0.362.380.258
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2026 Nr. 301 ausgegeben am 4. September 2026
Notenaustausch
zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme des Durchführungsbeschlusses (EU) 2026/1733 des Rates vom 10. Juli 2026 über die Aussetzung der Anwendung einiger Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Guinea (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 26. August 2026
Inkrafttreten: 26. August 2026
Mission des Fürstentums Liechtenstein Brüssel, 26. August 2026
bei der Europäischen Union
Generalsekretariat des Rates
der Europäischen Union
Generaldirektorat Justice and Home Affairs
Rue de la Loi/Wetstraat 175
1048 Brüssel
Belgien
Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihre Empfehlung und beehrt sich, Bezug zu nehmen auf die Notifikation des Rates vom 10. Juli 2026, welche folgenden Inhalt hat:
In Übereinstimmung mit dem Protokoll zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. a erster Satz des Protokolls wird Liechtenstein hiermit die Verabschiedung des folgenden Rechtsakts notifiziert:
- Durchführungsbeschluss des Rates über die Aussetzung der Anwendung einiger Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Guinea
Ratsdokument: 11169/26
Datum der Annahme: 10. Juli 20261
Gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. a zweiter Satz des Schengen-Assoziierungsprotokolls informiert die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union hiermit das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union, dass das Fürstentum Liechtenstein den Inhalt des Rechtsakts, welcher der oben genannten Notifikation des Rates beigelegt war und Teil dieser Antwortnote ist, akzeptiert und in seine innerstaatliche Rechtsordnung umsetzen wird.
Dieser Notenaustausch tritt am Datum dieser Antwortnote in Kraft.
Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

1   Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1733 des Rates vom 10. Juli 2026 über die Aussetzung der Anwendung einiger Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Guinea (ABl. L, 2026/1733, 15.7.2026)