935.52
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2022 Nr. 397 ausgegeben am 20. Dezember 2022
Gesetz
vom 4. November 2022
über befristete Sofortmassnahmen im Spielbankenmarkt
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
Art. 1
Gegenstand und Zweck
Dieses Gesetz regelt die Einführung eines befristeten Zulassungsstopps für Spielbanken und bezweckt, eine angemessene Regulierung des Spielbankenmarktes zu ermöglichen.
Art. 2
Befristeter Zulassungsstopp für Spielbanken
Während der Geltungsdauer dieses Gesetzes werden keine neuen Spielbankenbewilligungen im Sinne von Art. 8 ff. des Geldspielgesetzes erteilt; entsprechende Gesuche werden zurückgewiesen.
Art. 3
Hängige Bewilligungsgesuche
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes hängige Bewilligungsgesuche werden weiter behandelt und bei Vorliegen aller Voraussetzungen bewilligt.
Art. 4
Inkrafttreten und Geltungsdauer
1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
2) Es gilt bis zum 31. Dezember 2025.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 108/2022