612.152.31
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2022 Nr. 409 ausgegeben am 20. Dezember 2022
Finanzbeschluss
vom 1. Dezember 2022
über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits und von Nachtragskrediten für die Realisierung von Wohnraum für die Unterbringung von Schutzbedürftigen
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 1. Dezember 2022 beschlossen:1
Art. 1
Verpflichtungskredit
Für die Realisierung von Wohnraum für die Unterbringung von Schutzbedürftigen wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 2 000 000 Franken genehmigt.
Art. 2
Nachtragskredite
Für das Jahr 2023 werden die folgenden Nachtragskredite bewilligt:
Konto-Nr.
Bezeichnung
Budget
Franken
NK
Franken
020.311.00
Nicht aktivierbare Sachgüter
2 350 000
630 000
091.312.00
Betriebskosten Verwaltungsgebäude
5 955 000
60 000
091.316.00
Mieten Verwaltungsbereich
5 686 000
240 000
590.503.00
Wohnraum für Schutzbedürftige
0
1 370 000
Art. 3
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Landtag hat diesen Finanzbeschluss als dringlich erklärt.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 131/2022