612.106.311
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2022 Nr. 192 ausgegeben am 30. Juni 2022
Finanzbeschluss
vom 5. Mai 2022
über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits und eines Nachtragskredits für die Durchführung der Jubiläumsfeierlichkeiten "100 Jahre Zollanschlussvertrag Schweiz-Liechtenstein"
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. Mai 2022 beschlossen:1
Art. 1
Verpflichtungskredit
Für die Durchführung der Jubiläumsfeierlichkeiten "100 Jahre Zollanschlussvertrag Schweiz-Liechtenstein" wird ein Verpflichtungskredit in Höhe von 1 050 000 Franken genehmigt.
Art. 2
Nachtragskredit
Für das Jahr 2022 wird ein Nachtragskredit in Höhe von 200 000 Franken genehmigt.
Art. 3
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 42/2022