| 152.313 | ||
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt | ||
| Jahrgang 2026 | Nr. 191 | ausgegeben am 12. Juni 2026 |
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Fingerabdruckdaten
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Gesichtsbild
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Nachname(n) und Vorname(n), Geburtsname(n) und zu einem früheren Zeitpunkt verwendete Namen und Aliasnamen, die separat eingegeben werden können
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Staatsangehörigkeit(en)
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Geburtsdatum
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Geburtsort
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Herkunftsmitgliedstaat sowie Ort und Datum, an dem der Antrag auf internationalen Schutz gestellt wurde; in den Fällen nach Art. 16 Abs. 2 Bst. a der Verordnung (EU) 2024/1358 ist als Datum der Antragstellung das Datum anzugeben, das der Mitgliedstaat, der den Antragsteller überstellt hat, eingegeben hat
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Geschlecht
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Art und Nummer des Identitäts- oder Reisedokuments, soweit bekannt; aus drei Buchstaben bestehender Code des ausstellenden Staates und Ablaufdatum des Dokuments
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eine eingescannte Farbkopie eines Identitäts- oder Reisedokuments zusammen mit einer Angabe zu dessen Echtheit oder, falls nicht verfügbar, eines anderen Dokuments, das die Identifizierung des Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen erleichtert, zusammen mit einer Angabe zu dessen Echtheit
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vom Herkunftsmitgliedstaat verwendete Kennnummer
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Datum der Erfassung der biometrischen Daten
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Datum der Übermittlung der Daten an Eurodac
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Benutzerkennwort
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zuständiger Mitgliedstaat in den Fällen nach Art. 16 Abs. 1, 2 oder 3 der Verordnung (EU) 2024/1358
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Übernahmemitgliedstaat nach Art. 25 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1358
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in den in Art. 16 Abs. 2 Bst. a der Verordnung (EU) 2024/1358 genannten Fällen: das Datum der Ankunft der betreffenden Person nach einer erfolgreichen Überstellung
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in den in Art. 16 Abs. 2 Bst. b der Verordnung (EU) 2024/1358 genannten Fällen: das Datum der Ankunft der betreffenden Person nach einer erfolgreichen Überstellung
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in den in Art. 16 Abs. 2 Bst. c der Verordnung (EU) 2024/1358 genannten Fällen: das Datum, an dem die betreffende Person das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten verlassen hat
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in den in Art. 16 Abs. 2 Bst. d der Verordnung (EU) 2024/1358 genannten Fällen: das Datum, an dem die betreffende Person aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten abgeschoben wurde oder dieses verlassen hat
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in den in Art. 25 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2024/1358 genannten Fällen: das Datum der Ankunft der betreffenden Person nach einer erfolgreichen Überstellung
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die Tatsache, dass der antragstellenden Person ein Visum erteilt wurde, der Mitgliedstaat, der das Visum erteilt oder verlängert hat oder in dessen Namen das Visum erteilt wurde, sowie die Nummer des betreffenden Visumantrags
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die Tatsache, dass die Person als Ergebnis der in der Verordnung (EU) 2024/13563 genannten Sicherheitskontrolle oder einer Prüfung nach Art. 16 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1351 eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen könnte, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:
- die betreffende Person ist bewaffnet;
- die betreffende Person ist gewalttätig;
- es liegen Hinweise darauf vor, dass die betreffende Person an einer Straftat im Sinne der Richtlinie (EU) 2017/5414 beteiligt ist;
- es liegen Hinweise darauf vor, dass die betreffende Person an einer Straftat im Sinne von Art. 2 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI5 beteiligt ist.
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wenn der betreffende Antragsteller kein Recht auf Verbleib in dem betreffenden Mitgliedstaat hat und ihm der Verbleib nicht gestattet wurde: die Tatsache, dass der Antrag auf internationalen Schutz abgelehnt wurde
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die Tatsache, dass infolge einer Prüfung eines Antrags im Verfahren an der Grenze eine Entscheidung rechtskräftig geworden ist, mit der ein Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig, unbegründet oder offensichtlich unbegründet abgelehnt wird, oder eine Entscheidung, mit der ein Antrag als stillschweigend oder ausdrücklich zurückgenommen erklärt wird, rechtskräftig geworden ist
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die Tatsache, dass Unterstützung für die freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung gewährt wurde
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Fingerabdruckdaten
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Gesichtsbild
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Nachname(n) und Vorname(n), Geburtsname(n) und zu einem früheren Zeitpunkt verwendete Namen und Aliasnamen, die separat eingegeben werden können
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Staatsangehörigkeit(en)
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Geburtsdatum
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Geburtsort
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Herkunftsmitgliedstaat, Ort und Datum der Registrierung
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Geschlecht
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Art und Nummer des Identitäts- oder Reisedokuments, soweit bekannt; aus drei Buchstaben bestehender Code des ausstellenden Staates und Ablaufdatum des Dokuments
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eine eingescannte Farbkopie eines Identitäts- oder Reisedokuments zusammen mit einer Angabe zu dessen Echtheit oder, falls nicht verfügbar, eines anderen Dokuments, das die Identifizierung des Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen erleichtert, zusammen mit einer Angabe zu dessen Echtheit
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vom Herkunftsmitgliedstaat verwendete Kennnummer
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Datum der Erfassung der biometrischen Daten
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Datum der Übermittlung der Daten an Eurodac
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Benutzerkennwort
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gegebenenfalls das Datum der Entscheidung, internationalen Schutz zu gewähren oder einen humanitären Status nach nationalem Recht zuzuerkennen
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gegebenenfalls das Datum der Ablehnung der Aufnahme und die Gründe für die Ablehnung der Aufnahme
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gegebenenfalls das Datum der Einstellung des Aufnahmeverfahrens
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Fingerabdruckdaten
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Gesichtsbild
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Nachname(n) und Vorname(n), Geburtsname(n) und zu einem früheren Zeitpunkt verwendete Namen und Aliasnamen, die separat eingegeben werden können
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Staatsangehörigkeit(en)
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Geburtsdatum
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Geburtsort
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Herkunftsmitgliedstaat Ort und Datum der Registrierung
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Geschlecht
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Art und Nummer des Identitäts- oder Reisedokuments, soweit bekannt; aus drei Buchstaben bestehender Code des ausstellenden Staates und Ablaufdatum des Dokuments
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eine eingescannte Farbkopie eines Identitäts- oder Reisedokuments zusammen mit einer Angabe zu dessen Echtheit oder, falls nicht verfügbar, eines anderen Dokuments, das die Identifizierung des Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen erleichtert, zusammen mit einer Angabe zu dessen Echtheit
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vom Herkunftsmitgliedstaat verwendete Kennnummer
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Datum der Erfassung der biometrischen Daten
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Datum der Übermittlung der Daten an Eurodac
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Benutzerkennwort
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Datum der Gewährung des internationalen Schutzes oder der Zuerkennung eines humanitären Status nach nationalem Recht
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Fingerabdruckdaten
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Gesichtsbild
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Nachname(n) und Vorname(n), Geburtsname(n) und zu einem früheren Zeitpunkt verwendete Namen und Aliasnamen, die separat eingegeben werden können
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Staatsangehörigkeit(en)
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Geburtsdatum
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Geburtsort
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Herkunftsmitgliedstaat sowie Ort und Datum, an dem die Person aufgegriffen wurde
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Geschlecht
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Art und Nummer des Identitäts- oder Reisedokuments, soweit bekannt; aus drei Buchstaben bestehender Code des ausstellenden Staates und Ablaufdatum des Dokuments
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eine eingescannte Farbkopie eines Identitäts- oder Reisedokuments zusammen mit einer Angabe zu dessen Echtheit oder, falls nicht verfügbar, eines anderen Dokuments, das die Identifizierung des Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen erleichtert, zusammen mit einer Angabe zu dessen Echtheit
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vom Herkunftsmitgliedstaat verwendete Kennnummer
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Datum der Erfassung der biometrischen Daten
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Datum der Übermittlung der Daten an Eurodac
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Benutzerkennwort
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das Datum, an dem die betreffende Person das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten verlassen hat oder abgeschoben wurde
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der Übernahmemitgliedstaat nach Art. 25 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1358
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die Tatsache, dass Unterstützung für die freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung gewährt wurde
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die Tatsache, dass die Person als Ergebnis der in der Verordnung (EU) 2024/1356 genannten Überprüfung eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen könnte, wenn einer der folgenden Umstände zutrifft:
- die betreffende Person ist bewaffnet;
- die betreffende Person ist gewalttätig;
- es liegen Hinweise darauf vor, dass die betreffende Person an einer Straftat im Sinne der Richtlinie (EU) 2017/541 beteiligt ist;
- es liegen Hinweise darauf vor, dass die betreffende Person an einer Straftat im Sinne von Art. 2 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI beteiligt ist.
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Fingerabdruckdaten
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Gesichtsbild
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Nachname(n) und Vorname(n), Geburtsname(n) und zu einem früheren Zeitpunkt verwendete Namen und Aliasnamen, die separat eingegeben werden können
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Staatsangehörigkeit(en)
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Geburtsort
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Herkunftsmitgliedstaat sowie Ort und Datum, an dem die Person aufgegriffen wurde
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Geschlecht
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Art und Nummer des Identitäts- oder Reisedokuments, soweit bekannt; aus drei Buchstaben bestehender Code des ausstellenden Staates und Ablaufdatum des Dokuments
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eine eingescannte Farbkopie eines Identitäts- oder Reisedokuments zusammen mit einer Angabe zu dessen Echtheit oder, falls nicht verfügbar, eines anderen Dokuments, das die Identifizierung des Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen erleichtert, zusammen mit einer Angabe zu dessen Echtheit
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vom Herkunftsmitgliedstaat verwendete Kennnummer
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Datum der Erfassung der biometrischen Daten
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Datum der Übermittlung der Daten an Eurodac
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Benutzerkennwort
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das Datum, an dem die betreffende Person das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten verlassen hat oder abgeschoben wurde
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gegebenenfalls in den Fällen nach Art. 25 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2024/1358: das Datum der Ankunft der betroffenen Person nach einer erfolgreichen Überstellung
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die Tatsache, dass Unterstützung für die freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung gewährt wurde
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die Tatsache, dass die Person als Ergebnis einer Überprüfung nach der Verordnung (EU) 2024/1356 oder einer zum Zeitpunkt der Erfassung der biometrischen Daten nach Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1358 durchgeführten Sicherheitskontrolle eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen könnte, wenn einer der folgenden Umstände zutrifft:
- die betreffende Person ist bewaffnet;
- die betreffende Person ist gewalttätig;
- es liegen Hinweise darauf vor, dass die betreffende Person an einer Straftat im Sinne der Richtlinie (EU) 2017/541 beteiligt ist;
- es liegen Hinweise darauf vor, dass die betreffende Person an einer Straftat im Sinne von Art. 2 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI beteiligt ist.
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Fingerabdruckdaten
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Gesichtsbild
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Nachname(n) und Vorname(n), Geburtsname(n) und zu einem früheren Zeitpunkt verwendete Namen und Aliasnamen, die separat eingegeben werden können
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Staatsangehörigkeit(en)
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Geburtsdatum
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Geburtsort
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Herkunftsmitgliedstaat, Ort und Datum der Ausschiffung
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Geschlecht
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Art und Nummer des Identitäts- oder Reisedokuments, soweit bekannt; aus drei Buchstaben bestehender Code des ausstellenden Staates und Ablaufdatum des Dokuments
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eine eingescannte Farbkopie eines Identitäts- oder Reisedokuments zusammen mit einer Angabe zu dessen Echtheit oder, falls nicht verfügbar, eines anderen Dokuments, das die Identifizierung des Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen erleichtert, zusammen mit einer Angabe zu dessen Echtheit
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vom Herkunftsmitgliedstaat verwendete Kennnummer
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Datum der Erfassung der biometrischen Daten
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Datum der Übermittlung der Daten an Eurodac
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Benutzerkennwort
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das Datum, an dem die betreffende Person das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten verlassen hat oder abgeschoben wurde
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der Übernahmemitgliedstaat nach Art. 25 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1358
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die Tatsache, dass Unterstützung für die freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung gewährt wurde
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die Tatsache, dass die Person als Ergebnis der in der Verordnung (EU) 2024/1356 genannten Überprüfung eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen könnte, wenn einer der folgenden Umstände zutrifft:
- die betreffende Person ist bewaffnet;
- die betreffende Person ist gewalttätig;
- es liegen Hinweise darauf vor, dass die betreffende Person an einer Straftat im Sinne der Richtlinie (EU) 2017/541 beteiligt ist;
- es liegen Hinweise darauf vor, dass die betreffende Person an einer Straftat im Sinne von Art. 2 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI beteiligt ist.
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