
All-Russia State Television and Radio Broadcasting Company (VGTRK) (Allrussische Fernseh- und Radiogesellschaft)
Anschrift: str. 5th Yamskogo Polya 19-21, 125124, Moscow, Russia
Art der Organisation: Föderales staatliches Einheitsunternehmen
Ort der Registrierung: , Pokhodnyy Proyezd 3-2,
125373, Moscow, Russia
Datum der Registrierung: 14.10.2002
Registrierungsnummer: 1027700310076
Hauptgeschäftssitz: Moskau, Russland
Die VGTRK ist eine Medienholdinggesellschaft, die Fernsehsender wie Rossiya 1, Rossiya 24 und RTR Planeta und die Radiostation Vesti FM und andere kontrolliert. Sie steht im Eigentum und unter der Kontrolle der Russischen Föderation und wurde von Präsident Vladimir Putin als strategisches Unternehmen anerkannt. Im Jahr 2022 hat die russische Regierung im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine die Mittel für staatlich kontrollierte Medien aufgestockt; die VGTRK soll 25,2 Mrd. Rubel erhalten. Dadurch hat die VGTRK von russischen Entscheidungsträgern profitiert, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind.
Die im Eigentum der VGTRK befindlichen Sender bieten eine Plattform für Olga Skabeyeva, Dmitry Kiselyo, Vladimir Soloviev und andere, die Propaganda und Desinformation im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verbreiten. Die VGTRK unterstützt daher Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, und steht in Verbindung mit natürlichen Personen, die solche politischen Massnahmen und Handlungen unterstützen. Ausserdem unterstützt sie die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, und profitiert von ihr.
153.
National Media Group (Nationale Mediengruppe)
Anschrift: Prechistenskaya embankment, 13, building 1,
119034, Moscow, Russia
Art der Organisation: Aktiengesellschaft
Datum der Registrierung: 1.2.2008
Registrierungsnummer: 1087746152207
Steueridentifikationsnummer: 7704676655
Die National Media Group ist eine Medienholding, die 28 Medienunternehmen in Russland kontrolliert, darunter Channel One, Channel 5, REN TV und STS, 78.ru, die überregionale Zeitung Izvestia, Delovoy Peterburg und andere. Sie befindet sich im Eigentum der Bank Rossiya, deren Hauptaktionär Yuriy Kovalchuk ist.
Vorstandsvorsitzende der National Media Group ist Alina Kabaeva. Die National Media Group steht daher in Verbindungen mit Personen und Organisationen, die angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, restriktiven Massnahmen unterliegen.
Die von der National Media Group kontrollierten Medien verbreiten aktiv Propaganda und Desinformation im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Die National Media Group unterstützt daher Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
154.
Strategic Culture Foundation (Stiftung Strategische Kultur)
Anschrift: Bolshaya Polyanka str., 50/1 STR.1, 119180,
Moscow, Russia
Art der Organisation: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Ort der Registrierung: Bolshaya Polyanka str., 50/1 STR.1, 119180, Moscow, Russia
Datum der Registrierung: 21.2.2005
Registrierungsnummer: 1057746290469
Steueridentifikationsnummer: 7706569306
Hauptgeschäftssitz: Moskau, Russland
Die Strategic Culture Foundation ist eine von der Russischen Föderation finanzierte Organisation. Nach offiziellen Berichten ist sie eng mit russischen Spezialkräften, einschliesslich des SVR, verbunden.
Die von der Strategic Culture Foundation kontrollierte Websites strategic-culture.org and fondsk.ru verstärken kremelfreundliche Narrative und zielen darauf ab, ausländische Zielgruppen mit der kremelfreundlichen Desinformation anzusprechen. Die Strategic Culture Foundation unterstützt daher Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Ausserdem unterstützt die Strategic Culture Foundation die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, und profitiert von ihr.
155.
ANO TV-Novosti
Anschrift: Autonomous non- profit organization (ANO)
"TV-Novosti", BOROVAYA ULITSA, D.3, K.1, Moscow,
111020, Russian Federation
Tel.: +7(499)750-00-75,
+7(495)926-28-30,
+7(495)649-89-89
E-Mail: info@rttv.ru
TV-Novosti ist eine mit der russischen Regierung verbundene Medienorganisation. Sie wird aus dem föderalen Haushalt der Russischen Föderation finanziert. Über die ihr unterstellten Medien, einschliesslich RT, verbreitete sie kremelfreundliche Propaganda und Desinformation und unterstützte den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine.
Daher unterstützte sie materiell oder finanziell Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Zudem profitierte sie von der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.
156.
Armed Forces of the Russian Federation (Streitkräfte der Russischen Föderation)
Anschrift: Frunzenskaya Naberezhnaya 22, Moscow
119160, Russia
Tel.: 8 (495) 498-01-84
Website: https://mil.ru/
E-Mail: ps-smi@mil.ru
Die Armed Forces of the Russian Federation sind die Streitkräfte der Russischen Föderation. Am 24. Februar 2022 begannen sie den Angriffskrieg gegen die Ukraine.
Soldaten der Armed Forces of the Russian Federation haben Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen gegen ukrainische Bürger begangen, darunter der wahllose Einsatz von Explosivwaffen in besiedelten Gebieten und Angriffe auf Zivilisten, die versuchten, zu fliehen. In den von den Streitkräften der Russischen Föderation besetzten Gebieten fanden summarische Hinrichtungen, unrechtmässige Inhaftierungen, Folter, Misshandlungen, Vergewaltigungen und andere Formen von sexueller Gewalt statt.
Die Armed Forces of the Russian Federation sind daher verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
157.
National Guard of the Russian Federation (Nationalgarde der Russischen Föderation)
Anschrift: 9 Krasnokazarmennaya Street, 111250 Moscow, Russia
Tel.: +7 495 361 85 79
E-Mail: dvsmi@rosgvard.ru
Die National Guard of the Russian Federation ist die Nationalgarde der Russischen Föderation. Sie hat am Angriffskrieg gegen die Ukraine teilgenommen.
Sie ist daher verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
158.
Russian Aerospace Forces (Russische Luft- und Weltraumkräfte)
Anschrift: Frunzenskaya Naberezhnaya 22, Moscow
119160, Russia
Tel.: 8 (495) 498-02-09
E-Mail: ps-smi@mil.ru
Die Russian Aerospace Forces sind die Luft- und Weltraumkräfte der Streitkräfte der Russischen Föderation. Sie haben am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine teilgenommen.
Sie sind daher verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
159.
Russian Airborne Forces (Russische Luftstreitkräfte)
Anschrift: Frunzenskaya Naberezhnaya 22, Moscow
119160, Russia
Tel.: 8 (495) 962 98 88
E-Mail: ps-vdv@mil.ru
Die Russian Airborne Forces sind die russischen Luftstreitkräfte der Streitkräfte der Russischen Föderation. Sie haben am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine teilgenommen.
Sie sind daher verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
160.
Russian Ground Forces (Russisches Heer)
Anschrift: Frunzenskaya Naberezhnaya, 22/2, 119160 Moscow, Russia
Tel.: 8 (495) 693 32 56
Website: https://eng.mil.ru/en/structure/f orces/type/ground.htm
E-Mail: ps-sv@mil.ru
Die Russian Ground Forces sind die Landstreitkräfte der Russischen Föderation. Die haben am Angriffskrieg gegen die Ukraine teilgenommen.
Sie sind daher verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
161.
Russian Navy (Russische Seekriegsflotte)
Anschrift: Frunzenskaya Naberezhnaya 22, Moscow,
119160, Russia
Tel.: +7 (968) 766-17-67
Website: https://structure.mil.ru/structure /forces/navy.htm
E-Mail: ps-vmf@mil.ru
Die Russian Navy ist die Seestreitkraft der Russischen Föderation. Einheiten der Russian Navy haben am Angriffskrieg gegen die Ukraine teilgenommen.
Sie ist daher verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
162.
Special Operations Forces (Sondereinsatzkräfte)
Anschrift: Command of the Special Operations Forces, military unit 99450 Moscow region, Solnechnogorsk district, Senezh town, Russia
E-Mail: ps-smi@mil.ru
Die Special Operations Forces sind die Sondereinsatzkräfte der Streitkräfte der Russischen Föderation. Die Special Operations Forces haben am Angriffskrieg gegen die Ukraine teilgenommen.
Sie sind daher verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
163.
Main Computing Center of the General Staff (GVC)
((Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs))
Anschrift: Znamenka Street 19, Moscow, Russia
Art der Organisation: Russisches Militärinstitut
Das Main Computing Centre of the General Staff (GVC) ((Hauptrechenzentrum (GWZ) des Generalstabs)) der russischen Streitkräfte ist eine zentrale Einheit im Zusammenhang mit den russischen Raketenangriffen auf die Ukraine, auch auf zivile Ziele, von April bis Oktober 2022, bei denen allein im Oktober 2022 über 30 Menschen getötet und über 100 verletzt wurden. Das GWZ ist für die technischen Vorbereitungen zuständig, einschliesslich der Berechnung der für die Raketenangriffe auf die Ukraine relevanten Daten. Daher ist das GVZ für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Massnahmen oder setzt sie um.
164.
Main Intelligence Directorate of the General Staff of the Armed Forces of the Russian Federation (Hauptverwaltung für Aufklärung beim Generalstab der Streitkräfte der Russischen Föderation)
Anschrift: Grizodubovoy, 3,
Moscow 125252, Russia
/ministry_of_defence/details.ht m?id=9711@egOrganization
Die Hauptverwaltung für Aufklärung beim Generalstab der Streitkräfte der Russischen Föderation (GRU) ist der militärische Nachrichtendienst Russlands. GRU hat am Angriffskrieg gegen die Ukraine teilgenommen.
GRU ist daher verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.
165.
JSC "Zavolzhsky plant of caterpillar tractors"
("ZZGT")
Anschrift: 606522, Nizhny Novgorod region, Gorodetsky district, Zavolzhye, Zheleznodorozhnaya str., 1
Art der Organisation: Aktiengesellschaft (Joint Stock Company)
Registrierungsdatum: 26.9.2011
Ort der Registrierung: Region Nizhny Novgorod, Russland
Hauptgeschäftssitz: Russland
Die JSC "Zavolzhsky plant of caterpillar tractors" ist ein russisches Maschinenbauunternehmen, das geländegängige Kettenfahrzeuge des Typs GAZ-3344-20 herstellt und liefert.
Die JSC "Zavolzhsky plant of caterpillar tractors" beliefert die russischen Streitkräfte mit Fahrzeugen des Typs GAZ-3344-20, die im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt werden.
Die JSC "Zavolzhsky plant of caterpillar tractors" ist daher verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
166.
PUBLIC JOINT STOCK COMPANY "ZAVOD TULA"
Tula region, Tula, F. Smirnova str., 28 korp.
Art der Organisation: Öffentliche Aktiengesellschaft (Public Joint Stock Company)
Registrierungsdatum: 16.8.2002
Ort der Registrierung: Tula, Russland
Registrierungsnummer: 1027100592210
Hauptgeschäftssitz: Russland
Die PJSC "ZAVOD TULA" ist Hauptentwickler und Serienlieferant mobiler Aufklärungsmittel für atomare, nichtspezifische biologische und chemische Kampfstoffe (ABC) für die Abteilung des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation, die für ABC- Schutzes verantwortlich ist. Die PJSC "ZAVOD TULA" beliefert die russischen Streitkräfte mit von ihr hergestellten besonderen Strahlungsaufklärungsfahrzeugen, die im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt werden.
Die PJSC "ZAVOD TULA" ist daher verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
167.
Russian Imperial Legion (Russische Reichslegion)
alias Russkiy Imperskiy Legion,
Saint Petersburg Imperial Legion,
"Imperial Legion",
"RIL"
Ort der Registrierung: Sankt Petersburg, Russische Föderation (PO Box 128, Saint Petersburg 197022)
Registrierungsdatum: 2002
Die Russische Reichslegion ist der paramilitärische Arm der Russischen Reichsbewegung (Russian Imperial Movement, RIM), einer 2002 von Stanislav Vorobyov gegründeten rassistischen Gruppierung. Diese paramilitärische Gruppierung kämpft aktiv im Namen der Russischen Föderation im Angriffskrieg gegen die Ukraine. In den sozialen Medien beschreibt die "Russische Reichslegion" ihre Beteiligung am Krieg Russlands gegen die Ukraine als "Beitrag zu Aufklärungs- und Angriffsmissionen".
Somit ist die Russische Reichslegion verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
168.
Russian Imperial Movement (Russische Reichsbewegung)
alias RIM;
Russkoye Imperskoye Dvizheniye
Registrierungsdatum: 2002
Die Russische Reichsbewegung (Russian Imperial Movement, RIM) ist eine 2002 von Stanislav Vorobyev gegründete rassistische Gruppierung. Die Gruppierung fördert ethnisch-russischen Nationalismus und ist bestrebt, rassistischen Extremismus im Westen anzutreiben. Sie bietet paramilitärische Ausbildung für russische Staatsangehörige und Mitglieder gleichgesinnter Organisationen aus anderen Ländern an. Ihr bewaffneter Arm, die Russische Reichslegion, kämpft für die russischen Streitkräfte im Krieg Russlands gegen die Ukraine. Auf ihrer offiziellen Website nennt die Bewegung als eine ihrer wichtigsten Bestrebungen den "Kampf in der Ukraine gegen die Unierten und Heiden, die das Rückgrat der ukrainischen Streitkräfte bilden".
Somit ist die Russische Reichsbewegung verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
169.
Task Force "Rusich"
alias: Military-Patriotic Club "Rusich";
"Rusich" Sabotage And Assault Reconnaissance Group;
"Rusich" Task Force;
Sabotage And Assault Reconnaissance Group "Rusich";
"DSHRG Rusich"
Registrierungsdatum: 2014
Die Task Force "Rusich" ist eine russische paramilitärische Gruppierung, die Verbindungen zu dem russischen privaten Militärunternehmen Wagner Group unterhält und möglicherweise als Untereinheit der Wagner Group tätig ist. Die Task Force "Rusich" beteiligt sich an der Seite des russischen Militärs an Kampfeinsätzen im Angriffskrieg gegen die Ukraine. "Rusich" hat eine lange Geschichte von Kampfeinsätzen an der Seite von von Russland unterstützten Stellvertretern im Donezkbecken der Ukraine, und 2015 wurden Söldner von "Rusich" beschuldigt, Gräueltaten gegen verstorbene und gefangene ukrainische Soldaten begangen zu haben, wobei sie ausserdem gefilmt wurden.
Somit ist die Task Force "Rusich" verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
170.
Freiwilligenunion des Donezkbeckens
Ort der Registrierung: str. Fadeeva, 7 building 1, office 2,
125047 Moscow, Russian Federation
Registrierungsdatum: 27.8.2015
Steuer-Identifikationsnummer: 9710001943
Nummer im staatlichen Register: 1157700015065
Die Freiwilligenunion des Donezkbeckens ist eine paramilitärische Gruppierung, die aktiv im Namen der Russischen Föderation im Angriffskrieg gegen die Ukraine kämpft. Die Kampfeinheiten der paramilitärischen Organisation sind im Auftrag des russischen Verteidigungsministeriums tätig, und ihre Mitglieder wurden beauftragt, direkte Unterstützung für russische Militäraktionen zu leisten.
Zusätzlich hat die Freiwilligenunion des Donezkbeckens Aufklärungseinsätze wie Informationsgewinnung und Erkundung für die russischen Streitkräfte durchgeführt, einschliesslich der Ermittlung von Standorten für russische Militärangriffe auf Ziele in der Ukraine.
Somit ist die Freiwilligenunion des Donezkbeckens verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
171.
SBK ART LLC
Anschrift: Leningradsky Prospekt D. 37a K. 4, Floor/Room 10/33 A73, Municipal District Of Khoroshevsky, Moscow 125167, Russian Federation
Art der Organisation: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Ort der Registrierung: Pedestrian passage, home ownership 3. building 2,
Moscow 125373, Russian Federation
Registrierungsdatum: 10.12.2021
Registrierungsnummer: 1217700605209
SBK ART LLC ist ein Unternehmen in der Russischen Föderation, das mit der Sberbank verbunden ist. Die SBK ART LLC wurde als Tochtergesellschaft der Sberbank vor deren Aufnahme in die Liste gegründet, mit dem Zweck, die Beteiligungen der Sberbank an der Fortenova-Gruppe zu halten. Die Sberbank behält die tatsächliche Kontrolle über die SBK ART LLC, ungeachtet der vorgeblichen Übertragung ihrer Anteile auf einen Geschäftsmann in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
SBK ART LLC ist daher mit der Sberbank verbunden, die als eine Organisation in der Liste geführt ist, die die Regierung der Russischen Föderation finanziell unterstützt, und als eine Organisation, die in einem Bereich der Wirtschaft tätig ist, der dieser als wichtige Einnahmequelle dient.
172.
Iran Aircraft Manufacturing Industries
Corporation (HESA)
Anschrift: Sepahbod Gharani Avenue 107, Tehran, Iran
Art der Organisation: Hersteller im Luft- und Raumfahrtbereich
staatliches Unternehmen
Ort der Registrierung: Isfahan (Iran)
Datum der Registrierung: 1977
Sonstige verbundene Organisationen: Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC)
Iran Aircraft Manufacturing Industries Corporation (HESA) ist ein iranisches Unternehmen, das auf die Herstellung militärischer und ziviler Luftfahrzeuge und unbemannter Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles, UAV) spezialisiert ist.
HESA stellt UAV her, die vom Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) verwendet werden, und ist an Forschung, Entwicklung, Herstellung und Flugbetrieb im Zusammenhang mit UAV beteiligt. HESA ist eine Tochtergesellschaft von Iran Aviation Industries Organization (IAIO), eines staatseigenen Unternehmens, das dem iranischen Ministerium für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte (Ministry of Defense and Armed Forces Logistics) (MODAFL) untersteht. Die von HESA in Iran hergestellten UAV werden von der Russischen Föderation im Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt.
Somit ist HESA verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
Anhang 9
(Art. 19 Abs. 1 Bst. a und b, 20 Abs. 3 Bst. c und 33 Bst. a)
Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen
1.
Sberbank
2.
VTB Bank
3.
Gazprombank
4.
Vnesheconombank (VEB)
5.
Rosselkhozbank
Anhang 10
(Art. 19 Abs. 2 Bst. a und b sowie 33 Bst. a)
Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen
1.
Alfa Bank
2.
Bank Otkritie
3.
Bank Rossiya
4.
Promsvyazbank
Anhang 11
(Art. 19 Abs. 2 Bst. a und b sowie 33 Bst. a)
Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen
1.
Almaz-Antey
2.
Kamaz
3.
Seehandelshafen Novorossiysk
4.
Rostec (Russian Technologies State Corporation)
5.
Russische Eisenbahn
6.
JSC PO Sevmash
7.
Sovcomflot
8.
United Shipbuilding Corporation
9.
Russisches Schiffsregister
Anhang 12
(Art. 19 Abs. 3 Bst. a und 33 Bst. a)
Banken und andere Unternehmen die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen
1.
OPK Oboronproms
2.
United Aircraft Corporation
3.
Uralvagonzavod
Anhang 13
(Art. 19 Abs. 3 Bst. a und 33 Bst. a)
Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen
1.
Rosneft
2.
Transneft
3.
Gazprom Neft
Anhang 14207
(Art. 28 und 33 Bst. a)
Banken und andere Unternehmen, die dem Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen
1.
Bank Otkritie
2.
Novikombank
3.
Promsvyazbank
4.
Bank Rossiya
5.
Sovcombank
6.
Vnesheconombank (VEB)
7.
VTB Bank
8.
Sberbank
9.
Credit Bank of Moscow
10.
Joint Stock Company Russian Agricultural Bank, JSC Rosselkhozbank
Anhang 15208
(Art. 32)
Juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die Restriktionen betreffend elektronische Kommunikationsdienste unterliegen
1.
RT - Russia Today English
2.
RT - Russia Today UK
3.
RT - Russia Today Germany
4.
RT - Russia Today France
5.
RT - Russia Today Spanish
6.
Sputnik
7.
Rossiya RTR / RTR Planeta
8.
Rossiya 24 / Russia 24
9.
TV Centre International
10.
NTV/NTV Mir
11.
Rossiya 1
12.
REN TV
13.
Pervyi Kanal
Anhang 16209
(Art. 25a Abs. 1 Bst. a, Abs. 2 Bst. b und d, Art. 37 Abs. 27)
Banken und andere Organisationen, die Transaktionsverboten unterliegen
1.
OPK Oboronprom
2.
United Aircraft Corporation
3.
Uralvagonzavod
4.
Rosneft
5.
Transneft
6.
Gazprom Neft
7.
Almaz-Antey
8.
Kamaz
9.
Rostec (Russian Technologies State Corporation)
10.
JSC PO Sevmash
11.
Sovcomflot
12.
United Shipbuilding Corporation
13.
Russian Maritime Register of Shipping (RMRS) (Russisches Seeschiffsregister)
14.
Russian Regional Development Bank
Anhang 17210
(Art. 10a Abs. 1, Art. 15e Abs. 1)
Güter und Technologien der Seeschifffahrt
Kategorie VI - Meeres- und Schiffstechnik
X.A.VI.01 Schiffe, Systeme oder Ausrüstung der Meeres- und Schiffstechnik und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, sowie Bestandteile und Zubehör:
a) Navigationsausrüstung:
Zolltarifnummer
Bezeichnung
ex 8526
Geräte für Funkmessung und -ortung (Radar), Geräte für Funknavigation und Geräte für Funkfernsteuerung
ex 8529
Teile, als ausschliesslich oder hauptsächlich für Geräte der Nrn. 8524 bis 8528 bestimmt erkennbar
ex 9014
Kompasse, einschliesslich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte (einschliesslich Teile und Zubehör)
b) Funkausrüstung:
Zolltarifnummer
Bezeichnung
ex 8517
Telefonapparate, einschliesslich Smartphones und andere Telefone für zellulare Netze und für andere drahtlose Netze; andere Sende-, Übermittlungs- oder Empfangsgeräte für Sprache, Bilder oder andere Daten, einschliesslich Apparate für den Informationsaustausch in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netz (wie ein lokales Netz (LAN) oder ein Weitverkehrsnetz (WAN)), andere als solche der Nrn. 8443, 8525, 8527 oder 8528 (einschliesslich Teile)
Anhang 18211
(Art. 15a Abs. 1 und 2, Art. 15e Abs. 3, Art. 37 Abs. 22)
Eisen- und Stahlerzeugnisse
1. Güter, die vor dem 29. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
Zolltarifnummer
Bezeichnung
7208
Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600mm oder mehr, warm gewalzt, weder plattiert noch überzogen
7209
Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600mm oder mehr, kalt gewalzt, weder plattiert noch überzogen
7210
Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600mm oder mehr, plattiert oder überzogen Bleche mit metallischem Überzug
7211
Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600mm, weder plattiert noch überzogen
7212
Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600mm, plattiert oder überzogen
7213
Walzdraht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, warmgewalzt, in Ringen regellos aufgehaspelt
7214
Stabeisen und Stabstahl, nicht legiert, nur geschmiedet, warm gewalzt, warm stranggepresst oder warm gezogen, auch nach dem Walzen verwunden (ausg. in Ringen regellos aufgehaspelt)
7215
Anderes Stabeisen und anderer Stabstahl, nicht legiert, kalthergestellt oder kaltfertiggestellt, auch weitergehend bearbeitet, oder warmhergestellt und weitergehend bearbeitet, a.n.g.
7216 10
Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
7216 21
Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
7216 22
Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
7216 31
Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
7216 32
Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
7216 33
Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
7217
Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, in Rollen (ausg. Walzdraht)
7219
Flachgewalzte Erzeugnisse aus rostfreiem Stahl, mit einer Breite von 600mm oder mehr, warm- oder kaltgewalzt
7220
Flachgewalzte Erzeugnisse aus rostfreiem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600mm, warm- oder kaltgewalzt
7221
Walzdraht aus rostfreiem Stahl, in Ringen regellos aufgehaspelt
7222
Stäbe, Stangen und Profile, aus rostfreiem Stahl
7225 19
Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr
7225 30
Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr
7225 40
Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr
7225 50
Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr
7225 91
Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr
7225 92
Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr
7225 99
Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr
7226 19
Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm
7226 20
Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm
7226 92
Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm
7226 99
Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm
7227
Walzdraht aus anderem legierten Stahl, in Ringen regellos aufgehaspelt
7228 10
Stäbe, Stangen und Profile, aus anderem legierten Stahl; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nicht legiertem Stahl
7228 20
Stäbe, Stangen und Profile, aus anderem legierten Stahl; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nicht legiertem Stahl
7228 30
Stäbe, Stangen und Profile, aus anderem legierten Stahl; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nicht legiertem Stahl
7228 50
Stäbe, Stangen und Profile, aus anderem legierten Stahl; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nicht legiertem Stahl
7228 60
Stäbe, Stangen und Profile, aus anderem legierten Stahl; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nicht legiertem Stahl
7228 70
Stäbe, Stangen und Profile, aus anderem legierten Stahl; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nicht legiertem Stahl
7228 80
Stäbe, Stangen und Profile, aus anderem legierten Stahl; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nicht legiertem Stahl
7301 10
Spundwandeisen
7302 10
Schienen
7302 40
Laschen und Unterlagsplatten
7304
Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen oder Stahl (ausg. aus Gusseisen)
7305
Rohre mit kreisförmigem Querschnitt und einem äusseren Durchmesser von > 406,4 mm, aus flachgewalzten Erzeugnissen aus Eisen oder Stahl hergestellt (z. B. geschweisst oder genietet)
7306
Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweisst, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinandergelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl (ausg. nahtlose Rohre sowie Rohre mit kreisförmigem inneren und äusseren Querschnitt und einem Durchmesser von > 406,4 mm)
2. Güter, die nach dem 29. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
Zolltarifnummer
Bezeichnung
7206
Eisen und nicht legierter Stahl, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen (ausg. Abfallblöcke, stranggegossene Erzeugnisse und Eisen der Position 7203)
7207
Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
7216
Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
7218
Stahl, nichtrostend, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen (ausg. Abfallblöcke sowie stranggegossene Erzeugnisse); Halbzeug aus nichtrostendem Stahl
7223
Draht aus nichtrostendem Stahl, in Ringen oder Rollen (ausg. Walzdraht)
7224
Stahl, legiert, anderer als nichtrostender Stahl, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen, Halbzeug aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl (ausg. Abfallblöcke sowie stranggegossene Erzeugnisse)
7225
Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warm- oder kaltgewalzt
7226
Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, warm- oder kaltgewalzt
7228
Stäbe, Stangen und Profile, aus anderem legierten Stahl; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nicht legiertem Stahl
7229
Draht aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, in Ringen oder Rollen (ausg. Walzdraht)
7301
Spundwandeisen aus Eisen oder Stahl, auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elementen hergestellt; durch Schweissen hergestellte Profile aus Eisen oder Stahl
7302
Gleismaterial aus Gusseisen, Eisen oder Stahl: Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Schwellen, Laschen, Schienenstühle, Spannkeile, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen und andere für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtete Teile
7303
Rohre und Hohlprofile, aus Gusseisen
7307
Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl
7308
Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Torschwellen und Türschwellen, Türläden und Fensterläden, Geländer); zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergl. sowie aus Eisen oder Stahl (ausg. vorgefertigte Gebäude der Pos. 9406)
7309
Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von > 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung (ausg. Warenbehälter (Container), speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet)
7310
Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von <= 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung, a.n.g
7311
Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase (ausg. Warenbehälter [Container], speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet
7312
Litzen, Kabel, Seile, Seilschlingen und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik sowie verwundener Zaundraht und Stacheldraht
7313
Stacheldraht aus Eisen oder Stahl; verwundene Drähte oder Bänder, auch mit Stacheln, von der für Einzäunungen verwendeten Art, aus Eisen oder Stahl
7314
Gewebe, einschliesslich endlose Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht (ausg. Gewebe aus Metallfäden von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnl. Zwecken verwendeten Art); Streckbleche und -bänder, aus Eisen oder Stahl
7315
Ketten und Teile davon, aus Eisen oder Stahl (ausg. Uhrketten, Schmuckketten usw., Fräs- und Sägeketten, Gleisketten, Mitnehmerketten für Fördereinrichtungen, Zangenketten für Textilmaschinen usw., Sicherheitsvorrichtungen mit Ketten zum Schliessen von Türen sowie Messketten)
7316
Schiffsanker, Draggen, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl
7317
Stifte, Nägel, Reissnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen (ausg. mit Kopf aus Kupfer und Heftklammern, zusammenhängend in Streifen)
7318
Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschl. Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl (ausg. Schraubnägel, Stöpsel, Spunde und dergl., mit Schraubgewinde)
7319
Nähnadeln, Stricknadeln, Schnürnadeln, Häkelnadeln, Stichel zum Sticken und ähnliche Waren, zum Handgebrauch, aus Eisen oder Stahl; Sicherheits-, Stecknadeln und ähnliche Nadeln, aus Eisen oder Stahl, a.n.g.
7320
Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl (ausg. Uhrfedern, Federn für Stöcke und Griffe von Regen- oder Sonnenschirmen, Federringe, Federscheiben sowie Stossdämpfer und Drehstab- bzw. Torsionsfedern des Abschnitts 17)
7321
Raumheizöfen, Kesselöfen, Küchenherde, auch zusätzlich für Zentralheizung verwendbar, Grillgeräte, Kohlenbecken, Gaskocher, Tellerwärmer und ähnliche nichtelektrische Haushaltsgeräte, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl (ausg. Kessel und Heizkörper von Zentralheizungen, Durchlauferhitzer und Warmwasserspeicher sowie Grossküchengeräte)
7322
Heizkörper für Zentralheizungen, nicht elektrisch beheizt, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Heisslufterzeuger und Heissluftverteiler, einschliesslich Verteiler, die auch frische oder klimatisierte Luft verteilen können, nicht elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl
7323
Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergl., aus Eisen oder Stahl (ausg. Kannen, Dosen und ähnl. Behälter der Pos. 7310; Abfallkörbe; Schaufeln, Korkenzieher und andere Artikel mit Werkzeugcharakter; Schneidwaren sowie Löffel, Schöpfkellen, Gabeln usw. der Pos. 8211-8215; Ziergegenstände; Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel)
7324
Sanitärartikel, Hygieneartikel oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl (ausg. Kannen, Dosen und ähnl. Behälter der Pos. 7310, kleine Apotheken- und Toilettenhängeschränke und andere Möbel des Kapitels 94 sowie Armaturen)
7325
Waren aus Eisen oder Stahl, gegossen, a.n.g.
7326
Waren aus Eisen oder Stahl, a.n.g. (ausg. gegossen)
Anhang 19212
(Art. 15b Abs. 1 und 2 Bst. c, Art. 15e Abs. 1)
Luxusgüter
Sofern in diesem Anhang nichts anderes angegeben ist, gilt das Verbot nach Art. 15b für Luxusgüter mit einem Stückpreis von über 300 Franken.
1. Pferde
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
 
0101 21
reinrassige Zuchttiere
 
0101 29
andere
2. Kaviar und Kaviarersatz
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
 
1604 31
Kaviar
 
1604 32
Kaviarersatz
3. Trüffel und Zubereitungen daraus
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
 
0709 56 00
Trüffel
ex
0710 80 90
andere
ex
0711 59 00
andere
ex
0712 39 00
andere
ex
2001 90 98
andere
 
2003 90 10
Trüffel
ex
2103 90 00
andere
ex
2104 10 00
Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen, zubereitet
ex
2106 90
Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
4. Weine (einschliesslich Schaumweine), Biere, Branntweine und andere alkoholhaltige Getränke
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
 
2203 00
Bier aus Malz
 
2204 10
Schaumwein
 
2204 21
anderer Wein, in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 2 l
 
2204 29
anderer Wein
 
2205
Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert
 
2206 00
andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met, Sake); Mischungen von gegorenen Getränken sowie Mischungen von gegorenen Getränken und nichtalkoholischen Getränken, anderweit weder genannt noch inbegriffen
 
2207 10
Ethylalkohol, nicht denaturiert, mit einem Alkoholgehalt von 80 % Vol. oder mehr
ex
2208
Ethylalkohol, nicht denaturiert, mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % Vol.; Branntwein, Likör und andere Spirituosen
5. Zigarren und Zigarillos
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
 
2402 10
Zigarren (einschliesslich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend
ex
2402 90
andere
6. Parfüms, Toilettenwasser und Kosmetikartikel, einschliesslich Schönheits- und Schminkprodukten
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
 
3303
Parfüm und Toilettenwasser
 
3304
Schönheitsmittel Schminken und Hautpflegemittel, zubereitet ausgenommen Arzneiwaren, einschliesslich Sonnenschutz- oder Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Hand- oder Fusspflege
 
3305
Zubereitungen für die Haarpflege
 
3307
Zubereitungen zur Verwendung vor, beim oder nach dem Rasieren, Körperdesodorierungsmittel, zubereitete Badezusätze, Enthaarungsmittel, andere zubereitete Riechstoffe oder Körperpflegemittel und andere kosmetische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Raumdesodorierungsmittel, auch nicht parfümiert, auch mit desinfizierenden Eigenschaften
 
6704
Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und ähnliche Waren, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen
7. Leder-, Sattler- und Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Artikel
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
 
4201
Sattlerwaren für alle Tiere (einschliesslich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und ähnliche Waren), aus Stoffen aller Art
 
4202
Reisekoffer, Handkoffer aller Art, einschliesslich Toiletten- und Dokumentenkoffer, Aktenmappen, Schulsäcke, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Lebensmittel und Getränke, Toilette-Necessaires, Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbeutel, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportgeräte, Schachteln für Flakons oder Schmuck, Puderdosen, Etuis für Gold- und Silberschmiedewaren und ähnliche Behältnisse aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder vorwiegend mit diesen Stoffen oder Papier überzogen
 
4205 00
andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder
 
9605
Reisezusammenstellungen (Necessaires) von Waren zur Körperpflege, zum Nähen oder zum Reinigen von Schuhen oder Bekleidungen
8. Mäntel oder andere Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe (unabhängig von dem verwendeten Material)
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
 
4203
Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder
 
4303
Bekleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren aus Pelzfellen
 
6101
Mäntel, Cabans, ärmellose Umhänge (Capes), Anoraks, Blousons (Windjacken) und ähnliche Waren, gewirkt oder gestrickt, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Nr. 6103
 
6102
Mäntel, Cabans, ärmellose Umhänge (Capes), Anoraks, Blousons (Windjacken) und ähnliche Waren, gewirkt oder gestrickt, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Nr. 6104
 
6103
Anzüge, Ensembles, Vestons (Jacken, Kittel), lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen und kurze Hosen (andere als Badehosen), gewirkt oder gestrickt, für Männer oder Knaben
 
6104
Kostüme (Tailleurs), Ensembles, Jacken, Kleider (Röcke), Jupes, Hosenjupes, lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen und kurze Hosen (andere als Badehosen), gewirkt oder gestrickt, für Frauen oder Mädchen
 
6105
Hemden, gewirkt oder gestrickt, für Männer oder Knaben
 
6106
Blusen und Hemdblusen, gewirkt oder gestrickt, für Frauen oder Mädchen
 
6107
Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge (Pyjamas), Bademäntel, Hauskleider und ähnliche Waren, gewirkt oder gestrickt, für Männer oder Knaben
 
6108
Unterröcke, Halbunterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge (Pyjamas), Negligés, Bademäntel, Hauskleider und ähnliche Waren, gewirkt oder gestrickt, für Frauen oder Mädchen
 
6109
T-Shirts und Unterleibchen (Unterhemden), gewirkt oder gestrickt
 
6110
Pullover, Westen (Cardigans), Gilets und ähnliche Waren, einschliesslich Unterziehpullis, gewirkt oder gestrickt
 
6111
Bekleidung und Bekleidungszubehör, gewirkt oder gestrickt, für Kleinkinder
 
6112
Trainingsanzüge, Skianzüge und Skiensembles, Badeanzüge und -hosen, gewirkt oder gestrickt
 
6113
Bekleidung aus gewirkten oder gestrickten Stoffen der Nr. 5903, 5906 oder 5907
 
6114
andere Bekleidung, gewirkt oder gestrickt
 
6115
Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschliesslich Strumpfhosen, Strümpfe und Kniestrümpfe mit degressiver Kompression (z. B. Krampfadernstrümpfe), gewirkt oder gestrickt
 
6116
Handschuhe, Halbhandschuhe (Handschuhe ohne Fingerspitzen) und Fausthandschuhe, gewirkt oder gestrickt
 
6117
anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, gewirkt oder gestrickt; Teile von Bekleidung oder von Bekleidungszubehör, gewirkt oder gestrickt
 
6201
Mäntel, Cabans, ärmellose Umhänge (Capes), Anoraks, Blousons (Windjacken) und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Nr. 6203
 
6202
Mäntel, Cabans, ärmellose Umhänge (Capes), Anoraks, Blousons (Windjacken) und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Nr. 6204
 
6203
Anzüge, Ensembles, Vestons (Jacken, Kittel), lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen und kurze Hosen (andere als Badehosen), für Männer oder Knaben
 
6204
Kostüme (Tailleurs), Ensembles, Jacken, Kleider (Röcke), Jupes, Hosenjupes, lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen und kurze Hosen (andere als Badehosen), für Frauen oder Mädchen
 
6205
Hemden für Männer oder Knaben
 
6206
Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen
 
6207
Unterleibchen, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge (Pyjamas), Bademäntel, Hauskleider und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben
 
6208
Unterleibchen und Unterhemden, Unterröcke, Halbunterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge (Pyjamas), Negligés, Bademäntel, Hauskleider und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen
 
6209
Bekleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder
 
6210
Bekleidung aus Erzeugnissen der Nr. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907
 
6211
Trainingsanzüge, Skianzüge und Skiensembles, Badeanzüge und -hosen; andere Bekleidung
 
6212
Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, und Teile davon, auch gewirkt oder gestrickt
 
6213
Taschentücher und Ziertaschentücher
 
6214
Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren
 
6215
Krawatten, Papillons (Fliegen) und Halstuchkrawatten
 
6216
Handschuhe, Halbhandschuhe (Handschuhe ohne Fingerspitzen) und Fausthandschuhe
 
6217
anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Bekleidung oder von Bekleidungszubehör, andere als solche der Nr. 6212
 
6401
wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, bei denen der Oberteil weder mit der Laufsohle durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist noch aus verschiedenen, durch die gleichen Verfahren zusammengesetzten Teilen besteht
 
6402 20
Schuhe mit Oberteil aus Riemen oder Bändern, die mit Zapfen an der Sohle befestigt sind
 
6402 91
den Knöchel bedeckend
 
6402 99
andere
 
6403 19
andere
 
6403 20
Schuhe mit Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Lederriemen, die über den Spann und um die grosse Zehe führen
 
6403 40
andere Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe
 
6403 51
den Knöchel bedeckend
 
6403 59
andere
 
6403 91
den Knöchel bedeckend
 
6403 99
andere
ex
6404 19
Pantoffeln und andere Hausschuhe
 
6404 20
Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder
 
6405
andere Schuhe
 
6504
Hüte und andere Kopfbedeckungen, geflochten oder durch Verbindung von Streifen hergestellt, aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet
 
6505
Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet
 
6506 99
andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet, aus anderen Stoffen
 
6601 91
Schirme mit teleskopischem Unter- oder Griffstock
 
6601 99
andere
 
6602
Spazierstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren
ex
9619
Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder
9. Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
 
5701
Teppiche aus Spinnstoffen, geknüpft, auch konfektioniert
 
5702 10
Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche
 
5702 20
Bodenbeläge aus Kokos
 
5702 31
andere, mit Flor, nicht konfektioniert, aus Wolle oder feinen Tierhaaren
 
5702 32
andere, mit Flor, nicht konfektioniert, aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
 
5702 39
andere, aus anderen Spinnstoffen
 
5702 41
andere, mit Flor, konfektioniert, aus Wolle oder feinen Tierhaaren
 
5702 42
andere, mit Flor, konfektioniert, aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
 
5702 50
andere, ohne Flor, nicht konfektioniert
 
5702 91
andere, ohne Flor, konfektioniert, aus Wolle oder feinen Tierhaaren
 
5702 92
andere, ohne Flor, konfektioniert, aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
 
5702 99
andere, ohne Flor, konfektioniert, aus anderen Spinnstoffen
 
5703 00 00
Teppiche und andere Bodenbeläge aus Spinnstoffen (einschliesslich Rasen), getuftet, auch konfektioniert
 
5704
Teppiche und andere Bodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert
 
5705
andere Teppiche und Bodenbeläge aus Spinnstoffen, auch konfektioniert
 
5805
Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandres, Aubusson, Beauvais und ähnliche) und Tapisserien als Nadelarbeit (z. B. Petit-Point, Kreuzstich), auch konfektioniert
10. Perlen, Edelsteine und Schmucksteine, Artikel aus Perlen, Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
 
7101
echte Perlen oder Zuchtperlen, auch bearbeitet oder assortiert, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; echte Perlen oder Zuchtperlen, zur Erleichterung des Transportes vorübergehend aufgereiht
ex
7102
Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst, ausgenommen für industrielle Zwecke
 
7103
Edelsteine und Schmucksteine, andere als Diamanten, auch bearbeitet oder assortiert, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; Edelsteine und Schmucksteine, andere als Diamanten, nicht assortiert, zur Erleichterung des Transportes vorübergehend aufgereiht
ex
7104 91 00
Diamanten, ausgenommen zu industriellen Zwecken
ex
7105
Staub und Pulver von Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen Steinen, ausgenommen zu industriellen Zwecken
 
7106
Silber (einschliesslich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder in Form von Halbzeug oder Pulver
 
7107
Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder in Form von Halbzeug
 
7108
Gold (einschliesslich platiniertes Gold), in Rohform oder in Form von Halbzeug oder Pulver
 
7109
Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, in Rohform oder in Form von Halbzeug
 
7110
Platin (inkl. Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium), in Rohform oder in Form von Halbzeug oder Pulver
 
7111
Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder in Form von Halbzeug
 
7113
Bijouterie und Juwelierwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
 
7114
Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
 
7115
andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
 
7116
Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen, Schmucksteinen, synthetischen oder rekonstituierten Steinen
11. Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
ex
4907
Banknoten
 
7118 10
Münzen (ausgenommen Goldmünzen), andere als gesetzliche Zahlungsmittel
 
7118 90
andere
12. Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
ex
8214
andere Messerschmiedewaren (z. B. Haarschneide- und Schermaschinen, Spaltmesser, Hackmesser und Wiegemesser für Metzger und zum Küchengebrauch und Papiermesser); Messerschmiedewaren und Zusammenstellungen, zur Hand- oder Fusspflege (einschliesslich Nagelfeilen)
ex
8215
Löffel, Gabeln, Schöpfkellen, Schaumlöffel, Tortenschaufeln, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren
ex
9307
Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und andere blanke Waffen, Teile davon sowie Scheiden
13. Geschirr aus Porzellan, Steingut oder feinen Erden
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
 
6911
Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel und Hygiene- oder Toilettenartikel, aus Porzellan
 
6912
Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel und Hygiene- oder Toilettenartikel, aus anderem Keramik als Porzellan
 
6914
andere Waren aus Keramik
14. Artikel aus Bleikristall
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
ex
7009 91
Spiegel aus Glas, nicht gerahmt
ex
7009 92
Spiegel aus Glas, gerahmt
ex
7010
Ballons, Korbflaschen, Flaschen, Flakons, Einmachgläser, Töpfe, Verpackungsröhrchen, Ampullen und andere Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken, aus Glas; Konservengläser; Stöpsel, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas
 
7013 22
aus Bleikristallglas
 
7013 33
aus Bleikristallglas
 
7013 41
aus Bleikristallglas
 
7013 91
aus Bleikristallglas
ex
7018 10
Glasperlen, Nachahmungen von echten Perlen oder Zuchtperlen, Nachahmungen von Edelsteinen und Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren
ex
7018 90
andere
ex
7020 00 80
andere Glaswaren, andere
ex
9405 50
nicht elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper
ex
9405 91
Teile, aus Glas
15. Elektronische Artikel für den häuslichen Gebrauch im Wert von mehr als 750 Franken
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
ex
8414 51
Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von nicht mehr als 125 W
ex
8414 59
andere
ex
8414 60
Abzugshauben mit einer grössten waagrechten Seitenlänge von nicht mehr als 120 cm
ex
8415 10
der zum Befestigen an Fenstern, Wänden, Decken oder Böden hergerichteten Art, in Form von Kompaktgeräten oder "Split-Systemen" (bestehend aus getrennt voneinander platzierten Elementen)
ex
8418 10
kombinierte Kühl- und Gefrierschränke mit separaten Aussentüren oder Aussenschubladen oder einer Kombination dieser Elemente
ex
8418 21
Kompressionskühlschränke
ex
8418 29
andere
ex
8418 30
Gefriertruhen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 800 l
ex
8418 40
Gefrierschränke mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 900 l
ex
8419 81
zum Zubereiten heisser Getränke oder zum Kochen oder Aufwärmen von Speisen
ex
8422 11
Geschirrspülmaschinen von der im Haushalt verwendeten Art
ex
8423 10
Personenwaagen, einschliesslich Säuglingswaagen; Haushaltswaagen
ex
8443 12
Büro-Offsetdruckmaschinen und -apparate, für Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 22 cm und auf der anderen Seite nicht mehr als 36 cm messen
ex
8443 31
Maschinen, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien verrichten und an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können
ex
8443 32
andere Geräte, die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können
ex
8443 39
andere
ex
8450 11
Waschvollautomaten
ex
8450 12
andere Waschmaschinen, mit eingebauter Wäscheschleuder
ex
8450 19
andere
ex
8451 21
Maschinen zum Trocknen, mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von nicht mehr als 10 kg
ex
8452 10
Haushaltsnähmaschinen
ex
8470 10
elektronische Rechenmaschinen, die unabhängig von einer externen Stromquelle betrieben werden können und Taschengeräte mit Rechenfunktion, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten
ex
8470 21
andere elektronische Rechenmaschinen, druckende
ex
8470 29
andere
ex
8470 30
andere Rechenmaschinen
ex
8471
automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Schriftleser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in Form eines Codes und Maschinen zum Verarbeiten dieser Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
ex
8472 90
andere Büromaschinen und -apparate, andere
ex
8479 60
Luftkühlgeräte, nach dem Verdunstungsprinzip arbeitend
ex
8508 11 00
Staubsauger mit einer Leistung von nicht mehr als 1 500 W und einem Fassungsvermögen des Staubbehälters von nicht mehr als 20 l
ex
8508 19
andere
ex
8508 60
andere Staubsauger
ex
8509 80
andere Geräte
ex
8516 31
Haartrockner
ex
8516 50 00
Mikrowellenöfen
ex
8516 60
Vollherde
ex
8516 71
Kaffee- oder Teemaschinen
ex
8516 72
Brotröster (Toaster)
ex
8516 79
andere
ex
8517 11
drahtgebundene Telefonapparate mit drahtlosem Handapparat
ex
8517 13
Smartphones
ex
8517 18
andere
ex
8517 61
Basisstationen
ex
8517 62
Apparate zum Empfangen, Konvertieren, Senden und Übermitteln oder Wiederherstellen von Sprache, Bildern oder anderen Daten, einschliesslich Vermittlungs- und Wegewahlapparate
ex
8517 69
andere
ex
8526 91
Geräte für Funknavigation
ex
8529 10
Innenantennen für Rundfunk- und Fernsehempfang, einschliesslich Geräteeinbauantennen
ex
8529 10
Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar gemeinsam mit diesen Waren verwendet werden
ex
8531 10
elektrische Diebstahlalarmgeräte oder Feuermelder und ähnliche Geräte
ex
8543 70
Geräte mit Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktionen
ex
8543 70
Antennenverstärker
ex
8543 70
Sonnenbänke, Sonnenlampen und ähnliche Bräunungsgeräte
ex
8543 70
andere
ex
9504 50 00
Video-Spielkonsolen und -geräte, andere als solche der Nr. 9504.30
ex
9504 90
andere
16. Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 1 000 Franken
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
ex
8519
Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte
ex
8521
Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videosignalempfänger
ex
8527
Empfangsgeräte für den Rundfunk, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert
ex
8528 71
nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet
ex
8528 72
andere, für mehrfarbiges Bild
ex
9006
fotografische Aufnahmeapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen, einschliesslich Blitzlichtlampen, für fotografische Zwecke, ausgenommen Entladungslampen der Nr. 8539
ex
9007
kinematografische Kameras und Projektoren, auch mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten
17. Fahrzeuge, mit der Ausnahme von Krankenwagen, für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg im Wert von mehr als 50 000 Franken pro Stück, einschliesslich Seilschwebebahnen, Sesselliften und Schleppliften, Zugmechanismen für Standseilbahnen, oder Motorräder im Wert von mehr als 5 000 Franken pro Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
ex
4011 10
neue Luftreifen, aus Kautschuk, der für Personenautomobile (einschliesslich "Breaks" und Rennwagen) verwendeten Art
ex
4011 20
neue Luftreifen, aus Kautschuk, der für Gesellschaftswagen oder Lastwagen verwendeten Art
ex
4011 30
neue Luftreifen, aus Kautschuk, von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art
ex
4011 40
neue Luftreifen, aus Kautschuk, der für Motorräder verwendeten Art
ex
4011 90
neue Luftreifen, aus Kautschuk, andere
ex
7009 10
Rückspiegel für Fahrzeuge
ex
8407
Hubkolben- oder Kreiskolbenmotoren mit Funkenzündung (Verbrennungsmotoren)
ex
8408
Hubkolben- oder Kreiskolbenmotoren mit Funkenzündung (Verbrennungsmotoren)
ex
8409
Teile, erkennbar als ausschliesslich oder hauptsächlich für Motoren der Nr. 8407 oder 8408 bestimmt
ex
8411
Turbostrahltriebwerke, Turbopropellertriebwerke und andere Gasturbinen
ex
8428 60
Seilschwebebahnen (einschliesslich Sessellifte und Schlepplifte); Zugmechanismen für Standseilbahnen
ex
8431 39
Zubehör und Ersatzteile für Seilschwebebahnen, Sessellifte und Schlepplifte; Zugmechanismen für Standseilbahnen
ex
8483
Transmissionswellen (einschliesslich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnradgetriebe und Friktionsräder; Umlaufspindeln mit Kugeln oder Rollen; Untersetzungs-, Übersetzungs- und Wechselgetriebe, einschliesslich Drehmomentwandler; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben, einschliesslich Rollenblöcke für Flaschenzüge; Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen, einschliesslich Gelenkverbindungen
ex
8511
elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser für Motoren mit Funken- oder Kompressionszündung (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zünd- oder Glühkerzen); mit diesen Motoren verwendete Generatoren (z. B. Gleich- und Wechselstromerzeuger) und Lade- oder Rückstromschalter
ex
8512 20
andere Beleuchtungsgeräte oder Geräte zum Geben von sichtbaren Signalen
ex
8512 30
Diebstahlalarmanlagen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art
ex
8512 30
andere
ex
8512 40
Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben
ex
8544 30
Zündkabelsätze und andere Kabelsätze der für Beförderungsmittel verwendeten Art
ex
8603
Triebwagen und Schienenbusse, ausgenommen solche der Nr. 8604
ex
8605
Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen und andere schienengebundene Spezialwagen (ausgenommen Wagen der Nr. 8604)
ex
8607
Teile von Schienenfahrzeugen
ex
8702
Automobile zum Befördern von 10 Personen oder mehr, einschliesslich Fahrer
ex
8703
Personenautomobile und andere hauptsächlich zum Befördern von Personen gebaute Automobile (andere als solche der Nr. 8702), einschliesslich "Breaks" und Rennwagen
ex
8706
Chassis für Motorfahrzeuge der Nrn. 8701 bis 8705, mit Motor
ex
8707
Karosserien für Motorfahrzeuge der Nrn. 8701 bis 8705, einschliesslich Führerkabinen
ex
8708
Teile und Zubehör für Motorfahrzeuge der Nrn. 8701 bis 8705
ex
8711
Motorräder (einschliesslich Motorfahrräder) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Seitenwagen; Seitenwagen
ex
8712
Zweiräder und andere Fahrräder (einschliesslich Lastendreiräder), ohne Motor
ex
8714
Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Nrn. 8711 bis 8713
ex
8716 10
Anhänger, einschliesslich Sattelanhänger, in der Art von Caravans, zu Wohn- oder Campingzwecken
ex
8716 40
andere Anhänger, einschliesslich Sattelanhänger
ex
8716 90
Teile
ex
8901 10
Passagierschiffe, Schiffe für Kreuzfahrten und ähnliche Schiffe, hauptsächlich zum Befördern von Personen geeignet; Fährschiffe
ex
8901 90
andere Schiffe zum Befördern von Waren und andere Schiffe zum gleichzeitigen Befördern von Personen und Waren geeignet
ex
8903 00 00
Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote, Kanus
18. Uhren und Armbanduhren sowie Teile davon
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
ex
9101
Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschliesslich Stoppuhren vom gleichen Typ), mit Gehäuse aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
ex
9102
Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschliesslich Stoppuhren vom gleichen Typ), andere als solche der Nr. 9101
ex
9103
Wecker und Standührchen (Pendulettes), mit Kleinuhrwerk
ex
9104 00 00
Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren, für Automobile, Luftfahrzeuge, Schiffe oder andere Fahrzeuge
ex
9105
Wecker, Pendulen, Uhren und ähnliche Apparate der Uhrenindustrie, mit anderem als Kleinuhrwerk
ex
9108
Kleinuhrwerke, vollständig und zusammengesetzt
ex
9109
Uhrwerke, vollständig und zusammengesetzt, andere als Kleinuhrwerke
ex
9110
Uhrwerke, vollständig, nicht zusammengesetzt oder teilweise zusammengesetzt (Schablonen); Uhrwerke, unvollständig, zusammengesetzt; Rohwerke von Uhren
ex
9111
Gehäuse für Uhren der Nr. 9101 oder 9102, und Teile davon
ex
9112
Gehäuse für andere Uhren oder Apparate der Uhrenindustrie, und Teile davon
ex
9113
Uhrenarmbänder und Teile davon
ex
9114
andere Uhrenbestandteile
19. Musikinstrumente im Wert von mehr als 1 500 Franken
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
ex
9201
Klaviere, auch selbsttätige; Cembalos und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur
ex
9202
andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, Geigen und Harfen)
ex
9205
Blasinstrumente (z. B. Pfeifenorgeln mit Klaviatur, Akkordeons, Klarinetten, Trompeten, Dudelsäcke), andere als Orchestrien und Drehorgeln
ex
9206 00 00
Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Pauken, Xylophone, Becken, Kastagnetten, Maracas)
ex
9207
Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss (z. B. Orgeln, Gitarren und Akkordeons):
20. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
ex
97
Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
21. Artikel und Ausrüstung für Freizeitsport, einschliesslich Skifahren, Golf, Tauchen und Wassersport
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
ex
4015 19 00
andere
ex
4015 90 00
andere
ex
6210 40 00
andere Bekleidung für Männer oder Knaben
ex
6210 50
andere Bekleidung für Frauen oder Mädchen
ex
6211 11
für Männer oder Knaben
ex
6211 12
für Frauen oder Mädchen
ex
6211 20
Skianzüge und Skiensembles
ex
6216
Handschuhe, Halbhandschuhe (Handschuhe ohne Fingerspitzen) und Fausthandschuhe
ex
6402 12 00
Skischuhe und Snowboard-Schuhe
ex
6402 19 00
andere
ex
6403 12 00
Skischuhe und Snowboard-Schuhe
ex
6403 19 00
andere
ex
6404 11 00
Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe
ex
6404 19 90
andere
ex
9004 90 00
andere
ex
9020 00 00
andere Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement
ex
9506 11 00
Ski
ex
9506 12 00
Skibindungen
ex
9506 19 00
andere
ex
9506 21 00
Segelbretter
ex
9506 29 00
andere
ex
9506 31 00
Golfschläger, vollständige
ex
9506 32 00
Bälle
ex
9506 39 00
andere
ex
9506 40 00
Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Tischtennis
ex
9506 51 00
Tennisschläger, auch ohne Bespannung
ex
9506 59 00
andere
ex
9506 61 00
Tennisbälle
ex
9506 69 00
andere
ex
9506 70
Schlittschuhe und Rollschuhe, einschliesslich Schuhe mit fest angebrachten Schlittschuhen oder Rollschuhen
ex
9506 91 00
Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Leibesübungen, Gymnastik oder Athletik
ex
9506 99 00
andere
ex
9507
Angelruten, Angelhaken und andere Angelgeräte; Handnetze zu Zwecken aller Art; Lockgeräte (andere als solche der Nr. 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdartikel
22. Artikel und Ausrüstung für Billardspiele, automatische Kegelanlagen (z.B. Bowlingbahnen), Glücksspiele und mit Münzen oder Banknoten betriebene Spiele
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
ex
9504 20 00
Billards aller Art und Zubehör dazu
ex
9504 30
andere Spiele, die durch Einwurf eines Geldstücks, einer Banknote, einer Bankkarte, einer Spielmarke oder jedes anderen Zahlungsmittels in Gang gesetzt werden, ausgenommen automatische Kegelspiele (Bowlings)
ex
9504 40 00
Spielkarten
ex
9504 50 00
Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Nr. 9504.30
ex
9504 90 00
andere
23. Optische Geräte und Ausrüstung jedweden Werts
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
ex
9004 90 90
Nachtsichtgeräte oder Wärmebildgeräte
 
9005 10 00
Ferngläser
ex
9005 80 00
Spektive
ex
9013 10
Zielfernrohre, Waffenzielgeräte, auch mit Wärmebildverstärkung
ex
9013 80 90
Rotpunktvisier
 
9015 10 00
Entfernungsmesser
Anhang 20213
(Art. 10b Abs. 1, Art. 15e Abs. 1)
Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
 
 
Flugturbinenkraftstoff (ausser Kerosin):
ex
2710 12 19
leichter Flugturbinenkraftstoff (Leichtöle)
ex
2710 19 19
andere als Kerosin (mittelschwere Öle)
ex
2710 19 19
Flugturbinenkraftstoff auf Petroleumbasis (mittelschwere Öle)
ex
2710 20 10
mit Biodiesel vermischter Flugturbinenkraftstoff auf Petroleumbasis
Antioxidantien
Antioxidantien, die in Additiven für Schmieröle verwendet werden:
ex
3811 21
- Erdöle enthaltend
ex
3811 29
- andere Antioxidantien
ex
3811 90
Antioxidantien für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten
Antistatika-Additive
Antistatika-Additive für Schmieröle:
ex
3811 21
- Erdöle enthaltend
ex
3811 29
- andere
ex
3811 90
Antistatika-Additive für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten:
Korrosionsschutzmittel
Korrosionsschutzmittel für Schmieröle:
ex
3811 21
- Erdöle enthaltend
ex
3811 29
- andere
ex
3811 90
Korrosionsschutzmittel für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten
Frostschutzmittel für Treibstoffanlagen (Fuel System Icing Inhibitors)
Frostschutzmittel für Treibstoffanlagen zur Verwendung in Schmierölen:
ex
3811 21
- Erdöle enthaltend
ex
3811 29
- andere
ex
3811 90
Frostschutzmittel für Treibstoffanlagen für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten:
Metallschutzmittel
Metallschutzmittel für Schmieröle
ex
3811 21
- Erdöle enthaltend
ex
3811 29
- andere
ex
3811 90
Metallschutzmittel für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten
Biozidadditive
Biozidadditive für Schmieröle:
ex
3811 21
- Erdöle enthaltend
ex
3811 29
- andere
ex
3811 90
Biozidadditive für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten
Thermostabilitätsverbesserer
Thermostabilitätsverbesserer für Schmieröle:
ex
3811 21
- Erdöle enthaltend
ex
3811 29
- andere
ex
3811 90
Thermostabilitätsverbesserer für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten
Anhang 21214
(Art. 15c Abs. 1, 3 und 4, Art. 15e Abs. 3 und Art. 37 Abs. 24)
Wirtschaftlich bedeutende Güter
1. Güter, die vor dem 29. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
 
0306
Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake
 
1604 31
Kaviar
 
1604 32
Kaviarersatz
 
2208
Ethylalkohol, nicht denaturiert, mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % Vol; Branntwein, Likör und andere Spirituosen:
 
2303
Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets
 
2523
Zement (einschliesslich Zementklinker), auch gefärbt
ex
2825
Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; andere anorganische Basen; andere Metalloxide, -hydroxide und -peroxide, ausgenommen solche der Nummern 2825 20 und 2825 30
ex
2835
Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite) und Phosphate; Polyphosphate, auch chemisch einheitlich, ausgenommen solche der Nummer 2835 26
ex
2901
Acyclische Kohlenwasserstoffe, ausgenommen solche der Nummer 2901 10
 
2902
Cyclische Kohlenwasserstoffe
ex
2905
Acyclische Alkohole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, ausgenommen solche der Nummer 2905 11
 
2907
Phenole; Phenolalkohole
 
2909
Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Acetal- und Halbacetalperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
 
3104 20
Kaliumchlorid
 
3105 20
Mineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend
 
3105 60
Mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend
ex
3105 90
andere Düngemittel, Kaliumchlorid enthaltend
 
3902
Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen
 
4011
Neue Luftreifen, aus Kautschuk
 
44
Holz, Holzkohle und Holzwaren
 
4705
Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem oder chemischem Aufbereitungsverfahren hergestellt
 
4804
Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, andere als solche der Nummer 4802 oder 4803
 
6810
Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch armiert
 
7005
Float-Glas und auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, aber nicht anders bearbeitet
 
7007
Sicherheitsglas, aus gehärtetem Glas oder mehrschichtigem Glas (Verbundglas)
 
7010
Ballons, Korbflaschen, Flaschen, Flakons, Einmachgläser, Töpfe, Verpackungsröhrchen, Ampullen und andere Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken, aus Glas; Konservengläser; Stöpsel, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas
 
7019
Glasfasern (einschliesslich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe):
 
7106
Silber (einschliesslich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
 
7606
Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm
 
7801
Blei in Rohform
ex
8411
Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen, ausgenommen Teile von Turbo-Strahltriebwerken und Turbo-Propellertriebwerken der Nummer 8411 91
 
8431
Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425-8430 bestimmt
 
8901
Passagierschiffe, Schiffe für Kreuzfahrten, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Schiffe zum Befördern von Personen oder Waren
 
8904
Schlepper und Schubschiffe
 
8905
Leuchtschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Schiffe, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrem Verwendungszweck von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks; schwimmende oder unter Wasser absenkbare Bohr- oder Förderplattformen
 
9403
Andere Möbel und Teile davon
2. Güter, die nach dem 29. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
Zolltarifnummer
Bezeichnung
2402
Zigarren (einschliesslich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen
2811
Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle (ausgenommen Chlorwasserstoff [Salzsäure], Chlorschwefelsäure, Schwefelsäure, Oleum, Salpetersäure, Sulfonitersäuren, Diphosphorpentaoxid, Phosphorsäure, Polyphosphorsäuren, Boroxide und Borsäuren)
2818
Künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich Aluminiumoxid; Aluminiumhydroxid
2834
Nitrite; Nitrate
2836
Carbonate; Peroxocarbonate (Percarbonate); handelsübliches ammoniumcarbamathaltiges Ammoniumcarbonamat
2903
Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe
2905 11
Methanol, Methylalkohol
2914
Ketone und Chinone, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder -Nitrosoderivate
2915
Carbonsäuren, gesättigt, acyclisch, einbasisch, und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
2917
Carbonsäuren, mehrbasisch, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
2922
Amine mit Sauerstoff-Funktionen
2923
Ammoniumsalze und Ammoniumhydroxide, quartär; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich
2931
Verbindungen, isolierter chemisch einheitlicher organisch-anorganischer Art (ausg. organische Thioverbindungen sowie solche von Quecksilber)
2933
Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e)
3301
Öle, ätherisch, auch terpenfrei gemacht, einschl. "konkrete" oder "absolute" Öle; Resinoide; extrahierte Oleoresine; Konzentrate ätherischer Öle in Fetten, nichtflüchtigen Ölen, Wachsen oder ähnl. Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle
3304
Schönheitsmittel, zubereitet, oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausg. Arzneiwaren), einschl. Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen zur Handpflege oder Fusspflege
3305
Zubereitete Haarbehandlungsmittel
3306
Zahnpflegemittel und Mundpflegemittel, zubereitet, einschl. Haftpuder und Haftpasten für Zahnprothesen; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf
3307
Rasiermittel, zubereitet, einschl. Vorbehandlungsmittel und Nachbehandlungsmittel, Körperdesodorierungsmittel, zubereitete Badezusätze, Haarentfernungsmittel und andere zubereitete Riechmittel, Körperpflegemittel oder Schönheitsmittel, a.n.g.; zubereitete Raumdesodorierungsmittel, auch unparfümiert, auch mit desinfizierenden Eigenschaften
3401
Seifen; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, als Seife verwendbar, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, auch ohne Gehalt an Seife; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife; Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt oder überzogen
3402
Stoffe, organisch, grenzflächenaktiv (ausg. Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel, einschl. zubereitete Waschhilfsmittel, und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend (ausg. solche der Pos. 3401)
3404
Wachse, künstlich, und zubereitete Wachse
3801
Grafit, künstlich; kolloider und halbkolloider Grafit; Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen
3811
Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditive und andere zubereitete Additive für Mineralöle (einschliesslich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten
3812
Vulkanisationsbeschleuniger, zubereitet; Weichmacher, zusammengesetzt, für Kautschuk oder Kunststoffe, a.n.g. zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe
3817
Alkylbenzol-Gemische und Alkylnaphthalin-Mischungen, durch Alkylieren von Benzol und Naphthalin hergestellt (ausg. Isomerengemische der cyclischen Kohlenwasserstoffe)
3819
Flüssigkeiten für hydraulische Bremsen und andere zubereitete Flüssigkeiten für hydraulische Kraftübertragung, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von < 70 GHT
3823
Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkohole
3824
Bindemittel, zubereitet, für Giessereiformen oder Giessereikerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, einschl. Mischungen von Naturprodukten, a.n.g.
3901
Polymere des Ethylens, in Primärformen
3903
Polymere des Styrols, in Primärformen
3904
Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen
3907
Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen
3908
Polyamide in Primärformen
3916
Monofile mit einem grössten Durchmesser von > 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch ohne weitergehende Bearbeitung, aus Kunststoffen
3917
Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergl.), aus Kunststoffen
3919
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen (ausg. Bodenbeläge sowie Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918)
3920
Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918)
3921
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen, verstärkt, laminiert, unterlegt oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, oder aus Zellkunststoffen, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918)
3923
Transportmittel oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas
3925
Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, a.n.g.
3926
Waren aus Kunststoffen oder aus anderen Stoffen der Pos. 3901-3914, a.n.g.
4107
Leder (einschl. Pergament- oder Rohhautleder) von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, enthaart, auch gespalten (ausg. Sämischleder, Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder)
4202
Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnl. Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnl. Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
4301
Pelzfelle, roh "einschl. Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile" (ausg. rohe Häute und Felle der Pos. 4101, 4102 oder 4103)
4703
Halbstoffe, chemisch, aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff) (ausg. solche zum Auflösen)
4801
Zeitungsdruckpapier gemäss Anmerkung 4 zu Kapitel 48, in Rollen mit einer Breite > 28 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 28 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen
4802
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Grösse sowie Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft) (ausg. Zeitungsdruckpapier der Pos. 4801 sowie Papiere der Pos. 4803)
4803
Toilettenpapier, Handtuchpapier, Serviettenpapier und ähnl. Papier zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, gefältet, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen
4805
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen und nicht weiterbearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, a.n.g.
4810
Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Grösse (ausg. alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen)
4811
Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Grösse (ausg. Papiere von der in der Pos. 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art)
4818
Toilettenpapier und Ähnliches Papier, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von <= 36 cm, oder auf Grösse oder auf Form zugeschnitten; Taschentücher, Abschminktücher, Handtücher, Tischtücher, Servietten, Betttücher und ähnliche Waren zum Gebrauch im Haushalt, im Krankenhaus, bei der Körperpflege oder zu hygienischen Zwecken, Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern
4819
Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern, a.n.g.; Pappwaren in Form von starren Behältnissen von der in Büros, Geschäften und dergl. verwendeten Art
4823
Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in Streifen oder Rollen mit einer Breite von <= 36 cm, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf keiner Seite > 36 cm messen oder in anderen als quadratischen oder rechteckigen Formen zugeschnitten sowie Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern, a.n.g.
5402
Garne aus synthetischen Filamenten, einschl. synthetische Monofile von < 67 dtex (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
5601
Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus sowie Spinnstofffasern, Länge <= 5 mm (Scherstaub), Knoten und Noppen aus Spinnstoffen (ausg. Watte und Waren daraus, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnmedizinischen oder veterinärmedizinischen Zwecken aufgemacht sowie mit Riechmitteln, Schminken, Seifen, usw. getränkt, bestrichen oder überzogen)
5603
Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, a.n.g.
6204
Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschl. Kniebundhosen und ähnl. Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, für Frauen oder Mädchen (ausg. aus Gewirken oder Gestricken sowie Windjacken und ähnl. Waren, Unterkleider, Unterröcke, Unterhosen, Trainingsanzüge, Skianzüge und Badebekleidung)
6305
Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken, aus Spinnstofferzeugnissen aller Art
6403
Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder (ausg. orthopädische Schuhe, Schuhe mit fest angebrachten Schlittschuhen oder Rollschuhen sowie Schuhe, die den Charakter von Spielzeug haben)
6806
Hüttenwolle [Schlackenwolle], Steinwolle und ähnl. mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnl. geblähte mineralische Erzeugnisse; Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken (ausg. Waren aus Leichtbeton, Asbest, Asbestzement, Cellulosezement oder dergl.; Mischungen und andere Waren aus oder auf der Grundlage von Asbest; keramische Waren)
6807
Waren aus Asphalt oder aus ähnl. Stoffen "z. B. Erdölpech, Kohlenteerpech"
6808
Platten, Dielen, Fliesen, Blöcke und dergl., aus Pflanzenfasern, Stroh oder aus Holzspänen, -schnitzeln, -fasern, Sägemehl oder anderen Holzabfällen, mit Zement, Gips oder anderen mineralischen Bindemitteln hergestellt (ausg. Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergl.)
6814
Glimmer, bearbeitet, und Glimmerwaren, einschl. agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen (ausg. elektrische Isolatoren, Isolierteile, Widerstände und Kondensatoren; Schutzbrillen aus Glimmer und Gläser dafür; Glimmer in Form von Christbaumschmuck)
6815
Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschl. Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), a.n.g.
6902
Steine, feuerfest, feuerfeste Platten, Fliesen und ähnl. feuerfeste keramische Bauteile (ausg. Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden)
6907
keramische Fliesen, Boden und Wandplatten; keramische Steinchen, Mosaiksteine und ähnliche Waren auch auf Unterlage; fertige Formstücke (ausg. Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden, feuerfeste Waren, Fliesen, die zu Untersetzern verarbeitet sind, Ziergegenstände sowie spezielle Fliesen [Kacheln] für Öfen)
7104
Edelsteine oder Schmucksteine, synthetisch oder rekonstituiert, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; sowie synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, uneinheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht
7112
Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (ausg. eingeschmolzener und zu Rohblöcken, Masseln oder zu ähnl. Formen gegossener Abfall und Schrott)
7115
Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, a.n.g.
8207
Werkzeuge, auswechselbar, zur Verwendung in mechanischen oder nichtmechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Aussengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschl. Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fliesspressen von Metallen und Erdbohrwerkzeuge, Gesteinsbohrwerkzeuge oder Tiefbohrwerkzeuge
8212
Rasiermesser, nichtelektrische Rasierapparate und Rasierklingen (einschl. Rasierklingenrohlinge im Band), aus unedlen Metallen
8302
Beschläge und ähnl. Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnl. Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschliesser aus unedlen Metallen
8309
Stopfen (einschl. Kronenverschlüsse, Stopfen mit Schraubgewinde und Giesspfropfen), Deckel, Flaschenkapseln, Spunde mit Schraubgewinde, Spundbleche, Plomben und anderes Verpackungszubehör, aus unedlen Metallen
8407
Hubkolbenverbrennungsmotoren und Rotationskolbenverbrennungsmotoren, mit Fremdzündung
8408
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)
8409
Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt
8412
Motoren und Kraftmaschinen (ausg. Dampfturbinen, Kolbenverbrennungsmotoren, Wasserturbinen, Wasserräder, Gasturbinen sowie Elektromotoren); Teile davon
8413
Flüssigkeitspumpen, auch mit Flüssigkeitsmesser (ausg. aus keramischen Stoffen sowie medizinische Sekret-Absaugpumpen oder am Körper zu tragende oder implantierbare medizinische Pumpen); Hebewerke für Flüssigkeiten (ausg. Pumpen); Teile davon
8414
Luft- oder Vakuumpumpen (ausg. Gasgemischheber [Emulsionspumpen] sowie pneumatische Elevatoren und Längsförderer); Luft oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; Teile davon
8418
Kühlschränke und Gefrierschränke, Gefriertruhen und Tiefkühltruhen und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen; Teile davon (ausg. Klimageräte der Pos. 8415)
8419
Apparate und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt (ausg. Öfen und andere Apparate der Pos. 8514), zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z. B. Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren, Rektifizieren, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Trocknen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen (ausg. Haushaltsapparate); nichtelektrische Durchlauferhitzer und Heisswasserspeicher; Teile davon
8421
Zentrifugen, einschl. Zentrifugaltrockner (ausg. für die Isotopentrennung); Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen (ausg. künstliche Nieren); Teile davon
8422
Geschirrspülmaschinen; Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschliessen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Gläsern, Tuben oder ähnl. Behältnissen; andere Maschinen und Apparate zum Verpacken oder Umhüllen von Waren (einschl. Schrumpffolienverpackungsmaschinen); Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure; Teile davon
8424
Apparate, mechanisch, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver, a.n.g.; Feuerlöscher, auch mit Füllung (ausg. Feuerlöschbomben und -granaten); Spritzpistolen und ähnl. Apparate (ausg. elektrische Apparate und Geräte zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle oder Hartmetalle der Pos. 8515); Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahl- und ähnl. Strahlapparate, a.n.g.; Teile davon
8426
Derrickkrane; Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane (ausg. Autokrane sowie Kranwagen für das Eisenbahnnetz); fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren
8450
Maschinen zum Waschen von Wäsche, auch mit Trockenvorrichtung; Teile davon
8455
Metallwalzwerke und Walzen dafür; Teile von Metallwalzwerken
8466
Teile und Zubehör, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Maschinen der Pos. 8456-8465 bestimmt, einschl. Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für die Maschinen, a.n.g.; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art
8467
Pneumatische, hydraulische oder von eingebautem Motor (elektrisch oder nicht elektrisch) betriebene Werkzeuge, von Hand zu führen Teile davon
8471
Datenverarbeitungsmaschinen, automatisch, und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, a.n.g.
8474
Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen, auch pulver- oder breiförmigen, mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Giessformen aus Sand; Teile davon
8477
Maschinen und Apparate zum Bearbeiten oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Teile davon
8479
Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen Teile davon
8480
Giesserei-Formkästen; Grundplatten für Formen; Giessereimodelle; Metallcarbide, Glas, mineralische Stoffe, Kautschuk oder Kunststoff (ausg. aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, aus keramischen Stoffen oder Glas sowie Matern, Matrizen oder Giessformen für Zeilengiessmaschinen)
8481
Armaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter, einschliesslich Druckminderventile und thermostatisch gesteuerte Ventile; Teile davon
8482
Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager), ausg. Stahlkugeln der Pos. 7326); Teile davon
8483
Maschinenwellen, einschl. Nockenwellen und Kurbelwellen, und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager, Gleitlager, Lagergehäuse und Lagerschalen, für Maschinen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Maschinengetriebe, auch in Form von Wechselgetrieben oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugelrollspindeln oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemenscheiben und Seilscheiben, einschl. Seilrollenblöcke für Flaschenzüge; Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen, für Maschinen, einschl. Universalkupplungen; Teile davon
8487
Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in Kapitel 84 a.n.g. (ausg. Teile mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlussstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren)
8501
Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate
8502
Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer
8503
Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Elektromotoren, elektrische Generatoren, Stromerzeugungsaggregate oder elektrische rotierende Umformer bestimmt a.n.g.
8504
Elektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter (z. B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen; Teile davon
8511
Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, elektrisch, für Verbrennungsmotoren mit Fremdzündung oder Selbstzündung (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z. B. Gleichstrommaschinen und Wechselstrommaschinen) und Ladestromschalter oder Rückstromschalter; Teile davon
8516
Warmwasserbereiter und Tauchsieder, elektrisch; elektrische Geräte zum Raumbeheizen oder zu ähnl. Zwecken; Elektrowärmegeräte zur Haarpflege (z. B. Haartrockner, Dauerwellengeräte und Brennscherenwärmer) oder zum Händetrocknen; elektrische Bügeleisen; andere Elektrowärmegeräte für den Haushalt (ausg. Heizdecken, -kissen oder dergl.); elektrische Heizwiderstände (ausg. solche der Pos. 8545); Teile davon
8517
Fernsprechapparate, einschliesslich Telefone für zellulare Netzwerke und andere drahtlose Netzwerke; andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschliesslich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk); Teile davon (ausg. Sende- oder Empfangsgeräte der Pos. 8443, 8525, 8527 oder 8528)
8523
Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, (intelligente Karten [Smart Cards]) und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschliesslich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37
8525
Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte;
8526
Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte:
8531
Taschenlampen und andere tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle, z. B. Primärbatterien, Akkus oder Dynamos; Teile davon
8535
Geräte, elektrisch, zum Schliessen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Sicherungen, Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von > 1 000 V (ausg. Schaltschränke, Schaltpulte, Steuerungen usw. der Pos. 8537)
8536
Geräte, elektrisch, zum Schliessen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Wanderwellenausgleicher, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und Verbindungskästen), für eine Spannung von <= 1 000 V (ausg. Schaltschränke, Schaltpulte, Steuerungen usw. der Pos. 8537)
8537
Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Pos. 8535 oder 8536, einschl. solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung sowie numerische Steuerungen (ausg. Vermittlungseinrichtungen für die drahtgebundene Fernsprechtechnik oder Telegrafentechnik oder Telegrafentechnik)
8538
Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Geräte der Pos. 8535, 8536 oder 8537 bestimmt, a.n.g.
8539
Glühlampen und Entladungslampen, elektrisch, einschl. innenverspiegelter Scheinwerferlampen (Sealed Beam Lamp Units), Ultraviolettlampen und Infrarotlampen; Bogenlampen; Leuchtdiodenlichtquellen (LED); Teile davon
8541
Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente; lichtempfindliche Halbleiterbauelemente einschliesslich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln (ausg. fotovoltaische Generatoren); Leuchtdioden (LED), gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle; Teile davon
8542
Schaltungen, elektronisch, integriert; Teile davon
8543
Maschinen, Apparate und Geräte mit eigener Funktion, elektrisch, in Kapitel 85 a.n.g. sowie Teile davon
8544
Drähte und Kabel (einschl. Koaxialkabel für elektrotechnische Zwecke, isoliert [auch lackisoliert oder elektrolytisch oxidiert]) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken
8545
Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall
8603
Triebwagen und Schienenbusse, ausgenommen solche der Position 8604
8606
Güterwagen, schienengebunden (ausg. Gepäckwagen und Postwagen)
8701
Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709)
8703
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt (ausg. Omnibusse der Pos. 8702), einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen
8704
Lastkraftwagen, einschl. Fahrgestelle mit Motor und Fahrerhaus
8716
Anhänger, einschl. Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; und andere nichtselbstfahrende Fahrzeuge (ausg. schienengebunden); Teile davon, a.n.g.
8802
Luftfahrzeuge mit maschinellem Antrieb (z. B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge); Raumfahrzeuge, einschl. Satelliten, und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
8903
Jachten und andere Vergnügungsboote oder Sportboote; Ruderboote und Kanus
9001
Fasern, optisch, und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern (ausg. aus einzeln umhüllten Fasern der Pos. 8544); polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschl. Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, ungefasst (ausg. solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)
9006
Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausg. Entladungslampen der Pos. 8539)
9013
Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in Kapitel 90 anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte
9014
Kompasse, einschliesslich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte (ausg. Funknavigationsgeräte)
9026
Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Grössen von Flüssigkeiten oder Gasen (z. B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position 9014, 9015, 9028 oder 9032
9027
Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergl. oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen, einschl. Belichtungsmesser; Mikrotome
9030
Oszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Grössen, ausgenommen Zähler der Position 9028; Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen
9031
Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 a.n.g.; Profilprojektoren
9032
Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln (ausg. Armaturen der Pos. 8481)
9401
Sitzmöbel (ausg. für die Human-, Zahn-, Tiermedizin oder Chirurgie der Pos. 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon, a.n.g.
9404
Sprungrahmen (ausg. Federkerne für Sitze); Bettausstattungen und ähnl. Waren, z. B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen, mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen (ausg. Wassermatratzen, Luftmatratzen sowie Decken und Bezüge)
9405
Leuchten und Beleuchtungskörper, einschl. Scheinwerfer und Teile davon, a.n.g.; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergl., mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, a.n.g.
9406
Gebäude, vorgefertigt, auch unvollständig oder noch nichtmontiert
Anhang 22215
(Art. 15c Abs. 3)
Einfuhrkontingente für bestimmte Güter
Zolltarifnummer
Bezeichnung
Menge
Geltungsdauer
3104 20
Kaliumchlorid
1720 Tonnen
vom 29. Juli bis zum 28. Juli des darauffolgenden Jahres
3105 20, 3105 60, 3105 90
Mineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend;
Mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend;
andere Düngemittel, Kaliumchlorid enthaltend
1636 Tonnen kombiniert
vom 29. Juli bis zum 28. Juli des darauffolgenden Jahres
Anhang 23216
(Art. 13 Abs. 1, 32a Abs. 2 und 37 Abs. 13)
Kohle und Kohleerzeugnisse
Zolltarifnummer
Bezeichnung
2701
Steinkohle; Briketts und ähnliche feste Brennstoffe aus Steinkohle
2702
Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Jett
2703
Torf (einschliesslich Torfstreue), auch agglomeriert
2704
Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle
2705
Steinkohlengas, Wassergas, Schwachgas und ähnliche Gase, ausgenommen Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe
2706
Teer aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf und andere Mineralteere, auch entwässert oder teilweise destilliert, einschliesslich rekonstituierte Teere
2707
Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile im Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen
2708
Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren
Anhang 24217
(Art. 12a Abs. 1, Art. 15e Abs. 1, Art. 37 Abs. 10)
Güter für die Stärkung der Industrie218
Anhang 25219
(Art. 13a und 13b)
Rohöl und Erdölerzeugnisse
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
ex
2709 00
Erdöle oder Öle aus bituminösen Mineralien, roh, ausgenommen Erdgaskondensate aus Flüssigerdgasproduktionsanlagen
 
2710
Erdöle oder Öle aus bituminösen Mineralien, andere als rohe Öle; anderweit weder genannte noch inbegriffene Zubereitungen mit einem Gewichtsanteil an Erdölen oder Ölen aus bituminösen Mineralien von 70 % oder mehr, in denen diese Öle den wesentlichen Bestandteil bilden; Ölabfälle.
Anhang 26220
(Art. 15d Abs. 1 und 2)
Gold
Zolltarifnummer
Bezeichnung
7108
Gold (einschliesslich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
7112 91
Abfälle und Schrott aus Gold, einschliesslich aus Goldplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende Bearbeitungsabfälle
ex 7118 90
Goldmünzen
Anhang 27221
(Art. 15d Abs. 3)
Golderzeugnisse
Zolltarifnummer
Bezeichnung
ex 7113
Bijouterie und Juwelierwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
ex 7114
Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
Anhang 28222
(Art. 13b Abs. 3 und 4 Bst. b, Art. 37 Abs. 26)
Preisobergrenzen für Erdöl und Erdölerzeugnisse
Zolltarifnummer
Bezeichnung
Preis je Barrel (USD)
2709 00
Erdöle oder Öle aus bituminösen Mineralien, roh
60
Anhang 29223
(Art. 13b Abs. 4 Bst. c)
Erlaubte Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen in Drittstaaten
Gegenstand
Bestimmungsort (Drittstaat)
Geltungsdauer
Rohöl der Zolltarifnummer 2709 00 mit Kondensat mit Ursprung im Projekt Sachalin-2
Japan
5. Dezember 2022 bis 5. Juni 2023
Anhang 30224
(Art. 29b Abs. 3)
Materialien aus dem Bergbausektor
Aluminium, einschliesslich Bauxit
Chrom
Eisenerz
Kobalt
Kupfer
Mineralische Düngemittel, einschliesslich Kalium und Phosphatgestein
Molybdän
Nickel
Palladium
Rhodium
Scandium
Seltenerdmetalle leicht (Cer, Lanthan, Neodym, Praseodym und Samarium)
Seltenerdmetalle schwer (Dysprosium, Erbium, Europium, Gadolinium, Holmium, Lutetium, Terbium, Thulium, Ytterbium, Yttrium)
Titan
Vanadium

1   Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349)

2   Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG und 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 1)

3   Art. 1 Bst. q eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 85.

4   Art. 1 Bst. r eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 85.

5   Art. 1 Bst. s eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 85.

6   Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1)

7   Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65)

8   Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243)

9   Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (ABl. L 216 vom 20.8.2009, S. 76)

10   Art. 1 Bst. t eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 138.

11   Art. 1 Bst. u eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 25.

12   Art. 3 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 341.

13   Art. 3 Abs. 6 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

14   Art. 3 Abs. 7 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

15   Art. 4 aufgehoben durch LGBl. 2022 Nr. 341.

16   SR 946.202.1

17   Art. 5 Abs. 1 Einleitungssatz abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

18   Art. 5 Abs. 3 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 341.

19   Art. 5 Abs. 4 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

20   Art. 6 Abs. 1 Bst. b abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 85.

21   Art. 6 Abs. 3 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 85.

22   Art. 6 Abs. 4 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

23   Art. 7 Abs. 1 Bst. e abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 261.

24   Art. 7 Abs. 1 Bst. f aufgehoben durch LGBl. 2022 Nr. 261.

25   Art. 7 Abs. 2 Einleitungssatz abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 138.

26   Art. 7 Abs. 2 Bst. e abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 138.

27   Art. 7 Abs. 2 Bst. f abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 261.

28   Art. 7 Abs. 2 Bst. g abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 261.

29   Art. 7 Abs. 2 Bst. h eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 261.

30   Art. 7 Abs. 3 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 138.

31   Art. 7 Abs. 4 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 85.

32   Art. 7 Abs. 5 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

33   Art. 8 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

34   Art. 9 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

35   Art. 10 Abs. 4a eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 261.

36   Art. 10 Abs. 6 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 138.

37   Art. 10 Abs. 7 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

38   Art. 10 Abs. 8 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

39   Art. 10 Abs. 9 eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 25.

40   Art. 10a eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 85.

41   Art. 10a Abs. 6 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

42   Art. 10b eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 138.

43   Art. 10b Abs. 4 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

44   Art. 11 Sachüberschrift abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 138.

45   Art. 11 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 138.

46   Art. 11 Abs. 5 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

47   Art. 12 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 85.

48   Art. 12 Abs. 3 Bst. a abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 138.

49   Art. 12 Abs. 6 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

50   Art. 12a eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 138.

51   Art. 12a Abs. 4 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 261.

52   Art. 12a Abs. 4 Bst. b abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 341.

53   Art. 12a Abs. 4 Bst. c abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 341.

54   Art. 12a Abs. 4 Bst. d eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 341.

55   Art. 12a Abs. 5 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

56   Art. 12a Abs. 6 eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 25.

57   Art. 13 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 198.

58   Art. 13 Sachüberschrift abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 341.

59   Art. 13 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 341.

60   Art. 13a eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 198.

61   Art. 13a Abs. 4 eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 25.

62   Art. 13b abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 411.

63   Art. 13b Abs. 1a eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 25.

64   Art. 13b Abs. 6 eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 25.

65   Art. 15 Abs. 6 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

66   Art. 15a eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 85.

67   Art. 15a Abs. 3 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 341.

68   Art. 15a Abs. 4 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 341.

69   Art. 15a Abs. 5 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 341.

70   Art. 15a Abs. 6 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

71   Art. 15b eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 85.

72   Art. 15b Abs. 2 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 261.

73   Art. 15b Abs. 3 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

74   Art. 15c eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 138.

75   Art. 15c Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 198.

76   Art. 15c Abs. 2 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 198.

77   Art. 15c Abs. 3 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 341.

78   Art. 15c Abs. 4 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 341.

79   Art. 15c Abs. 5 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 341.

80   Art. 15c Abs. 6 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 341.

81   Art. 15c Abs. 7 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

82   Art. 15d eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 241.

83   Art. 15d Abs. 7 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

84   Art. 15e eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 25.

85   Art. 16 Abs. 3 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 85.

86   Art. 16 Abs. 3a eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 198.

87   Art. 16 Abs. 4 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 85.

88   Art. 16 Abs. 5 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 85.

89   Art. 16 Abs. 5 Bst. d abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 138.

90   Art. 16 Abs. 5 Bst. fbis aufgehoben durch LGBl. 2022 Nr. 261.

91   Art. 16 Abs. 5a abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 261.

92   Art. 16 Abs. 5b Einleitungssatz abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 411.

93   Art. 16 Abs. 6 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 85.

94   Art. 16 Abs. 7 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 93.

95   Art. 16 Abs. 8 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 241.

96   Art. 16 Abs. 8 Bst. b abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 411.

97   Art. 16 Abs. 9 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 411.

98   Art. 16 Abs. 9a eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 411.

99   Art. 16 Abs. 10 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 272.

100   Art. 16 Abs. 11 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 272.

101   Art. 16 Abs. 12 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 411.

102   Art. 16 Abs. 13 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 411.

103   Art. 18 Abs. 2 Bst. b abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 85.

104   Art. 19 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 138.

105   Art. 19 Abs. 5 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

106   Art. 19 Abs. 5 Bst. b tritt am 17. März 2023 in Kraft (LGBl. 2023 Nr. 25).

107   Art. 20 Abs. 3 Bst. c abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 138.

108   Art. 21 Sachüberschrift abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 138.

109   Art. 21 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 261.

110   Art. 21 Abs. 2 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 261.

111   Art. 21 Abs. 2 Einleitungssatz abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 341.

112   Art. 21 Abs. 3 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 261.

113   Art. 21 Abs. 4 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 138.

114   Art. 21 Abs. 4 Bst. dbis eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 198.

115   Art. 21 Abs. 4 Bst. g eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 261.

116   Art. 21 Abs. 5 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 138.

117   Art. 23 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 138.

118   Art. 23 Abs. 2 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 85.

119   Art. 24 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 138.

120   Art. 24 Abs. 2 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 85.

121   Art. 25 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 85.

122   Art. 25a eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 85.

123   Art. 25a Abs. 1 Bst. b abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 138.

124   Art. 25a Abs. 1a abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

125   Art. 25a Abs. 1a Bst. b tritt am 24. Februar 2023 in Kraft (LGBl. 2023 Nr. 25).

126   Art. 25a Abs. 1a Bst. c tritt am 24. Februar 2023 in Kraft (LGBl. 2023 Nr. 25).

127   Art. 25a Abs. 1a Bst. d tritt am 24. Februar 2023 in Kraft (LGBl. 2023 Nr. 25).

128   Art. 25a Abs. 2 Bst. a abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 241.

129   Art. 25a Abs. 2 Bst. d eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 198.

130   Art. 25a Abs. 2 Bst. e abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 261.

131   Art. 25a Abs. 2 Bst. f abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 261.

132   Art. 25a Abs. 2 Bst. g eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 241.

133   Art. 25a Abs. 3 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

134   Art. 25a Abs. 4 eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 25.

135   Art. 25a Abs. 5 eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 25.

136   Art. 28 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 138.

137   Art. 29 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 138.

138   Art. 29a eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 85.

139   Art. 29a Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 261.

140   Art. 29b abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

141   Art. 29c eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 138.

142   Art. 29d eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 138.

143   Art. 29d Abs. 3a eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 198.

144   Art. 29d Abs. 4 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 198.

145   Art. 29e eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 198.

146   Art. 29e Abs. 1a eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 341.

147   Art. 29e Abs. 1b eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 25.

148   Art. 29e Abs. 2 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

149   Art. 29e Abs. 2a eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 25.

150   Art. 29e Abs. 2b eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 25.

151   Art. 29e Abs. 3 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

152   Art. 29e Abs. 4 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 341.

153   Art. 29e Abs. 4 Einleitungssatz abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

154   Art. 29e Abs. 5 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 341.

155   Art. 31 Abs. 1 Bst. b abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 241.

156   Art. 32 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 138.

157   Art. 32 Abs. 3 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 198.

158   Art. 32a eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 138.

159   Art. 32a Abs. 1 Einleitungssatz abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 261.

160   Art. 32a Abs. 1 Bst. a abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 261.

161   Art. 32a Abs. 2 Bst. f aufgehoben durch LGBl. 2022 Nr. 138.

162   Art. 33 Bst. a abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 138.

163   Art. 33 Bst. abis eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 138.

164   Art. 34 Abs. 1 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 198.

165   Art. 37 Abs. 5 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 85.

166   Art. 37 Abs. 6 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 85.

167   Art. 37 Abs. 7 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 85.

168   Art. 37 Abs. 8 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 85.

169   Art. 37 Abs. 9 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 138.

170   Art. 37 Abs. 10 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

171   Art. 37 Abs. 11 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 138.

172   Art. 37 Abs. 12 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 138.

173   Art. 37 Abs. 13 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 138.

174   Art. 37 Abs. 14 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 138.

175   Art. 37 Abs. 15 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 138.

176   Art. 37 Abs. 16 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 138.

177   Art. 37 Abs. 17 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 198.

178   Art. 37 Abs. 18 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 198.

179   Art. 37 Abs. 19 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 198.

180   Art. 37 Abs. 19 Bst. b abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

181   Art. 37 Abs. 20 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 198.

182   Art. 37 Abs. 21 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 341.

183   Art. 37 Abs. 21a eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 25.

184   Art. 37 Abs. 22 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 341.

185   Art. 37 Abs. 23 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 341.

186   Art. 37 Abs. 24 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

187   Art. 37 Abs. 25 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 341.

188   Art. 37 Abs. 26 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 341.

189   Art. 37 Abs. 26 Bst. c abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 411.

190   Art. 37 Abs. 26 Bst. d abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

191   Art. 37 Abs. 27 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 341.

192   Art. 37 Abs. 27 Bst. c eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 25.

193   Art. 37 Abs. 27 Bst. d eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 25.

194   Art. 37 Abs. 28 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 341.

195   Art. 37 Abs. 29 eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 25.

196   Anhang 1 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

197   Dieser Anhang wird im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt nicht veröffentlicht. Der Text kann beim SECO, Ressort Sanktionen, Holzikofenweg 36, 3003 Bern bestellt oder unter www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Exportkontrollen und Sanktionen > Sanktionen/Embargos eingesehen werden.

198   Anhang 2 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 85, LGBl. 2022 Nr. 138 und LGBl. 2022 Nr. 182, LGBl. 2022 Nr. 241 und LGBl. 2023 Nr. 25.

199   Anhang 3 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

200   Anhang 4 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 241 und LGBl. Nr. 2023 Nr. 25.

201   Anhang 5 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 85 und LGBl. Nr. 2023 Nr. 25.

202   Anhang 6 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 277.

203   Anhang 7 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 368.

204   Anhang 8 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 51, LGBl. 2022 Nr. 59, LGBl. 2022 Nr. 93, LGBl. 2022 Nr. 100, LGBl. 2022 Nr. 175, LGBl. 2022 Nr. 182, LGBl. 2022 Nr. 238, LGBl. 2022 Nr. 241, LGBl. 2022 Nr. 246, LGBl. 2022 Nr. 261, LGBl. 2022 Nr. 263, LGBl. 2022 Nr. 272, LGBl. 2022 Nr. 285, LGBl. 2022 Nr. 324, LGBl. 2022 Nr. 341, LGBl. 2022 Nr. 393, LGBl. 2022 Nr. 411 und LGBl. 2023 Nr. 29.

205   Art. 30 Abs. 1 gilt gemäss Beschluss (GASP) 2022/331 nicht für diese Person.

206   Art. 30 Abs. 1 gilt gemäss Beschluss (GASP) 2022/331 nicht für diese Person.

207   Anhang 14 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 138 und LGBl. 2022 Nr. 182.

208   Anhang 15 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 198 und LGBl. 2023 Nr. 29.

209   Anhang 16 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 85 und abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 341 und LGBl. 2023 Nr. 25.

210   Anhang 17 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 85 und abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

211   Anhang 18 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

212   Anhang 19 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 368 und LGBl. 2023 Nr. 25.

213   Anhang 20 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 138 und abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

214   Anhang 21 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 341 und LGBl. 2023 Nr. 25.

215   Anhang 22 abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 341.

216   Anhang 23 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 138 und abgeändert durch LGBl. 2022 Nr. 341.

217   Anhang 24 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

218   Dieser Anhang wird im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt nicht veröffentlicht. Der Text kann beim SECO, Ressort Sanktionen, Holzikofenweg 36, 3003 Bern bestellt oder unter www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Exportkontrollen und Sanktionen > Sanktionen/Embargos eingesehen werden.

219   Anhang 25 abgeändert durch LGBl. 2023 Nr. 25.

220   Anhang 26 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 241.

221   Anhang 27 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 241.

222   Anhang 28 abgeändert durch 2022 Nr. 368.

223   Anhang 29 eingefügt durch LGBl. 2022 Nr. 341.

224   Anhang 30 eingefügt durch LGBl. 2023 Nr. 25.