Art. 2
Nicht kooperative Länder und Gebiete sowie Länder und Gebiete, die noch ausstehende Verpflichtungen haben
Unter weitestgehender Berücksichtigung der Anlagen I und II der Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zur EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke sind aufgeführt:
a) die nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke in Anhang 1;
b) die Länder und Gebiete, die noch ausstehende Verpflichtungen zur Umsetzung der Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich haben, in Anhang 2.