612.415.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2026Nr. 336ausgegeben am 30. Oktober 2026
Finanzbeschluss
vom 3. September 2026
über die Gewährung von ausserordentlichen Staatsbeiträgen an Special Olympics Liechtenstein für die Jahre 2026 bis 2029 zur Beteiligung an den Kosten für die Special Olympics Weltwinterspiele 2029 in der Schweiz
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 3. September 2026 beschlossen:1
Art. 1
Ausserordentliche Staatsbeiträge
Zur Beteiligung an den Kosten für die Special Olympics Weltwinterspiele 2029 in der Schweiz richtet das Land an Special Olympics Liechtenstein für die Jahre 2026 bis 2029 einen jährlichen ausserordentlichen Staatsbeitrag von 125 000 Franken aus.
Art. 2
Nachtragskredit
Für das Jahr 2026 wird ein Nachtragskredit in Höhe von 125 000 Franken genehmigt.
Art. 3
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Brigitte Haas

Fürstliche Regierungschefin

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 85/2026